Nach der Definition handelt es sich bei Baugrund um den Boden, auf dem ein Bauwerk gegründet beziehungsweise fundamentiert werden soll - einschließlich aller Inhaltsstoffe, wie zum Beispiel Grundwasser und Kontaminationen.
Im Hinblick auf die Fundamentierung muss der Baugrund bestimmte Eigenschaften besitzen. Eine der wichtigsten Eigenschaften ist die Tragfähigkeit. Sie bestimmt, ob der Boden die Lasten des geplanten Gebäudes aufnehmen kann. Ist der Baugrund dafür nicht geeignet, kann es zu Komplikationen wie problematischen Setzungen oder Grundbrüchen kommen.
Normalerweise setzt sich ein Baugrund aus verschiedenen Bodenschichten zusammen, nicht selten enthält er auch Grundwasser. Die Beschaffenheit der einzelnen Bodenarten und Bodenklassen bestimmt auch die Eigenschaften des Baugrunds.
Je nach geologischer Entstehung können die Bodenschichten sehr unterschiedlich sein. Vor Beginn eines Hausbaus wird der Boden im Rahmen einer speziellen Baugrunduntersuchung auf seine Eignung geprüft.
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Beim Baugrund unterscheidet man grundsätzlich zwischen:
- anorganischen
- und organischen
Böden.
Organische Böden bestehen aus Braunkohle, Humus oder Torf und eignen sich nur bedingt als Baugrund. Hier muss mit Setzungen gerechnet werden. Brauchbare Böden bestehen aus Fels, Kies oder Sand. Jedoch werden Böden nicht ausschließlich nach dem Gehalt des organischen Materials bestimmt. Nach DIN 1054 gibt es drei verschiedene Bodenarten:
- Fels: Felsboden besitzt von Natur aus eine hohe Tragfähigkeit. Als Baugrund eignet er sich jedoch nur bedingt, da er sich nur schwer aus seiner Struktur lösen lässt.
- Gewachsener Boden: Boden, der durch Verwitterung, Ablagerung oder andere erdgeschichtliche Vorgänge entstanden ist. Die Tragfähigkeit variiert dabei von Boden zu Boden.
- Geschütteter Boden: Boden, der durch Aufschütten oder Aufspülen entstanden ist. Die Tragfähigkeit wird von der Dichte der Aufschüttung bestimmt.
In der Praxis wird Baugrund entsprechend seiner Eigenschaften unter Einwirkung der Bauwerkslasten zusammengedrückt und verformt.
Je nachdem, ob ein bindiger oder unbindiger Boden zugrunde liegt, treten unterschiedliche Setzungen im Verhältnis zur Dauer ein.
- Bindige Böden setzen sich langsam, dafür aber sehr ausgeprägt. Das kommt daher, dass das Porenwasser langsam aus dem Boden gedrückt wird.
- Nichtbindende Böden setzen sich schneller und weniger umfangreich, weil sie gar kein Porenwasser enthalten. Setzungen im Baugrund sind vor allem dann problematisch, wenn sie ungleichmäßig auftreten. Das Bauwerk kann dadurch in Schieflage geraten. Wichtig ist auch, dass die Bruchgrenze des Baugrunds nicht überschritten wird, ansonsten versinkt das Fundament und es kommt zu einem Grundbruch.
Da der Bauherr dem Bauunternehmer das Baugrundstück zur Verfügung stellt, trägt grundsätzlich er das Risiko für gesehene Boden- und Wasserverhältnisse des Grundstücks.
Dieses Boden- oder auch Baugrundrisiko wird allerdings dadurch gemindert, dass er für die Planung ein Bodengutachten erstellen lässt. So werden z.B. unvorhersehbar hohe Wasserstände oder wenig tragfähiger Baugrund ausgeschlossen.
Allein für die Dimensionierung des Fundamentes und den Nachweis der Standsicherheit ist es wichtig die Beschaffenheit des Baugrundes genau zu kennen. So wird letztlich der zuständige Planer auf ein Bodengutachten bestehen, wenn nicht anders Aufschluss über die Bodenverhältnisse zu erlangen ist.
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