FAQ
zur Kostensteigerung
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1. Ab wann gilt der neue Preis?
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Die Preisanpassung gilt mit der nächsten Rechnungsstellung. Den genauen Termin können Sie dem Informationsschreiben oder Ihrem Kundenkonto entnehmen. Die Anpassung erfolgt automatisch.
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2. Muss ich irgendetwas tun?
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Die Anpassung erfolgt automatisch zum in der E-Mail genannten Termin.
Bei Zahlung per Lastschrift passen wir den Abbuchungsbetrag automatisch für Sie an die Preisänderung an und buchen den entsprechenden Betrag von dem angegebenen Konto ab. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun.
Bei Zahlung per Überweisungsauftrag oder proaktiver Rechnungszahlung, passen Sie Ihren Zahlungsbetrag bitte in Ihrem Banking entsprechend der Preisänderung an.
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3. Warum erhöht ImmoScout24 den Preis?
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Als starker Partner an Ihrer Seite ist es uns gerade jetzt wichtig, Ihnen erstklassige Leistung und Unterstützung zu bieten. In einem dynamischen Marktumfeld, das von schnellem technologischem Fortschritt geprägt ist, bieten wir Ihnen bei ImmoScout24 die besten Lösungen. Dafür investieren wir kontinuierlich für Sie in die Modernisierung unseres Marktplatzes.
Unsere betrieblichen Ausgaben sind im Jahr 2024 um 12,9 Prozent gestiegen. Das resultiert insbesondere aus erhöhten Investitionen in die Sicherheit und Zuverlässigkeit unserer Plattform, sowie deren Reichweite und Innovationskraft.
Gemäß Ziffer 11.2. unserer AGB für gewerblich Anbietende geben wir 10 Prozent der Kosten an Sie weiter. Alle gewährten Rabatte auf den Listenpreis bleiben Ihnen erhalten.
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4. Auf welcher Vertragsbasis/rechtlichen Basis passt ImmoScout24 die Preise an?
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Wir passen die Preise zum in der E-Mail genannten Termin gemäß Ziffer 11.2. unserer AGB für gewerblich Anbietende an. Demnach ist eine Preisanpassung für Geschäftskundinnen und Geschäftskunden möglich, wenn unsere Gesamt- und Gemeinkosten gestiegen sind und die Preiserhöhung nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Diese Voraussetzungen erfüllen wir.
So haben wir kontinuierlich für Sie in die Modernisierung unseres Marktplatzes investiert. Unsere betrieblichen Ausgaben sind im Jahr 2024 um 12,9 Prozent gestiegen. Das resultiert insbesondere aus erhöhten Investitionen in die Sicherheit und Zuverlässigkeit unserer Plattform, sowie deren Reichweite und Innovationskraft.
Gemäß Ziffer 11.2. unserer AGB für gewerblich Anbietende geben wir 10 Prozent der Kosten an Sie weiter. Alle gewährten Rabatte auf den Listenpreis bleiben Ihnen erhalten.
Die Preisanpassung wird damit zum angekündigten Termin wirksam.
Unsere AGB für gewerblich Anbietende können Sie hier nachlesen.
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5. Kann ich der Preiserhöhung widersprechen oder meinen Vertrag vorzeitig kündigen?
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Wir passen die Preise zum in der E-Mail genannten Termin gemäß Ziffer 11.2. unserer AGB für gewerblich Anbietende an. Demnach ist eine Preisanpassung für Geschäftskund:innen möglich, wenn unsere Gesamt- und Gemeinkosten gestiegen sind und die Preiserhöhung nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Diese Voraussetzungen erfüllen wir.
Ein Widerspruchsrecht besteht demnach nicht. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht ebenfalls nicht, denn ein solches ist weder vertraglich vereinbart noch gesetzlich vorgesehen.