Informationen für gewerbliche Kunden
1. Wir informieren Sie über aktuelle Themen in unseren Webinaren.
Digitale Vermarktung
Digitale Akquise
Lockdown Rechtsberatung
2. Online-Besichtigungen und Ihre Möglichkeiten
Video-Besichtigungen sind für 60 % eine Alternative
3. Live-Besichtigungen
-Von überall: Ihre Immobilie kann deutschlandweit und weltweit besichtigt werden.
-Persönlich: Sie bekommen durch die Kamera einen guten Eindruck vom Interessenten und können die Fragen direkt beantworten.
-Einfache Handhabung: Direkt in der ImmoScout24 App. Keine weiteren Programme nötig.
Die ImmoScout24 App kann im AppStore (iOS) oder im Google Playstore (Android) heruntergeladen werden.
Tipp: So erhalten Ihre Inserate die Kennzeichnung
5 Tipps: So führen Sie eine Video-Live-Besichtigung richtig durch
Mit einem entsprechenden Programm (z.B. WhatsApp, Facebook, usw.) und einer guten Kamera erzielen Sie hochwertige Ergebnisse. Ihr Vorteil: Mit der Video-Live-Besichtigung können Sie trotz der Distanz Kundennähe bewahren und professionellen Service bieten. Denken Sie daran, ein Headset zu benutzen, um trotz Kamerabewegungen gut zu hören und gehört zu werden.
2. Tour-Aufbau definieren
Überlegen Sie sich vorab ein kurzes Drehbuch – Also wie sollen Interessenten durch die Wohnung geführt werden. Starten Sie beispielsweise mit Flur, dann Wohnzimmer, Schlafzimmer, Balkon etc. Überlegen Sie vorab - wie bei einer persönlichen Besichtigung auch – welche Details Sie detailliert zeigen möchten und aus welcher Kameraperspektive diese am besten zu Geltung kommen. Anders als in der persönlichen Situation müssen Sie die Interessenten stärker leiten, da Sie sich nicht „allein“ umschauen können, sondern nur sehen, was Sie zeigen. Sie können direkt in der Besichtigung auf die Wünsche und Fragen der Interessenten eingehen und bestimmte Bereiche genauer zeigen.
3. Raum vorbereiten
Verbannen Sie jegliche Ablenkung oder Personen für die Aufnahme aus dem Raum, den Sie zeigen möchten. Somit können sich die Interessenten voll und ganz auf den Raum konzentrieren.
4. Licht optimieren
Auch bei einer Video-Besichtigung ist das Licht ein entscheidender Faktor für gute Aufnahmen. Achten Sie daher darauf, dass alle vorhandenen Lichtquellen eingeschaltet sind – auch bei Tag.
5. Datenschutz berücksichtigen
Wenn Sie auch Außenansichten in Ihrer Besichtigung zeigen, achten Sie bitte darauf, Nummernschilder oder Personen auszublenden oder zu vermeiden.
Bevor Sie die erste Video-Besichtigung durchführen, testen Sie, dass Internetverbindung, Video und Ton einwandfrei funktionieren. Sie vermeiden Sie unnötige technische Probleme während der Besichtigung.
4. Virtuelle Touren
Kostenlos: Virtuelle Touren in Eigenregie
Was müssen Sie tun? Kontaktieren Sie Ihren Kundenberater und wir schalten das Feature für Sie frei und geben Ihnen bei Bedarf gern eine Einführung.
Kostenpflichtig: Erstellung mit einem Profi
Hier finden Sie einen Überblick ausgewählter Anbieter: Zur Übersicht
Hier finden Sie eine Anleitung: Mehr Informationen
5. Weitere Informationen
Gemeinsames 10-Punkte-Programm für einen funktionierenden Immobilienmarkt
Ungewöhnliche Zeiten erfordern starke Allianzen. Angesichts der Corona-Pandemie haben wir uns mit führenden Verbänden und Unternehmen der Immobilienbranche zusammengeschlossen, um die digitale Transformation des Immobilienmarkts voranzutreiben. Wer macht alles mit? Auf Anstoß von ImmoScout24 machen der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI), eBay Kleinanzeigen, Flowfact, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Immowelt, der Immobilienverband Deutschland (IVD), Sprengnetter, der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) mit.Der deutsche Immobilienmarkt zeigt sich krisenresistent
6. Antworten auf die derzeit wichtigsten Fragen:
- Was bedeuten die aktuellen Anpassungen seit dem 03. März 2021 für Maklerbüros?
