Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid

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Hinweis: Bitte Grundsteuerbescheid und Grundbuchauszug bereithalten
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Sprengnetter

In 3 Schritten zu deinem Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes



Möglichkeiten ermitteln

Überprüfe zunächst, ob der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes in deinem Bundesland möglich ist. Falls ja, halte bitte deinen Grundsteuerbescheid und idealerweise auch den Grundbuchauszug bereit.

Lohnt sich ein Einspruch?

Über unseren Grundsteuer Check kannst du prüfen lassen, ob sich der Nachweis lohnt. Unser Partner Sprengnetter ermittelt, ob das Finanzamt deinen Grundsteuerwert zu hoch angesetzt hat.

Gutachten beauftragen

Die bei einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierten Sachverständigen erstellen ein Gutachten, das den formalen Anforderungen der Finanzbehörden entspricht. Fertig ist dein Nachweis für einen niedrigeren gemeinen Wert.*


*Hinweis: Wir empfehlen, das Ergebnis des Grundsteuer-Checks durch qualifizierte Expert:innen überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Objektbesonderheiten korrekt eingeschätzt wurden.


Grundsteuerbescheid Einspruch prüfen


Warum der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts relevant ist

Mit dem Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts deines Grundstücks untermauerst du deinen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt. Das Gutachten sollte von einem:einer Sachverständigen erstellt werden, der:die bei einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Ein so zertifizierte:r Sachverständige:r ist qualifiziert, um ein Gutachten zu erstellen, das von den Finanzbehörden akzeptiert werden kann. Das ist die Grundlage für einen erfolgreichen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid. 

 

Tipp: Auch wenn du keinen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid eingelegt hast, kannst du im Zuge der Fortschreibung (gemäß § 222 Bewertungsgesetz) bei dem Finanzamt den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen und für künftige Zahlungen von einem geringeren Grundsteuerwert profitieren (allerdings nicht rückwirkend).


So geht der Grundsteuer-Check

Um die mögliche Steuerersparnis aus dem Grundsteuer-Check bei positivem Ergebnis tatsächlich zu erzielen, ist ein professionelles Gutachten notwendig. Mit diesem Gutachten kannst du beim Finanzamt nachweisen, dass der Grundsteuerwert zu hoch ist und die Voraussetzungen für eine Korrektur vorliegen.

Unser Grundsteuer-Check bietet dir die Möglichkeit, eine erste Einschätzung zu erhalten, bevor du ein Gutachten beauftragst. Sollte der Grundsteuer-Check ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Reduzierung des Grundsteuerwertes erfüllt sind, kannst du eine:n zertifizierte:n Sachverständige:n beauftragen, um die Ergebnisse zu überprüfen und ein entsprechendes Gutachten anzufertigen.

 

Hinweis: Falls du Einspruch einlegst, kannst du das Gutachten auch später nachreichen, sodass du keine Fristen versäumst. Alternativ kannst du den Grundsteuerwert auch ohne Einspruch ändern lassen, allerdings nur für die Zukunft, nicht rückwirkend.

Grundsteuer Check Vorabprüfung unter Beachtung der Hebesatzveränderung

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Tipp: Jetzt Experten-Check beauftragen

Nach Durchführung des Grundsteuer-Checks ist es sinnvoll, eine:n zertifizierte:n Sachverständige:n zu beauftragen, um das Ergebnis zu verifizieren und einen verlässlichen Wert abzuleiten. Der:Die Gutachter:in prüft deine Angaben sowie die Besonderheiten des Objekts, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. In unserem Gutachterverzeichnis findest du eine umfassende Liste von entsprechend zertifiziertenrSachverständiger, die du bequem nach Wohnort durchsuchen kannst.



Pro und Contra: Solltest du Einspruch gegen deinen Grundsteuerwertbescheid einlegen bzw. den Grundsteuerwert korrigieren lassen?

