FAQs zu den Anbieterbewertungen
Hier haben wir die relevantesten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Generelle Fragen
- Welchen Mehrwert hat die Anbieterbewertung?
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Unser Ziel ist es, Sie durch die Darstellung Ihrer guten Arbeit bei der Akquise und Imagebildung im Internet zu unterstützen. Erhalten Sie eine Gesamtbewertung von 4 von 5 Sternen, heben Sie sich bereits von Mitbewerbern ab, die mit 3 Sternen bewertet werden. Ihre Chancen von einem:einer Eigentümer:in, der bei ImmoScout24 auf der Suche nach einem Immobilien-Profi ist, kontaktiert zu werden, steigen durch gute Bewertungen signifikant.
- Kann eine Bewertung nachträglich geändert werden?
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Wenn eine Bewertung einmal abgegeben wurde, ist eine eigenständige, nachträgliche Änderung der Bewertung nicht mehr möglich. Der Bewertende muss sich in diesem Fall, per E-Mail an service@immobilienscout24.de wenden, mit der Bitte um Änderung seiner abgegebenen Bewertung. Wichtig hierbei ist, dass der Name vom Anbieter:in, wenn möglich die ScoutID des bewerteten Objektes und das Datum, an dem er bewertet hat, mit angibt. Andernfalls wird eine Zuordnung fast unmöglich.
- Kann ich eine Anzeige der Bewertungen auf ImmoScout24 unterbinden?
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Ja, Sie können die öffentliche Anzeige Ihrer Bewertungen jederzeit deaktivieren.
Gehen Sie dazu in Ihrem ScoutManager auf den Reiter "Statistik auswerten" und wählen Sie den Unterpunkt "Meine Bewertungen". Dort können Sie die Anzeige der Bewertungen wie gewünscht anpassen. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie nur beide Bewertungskategorien zusammen aktivieren oder deaktivieren können. Es werden bei deaktivierter Veröffentlichung folglich weder die Bewertungen der Interessent:innen noch die der Vermieter:innen und Verkäufer:innen angezeigt. Wir empfehlen unseren Anbietern, die Bewertungen für eine positive Markenbildung zu nutzen. Eine einzelne schlechte Bewertung kann durch weitere positive Bewertungen ausgeglichen werden. Tipp: Weisen Sie im Kundenkontakt auf die Möglichkeit der Bewertung hin und generieren Sie so positives Kundenfeedback.
- Kann ich auch nur manche Bewertungen veröffentlichen?
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Eine Selektion der Bewertungen ist nicht möglich. Wenn Sie sich für die Veröffentlichung entscheiden, werden alle Bewertungen angezeigt. Das heißt, dass sowohl die Bewertungen durch die Interessent:innen als auch durch die Vermieter:innen und Verkäufer:innen sichtbar sind. Tipp: Bitten Sie Ihre Kund:innen, Sie im Nachgang zu einer Besichtigung zu bewerten, und generieren Sie so positives Kundenfeedback.
- Wie kann ich die Veröffentlichung meiner Bewertungen im Branchenbuch bearbeiten?
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Sie können jederzeit die Veröffentlichung Ihrer Bewertungen im Branchenbuch aktivieren bzw. deaktivieren. Diese Einstellungen können Sie direkt in Ihrem ScoutManager vornehmen. Gehen Sie dazu auf den Reiter "Statistik auswerten" und wählen Sie den Unterpunkt "Meine Bewertungen". Dort können Sie die Anzeige der Bewertungen wie gewünscht anpassen. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie nur beide Bewertungskategorien zusammen aktivieren oder deaktivieren können. Folglich werden bei deaktivierter Veröffentlichung weder die Bewertungen der Interessent:innen noch die der Vermieter:innen und Verkäufer:innen angezeigt.
- Was kann ich gegen schlechte Bewertungen machen, die nicht gerechtfertigt sind?
