Der Bauträgervertrag
Die wichtigsten Punkte bei der Vertragsgestaltung
Der Vertrag mit dem Bauträger ist der Grundstein für ein Leben in den eigenen vier Wänden. Die einzelnen Vertragsklauseln sollten deshalb besonders sorgfältig geprüft werden. Eine Anleitung.
Der Vertrag zwischen Käufer und Bauträger ist die Basis für eine faire Zusammenarbeit. Eine gründliche Prüfung vor dem Unterzeichnen verhindert spätere Unstimmigkeiten hinsichtlich Baubeschreibung, Einzugstermin und Zahlungsplan. Ein Bauexperte sieht auf den ersten Blick, ob Punkte fehlen oder unklar formuliert sind.
Die folgenden Inhalte sind für eine kundenfreundliche Vertragsgestaltung entscheidend:
Aus der Baubeschreibung muss klar hervorgehen, welche Materialien und Produkte zum Einsatz kommen, nach welchen Standards und Normen die Immobilie errichtet wird und ob die Kriterien eines KfW-Effizienzhauses inklusive gutachterlichem Nachweis erfüllt werden. Wichtig ist auch eine präzise Bemaßung des Gebäudes: Wohn- und Nutzfläche sollten mit genauen Werten angegeben werden. Weitere Details zum Inhalt der Baubeschreibung finden Sie hier.
Der im Bauträgervertrag genannte Preis sollte wirklich alle Leistungen beinhalten. Dazu zählen auch Details wie etwa die Kosten für den Anschluss an das Abwassernetz oder die vollständige Entsorgung des Erdaushubs. Ausführung und Festpreis von Sonderwünschen sollten ebenfalls im Vertrag enthalten sein. Allgemeine Klauseln wie „Sonderwünsche nach Aufwand“ bieten dem Bauträger bei der späteren Berechnung von Mehrkosten einen gewissen Spielraum.
Bei Bauträgerverträgen erfolgt die Zahlung in einzelnen Abschnitten je nach Baufortschritt. So wird verhindert, dass der Käufer Vorauszahlungen für Leistungen leistet, die der Bauträger noch nicht erbracht hat. Die maximale Höhe der Raten ist in der Makler- und Bauträgerverordnung festgelegt. Alle Details zum Zahlungsplan finden Sie hier.
Suche nach Neubau-Immobilien
Optimalen Schutz in der Bauphase und danach bieten zusätzliche Bürgschaften von Banken. Legt der Bauträger eine Fertigstellungsbürgschaft seiner Hausbank vor, würde im Insolvenzfall die Bank dafür sorgen, dass die Handwerker den Bau fertig stellen. Zusätzliche Sicherheit bietet eine Gewährleistungsbürgschaft. Hier bürgt die Bank dafür, dass nach der Fertigstellung Mängel im Rahmen der Gewährleistung auch dann beseitigt werden, wenn das Bauträgerunternehmen nicht mehr existiert.
Ein Bauherr ist daran interessiert, dass sein Eigenheim pünktlich fertig wird. Schließlich muss er sonst zusätzlich zu den Kreditraten für das neue Zuhause noch länger die Miete für seine alte Wohnung bezahlten. Für Absicherung in finanzieller Hinsicht ist allerdings gesorgt: Wichtig ist nur, dass eine Vertragsstrafe für den Bauträger in den Vertrag aufgenommen wird. Diese wird beim Überschreiten der zugesagten Bauzeit gültig. Üblicherweise fällt für jeden Verspätungsmonat ein bestimmter Geldbetrag an.
Die wenigsten Neubau-Käufer kennen sich in Bauangelegenheiten gut genug aus, um den Vertrag in Eigenregie unter die Lupe zu nehmen, ohne etwas zu übersehen. Für solche Fälle bieten Bauherrenberater ihre Dienste an. Meist handelt es sich dabei um Bauingenieure, Architekten oder Immobiliengutachter, die den Vertragsentwurf gegen eine Gebühr auf Herz und Nieren prüfen.