So kommen Sie mit Ihrer Baufinanzierung gut durch die Corona-Zeit
Was jetzt wichtig ist
Vor allem Käufer und Bauherren fragen sich angesichts der aktuellen Corona-Krise, ob es mit der Baufinanzierung so weitergehen kann wie bisher. Ob Sie die Finanzierung schon abgeschlossen haben oder noch nicht: Das müssen Sie jetzt wissen.
Nicht nur für Bauherren und Käufer, auch für Banken sind Baufinanzierungen eine große Nummer. Das Beratungsunternehmen PriceWaterhouseCooper ermittelte kürzlich, dass im Jahr 2019 der Anteil von Baufinanzierungen rund 42 Prozent aller Bankkredite ausgemacht hätten. Das seien etwa 1,3 Billionen Euro gewesen. Vor allem Käufer und Bauherren fragen sich angesichts der aktuellen Corona-Krise, ob es mit der Baufinanzierung so weitergehen kann wie bisher.
Ganz klar: Es geht weiter. Die Rahmenbedingungen für eine Baufinanzierung waren selten so gut wie bisher: Die Zinsen sind gerade richtig günstig. Spezialisten nennen das "Allzeittief". Sogar Negativzinsen sind realistisch: Wer beispielsweise einen Kredit der KfW-Bank in seine Baufinanzierung aufnimmt und ein energieeffizientes Haus baut, zahlt weniger zurück, als er sich von der Bank geliehen hat. Die eingerechneten Tilgungszuschüsse machen das möglich.
Ganz praktisch ist aber die Frage, ob Baufinanzierungen von Banken derzeit überhaupt vergeben werden. Michael Herte, Referatsleiter Baufinanzierungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gibt Entwarnung: Ja, das Geschäft mit Baufinanzierungen laufe weiter, wobei er einschränkend ergänzt: "Allerdings sind Banken nach § 505a BGB verpflichtet, eine Kreditwürdigkeitsprüfung zu machen. Hier werden sie wohl besonders auf die berufliche Situation der Darlehenskunden schauen." Das war natürlich vor der Corona-Pandemie auch schon so, nur, dass aktuell seitens der Banken wahrscheinlich etwas genauer hingeschaut wird.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Die Hamburger Sparkasse (Haspa) hat beschlossen, vorerst keine Baukreditanträge von Neukunden mehr entgegenzunehmen.
Die Beratung in der Baufinanzierung erfolgt inzwischen bei vielen Banken digital – um Ansteckungen mit dem neuen Virus Sars-CoV-2 in zu vermeiden. Beim Baufinanzierungsvermittler Interhyp erfolgt das per Videochat, bei dem der Berater auch seinen Bildschirm mit dem Kunden teilt: "Alle Details eines Beratungsgesprächs, zum Beispiel das persönliche Budget sowie mögliche Angebotsgestaltungen und Eckdaten wie Tilgungshöhe oder Zinsbindung, können auf diese Weise gut gezeigt und besprochen werden", erklärt Mirjam Mohr, Interhyp-Vorständin für das Privatkundengeschäft. Die Verträge werden online ausgehandelt, müssen aber auf Papier eigenhändig unterschrieben werden. Die Beurkundung beim Notar kann derzeit noch nicht komplett digital durchgeführt werden. "Sollten die Erklärungen besonders gefährdeter Personen erfolgen, lässt sich durch den Einsatz von Bevollmächtigten das Risiko einer Ansteckung minimieren", rät Michael Herte.
Sie möchten eine Immobilie kaufen?
Finden Sie heraus, mit welchem Budget Sie rechnen können!
Wer mit seiner Baufinanzierung schon gestartet ist und nun als Selbstständiger Umsatzeinbußen befürchtet oder als Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt wird, stellt sich die Frage "Was ist, wenn ich mein Darlehen nicht mehr bedienen kann?" Hier raten alle Experten unisono, dass der erste Weg zur Bank führen sollte. "Für eine vorübergehende finanzielle Schieflage hat die Bank sicher Verständnis", ermutigt Michael Herte. Mirjam Mohr ergänzt: "Interhyp beobachtet, dass etliche Banken derzeit kulant reagieren." Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, um den Engpass zu überbrücken: Bei einer Reduzierung der Rate wird zum Beispiel die Tilgung ausgesetzt, sodass nur noch die Zinsen gezahlt werden. Der monatliche Betrag lässt sich dadurch reduzieren.
Bei einer Stundung werden die Zahlungen aufgeschoben. Das vom Bundestag am 27. März verabschiedete Gesetzespaket zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie ermöglicht bestimmten Kreditnehmern eine Stundung von Darlehen. Dabei geht es um Rückzahlungs-, Zins oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 fällig werden. Diese Zahlungen können schadlos um drei Monate verschoben werden.
Wichtig: Kreditnehmer können sich zwar auf das Gesetz berufen, sollten sich allerdings unbedingt mit ihrer Bank besprechen. Übrigens hat sich die Regierung das Recht vorbehalten, die Stundung auch über den 30. Juni hinaus zu verlängern, falls dies nötig wird.