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Bewertungen, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen, können Sie unter der E-Mail-Adresse service@immobilienscout24.de an unseren Kundenservice melden. Dort prüfen wir den Fall und löschen ggf. die beanstandete Bewertung. Wichtig ist, dass Sie nicht nur schreiben, dass diese Bewertung eine “Rachebewertung” ist, sondern dass Sie begründen, warum die Bewertung aus Ihrer Sicht gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Falls vorhanden, schicken Sie bitte Beweise mit.
- Bewertungen müssen der Wirklichkeit entsprechen.
- Bewertungen müssen sachlich und genau sein.
- Bewertungen zu Dienstleitungen dürfen nur dann abgegeben werden, wenn der Nutzer:in diese selber genutzt hat.
- Es dürfen keine Bewertungen für den eigenen Eintrag abgegeben werden.
- Es dürfen keine Bewertungen für Mitbewerber abgegeben werden.
- Geschäftspartner, Mitarbeiter und / oder Verwandte dürfen keine Bewertung abgeben.
- Es ist untersagt, "Rachebewertungen" abzugeben, die eine Reaktion auf selbst erhaltene negative Bewertungen sind.
- Wie soll ich beweisen, dass die schlechte Bewertung nicht gerechtfertigt ist?
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Als Antwort auf diese Frage, ein konkretes Beispiel: Eine unserer Nutzungsbedingungen besagt, dass Bewertungen nicht aus emotionalen Gründen abgegeben werden dürfen. Ist in einer Bewertung also zum Beispiel Ihre Erreichbarkeit schlecht bewertet worden, obwohl Sie dem:der Interessent:in zeitnah geantwortet haben, könnten Sie den vorhandenen E-Mail-Verkehr an unseren Kundenservice weiterleiten, um dies zu belegen. Alternativ könnten Sie beispielsweise vom Interessent:in unvollständig angegebene Kontaktdaten als Beleg mitliefern.
- Wie fließen die beiden einzelnen Bewertungskategorien (Interessenten & Vermieter/Verkäufer) in die Gesamtbewertung ein?
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Zu 20% fließen Ihre Eigentümer:innen Bewertungen in die Gesamtbewertung ein. Die restlichen 80% ergeben sich aus den Interessent:innen Bewertungen. Das liegt daran, dass Sie zu einem Objekt mehrere Nachfragen erhalten, jedoch nur eine Vermieter:innen-/Verkäufer:innen- Bewertung dafür einsammeln können.
- Wie wird das Qualitätsranking bestimmt?
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Die Berechnung basiert auf einem Algorithmus, der Ihre Bewertungen ins Verhältnis zu allen anderen Bewertungen setzt. Je mehr gute Bewertungen Sie haben, umso weiter oben stehen Sie. Der Durchschnitt berechnet sich aus Ihren Bewertungen. Die Weiterempfehlungsquote ist dabei zunächst irrelevant. Der Algorithmus funktioniert so, dass, je mehr Bewertungen Sie haben, umso gesetzter ist der Wert und umso weniger Schwankungen gibt es, wenn einmal ein paar gute oder schlechte hinzukommen.
- Gibt es eine Möglichkeit zur Bewertung ohne Internetzugang? Gerade bei Älteren ist eine Internetbewertung nicht möglich und die Bewertungen gehen verloren.
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Nein, das ist nicht möglich. Auch ist bei der Interessent:innenbewertung die Kontaktaufnahme über das Exposé erforderlich, um eine Bewertung abzugeben. Bei der Bewertung von Vermieter:innen / Verkäufer:innen wird eine mögliche Brief-Bewertung geprüft. Das Hauptproblem hierbei sind die Verifizierungsmöglichkeiten.
Bewertung von Interessent:innen
- Wer darf eine Bewertung abgeben?
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Eine Bewertung kann nur von Interessent:innen abgegeben werden, die über ein Exposé auf ImmoScout24 eine Kontaktanfrage an eine:n Anbieter:in gesendet haben. Wir stellen zudem technisch sicher, dass der:die Interessent:in eine:n Anbieter:in nur einmal bewerten kann.
