Doppeltätigkeit
Ihre Checkliste
Hierbei handelt es sich um eine beidseitige Interessenvertretung des:der Verkäufer:in und Käufer:in. Es ist kein Zahlungsnachweis notwendig und die Zahlung des:der Käufer:in ist nicht von der des:der Verkäufer:in abhängig. Aufgrund der Einfachheit empfehlen wir diese Variante als Provisionsmodell ab dem 23.12.2020.
1. Textformerfordernis beim Verkäufer:in sicherstellen und die Erlaubnis einholen, als Doppelmakler:in tätig zu werden, z.B. durch
- Formularvertrag, den der:die Verkäufer:in unterzeichnet, oder
- Bestätigungs-Mail des:der Verkäufer:in mit ausdrücklicher Bestätigung der zu zahlenden Verkäuferprovision
- Achtung! Bei der Textformerfordernis beim Verkäufer:in sollte die Widerrufsbelehrung auch an den:die Verkäufer:in übergeben werden
2. Käufer:in über Provisionspflicht & -höhe aufklären, z.B. durch:
- Hinweis über die Provisionshöhe im Exposé
- Mitteilung, dass mit dem:der Verkäufer:in ein provisionspflichtiger Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen wurde
- Achtung! Textform und Widerrufsbelehrung gegenüber Käufer:in beachten
3. Einholen der Bestätigung vom Käufer:in in Textform über die Übernahme der Provision im Erfolgsfall und die Höhe der Provision, z.B. durch:
- Käufer:in bestätigt mittels einer E-Mail ausdrücklich die Übernahme der Provision im Erfolgsfall und die Höhe der zu zahlenden Käufer-Provision
- Käufer:in unterzeichnet Nachbestätigung mit Provisionsforderung und erhält ein Exemplar ausgehändigt
- Käufer:in unterzeichnet einen schriftlichen Käufer-Maklervertrag
- Achtung! Auch beim Käufer:in sollte die Widerrufsbelehrung ergänzt werden
Hinweis: Eine Vereinbarung, wonach sich beide Parteien zur Zahlung der Provision in gleicher Höhe verpflichten, erfüllt die Anforderungen des neuen § 656 c BGB.
Textvorschlag Exposé:
Empfehlung für den Exposé-Hinweis: Käuferprovision: (z.B.) 3,57 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler:in hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem:der Verkäufer:in in gleicher Höhe abgeschlossen.
Textvorschlag Maklervertrag Verkäufer:in:
Der:Die Verkäufer:in zahlt an den:die Immobilienmakler:in eine Verkäuferprovision in Höhe von (z.B.) 3,57 % inkl. MwSt., verdient und fällig mit der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der:Die Immobilienmakler:in schließt einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem:der Käufer:in in gleicher Höhe ab (§ 656 a-d BGB).
"Die Vermittlung von EFH/ETW an Verbraucher:innen fällt ab 23.12.2020 unter die neue Vorschrift des § 656 c BGB, wonach entweder eine reine Innenprovision mit dem:der Verkäufer:in oder eine hälftig geteilte Provision vereinbart werden muss. 'Provisionsfrei für den:die Verkäufer:in' kann ein EFH/ETW an Verbraucher:innen nicht mehr vermittelt werden."
Für Ihre Bestätigungs-Mail an den Kaufinteressent:innen
Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer:in bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages über die o. g. Immobilie eine Provision von 3,57% inkl. MwSt. zu zahlen. ... Damit wir für Sie wegen der oben genannten Immobilie tätig werden können, müssen wir Sie aufgrund der aktuellen Rechtsänderungen bitten, unsere Beauftragung per E-Mail zu bestätigen. Dies können Sie beispielsweise dadurch machen, dass Sie auf diese E-Mail kurz antworten mit "Bitte werden Sie zu den genannnten Konditionen tätig."
Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Komplexität und der Individualität jedes einzelnen Makler(unternehmen)s keine Vertragsvorlagen zur Verfügung stellen können.
Textform bedeutet, dass eine lesbare Erklärung der erklärenden Partei auf einem dauerhaften Datenträger übergeben wird, so dass diese aufbewahrt oder gespeichert werden kann.
Hinweis: Die Textform gilt für Verbraucher:innen sowie für gewerbliche Kund:innen (z.B. Bauträger), die eine Immobilie verkaufen wollen.
Wie halten Sie die Textform beim Verkäufer:in ein? Beispielsweise durch:
- Formularvertrag, den der:die Verkäufer:in unterzeichnet
- Vertragsmuster, z.B. aus Flowfact
- Bestätigungs-Mail des:der Verkäufer:in mit ausdrücklicher Bestätigung der zu zahlenden Verkäuferprovision
- Achtung! Eine mündliche Absprache mit dem:der Verkäufer:in ist nicht ausreichend
Wie halten Sie die Textform beim Käufer:in ein? Beispielsweise durch:
- Bestätigungs-Mail des:der Kund:in mit ausdrücklicher Bestätigung der zu zahlenden Käuferprovision
- Kund:in unterzeichnet Nachbestätigung mit Provisionsforderung und erhält ein Exemplar ausgehändigt
- Schriftlicher Käufer-Maklervertrag wird vom Kund:in unterzeichnet
- Achtung! Ein Hinweis über die Provisionshöhe im Exposé ist nicht ausreichend
*Bitte beachten Sie, dass dies unverbindliche Vorlagen sind und die Einholung von Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können.