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  • Du musst die Immobilienfinanzierung nicht alleine stemmen: Für Häuslebauer:innen oder Immoblienkäufer:innen gibt es staatliche Zuschüsse. Die Förderungen vom Staat kommen in Form von Zulagen, Steuervorteilen, über vergünstigte Zinsen oder sogar finanzielle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. In diesem Ratgeber liest du, welche staatlichen Förderungen es gibt und welcher Fördertopf zu dir passen könnte.

    importantpoints
    Das Wichtigste in Kürze
    • Staatliche Förderung kann in ihrer Form unterschiedlich aussehen:  Zulagen oder Steuervorteilen. In einigen Fällen unterstützt der Staat über vergünstigten Zinsen und sogar bis zu nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

    • Die Darlehen sind in der Regel zweckgebunden.

    • Wenn es um klimafreundliches Bauen und Sanieren geht, ist der Gesetzgeber großzügig.



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    Staatliche Förderung für den Haus- oder Wohnungskauf

    Wenn du ein Haus bauen oder kaufen möchtest oder eine perfekte Eigentumswohnung gefunden hast, musst du die Finanzierung nicht allein stemmen. Du kannst von staatlichen Darlehen profitieren, die günstiger sind als herkömmliche Bankkredite. Oft ist das Zinsniveau der Förderdarlehen niedriger. Die Möglichkeiten, einen staatlichen Zuschuss zu bekommen, sind mannigfaltig. Es gibt etwa Krediten, bei denen du einen Tilgungszuschuss zwischen fünf und 25 Prozent bekommen kannst.

    Das sind einige der wichtigsten staatlichen Förderungen für die Immobilienfinanzierung in Deutschland, die unten im Text näher erklärt werden:

    1. Wohn-Riester: Mit Zulagen und Steuervorteilen ist Wohn-Riester eher für die Altersvorsorge gedacht.
    2. Wohnungsbauprämie: Diese Prämie ist für Bausparverträge und bestimmte Sparverträge zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum konstruiert.
    3. KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme zur Finanzierung von energieeffizientem Bauen und Sanieren sowie zur Unterstützung von Familien und Wohnungsbau. Dazu gehören beispielsweise das KfW-Wohneigentumsprogramm, das KfW-Effizienzhausprogramm und das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm.
    4. Bundesländer-Programme: Einige Bundesländer bieten eigene Förderprogramme zur Unterstützung von Immobilienfinanzierungen an.
    5. Baukindergeld bzw. das Programm „Wohneigentum für Familien“: Das Baukindergeld wurde für Familien entworfen. Inzwischen ist ein Fokus auch der klimagerechte Bau.
    6. Modernisierungskredit: Wenn du Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an einer Immobilie durchzuführen musst, kann diese Darlehensart für dich passend sein.
    7. Sanierungskredit: Wenn du typische Sanierungsprobleme hast, wie etwa die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden, kann dieses Darlehen helfen.
    Expertenkommentar

    „Der Staat fördert Wohneigentum. Wer förderberechtigt ist, kann auf diverse Programme zugreifen. Die Fördertöpfe für klimagerechtes Bauen, Sanieren oder Modernisieren sind besonders gut gefüllt.“

    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen
    Oranus Mahmoodi

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

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    Wer wird gefördert?

    Der Gesetzgeber teilt die Förderberechtigten in zwei Gruppen auf: Die unmittelbar und die mittelbar Förderberechtigten. Es gibt allerdings noch eine dritte Gruppe: Das sind diejenigen, die keinen Anspruch auf eine staatliche Förderung haben. So sind die Gruppen eingeteilt:

    ✅ Unmittelbar Förderberechtigten   ✅ Mittelbar Förderberechtigten
    • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen, Richter:innen, Soldat:innen, Amtsträger:innen, freiwillig Wehrdienstleistende, Personen im Bundesfreiwilligendienst.
    • Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, ALG-II-Empfänger, Bezieher von Krankengeld, vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen, Bezieher:innen von Vorruhestandsgeld, sofern diese vorher pflichtversichert waren, und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler:innen.
    • Nichterwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (zum Beispiel bei Pflege von Angehörigen).
    • Geringfügig Beschäftigte - Minijobber - die eigene Sozialversicherungsbeiträge leisten.
    • Erziehende bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes - dies gilt für das gesamte Jahr.
    • Ehepartner aller unmittelbar Zulageberechtigten, sofern sie selbst nicht förderberechtigt sind; dazu zählen auch Partner:innen in eingetragenen Partnerschaften.
    ❌ Diese Gruppen sind nicht förderberechtigt
    • Selbstständige ohne Pflicht zur Rentenversicherung.
    • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständigen Versorgung, wie Ärzt:innen, Apotheker:innen, Tierärzt:innen, Architekt:innen, Rechtsanwält:innen.
    • Bezieher:innen von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit.
    • Geringfügig Beschäftigte - Minijobber - die keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge leisten.
    • Student:innen, die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind.

