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Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn

Vermieter können Wärmepumpe sofort voll steuerlich absetzen


23. Oktober 2023 - Für viele Hausbesitzer ist eine Wärmepumpe die Alternative zu Öl- oder Gasheizung. Ob sie sich lohnt, will überlegt sein - zumindest spart gut Steuern, wer seine Vermietungsimmobilie damit ausstattet.

 

Die recht hohen Kosten für den nachträglichen Einbau einer Wärmepumpe direkt und komplett von den Steuern absetzen? Das geht in der Regel, wenn es sich um ein Haus handelt, das vermietet wird. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Auch wenn es teuer war, die Kosten sind als sogenannte Erhaltungsaufwendungen zu betrachten, die sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung abgesetzt werden können.

Zwar gelten die Kosten in einem bestimmten Fall als nachträgliche Herstellungskosten, die nur mit einem kleinen Prozentsatz über viele Jahre abgeschrieben werden können. Dieser Fall ist laut BVL aber eher selten. Dafür müssen nahezu gleichzeitig drei der vier wesentlichen Ausstattungsmerkmale einer Immobilie erneuert worden sein: Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie Fenster.

Hat also jemand zum Beispiel 80.000 Euro für die Installation einer Wärmepumpe bezahlt, kann er oder sie diese Kosten auf einen Schlag als Werbungskosten absetzen. Allerdings ist zu beachten, dass erhaltene Fördergelder oder Zuschüsse für die Umrüstung die abziehbaren Werbungskosten reduzieren.

Zwei Tipps von BVL-Geschäftsführer Erich Nöll:

1. Übersteigen die abziehbaren Kosten die Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust. Dieser kann wiederum die Steuern für andere Einkünfte, etwa als Arbeitnehmer, mindern.

2. Sie können den Betrag für den Wärmepumpeneinbau auch strecken. «Wenn Sie schon mit einem Teil der Kosten bei den Steuern auf Null kommen, lohnt sich das», erklärt Nöll. Bei Wohngebäuden hat man die Wahl, größere Erhaltungsaufwendungen auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig zu verteilen - und so die maximale steuerliche Entlastung zu erreichen. (dpa)




Laura Ludwig/dpa-tmn

Aufgepasst: Baugenehmigung kann Gültigkeit verlieren


20. Oktober 2023 - Die Pläne haben sich geändert, die Zinsen sind abrupt gestiegen oder der einst sichere Job ist weg: Die Gründe, weshalb sich ein Bau verzögert, können verschieden sein. Der Genehmigung ist das egal.

 

Hätten Sie's gewusst? Eine Baugenehmigung kann mit der Zeit erlöschen. Wer nicht weiß, wann Baubeginn sein soll, sollte darum lieber noch keinen Bauantrag stellen. Das empfiehlt Rechtsanwältin Claudia Stoldt von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Der Grund: Eine Baugenehmigung kann nach einer gewissen Zeit erlöschen.

Diese Fristen gelten in den Bundesländern

Wie lange die Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Geltungsdauer ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt und beträgt

  • in Berlin zwei Jahre
  • in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen drei Jahre
  • in Bayern und Rheinland-Pfalz vier Jahre
  • in Brandenburg sechs Jahre

Die Baugenehmigung erlischt, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb der Geltungsdauer begonnen wird. Dann wird ein neuer Bauantrag fällig. Etwas anderes gilt nur, wenn die Frist nach schriftlichem Antrag verlängert wird. Ein solcher Antrag hat laut Rechtsanwältin Stoldt allerdings nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die eigenen Pläne dem dann geltenden öffentlichen Baurecht nicht widersprechen.

Aufgepasst: Eine Baugenehmigung kann zudem auch dann ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Bau ins Stocken gerät und zum Beispiel mehr als ein Jahr unterbrochen wird. Auch hier gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Fristen.

Brandenburg ist das einzige Bundesland, in dem es eine solche Regelung nicht gibt. Dort erlischt die Baugenehmigung aber, wenn die Bauherren nicht spätestens sieben Jahre nach Erteilung der Genehmigung in die Immobilie eingezogen und die Nutzungsaufnahme beim zuständigen Bauamt angezeigt haben.

Wer beim Kauf eines Grundstücks prüfen möchte, ob das Grundstück überhaupt nach den eigenen Vorstellungen bebaut werden kann, dem rät Stoldt, zunächst einen Bauvorbescheid zu beantragen. Dieser ist günstiger als ein Bauantrag und kann erste Gewissheit bringen. Die dort getroffenen Entscheidungen der Baubehörde sind für die Länge der Geltungsdauer, die in der Regel adäquat zum Bauantrag ist, verbindlich. Den Bauantrag ersetzt der Vorbescheid aber nicht. (dpa)




Christin Klose/dpa-tmn

Urteil: Wem Vermieter alles die Kündigung erklären müssen


19. Oktober 2023 - Die Kündigung eines Mietvertrags durch den Vermieter bedarf der Schriftform und eines guten Grundes. Wichtig ist aber auch, dass sie den korrekten Personen zugestellt wird.

 

Mit dem Tod eines Mieters geht das Mietverhältnis auf dessen Erben über. Wollen Vermieter den Vertrag wirksam kündigen, müssen sie die Kündigung allen Erben gegenüber aussprechen. Die Kündigung nur einem Erben gegenüber ist ungenügend.

Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 67 S 120/23), auf die die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Mann eine Wohnung gemietet, in der er gemeinsam mit seinem Sohn gelebt hatte. Als der Mann im Pflegeheim stirbt, wird er von seinem Sohn und seiner Tochter beerbt. Der Sohn verbleibt in der Wohnung.

Weil der Sohn sich in der Wohnung allerdings wegen eines Betäubungsmitteldeliktes strafbar gemacht hatte, erklärt die Vermieterin ihm die Kündigung. Als er sich weigert, freiwillig zu gehen, erhebt die Vermieterin Räumungsklage.

Schwester hätte auch Kündigung erhalten müssen

Dagegen wehrt sich der Mann mit der Begründung, das Mietverhältnis sei nicht wirksam gekündigt worden - weil der Miterbin, seiner Schwester, nicht ebenfalls die Kündigung erklärt worden war.

Zu Recht, urteilt das Gericht. Weil der verstorbene Vater zum Zeitpunkt seines Todes schon längere Zeit krankheitsbedingt in einer Pflegeeinrichtung untergebracht war, kann nicht angenommen werden, dass dieser einen gemeinsamen Haushalt mit seinem Sohn geführt hat.

Deswegen ist das Mietverhältnis auch nicht nur auf den Sohn, sondern auf beide gesetzliche Erben, den Sohn und die Tochter, übergegangen. Für ihre Gültigkeit hätte die Kündigung deshalb tatsächlich beiden Erben erklärt werden müssen. (dpa)




Rolf Vennenbernd/dpa

Baugenehmigungen brechen weiter ein


18. Oktober 2023 - Im Wohnungsbau ist kein Ende der Flaute absehbar. Der Rückgang der Bewilligungen deutet darauf, dass sich der Wohnungsmangel sogar verschärft. Branchenverbände nehmen die Politik in die Pflicht.

 

Der Wohnungsmangel in Deutschland droht sich zu verschärfen. Im August setzte sich der Rückgang der Baugenehmigungen ungebremst fort, wie Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen. Bau- und Immobilienverbände forderten von der Politik, die Beschlüsse des Wohnbaugipfels von September zügig umzusetzen und weitere Hilfen für Bauherren auf den Weg zu bringen.

Zwar könnten die bekannten Maßnahmen erst mittelfristig wirken, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes HDB, Tim-Oliver Müller. «Wenn aber die Regierung nicht über die angekündigten Mittel hinaus weitere Initiativen ergreift, wird die Wohnungsnot zu einem der drängendsten politischen Probleme des kommenden Jahres.»

Teure Materialien und gestiegene Zinsen

Im August wurde nach Angaben des Statistischen Bundesamtes der Bau von 19 300 Wohnungen bewilligt - fast ein Drittel (31,6 Prozent) oder 8900 Genehmigungen weniger als im Vorjahreszeitraum. In den ersten acht Monaten 2023 sank die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen binnen Jahresfrist um 28,3 Prozent, ein Minus um 69 100 auf 175 500 Wohnungen. Zum Rückgang dürften weiterhin vor allem steigende Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben, teilten die Statistiker in Wiesbaden mit.

Deutschland sei bei einer um gut drei Millionen Menschen höheren Bevölkerungszahl wieder auf das Genehmigungsniveau von Anfang 2014 zurückgefallen, sagte HDB-Hauptgeschäftsführer Müller. «So werden weder die Menschen im Land mit genügend bezahlbarem Wohnraum versorgt, noch werden wir attraktiv für die Fachkräfteeinwanderung.»

Die Baugenehmigungen sind mit Blick auf den Wohnungsmangel gerade in den Städten ein wichtiger Indikator. Denn was heute nicht genehmigt wird, fehlt später bei den Fertigstellungen - etwa im Mietmarkt, wo der Wohnungsmangel für Preisdruck nach oben sorgt. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte eingeräumt, dass die Ampel-Koalition ihr Ziel von jährlich 400 000 neuen Wohnungen verfehlen wird.

Teils Rückgänge von über 50 Prozent

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis August 143 900 Wohnungen bewilligt, fast ein Drittel (32 Prozent) weniger als im Vorjahreszeitraum, errechneten die Statistiker. Dabei sank die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um fast 38 Prozent. Bei Zweifamilienhäusern habe sich die Zahl der genehmigten Wohnungen gar mehr als halbiert (minus 52,5 Prozent). Bei der Gebäudeart mit den meisten Wohnungen, den Mehrfamilienhäusern, brachen die Genehmigungen um 28 Prozent ein. Nur Wohnheime konnten einen Anstieg verzeichnen.

Trotz großer Nachfrage nach Wohnraum sinkt die Zahl der Baugenehmigungen seit Monaten - teure Materialien und stark gestiegene Zinsen belasten Bauherren; private Hausbauer ebenso wie große Investoren halten sich zurück. Im September waren laut einer Ifo-Umfrage 21,4 Prozent der Baufirmen von Stornierungen betroffen. Im ersten Halbjahr haben kräftige Preisanstiege bei vielen Materialien das Bauen weiter verteuert, darunter Zement und Bausand, stellte das Statistische Bundesamt kürzlich fest. Fast alle Baumaterialien seien teurer als vor der Energiekrise.

Ruf nach mehr Unterstützung von der Politik

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, mahnte eine zügige Umsetzung der Beschlüsse des Wohnungsbaugipfels an. «Wenn jetzt dem Regierungsbekenntnis keine Taten folgen, werden wir im nächsten Jahr nicht einmal mehr 250 000 Wohnungen schaffen.»

HDB-Hauptgeschäftsführer Müller wies darauf hin, dass viele der Punkte im Bau-Paket von der Zustimmung und Umsetzung der Bundesländer abhängig seien, so etwa die Beschleunigung der Baugenehmigungen oder die Senkung der Grunderwerbsteuer. Die Bauministerkonferenz im November müsse liefern. Er mahnte zudem die schnelle Prüfung eines Zinsverbilligungsprogramms an. Ähnlich äußerte sich der Präsident des Zentralen Immobilien-Ausschusses, Andreas Mattner. Ein großvolumiges Kreditprogramm der staatlichen Förderbank KfW mit einem Zinssatz von zwei Prozent für Neubauten ab Energiestandard EH55 sei überfällig. (dpa)




Sven Hoppe/dpa

Viele Baumaterialien nochmals deutlich teurer geworden


17. Oktober 2023 - Bauen in Deutschland hat sich erheblich verteuert. Der Trend zu steigenden Preisen hält an - auch wenn manche Materialien zuletzt wieder etwas günstiger wurden.

 

Erneut gestiegene Preise für viele Materialien haben Bauen in Deutschland im ersten Halbjahr weiter verteuert. Vor allem mineralische Baustoffe wie Zement (plus 41,7 Prozent) oder Bausand (plus 22,7 Prozent) verteuerten sich verglichen mit dem Vorjahreszeitraum deutlich, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.

Deutliche Preisrückgänge gab es nach Angaben der Wiesbadener Behörde hingegen bei Baumaterialien aus Holz: Konstruktionsvollholz (minus 28,0 Prozent) und Dachlatten (minus 25,3 Prozent) verbilligten sich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr.

Ebenfalls günstiger wurden einige Produkte aus Stahl, obwohl dessen Herstellung wie die mineralischer Baustoffe vergleichsweise energieintensiv ist. Betonstahl in Stäben kostete nach Berechnungen des Bundesamtes 28,5 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2022, Betonstahlmatten wurden um 27,1 Prozent günstiger.

Fast alle Baumaterialien teurer als vor der Energiekrise

«Trotz der teilweise sinkenden Preise für einzelne Baustoffe lag das Preisniveau im ersten Halbjahr 2023 für nahezu alle Baumaterialien über dem Niveau vor der Energiekrise», ordneten die Statistiker ein. Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine waren die Energiepreise geradezu explodiert.

Das bekommt die Baubranche bis ins laufende Jahr hinein zu spüren: So lagen in den ersten sechs Monaten 2023 beispielsweise die Preise für Kalk und Gips (plus 67,7 Prozent) sowie Zement (plus 57,1 Prozent) weit über dem Niveau des ersten Halbjahres 2021. Energieintensiv hergestellte Baustoffe wie Flachglas - zum Beispiel für Fenster - verteuerten sich in diesem Zeitraum um 45,4 Prozent. Die Preise für Baustoffe aus Metall stiegen um rund ein Drittel (plus 31,6 Prozent).

Die gestiegenen Preise für Material und Arbeit bremsen ebenso wie die höheren Zinsen die Bautätigkeit. Immobilien- und Bauverbände gehen davon aus, dass das Ziel der Bundesregierung von jährlich 400.000 neuen Wohnungen im laufenden Jahr klar verfehlt werden wird. (dpa)




Hauke-Christian Dittrich/dpa

Neubauförderung für Familien: Mehr Geld, bessere Konditionen


16. Oktober 2023 - Fördermittel für den privaten Wohnungsbau wurden der Bundesregierung in den vergangenen Jahren aus den Händen gerissen. Doch ein Programm für Familien floppte. Jetzt wird es angepasst.

Die Bundesregierung will Familien stärker als bisher beim Bau ihres eigenen, klimafreundlichen Hauses unterstützen. Die Konditionen für zinsverbilligte Kredite über das Programm «Wohneigentum für Familien» würden deutlich verbessert, teilte das Bauministerium am Montag mit. «Damit wird noch mehr Familien der Zugang zum Förderprogramm ermöglicht», hieß es. Die neuen Konditionen gelten direkt ab Montag.

Mit dem Programm versucht die Bundesregierung gegen die seit Monaten anhaltende Bauflaute anzukämpfen. Wegen der gestiegenen Zinsen und auch teurer Baumaterialien ist der Wohnungsbau in Deutschland insgesamt stark ins Stocken geraten. Immer weniger Familien und auch die kommerzielle Immobilienwirtschaft entscheiden sich fürs Bauen. Zugleich gibt es zu wenig Wohnraum.

Stimmung im Wohnungsbau am Boden

Die Stimmung im deutschen Wohnungsbau ist so schlecht wie noch nie seit mindestens 32 Jahren, stellte das Münchner Ifo-Institut am Montag fest. Das vom Ifo erhobene Geschäftsklima in der Branche fiel im September mit minus 54,8 Punkten auf den tiefsten Stand seit Beginn der Erhebung im Jahr 1991. Zudem gibt es immer mehr Stornierungen. 21,4 Prozent der befragten Baufirmen waren im September davon betroffen. «Viele Projekte sind wegen der höheren Zinsen und gestiegenen Baukosten nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar», sagte Ifo-Experte Klaus Wohlrabe.

Kritik an niedriger Einkommensgrenze

Bauministerin Klara Geywitz betonte zum Förderprogramm: «Mit unserer Wohneigentumsförderung unterstützen wir gezielt Familien, die sich den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung im Neubau erfüllen möchten.» Das seit Juni existierende Programm der Förderbank KfW war zum Start jedoch gefloppt. In den ersten zwei Monaten wurden lediglich 104 Anträge eingereicht.

Experten führten die niedrigen Antragszahlen auf die harten Kriterien zurück. Denn: Die Bauherren durften nicht zu viel verdienen. Für Familien mit einem Kind galt bisher eine Grenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens von 60.000 Euro. Familien mit zwei Kindern durften 70.000 Euro verdienen, um für die Förderung infrage zu kommen. Experten kritisierten, die geforderten Standards für Energieeffizienz könnten sich diese Familien trotz Förderung kaum leisten.

Anpassungen auch bei Zinskonditionen

Die Bundesregierung erhöht die kritisierte Einkommensgrenze nun deutlich: Anspruch haben laut Bauministerium jetzt Ein-Kind-Familien mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind kommen weitere 10.000 Euro dazu, so dass eine Familie mit zwei Kindern bis zu 100.000 Euro verdienen darf.

«Wir erhöhen zudem die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro», erklärte Bauministerin Klara Geywitz (SPD). «Und das alles für äußert attraktive Zinskonditionen von unter einem Prozent.»

Konkret können für klimafreundliche Gebäude jetzt 170.000 Euro zu den günstigen Konditionen aufgenommen werden. Das gilt für Familien mit einem oder zwei Kindern. Größere Familien und auch Familien, die noch klimafreundlicher bauen, können mehr Geld bekommen. Der Maximalbetrag liegt bei 270.000 Euro zinsgünstigem Kredit für Familien mit fünf Kindern, deren Haus besonders strenge Klima-Kriterien erfüllt.

Welche Häuser förderfähig sind

Gefördert werden Neubau und Ersterwerb eines gerade gebauten Hauses. Voraussetzung ist, dass die Familie das Haus selbst bewohnen will - und nicht schon anderes Wohneigentum hat. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze werden nicht gefördert.

Damit Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht, gibt es die Kredite außerdem nur für Neubauten mit geringem CO2-Fußabdruck. Konkret müssen sie mindestens den Standard EH40 erfüllen. Das bedeutet, dass das Gebäude nur 40 Prozent der Energie verbrauchen darf, die ein Standardhaus benötigt. Um die höhere Förderstufe zu erreichen, müssen die noch strengeren Kriterien für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erfüllt werden. (dpa)





Die Kaufpreise stabilisieren sich deutschlandweit. Kauf-Nachfrage nimmt stetig zu


13. Oktober 2023 - Das ImmoScout24 WohnBarometer für das dritte Quartal zeigt, dass besonders in den Metropolen die Nachfrage nach Bestandswohnungen stark steigt. Der Anstieg der Angebotsmieten bremst hingegen etwas ab und erreicht bei Bestandswohnungen vorerst ein Plateau.


Sebastian Gollnow/dpa

Studie: Anstieg der Bestandsmieten in Metropolen ebbt ab


12. Oktober 2023 - Die Mieten in deutschen Städten haben zuletzt stark zugelegt. Nun zeichnet sich laut einer Analyse eine Verschnaufpause ab - wie lange, ist allerdings unklar.

Die Nachfrage nach Wohnungen in Deutschland gerade in den Metropolen wächst, doch der jüngste Anstieg der Mieten flacht im Bestand ab. Das zeigt eine Analyse des Immobilienportals ImmoScout24, die am Mittwoch in Berlin veröffentlicht wurde.

Demnach waren bundesweit im dritten Quartal mehr Menschen auf der Suche nach Mietwohnungen. ImmoScout24 verzeichnete einen Sprung bei den Anfragen von 9 Prozent bei Bestandswohnungen und von zwei Prozent bei Neubauobjekten gegenüber dem zweiten Quartal. Besonders zogen die Nachfragen in den Metropolen an. «Der Run auf Mietwohnungen im Bestand nimmt weiter zu und spiegelt eindrücklich den großen Mangel an erschwinglichen Wohnungen», sagte Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

Trotz hoher Nachfrage ebbte demnach der Anstieg der Mieten im Bestand ab. Im dritten Quartal stiegen sie im Bundesschnitt um 0,9 Prozent zum Vorquartal. In den größten sieben Städten Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt und Stuttgart lag das Plus im Mittel bei 0,7 Prozent. Im zweiten Quartal habe die Teuerung in den Metropolen noch deutlich über zwei Prozent gelegen, hieß es.

Hohe Zinsen

Der Anstieg der Angebotsmieten erreiche bei Bestandswohnungen zumindest «vorerst ein Plateau», hieß es bei ImmoScout24. Womöglich stoße auch die finanzielle Belastbarkeit der Mieter an Grenzen.

Wegen der stark gestiegenen Zinsen können sich viele Menschen den Immobilienkauf nicht mehr leisten und weichen verstärkt auf den Mietmarkt auf, was dort die Preise in den vergangenen Monaten stark nach oben getrieben hatte. Zudem verstärkt die hohe Zuwanderung nach Deutschland die Nachfrage nach Wohnraum.

Angebotsmieten sind zwar noch keine abgeschlossenen Mietverträge, doch lassen sich wegen des großen Andrangs auf Wohnraum nur wenige Vermieter auf Preisnachlässe ein. Im Bundesschnitt lag die Bestandsmiete im dritten Quartal laut ImmoScout24 bei 8,28 Euro je Quadratmeter, gut 5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Bei Wohnungen im Neubau legten die Mieten hingegen den Angaben zufolge stärker zu um 2,7 Prozent im Bundesschnitt auf 11,56 Euro je Quadratmeter. Besonders groß fiel das Plus in Berlin mit 4,4 Prozent zum zweiten Quartal aus, es folgten Düsseldorf, Köln und München.

Zudem seien die hohen Nebenkosten eine Belastung für Mieter, hieß es. «Insbesondere im ländlichen Raum ist der Anteil der Gesamtmiete am Einkommen stark gestiegen, was die verfügbaren Einkommen erheblich reduziert», sagte Crockford. Die Betriebskosten seien im Bestand zuletzt stärker gestiegen als die Kaltmieten. Bestandsimmobilien träfen die Energiekosten am stärksten, doch auch jeder fünfte Neubau sei abhängig von Gas. (dpa)




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Kabinett: Mehrwertsteuer auf Gas soll vorzeitig steigen


11. Oktober 2023 - Die Bundesregierung hatte nach dem russischen Angriff auf die Ukraine die Mehrwertsteuer auf Gas gesenkt. Damit soll aber bald wieder Schluss sein.

Die Mehrwertsteuer auf Gas soll nach dem Willen der Bundesregierung ab Januar wieder auf den regulären Satz steigen. Entsprechende Pläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP) billigte das Kabinett am Mittwoch nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Vom Bundestag müssten sie aber noch beschlossen werden.

Wegen der hohen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt und Gas so billiger gemacht. Nun soll diese Sonderregelung drei Monate früher als geplant bereits zum Jahreswechsel auslaufen. Experten erwarten dadurch mitten in der Heizsaison wieder höhere Gaspreise.

Die Senkung sei immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen, hieß es aus dem Finanzministerium. Die Preise seien zuletzt schneller gesunken als man gedacht habe, der Energiemarkt habe sich beruhigt. Als «Versicherung» für den Fall eines unerwarteten Preisanstiegs plant der Bund, die Energiepreisbremsen bis ins Frühjahr zu verlängern.

Die Union appellierte an die Ampel-Fraktionen, im Bundestag noch die Notbremse zu ziehen. «Es wäre ja absurd, zeitgleich die Energiepreisbremsen zu verlängern und die Mehrwertsteuer auf Gas zu erhöhen. Das ist ein Widerspruch in sich», sagte Fraktionsvize Andreas Jung. Im Winter könne sich die Energiesituation noch einmal zuspitzen. «Eine Zusatzbelastung mitten im Winter ist deshalb ganz sicher das falsche Signal.»

Für die Staatskassen dürfte die frühere Rückkehr zum höheren Steuersatz rund 2,1 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen bedeuten. (dpa)





ImmoScout24 WohnBarometer: Wohnkrise in Deutschland spitzt sich zu


11. Oktober 202 - Das ImmoScout24 WohnBarometer für das dritte Quartal zeigt, dass besonders in den Metropolen die Nachfrage nach Bestandswohnungen stark steigt. Der Anstieg der Angebotsmieten bremst hingegen etwas ab und erreicht bei Bestandswohnungen vorerst ein Plateau.


