Der Staat möchte mit dem Programm Wohn-Riester die private Altersvorsorge unterstützen. Deswegen unterstützt der Gesetzgeber den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Wohn-Riester kann ein attraktives Programm sein – einige Personengruppen profitieren mehr als andere. In diesem Beitrag erfährst du, wie Wohn-Riester funktioniert, wer das Darlehen beantragen kann und was mit der Förderung bei Scheidung, Umzug oder Tod geschieht.
Wohn-Riester ist ein staatlicher Zuschuss und unterstützt die private Altersvorsorge
Wohn-Riester ist ausschließlich für den Bau oder den Kauf von Immobilien gedacht.
Wohn-Riester lohnt sich für bestimmte Gruppen besonders, wie etwa für geringverdienende Paare mit Kindern oder für gutverdienende Singles.
- Wie funktioniert Wohn-Riester?
- Was Wohn-Riester unterstützt
- Wer bekommt Wohn-Riester?
- Beispielrechnung für Wohn-Riester
- Wer bietet ein Wohn-Riester an?
- Wie wird Wohn-Riester beantragt?
- Kann Wohn-Riester versteuert werden?
- Kann ich die Wohn-Riester-Förderung versteuern?
- Was ist die nachgelagerte Besteuerung bei Wohn-Riester?
- Wenn du Wohn-Riester für eine Immobilie nutzt, die du vermietest
- Wohn-Riester bei Scheidung, Tod oder Umzug
- Die Vor- und Nachteile an Wohnriester
- FAQ zu Wohn-Riester
Die Riester-Förderung ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt ist. Sie soll die private Altersvorsorge unterstützen und Anreize für Arbeitnehmer:innen schaffen, zusätzlich für ihre Rente vorzusorgen. Wohn-Riester ist zwar auch für die Altersversorgung gedacht, funktioniert aber etwas anders: Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente fließen die eingezahlten Beträge bei Wohn-Riester nicht in einen Rentenvertrag, sondern können zur Schuldentilgung bei der Immobilienfinanzierung oder als Kapital für den Erwerb einer Immobilie genutzt werden.
Mit dem Eigenheimrentengesetz – kurz Wohn-Riester – wurde 2008 die Finanzierung des Eigenheims in die Riester-Förderung integriert. Ähnlich wie bei der herkömmlichen Riester-Rente erhältst du staatliche Zulagen von 175 Euro pro Jahr, wenn du jeweils vier Prozent deines sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres in einem zertifizierten Wohnriester-Bausparvertrag anlegst.
Zudem gibt es Wohnriester-Zulagen für Kinder, die im Jahr 2008 oder später geboren wurden, von 300 Euro pro Jahr pro Kind. Für ältere Kinder gibt es jeweils eine Zulage von 185 Euro jährlich. Eine Familie mit zwei Kindern kann also von einer maximalen Riester-Förderung von 950 Euro im Jahr profitieren.
Mit Wohnriester wird der Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims gefördert. Mit Wohn-Riester kannst du finanzieren:
- Erwerb einer Eigentums- oder Genossenschaftswohnung
- Hausbau oder Hauskauf
- Barrierefreier, altersgerechter Umbau des Eigenheims
- Entschuldung von Bauspar- oder Wohndarlehen
Hinweis: Seit 2024 darfst du das Geld aus Wohn-Riester nutzen, um deine Immobilie energetisch zu sanieren. Es gilt weiterhin, dass du selbst in der Immobilie wohnen musst.
Du musst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Wohn-Riester zu bekommen. Grundsätzlich können alle Personen Wohn-Riester beantragen, die auch für die klassische Riester-Förderung berechtigt sind. Dazu gehören in der Regel:
Arbeitnehmer:innen: Alle Arbeitnehmer:innen, die rentenversicherungspflichtig sind und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können Wohn-Riester beantragen.
Beamt:innen: Beamt:innen können ebenfalls Wohn-Riester beantragen, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, jedoch andere Vorsorgeformen nutzen können. Selbstständige: Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, können ebenfalls Wohn-Riester beantragen, sofern sie bestimmte Mindestbeiträge in einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlen.