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Grundsätzlich dürfen Maklerbüros weiterhin geöffnet bleiben. Es ist aber zu beachten, dass sich nicht mehr als ein (1) Kunde auf 10 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten darf, es sich jeweils um maximal einen (1) Haushalt handeln darf und ein Mindestabstand von 1,5m gewahrt sein muss. Soweit Sie nach den Vorschriften Ihres Bundeslandes Ihr Maklerbüro öffnen dürfen, empfehlen wir das Tragen von medizinischen Masken im Zusammenhang mit den geltenden Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts sowie zur Vermeidung von Warteschlangen.
Bitte beachten Sie außerdem die jeweiligen Öffnungs- aber auch Schließungsschritte abhängig von der jeweiligen Inzidenz von Neuinfektionen in Ihrer Region.
- Dürfen Makler weiterhin 1:1-Besichtigungen durchführen?
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Grundsätzlich ist die Durchführung von Einzelbesichtigungen weiterhin gestattet, soweit diese erforderlich sind. Ein Makler darf sich mit den Angehörigen eines Haushalts treffen und eine Besichtigung durchführen - insgesamt maximal fünf Personen. Die Interessenten müssen alle aus einem Haushalt stammen. Besichtigungen mit vier Interessenten aus vier verschiedenen Haushalten sind nicht möglich. Allerdings ist zu beachten, dass einzelne Bundesländer für bestimmte Zeiträume Ausgangssperren verordnet haben können. Es ist stets auf den Gesundheitszustand der teilnehmenden Personen sowie auf die Einhaltung geltender Hygienestandards und wirksamer Schutzmaßnahmen (Mindestabstand 1,5 m - besser 2 m - zur anderen Person, Schutzmaske, etc.) zu achten. Die Desinfektion von Kontaktgriffen und -flächen und das Offenlassen von Innentüren wird ebenfalls empfohlen. Als Alternative zur persönlichen Besichtigung sind virtuelle Besichtigungstermine, 360-Grad-Touren oder aufgenommene Video-Touren empfehlenswert, um das gesundheitliche Risiko zu minimieren.
Bitte beachten Sie, dass es sich um unverbindliche Angaben handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist. Es gilt zu prüfen, ob in Ihrem Bundesland strengere Vorschriften gelten.
- Dürfen Makler noch zu einer Immobilie fahren und von dort Video-Besichtigungen durchführen?
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Ja, das ist grundsätzlich weiterhin erlaubt. Für einzelne Bundesländer können aber abweichende Regelungen gelten.
Bitte beachten Sie, dass es sich um unverbindliche Angaben handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist. Es gilt zu prüfen, ob in Ihrem Bundesland strengere Vorschriften gelten.
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Dürfen Makler noch zu einer Immobilie fahren, um Fotos und Video für die Vermarktung zu machen?
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Ja, das ist grundsätzlich weiterhin erlaubt, Makler dürfen weiterhin ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, wozu die Aufnahme von Fotos/Videos gehört. Für einzelne Bundesländer können aber abweichende Regelungen gelten.
Bitte beachten Sie, dass es sich um unverbindliche Angaben handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist. Es gilt zu prüfen, ob in Ihrem Bundesland strengere Vorschriften gelten.
- Dürfen der Eigentümer/die Eigentümer-Familie und der Makler gleichzeitig in der Wohnung sein?
