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Verbrauchsausweis

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Self Service

ab 69,95
Nur geeignet für Wohngebäude mit folgenden Voraussetzungen*.

Leistungsumfang:

  • Online-Dateneingabe
  • Ermittlung von Energieverbrauch für Heizung & Warmwasser
  • Validierung Ihrer Eingaben
  • GEG-konformer Ausweis, 10 Jahre gültig
  • Durch Energieberater zertifiziert

*Für den Verbrauchsausweises gelten folgende Voraussetzungen: Ihr Gebäude muss der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen oder mehr als vier Wohneinheiten haben. Der Leerstand des Gebäudes ist kleiner als 30%. Sie können drei aufeinanderfolgende Heizkostenabrechnungen der letzten vier Jahre vorweisen.
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Bedarfsausweis

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Self Service

ab 99,95
Datenerfassung
durch Käufer*.

Leistungsumfang:

  • Online-Dateneingabe + Tel. Support
  • Erfassung energetischer Beschaffenheit des Gebäudes
  • Validierung Ihrer Eingaben
  • GEG-konformer Ausweis, 10 Jahre gültig
  • Durch Energieberater zertifiziert
  • Modernisierungsempfehlungen
  • Individuelle Bewertung des Energiebedarfs

*Achtung Auch bei unwissentlich falsch gemachten Angaben zu Ihrem Gebäude kann ein Bedarfsausweis ungültig sein!
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Bedarfsausweis

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Full Service Video

ab 249,95
Bequem & sicher - Datenerfassung durch Energieausweis48

Leistungsumfang:

  • Einfache Bestellung
  • Freie Terminwahl
  • Einfach live per Smartphone Daten erfassen
  • Keine zusätzliche Software nötig
  • GEG-konformer Ausweis, 10 Jahre gültig
  • Durch Energieberater zertifiziert
  • Modernisierungsempfehlungen
  • Individuelle Bewertung des Energiebedarfs
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  • Sparpotential aufdecken und Energie sparen

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Bedarfsausweis

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Full Service vor Ort

ab 349,95
Bequem & sicher - Datenerfassung durch Energieausweis48

Leistungsumfang:

  • Schnelle Beauftragung
  • Vor Ort Objektbesichtigung
  • Datenerfassung durch geschulte Objektbesichtiger
  • Berücksichtigung individueller baulicher Beschaffenheit & Anlagen
  • Zusätzliche Qualitätsprüfung der Dateneingaben
  • GEG-konformer Ausweis, 10 Jahre gültig
  • Durch Energieberater zertifiziert
  • Modernisierungsempfehlungen
  • Individuelle Bewertung des Energiebedarfs
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Ihr Energieausweis wird von unserem Partner Energieausweis48 erstellt. Energieausweis48 ist eines der führenden Unternehmen in Deutschland, das sich auf die Erstellung rechtskonformer Energieausweise für Immobilien spezialisiert hat. Die Energieausweise sind DIN V 18599 konform und gewährleisten höchste Genauigkeit und Qualität bei der energetischen Bewertung von Gebäuden.



Welcher Energieausweis ist der richtige für Ihre Immobilie?


Wie viele Wohneinheiten umfasst Ihre Immobilie?

In welchem Jahr wurde ihre Immobilie gebaut?

Wurde an ihrer Immobilie eine Sanierung nach der Wärmeschutzverordnung (WSCHV) durchgeführt?

Verbrauchsausweis


Kundenstimmen zu unserem Service


  • "Die Zusammenarbeit mit Energieausweis 48 hat unsere Erwartungen übertroffen. Der professionelle und kundenorientierte Service ermöglicht uns, den Energieausweisprozess effizient zu gestalten. Besonders hervorzuheben ist das Gefühl, in guten Händen zu sein."

    Weitblick Immobilien GmbH

  • "Mit Energieausweis48 sind wir rundum zufrieden! Die Energieausweise werden super schnell und ohne großen Aufwand erstellt. Der ganze Prozess läuft unkompliziert und reibungslos. Ein extra Lob geht an den freundlichen Kundenservice, der uns bei Fragen immer mit Rat und Tat zur Seite steht. Besonders klasse ist der Video-Energieausweis. Preis-Leistung? Absolut top! Klare Empfehlung von uns."