Selbstständige: Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, können ebenfalls Wohn-Riester beantragen, sofern sie bestimmte Mindestbeiträge in einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlen.
Pflichtversicherte im berufsständischen Versorgungswerk: Auch Personen, die Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können Wohn-Riester beantragen.
Für Wohn-Riester gelten zudem noch folgende Bestimmungen:
- Es müssen mindestens 60 Euro pro Jahr als Eigenleistung eingezahlt werden.
- Es sollten mindestens vier Prozent des Bruttomonatseinkommens eingezahlt werden.
- Bis zu 2.100 Euro der Sparbeiträge und Zulagen können jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Wie beim klassischen Bausparvertrag musst du auch bei Wohnriester die Auszahlung beantragen, und zwar bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Eine vorzeitige Kündigung der Wohnriester-Förderung ist nur dann empfehlenswert, wenn du das Geld zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie nutzen möchtest.
Wenn du mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens in den Sparvertrag einzahlt, erhältst du die Maximalzulage. Je nach Familiensituation kannst du so mehrere hundert Euro an staatlichen Zuschüssen pro Monat erhalten:
In der folgenden Riester-Bausparvertrag Beispielrechnung siehst du, wie sich das Geld aus Wohn-Riester auf die Sparleistung einer Familie auswirken kann. Wir nehmen an, dass die Familie zwei Kinder hat.
Daraus ergeben sich die folgenden Zahlen:
- 825 Euro pro Jahr privat gespart
- Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro des nicht berufstätigen Ehepartners
- 175 Euro Grundzulage für Berufstätigen
- 175 Euro Grundzulage für den zweiten Ehepartner
- 300 Euro pro Kind = 600 Euro
Bei einer Eigenleistung von 885 Euro der beiden Erwachsenen ergibt sich eine staatliche Wohnriester-Förderung von insgesamt 950 Euro für die ganze Familie. Voraussetzung ist, dass der:die zweite Ehepartner:in ebenfalls einen Riester-Förderung-Bausparvertrag abschließt.
Wohn-Riester kann also die Eigenleistung beim Bausparen um fast 1.000 Euro pro Jahr anheben.
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Wohn-Riester-Verträge werden von verschiedenen Finanzinstituten wie Banken, Bausparkassen, Versicherungen und anderen Anbietern von Altersvorsorgeprodukten angeboten. Diese Anbieter müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein.
Es gibt verschiedene Arten von Wohn-Riester-Verträgen, darunter:
Bausparverträge: Einige Bausparkassen bieten spezielle Wohn-Riester-Bausparverträge an, die darauf abzielen, Eigenheimbesitzer:innen bei der Finanzierung ihrer Immobilie zu unterstützen.
Riester-Bausparverträge: Neben den klassischen Bausparverträgen gibt es auch Bausparverträge, die nach den Richtlinien des Wohn-Riester geführt werden und somit die staatliche Förderung nutzen können. Riester-Baufinanzierungsdarlehen: Einige Banken bieten Riester-Baufinanzierungsdarlehen an, die es den Kund:innen ermöglichen, von den Wohn-Riester-Vorteilen zu profitieren, während sie ihre Immobilie finanzieren.
Riester-Verträge bei Versicherungen: Es gibt auch Versicherungsunternehmen, die Riester-Produkte anbieten, die speziell auf Wohn-Riester zugeschnitten sind.
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Der Prozess zur Beantragung von Wohn-Riester umfasst in der Regel folgende Schritte:
- Auswahl des Anbieters: Vergleiche die Angebote verschiedener Anbieter und wähle denjenigen aus, der deinen Bedürfnissen am besten entspricht. Achte dabei auf die Konditionen, Gebührenstrukturen und Serviceleistungen.
- Abschluss des Wohn-Riester-Vertrags: Nachdem du dich für einen Anbieter entschieden hast, schließt du einen Wohn-Riester-Vertrag ab. Du musst einige Formulare ausfüllen.