Pro Einspruch bzw. Korrektur Contra Einspruch bzw. Korrektur

gesetzliche Möglichkeit der Grundsteuerwertkorrektur im Bundesmodell

(gemäß § 220 Abs. 2 BewG)

Aufwand für Erstellung und Begründung des Einspruchs bzw. Korrektur
Absicherung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln Erfolg nicht garantiert, vor allem bei rechtlichen Bedenken
Schutz vor langfristig höher Steuerlast Gerichtskosten im Fall einer Klage gegen eine Ablehnung


Experte

Oranus Mahmoodi

Expertin für Mieten & Kaufen

Expertenkommentar


„Die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert eines Grundstücks nachzuweisen, ist ein juristisches Instrument für Eigentümer:innen, um ihre Steuerlast bestenfalls zu minimieren. Entscheidend ist, dass das Gutachten über einen niedrigeren Wert von einer Person erstellt wird, die bei einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert ist. In den Bundesländern, die das Bundesmodell, ein modifiziertes Bundesmodell oder das Bodenwertmodell nutzen, kann so ein Nachweis dafür sorgen, finanzielle Ungerechtigkeiten zu korrigieren. Allerdings sollten Eigentümer:innen die spezifischen Regelungen ihres Bundeslands prüfen.“



Warum lohnt sich der Nachweis?


Die Korrektur des Grundsteuerwertes kann sich über viele Jahre hinweg erheblich summieren. Besonders in Regionen mit hohen Bodenrichtwerten oder bei Grundstücken mit wertmindernden Faktoren (z. B. Altlasten, eingeschränkte Nutzbarkeit) lohnt sich ein Gutachten, um langfristig die Steuerlast zu reduzieren.


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Rechenbeispiel: Steuerersparnis durch ein Gutachten über einen niedrigeren gemeinen Wert

Ein:e Sachverständige:r erstellt ein Gutachten, das den tatsächlichen Marktwert festlegt (Bodenrichtwert). Daraus ergiebt sich ein neuer Grundsteuerbetrag. Verdeutlicht wird das durch folgendes Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus, bei welchem das Bundesmodell gilt sowie:

  • Grundstücksgröße: 500 m²
  • Steuermesszahl (für
    Wohnimmobilien): 0,031 %
  • Kommunaler Hebesatz:
    900 %

Langfristige Ersparnis: Da die Grundsteuer jährlich gezahlt wird und der Bescheid bis zur nächsten Hauptfeststellung (voraussichtlich 2029) gültig bleibt, summiert sich die Ersparnis

Ohne Gutachten Mit Gutachten Differenz
Grundsteuerwert 600.000 € 400.000 € 200.000 €
Steuermessbetrag
(Grundsteuerwert x Steuermesszahl)
186 € 124 € 62€
Grundsteuer
(Steuermessbetrag x kommunaler Hebesatz)
1.674 € 1.116 € 558 €
Jährliche Steuerersparnis (über sieben Jahre) 3.906 €

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Einspruch gegen Grundsteuerbescheid – alle Fragen für
dich beantwortet



Warum wurde die Grundsteuer geändert?


Du hast bestimmt schon den Grundsteuerwertbescheid erhalten. Dieser Bescheid ist das Ergebnis der Grundsteuerreform, die in den kommenden Jahren für alle Eigentümer:innen spürbar wird. Warum wurde das System überhaupt geändert? Die Reform war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden hat, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Über Jahrzehnte wurden die Steuerwerte auf Grundlage völlig veralteter Einheitswerte berechnet – in Westdeutschland basierten sie auf dem Wert von 1964, in Ostdeutschland sogar auf dem Stand von 1935. Dies führte zu Ungleichbehandlungen, die gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) verstießen. Das Ziel ist eine gerechtere Besteuerung – doch in der Praxis führen die Änderungen oft zu neuen Ungerechtigkeiten, weshalb ein Einspruch sinnvoll sein kann (oder eine Korrektur im Zuge der sogenannten Fortschreibung nach (§ 222 BewG).


Warum solltest du einen Einspruch gegen deinen Grundsteuerbescheid in Betracht ziehen?


Die Grundsteuerreform führt ab 2025 zu neuen Bewertungsansätzen, die in einigen Fällen zu fehlerhaften oder ungenauen Bescheiden führen können. Mögliche Gründe für einen Einspruch oder eine Korrektur im Zuge der Fortschreibung sind:

  • Fehlerhafte Daten: Unstimmigkeiten bei Flächenangaben, Bodenrichtwerten oder Gebäudewerten können zu einer überhöhten Steuer führen.
  • Verfassungsrechtliche Bedenken: Es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsverfahren. Einige Finanzgerichte haben bereits Klagen abgewiesen, jedoch wurden Revisionen zugelassen, sodass die endgültige Entscheidung noch aussteht.
  • Vergleich mit Nachbargrundstücken: Wenn ähnliche Grundstücke in deiner Umgebung deutlich niedriger bewertet wurden, kann dies ein Indiz für fehlerhafte Daten oder einem zu hohen Grundsteuerwert sein.
  • Individuelle Besonderheiten wie Baumängel oder Bauschäden, eingetragene Rechte und Belastungen, überdurchschnittliche Lärmbelästigungen, Ertragsbesonderheiten, übergroße Grundstücke etc. werden bei der pauschalen Bewertung durch das Finanzamt nicht oder nur unzureichend berücksichtigt.

