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Ein Notar ist ein erfahrener Jurist, der vom jeweiligen Ministerium der Justiz zum Notar berufen wird und fortan Rechtsgeschäfte als unparteiischer Betreuer beurkunden darf. Als Notar ist er ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und besitzt hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege. Warum der Notar bei Immobiliengeschäften und Eigentumsumschreibungen unerlässlich ist und mit welchen Gebühren Sie dabei rechnen müssen, erfahren Sie hier.
- Ohne Notar ist kein gültiger Immobilienkauf möglich.
- Die Notargebühren beim Hauskauf sind gesetzlich vorgeschrieben und bewegen sich bei etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises.
- Ein Notar nimmt eine neutrale Position zwischen Käufer und Verkäufer ein und hat die Pflicht, beide lückenlos zu beraten und sämtliche Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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- Wofür benötigen Sie einen Notar?
- Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
- Wo liegt der Unterschied zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt?
- Darf der Notar frei gewählt werden?
- Was kosten die Dienste des Notars?
- Was ist ein Notaranderkonto und wozu dient es?
- Wann sind Änderungen des Grundbuches durch den Notar noch erforderlich?
Sie benötigen einen Notar zwingend bei Grundstücksgeschäften, da einerseits der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden muss und andererseits die Eigentumsumschreibung erst durch den Notar veranlasst werden kann. Er prüft und sieht das Grundbuch ein, formuliert einen Kaufvertragstext und vereinbart einen Beurkundungstermin mit allen Beteiligten. Nach Abschluss des Vertrages informiert der Notar das Finanzamt, den Gutachterausschuss, die zuständige Gemeinde und das Grundbuchamt. Auch Löschungsunterlagen und weitere gesetzlich erforderliche Genehmigungen holt der Notar ein.
Der Notar ist „unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes“. In dieser Rolle ist der Notar selbstständig. Die Aufgaben können in der Bundesnotarordnung nachgeschlagen werden.
Notare führen hauptsächlich Beurkundungen und Beglaubigungen durch.
Notare überprüfen die Echtheit einer Unterschrift, was eine Fälschung von Dokumenten ausschließt. Unterschriften erfolgen in Gegenwart des Notars.
Eine Beurkundung wird bei „besonderer Bedeutung“ eines Rechtsgeschäfts getätigt. Der Notar klärt die Beteiligten über die Pflichten und Folgen auf, sodass jeder vor seiner Unterschrift weiß, womit er rechnen muss.
Der Notar ist berechtigt, Fotokopien oder Abschriften zu beglaubigen und eidesstattliche Versicherungen abzunehmen.
Ein Notar steht in der Pflicht, sich beiden Parteien gegenüber neutral und sachlich zu verhalten. Er muss alle Beteiligten mit bestem Gewissen aufklären und darf keine Partei ergreifen. Unterbreitet der Notar Vorschläge zur Lösung eines Problems, so ist seine Rolle die eines Vermittlers.
Die Aufgaben des Notars beschränken sich auf die Beurkundung und Beglaubigung. So können Verträge geschlossen und erweitert werden. Sollte gegen einen solchen Vertrag rechtlich vorgegangen werden, so muss ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden. Dieser tritt für die Interessen seines Mandanten ein und ist, im Gegensatz zum Notar, an seine Partei gebunden.
Prinzipiell besteht freie Notarwahl. Allerdings ist der Notar selber an seinen Amtsbezirk gebunden. Dies bedeutet, dass ein Kunde aus Hamburg zu einem Notar nach Bremen fahren darf, um diesen zu beauftragen. In diesem Fall könnte ein Testament aufgesetzt oder beglaubigt werden.
Andersherum darf der Notar jedoch nicht von Bremen nach Hamburg fahren, um dort ein Grundstück zu beurkunden. Der Makler wird bei einem bestehenden Kaufinteresse einen Notar vorschlagen. Es besteht keine Pflicht, sich dieser Person zuzuwenden. Weiterhin ist auch nicht geregelt, ob der Käufer oder der Verkäufer den Notar wählen darf. Es muss Einigkeit herrschen.
Die Kosten für die Leistungen des Notars und für das Grundbuchamt (Gerichtskosten) betragen normalerweise etwa 1,5 Prozent des Grundstückspreises. Darin sind alle Notargebühren sowie die bei den Ämtern anfallenden Kosten enthalten.
Bei einem Kaufpreis von 100.000,00 Euro und der Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto fallen die folgenden Kosten an:
Umschreibung Eigentümer im Grundbuch (Grundbuchamt) | 414,00 € |
Notarieller Kaufvertrag (Notar) | 414,00 € |
Gebühr für die Abwicklung (Notar) | 103,50 € |
Vollzug des Geschäftes (Notar) | 51,75 € |
Abwicklung über Notaranderkonto (Notar) | 325,00 € |
Mehrwertsteuer (Notar) | 108,15 € |
Gesamtbetrag inkl. MwSt. | 1.416,40 € |
Je nach Wunsch erfolgt die Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto des Notars. Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Nach korrekter Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch, was drei bis zwölf Monate dauern kann, überweist der Notar das Geld an den Verkäufer.
Des Weiteren werden Sie einen Notar auch bei der Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden benötigen. Dies ist nötig, wenn Sie den Kauf durch ein Kreditinstitut finanzieren lassen wollen. Eine Löschung (also die Aufhebung von Schulden) und eine Abtretung (Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten) bedürfen ebenfalls der notariellen Beurkundung.
Bei jeder späteren Grundbuchänderung ist wieder der Notar zur Beurkundung nötig. Nicht nur der Grundstückskaufvertrag, sondern auch ein Bauträgervertrag, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohnungseigentum bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar ist verpflichtet, die am Vertrag Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Urkunde wiederzugeben.
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