Tobias Hase/dpa-tmn

Haftpflichtversicherung: Auch fürs Grundstück zu empfehlen


11. Oktober 2023 - Kommen Dritte auf Ihrem Grundstück zu Schaden, können die finanziellen Folgen enorm sein - bis hin zur Existenzbedrohung. Eine Versicherung kann dem vorbeugen.

Dass Bauen teuer ist, ist kein Geheimnis. Bauherren sollten aber einen Fehler nicht machen: am falschen Ende sparen. Denn wenn Dritte auf dem unbebauten Grundstück, der Baustelle oder dem späteren Eigenheim zu Schaden kommen, können hohe Schadenersatzforderungen die Folge sein. Spezielle Haftpflichtversicherungen können davor schützen, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit.

Eigentümerinnen und Eigentümern obliegen grundsätzlich die sogenannten Verkehrssicherungspflichten. Das bedeutet, dass sie ihr Grundstück, die Baustelle oder das Eigenheim so absichern müssen, dass keine Dritten zu Schaden kommen können. Doch das ist schnell passiert. Sei es die Schneelawine, die aufgrund eines losen Schneefanggitters vom Dach abgeht und das Nachbarauto beschädigt oder sei es der Passant, der in die ungesicherte Baugrube fällt oder aufgrund der versäumten Streupflicht stürzt und sich verletzt.

Nicht all diese Dinge lassen sich immer ausschließen und nicht allen von ihnen kann man vorbeugen. Genau in solchen Fällen kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einspringen. Sie leistet laut BdV, wenn Dritte tatsächlich durch schuldhaftes Handeln des Eigentümers geschädigt werden. Und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab, sollte das nicht der Fall gewesen sein.

Wichtig: Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich noch nicht in der Bauphase befinden, sollten unbedingt prüfen, ob die Police auch unbebaute Grundstücke umfasst. Einen solchen Schutz bieten laut BdV sogar manche leistungsstarke Privathaftpflichtversicherungen. Dort gebe es dann zum Beispiel eine Begrenzung auf zwei Grundstücke von maximal 5000 Quadratmetern. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf beim Versicherungsberater bringt Klarheit. (dpa)




Jan Woitas/dpa/dpa-tmn

Gasheizungen H2-ready - eine gute Option für Ihr Haus?


10. Oktober 2023 - Gasheizungen können theoretisch auch Wasserstoff verbrennen, und im Sinne des Klimaschutzes sollen sie das auch. Klingt wie eine neue Chance für die Gasheizung. Ist sie das auch in der Praxis?

Ab 2024 soll der Einbau neuer Gasheizungen nur noch erlaubt sein, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit Biomasse betrieben werden können oder auf Wasserstoff umrüstbar sind. Als «H2-ready», also «für Wasserstoff bereit», bezeichnet man solche Geräte.

Für Hauseigentümer klingt das verlockend, erspart es doch den teuren Umstieg auf alternative Heiztechniken wie Wärmepumpen. Und zumindest technisch ist es auch keine Zukunftsmusik: «Schon jetzt vertragen alle Gasheizungen, die heute verkauft werden, eine Beimischung bis zu 20 Prozent Wasserstoff», sagt Norbert Azuma-Dicke vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. «Damit sind sie «H2-ready». Und in absehbarer Zeit werden Geräte kommen, die auch auf ausschließliche Wasserstoffnutzung umgerüstet werden können.» Noch besser: So eine Umrüstung dürfte oft nur wenige Hundert Euro kosten.

Auf das Wo kommt es an

Allerdings hängt die Möglichkeit eines Umstiegs nicht nur von der eigenen Haustechnik, sondern vor allem auch von der Strategie der örtlichen Energieversorger ab: Um mit Wasserstoff zu heizen, muss erst einmal Wasserstoff da sein. Und davon sind die meisten Gegenden Deutschlands weit entfernt.

Fast überall dominiert Erdgas als Energieträger, Alternativen sind kaum verfügbar. Der Anteil an Wasserstoff soll steigen, irgendwann sogar die vollständige Nutzung von «grünem», also nur mit erneuerbarer Energie hergestelltem Wasserstoff möglich sein. Aber bis dahin dürfte es viele Jahre dauern. «Es wird in absehbarer Zeit nicht die notwendigen Mengen geben, um in großem Umfang Gebäude zu beheizen», sagt Stephan Herpertz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn Wasserstoff solle zunächst in der Industrie das bisher verwendete Erdgas ersetzen. Außerdem seien die Produktionskosten noch sehr hoch.

Andreas Braun vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima in Sankt Augustin rät Verbrauchern, in die Überlegung über die Anschaffung einer neuen H2-ready-Gasheizung auch die lokale Wärmeplanung einzubeziehen. «Für die Einzelfallbetrachtung macht es durchaus Sinn, zunächst einmal bei der günstigen Variante einer Gasheizung zu bleiben. Bei einem konsequenten Wasserstoffhochlauf bis auf 20 Prozent wird schon ein großer Schritt zur CO2-Reduktion geleistet.»

Wer in einer Region wohnt, in der zum Beispiel große Industriebetriebe eine H2-Leitung bekommen und einzelne Gemeinden gleich mit angeschlossen werden, für den könne es sinnvoll sein, ein Gerät zu kaufen, das sich auf die 100-prozentige Nutzung von Wasserstoff umstellen lässt.

Risiko bleibt

Für alle anderen gilt: Wer bei einer Gasheizung bleibt, muss also bis auf Weiteres auch mit Gas heizen. Und das kann teuer werden. Die Entwicklung der Gaspreise selbst ist zwar eine Unbekannte. Sicher ist aber, dass die Steuer auf Erdgas steigt. Sie startete im Jahr 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2-Emission, schon für 2026 gilt ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro. Ohne Wasserstoff ist man dem auch mit einer «H2-ready»-Heizung ausgeliefert. «Ob es für Verbraucher langfristig sinnvoll ist, eine neue Gasheizung anzuschaffen, ist im Moment noch ein Blick in die Glaskugel», sagt Andreas Braun vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima in Sankt Augustin.

Für die meisten Verbraucher ist die Kombination Gas-Wasserstoff deshalb ein schwer kalkulierbares Risiko. Norbert Azuma-Dicke rät, auch Alternativen zu prüfen. «Welche Heizung zum Haus passt, ist immer individuell», sagt er. «Die Entscheidung hängt ab vom Zustand des Gebäudes, den Energiepreisen und auch vom Preis des Heizungssystems.» Am besten sei es, sich von einem Experten beraten zu lassen, was im eigenen Haus in Frage komme.

Und zwar beizeiten. Auf keinen Fall sollte man abwarten, bis die Heizung im Winter völlig ausfällt. Denn eine schnelle Lösung kann teuer werden. «Es ist sinnvoll, die Heizungsmodernisierung mit genügend zeitlichem Vorlauf sorgfältig zu planen», so Azuma-Dicke. (dpa)




Monika Skolimowska/dpa

Studie: Miete frisst in Großstadtvierteln Einkommen


9. Oktober 2023 - Die Mieten in vielen Städten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen - und verschlingen in einigen Viertel der Metropolen hohe Anteile der Einkommen. Doch die Unterschiede sind groß.

Die monatliche Kaltmiete verschlingt in vielen Vierteln der sieben größten deutschen Städte mittlerweile mehr als ein Drittel des durchschnittlichen Einkommens. Das größte Missverhältnis zwischen Nettoeinkommen und Mietkosten gibt es nach einer heute veröffentlichten Analyse des Datendienstleisters 21st Real Estate in Berlin.

In der Hauptstadt sind demnach einerseits die verlangten Kaltmieten hoch und andererseits die Durchschnittseinkommen relativ niedrig. Die durchschnittliche Kostenquote für die gesamte Stadt beziffert das Unternehmen - das in Berlin ansässig ist - auf 32 Prozent.

Die Analyse beruht einerseits auf der Auswertung von 271.000 online veröffentlichten Wohnungsinseraten, andererseits auf nach «Mikrolagen» in Straßen und Vierteln aufgegliederten Einkommensberechnungen. Grundlage waren Einkommensdaten des Marktforschungsinstituts GfK. Angebotsmieten sind zwar keine abgeschlossenen Mietverträge, doch lassen sich angesichts des großen Andrangs nach knappen Wohnraum nur wenige Vermieter auf Preisnachlässe ein.

«Für Neuankömmlinge mit mittlerem oder niedrigem Einkommen wird die Wohnungssuche in den sieben A-Städten zu einer echten Tortur», kommentierte Unternehmenschefin Heike Günding.

Für die Auswertung von 21st Real Estate entscheidend war nicht die absolute Höhe der Miete, sondern das Verhältnis zum Einkommen: Würden in einer Straße ausschließlich Millionäre wohnen, wäre die Mietkostenquote auch für sehr teure Wohnungen relativ niedrig.

Berlin und München bei Mietkostenquote vorne

Daher ist die Berliner Mietkostenquote mit 32 Prozent in der Datenanalyse ebenso hoch wie in München, obwohl die Mieten in der bayerischen Landeshauptstadt im Schnitt nach wie vor teurer sind. Doch ist laut 21st Real Estate in den besonders teuren Mikrolagen mit einer Mietkostenquote von über 35 Prozent auch das Durchschnittskommen mit jährlich 57.259 Euro erheblich höher als in der größten deutschen Stadt. In Berlin liegt der jährliche Durchschnittsverdienst in den entsprechenden Vierteln demnach bei lediglich 40.255 Euro.

An dritter Stelle folgt in der Analyse Stuttgart mit einer Mietkostenquote von 29 Prozent vor Frankfurt mit 27 Prozent. Am günstigsten unter den Metropolen sind demnach Köln mit 26 Prozent sowie Düsseldorf und Hamburg mit je 25 Prozent.

Auch in diesen Städten gibt es den Berechnungen des Berliner Unternehmens zufolge jedoch viele Viertel, in denen die Mietkostenquote zum Teil weit über 30 Prozent liegt. In Hamburg etwa verschlingt die Miete demnach in fast allen Straßenzügen nördlich der Elbe in den Bezirken Mitte und Nord über 37,5 Prozent der dortigen Durchschnittseinkommen.

Deutlich niedriger ist die Mietbelastung laut 21st Real Estate nach wie vor im Umland der großen Städte. In der Nähe von Düsseldorf besonders günstig ist demnach etwa Duisburg mit einer Mietkostenquote von lediglich 13,4 Prozent. (dpa)




Wirtschaftsminister Robert Habeck, Marie-Luise Wolff (l), Präsidentin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Kerstin Andreae (r), Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung . Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Verbraucherschützer fordern Klarheit bei Entlastungen


6. Oktober 2023 - Wie geht es weiter mit Entlastungsmaßnahmen bei den Energiepreisen? Verbraucherschützer und die Energiewirtschaft sehen derzeit eine große Verunsicherung.

Verbraucherschützer und die Energiewirtschaft haben die Politik zu Klarheit über das Auslaufen von Energiepreis-Entlastungen aufgefordert. Die herrschende Unklarheit habe das Potenzial, erneut große Verunsicherung bei Kundinnen und Kunden sowie bei den Energieversorgern auszulösen, heißt es in einem Schreiben von Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, sowie von Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Es sei nicht klar, ob bereits Ende Dezember die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sowie das Auslaufen der Energiepreisbremsen umzusetzen sei.

Der Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ging an die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag sowie die Abgeordneten der zuständigen Bundestagsausschüsse.

Die Energiepreisbremsen laufen am 31. Dezember 2023 aus, eine Verlängerung maximal bis zum 30. April 2024 ist aber im Gesetz angelegt. Dafür haben sich verschiedene Vertreter der Bundesregierung wie Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stark gemacht. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas soll nach Plänen der Regierung drei Monate früher als geplant bereits zum Jahreswechsel auslaufen. Das ist allerdings in der Koalition umstritten.

Forderungen der Verbände

In dem Brief der Verbände heißt es: «Das wichtigste gemeinsame Interesse von Politik, Energiewirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern sollte es sein, die schwierige und hektische Situation des Jahreswechsels 2022/2023 bei der Einführung der Energiepreisbremsen nicht erneut herbeizuführen.» Es sei eine rasche Klarstellung notwendig. Die nun diskutierten Vorhaben hätten erhebliche Auswirkungen auf energiewirtschaftliche Prozesse und seien, wie bei der Einführung der Preisbremsen, nur mit entsprechendem Vorlauf umsetzbar.

Die Verbände fordern, sowohl die Notifizierung einer Verlängerung der Preisbremsen bei der EU in Brüssel als auch die haushälterische Hinterlegung einer Beibehaltung der Mehrwertsteuerabsenkung für Gas und Fernwärme für ein synchrones Auslaufen der Krisenmaßnahmen zum 31. März 2024 zu unterstützen.

«Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen aktuell noch immer höhere Energiepreise als 2021 vor der Energiepreiskrise», heißt es im Schreiben. «Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund unplanbarer internationaler Rahmenbedingungen die Energiepreise, insbesondere der Gaspreis, in diesem Winter doch noch stark erhöhen. Eine vorgezogene Erhöhung der Mehrwertsteuer und ein Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahreswechsel kämen dann zur Unzeit. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher könnten erneut in Zahlungsschwierigkeiten geraten und hätten wohl kaum Verständnis für diese Maßnahmen.» (dpa)




Markus Scholz/dpa-tmn

Umweltfreundlich umziehen - 7 Tipps, wie das gelingt


6. Oktober 2023 - Beim Umziehen ans Klima denken - warum nicht? Mit den richtigen Tipps schont man nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.

Wer zieht schon gerne um? Meistens ist es hektisch, stressig und anstrengend. Wer denkt dabei noch ans Klima? Aber Umzug und Nachhaltigkeit müssen sich nicht ausschließen - im Gegenteil.

«Weil wir in einem Leben meist mehrmals umziehen und viele Ressourcen in Form von Produkten angesammelt haben in unseren Wohnungen, hat es einen großen Impact», sagt Konsum-Expertin Viola Wohlgemuth von der Umweltorganisation Greenpeace.

Hier kommen 7 Tipps für den nächsten Umzug, die gut für die Umwelt - und im Idealfall auch für den Geldbeutel - sind:

1. Mit gebrauchten Kartons umziehen

Es klingt einfach, macht aber einen großen Unterschied: gebrauchte Umzugskartons verwenden. Denn laut der Umweltschutzorganisation BUND verbrauchen diese bereits bei der Herstellung viel Energie und Ressourcen.

Tipp: Auf Online-Marktplätzen verschenken manche Nutzer ihre gebrauchten Kartons. Ansonsten einfach mal in der Nachbarschaft fragen, empfiehlt Wohlgemuth.

2. Anzahl der Kartons berechnen

Umzugskartons landen häufig in der Tonne. Also sollte man sich vor dem Umzug die Frage stellen: Wie viele Kisten brauche ich überhaupt? Mithilfe eines Online-Kartonrechners lässt sich das leicht herausfinden. Wie viele Menschen leben im Haushalt, wie viele Zimmer gibt es und wie lange wohnt man schon dort? All das sind wichtige Faktoren.

3. Wiederverwendbare Umzugsboxen leihen

Think outside the box: Es muss nicht der klassische Pappkarton sein. Denn Mehrwegsysteme sind nicht nur bei Flaschen sinnvoll, sondern auch beim Umziehen. Um unnötige Mengen an Papiermüll zu vermeiden, verleihen verschiedene Unternehmen Umzugsboxen aus Kunststoff, die öfter wiederverwendet werden können.

Bei dem Verleihsystem werden die robusten Boxen in der Regel geliefert und nach dem Umzug abgeholt. Bezahlt wird nach Anzahl und Ausleihdauer. Finanziell lohnt sich das Leihen eher bei größerem Bedarf und wenn man zügig umzieht.

4. Verpackungsmaterial einsparen

Zerbrechliche Gegenstände wie Gläser und Co. müssen nicht zwangsläufig in Packpapier oder Luftpolsterfolie gewickelt werden. Genauso gut eignen sich Textilien, die sowieso mit ins neue Zuhause sollen, rät die Berliner Umzugsfirma Schwalbe. Das können etwa Lappen, Handtücher, Socken oder T-Shirts sein.

5. Gebrauchtes kaufen

Nach einem Umzug sind häufig Neuanschaffungen nötig. Der Umwelt zuliebe sollte man nach gebrauchten Möbeln Ausschau halten, anstatt neue zu kaufen. Außerdem könne man Möbel auch mieten, sagt Wohlgemuth.

Gleiches gilt für Werkzeug, das man für den Umzug benötigt. «Ein Akku-Bohrer hat eine durchschnittliche Lebenszeit von 17 Minuten, die restliche Zeit verstaubt er im Regal», so Wohlgemuth. In großen Städten könne man problemlos Werkzeug ausleihen.

6. Lastenrad statt Umzugswagen

Auch beim Transport können Kraftstoff und Emissionen gespart werden. Ist die Entfernung zum neuen Zuhause nicht weit, ist das Lastenrad eine gute Alternative zum Umzugswagen. In vielen deutschen Städten kann man die Transporträder für eine geringe Gebühr leihen. «Mein Mitbewohner hat sogar ein Bett damit transportiert», so Wohlgemuth.

7. Schadstoffarm renovieren

Wände streichen oder tapezieren gehört zu fast jedem Umzug dazu. Auch dabei sollte man auf die Nachhaltigkeit der Materialien achten, so Wohlgemuth. «Die Farbe sollte keine umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Chemikalien beinhalten und es sollte auch nichts davon in den Abfluss kommen.» Ein guter Anhaltspunkt für den Kauf ist das Umweltsiegel Blauer Engel. (dpa)




Christian Charisius/dpa/dpa-tmn

Anschluss ans Fernwärmenetz - Was Hauseigentümer wissen sollten


6. Oktober 2023 - Der Ausbau der Fernwärme ist elementarer Bestandteil der Energiewende-Pläne der Bundesregierung. Ab 2045 müssen alle Wärmenetze klimaneutral sein. Was bedeutet das für Eigenheim-Besitzer?

Fernwärme ist ein wichtiges Thema bei der Energiewende. In vielen Kommunen sollen Wärmenetze erweitert oder neu errichtet werden. Müssen oder sollten Hauseigentümer da einsteigen? Antworten auf zentrale Fragen.

Was ist Fernwärme?

«Unter Fernwärme versteht man die Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und häufig auch Warmwasser, die durch überwiegend erdverlegte, isolierte Rohrleitungen direkt in die angeschlossenen Wohngebäude geleitet wird», erklärt Alexander Steinfeldt, Energieexperte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online.

Zur Herstellung der Wärme dienen unter anderem Energieträger wie Öl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Müll oder industrielle Abwärme und zunehmend auch weitere erneuerbare Energiequellen wie Geothermie, Solarthermie oder (grüner) Wasserstoff.

«Neue Wärmenetze müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien enthalten. Bestehende Netze müssen schrittweise umgerüstet werden, bis 2029 auf 50 Prozent und bis 2045 auf 100 Prozent erneuerbare Energien», so Steinfeldt.

Daher müssen die Kommunen bis Mitte 2026 beziehungsweise bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung erstellen und darin Gebiete definieren, in denen ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geplant sind.

Müssen Hauseigentümer sich an ein Fernwärmenetz anschließen lassen, wenn es in ihrer Kommune angeboten wird?

Das ist unterschiedlich. «Grundsätzlich gilt: Ein Fernwärmenetz lässt sich umso wirtschaftlicher betreiben, je mehr Anschlüsse vorhanden sind», sagt Martin Brandis, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverband. Es gebe also ein großes öffentliches Interesse daran, dass sich möglichst viele Haushalte anschließen lassen. In einigen Kommunen besteht sogar ein Anschluss- und Benutzungszwang. Wer dort baut oder saniert, muss die Fernwärme nutzen.

Allerdings profitiert nicht jeder gleich: «Solch ein Zwang benachteiligt insbesondere Eigentümer von Niedrigenergie- oder Passivhäusern. Denn sie müssen die hohen Grundpreise bezahlen - auch wenn sie keine oder nur wenig Energie benötigen», sagt Steinfeldt. Es kann jedoch auch Ausnahmen vom Anschlusszwang geben, diese müssen von der Kommune beschlossen werden.

Muss ich meine alte Heizung stillegen, wenn demnächst ein neues Fernwärmenetz in meiner Kommune errichtet wird?

Beschließt die Kommune jetzt in ihrem Wärmeplan den Aufbau eines neuen Fernwärmenetzes, müssen Hauseigentümer ihre alte Heizung nicht aufgeben. «Es besteht keine Rechtspflicht für Anlieger, zur Fernwärme zu wechseln», betont Verbraucherschützer Martin Brandis.

Welche Auswirkungen hat es auf die Preise, wenn weniger Haushalte angeschlossen sind, weil sie bereits anderweitig erneuerbare Energien nutzen?

Bei sinkenden Energiebedarfen im Gebäudebestand und im Neubau werden viele Fernwärmeprojekte unwirtschaftlicher für den Energieversorger, was meist zu höheren Grundpreisen führt und damit die Belastung für die ans Fernwärmenetz angeschlossenen Hauseigentümer erhöht.

Was spricht für die Fernwärme?

Fernwärmekunden brauchen zu Hause keine eigene Heizanlage, die regelmäßig gewartet werden müsste. Werde die Fernwärme überwiegend mit erneuerbaren Energien erzeugt, sei das für Verbraucher eine gute Möglichkeit, an der Nutzung erneuerbarer Energien teilzuhaben, ohne in eine eigene Heizungsanlage investieren zu müssen, so Brandis.

Allerdings sind die Preise für Fernwärme regional sehr unterschiedlich, sodass jeder im Einzelfall ausrechnen sollte, ob sich das für ihn oder sie lohnt. «Vor allem in Häusern mit geringem Energiebedarf kann zum Beispiel eine Wärmepumpe günstiger sein.»

Was sind Nachteile?

Verbraucherschützer kritisieren die Intransparenz der Fernwärmepreise. Die Fernwärmeversorger, meist die örtlichen Stadtwerke, stehen nicht untereinander im Wettbewerb und bestimmen die Preise nach eigenem Ermessen. «Der Verbraucher muss wissen, dass er von einem Monopolisten versorgt wird», sagt Brandis. «Es gibt nur einen Anbieter im Ort, man kann nicht wechseln.» Eventuellen Preisanpassungen nach oben seien die Kunden ausgeliefert.

«Sogenannte Preisgleitklauseln ermöglichen Preissteigerungen ausschließlich anhand vorab vom Anbieter festgelegter öffentlicher Preisindizes. Für den Kunden sind die Preissteigerungen meist nicht verständlich nachvollziehbar», so Alexander Steinfeldt von co2online.

Wie setzt sich der Preis für Fernwärme zusammen?

«Er besteht aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis», erklärt Steinfeldt. Der Grundpreis deckt alle Kosten ab, die unabhängig vom eigentlichen Verbrauch entstehen. Zum Beispiel die Kosten der Erzeugungs- und Transportanlagen sowie die Personalkosten für den Betrieb und die Wartung der Netze. Seine Höhe ist abhängig vom Anschlusswert beziehungsweise von der Anschlussleistung und liegt im Jahr bei rund 20 bis 30 Euro pro Kilowatt angeschlossener Leistung.

Gut zu wissen für Eigentümer einer besonders energieeffizienten Immobilie: «Kunden haben die Möglichkeit, die Anschlussleistung und damit den Grundpreis im laufenden Vertrag reduzieren zu lassen, wenn sie weniger Fernwärme verbrauchen als vereinbart», so Martin Brandis.

Mit dem Arbeitspreis wiederum rechnen Versorger die tatsächlichen Verbrauchskosten ab. Er entsteht für jede Kilowattstunde, die Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Netz beziehen.

Wie viel kostet also die Fernwärme?

Ein Beispiel: 2022 lagen die Kosten der Fernwärme für ein Einfamilienhaus mit 110 Quadratmeter Wohnfläche laut Heizspiegel zwischen 1145 und 2540 Euro.