- Zulagen beantragen: Um die staatliche Förderung in Form von Zulagen zu erhalten, musst du einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Das ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung oder dein Anbieter von Riester-Produkten. Für die Beantragung der Zulagen brauchst du unter anderem deine Steueridentifikationsnummer und gegebenenfalls die Steueridentifikationsnummer deiner Kinder.
- Einzahlungen leisten: Beginne mit regelmäßigen Einzahlungen in deinen Wohn-Riester-Vertrag. Die Höhe der Einzahlungen richtet sich nach Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten und den Vorgaben des Vertrags.
Ja, die Besteuerung von Wohn-Riester spielt in der Auszahlungsphase eine Rolle. Wenn also das angesparte Kapital für die Finanzierung oder Tilgung der selbstgenutzten Immobilie genutzt wird. Wichtig: Wohn-Riester ist grundsätzlich steuerlich gefördert. Das bedeutet, die Beiträge und die erhaltenen Zulagen während der Ansparphase sind steuerlich begünstigt. Die steuerliche Belastung erfolgt erst in der Auszahlungsphase.
Es gibt zwei mögliche Szenarien in der Auszahlungsphase:
- Auszahlung als Kapital: Solltest du dich dazu entscheiden, das angesparte Kapital als Kapital auszahlen zu lassen, um beispielsweise einen Teil deiner Immobilie zu finanzieren, zahlst du für diesen Betrag eine Einkommensteuer. Aufgepasst: Es gibt Freibeträge und Freigrenzen, die für dich gelten könnten.
- Rentenbezug: Alternativ kannst du das angesparte Kapital in Form einer lebenslangen Rente beziehen. Auch in diesem Fall wird die Rente steuerlich behandelt und unterliegt der Einkommensteuer.
Ja, das kannst du. Unter folgenden Voraussetzungen: Wenn du mindestens vier Prozent deines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro pro Person, jährlich zur Tilgung des Wohnriester-Darlehens aufwendest, erhältst du die volle Förderung. Deine Tilgungsleistung inklusive Zulagen von bis zu 2.100 Euro pro Jahr und pro Person kannst du als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dies ist vor allem für Arbeitnehmer:innen mit einem hohen Einkommen attraktiv, da sie sich so einen Steuervorteil verschaffen.
Du musst Wohnriester in der Steuererklärung in der Anlage AV bei ELSTER angeben.
Ein Grund, warum Wohn-Riester als kompliziert gilt, ist die nachgelagerte Besteuerung. Im Gegensatz zu herkömmlichen Riester-Verträgen wird bei Wohn-Riester kein Vorsorgekapital aufgebaut, aus dem später eine zu versteuernde Rente gezahlt wird. Statt in eine Rentenversicherung fließen die staatlichen Zulagen bei Wohn-Riester in die Tilgung des Immobiliendarlehens. Da eine zu versteuernde Rente nicht ausgezahlt wird, alle Riester-Produkte aber steuerlich gleichbehandelt werden müssen, richtet man bei Wohn-Riester ein fiktives Wohnförderkonto ein – für die nachgelagerte Besteuerung.
Zahlt man beispielsweise einschließlich der Wohn-Riester-Zulage jährlich 2.100 Euro für Tilgung, wird dieser Betrag auf dem Wohnförderkonto vermerkt. Das Wohnförderkonto enthält also kein reales Guthaben, sondern dient lediglich dazu, die spätere Besteuerung zu ermitteln. Zum Rentenbeginn ist der Stand des Wohnförderkontos in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Wer möchte, kann sich alternativ auch für die einmalige Besteuerung von dann nur 70 Prozent der auf dem Wohnförderkonto gebuchten Gesamtsumme entscheiden.
Wenn du Wohn-Riester für Immobilien einsetzt, die du nicht selbst nutzt, wird das Wohnförderkonto sofort besteuert. Es gibt aber Ausnahmen, die die erlauben, ohne Selbstnutzung von der Förderung durch Wohn-Riester profitieren:
- Wer sein Haus verkauft, hat vier Jahre Zeit, um ein neues Eigenheim zu erwerben, in das er selbst wieder einzieht.
