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9. April 2024 - Erzeugt die Photovoltaikanlage nach der Installation weniger Strom als vereinbart? Das müssen Eigentümerinnen und Eigentümer nicht hinnehmen. Warum sie schon bei der Abnahme pingelig sein sollten.
Wird die Photovoltaikanlage mangelhaft oder verspätet angeliefert, kann Betroffenen Schadenersatz zustehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Bielefeld (Az.: 5 O 149/22), auf das das Rechtsportal «anwaltauskunft.de» verweist. Käuferinnen und Käufer sollten nicht zuletzt deswegen bei der Abnahme pingelig sein und diese gegebenenfalls verweigern, falls nicht sauber gearbeitet wurde.
In dem Fall hatte die Klägerin zwei Photovoltaikanlagen bestellt, die mehrere Mängel aufwiesen. Zum einen wurden sie erst nach dem vereinbarten Zeitpunkt angeschlossen, zum anderen erbrachten sie dann nicht die vereinbarte Leistung.
Der Klägerin entstand dadurch ein finanzieller Schaden, weil sie weniger Strom nutzen beziehungsweise ins Netz einspeisen konnte. Sie forderte das ausführende Unternehmen auf, die Mängel zu beseitigen und Schadenersatz zu leisten.
Unternehmen muss Mängel beseitigen - und noch mehr
Das Gericht gab der Frau vollumfänglich Recht. Das Unternehmen wurde zur Beseitigung der festgestellten Mängel verurteilt, muss zudem die Gutachterkosten tragen und Ersatz für den entgangenen Gewinn der Frau leisten.
Übrigens: Dass die Frau die Abnahme der Arbeiten verweigert hatte, kam ihr entgegen. So musste das ausführende Unternehmen beweisen, dass die Anlage mängelfrei installiert wurde - was ihm nicht gelang. (dpa)
8. April 2024 - Mehr als 400.000 steckerfertige Solaranlagen gibt es inzwischen in Deutschland, und die Tendenz zeigt steil nach oben. Gesetzesänderungen, die das Wachstum fördern sollen, ziehen sich aber hin.
An immer mehr deutschen Balkonen hängen Solarzellen. In den vergangenen Jahren haben die sogenannten Balkonkraftwerke einen regelrechten Boom erlebt, sind sie doch eine relativ einfache und bezahlbare Möglichkeit selbst für Mieter, sich an der Energiewende zu beteiligen oder einfach Stromkosten zu sparen. Auch die Politik beschäftigt sich mit den steckerfertigen Solaranlagen, wie die Geräte korrekt heißen. An einigen Stellen hakt es dabei aber noch. Ein Blick auf Stand, Entwicklung und Zukunft
So viele Balkonkraftwerke gibt es
Inzwischen sind mehr als 400.000 der sogenannten steckerfertigen Solaranlagen in Betrieb, wie aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit Stand vom 2. April hervorgeht. Alleine im ersten Quartal kamen demnach mehr als 50.000 dort registrierte Anlagen hinzu. Tatsächlich dürften beide Zahlen noch höher liegen, da es einerseits nicht registrierte Anlagen gibt, andererseits Anlagen auch nachgemeldet werden können. Zum Vergleich: Vor neun Monaten - Mitte 2023 - lag die Zahl der als in Betrieb gemeldeten Anlagen bei etwa 230.000.
Die meisten Anlagen gibt es mit deutlich mehr als 80.000 in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern mit mehr als 60.000 und Niedersachsen mit mehr als 50.000. Für Baden-Württemberg wurden Anfang April knapp 50.000 Anlagen angezeigt, die Realität dürfte auch hier darüber liegen. Grob folgt die Verteilung also den Landes- und Bevölkerungsgrößen, Schlusslichter sind entsprechend die Stadtstaaten und das Saarland.
Geht das Wachstum weiter?
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hält es für wahrscheinlich, «dass die Nachfrage nach Solartechnik insgesamt auch 2024 weiter zunehmen wird», sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Allerdings werde sich das Marktwachstum abflachen, das in der Vergangenheit noch im dreistelligen Prozentbereich gelegen habe. Es liege in der Natur der Sache, dass sich das nicht beliebig oft wiederholen lasse. Zudem habe es zuletzt unter anderem durch die Energiekrise im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine eine Sonderkonjunktur gegeben, die jetzt etwas abebbe.
Ein Stück weit helfen könnte die zum Monatswechsel in Kraft getretene Änderung bei der Registrierung neuer Balkonkraftwerke. «So wie jede unverhältnismäßige Marktbarriere die Nachfrage bremst. So führt umgekehrt fast jeder Abbau von Bürokratie zu einer Belebung der Nachfrage», sagt Körnig. «Wir begrüßen die vereinfachte Registrierung der Steckersolargeräte ab dem 1. April sowie weitere Anstrengungen der Bundesregierungen zum Bürokratieabbau außerordentlich.» Die Bundesnetzagentur hat zum 1. April die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister bereits vereinfacht und verweist auf weitere geplante Maßnahmen in einem geplanten Solarpaket.
Solarpaket soll von Bürokratie entlasten - und hängt fest
Schon im vergangenen August hatte das Bundeskabinett ein Solarpaket auf den Weg gebracht. Es enthält unter anderem den Abbau bürokratischer Hürden für den Ausbau der Sonnenenergie. Nur: Das Paket hängt seit Monaten in den parlamentarischen Beratungen fest. Umstritten ist vor allem eine gezielte Förderung der heimischen Solarindustrie mit Steuergeldern - angesichts von chinesischen Dumpingpreisen. Das will die FDP nicht mitmachen. Zusammen mit dem Solarpaket verhandeln die Ampel-Fraktionen außerdem eine Reform des Klimaschutzgesetzes, die ebenfalls umstritten ist. Eine Einigung über beide Vorhaben könnte es bald geben.
«Wir hoffen, dass es noch im April zu einer Verabschiedung des Solarpakets I im Bundestag kommen wird», heißt es dazu vom BSW. Der Gesetzesentwurf enthält eine ganze Reihe an Maßnahmen zum Bürokratieabbau, unter anderem ist vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird dann ausreichend sein.
Erleichterungen für Wohnungseigentümer und Mieter
Für Wohnungseigentümer und Mieter will die Regierung es zudem einfacher machen, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Konkret geht es um Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte soll in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können - beispielsweise Umbauten für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.
Vermieter und die WEG sollen zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig - es soll also einen Anspruch darauf geben.
Bisher stellt die Installation eines Steckersolargeräts laut Justizministerium im Regelfall eine bauliche Veränderung dar und bedarf einer Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung. «In der Praxis kann es schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen», heißt es im Gesetzentwurf.
Für Mieter ist Folgendes geplant: Bisher setzt die Installation eines Balkonkraftwerks die Erlaubnis des Vermieters voraus - sofern dies nicht im Mietvertrag geregelt ist. Künftig sollen Mieter vom Vermieter grundsätzlich verlangen können, dass ihnen die gegebenenfalls notwendige bauliche Veränderung zur Installation des Geräts gestattet wird. Aber: Ein Anspruch des Mieters oder der Mieterin auf Erlaubnis besteht nicht, wenn die Installation des Steckersolargeräts dem Vermieter oder der Vermieterin nicht zugemutet werden kann, so das Justizministerium zum Gesetzentwurf. Was genau aber dies bedeute, werde nicht klar, kritisierte der Deutsche Mieterbund in einer Bundestags-Anhörung. (dpa)
8. April 2024 - In den meisten deutschen Großstädten geht der Solarausbau zu langsam voran, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe. Es brauche einen «Sonnen-Turbo». Nur sieben der 82 Großstädte seien auf einem guten Weg.
Die meisten Großstädte in Deutschland hinken nach Darstellung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beim Solarausbau teils deutlich hinterher.
Nur weniger als zehn Prozent der Städte haben demnach in den vergangenen zwei Jahren genug neue Solarstrom-Anlagen installiert, um das 1,5-Grad-Limit einzuhalten. Das ergab eine Auswertung von Daten aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, wie die DUH am Freitag in Berlin mitteilte.
Potsdam, Lübeck und Bremerhaven als Schlusslicht
Von allen 82 deutschen Großstädten seien nur Oldenburg, Paderborn, Regensburg, Neuss, Oberhausen, Gütersloh und Erlangen auf einem sehr guten Weg, so die Umwelthilfe. Demnach müssten die Schlusslichter Potsdam, Lübeck und Bremerhaven ihr Ausbautempo um 350 Prozent steigern, um Richtung 1,5-Grad-Limit zu steuern.
Nach dem Pariser Klimaabkommen soll der weltweite Temperaturanstieg möglichst auf 1,5 Grad Celsius, auf jeden Fall aber auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter beschränkt werden. Nur so könne eine gegenüber den Folgen des Klimawandels widerstandsfähige Entwicklung gewährleistet werden.
«Wo bleibt das Deutschlandtempo bei der Solarenergie auf Dächern?», fragte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. «Gemessen am Pariser Klimaabkommen sind wir weit entfernt von einer zufriedenstellenden Ausbaurate in deutschen Städten.» Bund und Länder sollten dafür sorgen, «dass die Kommunen den dringend nötigen Sonnen-Turbo starten können.» Die DUH fordere die Einführung eines bundesweiten Solarstandards im Neubau sowie bei Renovierung auch im Bestand. Zudem sei ein deutlicher Bürokratieabbau erforderlich. (dpa)
4. April 2024 - Heizung im Neubau? Da darf man doch nur noch Wärmepumpen einbauen. Von wegen! Das Gerücht, das im Streit um die Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entstanden ist, hält sich hartnäckig. Es gibt sogar Fälle, in denen es für deinen Neubau noch gar nicht gilt. Wir erklären die Möglichkeiten.
4. April 2024 - Das Haus ist erst teilweise abgezahlt, die Zinsbindung des Immobiliendarlehens läuft aber bald aus. Höchste Zeit, sich über die Anschlussfinanzierung Gedanken zu machen - je früher, desto besser.
Die meisten Baufinanzierungen werden mit einer festen Zinsbindung zunächst für 10 oder 15 Jahre abgeschlossen. Läuft diese Frist aus, muss neu verhandelt und ein Anschlusskredit vereinbart werden, weil dann in der Regel noch nicht die gesamte Kreditsumme abbezahlt ist. Eine Aufgabe, die mancher Bauherr als unbequem empfindet und daher lieber auf die lange Bank schiebt. Doch gerade bei der Anschlussfinanzierung ist vorausschauendes Handeln sinnvoll.
«Bauherren sollten nicht warten, bis ihre Bank sich meldet», rät Roland Stecher, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bremen. Die kommt in der Regel erst drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung mit einem neuen Angebot auf ihre Kunden zu. «Das ist aber viel zu spät, um noch gut reagieren zu können», sagt Stecher. Besser sei es, sich bereits zwei bis drei Jahre vorher mit den Marktkonditionen zu befassen. So können Eigentümerinnen und Eigentümer schon früh abschätzen, mit welcher Kreditrate sie künftig in etwa rechnen müssen.
Natürlich lässt sich nicht drei Jahre im Voraus erkennen, wie hoch die Zinsen dann genau sein werden. Aber es lassen sich gewisse Tendenzen ausmachen. «Steigen die Bauzinsen, kann es sich lohnen, den aktuell noch günstigen Zins schnell für die Anschlussfinanzierung festzuzurren», sagt Mirjam Mohr, Vertriebsvorständin des Kreditvermittlers Interhyp. «Bewegt sich der Zins jedoch auf einem stabilen Niveau, ist womöglich Abwarten die attraktivere Lösung.»
Forwarddarlehen lohnt sich nicht immer
Nach Angaben des Finanzierungsvermittlers Dr. Klein sind die Baufinanzierungszinsen seit Ende Oktober 2023 spürbar gesunken. Inzwischen hätten sie sich auf einem Niveau zwischen drei und vier Prozent eingependelt. Dieser Trend werde sich sehr wahrscheinlich in den kommenden Monaten fortsetzen.
«Für Bauherren, die vor 10 bis 15 Jahren ihren Kredit aufgenommen haben, ändert sich damit jetzt bei der Anschlussfinanzierung nicht viel», sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes in Berlin. Denn damals lagen die Zinsen auf einem ähnlichen Niveau wie heute. «Damit können sie im Prinzip weiter mit ihren gewohnten Raten kalkulieren», sagt Becker.
Wer befürchtet, dass die Zinsen doch noch wesentlich steigen werden, kann sich die aktuellen Konditionen fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung mit einem sogenannten Forwarddarlehen sichern. Ökonomisch sinnvoll ist eine so frühe Festschreibung der Zinsen laut Mirjam Mohr aber nicht, weil die dafür fälligen Zinsaufschläge die mögliche Ersparnis meist zunichtemachen.
Hintergrund: Banken verlangen für das Forwarddarlehen einen monatlichen Zinsaufschlag. Je näher das Ende der Zinsbindung des bestehenden Darlehens rückt, desto geringer fällt dieser Aufschlag aus. Aktuell liegen die Aufschläge zwischen 0,04 Prozent pro Monat Restlaufzeit am oberen und 0,003 Prozent am unteren Ende. Ab einem Jahr Restlaufzeit erheben einige Banken keinen Aufschlag mehr. «Je länger Kundinnen und Kunden den Zins für Ihre Anschlussfinanzierung im Voraus festschreiben möchten, desto teurer wird es also», sagt Mohr.
Bankwechsel einfacher als gedacht
Mit dem Ende der Zinsbindung hat der Kunde die Möglichkeit, sich auf dem Markt nach den günstigsten Konditionen umzusehen. Denn es steht ihm frei, bei seiner bisherigen Bank zu bleiben oder zu einer anderen zu wechseln. «Dazu sollte er die Konditionen mehrerer Anbieter genau prüfen, zum Beispiel mithilfe von Vergleichsportalen», sagt Florian Becker. «Bietet die Hausbank zwar gute, andere Banken aber noch bessere Konditionen, lohnt sich der Wechsel. Schon Zinsunterschiede von 0,1 oder 0,2 Prozent summieren sich über 15 Jahre zu mehreren tausend Euro», sagt Becker.
Laut Interhyp hat der Bankwechsel durchaus Vorteile. Denn der Kunde könne dann nicht nur von Neukundenkonditionen profitieren. Auch die Immobilie wird neu bewertet. Weil die Immobilienpreise im Laufe der vergangenen Jahre im Schnitt stark gestiegen sind und viele Eigentümer bereits viel abbezahlt haben, sinkt das Risiko für Finanzierer und die Konditionen werden besser. Die Immobilienneubewertung kann den Zins bei einem Bankwechsel um bis zu 0,5 Prozentpunkte oder mehr verbessern. Die Kosten fürs Umschulden betragen meist nur einen Bruchteil der Ersparnis, die man durch den günstigeren Zinssatz erreicht.
Ein Wechsel ist auch unkomplizierter, als viele befürchten. Notwendig ist lediglich eine Abtretungserklärung von der abgebenden an die aufnehmende Bank, um den Übergang der Forderungen zu verbriefen. Für die Umschreibung der Grundschuld im Grundbuch fallen laut Florian Becker nur geringe Gebühren an. Was Eigentümerinnen und Eigentümer aber wissen sollten: Die neue Bank prüft erneut die Bonität des Kreditnehmers. Falls das ein Problem werden könnte, sollte man besser bei der alten Bank bleiben, rät Becker.
Flexibilität im Neuvertrag erhöhen
Viele Kunden nutzen die Verhandlungen zur Anschlussfinanzierung auch, um höhere Tilgungsraten zu vereinbaren und so den Kredit schneller abzuzahlen. «Zwei Prozent, besser drei Prozent Tilgung sollten es schon sein, um zügig mit der Finanzierung fertig zu werden», empfiehlt Becker. Denn je schneller die Kreditsumme getilgt wird, desto weniger Zinsen werden über die Zeit fällig. Laut Becker lassen sich so tausende Euro sparen.
Ein neuer Vertrag zur Anschlussfinanzierung ist zudem eine gute Gelegenheit, Sondertilgungsoptionen und mögliche Tilgungswechsel zu vereinbaren. «Wichtig ist, die Rückzahlung möglichst flexibel zu halten und den individuellen Möglichkeiten anzupassen», so Becker. Das muss nicht viel kosten. «Eine Sondertilgungsoption zählt in den allermeisten Verträgen zum Standard», sagt Mirjam Mohr. Für einen Tilgungssatzwechsel werde teilweise ein Aufschlag von 0,03 bis 0,2 Prozent fällig. Eine solche Option könne aber sinnvoll sein, wenn innerhalb der Darlehensdauer geringere Einnahmen absehbar sind - zum Beispiel aufgrund einer beruflichen Auszeit oder des Renteneintritts eines Partners.
Gut zu wissen: Egal welche Laufzeit bei der Anschlussfinanzierung vereinbart wird - nach zehn Jahren kann der Kunde sie ohne Vorfälligkeitszahlungen kündigen. «Das gibt dem Bauherren etwas mehr Sicherheit, denn er kann dann zu Anbietern mit günstigeren Zinsen wechseln, falls der Markt das hergibt», so Verbraucherschützer Roland Stecher. (dpa)
3. April 2024 - Kosten für Dienstleister, die im eigenen Haushalt tätig werden, können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Werden sie außerhalb der eigenen vier Wände erbracht, geht das aber meist nicht.
Lassen Sie sich Ihre Wohnung putzen, den Garten pflegen oder die Mahlzeiten zubereiten? Dann können Sie den Aufwand, der Ihnen durch die externen Dienstleister entsteht, zumindest teilweise von der Steuer absetzen. Das Stichwort lautet: haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Finanzamt akzeptiert diese aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind gesetzlich nicht näher bestimmt. «Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs müssen die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen beziehungsweise damit im Zusammenhang stehen», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Sie müssen daher fast immer im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Eine Ausnahme stellt laut Karbe-Geßler lediglich die Besorgung von Lebensmitteln durch Dienstleister dar, da damit eine enge Nähe zum Haushalt gegeben sei.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 20 Prozent der so entstandenen Kosten steuerlich geltend machen - höchstens aber 4000 Euro pro Jahr.
Nähe zum Haushalt entscheidend
Was regelmäßig nicht berücksichtigt werden kann, sind Dienstleistungen, die den oben beschriebenen zwar nahekommen, aber außerhalb der eigenen vier Wände erbracht werden. Das musste auch ein zusammenveranlagtes Ehepaar feststellen, das einen Wäscheservice steuerlich geltend machen wollte. Dem Dienstleister brachte das Ehepaar mehrmals wöchentlich Textilien zum Waschen und Bügeln, der das in einem entfernten Gewerbebetrieb erledigte. Finanzamt und Finanzgericht (Az.: 12 K 1090/21 E) lehnten die Berücksichtigung der Kosten ab.
Auch die Kosten für das Personal einer Geburtstagsfeier wollte das Ehepaar steuerlich geltend machen - ebenfalls ohne Erfolg. Das Problem war dasselbe: Weil die Feier außerhalb der eigenen vier Wände in gemieteten Räumlichkeiten stattfand, erkannten die Behörden den Aufwand nicht steuermindernd an. Dasselbe gilt für Kosten eines Caterers, der zwar Speisen nach Hause liefern mag, diese aber meist zuvor in einer gewerblichen Küche zubereitet. (dpa)
2. April 2024 - Nicht nur zu Gast, sondern zu Hause sein: Eine eigene Ferienwohnung in einer beliebten Urlaubsregion zu besitzen, hat sicherlich seinen Reiz. Ein solches Vorhaben braucht aber etwas Vorbereitung.
Im Urlaub darf man schon mal ein bisschen träumen: Wie schön wäre es, nicht nur eine Bleibe für zwei, drei Wochen zu buchen, sondern selbst ein eigenes Ferienhaus am Meer oder in den Bergen zu besitzen? Die Familie könnte immer dorthin fahren, wenn sie eine Auszeit braucht. Und in der Zwischenzeit ließe sich das Häuschen ganz sicher gut an andere Urlauber vermieten.
Möglich ist das. In vielen Urlaubsregionen entstehen neue Ferienhäuser und -wohnungen, von denen auch welche zum Verkauf angeboten werden. Auch Bestandsimmobilien kommen auf den Markt. Wer mit einem Kauf liebäugelt, sollte jedoch bei aller romantischen Urlaubsstimmung im Vorfeld einige wichtige Punkte ganz nüchtern betrachten.
Antizyklische Belegung fördert Wirtschaftlichkeit
«Völlig spontan kauft wohl niemand ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung», sagt Julia Wagner vom Eigentümerschutzverband Haus & Grund Deutschland. «Allein schon, weil es seine Zeit braucht, die Finanzierung auf die Beine zu stellen und den Kauf notariell abwickeln zu lassen.» Interessenten sollten mindestens diese Frist nutzen, um sich vor Ort ein Bild über die Rahmenbedingungen zu machen.
Zuerst muss die Frage geklärt werden: Was will ich überhaupt mit dem Ferienhaus? Wer soll es nutzen? Wie viele Wochen im Jahr kann die Familie darin verbringen? Soll es in der Zwischenzeit leer stehen? Soll es an Feriengäste vermietet werden?
«Die Kombination von Eigennutzung und Vermietung macht in der Regel am meisten Sinn», meint Göran Holst, Vorsitzender des Deutschen Ferienhausverbandes. Allerdings müsse man sich dessen bewusst sein, dass Ferienhausvermietung ein Geschäft ist, für das private Interessen auch mal hinten angestellt werden. «Wer immer in der Hauptsaison im Juli am Meer selbst in seinem Haus Urlaub macht, blockiert es und verzichtet auf wichtige Einnahmen.»
Als Eigentümer sollte man das Haus lieber zu Zeiten belegen, in denen es ohnehin leer stehen würde.» Da würde es gut passen, wenn der Käufer eines Ferienhauses am Meer die Einsamkeit der Strände im Winter liebt und der Bergfan lieber im Sommer durchs Gebirge wandert, statt im Winter Skisport zu betreiben.
Tourismusbüros können wichtige Informationen liefern
Wie bei jedem Immobilienkauf spielen auch beim Erwerb einer Ferienimmobilie klassische Faktoren wie Lage, Anbindung, Infrastruktur und Größe eine Rolle. «Allerdings ist der Kauf einer Ferienimmobilie komplexer als ein Wohnungskauf», so Göran Holst. Schon bei der Lage könne man sich vertun. «Wenn es um die Rendite geht, denkt mancher, je teurer und exklusiver Haus und Lage sind, desto besser. Aber das stimmt nicht unbedingt», weiß er aus Erfahrung. «Häuser auf Fehmarn, die relativ günstig erworben und vermietet werden können, bringen beispielsweise oft eine höhere Rendite als teure Ferienimmobilien auf Sylt.»
Er rät, bei den regionalen Tourismusbüros nachzufragen, wie die Lage auf dem jeweiligen Immobilienmarkt ist. Außerdem kann man dort auch erfahren, ob eine Vermietung an Feriengäste in der Kommune überhaupt erlaubt ist. Es kann nämlich sein, dass ein Vermietungs- oder Zweckentfremdungsverbot vorliegt, informiert das Finanzportal Biallo.de.
Auch ein Blick in den Bebauungsplan der Kommune könne Aufschluss geben. Ist das Gebiet, in dem die Immobilie liegt, als reines Wohngebiet ausgewiesen, seien Ferienimmobilien nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Zahlung nur nach Baufortschritt
Außerdem gilt: «Ist die gewünschte Wohnung oder das Haus Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann es sein, dass Miteigentümer der Nutzung als Ferienobjekt zustimmen müssen», sagt Julia Wagner. Ein Blick in die Teilungserklärung kann darüber Aufschluss geben.
Vorsicht ist - wie bei jedem anderen Immobilienkauf - geboten, wenn das angepriesene Ferienobjekt noch nicht fertig gebaut ist. Dann besteht das Risiko, dass das Projekt verspätet fertiggestellt wird oder sogar scheitert. «Keinesfalls sollte man Geld vorschießen, sondern immer erst nach Baufortschritt zahlen», so Wagner.