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Was musst du rechtlich beachten?


Du möchtest deinem Grundsteuerwertbescheid widersprechen? Dann solltest du folgende juristische Fallstricke beachten:

  • Frist beachten: Einsprüche müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.
  • Einspruchsverfahren: Nach Einreichung prüft das Finanzamt deinen Fall. Bei Ablehnung kannst du Klage beim Finanzgericht einreichen.
  • Beweispflicht: Liegt bei dir – untermauere deinen Einspruch mit Dokumenten wie Grundbuchauszügen oder Gutachten.

 

Tipp: Ein Muster für einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid kann dir helfen, Zeit zu sparen und die richtigen Formulierungen zu finden. Achte jedoch bei der Auswahl auf die Seriosität der Quelle, da unbefugte Hilfe in Steuersachen (gemäß § 5 des StBerG) untersagt ist. Wenn du unsicher bist, ob ein Musterbrief für deine Situation geeignet ist, wende dich an eine:n Steuerberater:in, um rechtliche Fehler zu vermeiden.


Was sind die Folgen eines unterlassenen Einspruchs?


Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig, was zu langfristig höheren Steuerlasten führen kann. Jedoch ist eine Korrektur möglich. Auch außerhalb der Rechtsbehelfsfrist des Grundsteuerwertbescheids kann die Berücksichtigung eines niedrigeren gemeinen Werts durch den Steuerpflichtigen beantragt werden. In diesem Fall findet der niedrigere gemeine Wert durch eine Fortschreibung nach § 222 Bewertungsgesetz auf den nächstmöglichen Stichtag Berücksichtigung.


Was hat der „niedrigere gemeine Wert“ mit dem Einspruch zum Grundsteuerwertbescheid zu tun?


Der niedrigere gemeine Wert und der Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid stehen in einem direkten Zusammenhang, da der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes ein zentrales Mittel ist, um den Grundsteuerwert und damit die spätere Steuerlast anzufechten und zu senken. Wenn du vermutest, dass der vom Finanzamt festgelegte Grundsteuerwert zu hoch ist, kannst du durch einen Einspruch den wahren Marktwert deines Grundstücks geltend machen – den sogenannten gemeinen Wert.


Was genau ist der „niedrigere gemeine Wert“?


Der gemeine Wert beschreibt grundsätzlich den tatsächlichen Marktwert deines Grundstücks am Hauptfeststellungszeitpunkt. Er soll bestenfalls dem Preis entsprechen, der unter normalen Marktbedingungen bei einem Verkauf erzielt werden würde. Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert oft mithilfe von pauschalen Daten wie Bodenrichtwerten und Flächenangaben. Diese Daten können allerdings von den realen Marktverhältnissen abweichen. Wenn der festgesetzte Grundsteuerwert mindestens 40% höher als der Marktwert ist, hast du das Recht, dies zu belegen und eine Korrektur zu beantragen.


Was bedeutet der Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 2022)?


Der Hauptfeststellungszeitpunkt ist ein zentraler Stichtag, an dem die Finanzämter den Grundsteuerwert eines Grundstücks feststellen. Dieser Wert bildet die Grundlage für die zukünftige Berechnung der Grundsteuer. Der letzte Hauptfeststellungszeitpunkt im Rahmen der Grundsteuerreform war der 1. Januar 2022.


Warum ist der niedrigere gemeine Wert wichtig für die Grundsteuer?


Der niedrigere gemeine Wert ist ein Korrekturinstrument, um sicherzustellen, dass die Grundsteuer auf einer fairen und realistischen Bewertung deines Grundstücks basiert. Ohne diese Möglichkeit könnte eine systematische Überbewertung deines Grundsücks zu einer dauerhaft erhöhten Steuerbelastung führen. Mit einem Nachweis kannst du sicherstellen, dass der tatsächliche Marktwert deines Grundstücks berücksichtigt wird, wodurch deine Steuerlast gesenkt wird. Wenn du vermutest, dass der vom Finanzamt angesetzte Grundsteuerwert zu hoch ist, solltest du prüfen, ob der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes für dich infrage kommt. Ein frühzeitiges Handeln kann dir langfristig erhebliche finanzielle Vorteile bringen.