- Ein Betrag in Höhe des Wohnförderkontos kann innerhalb eines Jahres nach Verkauf der Immobilie für ein anderes Riester-Produkt eingesetzt werden.
- Vorübergehende Unterbrechung der Selbstnutzung aufgrund eines beruflichen Umzugs.
- Bei Tod oder Scheidung passiert nichts, wenn der:die Ehepartner:in Eigentümer wird und die Immobilie weiter selbst bewohnt.
Die auf einem bestehenden Riester-Konto angesparten Summen werden in der Regel von den Banken als Eigenkapital anerkannt. Das Riester-Kapital darf also komplett in die Finanzierung eingebracht werden.
Die Auswirkungen von Scheidung, Tod oder Umzug auf einen Wohn-Riester-Vertrag können je nach deiner individuellen Situation unterschiedlich sein. Hier sind einige Szenarien skizziert:
Bei einer Scheidung können die Auswirkungen auf einen Wohn-Riester-Vertrag variieren, abhängig von den individuellen Umständen und den Regelungen im Scheidungsfall. In der Regel wird der Vertrag jedoch als Teil des Vermögens betrachtet und muss möglicherweise im Rahmen der Vermögensaufteilung berücksichtigt werden. Es ist möglich, dass ein:e Ehepartner:in den Vertrag übernehmen kann oder dass der Vertrag aufgelöst und das angesparte Kapital entsprechend aufgeteilt wird. Es ist ratsam, sich rechtzeitig vor einer Scheidung über die Auswirkungen auf den Wohn-Riester-Vertrag beraten zu lassen.
Im Todesfall des:r Wohn-Riester-Sparer:in kann das angesparte Kapital auf verschiedene Weisen weitervererbt werden. In der Regel kann der:die Ehepartner: den Vertrag übernehmen und die staatlichen Zulagen sowie Steuervorteile weiterhin nutzen. Alternativ können die Erb:innen das angesparte Kapital als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente erhalten. Die konkreten Regelungen hängen von den Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen ab.
Wenn ein Wohn-Riester-Sparer umzieht und die selbstgenutzte Immobilie verkauft, kann das angesparte Kapital in der Regel für den Kauf oder Bau einer neuen selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Dabei müssen jedoch bestimmte Fristen eingehalten werden, um die Förderung nicht zu verlieren. Es ist ratsam, sich rechtzeitig vor einem Umzug über die Auswirkungen auf den Wohn-Riester-Vertrag zu informieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wohn-Riester kann attraktive staatliche Förderung sein, sie ist aber komplex ist. Im Überblick die Vorteile und die Nachteile des staatlichen Förderprogramms:
Vorteile an Wohnriester | Nachteile an Wohnrieste |
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FAQ zu Wohn-Riester
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Wofür kann ich Wohn-Riester einsetzen?
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Du kannst dein Wohn-Riester-Guthaben für eine selbst genutzte Immobilie einsetzen. Egal, ob du baust, kaufst oder eine bestehende Baufinanzierung ablösen möchtest. Du darfst mit dem Kapital auch dein Eigenheim barrierefrei umbauen.
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Welche Vorteile gibt es durch Wohn-Riester?
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Durch Wohn-Riester kannst du staatliche Zulagen bekommen. Dazu gehören die Grundzulage sowie ggf. Kinderzulagen für kindergeldberechtigte Kinder. Und: Die eingezahlten Beiträge als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
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Für wen ist ein Wohn-Riester-Darlehen geeignet?
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Alle Menschen in Deutschland, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können Wohn-Riester beanspruchen. Beamte:innen, Soldaten:innen und Richter:innen sind auch berechtigt. Auch Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, können Wohn-Riester erhalten.
Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
„Prinzipiell ist die Riester-Rente eine Form der geförderten Altersvorsorge. Wohn-Riester ist dementsprechend sinnvoll, wenn das Wohneigentum Teil der Altersvorsorge ist. Besonders profitieren von Wohn-Riester können Familien mit Kindern und geringem Einkommen.“