Verwaltung und Reinigung einkalkulieren
Befindet sich die Ferienimmobilie nicht nah am Heimatort, muss auch geklärt werden, wer sich bei Abwesenheit der Eigentümer darum kümmert. Ist eine Vermietung geplant, muss das Objekt bei jedem Belegungswechsel gereinigt werden. Das Durchforsten von örtlichen Annoncen oder auch der Ferienhausverband können helfen, Verwaltungs- und Reinigungsfirmen am jeweiligen Ort zu finden. Die zusätzlichen Kosten für die Reinigung und Verwaltung sollten entsprechend einkalkuliert werden.
«Wenn man den Ferienhauskauf nicht nur als charmante Urlaubsidee für die eigene Familie betrachtet, sondern auch wirtschaftlich kalkuliert, kann es eine durchaus lohnende Invention sein», meint Holst. «Zwar sind Banken bei der Finanzierung zurückhaltender als bei Wohnimmobilien und verlangen meist ein höheres Eigenkapital.» Dennoch gelte: «An einem guten Standort und mit einem vernünftigen Management lässt sich mit einer Ferienimmobilie eine attraktive Rendite erzielen.» (dpa)
28. März 2024 - Die Preise für Strom und Gas sinken nach dem Preisschock allmählich. Dennoch ist es für Verbraucher weiter vergleichsweise teuer.
Erdgas und Strom haben im zweiten Halbjahr 2023 trotz eines Rückgangs deutlich mehr als vor der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gekostet.
Private Haushalte zahlten im Schnitt 11,41 Cent je Kilowattstunde Gas, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Das waren 6,9 Prozent weniger als in den ersten sechs Monaten 2023. Gegenüber dem zweiten Halbjahr 2021 - dem Vergleichszeitraum vor dem Ukraine-Krieg - mussten Haushaltskunden trotz staatlicher Preisbremsen aber 67,1 Prozent mehr zahlen.
Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 41,75 Cent je Kilowattstunde. Das waren 1,3 Prozent weniger als in den ersten sechs Monaten, aber 19,4 Prozent mehr als im zweiten Halbjahr 2022 und 27 Prozent mehr als vor der Krise. In den Preisen sind die bis Jahresende 2023 geltenden staatlichen Preisbremsen für Strom und Gas berücksichtigt. Die Ampel-Koalition hatte sich um eine Entlastung der Verbraucher bemüht. (dpa)
28. März 2024 - Für Gas und Fernwärme müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 1. April wieder tiefer in die Tasche greifen. Grund ist der steigende Mehrwertsteuersatz. Das können Betroffene nun tun.
Zum 1. April steigen die Mehrwertsteuersätze von Gas und Fernwärme von 7 wieder auf 19 Prozent. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich daher auf höhere Energiekosten einstellen.
Energierechtsexperte Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, die mit Gas oder Fernwärme versorgt werden, zum 1. April ihren Zählerstand abzulesen und diesen an den Lieferanten zu übermitteln. Nur so könne man sicherstellen, dass dieser die verbrauchte Energie auch zum korrekten Preis abrechnet - sprich Verbräuche vor dem 1. April zum ermäßigten, Verbräuche ab dem 1. April mit dem regulären Steuersatz.
Sinnvoll sei das grundsätzlich zum Ende einer Abrechnungsperiode, die meist am Jahresende liegt. Aber eben auch immer dann, wenn der Lieferant gewechselt wird oder sich die Preise ändern. «Hat der Lieferant keine Verbrauchsdaten, darf er die Verbräuche schätzen, was zu falschen Zuordnungen und im Ergebnis höheren Rechnungen führen kann», sagt Dulinski.
Preise vergleichen, Kündigungsmöglichkeiten prüfen
Alleine aufgrund der Anpassung des Mehrwertsteuersatzes haben Verbraucherinnen und Verbraucher nicht das Recht, ihren Energievertrag außerordentlich zu kündigen. Informiert der Anbieter aber gleichzeitig über Preisanpassungen, sollten Sie genauer hinschauen. Ändert sich der Arbeitspreis, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich einen günstigeren Anbieter suchen.
Ein Schritt, der nur für Gaskunden infrage kommt, weil Fernwärmekunden neben ihrem lokalen Anbieter keine Auswahlmöglichkeit bleibt. Für Gaskunden aber kann es sich laut Dulinski gerade jetzt lohnen, Preise zu vergleichen und Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen. «Da die Preise für Strom und Gas in letzter Zeit weiter gesunken sind, kann damit die Umsatzsteuererhöhung in einigen Fällen sogar überkompensiert werden», sagt er.
Familie muss rund 220 Euro Mehrkosten tragen
Dem Vergleichsportal Verivox zufolge verursacht die Mehrwertsteueranpassung bei einer Familie mit einem Gasverbrauch von 20 000 Kilowattstunden durchschnittlich 220 Euro Mehrkosten pro Jahr. Das Vergleichsportal Check24 rechnet bei einem Singlehaushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden im Schnitt mit einer um 52 Euro erhöhten Rechnung für das Jahr 2024.
Der Mehrwertsteuersatz auf Gas und Fernwärme war ab Oktober 2022 vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Das sollte die hohen Energiepreise abfedern, die infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stark gestiegen waren. (dpa)
28. März 2024 - Der Frühling kommt. Das heißt auch: Die Temperaturen steigen, das Ende der Heizsaison steht bevor. Was Sie in Haus und Wohnung dann am besten nicht vergessen.
In den kommenden Wochen endet die aktuelle Heizsaison. Um Energie zu sparen, sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dann ihre Heizung bis Oktober komplett abschalten. Oder - wenn die Heizung auch das Wasser für Dusche, Küche und Co. erwärmt - deren Sommerbetrieb aktivieren. Dazu rät das Informationsprogramm Zukunft Altbau.
Der Grund: Unterschreitet die Außentemperatur etwa in kühleren Nächten einen bestimmten Wert, springt der Öl-, Gas- oder Pelletkessel oder die Wärmepumpe sonst auch im Sommer immer wieder an - und speist trotz heruntergedrehter Thermostate Wärme in den Heizkreislauf. «Ein besseres Beispiel für sinnlosen Verbrauch gibt es nicht, da die Bewohnerinnen und Bewohner die Wärme überhaupt nicht benötigen», so Frank Hettler von Zukunft Altbau. «Am nächsten Tag wird es ja wieder warm, das Haus kühlt so schnell nicht aus.»
Sommerbetrieb: Längeres Leben für den Heizkessel
Schaltet man die Heizung aus, könne man bis zu acht Prozent Heizkosten einsparen, schätzen die Experten von Zukunft Altbau. Ein weiterer Vorteil demnach: auch die Lebensdauer des Heizkessels kann man so verlängern.
Heizungen, die auch das Wasser für den Haushalt erwärmen, sollten zwar nicht ganz abgeschaltet werden. Laufen sie im Sommerbetrieb, speisen sie aber nur Wärme in den Warmwasserspeicher - und nicht in den Heizkreislauf. (dpa)
27. März 2024 - Als Folge eines Preissprungs nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine galt seit Oktober 2022 ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen. Damit ist es bald vorbei.
Verbraucher müssen sich ab April auf höhere Gaspreise einstellen. Die befristete Mehrwertsteuersenkung läuft Ende März aus. «Der volle Mehrwertsteuersatz wird den Gaspreis schlagartig um 11 Prozent erhöhen», sagte Thorsten Storck, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox. Auch Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie beim Vergleichsportal Check24 sagte, die Anhebung der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent werde die Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher ab April deutlich erhöhen.
Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer
Um die hohen Energiepreise als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern, beschloss die Politik eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen und Fernwärme. Von Oktober 2022 an wurde der Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent gesenkt. Die Gaspreise stiegen immer weiter, begründete Finanzminister Christian Lindner (FDP) damals die Steuersenkung. «Und der Staat darf nicht Profiteur davon sein, dass für die Menschen das Leben teurer wird.»
Die Maßnahme war von vornherein befristet bis zum 31. März 2024. Zwar sah ein vom Bundestag beschlossenes Wachstumsgesetz vor, dass die Mehrwertsteuersenkung schon Ende Februar auslaufen sollte - weil sich die «krisenbedingten Preisspitzen» an den Gasmärkten inzwischen gelegt hätten, wie es zur Begründung hieß. Nach einem Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat zu dem Gesetz wurde aber beschlossen, dass die Mehrwertsteuersenkung doch erst Ende März ausläuft.
Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, sagte: «Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme war in der Energiekrise ein wichtiges Instrument, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten.» Dadurch habe ein Haushalt in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas beispielsweise eine Ersparnis von rund 550 Euro gehabt. Dank der zuletzt wieder gesunkenen Energiepreise sei es jedoch vertretbar, dieses Entlastungsinstrument nun auslaufen zu lassen.
Folgen für die Verbraucher
Das Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes werde sich im Endpreis widerspiegeln, sagte ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der unter anderem Stadtwerke vertritt. Die Mehrwertsteuer verteuere den staatlichen Teil des Gaspreises. Jedoch wirkten andere Faktoren preisdämpfend, zum Beispiel sinkende Einkaufspreise. In welchem Umfang die Versorger den höheren Steuersatz kompensieren könnten, hänge von der Beschaffungsstrategie des Unternehmens ab. Die Mehrwertsteuer ist ein Bestandteil des Gaspreises, neben zum Beispiel dem Preis für Beschaffung und Vertrieb.
Laut Verivox hat eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden durchschnittliche Mehrkosten von rund 220 Euro pro Jahr. Nach Berechnungen des Portals Check24 kommen auf eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Mehrkosten von 173 Euro zu - im laufenden Jahr 2024. Ein Single mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden müsse 52 Euro mehr zahlen. Suttner sagte, die Neukundenpreise bei Gas lägen wieder auf dem Niveau von vor der Krise. Insbesondere Kunden in der Gasgrundversorgung hätten die Flexibilität, jederzeit in einen kostengünstigeren Alternativtarif zu wechseln.
Auf der Ratgeberseite Finanztip wird Verbrauchern empfohlen, am 31. März oder 1. April den Gaszähler abzulesen und den Zählerstand dem Gasversorger zu melden. So werde sichergestellt, dass die korrekte Menge zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet werde. Ohne den Zählerstand dürfe der Versorger schätzen und unter Umständen zahle man mehr als tatsächlich verbraucht worden sei.
Florian Munder, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sagte, die aktuellen Neuvertragspreise für Gaskunden lägen weit unter den Hochpreisen der Energiepreiskrise. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Preise vergleichen und Wechselmöglichkeiten zu einem günstigeren Anbieter in Betracht ziehen. «Wichtig ist, genau zu schauen, ob der Anbieter seriös ist.»
Entspannung auf den Energiemärkten
Insgesamt habe sich die Lage auf den Energiemärkten deutlich entspannt, wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte. «Die Energiekosten sind sowohl in Bezug auf Strom, als auch in Bezug auf Gas wieder auf ein deutlich geringeres Niveau zurückgefallen, als zu Spitzenzeiten während des ersten Jahres des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Die Preise für private Haushalte, die im zweiten Halbjahr 2023 einen neuen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben, liegen unter jenen der zweiten Jahreshälfte 2021.» Jedoch liege das Niveau bei den Großhandelspreisen für Erdgas und für Strom zum Teil noch über dem langjährigen Niveau. Die Großhandelspreise seien in den letzten Wochen leicht gesunken. Unternehmen und private Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich weiterhin auf schwankende Preise einstellen.
Der VKU-Sprecher sagte, die Einkaufspreise für Gas seien zuletzt deutlich gesunken. «Auch aufgrund vergleichsweise milder Temperaturen lag die Nachfrage unter den Erwartungen. Davon werden mit dem üblichen Zeitversatz auch Kundinnen und Kunden profitieren.» (dpa)
27. März 2024 - Die Erbschaft einer Immobilie bringt allerlei Verpflichtungen mit sich. Eine davon ist bürokratischer Natur - die Berichtigung des Grundbuchs. Wer sich damit nicht zu viel Zeit lässt, spart viel Geld.
Wer eine Immobilie erbt, muss dafür sorgen, dass er auch als neuer Eigentümer im Grundbuch ausgewiesen wird. Dafür muss ein sogenannter Grundbuchberichtigungsantrag gestellt werden.
Erben, die sich innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Erbfalls darum kümmern, werden die anfallenden Kosten erlassen - so schreibt es das Gesetz vor. Verzögert sich die Antragstellung - aus welchem Grund auch immer - wird's teuer. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 19 W 95/22), auf das die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins verweist.
In dem konkreten Fall hatte ein Mann Grundbesitz geerbt. Weil es in der Folge zu juristischen Auseinandersetzungen kam, dauerte es mehr als zwei Jahre, ehe dem Mann ein Erbschein erteilt wurde. Erst damit konnte er beim Grundbuchamt die Änderung des Grundbucheintrags vornehmen lassen. Die Behörde stellte dem Mann für den Vorgang Gebühren von mehr als 1000 Euro in Rechnung - wogegen er sich erfolglos wehrte.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Beschwerde des Mannes, die sich gegen die Gebührenerhebung richtete, zurück. Eine Grundbuchberichtigung löse grundsätzlich Gebühren aus. Das gelte auch dann, wenn man gesetzlich zur Änderung verpflichtet sei. Die Ausnahme der Gebührenbefreiung gelte nur, wenn der Antrag auf Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt werde. Diese Frist verlängert sich laut Gericht nicht, wenn die Antragstellung sich - ob selbst verschuldet oder nicht - verzögert. (dpa)
26. März 2024 - Es gibt frischen Wind im Geschäft der Immobilienmarktbeobachter. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln liefert ab sofort auch Daten zur Preisentwicklung für Häuser und Eigentumswohnungen. Wir zeigen, ob die Zahlen ein Grund für Optimismus sind.
26. März 2024 - Schöner, neuer, größer: Ein Umzug ist oft mit Vorfreude verbunden. Aber er bedeutet in der Regel auch Stress. Welche Dinge Sie dabei keinesfalls vergessen sollten.
Wer umzieht, hat eine Menge zu erledigen: Umzugstag festlegen, Helfer organisieren, ausmisten, Kisten packen. Dazu kommt viel Bürokratie: Das beginnt mit der Terminvereinbarung für die Schlüsselübergabe mit altem und neuem Vermieter und endet mit der Ummeldung des Wohnorts sowie dem Umschreiben von Ausweisen bei der Kommune. Ein Überblick zu all den bürokratischen Dingen, an die Sie beim Umzug denken sollten:
1. Strom, Wasser und Heizung
Vor dem Wechsel in die neue Wohnung werden in der alten die Zähler abgelesen. Das ist wichtig für die Betriebskostenabrechnung, die Sie von Ihrem bisherigen Vermieter für die Zeit bekommen, in der Sie noch bei ihm gewohnt haben. Es empfiehlt sich, die Daten gemeinsam mit dem Vermieter im Rahmen der Schlüsselübergabe abzulesen und zu protokollieren. Das beugt Missverständnissen vor.
Den Umzug können Sie nutzen, um den bestehenden Strom- und Gasvertrag zu prüfen und eventuell einen günstigeren Anbieter zu wählen. Nach Auskunft der Stiftung Warentest steht umziehenden Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen zu. Das gilt, sofern der Versorger nicht anbietet, Sie im neuen Domizil weiter zu beliefern.
Wer die Verträge laufen lässt, etwa, weil der bisherige Lieferant günstig ist oder Alternativen fehlen, teilt dem Versorger die neue Adresse mit. Und wer beim Umzug in eine andere Region schlicht vergessen hat, sich zu kümmern, erhält die Energie vom örtlichen Grundversorger.
Beim Einzug sollten Sie grundsätzlich den Stand der Strom-, Gas- und Wasserzähler der Vorgänger dokumentieren. So können Sie kontrollieren, ob in der ersten Betriebskostenabrechnung tatsächlich nur Ihr Verbrauch berücksichtigt wurde und Sie nicht noch den Verbrauch der ehemaligen Mieter zahlen.
2. Kommunikation
Wer umzieht, kann seinen Internet- und Telefonvertrag häufig unverändert weiterführen, schreibt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Website. Wichtig ist aber, beim jeweiligen Anbieter rechtzeitig vor dem Umzug zu erfragen, ob er die aktuellen Leistungen auch am neuen Wohnort erbringen kann. Die Verbraucherschützer empfehlen, dem Anbieter für die Rückmeldung eine dreiwöchige Frist einzuräumen.
Kann der Anbieter dieselben Leistungen erbringen, kann man die Umschaltung der Anschlüsse am Umzugstag beantragen. Kann er die Versorgung am neuen Wohnort nicht oder nur mit schwächerer Leistung sicherstellen, können Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen - die Frist beträgt einen Monat, frühester Kündigungszeitpunkt ist der Tag des Auszugs. In diesem Fall sollten Sie aber zeitnah die Alternativen prüfen und sich um einen neuen Vertrag bemühen, damit sie nach dem Umzug gleich wieder online sind.
Festnetznutzer sollten zudem klären, ob sie ihre bisherige Nummer mitnehmen können oder eine neue brauchen. Letzteres wird bei Wohnungswechseln in eine Stadt oder Gegend mit anderer Vorwahl der Fall sein.
3. Rundfunkbeitrag
Auch der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, früher GEZ, sollte von Ihrem Umzug erfahren, damit Ihnen der Rundfunkbeitrag weiterhin korrekt in Rechnung gestellt werden kann. Das Ab-, An- und Ummelden funktioniert problemlos online über die Webseite www.rundfunkbeitrag.de.
4. Bank
Die Bank oder die Banken, bei denen Sie Kunde sind, sollten Sie ebenfalls über den Wohnortwechsel informieren. Wechseln Sie mit dem Wohnort gleich die Bankverbindung mit, sollte diese Information besser frühzeitig erfolgen. Immerhin müssten dann auch Daueraufträge und Einzugsermächtigungen umgestellt werden. Allerdings: Die aufnehmende Bank muss Verbraucherinnen und Verbraucher beim Wechsel unterstützen.
Einige Wochen Vorlauf sollten dennoch einkalkuliert werden. Sonst kann es Probleme bei Zahlungsausgängen geben - und Gehalt und Leistungen von Ämtern landen womöglich irgendwo, nur nicht auf Ihrem Konto. Sicherheitshalber sollte deshalb die alte Bankverbindung noch einige Zeit aktiv bleiben.
5. Versicherungen
Grundsätzlich sollten auch alle Ihre Versicherer über den Wohnungswechsel Bescheid wissen. Eventuell ändern sich die Konditionen. Das ist etwa bei der Kfz-Versicherung so, wenn Ihr neuer Wohnort anders eingestuft ist.
Die Hausratversicherung kann nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft mitgenommen werden. Für eine größere Wohnung kann jedoch die Prämie steigen. Dann haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Ziehen Partner zusammen, können sie statt zwei Hausratversicherungen eine gemeinsame abschließen.
6. Post
Denken Sie daran, die Post von Ihrer alten Adresse zu Ihrer neuen umzuleiten. Dafür bietet die Deutsche Post einen Nachsendeservice, den Umziehende online oder in der Filiale beantragen können. Briefsendungen, die an die alte Anschrift adressiert sind, werden so automatisch an die neue geschickt.
Sechs Monate Nachsendezeit kosten etwa 30 Euro, wer den Service für zwölf Monate in Anspruch nehmen möchte, zahlt ein wenig mehr. Die Frist sollten Sie nutzen, um Vereinen, Zeitungen, Zeitschriften, Freunden und Bekannten die neue Anschrift mitzuteilen.
7. Behörden
Wer die Wohnung wechselt, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Anlaufstelle ist das Einwohnermeldeamt.
Meistens muss man für die Ummeldung direkt aufs Amt. In manchen Kommunen können online zumindest vorab Termine gebucht werden. Trotzdem ist es häufig gar nicht so leicht, kurzfristig einen zu bekommen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich frühzeitig darum zu kümmern, sobald das Einzugsdatum steht.
Zum Termin sollte die vom Vermieter auszustellende Wohnungsgeberbescheinigung mitgenommen werden. Mit der Ummeldung muss die neue Adresse auch in den Ausweisen geändert werden. (dpa)
26. März 2024 - Gehört zu einer Mietwohnung ein Balkon oder Gartenanteil, dürfen Mieterinnen und Mieter diesen natürlich nutzen. Was sie dort aufstellen, pflanzen oder wie sie beschatten, unterliegt aber Grenzen.
Der Frühling steht vor der Tür. Manch einer bekommt jetzt Lust, sich seinen Balkon oder Garten nach eigenen Wünschen zu gestalten. Das ist zwar grundsätzlich in Ordnung, doch der Freiheit sind durchaus Grenzen gesetzt. Mieterinnen und Mieter sollten diese kennen.
Bei der Gestaltung des Balkons können Mietparteien ihrer Kreativität noch weitestgehend freien Lauf lassen. Pflanzen, Außenteppich und Balkonmöbel können nach Belieben aufgestellt werden. Auch ein Sichtschutz bis zur Höhe der Balkonbrüstung und ein Sonnenschirm im Schirmständer oder an einer rückstandsfrei zu entfernenden Halterung benötigen keine Genehmigung, teilt der Mieterverein München mit.
Sofern Blumenkästen gut befestigt seien und von ihnen keine Gefahr für Passanten oder Nachbarn ausgehe, dürften auch diese den Balkon schmücken.
Allerdings: Herunterlaufendes Gießwasser und herabfallende Blüten dürften andere Mietparteien und die Fassade des Hauses nicht übermäßig beanspruchen. Ist das der Fall, brauchen die Blumen einen anderen Platz.
Wo die Gestaltungsfreiheit endet
Die Grenzen lägen immer dort, wo sich andere gestört fühlen, der Gesamteindruck des Hauses beeinträchtigt oder das Eigentum des Vermieters beschädigt wird, so der Mieterverein weiter.
Das fängt schon bei rankenden Pflanzen an, die das Mauerwerk des Hauses in Mitleidenschaft ziehen. Auch fest installierte Markisen dürfen aus diesem Grund nicht ohne Zustimmung des Vermieters angebracht werden.
Was für Gärten gilt
«Bei einem mitvermieteten Garten gilt grundsätzlich das Gleiche - er darf gestaltet werden, wie sich der Mieter das vorstellt, aber natürlich in gewissen Grenzen», sagt die Geschäftsführerin des Mietervereins München, Angela Lutz-Plank.
Seine ursprüngliche Struktur darf er zum Beispiel nicht verlieren. Wollen Mieterinnen und Mieter etwa einen Teich anlegen, Bäume pflanzen oder Schaukeln aufstellen, die fest mit dem Boden verbunden werden müssen, benötigen sie die Zustimmung des Vermieters - die dieser nicht erteilen muss.
Zieht der Mieter irgendwann aus, kann der Vermieter laut dem Mieterverein den Rückbau sämtlicher Änderungen verlangen. Der Garten ist dann wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Dann muss die Schaukel im Zweifel wieder abgebaut werden. Und auch der Teich oder der Komposthaufen sind gegebenenfalls wieder zu entfernen. (dpa)
25. März 2024 - Trennung, Umzug, Familienzuwachs: Sind die eigenen vier Wände irgendwann nicht mehr das Passende, kann ein Verkauf der Immobilie in Betracht kommen. Wer das vorausschauend angeht, kann Steuern sparen.
Wer eine Immobilie oder ein Grundstück privat verkauft, muss den etwaigen Gewinn grundsätzlich versteuern. Es gibt aber Ausnahmen: Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre, ist der Verkauf steuerfrei. Innerhalb dieser Zehn-Jahres-Frist bleibt der Verkauf nur dann von der Steuer verschont, wenn die Immobilie mindestens im Jahr des Verkaufs sowie den beiden vorangegangenen ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
Das Kriterium der ausschließlichen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist dabei durchaus eng auszulegen, sagt BVL-Geschäftsführer Erich Nöll mit Verweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 20/21). Denn wer die Wohnung oder auch nur einzelne Zimmer der Wohnung vorübergehend und auch nur sehr kurzzeitig untervermietet, macht die Steuerfreiheit beim Verkauf zunichte.
