In der Bundesrepublik Deutschland dient das Liegenschaftskataster als öffentliche Einrichtung zum Nachweis des Grund und Bodens. Grundlage des Katasters sind Vermessungen, die Flächen in Flurstücke aufteilen.
Das Liegenschaftskataster gibt dadurch Aufschluss über tatsächlich gegebene Verhältnisse wie Lage, Größe und Art der Nutzung von Grundstücken. Das Grundbuch dient als ergänzender Nachweis über weitere bestehende Verhältnisse wie Eigentum oder finanzielle Belastungen, wobei es sich in der Bezeichnung und Darstellung der Grundstücke wiederum auf das Liegenschaftskataster bezieht. In Kombination geben diese öffentlichen Institutionen einen Gesamtnachweis über die faktischen und rechtlichen Verhältnisse von Grund und Boden.
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Als Liegenschaft bezeichnet man Grundstücke und Gebäude. Das Liegenschaftskataster ist für die Beschreibung und Darstellung dieser Flächen in Karten zuständig. Ein Grundstück oder Gebäude muss aus mindestens einem Flurstück bestehen, um vom Liegenschaftskataster beschrieben zu werden. Die Bedeutung des Liegenschaftskatasters nimmt stetig zu und es dient als Basis für flächenbezogene Informationssysteme.
Das Liegenschaftskataster besteht aus einem formulierenden Teil, dem Katasterbuchwerk, und aus dem dazugehörigen Katasterkartenwerk. Außerdem enthält das Kataster das Katasterzahlenwerk und weitere detailreiche Informationen. Das Katasterbuchwerk enthält:
- Flurstücksbezeichnungen
- genaue Lagebezeichnungen (Adresse)
- Flächenangaben in Quadratmeter
- Art der Nutzung
- Verwaltungshinweise (bei öffentlichen Grundstücken)
- Eigentümer laut Grundbuch und Grundbuchblattnummer
Das Katasterkartenwerk besteht aus der Flurkarte und bei landwirtschaftlich nutzbarer Fläche zusätzlich aus einer Schätzungskarte der amtlichen Bodenfläche. Darauf dargestellt sind unter anderem:
- geographische Lage
- Form und Begrenzung der Flurstücke
- Flurstücksnummern
- Bauwerke und Arten der Nutzung
- Straßennamen
Das Katasterzahlenwerk umfasst:
- Vermessungsrisse
- Koordinaten und Koordinatenberechnungen
- Nachweis der Flächenermittlung
Unter sonstigen Informationen sind beispielsweise Verschiebungen der Grundstücksgrenzen erfasst.
Das Liegenschaftskataster unterliegt fortwährenden Aktualisierungen. In der Regel wird diese sogenannte Fortführung durch öffentlich angeordnete Vermessungen realisiert. Manchmal ist dies jedoch nicht notwendig, da Änderungen auch aufgrund von Zerlegung und Verschmelzung der Flurstücke oder Korrekturen der Nutzungsart auftreten können. In einem dieser Fälle bedarf es keiner erneuten Vermessung. Jeder Bürger hat das Recht, das Liegenschaftskataster bei begründetem Interesse einzusehen. Hauptsächlich wird das Verzeichnis von der Öffentlichkeit genutzt, um wichtige Auskünfte aus der Liegenschaftskarte zu bekommen. Vor allem für eventuelle Bauvorhaben sind diese Informationen sehr wertvoll. Die Einsicht in das Liegenschaftskataster unterliegt einer Nutzungsgebühr.
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