Die großen Kostenunterschiede hängen demnach vor allem mit dem energetischen Zustand des jeweiligen Hauses zusammen. Regionale Wetterunterschiede und das Heizverhalten der Hausbewohner sind weitere Faktoren, die den Preis beeinflussen.

Zurzeit ist der Fernwärmepreis für 80 Prozent des Verbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.

Informationen und Entscheidungshilfen in Bezug auf Fernwärme können Interessierte bei unabhängigen Energieberatern und auch bei den Verbraucherzentralen bekommen. (dpa)




Bundesverband GebäudeGrün e.V./dpa-tmn

Grüne Dächer: Die Vorteile für Gebäude, Bewohner und Umwelt


5. Oktober 2023 - Die Temperaturen müssen runter. Einen Beitrag kann man leisten, indem man aufs Dach steigt - und dort eine Dachbegrünung anlegt. Was dafür spricht, welche Varianten es gibt und welche Förderung.

Im Klimawandel zählt jede Fläche, die Pflanzen und Tieren einen Lebensraum bietet. Die gute Nachricht: Auch Gebäude können ein Biotop sein - genauer gesagt, bepflanzte Dächer von Wohngebäuden, Gartenhütten, Garagen, Carports und Mülltonnenboxen. Und sogar das Dach eines Vogelhäuschens lässt sich begrünen.

Wer Dächer begrünt, schafft sogenannte Trittsteinbiotope. In Ortschaften sind viele und oft auch große Flächen versiegelt. Viele Tiere, darunter insbesondere Insekten, können aber keine weiten Entfernungen auf sich nehmen, um von einer größeren grünen Fläche zur nächsten zu gelangen. Begrünte Dächer funktionieren dann wie Trittsteine, die die Abstände verkürzen.

Es gibt noch mehr Gründe für grüne Dächer

- Überhitzung wird reduziert

«Mit einer Dachbegrünung kommt nicht nur natürliche Abwechslung in die Innenstädte, sondern sie wirkt dem Aufheizen des Klimas in den Sommermonaten entgegen», erklärt Annika Dobbers, Referentin des Projekts «Mehr Grün am Haus» der Verbraucherzentrale NRW. Während ein übliches Garagendach bei sonnigem Sommerwetter gut 80 Grad Celsius heiß werden kann, sind es mit Begrünung 30 Grad.

Mit der niedrigeren Temperatur verringert sich die Gefahr von Hitzeschäden an der Dachkonstruktion - und das Klima innerhalb und außerhalb des Gebäudes verbessert sich. Zudem kühlt nachts die Umgebungsluft schneller ab.

- Regenspeicher

«Gleichzeitig ist eine Dachbegrünung stets ein Feinstaubfilter und ein guter Speicher für Regenwasser», sagt Dobbers. Letztere brauchen wir insbesondere bei Dauer- und Starkregen, um die Belastung der Kanäle und Überflutungen zu verhindern. Noch ein Vorteil: Die Pflanzen tragen laut Bundesverband GebäudeGrün dazu bei, Alltagslärm innerhalb und außerhalb des Gebäudes zu reduzieren.

Bei der Dachbegrünung gibt es zwei Formen: die extensive und die intensive Variante. Die intensive Dachbegrünung erreicht eine Höhe zwischen 25 und 100 Zentimetern. Sträucher und Bäume finden hier Raum für ihre Wurzeln, es ist also eine Art Dachgarten, der einen höheren Aufbau erfordert und auch mehr Aufwand bedeutet. Verbreiteter ist die extensive Begrünung.

Der Dachaufbau der extensiven Begrünung ist nur zwischen acht und 15 Zentimeter hoch - damit lassen sich also auch das Dach eines Fahrradunterstands, einer Mülltonnenbox, eines Briefkastens un eines Vogelhauses bepflanzen - etwa mit Sukkulenten.

Dafür wird erst eine Abdichtung ähnlich einer Teichfolie auf das Dach gelegt. «Sie verhindert, dass Wurzeln in die Konstruktion wachsen und so zu Undichtigkeiten führen», sagt Annika Dobbers. Darüber kommen dann eine Schutzlage, eine Dränageschicht und ein Filtervlies. Das Substrat und schließlich die Pflanzen bilden den Abschluss. Ein Substrat für extensive Begrünungen besteht aus Blähschiefer, Blähton und Bims, so Dobbers.

Damit überschüssiges Regenwasser ablaufen kann, rät der Bundesverband GebäudeGrün zu einer ausreichend tiefen Dränageschicht und zusätzlich genügend Dachabläufen.

Was wächst auf dem Dach?

Doch welche Pflanzen eignen sich überhaupt für die extensive Begrünung? Grundsätzlich gilt: Sie müssen gut mit dem nährstoffarmen Substrat und mit sommerlicher Trockenheit zurechtkommen. Geeignet sind laut Dobbers etwa polsterförmig wachsende Fetthennen, Thymian und Gräser, genauso wie Heide-Nelke, Dachwurz und Schnittlauch. Es gibt auch Saatgutmischungen speziell für extensive Dachbegrünungen.

Damit sich die Pflanzendecke schnell schließt, sollten Dachgärtner diese anfänglich gut gießen. Die eingewachsenen grünen Dächer sind dann aber pflegeleicht, so Dobbers. Sie rät, einmal im Jahr Lücken zu schließen und auf jeden Fall Pflanzen, die über ihre Samen ungeplant aufs Dach kommen, zu entfernen. «Gleichzeitig kontrolliert man, ob die Dachabläufe frei liegen», so Annika Dobbers.

Wer größere Dächer etwa von Garage und Wohnhaus bepflanzen will, muss von einem Statiker überprüfen lassen, ob die Konstruktion die zusätzliche Last von Pflanzen, Regenwasser und Schnee hält - oder ob sie verstärkt werden muss. Ab einer Dachneigung von zehn Grad muss es eine sogenannte Schubsicherung geben, sagt Annika Dobbers. Sie verhindert das Abrutschen der Vegetation.

Extra-Tipp: Vögeln, Insekten und anderen Tieren auf dem grünen Dach kann man übrigens noch mehr bieten: Kleine Haufen Totholz und nicht bepflanzte Sandstellen bieten Unterschlupf. Wasserstellen stillen den Durst der Tiere.

Hilfe bei den Kosten

Eine Dachbegrünung ist mit Aufwand verbunden, auch finanziell. Um Anreize für mehr Gründächer zu schaffen, die dem Klima helfen, haben Bund, Länder und Städte Förderprogramme aufgelegt. So gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude einen BAFA-Zuschuss für die Dachsanierung mit Gründach.

Beim Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW für eine Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 261) zählt auch ein Dachaufbau mit Dachbegrünung zu den förderfähigen Kosten. Wer mit einem begrünten Dach den Klimaschutz aktiv unterstützen und dafür Förderung erhalten möchte, findet auch bei den öffentlichen Stellen in Kommune und Land Informationen zu möglicher finanzieller Unterstützung. (dpa)




Kai Remmers/dpa-tmn

Winter-Vorbereitung: Heizungsrohre dämmen und Pumpe prüfen


4. Oktober 2023 - Hauseigentümer können mit wenig Aufwand ihre Heizkosten senken. Diese zwei Maßnahmen helfen.

In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz eine wachsende Rolle spielen, stehen Besitzerinnen und Besitzer von Altbauten vor einer besonderen Herausforderung. Nicht jeder möchte oder kann direkt in eine umfassende Sanierung investieren. So können Hausbesitzer die Energieeffizienz ihrer Immobilie optimieren und gleichzeitig die Heizkosten in Schach halten:

Heizungsrohre dämmen: Kostengünstig und effizient

Eine der einfachsten und kostengünstigsten Maßnahmen zur Energieeinsparung im Altbau ist die Dämmung der Heizungsrohre, so die Kampagne «Meine Heizung kann mehr» der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Wieso also nicht einfach selbst machen? Die Materialkosten liegen bei einem Einfamilienhaus durchschnittlich zwischen 50 und 200 Euro. Je nach aktuellen Energiepreisen kann diese vergleichsweise kleine Investition die jährlichen Heizkosten um 300 bis 680 Euro senken.

Das entsprechende Material zur Isolierung der Heizungsrohre gibt es in jedem Baumarkt oder im Internet zu kaufen. Mit ein wenig handwerklichem Geschick können Sie diese Aufgabe auch leicht selbst erledigen. Eine ausführliche Anleitung finden Sie auf der Website «Meine Heizung kann mehr».

Heizungspumpe tauschen: zweitwichtigste Maßnahme

Wenn Sie in Ihrem Altbau noch mehr Energieeffizienz erreichen wollen, sollten Sie einen Blick auf Ihre Heizungspumpe werfen. «Der Austausch einer alten Pumpe gegen eine moderne ist oft die zweit-effizienteste Maßnahme», so co2online.

Die Kosten für den Pumpentausch liegen demnach normalerweise zwischen 300 und 700 Euro, inklusive Material und Installationskosten. Aufgrund des geringen Stromverbrauchs rechnet sich die Investition im Durchschnitt bereits nach zwei bis sechs Jahren. (dpa)




Bernd Weißbrod/dpa

Hauseigentümer: Heizung modernisieren oder mieten?


29. September 2023 - Eine Heizung mieten - in der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz dürfte das für Hauseigentümer verlockend klingen. Doch solche Modelle eignen sich längst nicht für jeden, mahnen Verbraucherschützer.

Wie heize ich künftig meine Wohnung oder mein Haus? Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll Anfang 2024 in Kraft treten und dafür sorgen, durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Doch nach der langen Hängepartie sind viele Verbraucher verunsichert über künftige Förderbedingungen und halten sich mit Investitionen zurück. Miet- und Leasingmodelle für Heizungen rücken auch dadurch stärker in den Blick. Verbraucherschützer aber raten, vor entsprechenden Vertragsabschlüssen unbedingt das Kleingedruckte genau zu studieren.

Das Modell funktioniert in der Regel so: Ein Dienstleister - in diesem Fall auch Contractor genannt - schließt einen Wärmeliefervertrag mit einem Immobilienbesitzer ab und bindet diesen über einen längeren Zeitraum fest an sich. Der Contractor ist für den Einbau der Heizungsanlage beim Kunden oder der Kundin zuständig, kümmert sich um Wartung und Reparaturen und übernimmt teils auch die Kosten für Schornsteinfeger und Versicherung. Hinzu kommen 24-Stunden-Services für den Fall von Störungen. Die Kunden zahlen dafür eine monatliche Pauschale, die auch die Finanzierungskosten der Anlage umfasst, sowie die variablen Kosten für den Brennstoff der Heizungsanlage.

Anbieter und Lösungen

Zu den Anbietern zählt beispielsweise der Darmstädter Energieversorger Entega. Derzeit hat das Unternehmen nach Angaben eines Sprechers im Geschäftsfeld gewerbliche Wärmelieferung rund 300 Verträge, die jährlichen Umsätze in diesem Bereich belaufen sich auf netto rund eine Million Euro. Zum Angebot gehöre der Einbau, die Wartung und Reparatur sowie der Betrieb von Heizungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 50 Kilowatt inklusive der Wärmelieferung auf Basis von Erdgas. Auch ein Mietprodukt mit Wärmepumpen habe das Unternehmen entwickelt - doch angesichts der Debatte und der nun im GEG getroffenen Regelungen bestehe danach momentan keine ausreichende Nachfrage, so der Sprecher. Stattdessen setzten die Kunden stattdessen auf konventionelle und kostengünstigere Erdgas-Lösungen.

Bei allen Angeboten gelte es, ganz genau hinzuschauen, sagt Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Von den Anbietern forderte sie mehr Transparenz, «um deutlich zu machen, was bekomme ich, was zahle ich.» Für eine neue Heizung entscheide man sich in der Regel für die kommenden 20 bis 30 Jahre - auf diese lange Laufzeit gerechnet kämen Immobilienbesitzer häufig günstiger weg, wenn sie ihre neue Heizung selbst modernisieren und dabei Fördermittel nutzen. Angesichts relativ langer Vertragslaufzeiten gelten Mietangebote zudem als ungeeignet für Menschen, die häufiger ihren Wohnort wechseln.

Interessanter könnten sie für ältere Personen sein, die schwieriger an Kredite für eine neue Heizung kämen - und für Menschen, die «Rundum-Sorglos-Pakete» für Wärme und Strom suchten und dafür unter dem Strich auch höhere Kosten in Kauf nehmen könnten, sagte Mittag. Generell sollten sich Hausbesitzerinnen und -besitzer an der Frage orientieren, wie sie langfristig mit ihrem Gebäude «in Richtung Klimaneutralität gehen und wie sie investieren können, um ihre Heizung effizient und günstig betreiben zu können». Wenn künftig immer mehr Häuser über eigene Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher, Wärmepumpen und Wallboxes für Elektrofahrzeuge verfügen, dürften Contracting-Modelle an Bedeutung gewinnen, erwartet die Expertin.

Solche Lösungen hat beispielsweise der Versorger EWE mit Kunden in Norddeutschland zwischen Ems, Weser und Elbe sowie in Teilen Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns als einen Schwerpunkt im Blick. Das Geschäft mit Erdgas-Mietheizungen für Privatkunden hingegen sei seit dem 1. Juli eingestellt, es würden in dem Bereich nur noch Wärmepumpen angeboten, teilt eine Sprecherin mit. Die bestehenden rund 25 000 Verträge seien von der Entscheidung nicht betroffen, sie würden «selbstverständlich bis zum Vertragsende erfüllt».

Kritik an Contracting-Angeboten

Im vergangenen Jahr war der Vertragszuwachs im Bereich Contracting nach Angaben des Branchenverbandes Vedec mit einem Plus von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 78 562 Verträge etwas geringer als 2021 (plus 11,9 Prozent). Dies sei auch auf die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz zurückzuführen, heißt es auf der Homepage des Verbandes. Für dieses Jahr erwarte man ein Vertragsplus in ähnlicher Höhe wie 2022, sagt Dave Welmert, Referent für Klima- und Energiepolitik bei dem Verband. Künftig dürften das Wachstum aber wieder stärker zulegen, auch weil die Anlagen zur Wärme und Energieversorgung der Häuser immer komplexer werden und bundesweit rund 19,4 Millionen Bestandswohngebäude umgerüstet werden müssten.

Kritisch sieht Leonora Holling, Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, aktuelle Contracting-Angebote. Dazu zählten auch bestimmte Fernwärme-Modelle, und hier gebe es bei einigen Anbietern exorbitante Kostensteigerungen. Sie wisse von Betroffenen, deren Abschlagszahlungen höher seien als ihre Mieten, sagte Holling. Es herrsche eine Selbstbedienungsmentalität, der ein Riegel vorgeschoben werden müsse. Manche Anbieter nutzten die Gunst der Stunde und die Verunsicherung der Verbraucher durch das neue Gesetz. Aber auch eigene Investitionen in neue Heizungsanlagen seien für viele Haus- und Wohnungseigentümer finanziell kaum zu stemmen - zumal das volle Fördervolumen nur Haushalte mit sehr geringem Einkommen ausschöpfen könnten. «Da muss man schon fast Bürgergeld beziehen», sagt Holling. (dpa)




Stefan Sauer/dpa/dpa-tmn

Haftpflichtversicherung über Balkonkraftwerk informieren


28. September 2023 - Hagelschlag, Überspannung und Co.: Kommt das Balkonkraftwerk zu Schaden, stellt sich die Frage: Welche Versicherungsart ist dafür eigentlich zuständig? Und was, wenn es selbst Schäden verursacht?

Selbst Strom gewinnen: Dafür braucht es nicht unbedingt ein eigenes Wohnhaus. Auch Miet- und Eigentumswohnungen können mit kleinen Balkonkraftwerken ausgestattet werden. Doch wie können Schäden an diesen abgesichert werden?

«Die selbst installierten mobilen Anlagen sind in der Regel Teil des Hausrates», erklärt Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das heißt: Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Blitzeinschlag, Hagelschlag, Überspannung und Einbruchsdiebstahl auf.

Besitzer eines Balkonkraftwerkes sollten ihre Hausratversicherung allerdings über dieses informieren, damit es in den Versicherungsschutz aufgenommen werden kann. Teils könne das bei Steckersolar-Geräten ohne Aufpreis möglich sein, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Werden Schäden durch einen Defekt der Anlage oder etwa ein Herabstürzen des Balkonkraftwerks verursacht, ist das hingegen ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Auch hier sollte im individuellen Fall mit der Versicherung geklärt werden, ob sie für Schäden durch den Betrieb der Anlage aufkommt. Ist dies nicht der Fall, sollte ein entsprechender Passus in den Versicherungsbedingungen ergänzt werden, so der Rat der Verbraucherschützer. (dpa)




Ng Han Guan/AP

Immobilienkrise: Handel mit Evergrande-Aktien gestoppt


28. September 2023 - Chinas Immobiliensektor kämpft mit Problemen. Vor allem ein Bauträger macht der zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt Sorgen. Eine Wirtschaftskrise in China würde sich bis in den Westen auswirken.

Im Zuge der Immobilien-Krise in China ist der Handel mit Aktien der hoch verschuldeten Evergrande-Gruppe an der Hongkonger Börse gestoppt worden. Neben den Papieren der Evergrande Group konnten auch keine Anteilscheine der Evergrande Property Services Gruppe und der Evergrande-Gruppe für Elektro-Fahrzeuge gehandelt werden, wie es in drei Mitteilungen der Börse in Hongkong hieß. Ein Grund wurde darin nicht genannt.

Die Aussetzung des Handels mit Evergrande-Aktien folgt auf jüngste Medienberichte über Ermittlungen gegen Angestellte des Unternehmens. Am Mittwoch etwa berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg, dass der Vorstandsvorsitzende Hui Ka Yan unter Polizeikontrolle gestellt worden sei. China Evergrande äußerte sich auf eine Anfrage nicht dazu.

Erinnerungen an die weltweite Finanzkrise 2008

Chinas Immobilien-Branche durchlebt derzeit eine schwere Krise. Evergrande ist ein Gigant in dem Sektor, aber mit umgerechnet geschätzt 311 Milliarden Euro an Verbindlichkeiten das am höchsten verschuldete Unternehmen. Schon vor rund zwei Jahren weckten Sorgen über eine Pleite des Unternehmens Erinnerungen an die weltweite Finanzkrise 2008, die von der Zahlungsunfähigkeit der US-Investmentbank Lehman Brothers eingeläutet wurde. Im vergangenen Jahr wurde die Aktie der Evergrande Group über Monate vom Handel ausgesetzt. Als dieser Ende August wieder aufgenommen wurde, gab das Papier um 80 Prozent nach.

Die Gruppe soll ihre Schulden nach chinesischen Vorgaben umstrukturieren. Doch immer wieder kommen neue schlechte Nachrichten: Am Montag teilte die im südchinesischen Shenzhen ansässige Gruppe mit, die Zahlung einer Anleihe zuzüglich Zinsen über umgerechnet rund 529 Millionen Euro verpasst zu haben. Zuvor vertagte das Unternehmen schon Treffen mit Gläubigern. Am Sonntag richtete die Gruppe per Mitteilung an der Hongkonger Börse aus, dass eine Ermittlung gegen die Tochterfirma Hengda Real Estate Group laufe.

Neben Evergrande geriet zuletzt auch der Immobilienentwickler Country Garden, der Tausende Bauprojekte in China betrieb, als weiterer Riese in dem Markt wegen Problemen in die Schlagzeilen. Eine Krise in dem Sektor ist eine Gefahr für China. Die Immobilienbranche ist ein wichtiger Treiber für das Bruttoinlandsprodukt der Volksrepublik. Mehr als ein Viertel trug der Sektor bislang jährlich zum Wirtschaftswachstum bei.

Nachfrage nach Wohnung ist stark gesunken

Die Krise der Immobilienunternehmen ist deshalb ein Problem für die Wirtschaft im Reich der Mitte. Die mögliche Folge: Geht es China wirtschaftlich schlecht, könnte sich das auf die globale Ökonomie auswirken, und damit auch auf Deutschland. Viele deutsche Unternehmen fertigen in China. Das Land mit rund 1,4 Milliarden Einwohnern ist außerdem ein wichtiger Markt, etwa für die Automobil-Branche.

Ein Grund, weshalb Immobilien-Gruppen derzeit Probleme haben und hoch verschuldet sind, ist die Nachfrage. Seit dem Bau-Boom in den Nullerjahren nach der Jahrtausendwende ging es für die Immobilienfirmen immer steil bergauf. Leute investierten in Immobilien, die anders als die Börse Stabilität versprachen. Laut Experten bauten die Immobilienkonzerne mit den Einnahmen sofort neue Gebäude und kauften Land. Weil jedoch die Nachfrage nach Wohnungen sank und die Preise fielen, konnten die Baufirmen ihre Projekte nicht mehr abschließen und auch ihre Gläubiger nicht mehr bedienen.

Zwischenzeitlich kursierten im Internet Videos wütender Wohnungskäufer, die plötzlich erfuhren, dass ihre bereits bezahlte Wohnung gar nicht mehr fertig gebaut werden kann. Für die hoch verschuldeten Firmen ist es außerdem seit 2020 schwerer, eine Finanzierung zu bekommen. Die kommunistische Regierung unter Staats- und Parteichef Xi Jinping führte damals die Politik der «drei roten Linien» ein. Das Heim sollte wieder als Wohnung und nicht zur Spekulation genutzt werden. (dpa)




Franziska Gabbert/dpa-tmn

Wärmepumpen im Test: Klimafaktor Kältemittel im Blick haben


27. September 2023 - Sie versprechen klimafreundliches Heizen, Effizienz und werden sogar gefördert: Wärmepumpen. Ein Test zeigt: Heizen können sie alle. Worauf es noch ankommt.

Sechs Luft-Wasser-Wärmepumpen hat die Stiftung Warentest im Heizmodus auf Effizienz und Umwelteigenschaften geprüft. Ergebnis: Alle im Test untersuchten Wärmepumpen sind in der Lage, ein typisches Einfamilienhaus zu heizen.

Die Effizienz in Bezug auf Energieleistung und Umwelteigenschaften im Heizbetrieb machte 70 Prozent der Gesamtnote aus. Die Siegerpumpe von Viessmann (Modell Vitocal 250-A AWO-E-AC 251.A10) wurde in dieser Kategorie mit «Gut» (Note 2,1) bewertet. Sie sei sowohl bei Radiatoren- als auch Fußbodenheizungen sehr wirtschaftlich.

Die Wolf CHA-10/400V erzielte eine Effizienznote von 2,2. Sie ist bei Heizkörperheizungen etwas weniger effizient als die Viessmann-Pumpe, aber bei Fußbodenheizungen ebenfalls sehr effizient.

Die Wahl des Kältemittels

Beide Geräte konnten die Tester mit einem geringen jährlichen Klimaeinfluss - durch Stromverbrauch und Wahl des Kältemittels - überzeugen. Außerdem nutzen sie das laut Stiftung Warentest vergleichsweise klimaschonende Kältemittel Propan (R290).

R290 gilt als «natürliches Kältemittel», es hat die dreifache Treibhauswirkung von CO2. Deutlich weniger klimafreundlich ist das Kältemittel R454C, das bei der drittplatzierten Stiebel Eltron WPL-A 07 HK 230 Premium zum Einsatz kommt. Es hat laut den Testern die 148-fache Treibhauswirkung.

Das potenziell klimaschädliche Kältemittel R32 hat die 675-fache Treibhauswirkung von CO2 - mit ihm arbeiten zwei Geräte im Testfeld. Die Experten von Stiftung Warentest befinden den Einsatz von R32 als «nicht nötig», da die beiden bestplatzierten Geräte mit Propan bessere Energieffizienz-Ergebnisse erzielten.

Je besser gedämmt ein Haus ist, desto größer ist die Fläche, die Wärmepumpen beheizen können. Im Schnitt können die sechs getesteten Wärmepumpen 228 Quadratmeter (qm) bei guter, 137 qm bei mittelmäßiger und 93 qm bei schlechter Dämmung heizen, so die Tester - mit guter Dämmung lässt sich also mehr als die doppelte Fläche als bei schlechter versorgen.

Solides Gesamtergebnis

Im Gesamturteil kommen die Produkte der drei deutschen Hersteller am besten weg: Die Viessmann-Pumpe als Testsieger erhält die Gesamtnote 2,1, das Modell von Wolf eine 2,3 und die Pumpe von Stiebel Eltron insgesamt eine 2,4.

