Anbieterkennzeichnung und Online-Streitbeilegung

So schützen Sie sich vor Abmahnungen

Ein professioneller Internetauftritt ist für Immobilienanbieter heutzutage unabdingbar. Dabei sollten Sie sich über die "Pflicht zur Anbieterkennzeichnung" und die "Online-Streitbeilegung" informieren und das Impressum anpassen, um keine Abmahnungen zu riskieren.


Themenüberblick:


Anbieterkennzeichnung


Der Gesetzgeber schreibt die "Pflicht zur Anbieterkennzeichnung" in Exposés vor. Nach §5 Telemediengesetz sind Sie als gewerblicher Anbieter:innen von Immobilien dazu verpflichtet, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Beachten Sie die "Pflicht zur Anbieterkennzeichnung" in Exposés und füllen Sie Ihr Impressum mindestens mit folgenden Daten:

  • Vor- und Nachname
  • Komplette Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer

Besteht eine Eintragung in einem Register, müssen Sie dieses und die entsprechende Nummer angeben. Bei juristischen Personen auch die Rechtsform mit vertretungsberechtigten natürlichen Personen.

Sofern die angebotenen Leistungen einer behördlichen Genehmigung bedürfen, sollten Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde existieren.

Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten ist ein:e Verantwortliche:r mit Namen und Anschrift zu benennen.

Das Fehlen des Impressums lassen sich Abmahnungsvereine und Rechtsanwälte zurzeit teuer bezahlen. Achten Sie daher auf die Aktualität und die Vollständigkeit Ihrer Daten im Impressum. Anpassen können Sie dieses in Ihrem Firmenprofil.

Hier sehen Sie ein Musterbeispiel eines Impressums:


Weitere Informationen finden Sie unter Gesetze im Internet des Bundesministeriums der Justiz.


Online-Streitbeilegung


Seit dem 09.01.2016 müssen Immobilienmakler:innen, die ihre Dienstleistungen über das Internet anbieten, ihre Kunden:innen auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung über die Online-Plattform der EU hinweisen. Dies geht aus der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten hervor.  

Der Hinweis muss unter anderem einen klickbaren Link zur Streitbeilegungsplattform enthalten. Darüber hinaus muss angegeben werden, ob der Online-Händler:in an der Online-Streitbeilegung teilnimmt oder sogar gesetzlich dazu verpflichtet ist. Der genaue Inhalt des Hinweises hängt dementsprechend davon ab, ob der Online-Händler zu einer Teilnahme gesetzlich verpflichtet ist, freiwillig daran teilnimmt oder nicht daran teilnimmt.

Bitte informieren Sie sich selbstständig (z.B. bei der für Sie zuständigen IHK) über die für Sie richtige Formulierung.

Folgende Ergänzungen sollten Sie in Ihrem Impressum vornehmen:

  • "Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
    Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung."

 

  • Zudem ist eine E-Mail-Adresse des:der Makler:in anzugeben, unter der der Nutzer den:die Anbieter:in der Seite kontaktieren kann. Dies müsste dann wie folgt aufgeführt werden.

    "Kontakt per Mail: E-Mail-Adresse des:der Makler:in" also z.B. "Kontakt per Mail: mustermann@musterfirma.de"