- Kann jede:r Interessent:in alle Kriterien bewerten?
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Interessent:innen können nur die Kriterien bewerten, zu denen sie sich auch eine Meinung bilden konnten. Fand z.B. keine Besichtigung statt, kann der:die Interessent:in auch nicht bewerten, ob die Immobilie, wie im Exposé beschrieben, war. Um dies sicherzustellen, erfragen wir vorab den Kontaktverlauf mit dem:der Anbieter:in. Gab es zusätzlich zur Kontaktanfrage über unsere Website einen E-Mail- oder Telefonkontakt? Fand ein Besichtigungstermin statt? Kam es zu einem Vertragsabschluss? Dem:Der Interessent:in werden anschließend nur die Kriterien zugesteuert, die er auch bewerten kann. Diejenigen, die mehr Kontakt zu einem:einer Anbieter:in hatten, haben somit mehr Gewicht in der Gesamtbewertung. Ihre Interessent:innen müssen – zusätzlich zur Weiterempfehlung – mindestens ein Kriterium bewerten. Damit sind keine Null-Sterne-Bewertungen möglich. Rufschädigung Ihrerseits möchten wir unter allen Umständen vermeiden. Sollten Sie jemals das Gefühl haben, dass Sie eine rufschädigende Bewertung bekommen haben, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir gehen dem gemeinsam nach.
- Kann ich Interessent:innen für die Bewertung ausschließen lassen?
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Nein, ein Ausschluss von Interessent:innen für die Anbieterbewertung ist nicht möglich. Sollten Sie jemals das Gefühl haben, dass Sie eine rufschädigende Bewertung bekommen haben, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir gehen dem gemeinsam nach.
- Welche Angaben müssen Interessent:innen machen, um eine Bewertung abgeben zu können?
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Ausschließlich Interessent:innen, die einen Kontakt über unser Kontaktformular geschickt haben, können eine Bewertung abgeben. Ihre Interessent:innen müssen – zusätzlich zur Weiterempfehlung – mindestens ein Kriterium bewerten. Damit sind keine Null-Sterne-Bewertungen möglich. Um die Bewertung abschicken zu können, müssen die Interessent:innen seit Juli 2013 zustimmen, dass ihr Name dem:der Anbieter:in zusammen mit der Bewertung angezeigt wird. Eine anonyme Bewertung ist nicht möglich. Im ScoutManager sind die Bewertungen, die ab Juli 2013 angegeben wurden, in Verbindung mit dem Namen des Bewertenden für Sie sichtbar. Die Namen werden jedoch nicht auf ImmoScout24 veröffentlicht.
- Wie stellen Sie sicher, dass bei der Bewertung von Interessent:innen kein Missbrauch betrieben wird?
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Uns ist eine hohe Qualität der Bewertungen sehr wichtig. Deshalb haben wir einen Algorithmus entwickelt, der kontinuierlich auffällige Bewertungen herausfiltert, die dann zusätzlich manuell überprüft werden. Um Missbrauch zu verhindern, stellen wir außerdem technisch sicher, dass die Interessent:innen eine:n Anbieter:in nur einmal bewerten können. Zudem können nur die Kriterien bewertet werden, zu denen sich die Interessent:innen auch eine Meinung bilden konnten. Diejenigen, die mehr Kontakt zu einem:einer Anbieter:in hatten, haben somit mehr Gewicht in der Gesamtbewertung. Ihre Interessent:innen müssen – zusätzlich zur Weiterempfehlung – mindestens ein Kriterium bewerten. Damit sind keine Null-Sterne-Bewertungen möglich. Zusätzlich müssen die Interessent:innen seit Juli 2013 zustimmen, dass ihr Name dem:der Anbieter:in zusammen mit der Bewertung angezeigt wird. Eine anonyme Bewertung ist nicht möglich. Im ScoutManager sind für Sie die Bewertungen, die ab Juli 2013 abgegeben wurden, in Verbindung mit dem Namen des Bewertenden sichtbar. Im Branchenbuch werden die Namen jedoch nicht angezeigt. Neben unseren technischen Qualitätsmaßnahmen sorgen wir für eine hohe Bewertungsqualität, indem wir möglichst viele Bewertungen einsammeln.