Weil das Thema der Untervermietung durch steigende Wohnkosten und einfache Inseratsmöglichkeiten immer relevanter wird, rät Nöll Eigentümerinnen und Eigentümern, möglichst vorausschauend bei einem geplanten Verkauf vorzugehen. Wurde die Wohnung innerhalb der Zehn-Jahres-Frist untervermietet, kann es sich lohnen, vor dem Verkauf für einen Zeitraum, der sich insgesamt über drei Veranlagungszeiträume erstreckt, von einer Vermietung abzusehen.
Praxisbeispiel schafft Klarheit
Beispiel gefällig? Ein Steuerpflichtiger hat seine Eigentumswohnung im Jahr 2023 während eines Sabbaticals für zwei Monate oder einzelne Zimmer während eines Konzerts für wenige Tage vermietet. Verkauft er die Wohnung, die er 2020 erworben hatte, im Jahr 2024 wieder, ist der Veräußerungserlös steuerpflichtig.
Würde er mit dem Verkauf aber bis mindestens zum 2. Januar 2025 warten und hätte ab dem 31. Dezember 2023 keine Vermietung mehr durchgeführt, wäre der Verkauf laut BVL steuerfrei. Gehört die Wohnung dem Steuerpflichtigen schon seit 2013, wäre die Zehn-Jahres-Frist abgelaufen, ein Verkauf in 2024 in jedem Fall steuerfrei. (dpa)
25. März 2024 - Monatelang haben Bund und Länder um ein Wachstumspaket für die Wirtschaft gerungen. Schon direkt nach dem Beschluss kündigt Finanzminister Lindner an: Da soll noch mehr kommen.
Das milliardenschwere Wachstumspaket mit Steuerentlastungen und Bürokratieabbau für Unternehmen ist beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem sogenannten Wachstumschancengesetz nach Gesprächen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mehrheitlich zu.
Die Wirtschaft allerdings zeigte sich enttäuscht und warnte, einen echten Wachstumsimpuls brächten die Maßnahmen wohl nicht. Auch Finanzminister Christian Lindner erklärte nur Minuten später auf X (früher Twitter), das Paket sei zwar ein wichtiges Signal. «Aber sein Volumen ist wesentlich kleiner als ursprünglich von mir geplant.»
Es müssten nun weitere Schritte folgen, um die Lage der Wirtschaft zu verbessern: «Wir müssen an allen Rahmenbedingungen Verbesserungen vornehmen - Arbeitsmarkt, bürokratische Belastung, Energiepolitik, steuerliche Belastung - um im internationalen Standortranking wieder nach vorne zu kommen», sagte der Finanzminister in Berlin. Mitbewerber auf der Welt und in Europa seien bereits in den vergangenen Jahren entlastende Schritte für Unternehmen gegangen. Denen müsse Deutschland folgen. «Wir arbeiten daran», versprach der FDP-Politiker.
Besonders Immobilienwirtschaft könnte profitieren
Der Industrieverband BDI zeigte sich angesichts des Hickhacks vor dem Beschluss zwar erleichtert, warnte aber zugleich: «Einen deutlich spürbaren Wachstumsimpuls werden diese steuerlichen Entlastungen nicht setzen.» Dafür sei das Paket zu stark zusammengekürzt worden. Im harten steuerpolitischen Standortwettbewerb sei das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) forderte noch vor der Sommerpause «eine konkrete Reformagenda mit Entlastungen, die schnell im betrieblichen Alltag ankommen.»
Der Immobilienverband ZIA begrüßte vor allen die steuerlichen Anreize für mehr Wohnungsbau als «wichtiges Signal an die Immobilienwirtschaft, wieder mehr Investitionen anzugehen». Das könne beim Wohnungsbau den Schub auslösen, den Mieterinnen und Mieter dringend brauchten. Mit dem Gesetz kann die Bau- und Immobilienbranche Investitionskosten schneller steuerlich abschreiben. Das soll dafür sorgen, dass schneller wieder Geld für neue Investitionen zur Verfügung steht.
Bauministerin Klara Geywitz erklärte: «Sechs Jahre lang jeweils fünf Prozent der Investitionskosten abschreiben - das ist richtig großer Impuls für den Wohnungsbau in Deutschland.» Die neuen Abschreibungsmöglichkeiten gelten demnach auch rückwirkend für alle Bauprojekte, die ab Oktober 2023 begonnen wurden und einen gewissen Klimaschutzstandard (Effizienzstandard 55) erfüllen.
Rundumschlag für alle Branchen
Grünen-Chef Omid Nouripour sprach von wichtigen Impulsen für die Wirtschaft. «Durch die deutliche Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung, ganz besonders für kleine und mittlere Unternehmen, geben wir der Technologieführerschaft des deutschen Mittelstands einen Anschub.»
Ursprünglich sollte das Gesetz ein Rundumschlag für alle Branchen sein, der Firmen in der Konjunkturflaute entlastet und Investitionen in den Klimaschutz anregt. Lindner hatte fast 50 steuerpolitische Maßnahmen vorgeschlagen. Im Bundestag war das Gesetz beschlossen worden, doch die Länder stoppten es danach im Bundesrat und schickten es in den Vermittlungsausschuss, weil sie hohe Einnahmeausfälle befürchteten.
Im Vermittlungsverfahren, in dem Vertreter von Bundestag und Bundesrat Kompromisse suchen, wurde das Volumen des Gesamtpakets von einst geplanten sieben Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden pro Jahr zusammengestrichen. Eine einst geplante staatliche Prämie für Klimaschutz-Investitionen soll es nun doch nicht geben.
Geblieben sind unter anderem die steuerliche Forschungsförderung, eine bessere Anrechenbarkeit von Verlusten bei der Steuererklärung und der Abbau bürokratischer Hürden. Meldeverfahren und Buchführungspflichten sollen vereinfacht und Daten statt auf Papier elektronisch übermittelt werden. Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kritisierte, das Paket sei von Anfang an zu klein gewesen, die Entlastungswirkung «von Anfang an nur homöopathisch».
Entlastungen für Agrarbranche angekündigt
Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), warb vor der Abstimmung um Unterstützung: «Ich glaube, wir können es uns nicht leisten, in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage Deutschland zu schaden, indem wir parteipolitisch an dieser Ecke agieren.» Ihre Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), die den Vermittlungsausschuss mit geleitet hatte, mahnte: «Die Wirtschaft braucht dringend diese Impulse.»
CDU und CSU hatten ihre Zustimmung aber davon abhängig gemacht, dass die Bundesregierung Landwirtinnen und Landwirte entlastet. Sie verlangten, dass Kürzungen bei den Subventionen für Agrardiesel zurückgenommen werden. Alternativ müssten die Bauern über andere Maßnahmen im selben Volumen entlastet werden. Hessel kritisierte: «Ich kann aber nicht verstehen, wie man Sachen in Geiselhaft nehmen kann und dafür ein ganzes Land stillstehen lassen kann.» Herrmann hingegen erklärte: «Die Landwirtschaft muss sich wirklich bei dieser Bundesregierung verraten und verkauft fühlen, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes.»
Die Bundesregierung hat inzwischen zwar Erleichterungen für die Agrarbranche in Aussicht gestellt, legte bis zur Abstimmung im Bundesrat aber kein Paket mit konkreten Maßnahmen vor. Man sei «im engen Kontakt mit dem Berufsstand», teilte Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) lediglich mit. Vorbereitet werden demnach Erleichterungen bei der Einkommensteuer und eine Stärkung der Bauern in der Wertschöpfungskette. Vor allem gehe es aber um einen Abbau von Bürokratie. (dpa)
25. März 2024 - Die staatliche Förderbank geht mit einem Milliardengewinn im Rücken ins laufende Jahr. 2023 profitierte das Institut unter anderem von gestiegenen Zinsen.
Die staatliche Förderbank KfW sieht sich nach einem Gewinnsprung gestärkt für die Herausforderungen des laufenden Jahres. Unter dem Strich stand 2023 ein Konzerngewinn von rund 1,56 Milliarden Euro nach 1,37 Milliarden Euro im Jahr zuvor.
«Dieses positive Ergebnis ist wichtig und notwendig, damit wir die Transformation auch künftig wirkungsvoll unterstützen können», sagte KfW-Vorstandschef Stefan Wintels bei der Vorlage der Jahresbilanz. Das neue Heizungsförderprogramm startet nach seinen Angaben erfolgreich. «Die Nachfrage liegt im Rahmen der Erwartungen.»
Das Institut, das zu 80 Prozent dem Bund und zu 20 Prozent den Bundesländern gehört, profitierte im Jahr seines 75-jährigen Bestehens unter anderem von gestiegenen Zinsen und der Auflösung pauschaler Kreditrisikovorsorge. 2022 hatten sich noch die Risiken aus den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Kreditbuch des Konzerns widergespiegelt.
Fördervolumen geschrumpft
Mit Blick auf das laufende Jahr zeigte sich Finanzvorstand Bernd Loewen zuversichtlich. Er gehe davon aus, dass die Zielgröße beim Gewinn von einer Milliarde Euro nach Steuern nach unten sehr komfortabel abgesichert sei.
Das Fördervolumen der Bankengruppe verringerte sich im vergangenen Jahr nach dem Ausnahmejahr 2022, wie KfW bereits mitgeteilt hatte. Das Neugeschäftsvolumen lag bei 111,3 Milliarden Euro - nach 166,9 Milliarden Euro im Jahr zuvor. 2022 hatten vor allem die Milliarden, die der Bund zur Sicherung der Energieversorgung sowie zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen nach Beginn des Ukraine-Krieges beschloss, das Fördervolumen der KfW in die Höhe schießen lassen.
Bislang 8000 Anträge auf Heizungsförderung bewilligt
Der Start ins aktuelle Förderjahr verlief den Angaben zufolge verhalten. Die KfW führte den Rückgang des Neugeschäftsvolumens in den ersten zwei Monaten auf 10,9 Milliarden Euro nach 30,0 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum vor allem auf einen Sondereffekt im vergangenen Jahr aufgrund des Ukraine-Krieges zurück.
Das Heizungsförderungsprogramm startete Wintels zufolge «erfreulich gut». Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können seit Ende Februar Anträge bei der KfW stellen. Bislang seien 8000 Anträge im Volumen von 124 Millionen Euro bewilligt worden (Stand: 19. März). Zunächst gilt die Förderung, die im Laufe des Jahres ausgeweitet wird, für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen.
Die Bundesregierung will mit der Förderung die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen. Über das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt, hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben hatte. Wintels geht aktuell davon aus, dass die Mittel des Programms für das laufende Jahr ausreichen. Das Programm sei mit 6,2 Milliarden Euro gut dotiert. (dpa)
25. März 2024 - Häuser und Wohnungen haben sich im vergangenen Jahr in historischem Ausmaß verbilligt. Allerdings hat sich der Rückgang abgeschwächt. Ist der Tiefpunkt der Immobilienkrise erreicht?
Jähes Ende eines langen Booms: Die Preise für Häuser und Wohnungen in Deutschland sind 2023 so stark gefallen wie seit der Jahrtausendwende nicht mehr. Wohnimmobilien verbilligten sich im Schnitt um 8,4 Prozent gemessen am Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
«Das war der stärkste Rückgang im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000 und der erste Rückgang seit dem Jahr 2007.» Davor hatten sich Wohnimmobilien zwischen 2008 und 2022 stetig verteuert. Banken erwarten, dass der jüngste Preisrückgang mit sinkenden Zinsen dieses Jahr endet.
Auch zum Jahresende 2023 setzte sich der Verfall fort, wenn auch abgeschwächt: Im vierten Quartal gingen die Preise laut der Wiesbadener Statistiker um 7,1 Prozent zum Vorjahreszeitraum zurück und um 2 Prozent zum Vorquartal. Im dritten und zweiten Quartal waren die Preise im Schnitt noch jeweils um rund zehn Prozent im Jahresvergleich gefallen.
Besonders Städte betroffen
Hauptgrund der Immobilienkrise sind kräftig gestiegenen Zinsen, die Kredite stark verteuert haben. Viele Menschen können oder wollen sich die eigenen vier Wände nicht mehr leisten, und für Großanleger rechnen sich Investments nicht mehr. Zugleich bleibt die Nachfrage nach Wohnraum gerade in Städten hoch, nicht zuletzt wegen der hohen Zuwanderung, während der Neubau wegen des Zinsanstiegs und teurer Materialien in der Krise steckt.
Sowohl in den Städten als auch auf dem Land bröckelten die Preise zum Jahresende, so die Statistiker. In den sieben Metropolen - Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf - fielen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser im vierten Quartal um 9,1 Prozent zum Vorjahreszeitraum, Eigentumswohnungen kosteten 5,8 Prozent weniger.
In städtischen Kreisen war der Preisrückgang für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 11 Prozent zum Vorjahresquartal besonders groß. Für Eigentumswohnungen mussten Käufer dort im Schnitt gut sieben Prozent weniger bezahlen. In dünn besiedelten ländlichen Kreisen waren Ein- und Zweifamilienhäuser 6,9 Prozent und Eigentumswohnungen 2,8 Prozent zu haben.
Korrektur nach beispiellosem Boom
Allerdings handelt es sich bei den Zahlen um Durchschnittsdaten. Das Preisgefälle zwischen modernen, energieeffizienten Gebäuden und Immobilien mit hohem Energieverbrauch ist groß. Während Gebäude mit alten Öl- oder Gasheizungen und schlechten Energieklassen Untersuchungen zufolge stark an Wert verloren haben, werden Objekte, die auf dem technischen neuesten Stand sind und wenig Energie verbrauchen, deutlich teurer verkauft.
Nach Einschätzung des Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW) gab es am deutschen Immobilienmarkt 2023 den stärksten Preisrückgang seit rund 60 Jahren. Noch nie seit Beginn der Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse seien die Immobilienpreise «so schnell so stark» gefallen, hatte das Institut im Februar erklärt. Allerdings sei die Korrektur angebracht: Seit dem Jahr 2009 seien die Immobilienpreise dank damaliger Niedrigzinsen je nach Segment um das Drei- bis Vierfache gestiegen, ehe 2022 der Absturz begann.
Ungeachtet des Preisverfalls ist die Nachfrage nach Wohnraum ungebrochen - auch weil nur wenig gebaut wird. Das Ifo-Institut rechnet 2024 nur noch mit rund 225.000 Fertigstellungen nach etwa 270.000 im vergangenen Jahr. Das einstige Ziel der Bundesregierung von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr liegt längst außer Reichweite.
Kommt mit sinkenden Zinsen die Wende?
Dieses Jahr rechnen Banken mit einem Ende der Immobilienkrise - denn mit der gesunkenen Inflation wird erwartet, dass die Europäische Zentralbank im Juni die Leitzinsen senkt. In Erwartung der Zinswende sind die Bauzinsen schon deutlich gefallen: Für zehnjährige Kredite waren laut FMH-Finanzberatung aktuell knapp 3,5 Prozent pro Jahr fällig - Ende Oktober waren es noch über vier Prozent. Das verbilligt Immobilienfinanzierungen.
Die Landesbank Helaba etwa hält eine Stabilisierung der Wohnimmobilienpreise 2024 für wahrscheinlich. Auch die DZ Bank rechnet damit, dass sich die Korrektur am Immobilienmarkt verlangsamt und die Preise im Jahresschnitt nur noch leicht fallen. Der Scheitelpunkt bei den Zinsen sei wohl überschritten.
Die Zusagen von Banken für Immobilienkredite an Privatkunden sind zu Jahresbeginn bereits wieder etwas gestiegen. Nach Daten der Bundesbank wurden im Januar Wohnbaukredite in Höhe von knapp 14,7 Milliarden Euro vergeben, der höchste Wert seit März 2023.
Der Verband der Pfandbriefbanken, der die wichtigsten Immobilienfinanzierer in Deutschland vertritt, warnte zuletzt vor zu viel Euphorie. «Eine Trendwende bei den Immobilienpreisen, über die bereits des Öfteren in der Öffentlichkeit spekuliert wird, ist noch nicht absehbar», sagte Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. «Auch 2024 wird vorerst schwierig bleiben.» (dpa)
21. März 2024 - Was für Eigentum längst gilt, ist jetzt auch bei Wohnungen und Häusern zur Miete Fakt: Die Bewohner:innen in den großen Metropolen weichen mehrheitlich auf Randgebiete aus, um ein neues Zuhause zu finden. Eine aktuelle Auswertung von ImmoScout24 zeigt, in welchen vier Metropolen die Ausweichbewegung der Suchenden besonders stark ist.
„Der europäische Immobilieninvestmentmarkt startet mit positiveren Vorzeichen ins laufende Jahr, als dies vor einem Jahr der Fall war. Vor allem die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dürften sich im Jahresverlauf stabilisierend auswirken.“
Marcus Lemli, Deutschland CEO und Head of Investment Europe bei Savills
21. März 2024 - Die Inflation in den USA erweist sich als hartnäckig. Deshalb hält die Fed den Leitzins stabil auf hohem Niveau. Wer auf schnelle Zinssenkungen hofft, muss sich in Geduld üben.
Die US-Notenbank Fed stellt weiterhin Zinssenkungen in diesem Jahr in Aussicht - hält sich aber beim Zeitplan alle Optionen offen. Die Notenbank beließ ihren Leitzins am Mittwoch auf hohem Niveau in der Spanne von 5,25 bis 5,5 Prozent. Zu diesem Satz können sich Geschäftsbanken Zentralbankgeld leihen.
Der Leitzins bleibt damit so hoch wie seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht mehr. Angesichts der hartnäckigen Inflation legte sich Fed-Chef Jerome Powell in seiner Pressekonferenz nicht darauf fest, wann der richtige Zeitpunkt gekommen sei, um an der Zinsschraube zu drehen.
«Die Inflation ist deutlich zurückgegangen, während der Arbeitsmarkt stark geblieben ist, und das sind sehr gute Nachrichten», sagte Powell. Die wirtschaftlichen Aussichten seien jedoch ungewiss. Er machte gleichzeitig deutlich, dass der Leitzins aktuell wohl seinen Höchststand erreicht habe. Die Entscheider der Fed rechnen für dieses Jahr im Mittel wie bei ihrer letzten Schätzung im Dezember mit einem Leitzins von 4,6 Prozent. Das deutet auf drei Zinssenkungen von jeweils 0,25 Prozentpunkten in diesem Jahr hin.
Ein Balanceakt
Powell ließ offen, wann die Fed damit beginnen wird, die Zinsen zu senken. «Wir treffen unsere Entscheidungen von Sitzung zu Sitzung», sagte er. Die neuen Wirtschaftsdaten der Notenbank der größten Volkswirtschaft der Welt dürften den Druck auf die Fed mindern, die Zinsen schnell deutlich zu senken. Denn die Fed sagt nun für dieses Jahr ein deutlich stärkeres Wirtschaftswachstum für die USA voraus als noch vor drei Monaten angenommen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird demnach 2024 um 2,1 Prozent (Dezember: 1,4) wachsen.
Für die Fed ist der Kampf gegen die hohen Verbraucherpreise ein Balanceakt. Sie dreht dabei an der Zinsschraube, um die Nachfrage auszubremsen. Steigen die Zinsen, müssen Privatleute und Wirtschaft mehr für Kredite ausgeben - oder sie leihen sich weniger Geld. Das Wachstum nimmt ab, Unternehmen können höhere Preise nicht unbegrenzt weitergeben - und idealerweise sinkt die Inflationsrate. Bei zu hohen Zinsen besteht die Gefahr einer Rezession.
Seit März 2022 hat die Fed ihren Leitzins in den Anstrengungen gegen die Inflation im rekordverdächtigen Tempo um mehr als fünf Prozentpunkte angehoben - in den vergangenen Monaten die Zinsen aber auf hohem Niveau belassen. Die Inflationsrate ist deutlich zurückgegangen, die Preise steigen nun deutlich langsamer an. Die Rate war immer Sommer 2022 mit mehr als 9 Prozent so hoch wie seit rund vier Jahrzehnten nicht mehr. Der Preisauftrieb in den USA hatte sich zuletzt unerwartet wieder etwas beschleunigt, die Teuerungsrate lag im Februar bei 3,2 Prozent - die Inflation erweist sich als hartnäckig. Die Fed strebt 2 Prozent an.
Zielmarke nicht allzu bald erreicht
Die neuen Schätzungen der Fed zur Inflation zeigen, dass diese Zielmarke nicht allzu bald erreicht sein dürfte. Die US-Notenbank rechnet in diesem Jahr wie bereits im Dezember mit einer Teuerungsrate von durchschnittlich 2,4 Prozent. Für das Jahr 2025 geht die Fed von einer Inflationsrate von 2,2 Prozent aus, erst für 2026 prognostiziert die Fed 2 Prozent.
Die Kerninflation, also ohne Berücksichtigung von Lebensmittel- und Energiepreisen, soll dieses Jahr aber bei 2,6 Prozent (Dezember: 2,4) liegen. Die Notenbanker schauen in ihrer Analyse besonders auf diesen Wert. Er gibt den allgemeinen Preistrend nach Meinung von Fachleuten besser wieder als die Gesamtrate, da schwankungsanfällige Komponenten herausgerechnet werden.
Die nächste Sitzung der Fed steht in sechs Wochen an. Analysten gehen nicht davon aus, dass dann bereits eine Zinssenkung anstehen dürfte. Juni erscheine nun als frühestmöglicher Termin für eine Zinswende realistisch, schrieb Analyst Elmar Völker von der Landesbank Baden-Württemberg. «Falls die Teuerung sich fortlaufend hartnäckiger zeigen sollte als erhofft, kann sich die Wende aber auch weiter in den Sommer hinein verschieben.» Es handle sich um eine «gemischte Botschaft aus Washington». Als Reaktion auf die Entscheidungen der Fed erklommen der Dow Jones Industrial und der S&P 500 weitere Bestmarken, der Kurs des Euro legte merklich zu. (dpa)
20. März 2024 - Die erste Zeit in einer neuen Wohnung am neuen Wohnort kann sich ganz schön fremd anfühlen. Vielleicht sogar einsam. Warum bei den Nachbarn klingeln auch im Wohnblock eine gute Idee sein kann.
Neuer Wohnort, neue Wohnung: Das heißt auch neue Nachbarn. Doch macht es nach einem Umzug eigentlich auch im Mehrfamilienhaus Sinn, sich den Menschen, die über, unter oder neben einem wohnen einmal vorzustellen, etwa indem man an der Wohnungstür klingelt?
«Ja, das kann man auf jeden Fall machen», sagt die Diplompsychologin und Autorin Prof. Eva Asselmann («Woran wir wachsen.»). Und auch die auf Veränderungsprozesse spezialisierte Coachin Pernille Behnke findet: «Unbedingt.» Sie selbst habe damit nur positive Erfahrungen gemacht.
«Oft sind die Menschen erst mal ein bisschen erstaunt», sagt Behnke. «Aber man begegnet sich anschließend im Treppenhaus anders und kommt eher mal für ein paar Sätze ins Gespräch.»
Und das sei etwas, das das Ankommen in einer neuen Wohnung oder an einem neuen Wohnort durchaus erleichtern könne. «Irgendwann spricht man vielleicht noch ein bisschen intensiver und hört eine Geschichte aus dem Leben der Nachbarn. Das macht, dass man anfängt, sich wohl und zu Hause zu fühlen, weil man mit der Umgebung vertraut ist.»
Zettel statt Klingel
Psychologin Asselmann gibt allerdings zu bedenken, dass man besser nicht mit allzu hohen Erwartungen an die Sache rangehen sollte. «Es kann ja schon sein, dass auch Leute darunter sind, die damit nichts anfangen können und die Resonanz nicht ultrapositiv ist.» Doch auch wenn man womöglich ein wenig über den eigenen Schatten springen müsse, um einfach an einer Tür zu klingeln, könne daraus eine positive Erfahrung entstehen: «Die Leute wissen, wer man ist und das tut einem selbst dann auch gut.»
Wer nicht bei den Nachbarn klingeln möchte, kann auch zu Zettel und Stift greifen und eine Nachricht im Briefkasten hinterlassen. «Man schreibt ein bisschen über sich», rät Pernille Behnke. Etwa: «Liebe Nachbarn, ich bin hier gerade eingezogen und ich wohne im dritten Stock links. Ich komme aus Hamburg und ich freue mich auf eine gute Nachbarschaft. Sprechen Sie mich doch gerne im Treppenhaus an.» (dpa)
19. März 2024 - An manchen Tagen im Büro, an manchen im Homeoffice: So sieht der Arbeitsalltag vieler Bürobeschäftigter in Deutschland aus. Für den Büromarkt hat das gravierende Folgen.