Neben einer weiteren noch guten Pumpe wurden zwei Modelle insgesamt mit «Befriedigend» bewertet - in Summe ein solides Ergebnis.

Kosten kalkulieren

Im Testfeld kostete das günstigste Modell 9050 Euro, das teuerste 19 400 Euro. Die Gesamtkosten hängen aber nicht nur vom Listenpreis der Geräte ab, sondern auch von den Installationskosten und genutzten Fördermitteln - maximal sind 30 000 Euro Förderung drin.

Die Tester raten auch dazu, sich beim Stromversorger zu erkundigen, ob es einen günstigeren Stromtarif für Wärmepumpen gibt.

Weitere Kriterien

Auch die Geräuschentwicklung spielte eine Rolle für das Gesamttestergebnis. Bis auf eines schneiden alle Testgeräte diesbezüglich «gut» ab. Vor allem nachts allerdings könne der Betrieb einer Luft-Wasser-Wärmepumpe störend wirken.

Die Experten empfehlen daher, vor dem Einbau abzuklären, wie groß der Abstand zwischen Pumpe und Nachbargrundstück sein muss und welche Anforderungen es hinsichtlich ihrer Ausrichtung gibt. Leisere Betriebsmodi verringerten zwar die Geräuschentwicklung, indem sie den Ventilator drosseln, das bedeute aber auch eine geringere Effizienz.

In der Handhabung (Montage, Inbetriebnahme, Anleitungen und App) erzielten alle sechs Geräte gute bis sehr gute Bewertungen. Der Datenschutz wurde durchweg nur mit «Befriedigend» bewertet. (dpa)




Hauke-Christian Dittrich/dpa

Ziel erreicht: Gasspeicher zu über 95 Prozent gefüllt


27. September 2023 - Vor Beginn der Heizperiode sind die deutschen Gasspeicher fast voll. Damit wurde das Speicherziel vorzeitig erreicht. Die Bundesnetzagentur spricht dennoch von «Restrisiken».

Die Erdgasspeicher in Deutschland haben die Füllstandsmarke von 95 Prozent vorzeitig erreicht. Am Dienstagmorgen waren sie nach vorläufigen Daten des europäischen Gasspeicherverbands GIE zu 95,05 Prozent gefüllt. Eine im vergangenen Jahr während der Gaskrise eingeführte Verordnung sieht vor, dass die Speicher bis zum 1. November zu 95 Prozent gefüllt sein sollen.

Damit sind die Gasspeicher in diesem Jahr schneller befüllt worden als vor einem Jahr. Am Morgen des 26. September 2022 betrug der Füllstand 91,4 Prozent. Die 95-Prozent-Marke war im vergangenen Jahr am 13. Oktober erreicht worden.

Die Speicher gleichen Schwankungen beim Gasverbrauch aus und bilden damit ein Puffersystem für den Markt. Zu 100 Prozent befüllt waren die Speicher zuletzt am Morgen des 14. November 2022. Im Winter nehmen die Füllstände üblicherweise ab, nach dem Ende der Heizperiode wieder zu. Die Menge des in den Speichern gelagerten Erdgases entspricht bei 100 Prozent Füllstand nach früheren Angaben der Bundesregierung etwa dem Verbrauch von zwei bis drei durchschnittlich kalten Wintermonaten.

EU-weit 95-Prozent-Marke überschritten

Der größte deutsche Speicher im niedersächsischen Rehden, der bis Anfang April 2022 vom russischen Staatskonzern Gazprom kontrolliert wurde, verzeichnete am Dienstagmorgen einen Füllstand von 97,42 Prozent. Auch EU-weit wurde die 95-Prozent-Marke überschritten. Laut GIE lag der Füllstand am Dienstagmorgen bei 95,08 Prozent.

«Die Ausgangslage für den Winter 2023/24 ist deutlich besser als vor einem Jahr, jedoch verbleiben Restrisiken», hatte die Bundesnetzagentur vergangene Woche in ihrem Gaslagebericht geschrieben. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibe wichtig.

Laut Bundesnetzagentur erhielt Deutschland am vergangenen Montag Erdgas aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden. Hinzu kamen Lieferungen per Schiff über die neuen LNG-Terminals an den deutschen Küsten. Kleinere Mengen kamen aus Österreich und der Schweiz. Über die Ostseepipeline Nord Stream 1 kam zuletzt am 30. August 2022 Erdgas aus Russland nach Deutschland. (dpa)




Julian Stratenschulte/dpa

Bundesregierung kippt geplanten Ökostandard


25. September 2023 - Hunderttausende Wohnungen werden gebraucht, aber zu wenige gebaut: Wie kommt die Branche wieder in Schwung? Beim Treffen im Kanzleramt legt die Regierung Pläne vor, die die Branche besänftigen sollen.

Mehr Unterstützung für Familien beim Kauf oder Bau der eigenen vier Wände, neue Steuervorteile bei Bauprojekten und die Abkehr von geplanten Energiestandards: Mit 14 Vorhaben will die Ampelkoalition erreichen, dass mehr gebaut wird. «In Deutschland müssen mehr bezahlbare Wohnungen gebaut werden», betonte Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Montag zum Krisentreffen der Regierung mit der Baubranche. Das Paket werde «viel verändern und viel möglich machen», versprach Bauministerin Klara Geywitz.

«Mehr Menschen werden sich mit unserer neuen Förderung ein Haus, ein bestehendes oder ein neues, kaufen können», sagte die SPD-Politikerin. «Indem wir Klimaschutz im Gebäudesektor ganzheitlicher denken, werden wir mehr CO2 einsparen, und indem wir den Bau neuer Wohnungen deutlich leichter machen, werden wir mittelfristig mehr Wohnungen und bezahlbare Mieten haben.» Die Immobilien- und die Bauwirtschaft reagierten «vorsichtig optimistisch».

Große Wirkung soll unter anderem der Verzicht auf den im Koalitionsvertrag für 2025 vereinbarten Energiesparstandard EH40 für Neubauten haben. Geywitz hatte dies bereits in der Vergangenheit gefordert, nun ließ sich auch Klimaminister Robert Habeck (Grüne) darauf ein. Er erklärte: «Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes ist sichergestellt, dass Neubauten ab 2024 klimafreundlich heizen. Deshalb halte ich es nicht mehr für nötig, jetzt auf die Schnelle den neuen Standard EH40 einzuführen.»

Zeit steigender Kosten

EH40 heißt: Ein Bedarf von 40 Prozent der Energie eines Vergleichsneubaus. Derzeit gilt der Standard EH55 für Neubauten. EH40 sollte den Energiebedarf für Heizen weiter senken und damit auch den Ausstoß von Klimagasen. Doch wird das Bauen damit aufwendiger und teurer.

Das käme zu einer Zeit ohnehin steigender Kosten wegen stark erhöhter Bauzinsen und teurer Baustoffe. Alles zusammen hat dazu geführt, das immer weniger neue Wohnbauprojekte gestartet werden. Zugleich sind bezahlbare Wohnungen in Metropolen immer schwerer zu finden.

Im 14-Punkte-Plan der Bundesregierung ist außerdem eine Reform der zuletzt nur zögerlich genutzten Eigentumsförderung für Familien vorgesehen. Die Einkommensgrenze einer Familie mit einem Kind soll von 60.000 auf 90.000 Euro erhöht werden, je weiterem Kind können 10.000 Euro hinzuverdient werden.

Umbau leerstehender Büros und Läden

In den kommenden zwei Jahren werde der Bund zudem ein Programm für den Kauf sanierungsbedürftiger Häuser auflegen. Gleichzeitig soll der Umbau leerstehender Büros und Läden zu neuen Wohnungen unterstützt werden. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds, einem Sondertopf außerhalb des Bundeshaushalts kommen.

Bei Bauvorhaben soll es Steuervorteile durch besondere Abschreibungsregeln, die sogenannte Afa, geben. Der «Klimabonus», der Hauseigentümer beim Tausch alter, fossiler gegen neue, klimafreundliche Heizungen fördert, soll erhöht und auch auf Wohnungsunternehmen und Vermieter ausgeweitet werden.

Den Ländern soll eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglicht werden. Die angepeilte sogenannte Wohngemeinnützigkeit soll im kommenden Jahr an den Start gehen. Dabei sollen Vermieter, die dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen, steuerlich begünstigt und gefördert werden.

Scholz bezeichnete zudem das serielle Bauen als Schlüsselinstrument. Damit könnten ohne aufwendige neue Verfahren einmal genehmigte Häuser auch in anderen Landkreisen gebaut werden. Dafür müssen Länder und Kommunen allerdings mitziehen.

Umweltverbände zeigen sich enttäuscht

«Die Ampel hat die Tragweite der Situation wohl erkannt», teilte der Zentralverband des Baugewerbes mit. Der Immobilienverband ZIA äußerte sich ebenfalls positiv: «Ein neuer Realismus beim Klimaschutz und klare steuerliche Entlastungssignale zeigen: Die Gespräche der letzten Wochen haben sich gelohnt.» Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie lobte das Paket als «umfangreicher als erwartet». Wichtig sei nun, dass auch ein attraktiveres Zinsverbilligungsprogramm geprüft werde.

Der Wohnungswirtschaftsverband GdW, der das Treffen im Kanzleramt boykottiert hatte, sah ebenfalls eine positive Entwicklung. Für sozial orientierte Wohnungsunternehmen sei aber leider nichts herausgekommen. So könnten diese Unternehmen die neuen Abschreibungsmöglichkeiten gar nicht nutzen. Der Verband forderte unter anderem eine Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für bezahlbaren Wohnungsbau und KfW-Darlehen zu einem verbilligten Zinssatz von einem Prozent. Dann könnten auch wieder bezahlbare Neubaumieten garantiert werden.

Enttäuscht zeigten sich vor allem Umweltverbände: «Das Maßnahmenpaket der Ampel zum Bauen und Wohnen ist keine Weichenstellung in eine sozial gerechtere und ökologischere Zukunft, sondern ein Fiasko», kritisierte die Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Antje von Broock. Der Abschied vom Ökostandard sei völlig inakzeptabel. «Mit den Plänen der Ampel schlittern wir weiter der Klimakatastrophe entgegen, und immer mehr Menschen wissen nicht, wie sie ihre nächste Heizkostenrechnung bezahlen sollen.» (dpa)





Julian Stratenschulte/dpa

Gipfel im Kanzleramt: Wann kommt der Wohnungsbau-«Wumms»?


25. September 2023 - Wie findet Deutschland wieder Wohnraum? Um diese Frage geht es am Montag im Kanzleramt. Es ist ein Krisentreffen - das mache schon vor dem Start abgeschrieben haben.

Im Wohnungsbau herrscht Dauerkrise. Seit Jahren fehlt Wohnraum in Deutschland. Doch statt zu bauen wie verrückt, werden jetzt Projekte abgesagt. Familien begraben wegen hoher Kosten den Traum vom eigenen Haus, Firmen gehen pleite. Mieter, Eigentümer, Baubranche - sie alle stellen der Bundesregierung ein katastrophales Zeugnis aus.

Bei einem Treffen im Kanzleramt sollen sie am Montag alle an einen Tisch - und einen Plan entwickeln, wie schnell und preiswert mehr Wohnungen gebaut werden können. Doch schon vor Beginn ist klar: Nicht alle ziehen an einem Strang. Und die geforderten Staatshilfen in zweistelliger Milliardenhöhe sind auch kaum zu erwarten.

Warum kommt Deutschland beim Wohnungsbau nicht voran?

Das Grundproblem ist bekannt: Schon seit Jahren fehlt in Deutschland Wohnraum, vor allem in den Ballungsgebieten. Die Preise schossen wegen des geringen Angebots sowohl auf dem Miet- als auch auf dem Kaufmarkt in die Höhe. Die Ampel-Regierung hat sich deshalb vorgenommen, für 400.000 neue Wohnungen im Jahr zu sorgen. Doch dieses Ziel reißt sie immer wieder. 2022 waren es knapp 300.000, für dieses Jahr geht die Baubranche von 230.000 bis 250.000 neuen Wohnungen aus. Im nächsten Jahr dann von weniger als 200.000.

Hauptproblem sind die seit Beginn des Ukraine-Kriegs explosionsartig gestiegenen Bauzinsen. Wo vor zwei Jahren noch weniger als ein Prozent verlangt wurde, sind es heute vier. Dazu kommen die hohe Inflation und hohe Materialkosten. Immer weniger Privatleute wollen und können sich das Bauen leisten. Bauanträge, Grundstücksverkäufe, Planungen - alles im Sinkflug.

Wie haben sich Mieten und Kaufpreise zuletzt entwickelt?

In den Metropolen gibt es schon länger kaum noch preiswerte Mietwohnungen. Zuletzt stiegen die Angebotsmieten in kleineren Städten prozentual jedoch noch stärker an. Am deutlichsten war das im vergangenen Jahr in Delmenhorst in Niedersachsen mit einem Plus von 13,2 Prozent.

Kaufpreise dagegen sanken zuletzt so stark wie noch nie seit dem Jahr 2000. Im zweiten Quartal verbilligten sich Wohnimmobilien laut Statistischem Bundesamt verglichen mit dem Vorjahreszeitraum im Schnitt um 9,9 Prozent. Doch wegen der gestiegenen Zinsen können sich viele Menschen selbst das nicht leisten.

Wie versucht die Bundesregierung gegenzusteuern?

Sie hat Anfang 2022 ein Bündnis ins Leben gerufen, in dem Politiker, Kommunalverbände, Wohnungs- und Bauwirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Umwelt-, Verbraucherschutz- und Sozialverbände gemeinsam Lösungen entwickeln sollten. Raus kamen 187 Maßnahmen, deren Großteil auch umgesetzt wurde - die aber letztlich wenig Besserung brachten.

Manche Bündnispartner sind so enttäuscht von der Regierung, dass sie das Treffen am Montag boykottieren. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) sowie der Eigentümerverband Haus & Grund sind im Kanzleramt nicht dabei. Die Ampel-Regierung nehme die Lage nicht ernst genug, kritisieren sie. Keine ihrer Krisenmaßnahmen führe zum Ziel.

Was sind das für Krisenmaßnahmen?

Die Bundesregierung, allen voran Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und der für Sanierungen zuständige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), versuchen mit Förderprogrammen für Bauherren und Steuervorteilen für Firmen gegenzusteuern. Teils wurden ihnen Fördermittel so aus der Hand gerissen, dass die Töpfe vorzeitig ausgeschöpft waren und Bauherren, die mit den Hilfen geplant hatten, leer ausgingen.

Andere Programme wie günstige Neubaukredite für Familien mit wenig Einkommen zogen dagegen gar nicht. In den ersten zwei Monaten wurden nur 104 Anträge eingereicht. Die Baubranche kritisiert vor allem die Einkommensgrenze von 60.000 Euro. Mit diesen Einkommen könne man sich das Bauen auch mit Billig-Kredit kaum leisten. Familien, die mehr verdienen, werden von der Regierung aber nicht unterstützt. Geywitz kündigte vor dem Krisentreffen nun an, die Einkommensgrenze und die Kreditsumme nach oben zu setzen.

Sind auch neue Förderprogramme geplant?

Ja, etwa für den Kauf und die Sanierung eines älteren Hauses. Details dazu sind aber noch nicht bekannt.

Welche Rolle spielt der Klimaschutz?

Der Gebäudebereich gehört beim Klimaschutz zu den größten Sorgenkindern - wegen fossiler Heizungen, schlechter Dämmung, alter Fenster. Staatliche Förderung ist deshalb in der Regel daran gekoppelt, dass man sein Haus klimafreundlich baut oder saniert. Doch das macht die Vorhaben teuer. Geywitz ist deshalb zum Beispiel gegen verpflichtende Mindest-Effizienstandards für Gebäude, wie sie in Brüssel diskutiert werden. Das halte die Menschen vom Kauf unsanierter Häuser ab, meint sie.

Mit Blick auf Neubauten geht sie auch klar auf Distanz zum Energiesparstandard EH40, den die Ampel im Koalitionsvertrag für 2025 vereinbart hat. Dieser konzentriere sich zu sehr auf Dämmung und Heizen, meint Geywitz. Dabei müsse auch berücksichtigt werden, ob umweltgerechte Baumaterialien eingesetzt und Flächen gespart würden.

Ist das Krisentreffen nur eine Showveranstaltung?

Geywitz hat zwar die Ausweitung bestehender Programme und auch neue Hilfen in Aussicht gestellt. Die Forderungen der zahlreichen Branchen- und Lobbyverbände nach Steuererleichterungen und 50 Milliarden Euro schweren Konjunkturprogrammen, einem wahren Wohnungsbau-«Wumms», wird sie aber kaum erfüllen können. Dazu setzen der Bundeshaushalt und die Schuldenbremse zu enge Grenzen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) wird zweistelligen Milliardensummen für die Baubranche wohl nicht zustimmen. (dpa)





Britta Pedersen/dpa

Grünen-Chefin fordert «Mieterschutzoffensive»


25. September 2023 - Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt reiche der Neubau von Wohnungen alleine nicht aus, so Ricarda Lang. Die Ampel müsse sich auch «mietenpolitisch dem Problem annehmen».

 Vor dem Wohnungsbaugipfel an diesem Montag fordert die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang eine Stärkung der Mieterrechte. «Bei der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ist Neubau ein Teil der Lösung, reicht aber alleine nicht aus. Die Ampel sollte sich jetzt auch mietenpolitisch dem Problem annehmen», sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die rasant steigenden Mieten würden «zur Belastungsprobe bis weit in die Mitte der Gesellschaft».

Nach dem Gipfel müsse die Arbeit gleich weitergehen: «Dieses Land braucht eine Mieterschutzoffensive für bezahlbares Wohnen. Es heißt jetzt, Fortschritte zu machen bei der Mietrechtsreform, der Verschärfung von Mietpreisbremse und Kappungsgrenze und der Begrenzung von Indexmieten.» Bei Indexmietverträgen können die Mieten jährlich nach dem Wert des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes erhöht werden. Dafür gibt es bei dieser Variante keine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge verwies auf die vereinbarte Verlängerung der Mietpreisbremse im rot-grün-gelben Koalitionsvertrag. Diese müsse endlich auf den Weg gebracht werden, sagte sie den Zeitungen. «Angesichts der hohen Inflation werden sogenannte Indexmietverträge für Mieter zum Problem. Diese zu regulieren, schafft Sicherheit und Gerechtigkeit.» Vom Wohnungsbaugipfel erwarte sie «ein klares Signal für den sozialen Wohnungsbau». Man müsse sozialen Wohnungsraum auf lange Sicht erhalten.

Beim sogenannten Wohnungsbaugipfel sollen nach Worten von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) «ganz konkrete Dinge» besprochen werden, wie mehr Wohnungen gebaut werden können. Verbände der Baubranche verlangen ein Hilfspaket mit Steuererleichterungen, weniger Regeln und mehr Förderung. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat die Ausweitung bestehender Programme und auch neue Hilfen in Aussicht gestellt. (dpa)






Bernd von Jutrczenka/dpa

Bauministerin für Kurswechsel bei Energiesparvorschriften


25. September 2023 - Das Hin und Her über das Heizungsgesetz hat viele Bürger verschreckt. Vor dem «Wohnungsbaugipfel» gibt es nun Kritik an Energiesparstandards. Die Ministerin macht im dpa-Gespräch eine Ansage.

Bauministerin Klara Geywitz fordert eine Abkehr von geplanten Energiesparvorschriften für neue Wohnhäuser und für unsanierte ältere Gebäude. Statt bei Privathäusern solle zuerst mit der Sanierung öffentlicher Gebäude Kohlendioxid für den Klimaschutz eingespart werden, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur vor dem für Montag angesetzten Treffen von Bundesregierung und Wohnungswirtschaft im Kanzleramt.

«Ich bin dagegen, mit verpflichtenden Mindest-Effizienzstandards bei Gebäuden Eigentümern von unsanierten Häusern Angst zu machen, dass sie Zehntausende von Euro investieren müssen», sagte Geywitz auch mit Blick auf EU-Pläne. In Brüssel wird eine Gebäudeeffizienzrichtlinie beraten, die vor allem für Häuser mit den schlechtesten Energiewerten Verbesserungen fordern würde.

Auch das Bundeswirtschaftsministerium will dabei bestimmte Vorgaben verhindern. «Verpflichtende Sanierungen für einzelne Wohngebäude schließen wir aus», zitierte der «Spiegel» aus einer Stellungnahme.

«Wir sollten erst mal bei den öffentlichen Gebäuden mit gutem Beispiel vorangehen, bei den Schulen unserer Kinder, bei Sporthallen, bei den Rathäusern, den Feuerwachen und Pflegeeinrichtungen», sagte Geywitz. «Damit haben wir schon ziemlich viel CO2 gespart. Und wenn wir später feststellen, dass es noch zu viele unsanierte Einfamilienhäuser gibt, haben wir dann sicherlich auch eine Antwort darauf.»

Geywitz: Über Alternative zu Energiesparstandard EH40 nachdenken

Mit Blick auf Neubauten ging Geywitz klar auf Distanz zu dem Energiesparstandard EH40, den die Ampel im Koalitionsvertrag für 2025 vereinbart hat. «Die jetzigen Kategorien, der Effizienzstandard EH40 zum Beispiel, konzentrieren sich zu sehr auf die Dämmung und die benötigte Heizwärme», sagte Geywitz. «Wir sollten ein einfaches System entwickeln, das energieeffizientes Bauen, die Nutzung umweltgerechter und recycelter Baumaterialien und flächensparendes Bauen fördert. Das wäre eine Alternative zu EH40.»

Die Festlegung im Koalitionsvertrag stamme aus einer Zeit mit niedrigeren Finanzierungs- und Baukosten, argumentierte Geywitz. «Wir müssen dringend die Baukosten senken. Der Baukostenunterschied zwischen dem jetzt gültigen Standard EH55 und EH40 kann mehrere Hundert Euro pro Quadratmeter betragen.»

Nötig sei ein flexibles System. «Das gilt für ältere Gebäude, aber auch für den Neubau», sagte Geywitz. «Holz und andere natürliche Baustoffe speichern Kohlendioxid für lange Zeit. Da brauchen wir die technische Freiheit zu sagen: Wenn du beim Bau des Hauses viel CO2 speicherst oder sparst, indem du Recycling-Material verwendest, dann kannst du später in der Betriebsphase im Hinblick auf den Energieverbrauch flexibler sein.»

Der «Wohnungsbaugipfel» im Kanzleramt soll am Montag beraten, wie schnell und preiswert mehr Wohnungen gebaut werden können. Die Zahlen gehen momentan wegen hoher Zinsen und Baukosten zurück. (dpa)






Christian Charisius/dpa

Preisrückgang bei Wohnungen und Häusern setzt sich fort


22. September 2023 - Wohnungen und Häuser werden in Deutschland immer günstiger. Das führt jedoch nicht dazu, dass der Traum vom Eigenheim für viele Menschen hierzulande wahr wird.

 

Die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland sind im zweiten Quartal innerhalb eines Jahres so stark gesunken wie noch nie seit Beginn der Statistik im Jahr 2000. Wohnungen und Häuser verbilligten sich im Schnitt um 9,9 Prozent gegenüber dem zweiten Vierteljahr 2022, wie das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mitteilte.

Es war das stärkste Minus seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Gegenüber dem Vorquartal fiel der Rückgang mit 1,5 Prozent allerdings geringer aus als in den beiden Vorquartalen. Damals hatten sich Wohnimmobilien jeweils zum Vorquartal um 2,9 beziehungsweise 5,1 Prozent verbilligt.

Bauzinsen verteuern Kredite

Seit dem Höchststand im zweiten Quartal 2022 sinken die Preise den Angaben zufolge. Hauptgrund für die Wende am Immobilienmarkt nach jahrelangem Boom sind die kräftig gestiegenen Bauzinsen, die Kredite stark verteuert haben. Hinzu kommt die hartnäckig hohe Inflation, die die Kaufkraft der Menschen verringert. Viele Menschen können sich den Immobilienkauf nicht mehr leisten.