- Es gibt nur eine Immobilie oft aber viele Interessent:innen. Diejenigen, die das Objekt nicht bekommen haben, sind unzufrieden und werden den:die Anbieter:in schlecht bewerten!
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Wir haben die Bewertungskriterien so gewählt, dass vor allem die Service-Leistung des:der Anbieter:in und die Exposé-Qualität bewertet werden. Hierbei spielt der tatsächliche Zuschlag für das Objekt keine Rolle. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen auch, dass eine Absage keinen signifikanten Einfluss auf die Bewertung hat: Solange der Vermarktungsstatus einer Immobilie aktuell gehalten wird, vergibt die Mehrzahl der Interessent:innen 4-5 Sterne. Bei schlechten Bewertungen wurde vor allem die Erreichbarkeit des Anbieters kritisiert. Tipp: Informieren Sie Ihre Interessent:innen darüber, wenn die Immobilie vermarktet wurde und sie nicht den Zuschlag erhalten haben.
- Warum wird meine schlechte Bewertung nicht gelöscht?
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Bewertungen und Empfehlungen beruhen sowohl online als auch offline auf der subjektiven Wahrnehmung der Kund:in. Diese Individualität allein rechtfertigt keine Löschung, sondern spiegelt nur die Meinung der Kund:in wider. Ein ehrliches Feedback birgt für Sie auch Verbesserungspotenzial und die Möglichkeit, den:die Kund:in im Nachhinein zu kontaktieren und zufriedenzustellen. Für künftige Interessent:innen und Auftraggeber:innen zieht eine schlechte Bewertung nicht zwangsläufig eine Entscheidung gegen Sie als Anbieter:in nach sich. Eine negative Bewertung bei einer Vielzahl von positiven Bewertungen zeigt auch, dass hier nichts geschönt oder gefälscht ist und wirkt ehrlich. Rufschädigung Ihrerseits möchten wir jedoch unter allen Umständen vermeiden. Sollten Sie jemals das Gefühl haben, dass Sie eine rufschädigende Bewertung bekommen haben, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir gehen dem gemeinsam nach.
Bewertung von Vermieter:innen/ Verkäufer:innen
- Wo finde ich die Bewertung von Vermieter:innen / Verkäufer:innen?
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Diese Bewertungskategorie finden Sie im ScoutManager im Reiter „Statistik auswerten“ unter dem Menüpunkt "Meine Bewertungen". Im oberen Bereich befinden sich unter anderem die Menüpunkte: "Interessenten", "Vermieter/Verkäufer" und "Bewertung anfordern". Unter "Vermieter/Verkäufer" finden Sie die Zusammenfassung aller Bewertungen durch Vermieter:innen und Verkäufer:innen. Im Menüpunkt "Bewertung anfordern" können Sie Ihren:Ihre Auftraggeber:in zu einer Bewertung einladen.
- Wer darf eine Bewertung abgeben?
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Eine Bewertung kann nur von Vermieter:innen/Verkäufer:innen abgegeben werden, für die Sie ein Objekt vermarket haben und die von Ihnen eine Bewertungs-Einladung erhalten haben. Wir stellen technisch sicher, dass ein Auftraggeber:in eine:n Anbieter:in pro Objekt nur einmal bewerten kann.
- Wie stellen Sie sicher, dass bei der Bewertung kein Missbrauch betrieben wird?