Der Trend zum Homeoffice dürfte den Bedarf an Büroflächen in den deutschen Metropolen bis 2030 um über ein Zehntel sinken lassen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Ifo-Instituts und des Immobilienberaters Colliers für die Großstädte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf.
«Die regelmäßige Arbeit im Homeoffice ist für etwa 25 Prozent der Beschäftigten und 69 Prozent der Unternehmen zur neuen Normalität geworden», sagte Ifo-Forscher Simon Krause. «Vor allem in Großunternehmen und in Branchen mit starker Homeoffice-Nutzung führt dies zu einem Rückgang der Nachfrage nach Büros.»
Wahrscheinlich würden zwölf Prozent weniger Flächen bis 2030 gesucht. Das entspreche einem Minderbedarf von rund 11,5 Millionen Quadratmeter Bürofläche in den sieben Metropolen. Die Homeoffice-Quote in Deutschland sei seit knapp zwei Jahren stabil, sagte Krause. Die neue Arbeitswelt sei ein «Stresstest für den Büroimmobilienmarkt». Für die Studie wurden erstmals Daten der Homeoffice-Umfragen des Ifo unter 9000 Unternehmen mit Büromietverträgen zwischen 2013 und 2023 aus der Datenbank von Colliers verknüpft.
Zugleich fielen die Umsätze am Bürovermietungsmarkt 2023 auf das Niveau der akuten Corona-Krise, wie es weiter hieß. Die Leerstandsquote von unter drei Prozent im Jahre 2019 verdoppelte sich demnach auf über sechs Prozent Ende 2023, während der Anteil der Untermietverträge stark von unter zwei auf fast acht Prozent stieg. «Derzeit zeichnet sich eine schnelle Erholung nicht ab», sagt Andreas Trumpp von Colliers, Mitautor der Studie.
60 Prozent aller Büroimmobilien vom Homeoffice-Effekt betroffen
Büromietverträge in Deutschland hätten eine durchschnittliche Laufzeit von etwa sieben Jahren, hieß es. Deshalb wirke sich der Homeoffice-Effekt erst verzögert aus. Insgesamt gehen Colliers und Ifo davon aus, dass 60 Prozent aller Büroimmobilien in Deutschland vom Homeoffice-Effekt betroffen sind und dass Firmen in diesen Immobilien ihre Flächen im Schnitt um 20 Prozent reduzieren.
Weil mit dem Homeoffice-Trend weniger Büroflächen gebraucht werden, steht der Markt für solche Immobilien in vielen Ländern unter Druck, vor allem in den USA. Auch hierzulande müssen Banken wie die Wiesbadener Aareal Bank und die Landesbank Helaba mehr Geld für mögliche Kreditausfälle bei Gewerbeimmobilien zurücklegen. Bankenaufseher sind in Sorge. (dpa)
18. März 2024 - Die Nachfrage nach Wohnraum ist insbesondere in vielen Städten groß. Doch viele Bauherren halten sich wegen gestiegener Zinsen und höherer Baupreise zurück.
Die Baugenehmigungen in Deutschland sind nach dem deutlichen Rückgang im vergangenen Jahr auch im Januar 2024 weiter gesunken. Die Behörden bewilligten den Bau von 16.800 Wohnungen, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Das waren 23,5 Prozent oder 5200 Genehmigungen weniger als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zum Januar 2022 brach die Zahl sogar um 43,4 Prozent ein.
Bauherren machen vor allem gestiegene Zinsen für Immobilienkredite und die höheren Baupreise zu schaffen. Besonders im Wohnungsbau werden deswegen viele Vorhaben verschoben oder abgesagt.
Die Baugenehmigungen sind mit Blick auf den Wohnungsmangel gerade in Städten ein wichtiger Indikator. In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch Umbauten enthalten. Nach vorläufigen Daten der Behörde war die Zahl der Bewilligungen trotz starker Nachfrage nach Wohnraum in vielen Regionen Deutschlands im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit mehr als zehn Jahren gesunken.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Januar 2024 insgesamt 13.500 Wohnungen genehmigt. Das waren 27,7 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Dabei ging die Zahl der Bewilligungen für Einfamilienhäuser um 42,7 Prozent auf 2800 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern wurde ein Rückgang der genehmigten Wohnungen um 19,6 Prozent auf 1100 verzeichnet. Bei den Mehrfamilienhäusern verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen um 20,0 Prozent auf 9200. (dpa)
18. März 2024 - Der Anstieg von Kreditzinsen und Baukosten hat das eigene Heim für viele unerschwinglich gemacht. 2022 brachen die Immobilienkredite dramatisch ein. Nun gibt es erste Zeichen einer Wiederbelebung.
Nach zwei Krisenjahren für Eigenheim-Interessenten meldet die Finanzbranche erste Zeichen einer vorsichtigen Wiederbelebung am privaten Immobilienmarkt. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres sind die Immobilienkreditzusagen an Privatkunden erstmals wieder etwas gestiegen, wie Finanzierungsvermittler, die Bausparkasse Schwäbisch Hall und die bayerischen Sparkassen berichten. Und nach Zahlen der Bundesbank wurden im Januar in Deutschland knapp 14,7 Milliarden Euro zinsgebundener privater Wohnungsbaukredite vergeben, der höchste Wert seit März 2023.
Der rapide Anstieg der Kreditzinsen hatte vor zwei Jahren quasi über Nacht einen Einbruch der Immobilienkreditvergabe zur Folge. Im ersten Quartal 2022 kam es in Erwartung der bevorstehenden Zinserhöhungen zu einem kurzlebigen Boom, weil viele Eigenheimkäufer sich die damals noch günstigen Zinsen sichern wollten. Im März 2022 liehen sich Privatkundinnen und -kunden laut Bundesbank-Zahlen knapp 32,3 Milliarden Euro Immobilienkredite. Im April 2022 waren es dann schon mehr als sechs Milliarden weniger und Anfang 2023 nur noch gut 12 Milliarden. Der durchschnittliche effektive Jahreszins kletterte von 1,69 Prozent im März 2022 auf 4,27 Prozent im vergangenen November.
Finanzbranche hofft auf Trendwende
Nun hofft die Finanzbranche auf die Trendwende: «Wir sehen eine deutliche Belebung auf dem Baufinanzierungsmarkt seit Jahresbeginn», sagt Jörg Utecht, Chef des Münchner Finanzierungsvermittlers Interhyp. Laut Utecht war der Januar 2024 sogar der antragsstärkste Monat überhaupt im Privatkundengeschäft der Gruppe.
Denn seit dem Höchststand im November haben sich Immobilienkredite wieder etwas verbilligt. «Vom Zins-Peak im November 2023 bei mehr als 4,2 Prozent für zehnjährige Darlehen sind die Bauzinsen auf aktuell 3,55 Prozent gesunken», sagt Utecht. «Im Vergleich zu vergangenem November lassen sich über die gesamte Laufzeit des Darlehens hinweg aktuell mehrere Zehntausend Euro an Zinskosten sparen.» Interhyp geht davon aus, dass die Zinsen in den nächsten Monaten auf einem Niveau von etwa 3,5 Prozent verharren werden.
Nicht nur die Zinsen sind wieder etwas günstiger, auch Häuser und Wohnungen sind nicht mehr ganz so teuer. Schon vor dem Zinsrückgang waren die Immobilienpreise im vergangenen Jahr gesunken. Da viele Verkäufer Mühe hatten, Käufer zu finden, blieben viele Häuser und Wohnungen länger am Markt, das Angebot vergrößerte sich.
«Auch wir blicken mit vorsichtigem Optimismus auf den Baufinanzierungsmarkt in diesem Jahr», sagt ein Sprecher der Schwäbisch Hall, Deutschlands größter Bausparkasse. «Die Talsohle in der Baufinanzierung dürfte durchschritten sein.» So erwartet das Unternehmen, dass verhältnismäßig stabile Zinsen verbunden mit moderat sinkenden Immobilienpreisen und stark steigenden Mieten wieder mehr Menschen zum Kauf motivieren.
Ein Drittel der Wohnhäuser gilt als energetisch unsaniert
Hinzu kommt ein zweiter Faktor: der energetische Sanierungsbedarf bei älteren Häusern. «Ein Drittel der 20 Millionen Wohnimmobilien in Deutschland gilt als energetisch unsaniert», sagt der Schwäbisch Hall-Sprecher. Auch dafür beantragen viele Eigentümer Kredite. «Dahinter steht ein jährliches Finanzierungspotenzial von 80 Milliarden Euro.»
Interhyp und Schwäbisch Hall sind nicht allein: Auch die 60 bayerischen Sparkassen hatten am vergangenen Mittwoch vom Anstieg der Immobilienkreditzusagen an Privatkunden in den ersten zwei Monaten berichtet. «Das stimmt uns zuversichtlich, dass das weitergehen kann», sagt Stefan Proßer, der Vizepräsident des bayerischen Sparkassenverbands. Und der Lübecker Finanzdienstleister Hypoport hat für sein Finanzierungsportal Europace schon im vierten Quartal ebenfalls steigende Zahlen gemeldet. (dpa)
„Der frei finanzierte Mietwohnungsbau ist faktisch tot. Es gibt keine politische Vision.“
Rolf Gaßmann, Mieterbund Stuttgart. Quelle: Süddeutsche Zeitung
15. März 2024 - Notargebühren, Kreditzinsen, Instandhaltung: Solche Dinge können Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland von der Steuer absetzen. Das geht aber nur, wenn sie sich an bestimmte Regeln halten.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die in Deutschland Wohnraum vermieten, müssen die Einnahmen versteuern. Im Gegenzug können sie aber viele Ausgaben, die ihnen rund um den Kauf, die Vermietung und die Instandhaltung entstehen, von der Steuer absetzen. Dafür müssen sie bei der Vermietung allerdings einige Formalien einhalten. Selbst jene Vermieter, die Wohnraum an Familienangehörige vermieten, sollten darum nicht zu sorglos an die Sache herangehen, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Sie empfiehlt Vermieterinnen und Vermietern unbedingt auf folgende drei Punkte zu achten:
1. Schriftlicher Mietvertrag
Damit das Mietverhältnis vom Finanzamt anerkannt wird, braucht es einen schriftlichen Mietvertrag - der sollte zudem der Norm entsprechen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt, einen Mustermietvertrag aus dem Internet oder Schreibwarenhandel zu verwenden. Diese enthielten in der Regel alle nötigen Angaben zum Mietobjekt, Mietbeginn, Mietpreis, dem Betriebskostenabschlag sowie zur Dauer des Mietverhältnisses.
2. Mietzahlung per Überweisung oder Lastschrift
Der Mietvertrag alleine reicht dem Finanzamt nicht aus, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Behörden prüfen auch, ob die monatlichen Mietzahlungen und Betriebskostenabschläge tatsächlich vom Mieter an den Vermieter fließen. Bankauszüge dienen als Nachweis, Barzahlungen akzeptieren die Finanzämter regelmäßig nicht.
3. Marktgerechter Mietzins
Den vollen Steuerabzug berücksichtigt das Finanzamt nur dann, wenn der Wohnraum nicht zum Spottpreis angeboten wird. Konkret muss der Mietpreis mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Entscheidend ist laut Lohnsteuerhilfe Bayern die Warmmiete. Da die Klausel auch für möblierte Wohnungen gilt, sollten Vermieterinnen und Vermieter für möblierten Wohnraum unbedingt einen Zuschlag für die Einrichtung berücksichtigen.
Liegt der Mietpreis bei mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, müssen Vermieterinnen und Vermieter mit einer Berechnung - der sogenannten Totalüberschussprognose - nachweisen, dass sie damit langfristig trotzdem einen Gewinn erwarten. Ansonsten wird der Steuerabzug prozentual gekürzt. Bei Mieten unterhalb von 50 Prozent der Marktmiete geschieht das automatisch. (dpa)
15. März 2024 - Eine energieeffiziente Immobilie spart nicht nur bei den laufenden Energiekosten. Soll das Eigenheim irgendwann verkauft werden, lässt sich meist ein höherer Verkaufspreis erzielen. Wir zeigen, wie sich die Preise für Immobilien abhängig von der Energieeffizienzklasse entwickeln und ob sich eine Modernisierung für dich lohnt.
14. März 2024 - In Zeiten billiger Kredite baute der österreichische Unternehmer René Benko ein Immobilien- und Firmenimperium auf. Nun prüfen Staatsanwälte den Verdacht, dass es in der Firmengruppe kriminell zuging.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Geldwäsche-Verdachts bei der insolventen Signa-Gruppe des österreichischen Unternehmers René Benko bestätigt. Das sagte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde auf Anfrage, ohne Namen eines oder mehrerer Beschuldigter zu nennen.
Sie verwies allerdings darauf, dass es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt - also nicht gegen Firmen ermittelt werden kann, sondern immer nur gegen individuelle Menschen.
«Dabei wird selbstverständlich der Sachverhalt umfassend in rechtlicher Hinsicht, also auch im Hinblick auf mögliche sonstige Straftaten geprüft», hieß es in der Mitteilung der Ermittler. Über das Verfahren hatte am Wochenende zuerst die «Bild am Sonntag» berichtet.
Weitere Staatsanwaltschaften beteiligt
Benko galt bis vor einigen Monaten als Multimilliardär, das US-Magazin «Forbes» hatte das Vermögen des 46-Jährigen Anfang 2023 mit 6 Milliarden Dollar (5,5 Milliarden Euro) taxiert. Seit Ende Dezember haben jedoch eine ganze Reihe von Gesellschaften aus Benkos Signa-Gruppe Insolvenz angemeldet. Zu Benkos verschachteltem Firmenimperium gehören unter anderem das Elbtower-Projekt in Hamburg, das Luxuskaufhaus KaDeWe in Berlin sowie die ebenfalls insolvente Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof.
Insolvenz angemeldet hat in der Tiroler Landeshaupstadt Innsbruck mittlerweile auch Benko persönlich. Dabei geht es unter anderem um einen noch nicht vollständig bezahlten Zuschuss, den Benko für die insolvente Holding der Signa-Gruppe angekündigt hatte.
Sehr weit gediehen sind die Münchner Ermittlungen noch nicht. Aus der Mitteilung ging jedoch hervor, dass auch andere Staatsanwaltschaften in Deutschland mit dem Fall befasst sind. Derzeit wird offenbar geklärt, wo die Federführung liegen soll. «Die genauen örtlichen Zuständigkeiten und damit die Pressehoheit innerhalb Deutschlands bedürfen noch der Klärung, weshalb wir derzeit mit Auskünften zurückhaltend sein müssen», erklärte die Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft.
Die Signa-Gruppe hatte in der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre stark expandiert. Mit dem gleichzeitigen Anstieg von Kreditzinsen und Baukosten konnte die Gruppe jedoch ihre Schulden nicht mehr bedienen. Benko selbst hat sich in den vergangenen Monaten nicht öffentlich über den Niedergang seines Imperiums geäußert. (dpa)
14. März 2024 - Viel zu kleine Zimmer? Alte Häuser werden den Ansprüchen neuer Besitzer nicht immer gerecht. Ein Wanddurchbruch kann dann sinnvoll sein. Doch Vorsicht bei vermeintlich nichttragenden Wänden.
Sie würden in Ihrem Altbau gerne eine Innenwand durchbrechen oder einreißen, um den Raum zu vergrößern?
Auch wenn es sich um eine kleine, nur wenige Zentimeter dicke Wand handelt, sollten Heimwerker nicht einfach selbst Hand anlegen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Denn im statischen System von Häusern, die in die Jahre gekommenen sind, können auch vermeintlich nichttragende Wände eine wichtige mittragende Funktion erfüllen.
Experten mit Altbauerfahrung gefragt
«Bei alten Häusern muss man davon ausgehen, dass jede Eigentümergeneration über die Jahre mehr oder weniger fachkundig Umbauten und Veränderungen vorgenommen hat», erklärt Marc Ellinger, VPB-Bausachverständiger aus der Region Freiburg-Südbaden. Solchen Eingriffen habe sich das statische System dieser Gebäude angepasst. Auch Wände, die ursprünglich einmal keine Last abfangen sollten, können dadurch zwischenzeitlich zu mittragenden Wänden geworden sein.
Vor der Entfernung oder dem Durchbruch einer Wand in einer älteren Bestandsimmobilie sollte man deshalb unbedingt einen Tragwerksplaner mit Altbauerfahrung zurate ziehen, so der VPB. Nur so lasse sich wirklich ausschließen, dass die geplante Maßnahme zu schwerwiegenden Schäden an der Substanz führt.
Achtung in Erdgebengebieten - auch in Deutschland
Besondere Vorsicht gilt demnach bei Umbauplänen in Erdbebengebieten. Dort dienten auch die nichttragenden Wände eines Hauses der Aussteifung der Konstruktion. Werden sie komplett oder in Teilen entfernt, sei die Erdbebensicherheit und damit die Standsicherheit des Hauses unter Umständen nicht mehr gewährleistet.
In Deutschland liegen Risikogebiete für Erdbeben laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in der Kölner Bucht, südlich von Tübingen in der Schwäbischen Alb, im südlichen Rheingraben sowie in der Umgebung von Gera. (dpa)
13. März 2024 - Eigentümer vermieteter Immobilien können mehr Kosten rund ums Haus steuerlich geltend machen als Selbstnutzer. Doch auch für sie gilt es, dabei einige Fallstricke zu beachten.
Vermieterinnen und Vermieter können viele Kosten, die ihnen rund um den Kauf, die Instandhaltung und die Modernisierung ihrer Immobilie entstehen, von der Steuer absetzen. Entscheidend ist dabei immer, um welchen Aufwand es sich konkret handelt. Davon hängt ab, ob die Kosten am Stück oder aufgeteilt über mehrere Jahre steuerlich berücksichtigt werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Zu unterscheiden sind Anschaffungs- und Herstellungskosten einerseits sowie Werbungskosten andererseits. Zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten zählen Aufwendungen, die beim Erwerb der Immobilie und der Herstellung der Betriebsbereitschaft anfallen sowie Aufwendungen, die der Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung dienen. Sie sind in der Regel über die gewöhnliche Nutzungsdauer hinweg abzuschreiben.
Zu den Werbungskosten, die sofort am Stück steuerlich abzugsfähig sind, zählen etwa der Erhaltungsaufwand für bereits Vorhandenes, Notar- und Finanzierungskosten sowie die Eintragung des Baudarlehens ins Grundbuch.
Wiederherstellungskosten nach Brand sofort abzugsfähig
Weil die Abgrenzung der Posten nicht immer ganz einfach ist, musste zuletzt das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 10 K 2184/20 E) darüber entscheiden, wie die Kosten für die Wiederherstellung einer vermieteten Immobilie nach einem Gebäudebrand steuerlich zu berücksichtigen sind.
Der Steuerzahler hatte das Gebäude in einem mangelhaften Zustand erworben und anschließend renoviert. Zwischenzeitlich brach allerdings ein Brand aus. Die Wiederherstellungskosten erkannte das zuständige Finanzamt zunächst nicht als sofort abzugsfähige Werbungskosten an, sondern ordnete sie den Herstellungskosten zu.
Zu Unrecht, wie das Gericht später klarstellte. «Diese Aufwendungen waren notwendig, um die Immobilie nach einer Renovierung wieder vermieten zu können», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Es handelte sich dabei gerade nicht um neue bauliche Maßnahmen, sondern lediglich um die Beseitigung des Brandschadens im Gebäude sowie des zerstörten Inventars der Vormieterin. Darum sei der Aufwand als Werbungskosten sofort abzugsfähig. (dpa)
13. März 2024 - Das EU-Parlament hat grünes Licht für neue Sanierungsvorgaben gegeben. Damit soll Energie gespart und die Umwelt geschont werden – Hausbesitzer sollten jetzt die Bundesregierung im Blick behalten.
Das Europaparlament hat neue EU-Sanierungsvorgaben gebilligt, die dazu beitragen sollen, dass die EU ihre Klimaziele einhält. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll so bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Für Gebäude, die nicht zum Wohnen gedacht sind, sehen die Vorschriften vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen.
Im Dezember hatten sich Unterhändler des Parlaments und der ebenfalls beteiligten EU-Staaten auf das neue Gesetz geeinigt. Nun will es das Parlament formell abnicken. Der Inhalt im Überblick:
Werde ich gezwungen, mein Haus zu sanieren?
Laut EU-Chefunterhändler Ciarán Cuffe gibt es grundsätzlich keine Verpflichtungen für einzelne Gebäude. Welche konkreten Auswirkungen die Vorgaben für Hausbesitzer und Wirtschaft haben, kommt vor allem darauf an, wie Deutschland diese umsetzt. Auf die Bundesregierung komme damit eine große Herausforderung zu, teilte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mit. Demnach muss genau geklärt werden, welche Gebäude wann saniert werden müssen. Für Bauunternehmen sei das wichtig, um langfristig ihre Kapazitäten einplanen zu können.
Die Vorgabe, dass der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 und bis 2035 um mindestens 20 Prozent sinken muss, ist ein übergeordnetes Ziel. Sprich: Auch wenn bereits gut isolierte Gebäude auf einen noch besseren Standard gehoben werden, trägt das dazu bei, dass die Ziele erreicht werden. Gut die Hälfte der Einsparungen soll aber durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden. Das Bundesbauministerium wollte sich vorab nicht zu den Auswirkungen des Gesetzes äußern. Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es, man werde den Umsetzungsbedarf prüfen. Die Bundesregierung habe sich dafür eingesetzt, dass es keine individuellen Sanierungspflichten von Wohngebäuden gebe.
Verliert mein Haus durch das neue Gesetz an Wert?
Auch das kommt darauf an, wie Deutschland die Richtlinie umsetzt. Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sieht es als sehr ambitioniert, dass 50 Prozent der Einsparungen durch Arbeiten an besonders schlecht isolierten Gebäuden erreicht werden sollen. Dies werde viele Eigentümer finanziell überfordern. Sollte die Bundesregierung Mindeststandards einführen, die alle Gebäude erfüllen müssen, droht aus Sicht des Verbands ein starker Wertverlust bei zahlreichen Immobilien.
«Wir haben schon beim sogenannten Heizungsgesetz gesehen, dass Gebäude, die über fossil betriebene Heizungen verfügen, deutlich an Wert verlieren», sagt Warnecke. Die Bundesregierung sollte nicht den gleichen Fehler machen und äußerst bedacht vorgehen.
Wie teuer wird das Vorhaben?
Haus & Grund teilte unter Berufung auf Zahlen der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen von 2022 mit, die 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland entsprächen etwa 2,4 Millionen Wohngebäuden. Bereits für eine Teilmodernisierung dieser Gebäude könnten rund 17,2 Milliarden Euro im Jahr fällig werden. Bis 2030 entspreche das einem Gesamtaufwand von knapp 140 Milliarden Euro. Im Schnitt seien es knapp 60.000 Euro je Gebäude. Die EU-Staaten sollen laut Gesetz Maßnahmen ergreifen, dass finanziell schlechter gestellte Menschen Zugang zu Unterstützung bekommen. Cuffe teilte mit: «Die Mitgliedstaaten müssen EU-Mittel für bedürftige Haushalte zur Verfügung stellen.»
Die Bauwirtschaft sieht Möglichkeiten, über die Sanierung von ganzen Wohnblocks kostengünstig zu arbeiten. Wenn zeitgleich eine größere zusammenhängende Zahl von Wohnungen und Häusern renoviert werde, könnten Skaleneffekte eintreten, teilte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mit. Dadurch könnten die durchschnittlichen Kosten pro Wohneinheit sinken. Das sei wiederum die Grundlage für bezahlbare Mieten. Gleichzeitig kritisiert die Industrie, dass die Anforderungen des Vorhabens Neubauten teurer machten. Von dem Gesetz gingen kaum Impulse aus, die aktuelle Wohnungsbaukrise in Deutschland abzumildern.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Nach Angaben des EU-Parlaments können etwa landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude von den neuen Vorschriften ausgenommen werden. Mitgliedstaaten können Gebäude auch von Verpflichtungen befreien, wenn sie unwirtschaftlich zu renovieren sind. Gleiches gilt für Bauwerke, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind. Auch Kirchen und andere Gotteshäuser können von den Vorgaben ausgenommen werden. Laut EU-Kommission können die EU-Staaten beispielsweise auch Ferienhäuser von den Verpflichtungen befreien.
