Die Vermögenswirksame Leistung ist eine Form der Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Sie werden tariflich oder per Arbeitsvertrag vereinbart und vom Arbeitgeber ausgezahlt.


importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Formen der vermögenswirksamen Leistungen können z. B. Bausparverträge, Aktienfonds und Lebensversicherungen sein.
  • Arbeitsrechtlich betrachtet sind vermögenswirksame Leistungen ein Bestandteil des Einkommens und somit steuerpflichtig.


Konditionen bei Vermögenswirksamen Leistungen

Die maximal geförderte Spareinlage liegt bei 470 Euro im Jahr bzw. ca. 40 Euro im Monat. Die Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Wichtig ist, dass es sich um langfristige Anlagen handelt. Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen hat ein Arbeitnehmer unter bestimmten Gesichtspunkten Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bzw. Wohnungsbauprämie. Voraussetzung dafür ist, dass das Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 20.000 Euro, bei Ehepaaren 40.000 Euro nicht überschreiten darf.

Einordnung ins Steuerrecht

Arbeitsrechtlich betrachtet sind vermögenswirksame Leistungen ein Bestandteil des Einkommens, Arbeitsentgeltes oder Verdienstes und sind damit steuerpflichtig, da sie Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit entspringen.

Vertragsarten der vermögenswirksamen Leistungen

Die Auszahlung des angesparten Gesamtbetrags inklusive staatlicher Förderung erfolgt nach sieben Jahren. Als Formen der vermögenswirksamen Leistungen kommen z. B. Bausparverträge, Aktienfonds und Lebensversicherungen in Frage. Natürlich können diese für bestimmte Zwecke angelegt werden. Plant der Arbeitnehmer, eine Immobilie zu finanzieren, so gestalten sich die Verträge zur Tilgung eines Kredits und zum Bausparen als optimale, sichere Anlage. Damit können die Kreditschulden gesenkt werden oder der Arbeitnehmer sichert sich ein günstiges Darlehen.

Zur reinen Geldanlage bieten sich Aktienfonds an, gelten aber auch gleichzeitig als risikoreich, da Verluste möglich sind. Sichere Alternativen wären Banksparpläne, Bausparverträge ohne Kreditaufnahme nach Beendigung der Ansparphase oder das Genossenschaftssparen. Arbeitnehmer können sich neben dem zusätzlichen Geld auch auf gute Renditen einstellen, wenn sie einen für sie günstigen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen haben. Fünf bis zehn Prozent Rendite pro Jahr fallen z. B. bei Aktienindexfonds ab. Gleichzeitig ist das Verlustrisiko recht hoch, weshalb die Laufzeit der Anlage die festgelegten sieben Jahre überschreiten sollte. Banksparer können sich über Renditen im mittleren einstelligen Bereich freuen dürfen.

Bei manchen Arbeitgebern regeln Tarifverträge den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. In anderen Fällen zahlt die Firma diese Beiträge freiwillig.

VWL als Altersvorsorge

Die Höhe der Beiträge, die der jeweilige Arbeitgeber zahlt, kann dabei sehr unterschiedlich ausfallen und richtet sich nach Tarif- oder Arbeitsvertrag. Um für das Alter ein sicheres Polster zu bewahren, eignen sich die vermögenswirksamen Leistungen als betriebliche Altersvorsorge.

In der Metall- und Elektroindustrie werden seit 2006 die vermögenswirksamen Leistungen als altersvorsorgewirksame Leistungen im Tarifvertrag aufgeführt. Damit unterstützt die Branche den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Die zusätzliche Vermögensbildung ist nur noch in einer Übergangsphase möglich.

Ähnliche Bedingungen gelten für die Tarifverträge der Chemieindustrie. Dort ist eine Änderung oder Ablösung ebenfalls tariflich vereinbart worden. Auch in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie wurde dazu übergegangen, die vermögenswirksamen Leistungen in einem Tarifvertrag zur Altersvorsorge umzuwandeln. Diese Leistungen können in verschiedene Anlageformen, beispielsweise in einen Bausparvertrag, fließen.

Weitere Möglichkeiten und Ausnahmen der VWL

Keinesfalls sollten sich Arbeitnehmer die Möglichkeit entgehen lassen, auf diese sehr einfache Weise zu einem guten Finanzpolster zu kommen, sofern die Branche Beiträge für vermögenswirksame Leistungen zahlt. Neben den Möglichkeiten für Bausparer und als Altersvorsorge kann auch die eigene berufliche Weiterbildung seit dem 01. Januar 2009 mit Hilfe von vermögenswirksamen Leistungen finanziert werden. Rentner, Selbständige oder auch freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen. Auszubildende, Beamte, Soldaten oder Richter hingegen schon. Allerdings startet der Bezug bei einer Neueinstellung oft erst nach der Probezeit.


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