    BAUR Immobilien



Eigentümer > Immobilie vermieten > Energieausweis


ImmoScout24 Expertin: Nadine Kunert

Aktualisiert: 07.01.2025

Energieausweis Ratgeber

Der Energieausweis zeigt den Energieverbrauch deiner Immobilie und ist oft gesetzlich vorgeschrieben – zum Beispiel bei Verkauf oder Vermietung. Hier erfährst du, wann er wichtig ist und welcher Typ zu deiner Immobilie passt.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Energieausweis ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert.
  • Gesetzliche Informationspflicht: Bei Vermietung oder Verkauf müssen Sie den Energieausweis unaufgefordert zeigen. 
  • Immobilienanzeige: Werte des Energieausweises müssen genannt werden. 
  • Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – bestellen Sie Ihren Energieausweis online bei unserem Kooperationspartner ENERGIEAUSWEIS48 und erhalten binnen 48 Stunden das Ergebnis.


Energieausweis Beispiel Energieausweis Beispiel

Inhaltsverzeichnis


Was ist ein Energieausweis?

Beim Energieausweis handelt es sich um eine Art Steckbrief für Immobilien, die normal bewohnt und beheizt werden. Er weist den Energieverbrauch oder -bedarf und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen aus. Der ermittelte Wert wird in einer Bewertungsskala eingetragen. Damit lässt sich ablesen, ob die Werte für eine gute oder eine schlechte Energieeffizienz stehen.

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Wer erstellt einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist von zertifizierten Fachleuten auszustellen, darunter: 

  • Bauingenieur:innen 
  • Architekt:innen und Innenarchitekt:innen
  • Bautechniker:innen 
  • Gebäudeenergieberater:innen im Handwerk 
  • ausgebildete Energieberater:innen 
  • Schornsteinfeger:innen. 

Klare Regelungen und Voraussetzungen müssen von Vertreter:innen dieser Berufsgruppen erfüllt werden, damit sie als Aussteller:innen von Energieausweisen tätig sein dürfen. Dazu gehören auch Zusatzqualifikationen im Bereich energiesparendes Bauen. Gut zu wissen: Zugriff auf diese Expertise erhalten Sie ganz einfach, indem Sie Ihren Energieausweis online bestellen bei unserem Partner ENERGIEAUSWEIS48. Innerhalb von 48 Stunden haben Sie Ihre PDF-Datei.

 

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Verpflichtend ist der Energieausweis bei Neubauten und bei Bestandsbauten, wenn ein Nutzerwechsel bevorsteht. Es gibt nur wenige Ausnahmen von der Energieausweispflicht. Was heißt das genau?  

Energieausweis bei Neubauten

Fast jedes neue Gebäude, das bei den üblichen Wohntemperaturen bewohnt und dementsprechend beheizt werden soll, benötigt einen Energieausweis.

Energieausweis bei Nutzerwechseln

Laut Gebäudeenergiegesetz müssen Sie als Vermieter:in den Energieausweis Ihrer Immobilie bei jedem Nutzerwechsel vorzeigen, also wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen oder vermieten möchten.

Ist das nicht der Fall und Sie nutzen die Immobilie selbst, brauchen Sie auch keinen Energieausweis. Bestandsmieter:innen haben keinen Anspruch darauf, den Energieausweis zu sehen.

Der Energieausweis ist Vermieterpflicht

Als Eigentümer:in eines Neubaus müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Planer:innen bzw. Architekt:innen Ihnen einen Energieausweis ausstellt. Sie haften als Vermieter:in und sollten nachdrücklich darauf bestehen. Bei Bestandsbauten sind Sie in der Pflicht, wenn Nutzerwechsel bevorstehen.

Welche Links kann ich im Folgenden verwenden?

Wenn Sie Ihre Immobilie umfassend sanieren lassen, sodass eine energetische Gesamtbilanzierung nach GEG durchgeführt werden muss, brauchen Sie auch hier einen neuen Energieausweis. Dies ist der Fall bei der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus. Einzelne Sanierungsschritte wie der Einbau neuer Fenster verpflichten dagegen nicht zu einer Gesamtbilanzierung des Gebäudes, um Fördermittel zu erhalten – und entsprechend auch nicht zu einem neuen Energieausweis.

Energieausweis: Wer trägt die Kosten?

Vermieter:innen müssen die Kosten für den Energieausweis selbst tragen und dürfen ihn nicht auf die Mieter:innen umlegen. Allerdings haben Wohnungseigentümer:innen von Eigentumsgemeinschaften bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung einen Anspruch gegen die Gemeinschaft, dass sie den Ausweis rechtzeitig erhalten. Die Kosten werden von der Eigentumsgemeinschaft getragen.