Sowohl in den Städten als auch in den ländlichen Regionen sanken die Preise im Schnitt im zweiten Quartal. Dabei gingen sie in den Städten stärker zurück. Besonders deutliche Rückgänge im Vergleich zum Vorjahresquartal wurden in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf verzeichnet.

Hier verbilligten sich Ein- und Zweifamilienhäuser um 12,6 Prozent, für Wohnungen mussten Käufer im Schnitt 9,8 Prozent weniger zahlen als ein Jahr zuvor. (dpa)

Quelle Daten: Statistisches Bundesamt.







Annette Riedl/dpa

Wohnungsnot erschwert Besetzung von Stellen


22. September 2023 - Hohe Mietkosten haben Folgen - weit über den Wohnungsmarkt hinaus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht sogar den Arbeitsmarkt bedroht.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor den sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Wohnungskrise und fordert mehr Investitionen.

«Die Wohnungskrise ist Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung», sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sieben Millionen Mieterhaushalte seien durch hohe Wohnkosten finanziell überbelastet.

«Unter den hohen Mieten leidet zunehmend auch die Wirtschaft, da Beschäftigte den Umzug scheuen und offene Stellen unbesetzt bleiben», mahnte Körzell. «In dieser Situation verfehlt die Bundesregierung ihre Wohnungsbauziele meilenweit.» Am Montag treffen sich Vertreter der Wohnungswirtschaft im Kanzleramt mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Bauministerin Klara Geywitz (beide SPD), um über Wege aus der Wohnungsnot zu sprechen.

Körzell pochte auf mehr Investitionen. «Anstatt der Bauwirtschaft auf die Beine zu helfen und damit vorhandene Baukapazitäten am Markt zu halten, legt die Ampel einen völlig kontraproduktiven Sparhaushalt vor», kritisierte er. Dabei sei klar, dass die Regierung ohne hohe Investitionen in den Wohnungsbau die Arbeit ihres eigenen Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum konterkariere.

«Da sich private Bauherren immer mehr zurückhalten, muss die öffentliche Hand jetzt endlich massiv investieren, damit der Wohnungsbau nicht zum Erliegen kommt und Baukapazitäten erhalten bleiben», sagte der Gewerkschafter. (dpa)

 





Jacquelyn Martin/AP/dpa

US-Notenbank schließt weiteren Zinssprung 2023 nicht aus


21. September 2023 - Die aktuellen Daten zur Inflation geben der Fed beim Leitzins Spielraum, weitere Entwicklungen abzuwarten. Doch im Kampf gegen die hohen Verbraucherpreise will die US-Notenbank noch nicht den Sieg erklären.

 

Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) hält sich im Kampf gegen hohe Verbraucherpreise eine weitere Zinserhöhung in diesem Jahr offen. Darauf deuten neue, gestern veröffentlichte Prognosen der Zentralbank der größten Volkswirtschaft der Welt hin. Auch die Zinsen im kommenden Jahr könnten höher als zuvor erwartet sein.

Bei seiner aktuellen Sitzung entschied der Zentralbankrat, den Leitzins in der Spanne von 5,25 bis 5,5 Prozent zu belassen. Es ist das höchste Niveau seit mehr als 20 Jahren. Fed-Chef Jerome Powell wollte einen weiteren Zinssprung jedoch nicht ausschließen. Man habe sich bisher noch nicht entschieden, ob das aktuelle Zinsniveau ausreichend sei.

«Wir haben Fortschritte gesehen»

Der Fed-Chef betonte bei der Pressekonferenz nach der Sitzung, dass die Daten der kommenden Monate das Vorgehen der Notenbank bestimmen würden. Die Fed rechnet in ihrer aktuellen Prognose zum Jahresende im Mittel mit einem Leitzins von 5,6 Prozent. Für 2024 werden im Mittel 5,1 Prozent erwartet - in Juni waren es noch 4,6 Prozent. «Wir haben Fortschritte gesehen, und wir begrüßen das», sagte Powell mit Blick auf die Inflation. Man müsse nun aber abwarten, wie sich die Lage entwickle, mahnte er. Diane Swonk, Chefökonomin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, urteilte der «Washington Post» zufolge: «Sie wollen den Sieg nicht zu früh verkünden, auch wenn sie große Fortschritte gemacht haben.»

Die Inflation im Zaum zu halten, ist klassische Aufgabe der Notenbanken. Die Fed strebt mittelfristig eine Preisstabilität bei einer Inflationsrate von zwei Prozent an. Die Fed hatte den Leitzins im Kampf gegen die hohe Inflation seit März 2022 elf Mal angehoben - zuletzt im Juli um 0,25 Prozentpunkte. Der Zyklus gilt als eine der schnellsten und schärfsten Straffungsperioden in der Geschichte der Fed. Einzig im Juni hatten die Währungshüter nach zehn Anhebungen in Folge eine Pause eingelegt. Mit der erneuten Zinspause hatten Analysten gerechnet. «Wir haben viel erreicht, und die Auswirkungen unserer Straffung sind noch nicht in vollem Umfang zu spüren», sagte Powell.

«Prognosen sind sehr schwierig»

Die Teuerungsrate war im vergangenen Jahr auf gut neun Prozent gestiegen - und dann langsam gefallen. Im August waren die Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahresmonat der US-Regierung zufolge um 3,7 Prozent gestiegen. Die Fed rechnet nun für dieses Jahr mit einer Inflationsrate von im Schnitt 3,3 Prozent - eine leichte Korrektur nach oben um 0,1 Prozentpunkte. Für das kommende Jahr prognostiziert die Fed 2,5 Prozent. Damit geht die Inflation nach dem rasanten Anstieg nun stetig zurück. Powell mahnte jedoch an: «Prognosen sind sehr unsicher. Prognosen sind sehr schwierig.»

Die Fed dreht im Kampf gegen die hohen Verbraucherpreise an der Zinsschraube, um die Nachfrage auszubremsen. Steigen die Zinsen, müssen Privatleute und Wirtschaft mehr für Kredite ausgeben - oder leihen sich weniger Geld. Das Wachstum nimmt ab, Unternehmen können höhere Preise nicht unbegrenzt weitergeben - und idealerweise sinkt die Inflationsrate. Gleichzeitig besteht aber die Gefahr, die Wirtschaft abzuwürgen. Die richtige Balance zu finden, ist die große Herausforderung für Zentralbanker.

Die neue Wirtschaftsprognose der Fed zeichnet allerdings ein recht positives Bild von der US-Wirtschaft. Die Fed sagt für dieses Jahr ein deutlich höheres Wirtschaftswachstum voraus als noch vor drei Monaten angenommen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der weltgrößten Volkswirtschaft wird demnach 2023 um 2,1 Prozent wachsen. Das wären 1,1 Prozentpunkte mehr als noch im Juni prognostiziert. Im kommenden Jahr soll die Wirtschaft dann aber wieder etwas langsamer wachsen - die Notenbanker sagen ein Wachstum um 1,5 Prozent voraus. (dpa)






Britta Pedersen/dpa

Bau- und Immobilienbranche: Erst Krise, jetzt Alarmstimmung


21. September 2023 - Bauen ist in Deutschland zum defizitären Zuschussgeschäft geworden: Wohnungsgesellschaften und Projektentwickler stoppen Vorhaben, viele Menschen verabschieden sich vom Wunsch nach einem Eigenheim.

 

In der Immobilien- und Baubranche wandelt sich vor dem geplanten Wohnungsbaugipfel im Kanzleramt die Krisen- in Alarmstimmung. Deutschland größte Wohnungsgesellschaft Vonovia hat den Bau Zehntausender geplanter Wohnungen auf Eis gelegt. Das sagte Vorstandschef Rolf Buch den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Nach Analyse des Finanzierungsvermittlers Interhyp begraben derzeit auch Bürgerinnen und Bürger scharenweise ihren Traum vom eigenen Haus. Zudem mehren sich die Anzeichen, dass eine steigende Zahl von Immobilienfirmen wegen der Krise unter Druck gerät. Das berichtete Stefan Rummel, der Chef der Messe München.

Vonovia legt Bau Zehntausender Wohnungen auf Eis

«Bei uns liegen Planungen für insgesamt 60.000 Wohnungen in der Schublade», sagte Vonovia-Vorstandschef Buch. «Wir machen alles fertig bis zum Baurecht. Und hoffen, dass sich Bauen bald wieder lohnt und rechnet. Dann wollen wir sofort wieder bauen.»

Grund der gestoppten Baupläne sind laut Vonovia gestiegene Bau- und Finanzierungskosten. Zielmarke bei Vonovia sind demnach zehn bis zwölf Euro Quadratmetermiete. Die Mieten für neue Wohnungen müssten nach Worten einer Sprecherin aber wegen der hohen Kosten bei 20 Euro pro Quadratmeter liegen. «Das können sich aber viele Menschen nicht mehr leisten.»

Die Zahlen des Bochumer Dax-Konzerns decken sich mit Angaben anderer Wohnungsgesellschaften, derzufolge der Wohnungsbau so teuer geworden ist, dass die Unternehmen mit neuen Projekten rote Zahlen schreiben würden. Ganz ähnlich ist die Lage potenzieller Häuslebauer - mit dem Unterschied, dass es bei Eigenheimkäufern in aller Regel nicht um die Rentabilität geht, sondern um die schlichte Frage der Bezahlbarkeit.

«Riesige Verunsicherung»

Laut Interhyp haben viele Immobilieninteressenten den Wunsch nach dem eigenen Heim vorerst begraben. «Es gibt eine riesige Verunsicherung», sagte Vorständin Mirjam Mohr. «Wir hören ganz oft: «Die Bauzinsen haben sich vervierfacht (...) ich glaube, der Traum vom Eigenheim ist für mich total vorbei»», berichtete die Managerin bei der Vorstellung der alljährlichen «Wohntraumstudie» des Münchner Unternehmens.

«Der zweite Strang ist ganz oft: "Das Heizungsgesetz hat mich verunsichert, ich weiß überhaupt nicht, was ich tun muss, was ich tun darf, was das kostet."» Hauptquelle der Analyse ist eine jährliche repräsentative Befragung von gut 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Mai und im Juli durch das Umfrageinstitut Rheingold und Kundengespräche der Interhyp.

Eine große Mehrheit kann sich demnach derzeit eine eigene Immobilie nicht leisten. «84 Prozent der Befragten empfinden den Markt als eher eng und schwierig und sehen in dem Markt für sich auch keine Möglichkeiten», sagte Mohr.

Düstere Perspektive

Dies passt zu den Meldungen von Banken und Finanzexperten der vergangenen Monate, denen zufolge die Baufinanzierungen eingebrochen sind. Düster fiel auch der alljährliche «Trendindex» der Messe München zur Lage der Immobilienbranche aus. «Insgesamt steigt bei den Projektentwicklern massiv der Refinanzierungsdruck», sagte Messechef Rummel zwei Wochen vor Beginn der großen Immobilienmesse Expo Real.

Das Meinungsforschungsinstitut Ifad befragte im Auftrag der Messegesellschaft vom 11. bis 24. Juli 751 Aussteller und Besucher der Expo Real - ausschließlich aus Deutschland stammend. Bei der Umfrage ging es nicht nur um Wohnungen, sondern um alle Zweige der Branche, also auch Büros, Hotels und andere gewerbliche Immobilien. Demnach stoppt die Hälfte der Firmen neue Projektentwicklungen, bei über zwei Dritteln kommt es zumindest zu Verzögerungen. 94 Prozent der Befragten sahen die Lage der Branche als durchwachsen bis schlecht an.

Deutschland steuere mit zunehmender Geschwindigkeit auf einen «Crash der Baubranche» zu, warnte Handwerkspräsident Jörg Dittrich im «Handelsblatt». Dementsprechend steigen nun die Erwartungen an den Wohnungsbaugipfel in der kommenden Woche. (dpa)






Carla Benkö/dpa

Vonovia legt Bau von 60.000 Wohnungen auf Eis


20. September 2023 - Trotz eines enormen Bedarfs an neuen Wohnungen stoppt Vonovia den Bau von 60.000 Einheiten. Unter einer Bedingung will der Immobilienkonzern «sofort wieder bauen».

 

Deutschlands größter Immobilienkonzern Vonovia verzichtet nach eigenen Angaben wegen hoher Zinsen und Baukosten vorerst auf den Bau Zehntausender neuer Wohnungen.

«Bei uns liegen Planungen für insgesamt 60.000 Wohnungen in der Schublade», sagte Vorstandschef Rolf Buch den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Wir machen alles fertig bis zum Baurecht. Und hoffen, dass sich Bauen bald wieder lohnt und rechnet. Dann wollen wir sofort wieder bauen.»

Aus Sicht von Buch fehlen in Deutschland derzeit mehr als eine Million Wohnungen. «Meine Schätzung ist: Wir brauchen 700.000 Wohnungen im Jahr, auch wegen der zunehmenden Zuwanderung.» Das Problem seien also nicht eine Million Wohnungen, sondern in sehr kurzer Zeit mehrere Millionen Wohnungen, die fehlten. (dpa)






Daniel Bockwoldt/dpa/dpa-tmn

Umfrage: So will man in Deutschland gern wohnen


20. September 2023 - Wo und wie wollen wir leben? Von der idealen Wohnung gibt es viele Vorstellungen - das zeigt auch eine aktuelle Umfrage. Bei einem Ausstattungsmerkmal sind sich aber drei Viertel der Befragten einig.

 

Eigenes Haus auf dem Land? Loft in der City? Nichts von beidem: Eine Dreizimmerwohnung im Erdgeschoss, mit einer Fläche von 61 bis 90 Quadratmetern, Balkon und einem Bad mit Fenster und Dusche - das ist laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag der der Onlineplattform Kleinanzeigen die ideale Wohnung für die meisten in Deutschland lebenden Menschen.

Mehr als die Hälfte, nämlich 54 Prozent, der Befragten wollen am liebsten zur Miete wohnen, während 41 Prozent eine Eigentumswohnung bevorzugen. Ebenfalls 41 Prozent ziehen zudem Wohnungen im Erdgeschoss oder Hochparterre vor, 21 Prozent würden gerne im ersten Obergeschoss leben, während 7 Prozent das Dachgeschoss am attraktivsten finden. Bei der Altersgruppe «55 Jahre und älter» sind ebenerdige Wohnungen besonders beliebt (50 Prozent), während in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen nur 27 Prozent Parterre favorisieren.

Kleine Wohnungen weniger gefragt

Ein Drittel der Befragten (34 Prozent) gibt an, dass die ideale Wohnung drei Zimmer haben sollte, 25 Prozent wünschen sich vier Zimmer, und 18 Prozent würden noch größere Wohnungen mit mehr als vier Zimmern wählen. Kleinere Wohnungen sind weniger gefragt: Einzimmerwohnungen werden nur von 4 Prozent der Befragten gewünscht, während 17 Prozent eine klassische Zweiraumwohnung wählten.

Und die Größe? Die meisten Befragten (33 Prozent) finden eine Wohnfläche zwischen 61 und 90 Quadratmetern ideal, während weitere 26 Prozent eine Fläche von 91 bis 120 Quadratmetern bevorzugen. Kleiner ist nicht so nachgefragt: Wohnungen mit bis zu 30 Quadratmetern sind nur für zwei Prozent der Befragten am attraktivsten.

Land schlägt Stadt

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Es zieht nicht die meisten Menschen in die Städte. 23 Prozent der Befragten wünschen eine Wohnung in einem Dorf oder in naturnaher Umgebung. Besonders ältere Befragte (Altersgruppe 45-54: 27 Prozent; Altersgruppe 55+: 24 Prozent) ziehen diese ländliche Lage vor. Insgesamt erfreut sich das Wohnen im ländlichen Raum großer Beliebtheit. 11 Prozent bevorzugen eine Kleinstadt mit weniger als 20.000 Einwohnern, und 13 Prozent ziehen den Stadtrand einer Kleinstadt mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern vor.

Städtisch wollen etwas weniger Menschen wohnen. Mittelstädte (20.000 bis 100.000 Einwohner) mögen 19 Prozent, und 16 Prozent leben am liebsten im Zentrum einer Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen sind Mittelstädte am beliebtesten (25 Prozent), gefolgt vom Zentrum einer Großstadt (20 Prozent).

Jeweils rund die Hälfte der Befragten wünscht sich einen Balkon (53 Prozent) bzw. einen Garten (49 Prozent). In Bezug auf die Bad-Ausstattung gibt es klare Präferenzen: 75 Prozent der Befragten bevorzugen ein Bad mit Fenster, 74 Prozent möchten eine Dusche, und 59 Prozent wünschen sich eine eigene Badewanne. Zwei von drei Befragten (66 Prozent) möchten außerdem ein eigenes Kellerabteil, während ein Aufzug nur für 25 Prozent wichtig ist.

An der Befragung der YouGov Deutschland GmbH haben zwischen dem 30. August und 1. September 2.014 Personen teilgenommen. (dpa)






Andrea Warnecke/dpa-tmn

Vorsicht bei Pellet-Lockangeboten im Internet


19. September 2023 - Noch ist es warm draußen, aber die Heizsaison ist schon in Sicht. Wer mit Pellets heizt, sollte bei der Lieferantenwahl aufpassen. Denn es sind Betrüger unterwegs, die mit günstigen Preisen locken.

 

Lockangebote im Internet sollten Besitzer von Pelletheizungen besser ignorieren, rät das Deutsche Pelletinstitut. Denn seit einem Jahr komme es immer wieder vor, dass Betrüger qualitativ schlechte Ware oder überhaupt nicht lieferten.

Zwar sollen Normen wie die der EU oder die deutsche ENplus-Norm die Qualität von Pellets sicherstellen. Aber die Betrüger stehlen laut dem Institut einfach die ID-Nummern anderer Unternehmen oder erfinden welche.

Datencheck zur Betrugsprävention

Verbraucher können daher zum Beispiel die Kontaktdaten des Lieferanten mit der Liste der zertifizierten Unternehmen auf der ENplus-Webseite abgleichen, um sich vor Betrug zu schützen, so das Institut.

Zudem gibt es betrügerische Fakeshops, die per Vorkasse kassieren, aber nie liefern. Wenn es sich um einen unbekannten Lieferanten handelt, sollte man daher nicht im Voraus zahlen, sondern möglichst die Zahlung bei Lieferung oder auf Rechnung wählen. Bei Verdacht auf Betrug kann die schwarze ENplus-Liste helfen.

Untergejubelte Bankverbindungen

Manchmal imitieren Betrüger sogar andere, seriöse Händler: Sie verwenden alte Rechnungen, auf denen aber die eigene Bankverbindung angegeben ist, erklärt das Institzt. Käuferinnen und Käufer überprüfen daher Bankdaten esser bimmer noch einmal an der Quelle, bevor sie Geld überweisen.(dpa)






Daniel Maurer/dpa-tmn

Erde, Wasser, Luft: Welche Wärmepumpe ist die richtige?


19. September 2023 - Bei Wärmepumpen denken die meisten an die Luft-Variante. Doch es gibt auch andere Konzepte, die durchaus ihre Vorteile haben können.

 

Wärmepumpen gelten seit einiger Zeit als Hit unter den Möglichkeiten, zu heizen. 80 Prozent der in 2022 verkauften 236 000 Wärmepumpen handelte es sich um Luft-Wärmepumpen, die mit der Außenluft arbeiten. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten: Die Wärme kann auch aus dem Erdreich und dem Grundwasser kommen.

Ein Überblick der verschiedenen Wärmepumpen-Arten:

Die Luft-Wärmepumpe:

Diese Wärmepumpe ist die gängigste Variante. Kurz gesagt: Sie saugt über einen Ventilator die Außenluft an, die darin enthaltene Wärme wird dann für das Heizen und die Aufbereitung von Warmwasser nutzbar gemacht.

Ab hier ist der Prozess bei allen Varianten der Wärmepumpe auch gleich. Eine einfache Zusammenfassung: Die Wärme trifft in dem Gerät auf ein Kältemittel, das bei niedriger Temperatur verdampft. In einem Kompressor wird der Dampf verdichtet und dadurch sehr warm. Diese Wärme wird im dritten Schritt an den Heizkreis abgegeben. Ein Wärmeverteil- und Speichersystem lagert die Energie zwischen oder verteilt sie direkt im Haus.

Vorteil der Luft-Wärmepumpe gegenüber den anderen Varianten: Sie lässt sich einfacher und günstiger installieren. «Der Austausch geht auch schneller, da die Erschließung der Quelle nicht da ist», sagt Katja Weinhold vom Bundesverband Wärmepumpe.

Die Luft-Wärmepumpe hat laut Verbraucherzentrale NRW theoretisch die geringste Effizienz - allerdings betonen die Experten: Wie effizient eine Anlage letztlich ist, hängt von vielen weiteren Faktoren ab. So komme es vor allem darauf an, dass die Wärmepumpe zur Heizungsanlage passt und die Vorlauftemperatur möglichst niedrig ist. Außerdem spiele der Standort mit seiner Normaußentemperatur und ein optimal eingestellte Heizkurve eine wichtige Rolle für die Effizienz, sagt Weinhold.

Weiterer Nachteil: Der Ventilator von Luftwärmepumpen verursacht Geräusche - und das führte schon mal zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. In reinen Wohngebieten Wärmepumpen dürfen Wärmepumpen inzwischen tagsüber nicht lauter als 50 Dezibel sein, so die Initiative Zukunft Altbau. Nachts sind es gar nur 35 Dezibel.

Allerdings arbeiten die Hersteller daran und bringen Modelle heraus, die auch bei Volllast nicht lauter als 30 Dezibel sind - das entspricht einem Flüstern. Außerdem bieten manche Hersteller es Schallschutzhauben an.

«In den Umgebungsgeräuschen geht der Klang vieler Wärmepumpen inzwischen unter», erläutert Frank Hettler von Zukunft Altbau. «Nur im tiefsten Winter kann die Wärmepumpe im Volllastbetrieb deutlicher zu hören sein. Das ist aber ohnehin die Zeit, in der man die Fenster geschlossen hat und die Geräusche nicht wahrnimmt.»

Die Erd-Wärmepumpe:

In den Tiefen unserer Erde schlummert ein mächtiges Wärmepotenzial - die Geothermie. Je tiefer, desto heißer. Mehrere Tausend Grad sind möglich. In Oberflächennähe ist die Temperatur zwar viel geringer, aber schon diese Wärme lässt sich zum Heizen und für das Warmwasser im Haus nutzen.

Variante 1: Erdsonden

Eine Erdwärmesonde wird für diese Art der Energiegewinnung vertikal in den Gartenboden getrieben, laut Bundesverband Geothermie in Deutschland normalerweise mit einer Tiefe von 50 bis 160 Metern.

Vorteil der Sonde: Der Platzbedarf ist vergleichsweise gering. Die Bohrung habe einen Durchmesser von rund zwölf Zentimetern - so groß wie eine CD.

Gut zu wissen: Nicht überall dürfen diese Bohrungen gemacht werden. Die lokale Wasserbehörde weiß, ob die Gesteinsformationen am Wohnort stabil genug sind.

Variante 2: Flächenkollektoren

Hier bringen Bagger Flächenkollektoren oberflächennah in den Boden. Diese Systeme nutzen vor allem die Wärme der Sonnenstrahlen und des Regens, die in den Boden eindringen.

Diese Variante ist günstiger als die Bohrung für eine Sonde. Da man laut des Bundesverbands Geothermie aber nichts über diesen Kollektoren bauen oder die Fläche anderweitig, etwa mit Pflaster, versiegeln darf, ist ihr Flächenbedarf viel höher. Die Verbraucherzentrale nennt als grobe Faustformel rund 40 Quadratmeter pro Kilowatt Heizleistung.

Außerdem mache die geringere Wärme in den oberen Bodenschichten diese Form der Erdwärmeheizung um etwa zehn Prozent weniger effektiv als die Energiegewinnung durch eine Sonde in der Tiefe, so der Bundesverband Geothermie.

