Traufhöhe ist im Bauwesen die Bezeichnung für den Abstand zwischen dem sogenannten Traufpunkt und dem Bodenniveau.
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Die Traufhöhe eines Gebäudes entspricht keineswegs automatisch der Höhe der Dachrinne. Die Traufhöhe von Bauten ist jeweils verbindlicher Bestandteil des kommunalen Bauplanungsrechtes. Als solcher muss sie bei der Planung eines Gebäudes zeichnerisch ermittelt werden. Die jeweilige Kommune kann sich allerdings das Recht vorbehalten, Mindest- oder Maximalhöhen für die Traufe von Gebäuden festzuschreiben. Dies ist beispielsweise in der Hauptstadt Berlin der Fall, wo das Bauplanungsrecht Traufhöhen von maximal 22 Metern vorschreibt.
Meist ist die Traufhöhe vom Neigungswinkel des Daches, also von der Dachneigung, abhängig. Traditionell gilt hier der Grundsatz, dass die Traufhöhe des Gebäudes umso geringer ausfallen kann, je niedriger die Dachneigung ist. Weiterhin ist die Traufhöhe von der Firsthöhe eines Gebäudes abhängig. Die First- und Traufhöhe stellen im Gebäuderecht die wichtigsten planungstechnischen Gebäudeangaben dar. Erst auf Basis der Daten zur First- und Traufhöhe kann die baurechtliche Zulassung des jeweiligen Bauvorhabens durch die Behörden vergeben werden. Die First- und Traufhöhe bildet außerdem die Grundlage der Ermittlung der Abstandsflächen für die Giebelseiten des Gebäudes. Der First, aber auch die Traufe eines Gebäudes können waagerecht oder mit positivem oder negativem Gefälle verlaufen. Ist ein entsprechendes Gefälle vorhanden, dann spricht man vom steigenden oder fallenden First beziehungsweise von steigender oder fallender Dachtraufe.
Den Bezugspunkt für die Traufhöhe eines Gebäudes bildet in der Regel die Oberkante einer öffentlichen Straße beziehungsweise der Schnittpunkt zwischen dem Straßenniveau, der Außenmauer des betreffenden Gebäudes und den Dachsparren. Der Bebauungsplan lässt es jedoch zu, dass die Dachsparren oder aber auch die Dachhaut des Gebäudes als Grundlage für die Ermittlung der Traufhöhe von Bauten verwendet werden können. Sämtliche Dachaufbauten wie Gauben oder Türmchen begründen bauplanungsrechtlich jeweils keine Traufhöhe. Maßgebend für die Traufhöhe eines Gebäudes ist grundsätzlich nur die Decke eines letztmöglichen Vollgeschosses mit der zugehörigen Außenwand.
Von der Traufhöhe ist auch das Traufrecht abgeleitet, wonach ein Grundstück grundsätzlich so errichtet werden muss, dass Traufwasser nicht von der Traufe auf das Nachbargrundstück tropfen oder in anderer Weise auf das betreffende Nachbargrundstück gelangen kann.
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