    Wann wird gefördert?

    Wenn du zu einem bestimmten Zeitpunkt an die Fördergelder vom Staat kommen möchtest, solltest du diese rechtzeitig beantragen. Die genaue Zeit, zu der du den Antrag auf Förderungsprogramm stellen musst, hängt vom jeweiligen Programm und den Bedingungen ab. In der Regel gibt es jedoch einige allgemeine Richtlinien:

    Vor Beginn der Maßnahmen: In der Regel muss der Antrag auf ein KfW-Förderungsprogramm gestellt werden, bevor du mit den geplanten Maßnahmen beginnst. Das bedeutet, dass du den Antrag einreichen musst, bevor du beispielsweise mit der energetischen Sanierung des Hauses beginnst oder neue Fenster einbauen lässt.

    Vor Vertragsabschluss mit Handwerkern oder Dienstleistern: Es ist ratsam, den Antrag auf ein KfW-Förderungsprogramm zu stellen, bevor du Verträge mit Handwerkern oder Dienstleistern abschließt. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen förderfähig sind und dass du die erforderlichen Schritte eingehalten hast, um die Förderung zu bekommen.

    Vor Baubeginn: Wenn es um größere Bauvorhaben geht, wie beispielsweise den Bau eines energieeffizienten Neubaus, musst du den Antrag auf ein KfW-Förderungsprogramm rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn stellen. Dies gibt der KfW-Bank ausreichend Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen und zu genehmigen, bevor die Bauarbeiten beginnen.

    Wohn-Riester: Eigenheim als Altersvorsorge

    Der Staat unterstützt Haus- und Wohneigentümer:innen, wenn sie die Immobilie selbst bewohnen. Denn ein Eigenheim kann eine wichtige Altersvorsorge sein. Mit Wohn-Riester unterstützt die Regierung Förderberechtigte beim Bau und Kauf einer Immobilie. Wohn-Riester darf auch dazu genutzt werden, eine Immobilie abzubezahlen. Wenn du förderberechtigt bist, bekommst du eine jährliche Grundzulage von maximal 175 Euro, die etwa in einen Bausparvertrag eingezahlt wird. Familien profitieren von Wohn-Riester:

    Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurden, bekommst du zusätzlich 185 Euro für jedes Kind. Zusätzlich gibt es bei Wohn-Riester steuerliche Vergünstigungen. Du kannst mit der Förderung auch einfach Eigenkapital für den Kauf einer Immobilie ansparen.

    Wohnungsbauprämie: Verdienst darf nicht zu hoch sein

    Die staatliche Förderung Wohnungsbauprämie (WoP) gibt es schon seit den 1950ern. Der Staat belohnt Bausparer:innen mit einer Zulage. Seit 2021 sind das zehn Prozent der jährlichen Sparsumme. Vor 2021 waren es 8,8 Prozent. Der maximale Förderbetrag wurde auf 700 Euro für Singles und 1.400 Euro für Verheiratete angehoben. Achtung: Es gelten Einkommensgrenzen. Du darfst nicht mehr als 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben, wenn du verheiratet sein solltest, liegt das Verdienstmaximum bei 70.000 Euro.