Wie wird der niedrigere gemeine Wert nachgewiesen?

1. Gutachten von Sachverständigen:

  • Ein:e Sachverständige:r erstellt ein Gutachten, das den tatsächlichen Marktwert (gemeinen Wert) deines Grundstücks ermittelt.
  • Das Gutachten muss sich auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 2022) beziehen und alle relevanten Daten (Größe, Nutzung, Lage, Zustand) enthalten.
  • Es muss von einem qualifizierten Sachverständigen, d.h. einem öffentlich bestellten Gutachter oder einem bei einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifizierten Sachverständigen erstellt werden.
     

2. Stichtagsnaher Kaufpreis:

  • Alternativ kannst du den Kaufpreis des Grundstücks vorlegen, wenn du es kurz vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt gekauft hast. Der Kaufpreis muss unter normalen Marktbedingungen zustande gekommen sein.

Was passiert nach dem Antragstellung auf Berücksichtigung eines niedrigeren gemeinen Werts?


Wenn das Finanzamt den Nachweis akzeptiert, wird der Grundsteuerwertbescheid korrigiert, und die neue Bewertung wird an die Gemeinde übermittelt, die die endgültige Grundsteuer berechnet. Falls das Finanzamt den Nachweis nicht anerkennt, kannst du gegen die Ablehnung Klage beim Finanzgericht einreichen.


Wie lange ist ein Nachweis gültig?


Der Nachweis gilt für den Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 2022) und die darauf folgende Steuerperiode. Eine erneute Prüfung ist erst bei der nächsten Hauptfeststellung erforderlich, die frühestens nach sieben Jahren erfolgen dürfte.


Warum ist der Nachweis nicht in allen Bundesländern relevant?


Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes ist nur in Bundesländern relevant, die das Bundesmodell verwenden, das ein wertabhängiges Modell ist. Sowie dort, wo es in den Landesgesetzen ermöglicht wird (aktuell in Baden-Württemberg mit dem Bodenwertmodell). Hier spielt der Marktwert des Grundstücks eine zentrale Rolle. In Bundesländern wie Bayern, die das Flächenmodell nutzen, basiert die Grundsteuerberechnung ausschließlich auf der Grundstücks- und Gebäudefläche. Der Marktwert wird nicht berücksichtigt, weshalb der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts hier keine Rolle spielt.


Wie hängt der niedrigere gemeine Wert mit dem Bundesmodell zusammen?


Das Bundesmodell orientiert sich am Marktwert eines Grundstücks, auch wenn es diesen nicht exakt ermittelt. Es verwendet pauschale Bewertungsparameter wie den Bodenrichtwert, die nicht immer die realen Gegebenheiten eines Grundstücks widerspiegeln. Beispiel:

  • Ein Grundstück könnte durch Altlasten oder eine ungünstige Lage deutlich im Marktwert gemindert sein. Diese Besonderheiten werden im Bundesmodell oft nicht berücksichtigt.
  • Mit dem Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kannst du auf den tatsächlichen Marktwert deines Grundstücks hinweisen und die Bewertung korrigieren.

Was genau bedeutet „Bundesmodell“?


Das Bundesmodell ist eine wertabhängige Rechenmethode, die darauf abzielt, den Grundsteuerwert eines Grundstücks so realistisch wie möglich zu ermitteln. Dabei werden mehrere Faktoren berücksichtigt:

1. Grundstücksgröße:
Die Fläche des Grundstücks in Quadratmetern.

 

3. Art der Nutzung:

  • Wohnnutzung,
  • Gewerbliche Nutzung,
  • Land- und Forstwirtschaft.

2. Bodenrichtwert:
Der vom Gutachterausschuss festgelegte Wert pro Quadratmeter Boden (§ 196 BauGB).

 

4. Gebäudeeigenschaften:

  • Wohnfläche in Quadratmetern,
  • Baujahr,
  • Nettokaltmiete (in bestimmten Fällen).

Warum ist das Bundesmodell relevant?


Das Bundesmodell ist die Standardrechenmethode für die Grundsteuer in Deutschland und wird in den meisten Bundesländern angewendet. Es kombiniert wertabhängige Faktoren wie Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten, um eine gerechte Besteuerung zu ermöglichen. In Ländern mit eigenen Modellen, wie Bayern oder Niedersachsen, gelten abweichende Berechnungsgrundlagen, die teilweise keine Rolle für den Marktwert (niedriger gemeiner Wert) vorsehen.