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Uns ist eine hohe Qualität der Bewertungen sehr wichtig. Daher wurden umfangreiche Sicherheitsmechanismen implementiert, um potentielle Falsch- und Eigenbewertungen aufzudecken. Wir stellen technisch sicher, dass ein Auftraggeber:in eine:n Anbieter:in pro Objekt nur einmal bewerten kann. Zusätzlich überprüfen wir kontinuierlich die Echtheit der Bewertungen.
- Wie kann ich eine Bewertung anfordern?
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Gehen Sie in Ihrem ScoutManager im Reiter "Statistik auswerten" auf "Meine Bewertungen". Wählen Sie dort den Menüpunkt "Bewertung anfordern". Hier finden Sie die Tabelle mit dem Titel "Bewertung anfordern" mit allen aktiven und deaktivierten Objekten, die sich im AngebotsManager befinden. Mit einem Klick auf den Button „Anfordern“ öffnet sich ein E-Mail-Formular. Hier hinterlegen Sie folgende Daten: - Name des Empfängers - E-Mail-Adresse des Empfängers - Telefonnummer des Empfängers. Mit Klick auf „Bewertung anfordern“ wird eine E-Mail an den Empfänger:in verschickt und er kann Ihrer Aufforderung zur Bewertung nachkommen.
- Warum muss ich die Telefonnummer meines:meiner Auftraggeber:in angeben?
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Die Telefonnummer wird nicht auf ImmoScout24 angezeigt. Sie dient lediglich dazu, stichprobenartig die Echtheit der Bewertungen zu überprüfen.
- Werden meine Kontaktdaten in die E-Mail an den:die Vermieter:in/Verkäufer:in automatisch übernommen?
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Leider können wir diese Funktion momentan noch nicht zur Verfügung stellen.
- Kann ich als Importkund:in auch Bewertungen anfordern?
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Sollten Sie Ihre Angebote per Vollabgleich an uns liefern, muss die Bewertung für ein Angebot angefordert werden, solange es bei uns aktiv ist. Sobald eine Bewertung angefordert wurde, greift der Dublettencheck. Auf diese Weise kann beim nächsten Vollabgleich nicht noch eine Bewertung für ein identisches Angebot angefordert werden. Haben Sie die Bewertung angefordert, kann das Angebot im ScoutManager problemlos gelöscht, deaktiviert oder archiviert werden. Die Bewertungsanforderung bleibt davon unberührt.
- Ich nutze eine Software, um meine Objekte zu ImmoScout24 zu übertragen. Wie kann ich eine:n Eigentümer:in einladen, eine Bewertung abzugeben, wenn die Objekte bei ImmoScout24 gelöscht sind?
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Wenn Ihre Software ein deaktives Übertragen der Objekte zulässt, können Sie das entsprechende Objekt einfach neu übertragen (im Status deaktiv), dann eine Bewertung anfordern und danach das Objekt wieder löschen. Das Objekt muss nur zum Anfordern einer Bewertung in der Angebotsübersicht enthalten sein. Sollte Ihre Software nur eine aktive Übertragung erlauben, wird es etwas schwieriger. Hier riskieren Sie eventuell neue Anfragen auf Ihr Objekt. Eine Lösung könnte aber sein, die relevanten Objektkriterien Fläche und Preis so zu verändern, dass sie in keinem Suchauftrag auftauchen. Also bspw. 1qm Wohnung für 5.000 Euro kalt. Danach im ScoutManager deaktivieren und die Daten wieder korrigieren, da Sie dem:der Eigentümer:in angezeigt werden. Danach eine Bewertung anfordern und das Objekt kann wieder gelöscht werden.
- Ich habe eine Bewertung für ein aktives Angebot angefordert. Muss ich jetzt warten, bis die Bewertung da ist, um das Objekt zu deaktivieren, archivieren oder zu löschen?