    KfW-Programme: Passenden Topf finden

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat mannigfaltige Programme zur Immobilienfinanzierung aufgesetzt. Sie sind entweder speziell darauf ausgerichtet, den Hausbau zu finanzieren oder eine Immobilie zu erwerben. Auch für die Sanierung von Wohnimmobilien gibt es einen Fördertopf. Die Kredite von der KfW haben in der Regel günstigere Konditionen als ein „normaler“ Kredit. Das sind wichtige Förderprogramme für die Immobilienfinanzierung:

    1. KfW-Wohneigentumsprogramm (124): Dieses Programm unterstützt den Erwerb oder den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Kredite können für den Kauf oder Bau von Neubauten oder Bestandsimmobilien sowie für die Modernisierung oder den Umbau verwendet werden.
    2. KfW-Programm Energieeffizient Bauen (153): Dieses Programm fördert den Bau von energieeffizienten Wohngebäuden und unterstützt Bauherren mit zinsgünstigen Krediten. Die geförderten Maßnahmen müssen bestimmte energetische Standards erfüllen, um förderfähig zu sein.
    3. KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (297/298): Seit dem 1. März 2023 kannst du den Förder­kredit für das klimafreundliche Bauen beantragen.
    4. KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (151/152): Dieses Programm richtet sich an Eigentümer:innen, die ihre Immobilie energetisch sanieren möchten. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Wänden und Dächern, der Austausch von Fenstern und Türen oder die Erneuerung der Heizungsanlage. Neben zinsgünstigen Krediten werden in diesem Programm auch und Tilgungszuschüsse angeboten.
    5. KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (159): Dieses Programm unterstützt Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen und Personen mit Behinderung. Dazu gehören beispielsweise der Einbau von Rampen, der Umbau von Badezimmern oder der Einbau von Aufzügen.
    6. KfW-Programm Erneuerbare Energien (270/271): Dieses Programm fördert Investitionen in erneuerbare Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung, wie etwa die Installation von Solaranlagen oder Wärmepumpen. Es werden sowohl zinsgünstige Darlehen als auch Tilgungszuschüsse angeboten.
    hint
    KfW-Programme und Neuerungen in 2024 und 2025

    Laut KfW liegen diese Programme sind schon fest eingeplant und entlasten vor allem Familien mit Kindern:

    • Jung kauft Alt: Familien mit  Kindern werden gefördert, wenn sie renovierungsbedürftige Bestandsgebäude erwerben.
    • Wohneigentum für Familien (WEF): Hier werden Familien und Alleinerziehende  bei Neubau und Ersterwerb von umweltfreundlichen Immobilien unterstützt.

    BAFA: Fördermittel für regenerative Energien

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), eine Behörde des Bundeswirtschaftsministeriums, verantwortet Fördermittel, die für die Erzeugung regenerativer Energie ausgeschüttet werden. Gefördert werden Holzpellet-Heizanlagen, thermische Solaranlagen und Wärmepumpen. Die Förderung kommt in der Regel als Investitionszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Wie viel Geld du bekommen kannst, hängt von der Leistung der jeweiligen Anlage ab.

    hint
    Überschrift

    Seit dem 1. Juli 2021 hat die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) alle bisherigen KfW- und BAFA-Förderungen für Neubauten abgelöst. 

    Programme der Bundesländer

    Die oben genannten Fördermaßnahmen kommen vom Bund, viele Bundesländer haben eigene Programme aufgelegt. Oft richten sich diese Programme an Familien mit Kindern. In Brandenburg gibt es etwa „Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau“. Bei diesem Angebot gibt es Zuschüsse vom Bundesland zum Hauskauf oder zur Erweiterung des Wohnraums. Die ostdeutschen Bundesländer sind großzügig gegenüber Hausbauer:innen: In Sachsen-Anhalt Eigentümer:innen für Sanierung von Bestandsimmobilien sogar einen Zuschuss von 50 Prozent bekommen.

    Baukindergeld heißt jetzt „Wohneigentum für Familien“

    Die beliebte Förderung "Wohneigentum für Familien" hieß früher Baukindergeld und ist auch ein Programm der KfW - unter dem Kürzel WEF (300). Der größte Unterschied zum Baukindergeld: WEF (300) ist kein Zuschuss, es ist ein zinsgünstiger Kredit. Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf selbst­genutzter und klima­freundlicher Häuser und Wohnungen.

    Modernisierungkredit, der Kredit für Renovierungen

    Dieses spezielle Darlehen darf ausschließlich für die Finanzierung von Umbauten, Renovierungen oder energetischen Sanierungen verwendet.

