Gut investiert: Aus 800 D-Mark Mietkaution wurden über 115.000 Euro. Die Vermieterin hatte das Geld in Aktien angelegt und muss die Gewinne auszahlen. Das entschied das Amtsgericht Köln. Doch hat man automatisch Anspruch auf eine Rendite deiner Kaution?
Man könnte in diesem Fall sagen: Unwissenheit schützt nicht vor Rendite! Denn auch, wenn du gar nicht weißt, was mit deiner Kautionsleistung geschieht, kann der Vermieter damit nicht machen, was er will. Der Gesetzgeber verlangt von ihm, das Kautionsgeld getrennt von seinem Vermögen anzulegen (§ 551 BGB Absatz 3). Dein:e Vermieter:in ist in diesem Fall Treuhänder:in deiner Kaution.
Im gleichen Gesetz steht auch ein weiterer wichtiger Satz: Die Mietsicherheit muss „bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz“ angelegt werden. Die kurze Kündigungsfrist sorgt für Sicherheit und schnelle Verfügbarkeit der Kaution. Die Rendite aus der Geldanlage steht dir als Mieter:in zu. Wenn es denn eine Rendite gibt.
Wir müssen dich enttäuschen. Das kann sie leider nicht. Woher soll die Rendite auch kommen? Wenn die Banken kaum Zinsen geben und gleichzeitig die Inflation steigt, ist das faktisch eine Geldvernichtung.
Die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank lagen seit März 2016 bei 0,00 Prozent – was sich in einer faktischen Nullrendite bei den meisten Banken widerspiegelte. Seit Juli 2022 liegen die Leitzinsen jedoch erstmalig wieder bei 0,5 Prozent, sodass auch die Renditen der dreimonatigen Sparkonten wieder steigen.
Grundsätzlich darfst du Vorschläge machen. Alternativen für ein Sparkonto findest du weiter unten. Aber dein:e Vermieter:in muss dem Vorschlag zustimmen, die Entscheidung für die Anlageform muss als einvernehmlich erfolgen. Der übliche Fall ist ein Sparkonto oder ein spezielles Mietkautionskonto.
Es gibt natürlich auch Alternativen zur Kaution. Mehr Infos findest du oin einem separaten Ratgeber.
Das musst du gar nicht. Es steht außer Frage, dass Vermieter:innen die Kaution anlegen müssen. Der Zeitpunkt der Mietvertragsunterzeichnung ist dafür unerheblich. Wenn du und der/die Vermieter:in nachträglich übereinkommen, das Geld etwa auf ein Tagesgeldkonto zu legen, ist dies natürlich möglich. Eine Renditegarantie gibt es sowieso nicht – und du kannst sie auch nicht vom Vermieter verlangen.
Da sowohl du als auch dein:e Vermieter:in ein Interesse an einer gut gesicherten, aber auch höher verzinsten Anlage des Geldes haben, sieht der Gesetzgeber Anlagealternativen explizit vor: „Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren“ (§ 551 BGB Absatz 3).
Grundsätzlich möglich sind neben dem erwähnten Sparkonto
- Tagesgeldkonto
- Bundesanleihen
- Festgeld bietet mehr Rendite und dafür eine geringe Flexibilität
- Aktien- bzw. ETF-Depot: Börsengehandelte Fonds lassen sich in der Regel schnell verkaufen, besitzen aber die Gefahr, Verluste zu machen. Deshalb sind viele Vermieter:innen mit diesen Varianten meist nicht einverstanden.
- Genossenschaftsanteile fungieren in einer Wohngenossenschaft ebenfalls als Kautionsersatz – sie verbriefen aber auch Mitbestimmungsrechte und machen Mieter:innen zu Teilhabern. Auch hier fallen dir Renditen in Form von Dividenden zu.
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