Energieausweis
Angaben im Exposé zum Energieausweis
Mit dem Inkrafttreten der ENEV2014 am 01.05.2014 sind auch für Vermieter und Verkäufer in Immobilienanzeigen neue Pflichtangaben einzutragen. Informieren Sie sich hier, welche Angaben Sie machen müssen.
Unsere Übersicht zeigt, welche Kennwerte Ihre Exposés zukünftig enthalten müssen. Schützen Sie sich vor Abmahnungen und überprüfen Sie am besten noch einmal Ihre Inserate.
Ab sofort stehen Ihnen alle benötigten Felder für Ihre Objektinsertion über den ScoutManager zur Verfügung.
- Neu hinzugekommen ist z. B. das Feld "Energieeffizienzklasse". Dieses wird stets bei Energieausweisen für Wohngebäude abgefragt, die ab dem 01.05.2014 erstellt werden.
- Angepasst wurden die Ausprägungen für die "Wesentlichen Energieträger".
- Entsprechend Ihrer Auswahl des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) werden alle relevanten Kennwerte abgefragt und im Exposé ausgewiesen. Auch wird nach dem Erstellungsdatum Ihres Ausweises unterschieden.
Hier ein Beispiel aus dem ScoutManager:
Auch die Darstellung der Energiewerte im Exposé ist nun noch übersichtlicher. Bei allen Wohnimmobilien wird, neben den Energiekennwerten, ab sofort die Energieeffizienz über einen Farbbalken dargestellt.
- Was ist ein Energieausweis?
- Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis - wann braucht man welchen?
- Wie sieht es konkret mit Ausstellung und Verwendung des Energieausweises aus? Wer ist hier in der Pflicht?
- Gibt es EnEV-Ausnahmen für Immobilien?