Mit der gesetzlichen Regelung zur Verteilung der Maklerprovision ergeben sich bei Doppeltätigkeit u.a. zwei neue Pflichten für Sie:
1. Kaufinteressent:in in Textform über Provisionsvereinbarung informieren
2. Aktive Zustimmung des:der Kaufinteressent:in in Textform einholen
Erst mit Erhalt der Zustimmung des:der Kaufinteressent:in ist Ihr Anspruch auf Provision gesichert. Das heißt für Sie: Erst dann sollten Sie weitere Informationen liefern, Besichtigung durchführen etc.
Unser neuer Service "Vertrag zur Käuferprovision" spart Ihnen Zeit und Nerven, das neue Textform-Erfordernis gegenüber Ihren Kaufinteressent:innen einzuhalten.