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Nein, sobald Sie die Bewertung angefordert haben, kann das Angebot problemlos deaktiviert, archiviert oder gelöscht werden. Eine Löschung des Angebots im ScoutManager führt nicht zur Löschung der Bewertungsanforderung oder der erhaltenen Bewertung.
- Ich habe die falsche E-Mail-Adresse eingegeben. Kann ich die Bewertung noch einmal anfordern?
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Ja, das ist möglich. Gehen Sie in Ihrem ScoutManager im Reiter "Statistik auswerten" auf "Meine Bewertungen". Wählen Sie dort den Menüpunkt “Bewertung anfordern“. Suchen Sie in der Tabelle "Bereits angeforderte Bewertungen" die Bewertungseinladung zum gewünschten Objekt und klicken Sie auf "Erinnern". Im sich öffnenden, bekannten E-Mail-Kontaktformular können Sie dann die E-Mail-Adresse korrigieren.
- Was passiert, nachdem ich eine Bewertung angefordert habe?
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Sobald Sie das E-Mail-Formular für die Bewertungsanforderung ausgefüllt und auf "Bewertung anfordern" geklickt haben, schließt sich diese Seite und Sie gelangen wieder zurück in den Bereich zur Bewertungsanforderung. Bei erfolgreichem Versand erscheint hier eine Versandbestätigung. Das Angebot, für das Sie gerade eine Bewertung angefordert haben, ist jetzt in der Übersicht "Bereits angeforderte Bewertungen" gelistet und kann dort von Ihnen eingesehen werden. In dieser Liste finden Sie auch alle anderen unbeantworteten Bewertungsaufforderungen. Sobald eine Bewertung abgegeben wurde, verschwindet das entsprechende Angebot aus dieser Liste und die Bewertung erscheint auf der Seite "Vermieter/Verkäufer" im ScoutManager. Bitte beachten Sie: Für jedes Angebot können Sie nur eine Bewertung anfordern.
- Wie lange hat der:die Vermieter:in/Verkäufer:in Zeit, eine Bewertung auszuführen?
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Bewertungen können innerhalb von 90 Tagen ausgeführt werden.
- Wie kann ich meine:n Auftraggeber:in daran erinnern / erneut auffordern, eine Bewertung abzugeben?
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Ja, bei der Bewertung für Vermieter:innen/Verkäufer:innen gibt es eine Erinnerungsfunktion. Sie können drei Erinnerungen in einem beliebigen Zeitraum verschicken. Gehen Sie dazu im ScoutManager im Reiter "Statistik auswerten" auf den Menüpunkt "Meine Bewertungen". Auf der sich öffnenden Seite wählen Sie den Menüpunkt "Bewertung anfordern" aus. In der Tabelle "Bereits angeforderte Bewertungen" finden Sie alle unbeantworteten Bewertungsaufforderungen. Wollen Sie eine:n Auftraggeber:in an die Abgabe seiner Bewertung erinnern, klicken Sie hier ganz einfach bei der entsprechenden Bewertungsaufforderung auf den "Erinnern"-Button. Im sich öffnenden, bekannten E-Mail-Kontaktformular können Sie dann die Bitte um Bewertung formulieren und Ihrem:Ihrer Auftraggeber:in zusenden. Die Kontaktdaten, die Sie beim ersten Versand eingetragen haben, sind hier vorausgefüllt, sodass Sie ggf. nur noch den E-Mail-Text anpassen müssen.
- Wie kann mein:e Kund:in seine:ihre Bewertung ändern (falls sie z.B. zu früh abgeschickt wurde)?
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Dazu schreibt der:die Kund:in eine E-Mail an service@immobilienscout24.de mit der Bitte um Änderung seiner abgegebenen Bewertung. Wichtig hierbei ist, dass er den Namen des Anbieters, wenn möglich die ScoutID des bewerteten Objekts und das Datum, an dem er bewertet hat, mit angibt. Andernfalls wird eine Zuordnung fast unmöglich.
Wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter https://www.immobilienscout24.de/kontakt/.