Nachteil beider Varianten der Erd-Wärmepumpen: «Der Grund, warum die Nachfrage nach erdgekoppelten Systemen wesentlich kleiner ist als bei der Luft-Wärmepumpe, ist in erster Linie der Preis», sagt Katja Weinhold von Bundesverband Wärmepumpe. «Für erdgekoppelte Systeme muss man mehr Geld bezahlen, weil die Erschließung der Quelle hinzukommt - sowohl bei Kollektoren als auch bei Sonden.»

«Bei einer Umrüstung im Bestand - also den Austausch einer Öl- und Gasheizung gegen eine Wärmepumpe - ist vielfach der Platz das Problem», ergänzt Weinhold. «Egal ob man ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus hat, man braucht Platz, um Erdsonden und erst recht Kollektoren zu setzen.» Die schweren Geräte müssen auch erst einmal auf das Grundstück gelangen können.

Vorteile gibt es natürlich auch. «Erdgekoppelte Systeme sind effizienter», sagt Katja Weinhold. «Man erreicht damit bessere Jahresarbeitszahlen.» Wobei die Verbraucherzentrale NRW darauf hinweist, dass die Zusammensetzung des Bodens am Wohnort davon abhängt, wie gut sich die Bodenwärme nutzen lässt.

Die Wasser-Wärmepumpe:

Diese Variante der Wärmepumpe zieht ihre Energie ebenfalls aus der Tiefe - aber aus dem Grundwasser. Dafür werden zwei Brunnen mit einer Tiefe von rund 20 Metern gebohrt - einen, um das warme Wasser an die Oberfläche zu bringen, den anderen, um das abgekühlte Wasser wieder ins Erdreich zu führen.

Der Vorteil: Laut Verbraucherzentrale liefere die Grundwasser-Wärmepumpe im Vergleich mit den anderen Varianten am meisten Wärme pro ihr zugeführter Kilowattstunde Strom. Das liegt auch daran, dass das Grundwasser konstant gleich hohe Temperaturen hat, selbst im Winter.

Laut Bundesverband Geothermie ist diese Variante vor allem eine interessante und wirtschaftliche Option für größere Gebäude (rund 35 kW Wärmebedarf). Und die hydrogeologischen Voraussetzungen auf dem Grundstück müssen stimmen, etwa die Zusammensetzung des Wassers.

Da die Anlagen genehmigungsfähig sind, kann es sein, dass in Wasserschutzgebieten Anfragen nicht immer stattgegeben wird.

Hausbesitzer sollten sich also überlegen, wie ihre Anforderungen an eine Wärmepumpe sind und wie die Gegebenheiten auf ihrem Grundstück sind, auch die klimatischen. So vorbereitet geht es in die Beratung durch Fachleut. Denn eine sorgfältige Planung und Auslegung der Wärmepumpe ist die Grundlage für ihre Effizienz.

Und: Die Wärmepumpe sollte nicht zu klein, aber auch auf keinen Fall zu groß sein. «Die Redewendung "Viel hilft viel" funktioniert für die Wärmepumpe in der Regel nicht», so Katja Weinhold.(dpa)






Christin Klose/dpa-tmn

Mieter kann Einzimmerwohnung untervermieten


18. September 2023 - Wer seine Mehrzimmerwohnung bei Auslandsaufenthalten nicht aufgeben will, kann Teile untervermieten. Bei Einraumwohnungen kann das kein ganzes Zimmer sein. Was dann gilt, entschied nun der BGH.

 

Hat eine Wohnung mehrere Zimmer, haben deren Mieter nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch darauf, diese teilweise unterzuvermieten, etwa wenn sie für eine bestimmte Zeit im Ausland arbeiten. Ein aktuelles Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 109/22) zeigt nun: Auch Mieter einer Einzimmerwohnung können diesen Anspruch geltend machen - wenn sie beispielsweise weiterhin Stauraum in der Wohnung nutzen.

Im konkreten Fall bat der Mieter einer in Berlin gelegenen Einzimmerwohnung seine Vermieter schriftlich, ihm die Untervermietung der Wohnung wegen eines beruflichen Auslandsaufenthalts für rund eineinhalb Jahre zu gestatten - und zwar an eine namentlich benannte Person. Die Vermieter lehnten dies ab. Daraufhin klagte der Mieter auf die Erlaubnis der Untervermietung «eines Teils der Wohnung» an den genannten Untermieter.

Während seines Auslandaufenthalts lagerte der Mieter seine in der untervermieteten Wohnung verbliebenen persönlichen Gegenstände dort unter anderem in einem Schrank und in einem durch einen Vorhang abgetrennten Bereich von der Größe eines Quadratmeters. Außerdem blieb er im Besitz eines Wohnungsschlüssels.

Vor dem zuständigen Amtsgericht (Az.: 7 C 149/21) hatte die Klage zunächst keinen Erfolg. Das in zweiter Instanz mit dem Fall befasste Landgericht Berlin (Az.: 67 S 7/22) verurteilte die Vermieter hingegen, die Untervermietung «eines Teils der Wohnung» an die vom Kläger benannte Person zu gestatten. Die Revision der Vermieter blieb vor dem BGH erfolglos.

Gewahrsam am Wohnraum nicht vollständig aufgegeben

Dieser entschied am 13. September 2023, dass dem Kläger ein Anspruch gemäß Paragraf 553 Abs. 1 BGB auf Gestattung der befristeten, teilweisen Gebrauchsüberlassung an den von ihm benannten Dritten zusteht. Wie der Senat in der Vergangenheit bereits zu Wohnungen mit mehreren Zimmern entschieden habe, stelle die entsprechende Vorschrift weder quantitative Vorgaben hinsichtlich des beim Mieter verbleibenden Anteils des Wohnraums auf, noch qualitative Anforderungen bezüglich dessen weiterer Nutzung durch den Mieter.

Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums an einen Dritten im Sinne der Vorschrift sei dem BGH zufolge daher regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgebe.

Sachgerechte Gründe dafür, Mieter von Einzimmerwohnungen als weniger schutzwürdig anzusehen als Mieter einer Mehrzimmerwohnung, erschließen sich dem Gericht zufolge nicht. Denn auch dem Mieter einer Einzimmerwohnung könne es bei befristeter Abwesenheit darum gehen, sich den Wohnraum zu erhalten. (dpa)






Bernd Weißbrod/dpa

Auch im Juli deutlich weniger Baugenehmigungen für Wohnungen


18. September 2023 - Hohe Baupreise und gestiegene Zinsen sorgen weiter dafür, dass in Deutschland zu wenige neue Wohnungen entstehen. Damit dürfte auch ein Ziel der Bundesregierung auf der Kippe stehen.

 

Bei den Baugenehmigungen für Wohnungen in Deutschland zeigt der Trend weiter abwärts. Nach einem Einbruch im ersten Halbjahr um rund ein Viertel lag die Zahl auch im Juli 2023 mit minus 31,5 deutlich unter dem Vorjahreswert, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Bewilligt wurde demnach im Juli der Neu- oder Umbau von 21.000 Wohnungen hierzulande und damit 9600 weniger als vor Jahresfrist.

Hohe Baupreise und gestiegene Zinsen bremsen seit Monaten. Von Januar bis einschließlich Juli 2023 sank die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in Deutschland nach Angaben der Wiesbadener Behörde zum Vorjahreszeitraum um 27,8 Prozent auf 156.200 Wohnungen. Immobilien- und Bauverbände gehe davon aus, dass das Ziel der Bundesregierung von jährlich 400.000 neuen Wohnungen im laufenden Jahr klar verfehlt werden wird.

In Wohngebäuden, die neu errichtet werden, wurden nach Angaben des Bundesamtes von Januar bis Juli 128.300 Wohnungen genehmigt. Das waren 31,6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um gut ein Drittel (minus 36,5 Prozent) auf 30.800 zurück. Bei Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen sogar um mehr als die Hälfte (minus 53,2 Prozent) auf 8900. Auch bei Mehrfamilienhäusern verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich: um mehr als ein Viertel (minus 27,5 Prozent) auf 83.600.






Franziska Gabbert/dpa-tmn

Maßnahmenkatalog: So (ver)sichern Sie Ihre Wärmepumpe


18. September 2023 - Wenn die Wärmepumpe noch vor dem Einbau entwendet wird, ist das mindestens ärgerlich. Doch auch fest installiert bleibt eine Wärmepumpe Gefahren ausgesetzt. So können Sie die Risiken verringern.

Sie sind Wind, Wetter und Langfingern ausgeliefert: Wärmepumpen. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Heizungsanlagen werden die Geräte außerhalb des Gebäudes installiert. Wer sich für die Technik entscheidet, sollte also entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen. Wir geben Tipps, wie Verbraucherinnen und Verbraucher die tausende Euro teuren Anlagen schützen können.

1. Auswahl des Standorts

Eine Wärmepumpe, die gut einsehbar - etwa zu einem Fußweg oder einer Straße hin - installiert wird, lädt tendenziell eher zum Diebstahl oder zu Vandalismus ein. Darum kann es von Vorteil sein, einen etwas versteckteren Standort zu wählen.

Auch die Anbringung an oder auf dem Haus kann eine Möglichkeit sein, teilt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit. Manche Geräte eigneten sich etwa für die Montage an der Hauswand. Lässt die Tragfähigkeit des Flachdachs es zu, kann die Anlage auch dorthin wandern.

Was Eigenheimbesitzer dabei immer mitbedenken sollten: die Geräuschentwicklung der Wärmepumpe. Im Idealfall ist die Beeinträchtigung sowohl für Besitzer als auch für Nachbarn möglichst gering.

2. Befestigungs- und Sicherungsmaßnahmen

In der Praxis werden Wärmepumpen häufig auf einem freistehenden Betonfundament platziert. Werden die Anlagen fest mit diesem verschraubt, erschwert es Langfingern die Arbeit. Laut der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein können sogenannte Abreißmuttern das Diebstahlrisiko weiter senken. Diese Muttern lassen sich nur mit Spezialwerkzeug entfernen, mit handelsüblichem Gerät reißen sie und verhindern das Lösen der Schrauben. Eine Fixierung der Schrauben mit einem Schweißpunkt kann zusätzliche Sicherheit bringen.

Zudem können bauliche Maßnahmen die Demontage und Demolierung erschweren. Der Verbraucherzentrale zufolge eignen sich besonders eine Umzäunung der Wärmepumpe oder die Sicherung durch einen Käfig. Beide Maßnahmen gewährleisten eine ausreichende Luftdurchlässigkeit, damit die Geräte in ihrer Funktion nicht eingeschränkt werden. Bedenken sollten Besitzer dabei immer, dass sie die Geräte für Instandhaltung und Reparatur trotzdem gut zugänglich halten.

Der Bund der Versicherten (BdV) weist zudem darauf hin, dass auch die Sicherung mittels Alarm, Beleuchtung oder installiertem GPS-Tracker geeignete Möglichkeiten sein können, um Diebe abzuschrecken - oder die Wärmepumpe nach einem Diebstahl wiederzufinden.

Ist die Wärmepumpe noch gar nicht installiert - etwa bei einem Neubau - sollte sie nicht frei zugänglich und ungesichert auf dem Grundstück stehen bleiben. In diesen Fällen sind Diebstähle laut BdV besonders häufig.

Außerdem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst Beschädigungen durch Sturm, Regen, Überflutung, Hagel und Blitzschlag vorbeugen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Je nach Standort können etwa eine entsprechende Überdachung und ein ausreichend großes Entwässerungssystem helfen. Außerdem könnten eigens für die Wärmepumpe Überspannungsschutzmaßnahmen notwendig werden.

3. Ausgewählte Versicherungen abschließen

Selbst wer sämtliche Tipps bei der Standortwahl und der Sicherung beherzigt, ist nicht vor jeder Eventualität gefeit. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Restrisiken versichern, um im Falle eines Falles nicht auf den finanziellen Folgen sitzenzubleiben. Diese Versicherungen helfen:

- Wohngebäudeversicherung bei Beschädigung und Diebstahl

Eine Wärmepumpe kann laut BdV über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Wichtig ist aber, bei Vertragsschluss darauf zu achten, dass die Anlage in der Police eingeschlossen ist - das ist nicht immer automatisch der Fall. Bei einem bestehenden Vertrag und der Neuinstallation der Wärmepumpe sollten Hauseigentümer ihren Versicherer schriftlich informieren und sich die Erweiterung des Schutzumfangs bestätigen lassen.

Die Versicherung leiste dann bei Sachschäden, die etwa durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Leitungswasser oder Überspannung verursacht wurden, so der BdV. Einige der Policen greifen auch bei Diebstahl. Voraussetzung dafür sei aber üblicherweise, dass die Wärmepumpe - zum Beispiel über eine Verschraubung mit dem Betonsockel - fest mit Grundstück oder Gebäude verbunden ist.

Der Bund der Versicherten rät grundsätzlich, die Versicherungsunterlagen im Detail zu prüfen. So könnten Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, in welchen Fällen die Police genau greift, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und ob es Höchstgrenzen für die Entschädigung gibt.

- Elektronikversicherung für Schäden durch Bedienfehler

Über eine eigenständige Versicherung - etwa eine Elektronikversicherung - können Wärmepumpen vor weiteren Risiken geschützt werden. Eingeschlossen sind dann laut BdV etwa Schäden durch Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Materialfehler oder auch solche, die aufgrund eines Versagens von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen nicht verhindert werden konnten.

- Bauleistungsversicherung bei Diebstahl oder Beschädigung vor Einbau

Liegen zwischen Lieferung und Einbau der Pumpe mehrere Tage oder sogar Wochen, ist der Diebstahl - vor allem bei unbewachten Baustellen - besonders leicht. Eine Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung kann dieses Risiko der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zufolge abdecken. Aber Achtung: Auch hier ist der genaue Blick in die Versicherungsunterlagen erforderlich. Denn einen Standardtarif gebe es nicht.









Uli Deck/dpa

Immobilienverkäufer: BGH entscheidet zu Aufklärungspflichten


15. September 2023 - Worauf Verkäufer beim Kauf einer Immobilie hinweisen und welche Informationen sich Käufer selbst zusammensuchen müssen, ist strittig. Nun entscheidet das höchste Zivilgericht Deutschlands dazu.

 

Im Streit um Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern etwa über mögliche Sanierungskosten will der Bundesgerichtshof (BGH) heute eine Entscheidung verkünden.

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe Ende Juni hatte sich angedeutet, dass auf die Verkäufer strengere Vorgaben zukommen könnten. Konkret geht es um einen Fall aus Hannover. Nach Einschätzung des Immobilienverbands Deutschland IVD ist die Entscheidung aber generell für alle Ankaufsuntersuchungen relevant.

Das Oberlandesgericht Celle hatte die Verantwortung vor allem bei der Käuferin gesehen. Das hinterfragte der fünfte Zivilsenat am BGH jedoch. Die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner sagte, zwar sei grundsätzlich jeder selbst verantwortlich, sich nötige Informationen zu beschaffen. Details dazu seien aber zu prüfen. Womöglich muss das Gericht in Celle auch nochmal dazu verhandeln. (Az. V ZR 77/22)

Streitpunkt: Hohe Kosten für die Instandhaltung

Eine Firma hatte mehrere Gewerbeeinheiten in einem großen Gebäudekomplex - dem Ihme-Zentrum im Stadtteil Linden - für mehr als 1,5 Millionen Euro gekauft. Sie fühlt sich arglistig getäuscht, weil sie zu spät erfahren habe, dass hohe Kosten für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums auf sie zukommen könnten.

Die Verkäuferin hatte das Protokoll zu einer wichtigen Eigentümerversammlung drei Tage vor Vertragsabschluss in einen digitalen Datenraum gestellt. Aus Sicht der Klägerin geschah das «klammheimlich» und wurde ihr somit «untergeschoben».

Für die Arbeiten waren bis zu 50 Millionen Euro angesetzt worden. Weil die Mehrheitseignerin nicht zahlen wollte, landete der Fall vor Gericht. Das Verfahren endete Anfang 2020 mit einem Vergleich, nach dem die Eigentümer der Gewerbeeinheiten eine Sonderumlage zahlen sollten. Daraufhin focht die Klägerin den Kaufvertrag an.

In diesem hatte die Verkäuferin unter anderem versichert, dass mit einer Ausnahme keine Sonderumlagen beschlossen worden seien. Weiter hieß es darin, die Verkäuferin habe der Käuferin Protokolle der Eigentümerversammlungen der vergangenen drei Jahre übergeben, und die Käuferin kenne den Inhalt der Unterlagen.

Der BGH prüft den Fall

Der BGH-Anwalt der Verkäuferin sagte, die Käuferin habe den Vertragstext elf Tage vor Unterzeichnung gekannt. Wenn sie dann keine Nachfragen stelle, sei das «strammes Verschulden gegen sich selbst». Der Käufer müsse sorgfältig schauen, welche Informationen er braucht und hat. Der BGH-Anwalt der Käuferin war der Ansicht, der Verkäufer müsse in einem Datenraum von vornherein ein umfassendes Bild vermitteln. Wenn etwas nachgeschoben wird, müsse er darauf hinweisen.

Der BGH dürfte sich dazu äußern, welche Perspektive richtig ist. Auch könnte es laut Brückner einen Unterschied machen, ob die Unterlagen als Sachverständigengutachten gedacht sind, in denen man gezielt nach Mängeln sucht, oder zu Finanzierungsfragen an eine Bank gehen sollen.

Laut dem Immobilienverband IVD findet eine Ankaufsuntersuchung - auch Due-Diligence-Prüfung genannt - praktisch immer statt. «Jeder Käufer prüft vor einem Kauf, ob das Objekt den Erwartungen entspricht», hatte der stellvertretende IVD-Bundesgeschäftsführer, Christian Osthus, damals erklärt. In der Regel erfolge das nicht organisiert oder über Dritte. «Das ist tatsächlich nur bei größeren Transaktionen der Fall oder wenn es der Gepflogenheit des Käufers entspricht.» (dpa)






Michael Kappeler/dpa

Förderprogramm für Bestandshauskauf angekündigt


15. September 2023 - Bauministerin Geywitz will den Kauf von Bestandshäusern fördern und damit bezahlbaren Wohnraum schaffen.

 

Bundesbauministerin Klara Geywitz hat mehr Unterstützung für Familien beim Hauskauf angekündigt. «Wir haben viele alte Häuser, und wir haben einen wachsenden Bedarf an Wohnraum und an bezahlbaren Einfamilienhäusern», sagte die SPD-Politikerin der «Neuen Osnabrücker Zeitung».

«Um das zusammenzubringen, will ich ein neues Programm zur Förderung des Erwerbs von Bestandsimmobilien aus der Taufe heben, und zwar zusätzlich zur bestehenden Neubauförderung.» Das Volumen stehe noch nicht fest. Die Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung liefen noch.

Das neue Förderprogramm könnte aus Sicht der Ministerin auch den Wertverfall unsanierter Häuser stoppen oder zumindest bremsen. «Wenn wir die Nachfrage nach Bestandshäusern stärken, dürfte das auch die Preise im Bestand stabilisieren», sagte Geywitz. «Und wenn dadurch mehr saniert wird, ist das auch ein Gewinn für Umwelt und Klima.»

«Der Boom ist vorbei»

Die Ministerin trat Vorwürfen entgegen, das kürzlich verabschiedete Gebäudeenergiegesetz führe zur «Enteignung» von Besitzern älterer Immobilien, da diese an Wert verlören. «Auch ohne Gebäudeenergiegesetz würde das Heizen mit Öl und Gas wegen der CO2-Bepreisung stetig und deutlich teurer, so dass moderne Heizungen eingebaut werden müssten», sagte Geywitz. Hinzu komme, dass der Immobilienboom wegen des billigen Geldes zu Mondpreisen auch für in die Jahre gekommene Häuser geführt habe. «Der Boom ist vorbei. Das ist der Hauptgrund für die sinkenden Preise.»

Rückendeckung bekam Geywitz vom Verband der Gebäudeenergieberater (GIH). «Wer behauptet, das Gebäudeenergiegesetz wäre schuld an Vernichtung von Eigentumswerten, weil der Immobilienpreis gedrückt wird, liegt falsch und vereinfacht seine Argumentation schon sehr», sagte der GIH-Bundesvorsitzende Stefan Bolln der Zeitung. «Auch ohne Robert Habeck wollen viele Menschen CO2 einsparen, und wohl jeder will die eigenen Heizkosten senken.» Auch daran werde es liegen, dass unsanierte Häuser nicht mehr so gefragt seien wie gut gedämmte. (dpa)






Andreas Arnold/dpa

Pause oder Zinserhöhung? EZB vor schwieriger Entscheidung


14. September 2023 - Die hohe Inflation hält sich hartnäckig. Doch weil die Konjunktur schwächelt, sind die Rufe nach einer Zinspause im Euroraum zuletzt lauter geworden. Wie entscheiden die Währungshüter der EZB?

 

Erhöht die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen zum zehnten Mal in Folge - oder legen die Währungshüter des Euroraums wegen der schwächelnden Konjunktur eine Pause ein? Selten wurde vor einer Sitzung des EZB-Rates so sehr über den weiteren Kurs gerätselt wie dieses Mal. Wie sich die Notenbanker entschieden haben, wird an diesem Nachmittag (14.15 Uhr) in Frankfurt verkündet.

«Angesichts von immer noch über fünf Prozent Inflation im Euroraum und sogar über sechs Prozent in Deutschland dürfte die EZB noch einmal ihre Leitzinsen um 25 Basispunkte anheben», meint der Chefstratege der Privatbank Merck Finck, Robert Greil. Sollte die EZB heute jedoch keine Zinsanhebung mehr beschließen, dürfte nach Greils Einschätzung «in diesem Zinszyklus auch keine weitere mehr kommen» - denn die Teuerung wird nach Einschätzung von Volkswirten von September an spürbar geringer ausfallen.

Kampf gegen die Inflation

Die beispiellose Serie von Zinserhöhungen seit Juli 2022 ist eine Antwort der EZB auf die zeitweise extrem hohe Inflation. Neun Mal in Folge hob die Zentralbank seither die Leitzinsen im Euroraum an. Der Zins, zu dem sich Geschäftsbanken frisches EZB-Geld besorgen können, beträgt mittlerweile 4,25 Prozent und ist damit so hoch wie zuletzt zu Beginn der weltweiten Finanzkrise Anfang Oktober 2008. Parken Banken Geld bei der EZB, erhalten sie derzeit 3,75 Prozent Zinsen.

Die höheren Zinsen sind für Sparerinnen und Sparer gut: Festgeld und Tagesgeld lohnen sich wieder - auch wenn einer aktuellen Übersicht des Vergleichsportals Verivox zufolge immer noch ein Drittel von etwa ausgewerteten 800 Banken und Sparkassen in Deutschland keine Zinsen zahlen oder allenfalls Niedrigzinsen in Höhe von maximal einem Viertelprozent (Stand: 8.9.2023).

Höhere Leitzinsen verteuern tendenziell aber auch Kredite. Das kann die Nachfrage bremsen und hohen Teuerungsraten entgegenwirken. Weil teurere Kredite zugleich eine Last für die Wirtschaft sind, waren zuletzt Forderungen nach einer Zinspause lauter geworden. Die EZB sollte, «so begrüßenswert ihr Kampf gegen die Inflation auch ist, die Konjunktursorgen vorerst nicht verstärken», mahnten jüngst die Volkswirte der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba).

Commerzbank-Analyst Marco Wagner rechnet mit keiner weiteren Zinserhöhung der EZB. Die Wirtschaftsaussichten hätten sich zuletzt deutlich verschlechtert, die Industrieproduktion sei «bereits im März regelrecht abgestürzt und hat sich seitdem nicht maßgeblich erholt», begründete Wagner.

EZB legt aktuelle Prognosen vor

Die EU-Kommission hat gerade erst ihre Konjunkturprognosen für die Europäische Union und für Deutschland nach unten geschraubt. Die Behörde rechnet für die EU und für die Eurozone im laufenden Jahr nur noch mit 0,8 Prozent Wirtschaftswachstum. Die deutsche Wirtschaft wird nach dieser Einschätzung 2023 um 0,4 Prozent schrumpfen. Die EZB legt heute ihre aktuellen Prognosen vor.