Wo wird das Bundesmodell angewendet?


Die meisten Bundesländer nutzen das Bundesmodell oder nur leicht modifizierte Varianten davon. Dazu gehören unter anderem:


  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
Grundsteuer Berechnungsmodelle je Bundesland in Deutschland. Die Mehrheit benutzt das Bundesmodell oder eine Abweichung davon. Unser Grundsteuer-Check ist für Bundesländer mit dem Bundesmodell oder Bundesmodell mit Abweichungen (orange markiert) möglich.

Welche Bundesländer nutzen andere Modelle und welche sind das?


Einige Bundesländer haben eigene Rechenmethoden entwickelt, die vom Bundesmodell abweichen. Dies ist aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland möglich. Beispiele:

1. Bayern:
Verwendet ein reines Flächenmodell, das sich nur auf Grundstücks- und Gebäudeflächen stützt. Der Marktwert oder Bodenrichtwert wird nicht berücksichtigt.
 

3. Hamburg:
Verwendet ein Wohnlagemodell, das insbesondere die Grundstücksgröße, die Wohnfläche und die Wohnlage in die Berechnung einbezieht

 

5. Hessen:
Nutzt ein Flächen-Faktor-Modell, bei dem neben Wohnfläche und Grundstücksgröße auch die Lage für die Neuberechnung wichtig ist

2. Baden-Württemberg:
Nutzt ein reines Bodenwertmodell, das ausschließlich die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert des Grundstücks einbezieht. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an
 

4. Niedersachsen:
Setzt auf ein Flächen-Lage-Modell, das die Flächen des Grundstücks, die Flächen des Gebäudes, die Nutzung der Immobilie, den Bodenrichtwert des Grundstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde für die Berechnung einbezieht.


Warum gibt es unterschiedliche Modelle?


Die Länder haben unterschiedliche Anforderungen und Zielsetzungen bei der Grundsteuer. Während einige auf einfachere Berechnungsmodelle setzen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, möchten andere eine wertabhängige und gerechtere Besteuerung sicherstellen. Die Vielfalt der Modelle führt jedoch zu einer erhöhten Komplexität für Steuerzahler:innen, insbesondere wenn sie in mehreren Bundesländern Immobilien besitzen.


Welche Auswirkungen haben die Modelle auf die Steuerlast?


  1. Bundesmodell: Gerechter, da es den tatsächlichen Wert eines Grundstücks berücksichtigt. Kann aber zu höheren Steuern in wertvollen Lagen führen.
  2. Flächenmodell: Einfach und transparent, aber weniger gerecht, da es keine Wertunterschiede abbildet.
  3. Flächen-Lage-Modell: Ein Kompromiss zwischen Einfachheit und Berücksichtigung der Lage.

Welches Modell gilt für dich?


Es ist entscheidend, zu wissen, in welchem Bundesland dein Grundstück liegt, da dies die Berechnungsmethode bestimmt. Unabhängig vom Modell solltest du deinen Bescheid genau prüfen – besonders bei wertabhängigen Modellen wie dem Bundesmodell, das stärker fehleranfällig ist bzw. Korrekturmöglichkeiten bietet. Ein Einspruch oder eine Korrektur kann sich lohnen, wenn du Unstimmigkeiten feststellst oder deine Steuerlast unangemessen hoch erscheint.


Haben bisher viele Bundesbürger:innen Einspruch gegen die neue Grundsteuer erhoben?


Die Reform der Grundsteuer hat zu einer erheblichen Anzahl von Einsprüchen geführt. Laut Medienberichten sind bis September 2024 rund sieben Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern eingegangen, was die übliche Anzahl von etwa drei Millionen Einsprüchen pro Jahr deutlich übersteigt. In einigen Bundesländern sind die Einspruchsquoten besonders hoch. Beispielsweise verzeichnete Sachsen eine Quote von 29 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern 21 Prozent und Berlin 20 Prozent. Im Bundesdurchschnitt liegt die Einspruchsquote bei etwa zehn Prozent, was knapp drei Millionen Einsprüchen entspricht.  Diese massive Anzahl an Einsprüchen stellt die Finanzämter vor erhebliche Herausforderungen und führt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Viele Eigentümer:innen haben Einspruch eingelegt, weil sie die neuen Bewertungen für fehlerhaft oder ungerecht halten. Es ist daher ratsam, die eigenen Bescheide sorgfältig zu prüfen und bei Unstimmigkeiten fristgerecht Einspruch einzulegen.


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