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Checkliste Energieausweis

Gibt es Ausnahmen von der Energieausweispflicht? - Ja!

In diesen Fällen brauchen Sie keinen Energieausweis und können unter Umständen das Haus ohne Energieausweis verkaufen: 

  • Es handelt sich um ein Baudenkmal oder ein Abrisshaus.  
  • Es handelt sich um ein kleines Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.  
  • Die Immobilie wird nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt, wie z. B. eine Ferienimmobilie.  

Auch wenn keine Pflicht besteht, für einen Energieausweis zu sorgen, so kann er doch von Vorteil sein. Er gibt die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie an und enthält Empfehlungen für eine Modernisierung und energetische Sanierung der Immobilie


Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig ab dem Tag der Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GEG). Informationen zum Ausstellungs- und Ablaufdatum finden Sie auf dem Ausweis selbst. Er muss vor Ablauf des Termins neu beantragt werden, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilie an jeweils gültigen Maßstäben gemessen wird.  

Vor Ablauf der 10 Jahre ist eine Erneuerung des Energieausweises auf freiwilliger Basis möglich. Wenn beispielsweise eine Sanierung stattgefunden hat und bessere Energiekennwerte zu erwarten sind, kann ein neuer Energieausweis sinnvoll sein.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis – welchen Energieausweis brauche ich?


Zwei verschiedene Arten von Energieausweisen dienen der Ermittlung der Energieeffizienzklasse, der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.  

Der Bedarfsausweis misst den Energiebedarf

Energieausweis

Der Bedarfsausweis zeigt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an, der sich aus verschiedenen Faktoren wie Wärmedämmung, Heizungstechnik und Bauweise zusammensetzt. Er wird von Expert:innen ausgestellt und ist in der Regel mit einem Vor-Ort-Termin verknüpft.  

Kritik am Bedarfsausweis: Anders als beim Verbrauchsausweis spielen die tatsächlichen Energieverbräuche keine Rolle. Es geht allein um die baulichen Bedingungen des Hauses, die allerdings lediglich von außen in die Betrachtung einfließen. Dabei bleiben Standort und Wetterfaktoren unberücksichtigt. Außerdem variieren die Berechnungsmethoden, je nachdem, wer den Energieausweis ausstellt.

Der Verbrauchsausweis ermittelt den Energieverbrauch

Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner:innen auf der Grundlage des durchschnittlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. Als Datenquelle dienen die Heiz- bzw. Nebenkostenabrechnungen dieses Zeitraums.  

Kritik am Verbrauchsausweis: Hier wird zwar der tatsächliche Verbrauch gemessen, jedoch ohne das Heizverhalten in der Mietwohnung zu berücksichtigen. Es macht einen großen Unterschied, ob eine Wohnung bei 19, 21 oder 24 Grad Celsius bewohnt wurde oder ob eine Wohnung eine Zeitlang ganz leer stand.

 

Fazit: Beide Energieausweise haben neben Stärken auch Schwachstellen. Dabei ist der Verbrauchsausweis weniger aufwendig auszustellen und dadurch kostengünstiger.  

Welchen Energieausweis brauche ich?

Der Energieausweis ist Pflicht, das ist gesetzlich vorgeschrieben durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Zusätzlich ist vorgeschrieben, wann welcher Energieausweis bei Bestandsimmobilien zum Einsatz kommt.  
 
Bedarfsausweis ist vorgeschrieben: 

  • Der Bauantrag wurde vor dem 1.11.1977 gestellt und das Haus verfügt über weniger als fünf Wohnungen
  • Benötigen Sie einen Energieausweis für einen Neubau, müssen Sie den Bedarfsausweis wählen. 