Von ihrem Ziel stabiler Preise bei einer mittelfristigen Teuerungsrate von zwei Prozent im Euroraum ist die EZB nach wie vor weit entfernt. Im August schwächte sich der Anstieg der Verbraucherpreise im Währungsraum der 20 Länder nicht weiter ab. Die jährliche Inflationsrate verharrte einer erste Schätzung des Statistikamtes Eurostat zufolge bei 5,3 Prozent.

Die jüngsten Daten zeigten, «wie hartnäckig das Biest Inflation» sei, sagte Bundesbank-Präsident Joachim Nagel kürzlich dem «Handelsblatt». «Wir sind zwar ein gutes Stück bei der Inflationsbekämpfung vorangekommen. Unseren Zielwert für die Inflation haben wir aber längst noch nicht erreicht.» (dpa)






Kirsten Neumann/dpa-tmn

WEG-Beschluss ungültig: Jahresabrechnung wird korrigiert


14. September 2023 - Jahresabrechnungen können in Eigentümergemeinschaften zu Konflikten führen. Mit einem Fall beschäftigte sich der Bundesgerichtshof.

 

Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (WEG) muss eine korrigierte Jahresabrechnung erstellen, wenn ein Beschluss über die Kostenverteilung, der der Jahresabrechnung zugrunde liegt, für ungültig erklärt wird.

Jeder Wohnungseigentümer kann in diesem Fall eine korrigierte Jahresabrechnung verlangen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. (Az.: V ZR 251/21)

Eigentümer will Sanierungskosten nicht tragen

Im konkreten Fall sollte ein Wohnungseigentümer die Kosten einer Dachsanierung über seiner Wohneinheit allein tragen. Gegen diese Kostenverteilung erhob er Beschlussanfechtungsklage.

Während des laufenden Verfahrens wurde im Juni 2018 die Jahresabrechnung beschlossen und der Wohnungseigentümer - wie in dem von ihm angefochtenen Beschluss vorgesehen - mit den Sanierungskosten belastet. Im Februar 2019 wurde die Verteilung der Dachsanierungskosten für ungültig erklärt.

Dennoch wurde der Mann weiter zur Zahlung aufgefordert. Als er der Aufforderung nicht nachkam, reichte die Verwalterin der Eigentümergemeinschaft Klage ein.

Nachzahlung darf nicht mehr verlangt werden

Die Vorinstanz hatte dem Wohnungseigentümer dann zur Zahlung der in der Jahresabrechnung vorgesehenen Kosten verurteilt. Doch das sah der BGH anders - und wies die Klage ab.

Begründung: Eingeforderte Nachschüsse oder beschlossene Vorschüsse der einzelnen Wohnungseigentümer müssten laut BGH auf Grundlage der korrigierten Abrechnung neu beschlossen werden. Die in der alten Abrechnung beschlossenen Nachzahlungen dürften indes nicht mehr verlangt werden.

Schäden wegen Zahlungsverzugs, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem die Kostenverteilung rechtskräftig für ungültig erklärt wurde, müsste der säumige Wohnungseigentümer aber ersetzen. (dpa)






Silas Stein/dpa

Ampel will über Entlastung bei Strompreisen beraten


13. September 2023 - Angesichts der im internationalen Vergleich hohen Strompreise läuft in der Ampel-Koalition seit Monaten eine Debatte über eine Entlastung von Unternehmen in Deutschland. Wie geht es weiter?

 

Die Ampel-Fraktionen wollen über Entlastungen von Unternehmen bei den Strompreisen beraten. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Die Strompreise müssen runter.»

Es sei gut, dass nun Dynamik in die Debatte komme und auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) konkrete Vorschläge mache. Das sei eine gute Basis für Gespräche. «Wir arbeiten in den Ampel-Fraktionen bereits an guten Möglichkeiten und werden die Gespräche in der kommenden Woche vertiefen.»

Warnung vor Abwanderung von Produktion

In der Koalition aus SPD, Grünen und FDP läuft seit Monaten eine Debatte über eine Entlastung von Unternehmen angesichts der im internationalen Vergleich hohen Strompreise in Deutschland. Unternehmen fürchten um ihre Wettbewerbsfähigkeit. Verbände warnen vor einer zunehmenden Abwanderung von Produktion ins Ausland.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), die Grünen-Fraktion und die SPD-Fraktion wollen für eine Übergangsphase einen staatlich subventionierten Industriestrompreis - die FDP ist dagegen, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) lehnt eine «Dauersubvention von Strompreisen mit der Gießkanne» ab, wie er gesagt hatte. Die FDP schlägt eine Senkung der Stromsteuer vor.

Spitzenausgleich soll Ende 2023 auslaufen

Energieintensive Unternehmen profitieren derzeit vom sogenannten Spitzenausgleich bei der Stromsteuer. Diese Entlastung soll aber nach bisherigen Plänen Ende 2023 auslaufen. Lindner hatte der «Welt am Sonntag» gesagt, der Bundestag könnte beraten, den Spitzenausgleich ein weiteres Jahr zu verlängern - «wenn man woanders Mittel zur Gegenfinanzierung» finde. Habeck würde eine Verlängerung des Spitzenausgleichs begrüßen, wie eine Sprecherin sagte.

Audretsch sagte: «Wir brauchen einen fairen Weg, der schnell funktioniert und zugleich eine Brücke darstellt in die Zeit der günstigen erneuerbaren Energien. Solar- und Windkraft sind unschlagbar preiswert und die Zukunft der Energieversorgung.
Bezahlbare Energie war das Ziel unserer Strom- und Gaspreisbremse. Darauf können wir aufbauen. Auch Direktverträge zwischen Unternehmen und Stromerzeugern können ein Weg sein, günstigen Strom direkt in die Unternehmen bringen.» (dpa)






Thomas Banneyer/dpa

Lage im Wohnungsbau verschärft sich


12. September 2023 - Warnende Worte vom Ifo-Institit: «Einigen Betrieben steht das Wasser bereits bis zum Hals». Gestiegene Baukosten und deutlich höhere Zinsen machten vielen Unternehmen zu schaffen.

 

Im deutschen Wohnungsbau klagen immer mehr Firmen über Stornierungen und Auftragsmangel. «Die Stornierungen im Wohnungsbau türmen sich zu einem neuen Höchststand auf», sagte der Leiter der Ifo-Umfragen, Klaus Wohlrabe. Im August hätten 20,7 Prozent der Firmen von abgesagten Projekten berichtet - ein Plus von 1,8 Punkten zum Vormonat. 44,2 Prozent der Unternehmen meldeten einen Auftragsmangel - das sind 3,9 Prozentpunkte mehr als im Juli.

«Seit Beginn der Erhebung 1991 haben wir noch nichts Vergleichbares beobachtet. Die Verunsicherung im Markt ist riesig», sagte Wohlrabe zu den Stornierungen. Infolge der rasant gestiegenen Baukosten und des wesentlich höheren Zinsniveaus seien viele Projekte, die Anfang 2022 noch rentabel waren, aktuell nicht mehr darstellbar.

«Einigen Betrieben steht das Wasser bereits bis zum Hals», sagte Wohlrabe. «Aktuell melden 11,9 Prozent der Unternehmen im Wohnungsbau Finanzierungsschwierigkeiten. Das ist der höchste Wert seit über 30 Jahren.» Und für das kommende halbe Jahr befürchteten die Unternehmen mehrheitlich weitere Geschäftsrückgänge. «Die Geschäftserwartungen notieren mit minus 60,1 Punkten auf einem außergewöhnlich schwachen Niveau.» (dpa)






Tobias Hase/dpa-tmn

Energieberater finden - worauf Hausbesitzer achten sollten


12. September 2023 - Das Eigenheim im Sinne des GEG fit zu machen und die Schritte dahin sind nicht leicht. Gut, dass es Energieberatung gibt. Doch nicht alle sind gleich gut. Tipps, damit Sie die richtige finden.

 

Wer Fördermittel für sein Sanierungsvorhaben haben möchte, für den ist sie quasi unumgänglich. Auch Hausbesitzerinnen und Besitzer, die vor allem die Frage nach der besten und günstigsten Heizlösung für ihr Eigenheim umtreibt, können sie gut gebrauchen: die Energieberatung durch Experten.

Doch wo findet man Energieberaterinnen und -Berater? Und worauf muss man bei der Auswahl und Beauftragung achten? Und was machen sie genau? Energieberater unterstützen etwa beim energetischen Sanieren, beim Thema Dämmung, Erneuerung von Fenstern und Türen, auch in Bezug auf Fördermittel für Altbausanierungen und Neubauten.

Wer muss, wer sollte sich beraten lassen?

«Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine Energieberatung in zwei Fällen vorgeschrieben. Zum einen beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses, sobald der Energieausweis ausgehändigt wurde, und zum anderen bei Sanierungsmaßnahmen, die so umfangreich sind, dass Berechnungen zur Energiebilanzierung nötig sind», erklärt Dennis Stieler von der Stiftung Warentest. Die Pflicht gibt es nur für Beratungen, die man auch kostenlos in Anspruch nehmen kann.

Wo findet man Energieberater?

Auf der Energieffizienz-Expertenliste (EEE) findet man alle Anbieter, die für die Förderprogramme des Bundes antragsberechtigt sind. Mehr als 13.000 Experten und Expertinnen sind hier verzeichnet. Sie müssen sich zertifizieren lassen und regelmäßig bestimmte Studienabschlüsse, Weiterbildungen und eine Berufshaftpflichtversicherungen nachweisen, erklärt Sandra Duy, Fachautorin bei Finanztest.

Wichtig: Staatliche Fördermittel der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) dürfen in der Regel nur beantragt werden, wenn so zertifizierte Energie-Effizienz-Experten in die Sanierungsplanung eingebunden werden. «Bei einem reinen Heizungstausch ist das nicht verpflichtend, aber in unseren Augen trotzdem ratsam», so Duy.

Weitere Optionen sind die Energieberatung für Wohngebäude des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, und die Energieberatung der Verbraucherzentralen.

Wie finde ich einen seriösen Energieberater?

«Die Bezeichnung "Energieberater/Energieberatung" ist nicht geschützt - es kann sich also jeder als Energieberater bezeichnen», erklärt Duy. Sie empfiehlt daher, sich an die EEE-Liste zu halten. In den Energieberatungen der Verbraucherzentralen gibt es rund 900 Beraterinnen und Berater. Qualität und Wirksamkeit der Beratung werden regelmäßig von unabhängigen Instituten überprüft.

Die Beratung kann am Telefon, online oder auch zu Hause stattfinden. Für einkommensschwache Haushalte wird sie kostenlos angeboten - gilt aber auch so als sehr günstig. «Allerdings qualifiziert man sich nicht für staatliche Fördermittel», so Duy. »Regionale Förderprogramme sind aber in der Regel trotzdem möglich.»

Die Vergabe eines Termins für eine Beratung in der Beratungsstelle funktioniert über die bundesweite Gratis-Hotline 0800-909 802 400, über die auch die kostenlose telefonische Beratung erfolgen kann. Eine kostenlose Online-Kurzberatung erfolgt per E-Mail, erklärt Heike Bose von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Für die Beratung beim Verbraucher zu Hause wird zunächst ebenfalls die kostenlose Hotline kontaktiert. Im nächsten Schritt meldet sich innerhalb von zwei Wochen ein Energieberater zur Terminvereinbarung zurück.

Bis zur Durchführung eines Energie-Checks kann es je nach Region zu Wartezeiten von mehreren Wochen kommen. «Das sollte bei der Planung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder der Beantragung von Fördermitteln berücksichtigt werden.»

Worauf muss ich achten?

Bei anderen Energieberatungen sollte man immer auf folgende Punkte achten, rät Duy:

- Welche Qualifikation haben die Berater? Der richtige Ausbildungshintergrund kann ein Indiz sein, bspw. ein Studium in Architektur, Bauingenieurwesen oder Physik oder eine Ausbildung in einem entsprechenden Handwerk, bspw. Bau oder Anlagentechnik.

- Gibt es entsprechende Weiterbildung zur Energieberatung, die über Zertifikate nachgewiesen werden können?

- Können entsprechende Referenzen von anderen Beratungsprojekten vorgelegt werden?

- Gibt es eine Berufshaftpflichtversicherung, damit eventuell kostspielige Fehler gedeckt sind?

- Erfolgt die Beratung unabhängig? Werden nicht nur bestimmte Produkte oder Unternehmen empfohlen?

Wie schnell komme ich an Termine?

Es gibt eine anhaltend hohe Nachfrage nach Energieberatung, bestätigen alle Fachleute. «Auf einen Beratungstermin beim Energieeffizienz-Experten wartet man meist mehrere Wochen, manchmal sogar ein halbes Jahr», so Dennis Stieler. «Deshalb ist es in jedem Fall sinnvoll, rechtzeitig vor der geplanten Sanierung nach einem Berater zu suchen.»

Sandra Duys Tipp: »Bei den EE-Experten auch prüfen, ob es verfügbare Termin bei Experten in der nächsten größeren Stadt gibt, wenn im eigenen Umkreis keine Kapazitäten mehr sind. Häufig klappt es dann so.»

Besteht die Gefahr unseriöser Angebote?

«Unseriöse Angebote können auch bei Energieberatungen nicht ausgeschlossen werden. Zulassungen und Anerkennungen spielen deshalb eine wichtige Rolle», so Heike Bose. Denn, ganz wichtig: Ob sie die empfohlenen Maßnahmen auch umsetzen, entscheiden die Eigentümer und Eigentümerinnen am Schluss selbst und tragen somit die Verantwortung.

«Die Hauseigentümer und -eigentümerinnen können in der Regel nicht einschätzen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen zielführend sind», so Sandra Duy. Wenn sie auf der Grundlage schlechter Beratung unnötige oder gar falsche Maßnahmen umsetzen, kann es teuer werden: «Aus diesem Grund lieber nicht von Billig-Angeboten zur Beratung locken lassen. Im Idealfall sollten die Berater bzw. Experten immer zu einem nach Hause kommen, um das Haus selbst zu sehen und anhand des Vor-Ort-Termins die Maßnahmen planen zu können.»

Dennis Stieler rät: «Hilfreich ist es außerdem, sich im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören, wer dort schon gute Erfahrungen mit einer Energieberatung gemacht hat.» Er ergänzt: «Häufig bieten zum Beispiel auch Handwerker wie Dachdecker und Heizungsbauer eine Energieberatung an. Da sollte man sich fragen, wie neutral deren Tipps sein können.»

Bedeutet: Ratsuchende sollten den passenden Berater für ihr Projekt gut auswählen und gegebenenfalls auch eine Wartezeit in Kauf nehmen, damit das Vorhaben effektiv und effizient umgesetzt werden kann.

Übrigens: «Im Rahmen der Marktbeobachtung werden von den Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentralen Bundesverband Fälle unter anderem im Bereich Energie erfasst und analysiert, die Verbraucher melden», sagt Heike Bose von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wer selbst Beschwerden oder Hinweise melden möchte, kann dies online tun. (dpa)






Christin Klose/dpa-tmn

So kann man ein Reihenhaus altersgerechter gestalten


11. September 2023 - Die Treppen machen immer mehr Mühe - aber umziehen mag man auch nicht: Wer nicht mehr so mobil ist wie früher, sucht nach Lösungen. Nicht jede ist für jedes Haus geeignet.

 

Das eigene Heim zu verlassen, fällt den meisten Menschen schwer. Auch wenn das Treppensteigen mit zunehmendem Alter schwierig wird, kommt ein Umzug für viele nicht infrage. Der Einbau eines Liftes könnte dann eine Lösung sein.

Reihenhausbesitzer, deren Haus Teil einer Wohnungseigentumsanlage ist, müssen allerdings beachten: Über den Anbau eines Außenaufzuges muss auch in der Eigentümergemeinschaft ein Beschluss gefasst werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Innenlifte hingegen seien preisgünstiger und brauchten keine Baugenehmigung, solange an der Statik des Hauses nichts geändert werde.

Wohnbereiche neu aufteilen

Auch eine neue Aufteilung der Wohnbereiche im Reihenhaus sei eine Option. So könnten Gehbehinderte das Erdgeschoss komplett für sich umbauen, so dass sie nicht mehr in obere Etagen «pendeln» müssten. Das Wohnzimmer könne etwa zum Wohn-Schlaf-Pflegezimmer werden.

Welche Lösung die passende ist, sollten Ein- oder Umbauwillige am besten vorab zusammen mit qualifizierten firmenneutralen Beratern prüfen und sich auch bei der örtlichen Baubehörde informieren, so der VPB. Das gilt ebenso für Besitzerinnen und Besitzer alleinstehender Eigenheime. (dpa)






Matthias Rietschel/dpa-Zentralbild/dpa

Vodafone-Tochter startet milliardenschweren Glasfaser-Ausbau


11. September 2023 - Im Internetzeitalter gehört Glasfaser die Zukunft. Die Deutsche Telekom investiert schon seit Jahren Milliardenbeträge in den Ausbau, nun kommt auch ein großer Konkurrent allmählich in die Gänge.

 

Im Internetzeitalter gehört Glasfaser die Zukunft. Die Deutsche Telekom investiert schon seit Jahren Milliardenbeträge in den Ausbau, nun kommt auch ein großer Konkurrent allmählich in die Gänge.

Mit großem Rückstand zu Wettbewerbern hat nun auch der Internetanbieter Vodafone seinen Glasfaser-Ausbau verstärkt. Ab sofort verlegten Bagger im nordrhein-westfälischen Neuss Glasfaser, um dort bis 2024 «Fiber to the Home» (FTTH) an gut 28.000 Haushalten und Firmen verfügbar zu machen, teilte Vodafone heute in  Düsseldorf mit.

Es geht um die Firma OXG, die Vodafone und einer Luxemburger Finanzholding gehört. Das neue Unternehmen, das derzeit 100 Beschäftigte hat und künftig 500 haben soll, will Glasfaser an bis zu sieben Millionen Haushalten verlegen. Bis zu sieben Milliarden Euro liegen für den Ausbau bereit.

Kräftiger Schub

In den kommenden Wochen sollen Bauarbeiten in Düsseldorf und Duisburg sowie in den hessischen Städten Marburg und Kassel starten, bis Ende 2024 sollen die Bagger in bis zu 150 Städten und Gemeinden gebuddelt haben. «Das verleiht dem Glasfaser-Ausbau hierzulande einen kräftigen Schub», sagte Vodafone-Deutschlandchef Philippe Rogge.

Vodafone Deutschland hat bisher nur im kleinen Stil Glasfaser bis in Wohnungen verlegt, stattdessen setzte die Düsseldorfer Firma auf Fernsehkabel für die Internet-Übertragung. Diese Technologie ist allerdings schwankungsanfälliger als FTTH, also Glasfaser bis in die Wohnung. FTTH gilt als das bestmögliche Internet, ist für Endkonsumenten aber auch teurer als Fernsehkabel-Internet (Koaxialkabel) oder die sehr schwankungsanfälligen und relativ langsamen Übertragungen über Kupferkabel-Telefonleitungen (VDSL).

Vodafone unter Druck

Vodafone geriet angesichts der Glasfaser-Anstrengungen der Konkurrenz in den vergangenen Jahren unter Druck. Um den teuren Ausbau zu stemmen, holte sich Vodafone die Luxemburger Finanzholding an Bord. Allianzen mit kapitalstarken Partnern aus anderen Branchen sind üblich: 2021 gründete Telefónica ein Gemeinschaftsunternehmen mit dem Versicherungskonzern Allianz bekannt, um binnen sechs Jahren bis zu fünf Milliarden Euro in Glasfaser zu investieren. Am meisten Tempo macht die Deutsche Telekom, die seit 2020 stark auf Glasfaser setzt und FTTH schon an 6,4 Millionen Haushalten verfügbar gemacht hat. Das kostete Milliarden.

Viele Bewohner verzichten aber angesichts der relativ teuren Verträge noch darauf, das Highspeed-Internet zu nutzen. Das dürfte sich in den kommenden Jahren ändern, da das Internet im Alltag der Menschen immer wichtiger wird. (dpa)






Michael Kappeler/dpa

Habeck verteidigt Heizungsgesetz: «Es ist ein gutes Gesetz»


08. September 2023 - Die Kritik am Heizungsgesetz nimmt nicht ab. Wirtschaftsminister Robert Habeck möchte deshalb auf besorgte Nachfragen eingehen, aber dabei auch die geplante Klimaneutralität im Blick behalten.

 

Berlin (dpa) - Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hat das umstrittene Heizungsgesetz verteidigt. Habeck sagte bei den abschließenden Beratungen zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes mit Blick vor allem die Union: «Ich finde es berechtigt, mit konkreten und auch besorgten Nachfragen auf dieses Gesetz einzugehen.

Was man allerdings nicht durchgehen lassen sollte, ist, den Menschen Sand ins Auge zu streuen - zu sagen, wir machen Ziele, aber wir tun nichts dafür, dass diese Ziele erreicht werden.»

Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, es schütze die Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Energiepreisen und sorge dafür, dass die Kommunen und die Verbände mitgenommen werden. Es sorge für eine soziale Ausbalancierung. «Es ist ein gutes Gesetz.»

Habeck sagte, die vorherige unionsgeführte Bundesregierung habe beschlossen, dass Deutschland 2045 klimaneutral sein solle. Es seien aber keine konkrete Maßnahmen vorgeschlagen worden. Nun werde es konkret, Millionen von Menschen seien betroffen. Er nehme Sorgen sehr ernst.

Die Union schlage statt des Gebäudeenergiegesetzes vor, einen Weg über die CO2-Bepreisung für fossile Energien zu nehmen. Laut wissenschaftlichen Analysen müsste bei einem gleichen Klimaeffekt wie beim Gebäudeenergiegesetz der CO2-Preis im Jahr 2030 aber bei 200 bis 300 Euro pro Tonne liegen. Die Union schlage eine Verzehnfachung des Preises ohne soziale Kompensation vor, um das Gebäudeenergiegesetz zu ersetzen, sagte Habeck: «Das wird den sozialen Frieden in Deutschland zerlegen.» (dpa)






Sebastian Gollnow/dpa

Das steht im neuen Heizungsgesetz


08. September 2023 - Das Heizungsgesetz ist auf der Zielgeraden - als zentrales Ampel-Vorhaben auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Über die genauen Regelungen gab es viel Streit. Was ist herausgekommen?

 

Das seit Monaten diskutierte Heizungsgesetz wird voraussichtlich heute vom Bundestag verabschiedet. Es soll dafür sorgen, dass künftig immer mehr Wohnungen und Gebäude klimafreundlich beheizt werden. Das Gesetz heißt amtlich «Gebäudeenergiegesetz» (GEG). Es schreibt einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen vor, die mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas betrieben werden.

Was sind die Kernpunkte?

Ab Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Regelungen des GEG sollen von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Mit anderen Worten: «Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen», betont die Bundesregierung. Es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen.

Ältere Hausbesitzer oder solche mit wenig Geld sollen nicht überfordert werden. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Die maximal förderfähigen Kosten sollen zum Beispiel bei einem Einfamilienhaus bei 30.000 Euro liegen. Der maximale staatlicher Zuschuss liegt also bei 21.000 Euro. Ferner soll es zinsgünstige Kredite geben. Verbände fordern Nachbesserungen am neuen Förderprogramm.

Was soll mit bestehenden Heizungsanlagen geschehen?

Dreh- und Angelpunkt für bestehende Heizungen soll eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Hausbesitzer können dann entscheiden, was sie machen.

Liegen noch keine Wärmepläne vor, sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern laut dem Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen, die noch ohne Pläne sind, sollen sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sollen ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen können.

Solch ein kommunaler Wärmeplan soll zum Beispiel zeigen, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann. Dies soll laut Bundesregierung «Planungs- und Investitionssicherheit» geben. Heizungsgesetz und Wärmeplanungsgesetz sind also eng miteinander verbunden. Beide Gesetze sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Was müssen neue Heizungen können?

Die Bundesregierung sagt, dass das Gesetz «technologieneutral» ausgestaltet ist. So könnten Eigentümer den vorgeschriebenen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 Prozent auch rechnerisch nachweisen. Als weitere Möglichkeiten für das Erreichen des Anteils sieht das Gesetz etwa einen Fernwärme-Anschluss, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie vor. Auch eine Hybridheizung, also eine Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel, ist möglich.

