Zu den Unterlagen und Dokumenten, die bei der Hausübergabe benötigt werden, gehören unter anderem die Baupläne und der Energieausweis sowie die Versicherungsscheine. Fehlen Unterlagen bei der Übergabe, müssen Sie dies im Protokoll vermerken. Erfahren Sie hier mehr über die notwendigen Dokumente für eine Hausübergabe.
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- Die Hausübergabe dient dazu, Mängel zu notieren, letzte Vereinbarungen zu treffen und die notwendigen Unterlagen zu überreichen.
- Die Übergabe der Unterlagen kann im Beisein von einem:r Notar:in erfolgen. Verkäufer:innen sollten sich gegenzeichnen lassen, dass sie die Unterlagen übergeben haben.
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt unter anderem davon ab, ob das Haus vermietet ist. In dem Fall muss der Mietvertrag mit übergeben werden.
- Ein:e kompetente:r Makler:in erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Sie können sich eine:n Makler:in aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Um bei der Hausübergabe alle Unterlagen den anwesenden Personen vorlegen zu können, ist es wichtig zu wissen, welche Dokumente nicht fehlen dürfen. Notwendige Dokumente, die zur Hausübergabe nicht fehlen dürfen, sind:
Dokumente | Woher | Kosten |
Grundbuchauszug | Grundbuchamt | Unbeglaubigt: 10 Euro Beglaubigt: 20 Euro |
Lageplan oder Flurkartenauszug |
Katasteramt | Zwischen 12 und 50 Euro je nach Format |
Baupläne der Immobilie | Bauamt oder eigene Unterlagen |
Evtl. Kosten für Kopien |
Kubatur-Berechnung | Eigene Berechnung, Makler:in oder Architekt:in |
variiert |
Baubeschreibung | Bauamt oder eigene Unterlagen |
Evtl. Kosten für Kopien |
Energieausweis | Energieausweis von ImmoScout24 bestellen
Alternativ: Schornsteinfeger:in und andere Personen mit Qualifizierung |
Eigene Unterlagen |
Nachweis von Sanierungen, Reparaturen und Renovierungen vor der Übergabe | Eigene Unterlagen | - |
Untersuchungsunterlagen Heizung, Schornstein oder Abwasser | Eigene Unterlagen | - |
Versicherungsscheine | Eigene Unterlagen | - |
Bescheide zur Grundsteuer | Eigene Unterlagen | - |
Unterlagen, die Sie nicht zur Hand haben, wie beispielsweise den Flurkartenauszug, können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Kosten für die Ausstellung trägt der:die Verkäufer:in.
Führen Sie eine Hausübergabe durch, sollten Sie jeden Schritt dokumentieren. Sie können dafür unser kostenloses Hausübergabeprotokoll nutzen, das Sie hier herunterladen können. Achten Sie jedoch darauf, dass in dem Übergabeprotokoll ausreichend Platz für Notizen ist. Das Protokoll dient dem:der Verkäufer:in und dem:der Käufer:in als Sicherheit, dass alle Vereinbarungen eingehalten und alle etwaigen Mängel aufgelistet werden. Im Übergabeprotokoll ist auch zu vermerken, welche Unterlagen zur Hausübergabe mitgebracht und an den:die Käufer:in weitergegeben wurden.
Zu den wichtigen Unterlagen bei der Hausübergabe, die nicht fehlen dürfen, gehören auch die Versicherungsscheine in Bezug auf Wasserschutz, Feuerschutz und Sturmschutz. Übergeben Sie die Scheine sowie die letzte Rechnung der Versicherung an den:die Käufer:in. Es sollte auch im Übergabeprotokoll vermerkt werden, ob der:die Käufer:in die Versicherungen übernehmen möchte. Ist dies nicht der Fall, muss eine rechtzeitige Kündigung erfolgen. Zudem muss der:die Käufer:in sicherstellen, dass er:sie das Haus bei Übergabe umfangreich versichert hat.
Abhängig von der Immobilie gehört zu den Unterlagen für die Hausübergabe die Zusammenstellung der Untersuchungsunterlagen für die Heizung, das Abwasser oder für die Schornsteine. Anhand dieser können Verkäufer:innen deutlich machen, dass alle Untersuchungen fristgerecht durchgeführt wurden. Gerade in Hinblick auf eine mögliche Mängelhaftung nach der Hausübergabe ist dies ein besonders wichtiger Punkt.
Zu den Hausübergabe-Dokumenten, die durch den:die Käufer:in angefragt werden können, gehören auch Rechnungen zu kürzlich durchgeführten Renovierungen oder Reparaturen sowie zu Sanierungen. Der Grund dafür ist, dass hier möglicherweise noch Ansprüche auf Ausbesserungen entstehen. Hat der:die Käufer:in dann die Rechnungen zur Hand, kann er:sie sich direkt an das Gewerk wenden.
Bei den Unterlagen für die Hausübergabe von einem Neubau ist zu beachten, dass Sie ein berechtigtes Interesse an wichtigen Dokumenten haben müssen, um diese einfordern zu können. Dies ist in einem Bauträgervertrag festgehalten. Die Definition dazu, an welchen Unterlagen Sie ein berechtigtes Interesse haben, ist eine Auslegung. Gerichtsentscheidungen machen jedoch deutlich, dass die folgenden Unterlagen grundsätzlich dem berechtigten Interesse unterliegen:
- Baugenehmigung für die Immobilie
- Energieausweis
- Nachweis für Entsorgung und Entwässerung
- Bescheinigung in Bezug auf die Trinkwasseranlage
- Bedienungsanleitungen für Geräte, die zur Haustechnik gehören
Oft wird davon ausgegangen, dass Sie auch einen statischen Nachweis bei der Hausübergabe in den Unterlagen finden müssen. Dies ist nicht unbedingt der Fall. Hier kann es notwendig werden, sich rechtlich beraten zu lassen und sich eine Checkliste zu erstellen, inwieweit diese Unterlagen eingefordert werden können.
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