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
Bis 2040 sollen keine Öl- oder Gasheizungen mehr verwendet werden. Das Parlament teilte mit, die EU-Staaten müssten zudem ab 2025 Subventionen für Heizungen mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas einstellen. Anreize für hybride Systeme, etwa eine Kombination aus fossilem Heizen und einer Wärmepumpe, sollen aber weiter möglich sein.
Außerdem müssen auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden, sofern das technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist. Darüber hinaus sollen ab 2030 nur noch Gebäude gebaut werden, die am Standort keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen. Ausnahmen sind laut Kommission möglich.
Warum gibt es Handlungsbedarf?
Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Sie hatte diesen vor knapp zwei Jahren vorgelegt, etwa weil Gebäude ihren Angaben zufolge für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Wenn Häuser besser gedämmt sind oder moderne Heizungen verwendet werden, kann das den Energiebedarf senken und somit Energiekosten und die Umweltbelastung verringern. (dpa)
12. März 2024 - Energie kostet im Februar weniger als ein Jahr zuvor. Zugleich schwächt sich der Anstieg der Lebensmittelpreise ab.
Der Rückgang Inflation in Deutschland hat sich im Februar unterstützt von gesunkenen Energiepreisen fortgesetzt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen die Verbraucherpreise um 2,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die Behörde bestätigte damit vorläufige Daten. Es ist der niedrigste Wert seit Juni 2021 mit seinerzeit 2,4 Prozent. Im Januar war noch eine Jahresteuerungsrate von 2,9 Prozent verzeichnet worden und im Dezember von 3,7 Prozent.
«Die Preissituation bei Energie entspannt sich weiter. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel hat sich deutlich verlangsamt und liegt nun erstmals seit mehr als zwei Jahren unter der Gesamtteuerung», erläuterte Behördenchefin Ruth Brand.
Trotz der zu Jahresanfang ausgelaufenen Energie-Preisbremsen und der Anhebung des CO2-Preises auf 45 Euro je Tonne Kohlendioxid (CO2) verbilligte sich Energie im Februar den zweiten Monat in Folge. Die Energiepreise sanken gegenüber dem Vorjahresmonat insgesamt um 2,4 Prozent.
Nahrungsmittel kosteten 0,9 Prozent mehr als im Februar 2023. Der Anstieg schwächte sich damit ab und lag den Angaben zufolge erstmals seit November 2021 unterhalb der allgemeinen Preissteigerungsrate. Im Januar hatten sich Nahrungsmittel noch um 3,8 Prozent verteuert.
Gegenüber dem Vormonat Januar stiegen die Verbraucherpreise insgesamt um 0,4 Prozent. Auch hier bestätigten die Statistiker vorläufige Daten.
Volkswirte rechnen mit einem weiteren Rückgang der Inflation im Laufe des Jahres. Höhere Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Menschen können sich für einen Euro weniger leisten. Viele setzten beim Konsum im vergangenen Jahr den Rotstift an. (dpa)
12. März 2024 - Wer ein Speichersystem zur Photovoltaikanlage hat, kann Teile des selbst erzeugten Sonnenstroms auch nachts verbrauchen. Doch bei den Speicherkapazitäten gilt: größer ist nicht immer besser.
Ein Stromspeicher kann eine sinnvolle Ergänzung zu einer Photovoltaikanlage sein. Mit einem solchen Speicher lässt sich der Anteil des selbst erzeugten Stroms, der für den eigenen Verbrauch genutzt werden kann, merklich steigern. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in ihrem Faktencheck «Die richtige Speichergröße» hin.
Der Batteriespeicher kann überschüssigen Strom, der am Tag auf dem Dach erzeugt wurde, aufnehmen. Besteht nachts oder in der Dämmerung mehr Strombedarf als die PV-Anlage liefern kann, lässt sich der auf dem Dach erzeugte Strom durch das Entladen des Speichers zeitversetzt nutzen.
Faustregel für Speicherkapazität
Zu groß sollten Stromspeicher in Privathaushalten aber nicht ausgelegt werden, so die Verbraucherschützer. Demnach kann man sich an folgender Faustregel orientieren: ca. 1 kWh Speicherkapazität je 1000 kWh Haushaltsstromverbrauch. Speicher, die deutlich größer sind, könnten hingegen nur noch schlecht ausgelastet werden und brächten somit kaum Zusatznutzen.
Günstiger als eine größere Speicherkapazität sei immer die Verschiebung des Stromverbrauchs in Zeiten mit ausreichend Solarertrag. Spülmaschine, Waschmaschine und Trockner lassen sich etwa gut per Zeit- oder Fernsteuerung oder mithilfe eines Energiemanagementsystems in entsprechenden Zeitfenstern nutzen. Der dann selbst verbrauchte Strom sei laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz deutlich günstiger als der in einer Batterie zwischengespeicherte Strom.
Und was, wenn man eine Wärmepumpe hat?
Haushalte, die mit Wärmepumpen heizen, haben zwar einen deutlich höheren Stromverbrauch, so die Verbraucherzentrale-Rheinland-Pfalz. Trotzdem sei es nicht ratsam, einen Stromspeicher deshalb wesentlich größer auszulegen. Die zusätzliche Speicherkapazität könnte kaum genutzt werden, da im Winter, wenn die Wärmepumpe viel Strom benötigt, kaum Solarstrom für deren Versorgung übrig sei.
Der geringe Überschuss könne dann auch thermisch gespeichert werden, indem die Raumtemperatur angehoben wird, wenn der Strom zur Verfügung steht. Für die Warmwasserversorgung im Sommer könne die Wärmepumpe zudem so eingestellt werden, dass sie tagsüber den Warmwasserspeicher aufheizt und den zur Verfügung stehenden Solarstrom so direkt verbraucht, ohne das eine Zwischenspeicherung nötig ist. Demnach sei also nur in den Übergangszeiten mit einem gewissen Zusatznutzen zusätzlicher Speicherkapazität zu rechnen. (dpa)
11. März 2024 - Mit dem Homeoffice-Trend stehen viele Büros leer, zugleich werden dringend Wohnungen gebraucht. Experten sehen viel Potenzial für Umwidmungen. Doch ganz so einfach ist das Wohnen im Büro nicht.
Der Umbau von leer stehenden Büros kann den Wohnungsmangel in Metropolen spürbar lindern. Ungenutzte Büroflächen bieten das Potenzial für rund 11.300 Wohnungen in den sieben größten Städten Deutschlands, zeigen neue Berechnungen des Immobilienspezialisten Jones Lang LaSalle (JLL), die der dpa vorliegen.
«Der aktuelle Wohnungsbedarf in den sieben Metropolen könnte mit der Umwandlung von Büros zu rund einem Fünftel gedeckt werden», sagt Helge Scheunemann, Research-Experte bei JLL Deutschland. In manchen Städten lasse sich ein besonders hoher Teil des Bedarfs stillen, etwa in Düsseldorf (57 Prozent), Stuttgart (51) und Frankfurt (34). Dort gebe es viele zum Umbau geeignete Büroflächen, anders als etwa in Berlin.
Auch die Bundesarchitektenkammer dringt darauf, die Chancen von Umwandlungen besser zu nutzen. Doch nicht alle Bürostandorte eignen sich als Wohnviertel und die architektonischen Hürden sind vergleichsweise hoch.
Bisher spielten Umwidmungen zu Wohnungen eine vergleichsweise kleine Rolle, so JLL. Eine Ausnahme ist Frankfurt: Dort habe sich in den vergangenen 15 Jahren die Zahl der Büroumbauten mehr als verdoppelt. In Frankfurt seien in den nächsten vier Jahren zudem 1200 Wohneinheiten aus Büroumwandlungen geplant, sagt Scheunemann. «Hier gibt es viele Flächen in alten Bürotürmen, die sich zur Umwandlung in Wohnungen eignen, da ihre quadratischen Grundrisse einen natürlichen Lichteinfall bieten.» Doch auch anderswo gebe es ungenutztes Potenzial. «Das Thema hat an Fahrt aufgenommen.»
Büros in der Krise, Wohnungen begehrt
Denn mit dem Trend zum Homeoffice stehen viele Büroflächen leer, Unternehmen trennen sich von Flächen. JLL zufolge summierte sich der Büroleerstand in den sieben Metropolen Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf Ende 2023 auf rund 5,64 Millionen Quadratmeter, davon 2,68 Millionen abseits gefragter A-Lagen, wo eine Wiedervermietung relativ leicht ist.
Auf der anderen Seite ist der Wohnungsmangel in Deutschland groß. Nach Einschätzung des Zentralen Immobilienverbands (ZIA) fehlen dieses Jahr 600.000 Wohnungen, 2027 könnten es 830.000 sein. Wegen der gestiegenen Zinsen und Baukosten steckt der Wohnungsbau in der Krise. Warum also werden nicht mehr leere Büros in Wohnungen umgewandelt?
«Bürostandorte sind nicht gleich Wohnstandorte», erklärt JLL-Experte Scheunemann. Nötig sei etwa die Anbindung an Schulen, Nahverkehr, Kindergärten, Geschäfte und Parks. Außerdem sind Umwidmungen wegen der gestiegenen Baukosten teuer und aufwendig. So gibt es eine Reihe architektonischer Hürden wie die Deckenhöhe und geeignete Grundrisse, sagt Scheunemann. Oft sei mangelnder Lichteinfall bei großen, tiefen Flächen ein Problem, oder die Frage, ob an der Fassade Balkone angebracht werden könnten.
Kosten- und Umweltvorteile - aber viele praktische Hürden
Dafür locken einige Vorteile: So liegen die Kosten für die Umnutzung von Büros zu Wohnraum in den Metropolen nach früheren Angaben von JLL rund 50 Prozent niedriger als im Neubau. Zudem seien die CO2-Emissionen bei Sanierungen deutlich geringer - denn der Rohbau oder die Gebäudehülle stünden ja schon. Und neue Flächen würden auch nicht gebraucht.
Auch die Bundesregierung sieht das Potenzial. Über das Programm «Gewerbe zu Wohnen» sollen Kauf und Umbau von Gewerbegebäuden zu Wohnungen mit 120 Millionen Euro bezuschusst werden. «Wir haben heutzutage sehr viele leer stehende Büros, sehr viele leer stehende Ladenlokale, und das ist ein gutes Potenzial, was man auch ohne Nachverdichtung von zusätzlicher Fläche geben kann», sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) kürzlich.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, mahnt angesichts der Krise im Wohnbau, alle Potenziale auszuschöpfen - seien es Aufstockungen, Nachverdichtungen oder eben der Umbau von Büros, alten Fabriken oder Handelsimmobilien. «Es geht um die gemischte Stadt, viele Ansätze sind da.» Auch unter Bauherren tue sich etwas. «Manche hatten Pläne für Gewerbeobjekte und kommen jetzt auf uns zu und wollen Teile davon in Wohnungen umwandeln.»
Fehlende Anreize für Eigentümer
Doch die Architektur von Büros unterscheide sich komplett von Wohnungen, sagt Gebhard. «Während Büros großflächig geplant sind, sind Wohnungen kleinteilig gedacht.» Bei einer Umwandlung müssten jeweils getrennte Zugänge, Sanitäranlagen und Belüftungen geschaffen werden. Grundsätzlich gelte: Je größer und tiefer die Grundfläche, desto schwieriger werde der Lichteinfall.
Manchen Eigentümern fehle zudem der Anreiz zum Umbau: «Büromieten sind im Schnitt deutlich höher als Wohnungsmieten, zumindest in guten Lagen.» Und einige Firmen gäben ihre Büros nicht auf, weil sie die Belegschaft wieder mehr vor Ort sehen wollten.
Besonders aufwendig werde es, wenn ganze Gewerbegebiete im Speckgürtel umgestaltet werden sollten, sagt Gebhard. In Vierteln abseits der Zentren und nahe der Autobahn sei das Leben unattraktiv. «Wohnen ist Heimat.» (dpa)
7. März 2024 - Benko wurde als österreichischer Vorzeige-Unternehmer gefeiert. Zuletzt häuften sich die Insolvenzen innerhalb seiner Immobilien- und Handelsgruppe Signa. Das hat nun Konsequenzen für den Unternehmer.
Nach der Insolvenz-Serie bei Signa hat sich nun auch der Gründer der Immobilien- und Handelsgruppe selbst für zahlungsunfähig erklärt. René Benko habe am Landgericht Innsbruck Insolvenz angemeldet, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Ein Richter werde voraussichtlich in den kommenden Tagen über den Antrag des 46-jährigen Unternehmers entscheiden, sagte sie. Zuvor hatte die «Kronen Zeitung» darüber berichtet. Ohne Abitur zum Selfmade-Milliardär: So lautete die Kurzversion der Aufstiegsgeschichte des Immobilien- und Handelstycoons, bis Benko Anfang Dezember seinen Milliardärs-Status verlor. Der 1977 in Innsbruck geborene Benko begann schon als Teenager, Dachböden zu sanieren. Er verließ das Wirtschaftsgymnasium ohne Abschluss und stieg in das Immobiliengeschäft ein. 2004 machte der damals 26-Jährige Schlagzeilen mit dem Ankauf eines Innsbrucker Kaufhauses, das danach vom britischen Stararchitekten David Chipperfield als Shopping-Center umgestaltet wurde.
Aufstieg mit prominenten Investoren und großen Zielen
Benko gelang es, finanzkräftige Unterstützer an Bord zu holen - etwa Logistikunternehmer Klaus-Michael Kühne, Unternehmensberater Roland Berger oder Torsten Toeller, den Gründer der Fressnapf-Heimtiermärkte. «Das ist ganz einfach. Investoren sind daran interessiert, dass das Geld, das sie einsetzen, anständig verzinst wird», sagte der österreichische Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer, der in der Signa-Gruppe verschiedene Beratungs- und Aufsichtsfunktionen ausgeübt hat. «Die Investoren haben immer gut verdient», sagte Gusenbauer dem Sender ORF. Benko wollte weit mehr als Immobilien entwickeln. «Signa soll eine europäische Industrie- und Beteiligungsholding im Familienbesitz sein. Ähnlich wie die Familienholdings der Agnellis, Oetkers oder Reimanns», sagte er 2018 dem österreichischen Magazin «Trend». Die italienische Autobauer-Familie Agnelli (Stellantis), die Oetkers mit ihren Lebensmittel- und Getränkeunternehmen und die Getränke-Dynastie Reimann (Jacobs) sind nicht nur in ihren Kerngeschäften, sondern in mehreren Branchen aktiv. Wie die Agnellis setzte Benko auch auf Medien, wie die Oetkers setzte er auch auf Hotels. Außerdem investierte er in die Warenhausgruppe Galeria Karstadt Kaufhof und in den Online-Handel mit Sportartikeln. Heute ist die Galeria-Gruppe erneut insolvent, genauso wie die Sport-Sparte. Die Medienbeteiligungen stehen vor dem Verkauf. Zu Benkos prestigeträchtigen Investitionen gehören auch das Elbtower-Projekt in Hamburg, das Luxuskaufhaus KaDeWe in Berlin und das Chrysler Building in New York.
Intransparentes Firmenkonstrukt
Als aktuelle Auslöser der Signa-Krise gelten die Zinsen, Energiepreise und Baukosten, die im Zuge des Ukraine-Krieges stark gestiegen sind. Es gab aber schon früher Anzeichen für mögliche Probleme. «Ich bin 2016 bei Signa als Aktionär ausgeschieden, weil die Zahlen, die mir vorgelegt wurden, nicht mit dem übereinstimmten, was uns Benko in den Sitzungen vorgetragen hat», erzählte der ehemalige Porsche-Chef Wendelin Wiedeking dem «Handelsblatt». Zudem fehlte die Transparenz im kaum durchschaubaren Signa-Firmennetzwerk mit hunderten Teilgesellschaften.
Benko hatte bis vor einigen Monaten als einer der reichsten Österreicher gegolten. Laut dem US-Magazin «Forbes» hatte Benkos Wert 2023 einen Höchststand von 6 Milliarden Dollar (5,5 Milliarden Euro) erreicht. Doch Anfang Dezember strich ihn «Forbes» angesichts der wachsenden Probleme von Signa aus seiner internationalen Milliardärs-Liste.
Wo ist Benkos Vermögen geblieben?
Nun hat Benko als Unternehmer Insolvenz beantragt. Im Unterschied zu einer Privatinsolvenz kann er deshalb ein Sanierungsverfahren durchlaufen, dass wie bei einer Firma abläuft. Die Republik Österreich hatte am Landgericht Innsbruck zuvor einen Insolvenzantrag gegen ihn eingebracht. Dabei ging es unter anderem um einen noch nicht vollständig bezahlten Zuschuss, den Benko für die insolvente Holding der Signa-Gruppe angekündigt hatte.
«Ich halte das eigentlich für die spannendste Insolvenz in dem gesamten Signa-Komplex», sagte Gerhard Weinhofer von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform in Wien. «Wo ist das Geld? Warum ist er illiquid?», so der Fachmann über die Vorgänge. In Medien war zuletzt mehrmals über Geldtransfers geschrieben worden, in denen die Privatstiftungen Benkos eine Rolle spielten. Zu den finanziellen Forderungen gegen ihn und zu der Signa-Krise hat sich Benko bislang nicht öffentlich geäußert. Dazu hätte er Anfang April Gelegenheit. Er ist zu einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss geladen, welcher der möglichen Bevorzugung von politisch gut vernetzten Großunternehmern durch Behörden nachgeht. (dpa)
7. März 2024 - Die von der Wirtschaft ersehnte Zinssenkung bleibt vorerst aus. Jüngste Prognosen der EZB könnten den Weg für einen Kurswechsel im Juni bahnen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) wartet trotz eines schnelleren Rückgangs der Inflation mit der ersten Zinssenkung seit Sommer 2022 ab. Ein Kurswechsel könnte bei der Sitzung am 6. Juni erfolgen, wie Notenbank-Präsidentin Christine Lagarde am Donnerstag in Frankfurt nach der Sitzung des EZB-Rates andeutete.
Die jüngste Entwicklung der Teuerungsrate mache die Euro-Währungshüter zuversichtlicher, aber «nicht hinreichend zuversichtlich», sagte Lagarde. «Wir brauchen eindeutig mehr Beweise und mehr Daten, wir werden im April ein wenig mehr wissen, wir werden im Juni viel mehr wissen.» Sie stellte klar: «Wir haben in dieser Sitzung nicht über eine Zinssenkung diskutiert. Wir haben gerade damit begonnen, über die Zurücknahme unserer restriktiven Haltung zu diskutieren.» Volkswirte rechnen frühestens im Juni mit einer ersten Zinssenkung, das Tempo könnte aber geringer sein als am Markt erhofft.
Zinsen vorerst unverändert
Am Donnerstag ließ der EZB-Rat die Leitzinsen im Währungsraum der 20 Staaten zum vierten Mal in Folge unverändert: Der wichtigste Zins zur Versorgung der Kreditwirtschaft mit frischem Zentralbankgeld verharrt bei 4,5 Prozent. Der Einlagenzins, den Banken für geparkte Gelder erhalten, beträgt weiterhin 4,0 Prozent.
Im Juli 2022 hatte die EZB die Jahre der Null- und Negativzinsen beendet, um die zeitweise auf Rekordhöhe gekletterte Inflation in den Griff zu bekommen. Zehnmal in Folge schraubte die Notenbank die Zinsen nach oben. Dass Kredite damit mehr kosten, kann die Nachfrage bremsen und hohen Inflationsraten entgegenwirken. Teurere Finanzierungen sind aber zugleich eine Last für Unternehmen und private Investoren. Angesichts schwächelnder Konjunktur mehrten sich zuletzt Forderungen, die Zinsen wieder zu senken.
Inflation auf dem Rückzug
Zudem zeigte bei der Inflationsrate sowohl im Euroraum als auch Deutschland der Trend zuletzt nach unten. Im Euroraum lagen die Verbraucherpreise im Februar 2024 um 2,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor. In Deutschland erreichte die jährliche Teuerungsrate im Februar nach vorläufigen Daten mit 2,5 Prozent den niedrigsten Stand seit Juni 2021.
Insgesamt rückt somit das EZB-Ziel von mittelfristig zwei Prozent in Reichweite. Bei diesem Wert sehen die Währungshüter ihr oberstes Ziel erfüllt, für einen stabilen Euro zu sorgen und so die Kaufkraft der Menschen zu erhalten. Lagarde betonte: «Ich sage nicht, wir warten, bis wir bei zwei Prozent sind, bis wir eine Entscheidung treffen.»
Denn: Die Kerninflation ohne Energie und Nahrungsmittel ist deutlicher zäher. «Die Inflation ist noch nicht besiegt», mahnte der Chefvolkswirt des Bankenverbandes BVR, Andreas Bley. Die Teuerung bei Dienstleistungen, die auch den weiterhin hohen Anstieg der Löhne und Gehälter widerspiegele, sei noch vergleichsweise hoch.
Auch aus der Wirtschaft kam Zustimmung zum zunächst unveränderten Kurs der Notenbank. «Die weiter sinkende Inflationsrate ist ein Hoffnungsschimmer für die Unternehmen. Für eine Entwarnung ist es aber noch zu früh», äußerte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. «Wenn der erfreuliche Abwärtstrend bei der Inflationsrate anhält, sollte dann auch eine Lockerung der Geldpolitik möglich sein. Das wäre besonders für Betriebe im Baugewerbe, die erheblich unter den hohen Bauzinsen leiden, und für alle Unternehmen, die investieren wollen, eine gute Nachricht.»
Neue Prognosen: Inflation geht schneller zurück
Für das laufende Jahr rechnet die EZB nun mit einer Teuerungsrate von 2,3 Prozent. In ihrer im Dezember vorgelegten Prognose war die Notenbank noch von 2,7 Prozent ausgegangen. 2025 wird eine Rate von 2,0 (Dezember-Prognose: 2,1) Prozent erwartet.
Für Zinssenkungen spricht auch, dass sich die Aussichten für die Wirtschaft im Euroraum verschlechtert haben. Die EZB erwartet nur noch 0,6 Prozent Wachstum in diesem Jahr, im Dezember waren noch 0,8 Prozent vorhergesagt worden. In den Jahren 2025 (1,5 Prozent) und 2026 (1,6 Prozent) dürfte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wieder kräftiger zulegen.
Sparzinsen bereits wieder gesunken
Viele Geldhäuser haben die Aussicht auf sinkende Leitzinsen in ihren Festgeldangeboten bereits eingepreist. Bundesweit verfügbare Festgeldanlagen mit zwei Jahren Laufzeit bringen einer Verivox-Analyse zufolge im Schnitt aktuell 2,91 Prozent, Anfang Dezember waren es 3,36 Prozent. Auf dem Tagesgeldkonto zahlt gut ein Fünftel (21 Prozent) von 758 Banken und Sparkassen in Deutschland, deren Konditionen das Vergleichsportal ausgewertet hat, entweder gar keine (57 Institute) oder lediglich geringe Zinsen von 0,01 Prozent bis 0,25 Prozent (102 Institute).
Wer 10.000 Euro bei bundesweit aktiven Banken aufs Tagesgeldkonto legt, erhält dafür den Berechnungen zufolge im Schnitt aktuell 1,75 Prozent Zinsen. Sparkassen und Volksbanken zahlen durchschnittlich jeweils 0,62 Prozent. «Natürlich können regionale Kreditinstitute mit einem teuren Filialnetz nicht die höchsten Zinsen im gesamten Markt anbieten», ordnete Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier, ein. «Doch dass in der aktuellen historischen Hochzinsphase bei der großen Mehrheit der Volksbanken und Sparkassen nicht einmal ein Prozent drin sind, ist aus Sicht der Sparer nur noch schwer verständlich.» (dpa)
7. März 2024 - Schon mal vom «Nebenkostenprivileg» gehört? Wenn nicht, wird es für Mieterinnen und Mieter Zeit, sich damit auseinanderzusetzen. Sonst trifft sie spätestens im Sommer eine Änderung dazu unvorbereitet.