Verbrauchsausweis ist ausreichend: 

  • Bei Häusern, die mindestens fünf Wohneinheiten besitzen. 
  • Bei Häusern mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag nach dem 01.11.1977  
  • In der Regel bei Neubauten, wenn für sie weniger als drei Abrechnungsperioden vorliegen.  
  • Gewerbeimmobilien 

Der Energieausweis in der Immobilienanzeige

Es ist jeweils Aufgabe der:die Eigentümer:in, den Energieausweis zu beantragen und zu bezahlen. Wichtig ist nur, dass bereits in der Immobilienanzeige der Energieausweis berücksichtigt wird, und zwar laut GEG § 87 mit folgenden Angaben:

  • Art des Energieausweises  
  • Das Baujahr des Gebäudes  
  • Der Energieträger für Heizung
  • Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf 
  • Effizienzklasse  

Bei einem Immobilienverkauf ist der Energieausweis zusätzlich Teil der Unterlagen, die dem:der Käufer:in übergeben werden müssen. In allen Fällen hat der:die Interessent:in Recht auf einen vollständigen Energieausweis mitsamt Modernisierungsempfehlungen. 

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Checkliste Energieausweis

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Gebäudes, der Art des Energieausweises und dem Aufwand des:der Energieberaters:in. In der Regel liegen die Aufwendungen zwischen 70 Euro (Verbrauchsausweis) und bis zu 600 Euro (Bedarfsausweis). 
 
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises können als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. 
Dies gilt selbst dann, wenn Sie den Energieausweis freiwillig und ohne gesetzliche Verpflichtung erstellen lassen. Achten Sie darauf, die Rechnung für den Energieausweis aufzubewahren, um sie dem Finanzamt vorlegen zu können.  

Tipp: Energieausweis bei Eigentumswohnungen

Bei Eigentumswohnungen hat der:die Eigentümer:in leichtes Spiel, denn er:sie hat Anspruch darauf, den Energieausweis rechtzeitig zu erhalten. Die Kosten für den Energieausweis übernimmt die Eigentümergemeinschaft, sie können nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden.

Welche Daten werden benötigt?

Welche Daten Sie bei der Beantragung eines Energieausweises einreichen müssen, hängt ganz von der Art des Energieausweises ab. 

Verbrauchsausweis: 

  • Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre: Bei Wohngebäuden sind nur die Wärmeverbräuche relevant, also z. B. die Gasabrechnungen des Energieversorgers. Sie müssen lückenlos belegt werden. Längere Leerstände sind nicht zulässig, weil sie das Ergebnis verzerren. 
  • Erfassungsbogen: Wichtige Fragen zum Gebäude wie Baujahr, Bauweise usw. werden hier erfasst. 
  • Aktuelles Schornsteinfegermessprotokoll 
  • Fotos der Immobilie 
  • Eine Ortsbegehung ist nicht erforderlich.  

Bedarfsausweis:  

  • Baubeschreibung 
  • Bauzeichnung bzw. Grundrisse des Objekts 
  • Sanierungsnachweise wie z. B. Rechnungen 
  • Aktuelles Messprotokoll des Schornsteinfegers 
  • Weitere Daten werden im Zuge des Ortstermins aufgenommen. 

Was sagen die Werte auf dem Energieausweis aus?

Einen Energieausweis zu verstehen, ist sehr einfach. Schon auf einen Blick zeigen Ampelfarben die verschiedenen Energieeffizienzbereiche innerhalb einer Skala an. Sie sind durch Buchstaben von A bis H zusätzlich unterteilt. Die Buchstaben kommen Ihnen vermutlich bekannt vor. Richtig, sie erinnern an die Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten:  

  • “A” bzw. grün auf der linken Seite des Bandtachos steht für eine sehr gute Energiebilanz. 
  • Der mittlere, gelbe Bereich bei “D” drückt Handlungsbedarf aus.
  • “H” bzw. rot auf der rechten Seite steht für eine sehr schlechte Energiebilanz. 

Die Werte des Energieausweises verraten die Energieeffizienzklasse. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist die Endenergiekennzahl gemessen in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.  

Beispiel 1: 133,5 kWh/ (m²⋅a): Energieeffizienzklasse D/E -gelb 
Beispiel 2: 69,5 kWh/ (m²⋅a): Energieeffizienzklasse B - grün  
 
Tendiert der Wert stärker in Richtung des gelben bis roten Bereichs, können Modernisierungsmaßnahmen helfen, den Wert zu verbessern. Liegen die Werte des Energieausweises im grünen Bereich, können die Werte als gut eingestuft werden und es ergeben sich keine Modernisierungsempfehlungen. Das ist in der Regel bei Neubauten und Passivhäusern der Fall. 

