Vor, während und nach einer Scheidung ist zu klären: Wann sollten der Hausverkauf durch Scheidung und die Auszahlung des Verkaufswerts spätestens erfolgt sein? Erfahren Sie im Folgenden, wann es besser ist, die Immobilie an einen Dritten oder den ehemaligen Ehepartner zu verkaufen. Außerdem wird erklärt, wie die Auszahlung beim Hausverkauf nach der Scheidung beschleunigt und Steuern gespart werden können.
- Die Einschaltung eines Immobilienmaklers unterstützt eine schnelle und gütliche Trennung des gemeinsamen Vermögens.
- Kostenlosen Online-Rechner zur direkten Bestimmung des Zugewinnausgleichs helfen, sich einen Überblich zu verschaffen.
- Ohne Zustimmung des Ehepartners ist der Hausverkauf durch Teilungsversteigerung erst nach rechtskräftiger Scheidung möglich.
- Steuern sparen: z.B. Grunderwerbsteuer sparen durch Verkauf des Hauses an den Ehepartner.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Jede vierte von zehn Ehen wird laut dem statistischen Bundesamt geschieden. Durch die Heranziehung eines neutralen Maklers kann eine gütliche Trennung mit beidseitiger Einigung erzielt werden. Der Hausverkauf durch Scheidung und Auszahlung im Anschluss sind in Deutschland noch immer der Regelfall. Grundsätzlich lassen sich Zeit, Ärger und Geld sparen, wenn der Hausverkauf vor der Scheidung erfolgt und die Zugewinnregelung anschließend und noch vor Durchführung der Scheidung besprochen wird.
Wert des Hauses | 400.000 € |
Restschuld Hauskredit |
- 80.000 € |
Geschätzter Verlust durch Scheidung als Verkaufsgrund | - 100.000 € |
= 220.000 € | |
Berechnung des Hausanteilts (50 Prozent je nach Einkünften und sonstigen Vermögenswerten des jeweiligen Ehepartners) | 110.000 € pro Ehepartner abzgl Steuern |
Liegen keine weiteren Vermögenswerte vor, geht der Verkaufspreis zu gleichen Teilen an die Ehepartner. Es zeigt sich, dass der Hausverkauf durch Scheidung in der Regel deutlich niedrigere Verkaufspreise erzielt, als der Verkauf vor der Scheidung.
Online können Sie kostenlose Rechner zur Auszahlung durch Hausverkauf durch Scheidung nutzen. So können Sie noch vor der rechtskräftigen Trennung die Haus-Auszahlung berechnen und wissen, welcher Betrag im Zuge des Zugewinnausgleichs von Ihnen und Ihrem Ehepartner zu erwarten ist.
Die Praxis zeigt, dass der Verkauf an einen Dritten immer einer Teilungsversteigerung vorzuziehen ist. Um einen einfachen Rechner für das Auszahlen des Hauses durch Scheidung zu finden, bietet sich die Kontaktaufnahme zu einem Makler an.
Werden sich beide Ehepartner nicht einig, muss das Haus durch Beantragung der Teilungsversteigerung verkauft werden. Für die Durchführung der Teilungsversteigerung müssen beide Ehepartner ihr Einverständnis erklären. Dabei spielt es keine Rolle, ob für das Haus zur Scheidung im Grundbuch beide Ehepartner eingetragen sind oder einer.
Bleibt einer der Eheleute im Haus oder wird es ihm aufgrund von Kindern, gesundheitlicher Benachteiligung oder der Nähe zum Arbeitsplatz zugesprochen, muss der Ehepartner nach der Scheidung an den Ex-Partner Zahlungen, z.B. in Form von Miete, leisten. Sollte die Zustimmung des Ehepartners ausbleiben, kann die Teilungsversteigerung des Hauses erst nach der rechtskräftigen Scheidung durchgeführt werden.
Mindestens einer der Eheleute war vor der Scheidung als Immobilienbesitzer im Grundbuch eingetragen. Nach dem Hausverkauf durch Scheidung richtet sich die individuelle Auszahlungshöhe an die Ehepartner nach der Zugewinnregelung. Danach wird das Vermögen oder der Gewinn aus dem Hausverkauf zu gleichen Teilen auf beide Ehepartner verteilt, falls das Haus das Hauptvermögen darstellt.
Um den Zugewinn vom Haus durch Scheidung zu optimieren, sollten frühzeitig Steuervorteile wie Einsparung der Spekulationssteuer oder der Grunderwerbsteuer geltend gemacht werden. Die Spekulationssteuer entfällt, wenn einer der Eheleute durch den Hausverkauf bei Scheidung mit Auszahlung neuer alleiniger Besitzer des Hauses wird und das Haus mindestens zehn Jahre im Besitz des Vorbesitzers war. Weiterhin entfällt die Grunderwerbsteuer, wenn der Ehepartner der neue Besitzer wird. Was den Zugewinnausgleich betrifft, hat der Ehepartner und neue Besitzer an den Ex-Partner zukünftig Zahlungen in angemessener Höhe des Verkehrswerts des Hauses zu leisten.
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