Am 1. Juli 2024 endet das sogenannte Nebenkostenprivileg. Die Regelung hat Hauseigentümern und -verwaltungen erlaubt, Sammelverträge mit Kabel-TV-Anbietern abzuschließen. Die Gebühren konnten sie dann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen - ganz gleich, ob diese vom Kabelfernsehen Gebrauch gemacht haben oder nicht. Das wird künftig nicht mehr möglich sein.
Denn Mieterinnen und Mieter können ab Juli völlig frei über ihren Empfangsweg entscheiden - also einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen oder das Fernsehen alternativ über Antenne, Satellit oder Streaming in die Wohnung holen.
Weil so viele Wahlmöglichkeiten mitunter zu Unsicherheiten führen und manche Kabelanbieter schon jetzt versuchen, Neuverträge an der Haustüre abzuschließen, klären wir über die wichtigsten Fragen zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs auf.
Was muss ich jetzt als Mieterin oder Mieter tun?
Wer Fernsehen aktuell über den Kabelanschluss bezieht, sollte sich mit den Alternativen vertraut machen und sich entscheiden, welcher Empfangsweg im Hinblick auf die eigenen Bedürfnisse künftig am besten geeignet ist. Kabelnutzerinnen und -nutzer, die untätig bleiben, müssen damit rechnen, dass ihnen früher oder später das TV-Kabel abgeklemmt wird - dann ist kein Fernsehempfang mehr möglich.
Bevor das passiert, werden Mieter in der Regel aber mehrmals informiert - sei es vom Vermieter oder per Aushang vom Kabelnetzbetreiber, sagt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Eine gesetzliche Verpflichtung, über den Wegfall des Nebenkostenprivilegs zu informieren, gibt es laut Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg, aber nicht.
«Dass dann wirklich abgeklemmt wird, kommt nur in ganz seltenen Fällen vor», sagt Gundall. Und selbst wenn es passiert, ist es jederzeit möglich, das Signal wieder freischalten zu lassen - mit einem Vertragsabschluss.
Welche Alternativen zum klassischen Kabelanschluss gibt es?
Zum einen gibt es den Antennenanschluss, auch DVB-T2 HD genannt. In vielen Regionen kann man so mithilfe einer Zimmerantenne oder der alten Dachantenne rund 20 öffentlich-rechtliche Fernsehsender kostenfrei und unverschlüsselt empfangen, erklärt Gundall. Wer weitere rund 20 Privatsender schauen möchte, muss dafür etwa acht Euro bezahlen.
Alternative Nummer zwei ist der Empfang per Satellit: «Hier entstehen außer den Kosten für die Installation keine weiteren laufenden Kosten», sagt Gundall. Soll eine Satellitenschüssel allerdings an die Hauswand oder den Balkon montiert werden, braucht es die Zustimmung des Vermieters.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, das Fernsehprogramm via Internet zu empfangen (IPTV). Das geht entweder über ein entsprechendes Kombi-Angebot des VDSL-Anbieters für rund fünf Euro Aufpreis pro Monat, oder separat über einen Streamingdienstanbieter für sechs bis zehn Euro pro Monat.
Hier funktioniert der Empfang am modernen Smart-TV mit einer App. Bei älteren Geräten braucht es unter Umständen einen HDMI- oder USB-Stick zum Einstecken oder eine Empfangsbox wie AppleTV oder Nvidia Shield TV . Wer das Kombi-Angebot des VDSL-Anbieters nutzen möchte, braucht einen entsprechenden Receiver.
Bis wann brauche ich einen neuen Vertrag?
«Das hängt leider von der individuellen Situation ab», sagt Verbraucherschützer Gundall. Der 30. Juni ist der letztmögliche Termin, an dem Vermieterinnen und Vermieter den Kabelanschluss über die Nebenkosten abrechnen dürfen. «Manche Vermieter stellen aber bereits früher die Verträge um.»
Gundall empfiehlt, auf Aushänge oder Mieterrundschreiben zu achten oder alternativ den Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung zu fragen. Ein neuer Vertrag ist je nach Empfangsweg schnell geschlossen - und so der Empfang innerhalb kürzester Zeit wieder hergestellt.
Lohnt es sich, schon jetzt auf neue Angebote einzugehen?
Gerade die IPTV-Anbieter halten entsprechende Schnupper- oder Übergangsangebote bereit, bei denen man die neue Empfangsart kostenfrei ausprobieren kann - sei es einen Monat oder sogar bis zum 30. Juni. Wichtig ist dann nur, dass Nutzer gegebenenfalls daran denken, rechtzeitig wieder zu kündigen, falls ihnen das Angebot doch nicht zusagt.
«Vorsichtig sollte man allerdings sein, wenn Medienberater der Kabelnetzbetreiber an der Haustür klingeln», sagt Michael Gundall. Diese Mitarbeiter würden oft auf Provisionsbasis bezahlt und verkaufen daher gerne auch mal mehr als unbedingt notwendig.
Wer überrumpelt wurde und doch unterzeichnet hat, kann den Vertrag laut Verbraucherzentrale Hessen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen. Stellen die Anbieter an der Haustür nicht bereits die notwendigen vorvertraglichen Informationen und eine Zusammenfassung des Vertrags zur Verfügung, sei der Vertrag ohne nochmalige Zustimmung ohnehin nicht gültig.
Rechnet mein Vermieter den Kabelanschluss weiter ab?
Das sollte aus der Nebenkostenabrechnung des Jahres 2024 hervorgehen, die Mieterinnen und Mietern 2025 zugestellt werden dürfte, sagt Rolf Bosse. Die Kosten in der Position «Kabelfernsehen» sollten dort lediglich halb so hoch sein wie in den vergangenen Jahren. «Sollte das anders sein, besteht Anlass zur Nachfrage.» Mieterinnen und Mieter haben ein Recht darauf, die Belege einzusehen. So können sie checken, ob korrekt abgerechnet wurde. (dpa)
„Private Vermieter sind vom Wohnungsmarkt nicht wegzudenken. Sie vermieten in Deutschland rund 12 Millionen Wohnungen und stellen damit den Großteil des Mietwohnungsangebots. Dennoch ist diese Gruppe in der Politik und in der Öffentlichkeit eine weitgehend unbekannte Größe.“
Marc-Philipp Unger, Vorstandsvorsitzender von Deutschland.Immobilien.
7. März 2024 - Eigene vier Wände, in denen man auch im Alter noch gut leben kann: Das dürften sich viele wünschen. Doch bei manchen Angeboten auf dem Markt sollte man genauer hinsehen.
Barrierearm, altersgerecht, 60plus oder Seniorenwohnen: Diese Begriffe werden auch auf dem Immobilienmarkt verwendet. Doch dahinter stehen keine verbindlichen baulichen Standards. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Ist im Vertrag nur eine nicht konkret definierte barrierereduzierte oder barrierearme, senioren- oder behindertengerechte Ausführung zugesichert, müssen die vom Bauherrn gewünschten Qualitäten in der Baubeschreibung genau definiert und detailliert und vertraglich festgehalten werden. Nur dann können Bauherren ihren Anspruch auf die vom Anbieter geschuldete Ausstattung auch vor Gericht geltend machen, so der VPB.
Es gibt einen Standard, aber ...
Gut zu wissen: Einen technischen Standard für barrierefreies Bauen gibt es mit der DIN 18040-2. Private Bauherren, die ihr Eigenheim mit diesem Standard planen oder umbauen möchten, müssen die Umsetzung dieser Norm mit dem Anbieter direkt vereinbaren. Ob das sinnvoll ist, hängt allerdings vom Einzelfall ab.
Die DIN 18040-2 umfasse zwar viele Planungsvorgaben für den Bau und die Einrichtung von Wohnungen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, so der VPB. Doch sie berücksichtige neben der Barrierefreiheit auch die sogenannte Rollstuhlgerechtigkeit, die mit vergleichsweise höheren Anforderungen an Grundrisse und Ausstattung verbunden sei.
Vor der Planung: Experten zurate ziehen
Ob das der jeweiligen Lebenslage gerecht werde, lasse sich laut VPB nicht pauschal sagen. Wer sich allein auf die Umsetzung dieser Vorgaben verlässt, zahle daher möglicherweise für etwas, das nicht nötig ist oder muss andere, alters- oder krankheitsbedingt erforderliche Ausstattungen nachrüsten.
Welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, können Bauherren etwa mit ihrem behandelnden Arzt besprechen oder entsprechende Informationsangebote der Krankenkassen und Pflegeberatungen nutzen.
Wer sein Neu- oder Umbauvorhaben auch mit Blick auf das selbstständige Leben im Alter angehen will, sollte bei der Planung zudem unbedingt einen unabhängigen Bausachverständigen zurate zu ziehen, so der VPB. (dpa)
7. März 2024 - Eine Sanierung hat den energetischen Zustand Ihres Eigenheims deutlich verbessert? Mit den richtigen Formularen können Sie die Investitionskosten womöglich steuerlich geltend machen.
Wer seine selbst genutzte Immobilie energetisch sanieren lässt, kann Teile der angefallenen Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Was dafür in jedem Fall benötigt wird: entsprechende Bescheinigungen des ausführenden Fachunternehmens. Die wurden jüngst geändert.
Die Bescheinigungen dienen dem Finanzamt als Nachweis, dass die Leistungen tatsächlich erbracht worden sind, und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wer für die Gebäudesanierung bereits staatliche Förderungen durch KfW oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen hat, kann die Kosten nicht von der Steuer absetzen.
Wer darauf verzichtet oder diese Förderung nicht erhalten hat, kann mithilfe der Bescheinigungen innerhalb von drei Jahren 20 Prozent der Investitionskosten beim Finanzamt geltend machen. In den ersten beiden Jahren jeweils sieben Prozent der Aufwendungen - höchstens aber 14 000 Euro. Im dritten Jahr können noch einmal sechs Prozent der Aufwendungen geltend gemacht werden, bis zur Höchstgrenze von 12 000 Euro. Den maximalen Steuerspareffekt kann also erzielen, wer Investitionskosten in Höhe von 200 000 Euro hatte.
Auch vorbereitende Maßnahmen sind abzugsfähig
Laut Bund der Steuerzahler gilt die steuerliche Berücksichtigung auf diesem Weg allerdings nachrangig. Heißt: Sind die Aufwendungen auch als Werbungskosten oder an anderer Stelle abzugsfähig, hat das Vorrang. Die Investitionskosten dürfen nicht zu einer doppelten Steuerminderung führen.
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die zum Beispiel nur die Arbeiten vom Fachunternehmen ausführen lassen, die Materialien, die dafür notwendig sind, aber selbst besorgen, können auch diese Investitionen geltend machen. Für diese sogenannten Umfeldmaßnahmen braucht es ebenfalls entsprechende Bescheinigungen. «Umfeldmaßnahmen sind Nebenkosten für Arbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Mit der Bescheinigung bestätigt das Fachunternehmen, dass eine entsprechende Umfeldmaßnahme im Zusammenhang mit der durchgeführten energetischen Maßnahme erforderlich ist und die Materialien verwendet wurden. Ob die angegebene Kostenhöhe des Auftraggebers korrekt ist, muss das Fachunternehmen nicht prüfen. (dpa)
5. März 2024 - Wer ein altes Haus kaufen will, sollte sichergehen, dass es für die Bestandsimmobilie alle wichtigen Unterlagen noch gibt. Was Käufer dazu wissen müssen.
Wer einen Altbau kauft, sollte sich vom Verkäufer sämtliche Unterlagen zur Immobilie aushändigen lassen, die die legale Errichtung und den baulichen Zustand des Gebäudes dokumentieren. Dies umfasst insbesondere Baupläne, Berechnungen und die Baugenehmigung, welche Käufer vor dem Kauf einsehen und bei Vertragsabschluss erhalten sollten. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB).
Auch wenn rechtlich kein Anspruch auf diese Dokumente besteht, bieten sie den neuen Eigentümern erhebliche Vorteile. Sie ermöglichen nicht nur eine genaue Beurteilung der Immobilie, sondern sind auch für die Planung etwaiger Renovierungen oder Umbauten eine gute Grundlage. Zumal Bauämter laut VPB längst nicht alle Pläne und Genehmigungen archivieren.
Örtliches Bauamt gibt Auskunft
Künftige Eigentümer können sich beim örtlichen Bauamt erkundigen, welche Dokumente vorhanden sind. Wer anhand der alten Baugenehmigung belegen kann, dass die Immobilie ordnungsgemäß errichtet wurde, kann sich kostspielige und manchmal geforderte Nachgenehmigen des Gebäudes ersparen.
Zudem erlauben die Pläne auch Rückschlüsse auf die Bauweise, erfolgte Umbauten sowie auf einen möglichen Sanierungsbedarf oder eine Schadstoffbelastung. Konstruktionspläne zeigen auch die statische Beschaffenheit - also welche Wände tragend sind und welche entfernt werden können. Fehlen solche Angaben müssten Käufer vor einem Eingriff in die Baustruktur in der Regel Voruntersuchungen beauftragen. (dpa)
„Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Bau- und Immobilienbranche ist groß – entsprechend groß ist auch der Hebel, mit dem sie die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in die eine oder andere Richtung lenken kann.“
Tim-Carsten Wesselmann, Chefvolkswirt der Kreissparkasse Köln und Professor der Hochschule Fresenius für den Fachbereich Wirtschaft.
5. März 2024 - Eigentümerinnen und Eigentümern ist es häufig zu mühselig, die Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft selbst vorzunehmen. Übernimmt ein Dienstleister die Aufgaben, hat dieser gut zu tun.
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat vielerlei Aufgaben. Ihm obliegt es zum Beispiel, im Namen der WEG offene Rechnungen von Handwerksunternehmen zu begleichen, wenn am Gemeinschaftseigentum Wartungen oder Reparaturen durchgeführt wurden. Doch mit dem bürokratischen Akt alleine ist es nicht getan, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: V ZR 162/22).
Denn wenn eine WEG mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen hat, sind die Pflichten eines Verwalters deutlich umfangreicher.
Dann nämlich muss dieser nicht nur die Abschlags- oder Schlusszahlungen veranlassen, sondern auch prüfen, ob die den Zahlungen zugrundeliegenden Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden - und zwar so sorgfältig, wie es auch ein Bauherr tun würde.
Tut er das nicht, haftet er für den Schaden, der einer WEG durch die ungerechtfertigten Abschlagszahlungen entstanden ist. Er kann nur dann nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nachträglich vom Werkunternehmer erbracht werden kann. (dpa)
29. Februar 2024 - Vom Bauantrag über die Auftragsvergabe bis zum fertigen Eigenheim vergehen Jahre. Zwischendrin kann vieles passieren. Wer sich mit Vertragspartnern streitet, wünscht sich oft schnelle Hilfe.
Mängel, Verzögerungen, Zahlungsstreitigkeiten - bei einem Bauprojekt läuft selten alles glatt. Immer wieder kann es zu Konflikten zwischen Bauherren, Handwerkern und Bauunternehmen kommen.
Für alle Beteiligten - aber insbesondere für die Menschen, die gerne ihre neue Immobilie beziehen würden - kann das zur Zerreißprobe werden. Geht der Streit vor Gericht, dauert es lange, bis ein Urteil fällt. Noch dazu planen Bauherren hohe Prozess- und Anwaltskosten in der Regel nicht ein. Eine elegantere Lösung kann ein Schlichtungsverfahren sein. Was es damit auf sich hat, klären wir anhand wichtiger Fragen.
Was steckt hinter einem solchen Schlichtungsverfahren?
Eine Richtlinie der EU schreibt vor: Verbraucherinnen und Verbrauchern in ganz Europa müssen neutrale Einrichtungen zur Verfügung stehen, die bei Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtliche Lösungen herbeiführen können. In Deutschland heißen diese Einrichtungen meist «Verbraucherschlichtungsstelle».
Wer sich in Deutschland mit seinem Problem an eine Schlichtungsstelle wendet, holt unparteiische Experten an Bord. Im Idealfall findet der Schlichter für einen festgefahrenen Konflikt eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Sind die Beteiligten mit dem Vorschlag einverstanden, können sie ihn annehmen und den Streit außergerichtlich beilegen.
Wichtig zu wissen: «Eine einseitige Beratung der Antragsteller dürfen die neutralen Schlichtungsstellen nicht leisten», sagt Svenja Roth von der Universalschlichtungsstelle des Bundes. Wer sich erst über seine Ansprüche informieren möchte, muss vorher eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt aussuchen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein solches Schlichtungsverfahren anstrebe?
Für unterschiedliche Fälle gibt es unterschiedliche Schlichtungsstellen. Das Bundesamt für Justiz stellt im Netz eine Übersicht mit anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen zur Verfügung. Bei Konflikten mit Bauträgern - zum Beispiel beim Neubau oder Umbau eines Hauses - kann Verbrauchern etwa der Ombudsmann Immobilien weiterhelfen.
Für Streitigkeiten mit einem Handwerksbetrieb haben die Handwerkskammern eigene Vermittlungsstellen eingerichtet. Verbraucher können sich an die örtliche Handwerkskammer wenden. Wer sich mit Architekten oder Ingenieuren uneinig ist, kann sich an die GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht wenden oder an eine Schlichtungsstelle der jeweiligen Landesarchitektenkammer.
Wer sich unsicher ist, kann sich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden. Denn es gibt Konstellationen, in denen keine der spezifischen Schlichtungsstellen zuständig ist. Dann übernimmt die Universalschlichtungsstelle oder verweist an die zuständige Adresse.
Auch manche Fachanwälte mit Zusatzausbildung bieten Schlichtungsverfahren an. Wer diesen Weg wählt, stellt den Schlichtungsantrag aber nicht direkt beim Fachanwalt, sondern zunächst bei der Gegenpartei, erklärt Ulrich Böttger von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) des Deutschen Anwaltvereins. Stimmt diese zu, können sich Betroffene an den Schlichter wenden. Eine Übersicht zu den Anlaufstellen stellt die ARGE Baurecht auf ihrer Webseite zur Verfügung.
In welchen Fällen kommt die Schlichtung infrage?
In festgefahrenen Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Voraussetzung: Verbraucherinnen und Verbraucher haben zuvor selbst vergeblich versucht, eine Einigung mit der Streitpartei zu erzielen. Streitbeilegungen zwischen Privatpersonen bearbeiten die Schlichtungsstellen nicht.
Ist eine Streitpartei gezwungen, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen?
Nein, die Teilnahme ist nicht verpflichtend. «Beide Parteien müssen dem Schlichtungsverfahren zustimmen und können es ablehnen, wenn sie eine andere Lösungsmethode bevorzugen oder sich nicht auf eine Schlichtung einlassen möchten», sagt Ulrich Böttger.
Auch ein schlichtender Fachanwalt kann die Schlichtung ablehnen, wenn er davon überzeugt ist, dass der Konflikt nur mithilfe eines Gerichtsprozesses gelöst werden kann.
Was kostet das Verfahren?
Das hängt vor allem davon ab, ob man sich an eine Verbraucherschlichtungsstelle oder an einen Fachanwalt wendet. Nach deutschem Recht dürften für Verbraucherinnen und Verbraucher bei anerkannten Stellen keine Kosten anfallen, erklärt Svenja Roth. Je nach Schlichtungsstelle werden zum Teil aber die Unternehmen zur Kasse gebeten.
Wer sich an einen Fachanwalt wendet, muss für das Schlichtungsverfahren bezahlen. Die Kosten hingen dann zum Beispiel von der Komplexität und dem Streitwert ab, sagt Böttger. Trotzdem sei die Schlichtung auch in diesem Fall «definitiv günstiger» als ein Bauprozess.
Wie lange dauert das Schlichtungsverfahren?
«Das variiert von Stelle zu Stelle», sagt Roth. Die anerkannten Stellen hätten die Vorgabe, dass ein bestimmter Verfahrensabschnitt nicht länger als 90 Tage dauern darf. Bei der Universalschlichtungsstelle habe die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2022 zum Beispiel 26,5 Tage gedauert.
Wie aussichtsreich ist das Verfahren?
Der Erfolg einer Schlichtung hängt laut Roth vor allem von der Teilnahmebereitschaft der Parteien ab. Ist ein Unternehmen nicht zur Schlichtung bereit, endet ein Verfahren erfolglos. Ob ein Unternehmen dazu bereit ist oder nicht, können Verbraucherinnen und Verbraucher schon vor Vertragsschluss prüfen. Unternehmen, für die das gilt, weisen im Impressum oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin.
Zudem ist auch bei einer Schlichtung die Rechtslage entscheidend. Ist der Verbraucher oder die Verbraucherin mit seiner oder ihrer Auffassung nicht im Recht, kann das Verfahren zu deren Ungunsten enden - und so als Misserfolg gewertet werden.
Das Schlichtungsverfahren ist Roth zufolge aber eine gute Alternative. Der Versuch lohnt sich. Immerhin sei so kostenfrei ein niedrigschwelliger Zugang zum Recht möglich.
Was passiert, wenn sich die Streitparteien nicht einigen können?
Grundsätzlich steht es den Streitparteien frei, ob sie den ausgearbeiteten Schlichtungsvorschlag annehmen oder nicht. Kommt es nicht zu einer Einigung, können die Parteien immer noch vor Gericht ziehen. (dpa)
29. Februar 2024 - Das erneuerte Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz genannt, schreibt für ältere Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden eine Prüfung vor. Die sollte nicht auf den letzten Drücker erfolgen.
Eigentümerinnen und Eigentümer größerer Wohngebäude müssen bald die Heizung prüfen lassen. Daran erinnert die Initiative Zukunft Altbau. Werden dabei Mängel, also wesentliche Energieverluste festgestellt, muss die Heizung optimiert werden, so schreibt es die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor.
Die neue gesetzliche Vorgabe gilt für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohnungen, die eine wassergeführte Heizung haben. Ab Oktober 2009 eingebaute Heizungen müssen spätestens nach 16 Betriebsjahren überprüft werden. Bei älteren Heizungen ist bis September 2027 Zeit.
Kostenfreie Beratung
Das heißt konkret: Wer die Heizung am 1. Oktober 2009 hat einbauen lassen, muss die Prüfung bis zum 30. September 2025 vorweisen können. Das scheint noch lange hin, aber um keine Terminprobleme zu bekommen, rät die Initiative, die Prüfung rechtzeitig zu planen. Tipp: am besten mit einer ohnehin anstehenden Wartung oder dem Schornsteinfegerbesuch zusammenlegen.
Die Initiative Zukunft Altbau berät unter anderem zu diesem Thema kostenfrei montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 08000 12 33 33 oder per E-Mail unter der Adresse beratungstelefon@zukunftaltbau.de. (dpa)
„Trotz der eingetrübten Zahlen bleiben die Unternehmen standhaft und sind zweckoptimistisch. Denn Wohnungen werden dringend gebraucht. Kaum ein innenpolitisches Thema wird in den kommenden Monaten und auch im Bundestagswahlkampf 2025 eine solch brisante Rolle spielen.“
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Berlin
28. Februar 2024 - Bis zu 70 Prozent gibt es vom Staat für eine neue klimafreundlichere Heizung - mit einem Antrag bei der KfW. Öl- oder Gasheizung dürfen aber weiterbetrieben werden.
Austausch von alt gegen neu mit staatlicher Unterstützung: Seit dem heutigen Dienstag können Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, Anträge auf Zuschüsse bei der Förderbank KfW stellen. Das Programm sei erfolgreich gestartet, die Zahl der gestellten Anträge liege im Rahmen der Erwartungen, sagte eine KfW-Sprecherin auf Anfrage.
Zunächst gilt die Förderung für Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen.
Seit Jahresbeginn gilt das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen.
Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben müssen.
Förderung von 30 Prozent der Investitionskosten
Voraussetzung für Zuschüsse der KfW in bestehenden Einfamilienhäusern ist ein «abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag» mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch. Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien. Dazu zählen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen.