Was sonst noch wichtig ist:

Die zentrale Darstellung der Energieeffizienzklassen steht auf der ersten Seite im oberen Bereich. Dort finden sich auch Angaben zum Gebäude und zur Fläche sowie Aussagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien und zum Lüftungskonzept. Außerdem finden Sie auf dieser Seite den Primärenergiekennwert
 
Während der Endenergiekennwert für die Energiemenge steht, sagt der Primärenergiekennwert (PE-Kennwert) etwas über die Auswirkungen der Energieversorgung für die Umwelt aus. Die Art des Brennstoffes wird hier berücksichtigt. Deshalb schneiden Immobilien, die mit erneuerbaren Energien versorgt werden, besonders gut ab. 
 
Angaben zu CO2-Emissionen sind seit dem 1. November 2020 im Energieausweis enthalten. Sie verdeutlichen den Zusammenhang zwischen dem tatsächlichen Energiebedarf und den daraus entstehenden CO2-Ausstoß.  

Wie aussagekräftig sind die Werte eines Energieausweises?

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf den Energieausweis. Er ist ein Hinweis, aber nicht immer besonders genau.  
 
Denn: Sowohl Verbrauchsausweis als auch Bedarfsausweis haben Schwachstellen. Beispielsweise wird beim Verbrauchsausweis der Leerstand und das Heizverhalten nicht berücksichtigt, obwohl dadurch das Ergebnis stark verzerrt werden kann. Unberücksichtigt bleibt auch, dass ein Energieausweis für jeweils das ganze Haus erstellt wird, obwohl eine Erd- oder Dachgeschosswohnung anders einzustufen ist als eine Wohnung mittendrin, die von oben und unten mitgeheizt wird.  
 
Besonders beim Verbrauchsausweis ist Skepsis angebracht. Befragen Sie am besten den:die Vermieter:im, um den Energieverbrauch besser einschätzen zu können.  

Wie beantrage ich einen Energieausweis?


Zugriff auf die Expertise eines Energieausweis-Ausstellers erhalten Sie ganz einfach, indem Sie Ihren Energieausweis online bestellen bei unserem Partner ENERGIEAUSWEIS48. Innerhalb von 48 Stunden haben Sie dann auch schon Ihre PDF-Datei. 

Tipp: Der Energieausweis weist den energetischen Zustand des Gebäudes aus und beinhaltet gleichzeitig Modernisierungsempfehlungen. Wählen Sie einen Anbieter aus, der Sie hinsichtlich Modernisierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten des Bundes beraten und betreuen kann. Eine Datenbank mit möglichen Expert:innen finden Sie hier. Oder Sie wenden sich auf direktem Weg an die Architektenkammer der Region, Ingenieurbüros oder auch Heizungsbaubetriebe mit Zusatzqualifikation im energetischen Bauen.

Seriöse Anbieter:innen finden: Darauf musst du achten

Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Manche Unternehmen wollen ihren Kunden mit einem Energieausweis das Geld aus der Tasche ziehen. Ein genauer Blick auf das Angebot hilft, um einen Wolf im Schafspelz zu erkennen. Stellen Sie sich folgende Fragen, bevor Sie ein Angebot für das Ausstellen eines Energieausweises annehmen:  

  • Enthält der Vertrag eine genaue Leistungsbeschreibung?  
  • Erklärt der:die Antragsteller:in, warum er:sie persönlich zur Ausstellung von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz berechtigt ist?  
  • Stellt der:die Anbieter:in den Schutz Ihrer übermittelten und errechneten Daten sicher?  
  • Bestätigt Ihnen das ausstellende Unternehmen alle Daten und Angaben, die von ihm übermittelt und für die Erstellung des Ausweises verwendet wurden?   

Sie sparen sich unter Umständen viel Ärger, wenn Sie nicht gleich das erstbeste Angebot für einen Energieausweis annehmen.   

Achtung Haftung!

Laut Verbraucherzentrale ist es empfehlenswert, darauf zu achten, dass Aussteller:innen von Energieausweisen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Bei einem fehlerhaften Energieausweis können Ansprüche und Folgekosten gegebenenfalls abgedeckt werden. 

Recht auf Nachbesserung

Falls ein Energieausweis nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kannst du auf eine kostenlose Nachbesserung bestehen. Falls diese nicht in angemessener Frist angefertigt wird, kannst du deine Rechte geltend machen und vom Vertrag zurücktreten. Das Geld, das du für die Ausstellung des Ausweises gezahlt hast, erhältst du dann zurück. Am besten du gehst nicht in Vorkasse

Ist ein Ortstermin zwingend notwendig, um einen Energieausweis zu erstellen?