    Typische Modernisierungsmaßnahmen, die mit einem Modernisierungskredit finanziert werden können, sind folgende:

    • Renovierung von Badezimmern oder Küchen
    • Erneuerung von Fenstern und Türen
    • Dachsanierung
    • Installation von Solaranlagen oder Wärmepumpen oder andere energieeffiziente Maßnahmen

     

    Sanierungskredit - wenn das Haus feucht ist

    Auch der Sanierungskredit ist zweckgebunden. Das heißt, dieses Darlehen darf nur dazu verwendet werden, Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen an einer bestehenden Immobilie zu finanzieren. 

    Typische Sanierungsmaßnahmen, die mit einem Sanierungskredit finanziert werden können, umfassen:

    • Die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
    • Die Renovierung von Bädern oder Küchen
    • Die Erneuerung von Dächern
    • Die Modernisierung der Heizungsanlage
    • Die Installation energiesparender Maßnahmen, wie Wärmedämmung oder erneuerbare Energien.

    Die Konditionen für Sanierungskredite können wie bei dem Modernisierungskredit von Bank zu Bank variieren. Vor der Beantragung eines Sanierungskredits solltest du dich umfassend über die Bedingungen, Zinssätze und Rückzahlungsmodalitäten informieren und möglicherweise verschiedene Angebote vergleichen, um das beste Angebot für dich zu finden.

    Staatliche Zuschüsse für die energetische Sanierung

    Wenn du bestehende Gebäude energetisch sanieren möchtest, gibt es dafür spezielle Töpfe, auf die du zugreifen kannst. Hier sind einige der wichtigsten Förderprogramme:

    1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die BEG umfasst verschiedene Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Dazu gehören Zuschüsse für die Dämmung von Wänden, Dächern und Kellerdecken, den Austausch von Fenstern und Türen, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Installation von erneuerbaren Energien wie Solaranlagen oder Wärmepumpen.
    2. KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren: Die KfW bietet verschiedene Zuschuss- und Kreditprogramme für die energetische Sanierung von Wohngebäuden an. Dazu gehören Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung oder den Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen sowie Zuschüsse für umfassende Sanierungsmaßnahmen.
    3. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BfEW): Die BfEW fördert den Anschluss von Wohngebäuden an effiziente Nah- oder Fernwärmenetze sowie die Umstellung von Öl- oder Gasheizungen auf umweltfreundliche Wärmeerzeugungssysteme wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen.
    4. Bundesförderung für den effizienten Einsatz von Wärme (BfEWärme): Die BfEWärme fördert die Installation von effizienten Heizungssystemen, die auf erneuerbaren Energien basieren, sowie den Austausch veralteter Heizungsanlagen gegen moderne, energieeffiziente Systeme.

    Diese Förderprogramme bieten unterschiedliche Zuschussmöglichkeiten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Die genauen Förderbedingungen und Antragsverfahren können je nach Programm variieren. Interessierte Eigentümer:innen sollten sich daher vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren und gegebenenfalls eine Finanzierungsberatung bei einer Bank oder einem Energieberater in Anspruch nehmen.


    FAQ: Häufige Fragen zum Thema staatliche Förderung beim Hauskauf

    Gibt es Zuschüsse für die energetische Sanierung bestehender Gebäude?

    Ja, in Deutschland gibt es staatliche Zuschüsse für die energetische Sanierung bestehender Gebäude. Diese Zuschüsse sollen dazu beitragen, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoß zu verringern und den Wohnkomfort zu verbessern.

    Lässt sich mit einem KfW-Darlehen die gesamte Finanzierung des Hauskaufs erledigen?

    Ein KfW-Darlehen kann einen Teil der Finanzierung für den Hauskauf abdecken, aber in der Regel nicht die gesamte Finanzierung. Für die Finanzierung eines Hauskaufs müssen in der Regel verschiedene Quellen genutzt werden, darunter Eigenkapital, ein herkömmliches Bankdarlehen und möglicherweise auch Fördermittel wie KfW-Darlehen.

    Wann muss man den Antrag auf ein KfW-Förderungsprogramm stellen?

    Du solltest dich frühzeitig über die Bedingungen und Fristen des jeweiligen Förderungsprogramms informieren, für das du dich interessierst. Wenn du unsicher bist, wann genau du den Antrag stellen solltest, kannst du dich auch an einen Finanzberater oder eine Bank wenden, um Unterstützung zu erhalten.


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    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

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