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent.
Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus
Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten. Diesen bekommen Hauseigentümer, die selbst dort wohnen, mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 Euro.
Hinzu kommt ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten als Anreiz für eine schnelle Umrüstung. Der Bonus wird für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alter Biomasse- und Gasheizungen durch eine klimafreundliche Heizung gewährt. Ab 2029 verringert sich der Bonus kontinuierlich.
Die Boni können bis zu einem Höchstfördersatz von 70 Prozent kombiniert werden. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag für die Förderung bei 21.000 Euro. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhält.
Ausweitung im Laufe des Jahres
Zusätzlich können Hausbesitzer, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, seit Dienstag einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit bei einem Kreditinstitut beantragen - in der Regel bei der Hausbank.
Im Laufe des Jahres wird die Förderung schrittweise ausgeweitet, unter anderem auf Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern sowie Vermieter von Einfamilienhäusern. Diejenigen, die derzeit noch keine Anträge stellen können, können mit dem Projekt bereits starten. Wird mit dem Vorhaben bis zum 31. August begonnen, kann der Antrag bis zum 30. November nachgeholt werden.
Zuschüsse gibt es, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Insgesamt stellt der Bund in diesem Jahr mehr als sechs Milliarden Euro an Zuschüssen und zinsverbilligten Krediten für neue klimafreundlichere Heizungen bereit. (dpa)
28. Februar 2024 - Aus der Tasche gefallen, mit der Tasche gestohlen oder unauffindbar verlegt? Ist der Wohnungsschlüssel weg, ist der Schreck oft groß. Was Mieter dann wissen sollten.
Den Wohnungsschlüssel zu verlieren ist mindestens ärgerlich. Und manchmal auch teuer. Doch was müssen Mieterinnen und Mieter im Fall der Fälle eigentlich tun?
Sie müssen als Erstes den Vermieter über den Verlust des Schlüssels informieren, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. Ob Mieterinnen und Mieter für den verlorenen Schlüssel aufkommen müssen, hängt dann davon ab, ob sie ein Verschulden am Verschwinden des Schlüssels haben.
Wurde etwa die Tasche des Mieters gestohlen, in der sich der Schlüssel befand, könne dem Mieter kein Verschulden vorgeworfen werden. «Wenn der Mieter aber zum Beispiel den Schlüssel unter der Fußmatte deponiert hat und der Schlüssel dann weg ist, kann man schon von einem Verschulden des Mieters ausgehen», so Lutz-Plank. Dann müsse der Mieter ein eventuelles Auswechseln des Schlosses an der Wohnungstür und einen neuen Schlüssel bezahlen.
Neue Schließanlage notwendig?
Und was, wenn ein Mehrfamilienhaus eine zentrale Schließanlage hat, Schlüssel also für die Hauseingangstür und die Wohnungstüren passen? Dann können Vermieter die Kosten für den Austausch der Schließanlage nur dann vom Mieter verlangen, wenn wirklich davon ausgegangen werden kann, dass ein Dritter, der den Schlüssel findet und Rückschlüsse auf die Adresse ziehen kann. «Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn der Schlüssel beim Segeln in den See gefallen ist und nun dort auf dem Grund liegt», so Lutz-Plank. Außerdem müssten die verlangten Kosten angemessen sein.
Ein Tipp: Private Haftpflichtversicherer bieten Tarife an, die den Schutz fremder Schlüssel einschließen, also solcher Schlüssel, deren Eigentümer Vermieter oder Arbeitgeber sind. Der Stiftung Warentest zufolge kann es sich lohnen, einen Tarif zu wählen, der den Schutz abdeckt - oder seine Police um diesen Schutz zu erweitern. (dpa)
27. Februar 2024 - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat entschieden, dass illegale Ferienwohnungen in Berlin wieder in Mietwohnungen umgewandelt werden können, auch wenn sie bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotes 2014 bestanden.
26. Februar 2024 - Das Leben in der Großstadt bietet viel, aber Wohnen ist zu teuer. So geht es laut einer Umfrage vielen Menschen. Manche ziehen wegen hoher Mieten weg - mit Folgen für Unternehmen.
Hohe Mieten in deutschen Großstädten sind einer Studie zufolge eine Hürde für Unternehmen im Ringen um Fachkräfte. Viele Menschen sehen das teure Wohnen laut einer neuen Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC als zentrales Manko für das Leben in der Großstadt. Das geht so weit, dass ein Drittel über einen Jobwechsel wegen hoher Mieten nachdenkt - eine kleine Minderheit zieht tatsächlich deswegen um. «Für Arbeitgeber wird es in Ballungsräumen damit immer schwieriger, Fachkräfte zu finden und zu halten», schlussfolgern die Autoren. Zudem seien die Erwartungen von Beschäftigten an Arbeitgeber hoch, wegen der hohen Wohnkosten finanziell zu helfen.
Für die Studie wurden im Herbst 4200 Berufstätige in Deutschland zwischen 18 und 65 Jahren aus zwölf Großstädten im Auftrag von PwC online befragt - darunter Berlin, Hamburg, München, Essen, Leipzig und Hannover. Den Angaben nach war die Studie repräsentativ.
Ergebnis: Die große Mehrheit der Menschen bewertet das Leben in der Großstadt als angenehm - etwa die Jobchancen, kurze Arbeitswege, Einkaufsmöglichkeiten sowie Bildungs- und Kulturangebote. Rund neun von zehn Berufstätigen fühlen sich demnach an ihrem Wohnort wohl. Doch zugleich sind fast zwei Drittel mit den Mieten, den Kosten für Wohneigentum und der Zahl freier Mietwohnungen unzufrieden. Fast 90 Prozent haben das Gefühl, dass es in Großstädten «reine Glückssache» ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Als besonders schwierig wird der Wohnungsmarkt in Stuttgart und München empfunden.
Wechselgedanken vor allem bei Jungen und in Berlin verbreitet
Manche Beschäftigten ziehen die Konsequenzen. Jeder oder jede Neunte (11 Prozent) hat laut Umfrage schon den Job wegen zu hoher Mieten in der Region gewechselt – in der Gruppe von 18 bis 34 Jahren sind es 17 Prozent. Darüber nachgedacht habe bereits ein Drittel (18 bis 34: 41 Prozent). Besonders hoch ist die Wechselbereitschaft in Berlin: Dort haben 19 Prozent wegen hoher Mieten den Arbeitsplatz gewechselt. 36 Prozent haben in der Hauptstadt darüber nachgedacht, noch höher war der Anteil nur in Stuttgart (38 Prozent).
Wenn Erwerbstätige einen berufsbedingten Umzug in Erwägung ziehen sind für 60 Prozent bezahlbare Mieten ausschlaggebend. Davon könnten mittelständische Firmen profitieren, die oft nicht in Metropolen angesiedelt sind, meint PwC. «Im Wettbewerb um passende Nachwuchskräfte können sie mit erschwinglichen Mieten punkten», sagt Bernd Roese, Leiter des PwC-Standorts Frankfurt. Das gelte aber nicht für alle Großstädte. «In München oder Berlin ist der sogenannte Speckgürtel fast ähnlich teuer wie die Metropolen selbst.»
Klare Forderungen an Politik und Arbeitgeber
Im Kampf um bezahlbaren Wohnraum sehen die Befragten sowohl die Arbeitgeber als auch die öffentliche Hand in der Pflicht. 88 Prozent fordern von der Politik, dass diese Wohnungsbauprogramme stärker auf Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen ausrichtet. Auch die Ansprüche an die Arbeitgeber sind hoch: 82 Prozent befürworten die Übernahme der Fahrtkosten durch Unternehmen, ähnlich viele wünschen sich Mietzuschüsse. 79 Prozent befürworten, dass Firmen Unternehmen Betriebswohnungen zur Verfügung stellen und die Ausstattung fürs Homeoffice finanzieren. (dpa)
23. Februar 2024 - Wer ein älteres Haus erbt, muss sich meist irgendwann entscheiden: Was soll damit passieren? Wann Abriss und Neubau dann eine Option sein können - und was für eine Sanierung spricht.
Am Haus der Großeltern oder der Großtante wurde schon seit etlichen Jahren kaum mehr etwas gemacht: Der energetische Zustand ist miserabel. Küche, Bad und Bodenbeläge stammen aus den Siebzigerjahren, die Zimmer sind klein, die Flure verwinkelt. Hat man eine solche Immobilie geerbt, stellt sich womöglich die Frage: Lohnt es sich, zu sanieren und umzubauen? Oder sind Abriss und Neubau die bessere Idee?
Fragen, die natürlich nicht pauschal beantwortet werden können. Ausschlaggebend sind schließlich nicht nur finanzielle Überlegungen. «Solche Immobilien stellen auch einen ideellen Wert dar», sagt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. «Wer das Haus seiner Großeltern oder Eltern erbt, verbindet damit persönliche Erinnerungen und Erlebnisse. Das einfach abzureißen und etwas Neues auf dem Grundstück zu bauen, fällt vielen schwer.» Zudem besitzen ältere Häuser oft viel Charme.
Dennoch: Auch Abriss und Neubau haben Corinna Kodim zufolge ihre Vorteile: «Das neue Haus kann individuell nach den Wünschen des Bauherren geplant werden und entspricht dann den aktuellen baulichen und energetischen Anforderungen.»
Lebenspläne hinterfragen
Marc Ellinger, Leiter des Freiburger Büros des Verbands Privater Bauherren (VPB), rät: «Sanieren, Verkaufen oder Abreißen und Neubauen - diese Entscheidung sollte möglichst objektiv ohne Sentimentalitäten vorbereitet werden.»
Natürlich ist ein Kassensturz wichtig. Die neuen Eigentümer sollten aber auch ihre eigenen Lebensumstände hinterfragen: Wo liegt der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt der Familie? Welche Veränderungen stehen an? Welche Zukunftspläne gibt es? Wie und wo wollen wir im Alter wohnen? Passt das geerbte Haus dazu?
Sinnvoll in jedem Fall: Vor der Entscheidung möglichst umfassende Informationen über die Immobilie zusammenzutragen, etwa zu Baujahr, Bauweise, Aus- und Umbauten und zu möglichen Schadstoffbelastungen.
Wichtig ist Marc Ellinger zufolge außerdem ein Blick in die Baugenehmigungsunterlagen. «Der gibt Aufschluss, ob das Haus überhaupt genehmigt ist. Es kommt nämlich vor, dass auch nicht genehmigte Bauten Bestandsschutz haben», sagt der Experte vom VPB. «Wird dann an diesen Gebäuden etwas verändert, entfällt möglicherweise der Bestandsschutz und es muss ganz oder teilweise abgerissen werden.» Und das kann alle Pläne einer Sanierung zunichtemachen.
Experten in Entscheidung einbinden
Corinna Kodim rät zu einer gründlichen Prüfung des Bauzustandes, möglichst durch unabhängige Experten. «Bei statischen Mängeln, Feuchtigkeit tief im Mauerwerk oder in der Holzkonstruktion kann eine Sanierung so teuer werden, dass sie die Kosten für Abriss und Neubau überschreitet», so Kodim. «Bei schweren Schäden bleibt nur der Abriss des Hauses.»
Auch den finanziellen Aufwand, den die Beseitigung von Mängeln und die Erneuerung veralteter Technik mit sich bringt, sollte man einschätzen lassen. Hier helfen Bausachverständige oder ein Architekt. Wer einen Abriss ins Auge fasst, sollte bedenken, dass sich allein die Abbruch- und Entsorgungskosten je nach Größe des Hauses auf mittlere fünf- bis sechsstellige Beträge summieren könnten, sagt Marc Ellinger. «Dazu kommen dann die Kosten für den Neubau.»
Von Asbest bis CO2
Aber auch eine Sanierung kann sehr kostspielig werden, denn ältere Häuser sind oft mit Schadstoffen belastet. Ein großes Thema ist Asbest. Bei Häusern, die vor 1993 gebaut wurde, ist es wahrscheinlich, dass Asbest verwendet wurde. Erst Ende 1993 wurde in Deutschland die Verwendung dieses Baustoffes verboten.
«Solange das Material nicht durch Bauarbeiten freigesetzt wird, ist das kein Problem. Asbest wird erst gefährlich, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden, zum Beispiel bei einer Sanierung», erklärt Corinna Kodim. «Dann muss der Bauherr mit einem zusätzlichen finanziellen Aufwand für Rückbau und fachgerechte Entsorgung der belasteten Teile rechnen.»
Wenn das Haus aber in einem recht guten Erhaltungszustand ist und sich der Instandhaltungsstau in überschaubaren Grenzen hält, spricht einiges für Sanierung und Umbau. «Schon allein aus Umweltgründen ist es sinnvoll, ein Haus weiterzunutzen, statt es abzureißen und neu zu bauen», sagt Marc Ellinger. «Denn es steckt jede Menge graue Energie drin, also Energie, die früher für den Bau aufgewendet wurde.» Wird die Immobilie weiter genutzt, spart das Ressourcen ein und CO2.
Ein weiterer Vorteil bei der Sanierung eine Bestandsimmobilie: «Man kann erst einmal einziehen und dann Schritt für Schritt vorgehen», sagt Corinna Kodim. (dpa)
„Damit sich wieder mehr Menschen ein Eigenheim leisten können, muss das Bauen einfacher und kostengünstiger werden. Beim Bau eines Einfamilienhauses sind rund 3.300 gesetzliche Regelungen und Vorschriften zu berücksichtigen. Aktuell fesselt uns die Bürokratie.“
Enrico Roth, Geschäftsführender Gesellschafter der Bau- GmbH Roth, Berlin
22. Februar 2024 - Müssen Sie aus Ihrer Wohnung, weil der Vermieter Ihnen die Kündigung ausgesprochen hat? Dann prüfen Sie doch zunächst einmal, ob Sie nicht einen guten Grund für einen Verbleib vorweisen können.
Kündigung vom Vermieter erhalten? Nicht in jedem Fall bedeutet das, dass Sie die Mietwohnung auch wirklich verlassen müssen. Sie haben nämlich das Recht, Widerspruch gegen die ordentliche Kündigung zu erheben. Dieser hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder Angehörige Ihres Haushalts eine Härte darstellt, die Ihnen unter Würdigung der Interessen des Vermieters nicht zuzumuten ist. Auf diese sogenannte Sozialklausel weist Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund hin.
Ein Härtefall liegt zum Beispiel vor, wenn es Ihnen nicht gelingt, einen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zu finden. Das bedeutet Hartmann zufolge nicht, dass die neue Wohnung der alten hinsichtlich des Preises, der Größe, des Zuschnitts und der Qualität vollständig entsprechen muss. Sie muss aber den Bedürfnissen des Mieters genügen und finanziell tragbar für ihn sein.
Mit der Suche nach einer neuen Bleibe sollten betroffene Mieter direkt nach Zugang der Kündigung beginnen und ihre Bemühungen für den möglichen Streitfall sauber protokollieren - also etwa die Adressen der besichtigten Wohnungen, vergebliche Anfragen und erhaltene Absagen. Der bloße Verweis darauf, dass sich die Wohnung laut Landesverordnung in angespannter Wohnungsmarktlage befindet, reicht nicht aus.
Tiefe Verwurzelung kann Härtefall begründen
Härtegründe können außerdem bestehen, wenn der Mieter tief verwurzelt in seinem vertrauten Wohnumfeld ist - etwa weil er sehr alt ist und das Mietverhältnis schon lange besteht. Aber auch dann, wenn durch einen Umzug eine ernsthafte Gefahr für den gesundheitlichen Zustand des Mieters oder einen seiner Wohnungsangehörigen besteht. Zudem können etwa Frauen in einer fortgeschrittenen Schwangerschaft, Studierende in der Examenszeit oder Promovierende während der Fertigstellung ihrer Promotionsarbeit unter Umständen erfolgreich um Aufschub bitten.
Den Widerspruch müssen Mieterinnen und Mieter schriftlich an ihren Vermieter richten - und zwar rechtzeitig. Bedeutet: spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungszeit. Die Gründe für den Widerspruch sind Mieter ihrem Vermieter erst auf Nachfrage schuldig. Treffen mehrere Härtegründe zu, sollten Betroffene unbedingt sämtliche Umstände angeben, rät Jutta Hartmann.
Geht der Fall vor Gericht, hängt es vom Einzelfall ab, in wessen Sinne die Richter entscheiden. Eine allgemeine Ableitung gibt es nicht. «Das Gericht muss die Härtegründe des Mieters gegen das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses abwägen», sagt Hartmann. Überwiegen bei der Interessenabwägung die Härtegründe, hat der Mieter mit seinem Widerspruch Erfolg. Das ist etwa der Fall, wenn dem Mieter durch den Verlust der Wohnung eine erhebliche Gesundheitsgefahr droht, während der Vermieter ausschließlich wirtschaftliche Interessen verfolgt.
Die Sozialklausel hat Grenzen
Gibt das Gericht dem Mieter recht, kann es anordnen, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird. Ist absehbar, dass der Härtegrund, auf den sich der Mieter berufen hat, über kurz oder lang wegfallen wird, kann das Gericht alternativ die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit anordnen. Dem Bundesgerichtshof zufolge soll dieser Fall die Regel darstellen.
Doch selbst wenn die angeordnete Verlängerung irgendwann ausläuft, muss ein Mieter nicht zwingend aus der Wohnung, sagt Hartmann. Von einem Widerspruch können Mietparteien nämlich wieder und wieder Gebrauch machen - allerdings nicht mit derselben Begründung. Es muss sich bis dahin eine neue Härte ergeben haben.
Aber Achtung: Es gibt auch Fälle, in denen die Sozialklausel keine Anwendung findet. Zum Beispiel, wenn dem Vermieter ein Grund zur fristlosen Kündigung gegen den Mieter vorliegt - etwa wegen Zahlungsverzugs. Aber auch bei Zeitmietverträgen oder bei der Vermietung von möblierten Zimmern in der Wohnung des Vermieters können sich Mieterinnen und Mieter nicht auf die Sozialklausel berufen.
Örtliche Mietervereine helfen bei der Beratung, sollten Sie sich bei der Ausgestaltung des Widerspruchs unsicher sein oder die Kündigung des Vermieters grundsätzlich auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen wollen. (dpa)
22. Februar 2024 - Die Haushalte in Deutschland müssen auf Gas doch nicht bereits zum 1. März wieder die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent zahlen. Ein entsprechender Passus im anvisierten Wachstumschancengesetz wurde gestrichen.
Die Mehrwertsteuersenkung bei Gas soll doch erst Ende März auslaufen - einen Monat später als geplant. Das geht aus dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundesrat zum Wachstumschancengesetz hervor. Nach der vom Bundesgesetz beschlossenen Fassung war noch von einem Auslaufen der Senkung Ende Februar die Rede.
Wegen der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt und beides so billiger gemacht. Laut geltendem Gesetz soll die Maßnahme Ende März auslaufen.
Ein Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sagte, mit dem Wachstumschancengesetz sollte das Auslaufen des ermäßigten Steuersatzes für die Lieferung von Gas und von Wärme bereits zum 29. Februar erfolgen. «Diese Maßnahme wurde gestrichen. Somit läuft der ermäßigte Steuersatz erst Ende März aus.» Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher SPD, sprach von einer wichtigen Entlastung für die Verbraucher bis zum Ende der Heizperiode.
Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte den Beschluss des Vermittlungsausschusses. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: «Das ist richtig und gut so. Die Klarheit war erforderlich, die lange Hängepartie ist aufgelöst. Eine vorgezogene Steuererhöhung hätte Gas und Strom für alle wieder früher verteuert. Dies hätte im völligen Widerspruch zu den debattierten Hilfen für die Wirtschaft gestanden.»
Das geänderte Wachstumschancengesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Unklar ist, ob die Union dem Gesetz zustimmt. Die Mehrwertsteuersenkung läuft aber nach geltendem Umsatzsteuergesetz ohnehin Ende März aus. (dpa)
21. Februar 2024 - Kein Hochziehen mit der Hand, dafür vielleicht per Zeitschaltuhr: elektrische Rollläden sind praktisch. Hat man sie an allen Fenstern, müssen aber Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Fällt im Brandfall der Strom im Haus aus, lassen sich elektrisch betriebene Rollläden aufgrund der eingebauten Aufschiebesperre womöglich nicht öffnen. Sind sie überall im Haus angebracht, bedeutet das oft auch: Der zweite Rettungsweg, bei Ein- und Zweifamilienhäusern in der Regel Fenster, Terrassen- oder Balkontüren, ist dann versperrt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
Eine Lösungsvariante laut VPB: Am ausgewiesenen zweiten Rettungsweg, also beispielsweise an der Balkontür, einen mit Gurten bedienbarer Rollladen installieren, der sich im Ernstfall einfach aufziehen lässt.
Puffer-Akku gibt Power für den Notfall
Ist der zweite Rettungsweg bereits mit einem elektrisch betriebenen Rollladen ausgestattet, kann man dem VPB zufolge auch einen Pufferakku einsetzen lassen, mit dem sich der Rollladen bei einem Stromausfall öffnen lässt. Gut zu wissen: Der Pufferakku muss regelmäßig überprüft werden. Dafür fallen Wartungskosten an.
Eine Alternative: Den elektrisch betriebenen Rollladen mit einer zusätzlichen Nothandkurbel ausstatten, sodass er auch bei einem Stromausfall geöffnet werden kann. Diese sollte in Reichweite aller Bewohner angebracht werden – auch der Kinder. Wichtig: alle müssen wissen, wo sich die Nothandkurbel befindet und wie man sie bedient. (dpa)
20. Februar 2024 - Deutschland braucht dringend mehr Wohnungen – doch die Aussichten sind laut Experten trübe. Gefordert seien unter anderem die Länder.
Experten der Immobilienwirtschaft warnen vor dramatischen Einbrüchen im deutschen Wohnungsbau. Der Rat der Immobilienweisen kritisierte bei der Vorstellung seines Frühjahrsgutachtens unter anderem hohe staatliche Abgaben und teils unzureichende Förderangebote. So fehlen in Deutschland den Fachleuten zufolge in diesem Jahr 600.000 Wohnungen. 2027 sollen es 830.000 sein. Dem Ifo-Institut zufolge könnte die Zahl der jährlich neugebauten Wohnungen bis 2026 um 35 Prozent im Vergleich zum vergangenen Jahr zurückgehen.
«Bauen ist heute faktisch unmöglich», sagte der Präsident des Zentralen Immobilien-Ausschusses, Andreas Mattner, am Dienstag. Wohnungsneuentwickler kämen erst bei einer Durchschnittsmiete von 21 Euro auf eine Schwarze Null. «Wer heute baut, geht bankrott.» Das Ziel der Bundesregierung, 400.000 Wohnungen im Jahr zu bauen, rücke in weite Ferne, sagte der Immobilienweise und Direktor des Walter-Eucken-Instituts, Lars Feld.
Prognose: Nur in Schweden weniger Wohnungen
Nach einer Prognose des Forschungsnetzwerks Euroconstruct, der das Ifo-Institut angehört, dürften 2026 in Deutschland 175.000 Wohneinheiten fertiggestellt werden – 95.000 weniger als 2023. Laut der Prognose geht die Zahl fertiggestellter Wohnungen in den 19 untersuchten europäischen Ländern in den kommenden Jahren nur in Schweden noch stärker als in Deutschland zurück.
«Vor allem wegen der stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten ist der Wohnungsneubau in Deutschland oftmals nicht mehr möglich», kritisierte Ifo-Bauexperte Ludwig Dorffmeister. «Die Politik hat die Rahmenbedingungen bislang nicht entscheidend verbessert.»
«Europameister bei der Staatsquote»
Schuld an der düsteren Lage sind laut den Immobilienweisen unter anderem hohe staatliche Abgaben. Deutschland sei «Europameister bei der Staatsquote», erklärte Mattner. Gemeint sind staatlich bedingte Kosten beim Bau von Wohnungen, etwa die Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, technische Baubestimmungen oder energetische Anforderungen.