Ein Vor-Ort-Termin mit persönlicher Begehung spricht für eine höhere Qualität und Aussagekraft eines Energieausweises. Da eine Energieberatung ohnehin an einen Ortstermin geknüpft ist, lassen sich auch gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. 
 
Richtig ist aber auch: Ausweisaussteller:innen müssen nicht zwangsläufig das Gebäude besichtigen. Es kann genügen, alle erforderlichen Daten inklusive aussagekräftiger Fotos online zu übermitteln. Für die Korrektheit aller Angaben ist der:die Antragssteller:in selbst verantwortlich. Prüfen Sie darum das Angebot vorher gründlich. Lassen Sie sich nicht von umfangreichen Fragebögen abschrecken – die Datenaufnahme muss genau und umfassend sein, sonst kann ein:e Aussteller:in dir keinen korrekten Energieausweis anfertigen. Aussagekräftige Fotos Ihrer Immobilie sind daher ein Muss – insbesondere, wenn keine Vor-Ort-Begehung stattfindet. 

Fazit: Zum Umgang mit dem Energieausweis

Sobald ein Nutzerwechsel stattfindet, müssen Vermieter:innen oder Verkäufer:innen einen Energieausweis vorlegen. Dieser dient als Entscheidungshilfe für die Interessent:innen. Daher sollten die Hauptwerte bereits in der Immobilienanzeige enthalten sein. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt werden.  
 
Der Energieausweis bietet nicht nur Interessent:innen Orientierung über den energetischen Zustand der Immobilie. Auch als Eigentümer:in können Sie vom Energieausweis profitieren, denn er enthält Modernisierungsempfehlungen für Ihr Haus. Ist Ihr Endenergiewert besonders gut, kann Ihnen der Energieausweis sogar als Aushängeschild dienen. Bei Nichtvorhandensein des Energieausweises oder einem fehlerhaften Energieausweis können Sie für diese Ordnungswidrigkeit belangt werden und riskieren bis zu 10.000 Euro Strafe. 


FAQ: Häufige Fragen zum Energieausweis für Immobilien

Kann ich selbst einen Energieausweis erstellen?

Nein, Energieausweise sind grundsätzlich nur von zertifizierten Fachleuten auszustellen. 

Was kostet ein Energieausweis?

Je nach Art des Energieausweises – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sind mit Kosten zwischen 70 und 600 Euro zu rechnen.

Wer erstellt Energieausweise? 

Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger, Energieberater, Bauchtechniker – mit einem Zusatzzertifikat dürfen diese Berufsgruppen Energieausweise ausstellen. 

Ist es Pflicht, einen Energieausweis zu haben?

Vermietungen und Verkauf erfordern einen Energieausweis. Sind Sie Eigentümer:in eines Energieausweises, müssen Sie auf jeden Fall einen Energieausweis vorzeigen.

Wie bekommt man einen Energieausweis für ein altes Haus?

Der Bedarfsausweis ist erforderlich, wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, die Immobilie bis zu 4 Wohneinheiten besitzt und sie nicht der ersten Wärmeschutzverordnung entspricht. In anderen Fällen reicht in der Regel ein Verbrauchsausweis.


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Ein Energieausweis ist ein Dokument, das Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes gibt. Er soll potenziellen Käufer:innen oder Mieter:innen einen Überblick über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten verschaffen. Bei Mieterwechsel oder Eigentümerwechsel ist der Energieausweis Pflicht. Alles Wissenswerte über den Energieausweis erfährst du im folgenden Beitrag.

 

Die Energieausweispflicht ist über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. In folgenden Situationen bist du als Eigentümer:in verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen: 

 

  1. Du strebst einen Nutzerwechsel an.  Du willst dein Haus oder deine Wohnung vermieten. Du willst dein Haus oder deine Wohnung verkaufen. 
  2. Dein Haus ist ein Neubau. Es wurde nach 2014 errichtet und gehört damit zur Kategorie Neubau.
  3.  Du hast dein Haus energetisch sanieren lassen.  Dein Haus wurde umfassend energetisch saniert, z.B. zu einem KfW-Effizienzhaus. 

 

Der Energieausweis ist Pflicht bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern. Geh auf Nummer sicher und bestelle jetzt deinen Energieausweis in nur wenigen Schritten.