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Einseitige Interessenvertretung des:der Verkäufer:in

Ihre Checkliste

Die Provision wird hier ausschließlich vom:von der Verkäufer:in getragen, ein Zahlungsnachweis ist nicht erforderlich und ein gesonderter Vertrag mit dem:der Käufer:in entfällt. Der:Die Makler:in ist der:die einseitige Interessensvertreter:in vom:von der Verkäufer:in. Ein Bieterverfahren ist hier möglich.

Hinweis: Eine weitere Möglichkeit ist die einseitige Interessenvertretung des:der Verkäufer:in mit nachgelagerter Teilung der Provision.*




1. Textform-Erfordernis beim:bei der Verkäufer:in sicherstellen, z.B. durch:

  • Formularvertrag, unterzeichnet vom:von der Verkäufer:in
  • Ausdrückliche Bestätigung der Zahlungsabsicht durch den:die Verkäufer:in per E-Mail

2. Immobilie nicht als "provisionsfrei" annoncieren

  • Empfehlenswert ist die Formulierung "ohne zusätzliche Käuferprovision", damit nicht die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung besteht

Hinweis: Der Nachweis von der Provisionszahlung durch den:die Verkäufer:in ist NUR dann erforderlich, wenn im weiteren Verlauf der vertraglichen Beziehung ein Teil der Maklerpropvision von dem:der Verkäufer:in auf den:die Käufer:in abgewälzt werden soll. Der 656d ist dafür gedacht, dass der:die Verkäufer:in sich nachträglich nicht von seiner Provision entlasten kann und die Idee der Teilung der Provision erhalten bleibt.


Empfehlungen zur Textform


Textform bedeutet, dass eine lesbare Erklärung der erklärenden Partei auf einem dauerhaften Datenträger übergeben wird, so dass diese aufbewahrt oder gespeichert werden kann.

Hinweis: Die Textform gilt für Verbraucher:innen sowie für gewerbliche Kund:innen (z.B. Bauträger), die eine Immobilie verkaufen wollen.

Wie halten Sie die Textform beim:bei der Verkäufer:in ein? Beispielsweise durch:

  • Formularvertrag, den der:die Verkäufer:in unterzeichnet
  • Vertragsmuster, z.B. aus Flowfact
  • Bestätigungs-Mail des:der Verkäufer:in mit ausdrücklicher Bestätigung der zu zahlenden Verkäuferprovision
  • Achtung! Eine mündliche Absprache mit dem:der Verkäufer:in ist nicht ausreichend

Wie halten Sie die Textform beim:bei der Käufer:in ein?

Hinweis: Diese Form muss nur berücktigt werden, wenn Sie als Doppelmakler:in tätig werden wollen.


Weitere Fragen?

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Welche Provisionsmodelle gibt es überhaupt?

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*Hierbei handelt es sich allerdings um einen sehr seltenen Fall, der in der Praxis nahezu nie vorkommt. Der Nachweis der Zahlung der Provision durch den Verkäufer wird nur in dem sehr seltenen Ausnahmefall erforderlich, wenn der Makler zunächst ausschließlich einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen hat, später aber die Provision vom Verkäufer auf den Käufer abgewälzt werden soll. Dann kann der Käufer einen Beleg über die Zahlung der Provision des Verkäufers fordern, bevor er selbst maximal die gleiche Provisionshöhe überweist.