Die Staatsquote liege in Deutschland derzeit bei 37 Prozent und damit teils deutlich über anderen europäischen Ländern wie Österreich (7 Prozent), Frankreich (19 Prozent) oder Polen (30 Prozent). Wenn die Quote beispielsweise auf 22 Prozent gesenkt würde, lägen Mieten von im Moment 15 Euro noch bei 12,80 Euro, erklärte Mattner. «Es könnte so einfach sein.»
Gefragt seien vor allem die Bundesländer, die Grunderwerbsteuer und kommunale Abschöpfungsprogramme auszusetzen, forderte Mattner. Bundesbauministerin Klara Geywitz mahnte, Bauinvestoren könnten heute nicht über diese Steuer hinaus noch Kitas und Straßen finanzieren. «Die Länder haben die Grunderwerbsteuer immer mehr in die Höhe gesetzt. Nun müssten sie prüfen, welchen Beitrag sie durch Senkung der Grunderwerbsteuer leisten können.»
Gründe zur Hoffnung
Für die Baubranche seien es «alles andere als leichte Jahre» gewesen, sagte die SPD-Politikerin. Es gebe allerdings Entwicklungen, die hoffnungsvoll stimmten. So seien die Zinsen wieder etwas gesunken, die Preise vieler Baumaterialien hätten sich normalisiert, und bei der Auftragslage im Bau sei eine leichte Erholung zu verzeichnen.
Positiv bewertetet der ZIA das neue Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment, für das der Bund 2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen will. Der Verband dringe aber auf einen größeren Schritt: Ein KfW-Programm, das die Marktzinsen auf zwei Prozent senke, brächte bei einer Fördersumme von drei Milliarden Euro 100.000 zusätzliche Wohnungen. Bei neun Milliarden Euro wären es schon 300.000 neue Wohnungen. Das wäre «die wichtige Wende für den Wohnungsmarkt». Ein vorübergehender Verzicht auf die Grunderwerbsteuer oder kommunale Abschöpfungen wären für die Branche wiederum «der Superturbo», sagte Mattner.
Bauwirtschaft für Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz sei ein «Schritt in die richtige Richtung», sagte Feld. «Ich halte es für völlig falsch, eine Verbindung herzustellen zwischen einem Gesetz, das versucht, für Unternehmensinvestitionen bessere Bedingungen zu schaffen und Steuersubventionen im Rahmen des Agrardiesel.» Das habe nichts miteinander zu tun.
Der Bundesrat hatte das Wachstumschancengesetz blockiert, weil es zu Einnahmeausfällen bei den Ländern führt. Deshalb steckt es im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Länderkammer. Die Union will dem Gesetz nur zustimmen, wenn die Streichung von Agrardiesel-Subventionen zurückgenommen wird. Der Vermittlungsausschuss tagt am Mittwochabend. (dpa)
19. Februar 2024 - Mehr als 70 Cent für Strom, mehr als 40 Cent für Gas: So viel kostete Energie noch vor rund eineinhalb Jahren je Kilowattstunde. Inzwischen sind die Preise deutlich gefallen, ein Wechsel kann lohnen.
Wer klimafreundlich bauen oder eine Immobilie altersgerecht umbauen will, kann wieder Fördergeld und zinsverbilligte Kredite vom Bund beantragen. Ab Dienstag könnten bei der staatlichen Bank KfW Anträge für entsprechende Förderprogramme gestellt werden, kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) am Montag in Berlin an. Dabei geht es um die Förderungen für klimafreundlichen Neubau, altersgerechten Umbau und genossenschaftliches Wohnen. Wie lange die Mittel ausreichen, ist allerdings unklar. Zuletzt war einem wichtigen Fördertopf das Geld ausgegangen.
Die Förderprogramme seien wichtig für die zuletzt stark schwächelnde Baukonjunktur, sagte Geywitz. «Jeder Fördereuro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an.» Es gebe aktuell Anzeichen für eine leichte Belebung der Baukonjunktur. «Wohnungen sind ein Produkt, das in Deutschland gebraucht wird», betonte die Ministerin. Man müsse sich daher wenig Sorgen um Absatz und Nachfrage machen. Aktuell müsse die Devise heißen: «Nicht lange diskutieren, sondern machen.»
Klimafreundlicher Neubau
Das Förderprogramm für gut gedämmte und klimafreundliche Häuser gibt es noch kein Jahr - und bereits nach zehn Monaten war im Dezember das Geld ausgegangen. Die Folge: Förderstopp. Jetzt können wieder zinsverbilligte Kredite beantragt werden.
Mit den Mitteln werden Menschen unterstützt, die neue Wohnungen und Häuser energieeffizient und nachhaltig bauen wollen oder einen solchen Neubau kaufen. Sie bekommen von der KfW Kredite mit deutlich günstigeren Zinsen. Angesichts der gestiegenen Kapitalkosten sei das für die Bauherren eine «erhebliche Erleichterung», sagte Geywitz. Ab Dienstag sollen Kredite zu Zinssätzen von 2,1 Prozent vergeben werden - und damit deutlich unter der aktuellen marktüblichen Baufinanzierung. «Da kommt dann auch Bauen wieder in finanzierbare Größenordnungen», sagte Geywitz.
Im vergangenen Jahr wurden laut Bauministerium mithilfe des Programms 47 000 klimafreundliche neue Wohnungen gefördert und Investitionen von 17,4 Milliarden Euro angestoßen. Dass das Programm nun fortgesetzt werde, sei ein wichtiges Signal an die deutsche Bauwirtschaft.
Eine Milliarde Euro stehen laut Geywitz zur Verfügung - im vergangenen Jahr waren es 1,68 Milliarden. Damit ist zumindest zweifelhaft, ob das Geld bis Jahresende ausreicht. Ziel sei, die Konditionen das ganze Jahr über aufrechtzuerhalten, betonte Geywitz. «Der Bundesregierung ist die Bedeutung von stabilen Förderkonditionen bekannt.» Eine weitere Milliarde ist im Bundeshaushalt für den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment vorgesehen.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie kritisierte, die Bundesregierung bleibe «nach wie vor eine konsistente und auf Verlässlichkeit ausgerichtete Wohnungsbaupolitik schuldig». Die Fördermittel seien bereits im vergangenen Jahr nicht ausreichend gewesen. Um einen Förderstopp zu vermeiden, müsse der Bundestag spätestens im Sommer eine Aufstockung der Mittel debattieren.
Altersgerecht Umbauen
Hier können Eigentümer Zuschüsse vom Bund bekommen, die ihr Haus oder ihre Wohnung fürs Alter bereit machen. Das bedeutet: Türschwellen absenken, um einfacher damit Rollator oder Rollstuhl benutzen zu können, die Badewanne zur Dusche umbauen oder Treppen leichter überwindbar machen. Es gehe darum, dass Menschen so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben und nicht in eine Pflegeeinrichtung umziehen müssen, betonte Geywitz.
In diesem Jahr stünden dafür 150 Millionen Euro zur Verfügung und damit doppelt so viel wie im vergangenen Jahr. Einzelne Baumaßnahmen werden mit zehn Prozent der Investitionskosten, maximal aber mit 2500 Euro bezuschusst. Für den gesamten Umbau eines Hauses kann man bis zu 6250 Euro erhalten. 2023 wurden mit dem Programm laut Ministerium fast 31 000 Wohnungen und Häuser barrierefrei umgebaut.
Genossenschaftliches Wohnen
Das Programm für genossenschaftliches Wohnen habe sich zu einem «hidden champion» entwickelt, sagte Geywitz. Die Fördersumme sei daher von 9 Millionen Euro im vergangenen Jahr auf 15 Millionen Euro für 2024 erhöht worden. Die Bundesregierung unterstützt damit Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen oder die Genossenschaftsanteile erwerben.
Sie könnten künftig Kredite bis zu 100 000 Euro zu vergünstigten Konditionen aufnehmen. Der Zinssatz liege je nach Laufzeit zwischen 2 und 2,5 Prozent, der Tilgungszuschuss bei 7,5 Prozent, sagte Geywitz. In Deutschland gebe es rund 2000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften.
Weitere Programme 2024
Im laufenden Jahr sollen noch weitere Förderprogramme an den Start gehen. So solle die Förderung «Jung kauft Alt» mit einem Umfang von 350 Millionen Euro junge Familien beim Kauf alter Immobilien unterstützen. Mit dem Programm «Gewerbe zu Wohnen» soll der Kauf und Umbau von Gewerbegebäuden zu Wohnungen bezuschusst werden. Hierfür seien 120 Millionen Euro angesetzt. «Wir haben heutzutage sehr viele leer stehende Büros, sehr viele leer stehende Ladenlokale, und das ist ein gutes Potenzial, was man auch ohne Nachverdichtung von zusätzlicher Fläche geben kann», sagte Geywitz. Für den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment stünde eine Milliarde Euro zur Verfügung. (dpa)
19. Februar 2024 - Mehr als 70 Cent für Strom, mehr als 40 Cent für Gas: So viel kostete Energie noch vor rund eineinhalb Jahren je Kilowattstunde. Inzwischen sind die Preise deutlich gefallen, ein Wechsel kann lohnen.
Wissen Sie auswendig, wie viel Sie aktuell für Strom und Gas bezahlen? Vermutlich zu viel, schätzt die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen «test»-Heft (Ausgabe 3/2024) - zumindest dann, wenn Sie Ihre Verträge zwischen Ende Dezember 2021 und Mitte März 2023 abgeschlossen haben, als die Preise gerade ihren zwischenzeitlichen Höchststand hatten. Ist das der Fall, sollten Sie sich lieber nach aktuellen Angeboten umsehen, raten die Tester.
Denn aktuell sollten die Preise für Strom nicht mehr als 30 Cent pro Kilowattstunde betragen, Gas ist bereits ab rund 8 Cent je Kilowattstunde zu haben. Wer deutlich darüber liegt, kann mit einem Wechsel ordentlich sparen.
Dafür kann es sinnvoll sein, gängige Vergleichsportale im Internet zu durchforsten und verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. Denken Sie daran, parallel die Preistabelle des jeweiligen Grundversorgers oder lokaler Wettbewerber aufzurufen, die in den Vergleichsportalen häufig fehlen. Prüfen Sie auch, ob es bei Ihren aktuellen Versorgern günstigere Alternativen gibt. Wählen Sie im Idealfall einen Tarif mit zwölfmonatiger Preisgarantie, damit Sie frühestens im 13. Monat von einer Erhöhung betroffen sein können.
Die Frist, mit welcher der Altvertrag gekündigt werden kann, finden Verbraucherinnen und Verbraucher laut «test» auf der Jahresrechnung - ebenso wie Jahresverbrauch und Zählernummer. Diese Angaben sind für den Abschluss des neuen Vertrags wichtig. Wer noch nie etwas an seinem Strom- oder Gastarif geändert hat, befindet sich «test» zufolge in der Grundversorgung und kann hier mit einer Frist von 14 Tagen wechseln. Um die Kündigung des Altvertrags und den reibungslosen Wechsel kümmert sich der neue Versorger. (dpa)
19. Februar 2024 - Die Energiekrise und die Debatte um das neue Gebäudeenergiegesetz haben den Heizungsherstellern einen Absatzrekord beschert. Im zweiten Halbjahr waren vor allem Öl- und Gasheizungen gefragt.
Die Heizungsindustrie hat im vergangenen Jahr in Deutschland so viele Heizungen verkauft wie noch nie. Die Zahl der abgesetzten Wärmeerzeuger sei 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 34 Prozent auf mehr als 1,3 Millionen gestiegen, berichtete der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) in Köln. Zuvor hatte das Medium «Welt» berichtet. Über den erzielten Umsatz machte der Verband keine Angaben.
Das Rekordergebnis sei von Vorzieh- und Sondereffekten gekennzeichnet, so der BDH. So hätten die Hersteller in der ersten Jahreshälfte einen Nachfrageboom bei Wärmepumpen verzeichnet. Als Grund dafür sieht der Verband unter anderem den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die Sorge der Verbraucher vor einer möglichen Gasmangellage.
In der zweiten Jahreshälfte habe die Debatte um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die künftige Förderung für eine gesteigerte Nachfrage bei der Modernisierung von Öl- und Gasheizungen gesorgt. Der Absatz von Wärmepumpen habe sich währenddessen rückläufig entwickelt.
Heiztechnik-Komponenten wie Heizkörper, Fußbodenheizungen oder Lüftungssysteme hätten nicht von dem Boom profitiert. Als Hauptursache dafür sieht der Verband die eingebrochene Neubautätigkeit.
Absatzrückgang bei Wärmepumpen erwartet
Der Großteil der verkauften Anlagen waren Gasheizungen (60 Prozent). Der Anteil der Wärmepumpen lag bei 27 Prozent. Weitere knapp 9 Prozent waren Ölheizungen. Auf Biomasse-Heizungen entfielen knapp 4 Prozent. Hier gab es einen Absatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr - vor allem bei Pelletheizungen (minus 57 Prozent).
Während 2023 bundesweit 356.000 Wärmepumpen verkauft wurden, erwartet der Verband im laufenden Jahr einen Absatzrückgang. «Wir rechnen in diesem Jahr mit einem Absatz auf dem Niveau von 2022», sagte BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt dem Medium. Damals wurden laut BDH 236.000 Anlagen in Deutschland verkauft.
«Mit Inkrafttreten des GEG und der neuen Förderrichtlinie besteht jetzt endlich Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer und vor allem für die Verbraucherinnen und Verbraucher», sagte Staudt laut Mitteilung. (dpa)
16. Februar 2024 - Datenschutz-Aktivist Max Schrems hat zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof wichtige Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt. Nun knöpft sich sein Verein Noyb die deutsche Schufa vor.
Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb hat rechtliche Schritte gegen die Wirtschaftsauskunftei Schufa eingeleitet. In einer Beschwerde beim für die Schufa zuständigen Hessischen Datenschutzbeauftragten erhebt der Verein, hinter dem der Aktivist Max Schrems steht, den Vorwurf, dass das Unternehmen entgegen den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Verbrauchern bei der kostenlosen Selbstauskunft bestimmte Daten vorenthalte. Diese Daten würden nur über eine kostenpflichtige «Bonitätsauskunft» für knapp 30 Euro zur Verfügung gestellt, obwohl die Verbraucherinnen und Verbraucher eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine vollständige Gratiskopie hätten.
Bei der als «Datenkopie» bezeichneten DSGVO-Selbstauskunft teilt die Schufa auf Anfrage einen «Basisscore» mit. Bei der kostenpflichtigen «Bonitätsauskunft» werden dagegen insgesamt sechs verschiedene «Branchenscores» ausgewiesen. Noyb erklärte, damit stelle die Schufa keine vollständige Datenkopie bereit, wie sie im Artikel 15 der Verordnung vorgeschrieben sei.
Die Datenschutz-Aktivisten stören sich zudem daran, dass die Schufa sich für die Ausstellung der DSGVO-Selbstauskunft deutlich mehr Zeit nimmt als für die «Bonitätsauskunft». Bei Testbestellungen sei die bezahlpflichtige «Bonitätsauskunft» nach fünf Tagen im Briefkasten gewesen. Die kostenlose Selbstauskunft traf dagegen erst eine Woche später ein.
Noyb: Leidtragende sind vor allem Wohnungssuchende
Leidtragende der Geschäftspraktiken sind nach Darstellung von Noyb vor allem Wohnungssuchende. Die Schufa mache die kostenlose Selbstauskunft auch in Suchmaschinen wie Google schwer auffindbar und werbe stattdessen für ihr bezahlpflichtiges Produkt mit dem Versprechen eines «Vorteils am Wohnungsmarkt». Einen transparenten Hinweis auf die kostenlose Auskunft nach Artikel 15 DSGVO suche man vergeblich.
Der Deutsche Mieterverbund verwies darauf, dass viele Mietinteressenten insbesondere in großen und nachgefragten Städten geradezu genötigt würden, umfassende Auskunft über sich zu erteilen. «Um die Bonität des Mieters überprüfen zu können, verlangen Vermieter häufig die Vorlage einer Schufa-Auskunft, einer Selbstauskunft und einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung», sagte eine Sprecherin. Auch wenn der Vermieter darauf keinen Anspruch habe, hätten Mieter oft keine andere Wahl, als die Unterlagen vorzulegen.
Mieterbund will keine Stellung nehmen
Zu den konkreten Vorwürfen von Noyb gegen die Schufa wollte der Mieterbund nicht Stellung nehmen. Er verwies aber darauf, dass Vermieter nicht unbegrenzt Auskünfte verlangen dürften. «Der Mieter ist nur verpflichtet, wahrheitsgemäß auf solche Fragen zu antworten, die in direktem Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehen.»
Erkundige sich der potenzielle Vermieter nach dem Nettoeinkommen, dem Arbeitsverhältnis oder der Zahl der zum Haushaltsmitglieder, sollte der Mieter die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Persönliche Fragen beispielsweise nach der Religion, einer bestehenden Krankheit, Vorlieben und Hobbys, einer Parteimitgliedschaft oder einer Schwangerschaft müssten dagegen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Stellungnahme der Schufa lag zunächst nicht vor. (dpa)
16. Februar 2024 - Wie groß muss deine Photovoltaik-Anlage sein und wie viel Fläche brauchst du dafür? Nicht nur der durchschnittliche Stromverbrauch ist entscheidend. Auch Faktoren wie Dachausrichtung, Neigung und Region spielen eine Rolle, wie viel Leistung deine Solaranlage haben sollte und ob dein Dach groß genug für dein Vorhaben ist.
15. Februar 2024 - In Deutschland lebt jeder fünfte Mensch allein. Das sind deutlich mehr als in den meisten anderen Ländern der Europäischen Union.* Doch nicht alle Alleinlebenden sind Singles. Viele führen seit Jahren eine Beziehung, wohnen allerdings getrennt voneinander. Das ergab eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage von Goldberger Marktanalytik im Auftrag von ImmoScout24.
14. Februar 2024 - Der Justizminister habe noch keines der im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben auf den Weg gebracht, heißt es aus der SPD. Die Vize-Fraktionsvorsitzenden Hubertz und Wiese fordern mehr Einsatz.
Zum Schutz vor stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag mehr Einsatz von Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe noch keines der im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben auf den Weg gebracht, heißt es in einem Brief der Vize-Fraktionsvorsitzenden Verena Hubertz und Dirk Wiese an den Minister, aus dem die «Rheinische Post» zitiert. Die Zeit dränge. Die Mietpreisbremse etwa laufe Ende 2025 aus, und die Länder bräuchten eineinhalb Jahre Vorlauf für eine Verlängerung.
«Wir fordern Sie daher auf, die Maßnahmen der Mietrechtsreform noch in diesem Quartal dem Parlament vorzulegen», zitiert die Zeitung aus dem Brief. Zu den Maßnahmen zählt demnach auch ein Gesetz über ein kommunales Vorkaufsrecht für Wohnhäuser. «Ihre Untätigkeit ist weder erklärbar noch nachvollziehbar angesichts der prekären Situation auf dem deutschen Mietmarkt», schreiben Hubertz und Wiese an den Ressortchef. (dpa)
14. Februar 2024 - Im Januar sind die Zinsen für Immobiliendarlehen gegenüber dem Vormonat minimal nach oben gegangen. Für Bauwillige ist das kein Grund zur Beunruhigung, ein Angebotsvergleich lohnt sich aber.
Nach einem Zinsrutsch zum Ende des Vorjahres haben viele Banken ihre Bauzinsen im Januar moderat angehoben. Das stellt die Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 3/2024) in ihrem monatlichen Vergleich fest. Mehr als einen zehntel Prozentpunkt sei es in der Regel aber nicht nach oben gegangen. Damit blieben die Zinsen für Immobiliendarlehen im Schnitt weiterhin deutlich unter der Vier-Prozent-Marke und somit günstiger als vor einem Jahr.
Der sorgsame Vergleich verschiedener Angebote kann sich für Kauf- und Bauwillige aber weiterhin lohnen - die Zinsunterschiede sind mitunter beachtlich. Laut «Finanztest» lagen die besten Zinssätze für eine 80-Prozent-Finanzierung bei zehn Jahren Laufzeit zum Stichtag 25. Januar bei 3,09 Prozent (BBBank). Beim Kreditvermittler Dr. Klein lag der Zinssatz zuletzt bei 3,16 Prozent, das Angebot der Freien Finanzierer München mit 3,21 Prozent landete auf dem dritten Platz. Zum Vergleich: Der höchste Zins im Test lag bei 4,22 Prozent.
Bei längerer Zinsbindung ist mit einem geringfügigen Aufschlag zu rechnen. Wer sich die Zinsen im Januar gleich für 15 Jahre festschreiben lassen wollte, musste mindestens 3,37 Prozent Zinsen bringen (Dr. Klein und Freie Finanzierer München). Eine 20-jährige Zinsbindung schlug mit bestenfalls 3,48 Prozent zu Buche (Luna Finanzierung).
Mehr Eigenkapital, geringerer Zinssatz im Schnitt
Bauwillige, denen mehr Eigenkapital zur Verfügung steht, konnten von etwas günstigeren Zinssätzen profitieren. Bei der 60-Prozent Finanzierung lag der durchschnittliche Zinssatz bei zehnjähriger Zinsbindung laut «Finanztest» bei 3,36 Prozent. Wer sich mehr Geld von der Bank leihen muss, weil er nur zehn Prozent des Kaufpreises selbst aufbringen kann, muss für diese 90-Prozent-Finanzierung einen Zinssatz von durchschnittlich 3,62 Prozent akzeptieren. Bei der 80-Prozent-Finanzierung waren es im Schnitt 3,49 Prozent. (dpa)
14. Februar 2024 - Der eine macht's, der andere nicht: Die Photovoltaikanlage mit einer Versicherung schützen. Notwendig ist das nicht, wer sich aber dafür entscheidet, sollte einiges beachten.
Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der eigenen Immobilie kann schnell mehrere zehntausend Euro kosten. Geht sie zu Bruch, ist das mindestens ärgerlich, wenn auch nicht existenzbedrohend. Wer sich gegen die finanziellen Folgen absichern möchte, kann das tun - mit verschiedenen Versicherungen oder Zusatzbausteinen. Die Zeitschrift «Finanztest» (03/2024) hat 80 verfügbare Angebote miteinander verglichen - nur 33 davon erfüllen die Mindestkriterien.
Grundsätzlich empfiehlt «Finanztest», den Schutz einer PV-Anlage in die Wohngebäudeversicherung zu integrieren - nicht zuletzt, weil es die Abwicklung erleichtert, sollten Anlage und Haus Schaden nehmen. Bei vielen Anbietern ist das über einen Zusatzbaustein möglich. Einen solchen Baustein gibt es für Anlagen mit sieben Kilowatt Peak-Leistung und einem Anschaffungspreis von 20.000 Euro ab 35 (Huk-Coburg und Huk24) bis 120 Euro (Schwarzwälder) pro Jahr. Geschützt sind Versicherungsnehmer dann etwa bei Schäden durch Brände, Schnee, Hagel oder Hochwasser.
Eine separate Photovoltaikversicherung schützt unter Umständen umfangreicher - etwa auch vor Gefahren wie Diebstahl, Tierbissen, Bedienungs- und Konstruktionsfehlern. Sie ist zu haben für 65 Euro (Dema) bis 107 Euro (Inter).
Gut zu wissen: Einige Versicherungen leisten nur, wenn die Anlage von einer Fachfirma montiert worden ist. Wer die Installation auf eigene Faust vorgenommen hat, erhält häufig keinen Schutz. Mindestens vorausgesetzt haben die Tester neben den bereits genannten Kriterien zum Beispiel auch Schutz vor Blitzschlag, Implosion, Explosion, Leitungswasser, Ertragsausfällen und grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen.
Selbst wer seine Photovoltaikanlage nicht mit einer Versicherung schützt, sollte deren Anschaffung «Finanztest» zufolge dem Wohngebäudeversicherer anzeigen. Der Grund: Eine solche Installation steigert den Wert des Hauses. Tritt ein Schaden ein, laufen Eigentümerinnen und Eigentümer Gefahr, unterversichert zu sein und diesen nur anteilig ersetzt zu bekommen. Einen möglicherweise höheren Versicherungsbeitrag sollten Betroffene daher in Kauf nehmen. (dpa)