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Dies ist grundsätzlich möglich. Wichtig hier ist, dass der Makler und nur ein weiterer Haushalt anwesend sein dürfen - insgesamt maximal fünf Personen. Allerdings gilt auch hier, Ansammlungen von Menschen möglichst zu vermeiden und aus Rücksicht auf alle Beteiligten Rücksprache zu halten. Die Umstände sollten für die Eigentümer zumutbar sein und die Entscheidung ist von den Einzelfallumständen (Größe der anwesenden Eigentümerfamilie, gesundheitlicher Zustand der anwesenden Personen, etc.) abhängig zu machen. Besondere Vorsichtmaßnahmen sind bei gefährdeten Personen (Personen ab 60 Jahren, Personen mit einer chronischen Lungenerkrankung, etc.) geboten. Ggf. sollte bei solchen Personengruppen ganz von einem Besichtigungstermin abgesehen werden. Jedenfalls sind aber die bekannten Verhaltensregeln (1,5 m Abstand, kein Körperkontakt, Tragen von Schutzmasken etc.) zu beachten und die Besichtigungstermine so kurz wie möglich zu halten. Auch hier kann eine virtuelle Besichtigung eine Alternative zur persönlichen Besichtigung darstellen.Bitte beachten Sie, dass es sich um unverbindliche Angaben handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist. Es gilt zu prüfen, ob in Ihrem Bundesland strengere Vorschriften gelten.
- Dürfen Makler und Interessenten sich physisch treffen?
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Ja, das ist weiterhin möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass abhängig vom jeweiligen Bundesland - persönliche Treffen im Maklerbüro in bestimmten Bundesländern untersagt sein können. Generell gilt bundesweit, dass die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein nötiges Minimum zu reduzieren sind. Daher sollten nur dann persönliche Termine wahrgenommen werden, wenn sie notwendig sind. Dabei sind die bereits beschriebenen Verhaltensregeln zu beachten.Bitte beachten Sie, dass es sich um unverbindliche Angaben handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist. Es gilt zu prüfen, ob in Ihrem Bundesland strengere Vorschriften gelten.
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Dürfen Makler und Verkäufer/Käufer noch zum Notar?
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Ja, dies ist gestattet. Dienstleistungsbetriebe dürfen grundsätzlich geöffnet bleiben. Es sind jedoch die regionalen Ausgangssperren zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass es sich um unverbindliche Angaben handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist. Es gilt zu prüfen, ob in Ihrem Bundesland strengere Vorschriften gelten.
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Gibt es digitale Alternativen zum physischen Notartermin?
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Einige Notare bieten an, Besprechungstermine anstatt im Notariat auch am Telefon durchzuführen. Bei Beurkundungen vieler Geschäfte können auch Mitarbeiter des Notariats als Vertreter eingesetzt werden. Die Beteiligten müssen nachträglich ihre Unterschrift vor dem Notar leisten. Ferner ist es auch möglich, dass der Notar die Unterschrift außerhalb seiner Geschäftsräume entgegen nimmt. Einzelheiten müssen mit dem jeweiligen Notar abgestimmt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich um unverbindliche Angaben handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist. Es gilt zu prüfen, ob in Ihrem Bundesland strengere Vorschriften gelten.
- Können Mietverträge digital unterschrieben werden?
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Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Wenn die Parteien eine Unterzeichnung eines Mietvertrages wünschen, ist grundsätzlich auch die elektronische Unterschrift möglich. Bitte beachten: Für befristete sowie gewerbliche Mietverträge können strengere Vorschriften gelten.
Bitte beachten Sie, dass es sich um unverbindliche Angaben handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist. Es gilt zu prüfen, ob in Ihrem Bundesland strengere Vorschriften gelten.
- Können Makler Soforthilfen beantragen?
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Ja, Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können Bundesmittel beantragen. Zusätzlich gibt es Landes-Soforthilfen.
Bitte beachten Sie, dass es sich um unverbindliche Angaben handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist. Es gilt zu prüfen, ob in Ihrem Bundesland strengere Vorschriften gelten.