EnEV 2014 - Schützen Sie sich vor Abmahnungen
Tipps für den Umgang mit Abmahnungen
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 gelten seit 01.05.2014 neue Pflichtangaben in kommerziellen Immobilieninseraten. Eine Übersicht der notwendigen Angaben haben wir hier für Sie zum Download bereitgestellt.
Aus Rückmeldungen unserer Kund:innen wissen wir, dass teilweise Abmahnungen dubioser Art versendet werden. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, empfehlen wir Ihnen zunächst folgende Punkte zu prüfen:
- Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, kann nur anhand eines konkreten Inserats beurteilt werden.
- Wird in der Abmahnung jedoch keine konkrete Immobilienanzeige benannt, erscheint es fraglich, ob es sich überhaupt um wirksame Abmahnungen handeln kann.
Weitere Indizien, die dafür sprechen, dass es sich um eine Internetbetrugsmasche handeln könnte, sind:
- Das massenhafte Auftreten von Abmahnungen
- Die gewählte Form (z. B. Formatierungen, E-Mail-Format) sowie
- die Absende-E-Mail-Adresse und die vermeintliche Anschrift der abmahnenden Firma (z. B. Auslandsadressen)
Unser Tipp:
Sollten Sie im Hinblick auf Ihre Inserate dennoch unsicher sein, empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall zunächst rechtlich beraten zu lassen. Es ist davon abzuraten, vorschnell eine Unterlassungserklärung abzugeben.