Unter bestimmten Bedingungen gibt es auch die Möglichkeit so genannter wasserstofffähiger Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Für bestehende Gebäude sind etwa Biomasseheizungen oder Gasheizungen möglich, die erneuerbare Gase wie Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff nutzten.

Auch für neue Anlagen, die bei fehlenden Wärmeplänen im Übergangszeitraum bis Mitte 2026 oder Mitte 2028 in Bestandsgebäuden eingebaut werden, gibt es Klima-Vorschriften. Sie müssen ab 2029 einen steigenden Anteil Biomasse oder Wasserstoff für die Wärmeerzeugung nutzen. Ab 2029 sind es mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent.

Welche Übergangsfristen gibt es?

Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben - das gilt laut Änderungsanträgen auch bei geplanten Heizungstauschen. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.

Was ist mit den Betriebskosten bei Mietwohnungen?

Das Gesetz soll Mieterinnen und Mieter schützen, wie es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heißt. Bisher dürfen Vermieter maximal 8 Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Im GEG ist nun eine neue Modernisierungsumlage verankert.

Vermieter sollen Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 Prozent auf den Mieter umlegen können - Bedingung ist aber, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird. Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Zugleich gilt eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es wie bisher zwei bis drei Euro werden.

Was steht im Gesetz noch drin?

Unter anderem sieht das Heizungsgesetz eine Beratungspflicht vor. Sie greift dann, wenn neue Heizungen eingebaut werden sollen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Beratung soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung sowie eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweisen, insbesondere aufgrund steigender CO2-Preise.

Wie lange darf noch mit fossilen Brennstoffen geheizt werden?

Laut Heizungsgesetz bis zum 31. Dezember 2044. Ab 2045 dürfen Gebäude dann nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.

Wie heizen die Bundesbürger momentan?

Vor allem mit Gas. Laut Energiewirtschaftsverband BDEW wurden 2022 knapp die Hälfte der gut 43 Millionen Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Erdgas beheizt. Auf Platz zwei liegt die Ölheizung mit fast einem Viertel. Auf dem dritten Rang rangiert die Fernwärme mit gut 14 Prozent. Zugelegt haben Elektro-Wärmepumpen. Lag ihr Anteil 2017 noch bei 2,0 Prozent, sind es mittlerweile 3,0 Prozent. Stromheizungen sorgten 2022 in 2,6 Prozent aller Wohnungen für Wärme. Auf sonstige Heizungsarten wie Holzpellets, Solarthermie oder Koks und Kohle entfielen 6,2 Prozent.

Was empfehlen Energieberater Hausbesitzern als beste Heizungsart?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät ganz allgemein zu umweltfreundlichem Heizen mit erneuerbaren Energien. Ein Wechsel zahle sich wegen «attraktiver Förderprogramme» oft schnell aus. Außerdem machten die CO2-Abgabe und die gestiegenen Brennstoffpreise das Heizen mit fossilen Energien jedes Jahr deutlich teurer.

Das Gesetz sollte eigentlich schon vor der Sommerpause verabschiedet werden. Warum steht es erst jetzt auf der Tagesordnung?

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Eilverfahren eine Verabschiedung vor der Sommerpause verboten. Es hatte Zweifel daran, dass die Rechte der Bundestagsabgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Den Antrag auf eine einstweilige Anordnung hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren gestellt. Die Koalition beschloss dann, dass das Gesetz nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag verabschiedet werden soll.

Ein am Dienstag gestellter Antrag der Opposition, das Gebäudeenergiegesetz am Freitag nicht auf die Tagesordnung zu setzen, blieb erfolglos. Er wurde von den Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP abgelehnt. Heilmann sagte, er halte die letzte Lesung im Bundestag allein nicht ausreichend. Sollte die Regierung nicht nachsteuern, würde sie ein formell verfassungswidriges Gesetz beschließen. Über das Gesetz hatte es auch innerhalb der Regierungskoalition viel Streit gegeben. Auf Druck vor allem der FDP hatte es grundlegende Änderungen der ursprünglichen Pläne gegeben.

Nach dem Bundestagsbeschluss geht das Gesetz an den Bundesrat. Es gilt als wahrscheinlich, dass es Ende September die Länderkammer passiert. Berlin. (dpa) 



Energieeffizienz - So groß ist der Sanierungsbedarf in Deutschland


7. September 2023 - Anlässlich der bevorstehenden Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zeigt eine aktuelle Auswertung von ImmoScout24, welchen Energiestandard der deutsche Gebäudebestand aufweist und wie es um die energetische Sanierung von Immobilien steht:







Boris Roessler/dpa

Faktencheck: Wie klimaneutral sind Holzheizungen wirklich?


07. September 2023 - Lange wurden Holzheizungen großzügig subventioniert. Nun setzt ein Umdenken ein - denn auch hier entsteht Kohlendioxid. Steht das in einem gesunden Verhältnis zu Umwelt- und Klimaschutz? Ein Faktencheck.

Im Vergleich zu Öl oder Gas als fossilen Brennstoffen zum Heizen hat Holz einen besseren Ruf. Einige halten es für ökologisch und klimaneutral. Aber stimmt das? Ein Faktencheck.

Behauptung: Heizen mit Holz ist klimaneutral.

Bewertung: Eher nicht.

Fakten

Rund 1,1 Millionen Haushalte in Deutschland nutzen Scheitholz, Holzpellets oder Holzhackschnitzel in Heizkesseln als primäre Energiequelle zum Heizen des kompletten Wohnraums. So heißt es vom Bundeslandwirtschaftsministerium. Darüber hinaus gibt es demnach rund 11,2 Millionen so genannte Einzelraumfeuerstätten als ergänzende Holzheizungen. Das sind überwiegend Kamin- und Kachelöfen. Insgesamt wird 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien in Deutschland laut Ministerium bisher vor allem aus Holz gewonnen.

Doch auch die Verbrennung von Holz setzt Kohlendioxid frei. Die Klimabilanz könne nur als ausgeglichen bezeichnet werden, wenn eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwachse und dabei ausreichend Kohlendioxid aus der Luft wieder aufnehme, heißt es vom Umweltbundesamt (UBA). In diese Bilanz eingerechnet werden müssten auch die Emissionen durch Fällen, Transport und Bearbeitung.

Das Nachwachsen von Holz kann aber je nach Baumart mehrere Jahrzehnte dauern. Das ist ein Zeitfaktor, der im Falle eines wachsenden Holzbedarfs fürs Heizen nicht immer für einen Ausgleich reichen könnte. Nach Angaben der Umweltschutzorganisation Greenpeace entstehen durch rasanten Brennholzverbrauch inzwischen mehr Treibhausgase als in Wäldern zum gleichen Zeitpunkt durch Wachstum gebunden werden können.

Der Fachverband Holzenergie argumentiert hingegen, für Heizungen etwa mit Holzpellets werde unter anderem Restholz verwendet, das sonst im Wald verrotten und auf natürlichem Wege ebenso viel CO2 freisetzen würde. Allerdings ist das (anders als beim Verbrennen) ein Prozess, der sich über eine lange Zeit hinzieht. Und zudem ist etwa den Angaben der Deutschen Wildtier Stiftung zufolge das Ökosystem Wald essenziell auf das Vorkommen von Alt- und Totholz angewiesen.

Rund 500 Wissenschaftler aus aller Welt sehen eine zunehmende Holzverbrennung zur Energiegewinnung deshalb kritisch: Bereits 2021 schrieben sie einen offenen Brief an Regierungen, darunter auch die Europäische Kommission: Selbst wenn Holz fossile Energieträger ersetze, werde seine Verbrennung die Erderwärmung verstärken. Denn durch das Verfeuern von Holz gelange für jede Kilowattstunde produzierter Wärme oder Strom wahrscheinlich zwei- bis dreimal so viel Kohlenstoff in die Luft wie bei der Verwendung von Kohle oder Gas. Die Forscher fordern deshalb, Holzverbrennung nicht mehr als klimaneutral zu bezeichnen.

Behauptung: Holzheizungen sind umweltfreundlicher als Öl und Gas.

Bewertung: Kaum haltbar.

Fakten

Das Umweltbundesamt spricht sich aus ökologischen Gründen inzwischen gegen den Einbau von Holzheizungen in Neubauten aus. «Mittlerweile entfallen mehr als 20 Prozent der gesamten Feinstaubemissionen auf Holzheizungen. Das ist ungefähr die Größenordnung der Emissionen aus dem Straßenverkehr», sagt UBA-Präsident Dirk Messner. Dabei geht es vor allem um Holzverbrennung in privaten Haushalten - also zum Beispiel im Kamin.

Laut UBA entstehen bei der Holzverbrennung neben dem lungenschädigenden Feinstaub und giftigem Kohlenmonoxid auch die Gase Methan (CH4) und Lachgas (N2O), ein Stickoxid. Methan trage dabei 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid.

Ob Holz fürs Heizen sinnvoll ist, hängt auch von seiner Herkunft ab. Viele Experten sind sich einig, dass Abfallprodukte aus nachhaltigem Holz wie Sägespäne, Rinde oder Äste aus der Region oder Nachbarländern unproblematisch sind, weil sie kaum anders genutzt werden können.

Anders sei das bei ganzen Baumstämmen. Statt sie zum Beispiel in Biomasseanlagen zu verfeuern, sei es ökologisch sinnvoller, sie zum Beispiel zu langlebigen Möbeln oder Dachbalken zu verarbeiten. Der Naturschutzbund Deutschland hat allerdings den Verdacht, dass auch in Deutschland viele Bäume als Feuerholz enden, zum Beispiel in Form von aus den USA importierten Pellets.

Behauptung: Subventionen für Holzheizungen sind sinnvoll.

Bewertung: Ein Umdenken hat begonnen.

Fakten

Die rund 500 Wissenschaftler sind sich in ihrem offenen Brief an Regierungen einig: Die Verbrennung von Holz sollte aus Klimaschutz-Gründen nicht mehr subventioniert werden, heißt es dort.

Vom Umweltbundesamt heißt es, Holzheizungen sollten nicht mehr finanziell gefördert werden, um mittel- bis langfristig keine falschen Anreize zu setzen. Doch genau das ist in Deutschland bisher geschehen. Zwischen 2015 und 2019 wurden nach Angaben des UBA bundesweit rund 21.000 Holzheizungen durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien gefördert. Mit nochmals verbesserten Förderbedingungen waren es im Jahr 2020 bereits rund 95.000. Noch immer sind Biomasse-Heizungen, die oft auch Holzprodukte verbrennen, förderfähig - wenn auch in geringerem Maße als früher.

Holzheizungen sollten nach Ansicht des UBA effiziente Heizkessel haben. Die Einhaltung überprüfe das Schornsteinfegerhandwerk. Durch den Einsatz von Staubabscheidern könnten zum Beispiel sehr niedrige Schadstoffemissionen bei Pelletkesseln erreicht werden. Pelletöfen und Pelletkessel gelten in der Regel als weniger belastend für die Umwelt als andere Holzverbrennung.

Der Städte- und Gemeindebund will bei der Energiewende weiter auch auf Holz zu setzen. Pelletheizungen seien über Jahre vom Bund gefördert worden, viele Kommunen beheizten damit Schulen, Rathäuser und Verwaltungsgebäude, hieß es zuletzt. Auch Privathaushalte setzten darauf. Was gestern noch staatlich gefördert worden sei, könne heute nicht Teufelswerk sein, heißt es. Sollten Holzheizungen ein Auslaufmodell werden, sehen Waldbesitzer die nachhaltige Waldpflege und damit auch die Vermarktung von Restholz für Brennholz in Gefahr.

Der Fachverband Holzenergie hält den Rohstoff im Mix von Wind- und Wasserkraft, Sonnenenergie, Geothermie und Biomasse für gegenwärtig unabdingbar. Denn Holz sei eine der wenigen Ressourcen, mit denen dezentral zu jeder Tages- und Nachtzeit planbar und unabhängig Energie bereitgestellt werden könne.

Die EU hat aber schon Ende März in ihrer Erneuerbare-Energien-Richtlinie ein Umsteuern bei der Subventionierung von Biomasse erkennen lassen. In der vorläufigen Einigung sind strengere Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse - und das heißt im Moment vor allem Holz - vorgesehen.




Sebastian Gollnow/dpa

Mehr Haushalte investieren in Energiewende


06. September 2023 - Die Abkehr von fossilen Energieträgern wie Öl, Gas und Kohle funktioniert nicht von heute auf morgen. Viele Privatleute investieren bereits in den Wandel. Doch einiges bremst die Energiewende.

 

Frankfurt/Main (dpa) - Die Energiewende hält in immer mehr Privathaushalten in Deutschland Einzug. 32 Prozent nutzen nach Angaben der staatlichen Förderbank KfW vom Mittwoch mindestens eine der folgenden Technologien: Photovoltaik, Solarthermie, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Kraft-Wärme-Kopplung, Holzpellet-Heizung, Elektroauto. Das sind drei Punkte mehr als bei der Befragung ein Jahr zuvor. Etwas mehr als sieben Prozent der Haushalte planen demnach die Anschaffung einer Energiewendetechnologie in den kommenden zwölf Monaten und damit etwa so viele wie bei der vorherigen Erhebung.

Die Ergebnisse zeigten, «dass die Menschen auch in Zeiten hoher Energiekosten der Energiewende eine sehr große Zustimmung entgegenbringen und viele von ihnen sich aktiv daran beteiligen wollen», folgerte KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib. Dies sei auch wichtig, denn die privaten Haushalte stünden für fast 40 Prozent des Ausstoßes des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). «Nun geht es darum, die positive Einstellung und Akzeptanz zu erhalten - und noch mehr Haushalte für die erforderlichen Maßnahmen und Investitionen zu gewinnen», appellierte Köhler-Geib.

Als Hindernisse nennen die Befragten am häufigsten wirtschaftliche Gründe: 41 Prozent der Immobilieneigentümer und damit deutlich mehr als bei der vorherigen Erhebung dieser Frage im Jahr 2021 (29 Prozent) gaben an, sich eine Investition wie Dämmung, neue Fenster oder eine Photovoltaikanlage nicht leisten zu können. 39 Prozent äußern die Vermutung, dass sich eine solche Investition nicht lohne. Gebremst wird die Energiewende demnach zudem durch die mangelnde Verfügbarkeit von Handwerkern. Dies nennen 27 Prozent der Befragten als Hindernis.

2045 will Deutschland Klimaneutralität erreicht haben. Das heißt, es sollen dann nur noch so viele Treibhausgase wie CO2 ausgestoßen werden wie wieder gebunden werden können. (dpa)




Sebastian Gollnow/dpa

Volksbanken erwarten sinkende Immobilienpreise


06. September 2023 - Immobilienkäufer dürfen nach Einschätzung von Volks- und Raiffeisenbanken in vielen Regionen auf weitere Preisrückgänge hoffen. Das hilft aber nur bedingt, denn Finanzierungen sind teurer geworden.

Genossenschaftliche Bankvertreter rechnen in den kommenden Monaten überwiegend mit sinkenden Preisen für Häuser und Wohnungen in vielen Regionen Deutschlands.

71 Prozent der Vorstände von Volks- und Raiffeisenbanken im 14 Bundesländer umfassenden Gebiet des Genossenschaftsverbandes erwarten einer Umfrage zufolge im zweiten Halbjahr einen zumeist leichten Preisrückgang bei Wohnimmobilien in ihren jeweiligen regionalen Märkten.

«Bodenbildung am Immobilienmarkt»

Für 2024 geht fast die Hälfte der Befragten davon aus, dass die Preise weiter zurückgehen werden. Allerdings sind für das kommende Jahr deutlich mehr der Vorstände der Ansicht, dass die Immobilienpreise konstant bleiben (37 Prozent) oder leicht anziehen werden (13 Prozent).

«Per Saldo kommt es zu einer Bodenbildung am Immobilienmarkt», interpretiert der Vorstandsvorsitzende des Genossenschaftsverbandes, Ingmar Rega, die Ergebnisse. «Das derzeitige Niveau für langfristige Kreditzinsen würde dann auf Sicht zum Marktstandard werden.» Der Genossenschaftsverband mit Sitz in Neu-Isenburg bei Frankfurt vertritt Institute in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg.

Finanzierung von Neubauvorhaben schwierig

Pessimistisch zeigen sich die Vorstände der 229 Institute, die an der Umfrage teilnahmen, was die Finanzierung von Neubauvorhaben angeht. Hierbei erwartet die Mehrheit für 2023 (73 Prozent) und 2024 (63 Prozent) einen geringen oder starken Rückgang. «Neben der Zinswende schlagen hier vor allem deutlich höhere Baukosten zu Buche», ordnete Rega ein. «Um den Neubau zu beleben, sollten bürokratische Hürden abgebaut werden.»

Die zuletzt gestiegenen Kreditzinsen verteuern die Finanzierung von Immobilien. «Kunden müssen gerade unter den aktuellen Bedingungen über eine gute Bonität und vor allem genügend Eigenkapital verfügen», bekräftigte Rega. Wer mehr eigenes Geld einbringt, bekommt in der Regel einen etwas günstigeren Kredit. (dpa)




Fabian Sommer/dpa

Antrag zur Verzögerung des Heizungsgesetzes gescheitert


05. September 2023 - Am Ende dieser Woche soll im Bundestag über das Heizungsgestz abgestimmt werden. Die Opposition fordert stattdessen weitere Beratungen.

Die Opposition im Bundestag ist mit einem Antrag gescheitert, eine Entscheidung zum umstrittenen «Heizungsgesetz» zu verzögern. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP wurde am Dienstag ein Antrag abgelehnt, das Gebäudeenergiegesetz - das sogenannte Heizungsgesetz - am Freitag nicht auf die Tagesordnung zu setzen. Die Koalition will das Gesetz dann beschließen.

Das Gebäudeenergiegesetz sollte eigentlich Anfang Juli und damit vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition lange Konflikte gegeben. Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen.

Das Bundesverfassungsgericht aber stoppte eine Verabschiedung vor der Sommerpause. Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Die Koalition beschloss dann, dass das Gesetz nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag verabschiedet werden soll.

Opposition fordert weitere Beratungen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), warf der Koalition vor, das Gesetz durch den Bundestag peitschen zu wollen. Das entspreche nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Aus Sicht von Frei muss es weitere Beratungen im zuständigen Bundestagsausschuss geben sowie eine erneute Expertenanhörung. Die Koalition habe Angst vor Beratungen, vor der eigenen Zerstrittenheit und «Fliehkräften» innerhalb der Koalition. Ihr Vorgehen schade dem Parlamentarismus.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, warf der Koalition Arroganz vor. Zudem sei es guter Brauch, in Haushaltswochen keine Gesetze zu verabschieden.

Redner der Koalition wiesen die Vorwürfe zurück. Es habe ausreichend Zeit für Beratungen gegeben. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, sagte, die Bürgerinnen und Bürger und die Firmen wollten nun Klarheit haben. (dpa)




Monika Skolimowska/dpa

Verbraucherschützer für Verlängerung der Energiepreisbremsen


04. September 2023 - Die Energiepreisbremsen laufen eigentlich zum Jahresende aus. Verbraucherschützer fordern eine Verlängerung bis mindestens Ostern 2024.

Die Leiterin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Ramona Pop, fordert eine längere Absicherung der Haushalte durch die Strom- und Gaspreisbremse.

«Die Erwartung an die Politik ist ganz klar, dass die Energiepreisbremsen bis mindestens Ostern 2024 verlängert werden», sagte Pop der Funke-Mediengruppe. «Wenn vor dem Winter die Energiepreise noch einmal steil nach oben gingen, dann wären die Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt.»

Der Ostersonntag fällt 2024 auf den 31. März. Nach jetzigem Stand laufen die Energiepreisbremsen zum Jahresende aus. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte sich bereits für eine Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremse bis Ostern ausgesprochen. Darüber werde bereits mit der EU-Kommission geredet, hatte Habeck Ende Juli gesagt.

Bei der Strom- und der Gaspreisbremse wird der Preis für einen Großteil des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt - für Strom bei 40 Cent je Kilowattstunde und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde. Nach jüngsten Berechnungen des Vergleichsportals Verivox würde ein Wegfall der Energiepreisbremsen Strom und Gas im Durchschnitt wieder deutlich teurer machen. Verbraucher haben aber häufig die Möglichkeit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln - mit Tarifen, die unterhalb der Preisbremsen liegen. (dpa)




Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Und jetzt? Wenn der Bauträger pleitegeht


04. September 2023 - Viele Deutsche haben ihn: den Traum vom Eigenheim. Für einige von ihnen geht er irgendwann in Erfüllung. Manch anderer erlebt einen Alptraum - weil das beauftragte Bauunternehmen insolvent wird.

Alles aus einer Hand: Das ist der Charme, den der Kauf einer Immobilie bei einem Bauträger hat. Ist der Bauträgervertrag unterzeichnet, sichert der Projektentwickler zu, eine Immobilie wie vereinbart zu errichten und sie dem Käufer nach Fertigstellung zu übertragen. Im Gegenzug zahlt der Käufer in mehreren Tranchen für die Leistung - je nach Baufortschritt und Ausgestaltung des Vertrags.

Aufgrund der gestiegenen Zinsen und der gesunkenen Nachfrage sind Bauträger zuletzt aber stark unter Druck geraten. Einige große Projektentwickler mussten bereits Insolvenz anmelden. Der Alptraum eines jedes Käufers, der sich noch in der Bauphase befindet.

Risiken vorab eingrenzen

Im Idealfall sollten Besteller also sicherstellen, dass sie gar nicht erst in eine solche Lage kommen. Zwar lassen sich wirtschaftliche Turbulenzen längst nicht immer vorhersagen, aber es gibt Möglichkeiten, die Risiken wenigstens zu minimieren. Immerhin sei Bauträger nicht gleich Bauträger, sagt Christoph Schöll. «Es gibt große Qualitätsunterschiede, die sich naturgemäß auch im Preis niederschlagen», so der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vorsitzende des Eigentümerverbands Haus und Grund Rheinland-Pfalz.

Er empfiehlt, vor Unterzeichnung des Vertrags eine Bonitätsprüfung des Bauträgers einzuholen. Das ist bei verschiedenen Auskunfteien möglich. Außerdem sollten Bauwillige prüfen, wie lange das gewählte Unternehmen schon am Markt ist. Und gegebenenfalls Kontakt zu Käufern suchen, die bereits eine Wohneinheit beim selben Bauträger erworben haben.

«Lassen Sie sich Referenzen nennen und fragen Sie diese auch ab», rät auch Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Interessant könne außerdem die Frage sein, ob der Bauträger selbst nennenswerte Eigenleistungen planerischer und baulicher Art erbringt oder ob es sich nur um ein Büro handelt, das das Vorhaben vom Schreibtisch aus organisiert. Ist das Unternehmen nur für das eine Projekt gegründet worden und ist dessen Haftung beschränkt, sollten Interessenten besser genau hinschauen.

Besteller können zudem darüber nachdenken, eine Baufertigstellungsversicherung vertraglich zu verankern. Laut dem Bund der Versicherten springt die Police ein, wenn der Bauträger pleitegeht und Mehrkosten - etwa durch die Beauftragung anderer Bauunternehmen - entstehen. Eine solche Police muss der Bauträger abschließen, dem Käufer werden die Kosten aber in der Regel auf den Kaufpreis aufgeschlagen.

Vertragsmodalitäten genau prüfen

Wer sich für einen Bauträger entschieden hat, sollte den meist vorgefertigten Vertrag unbedingt durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Zwar steckt die Makler- und Bauträgerverordnung den dort vorgesehenen Regelungen enge Grenzen, deren Einhaltung ein Notar im Rahmen der Vertragsunterschrift prüfen muss. «Der Notar ist aber niemals dafür verantwortlich, dass der Vertrag wirtschaftlich oder aus Verbraucherschutzperspektive optimal oder auch nur ausgewogen ist», warnt Holger Freitag.

Unterzeichnen sollten Käuferinnen und Käufer keinesfalls Vereinbarungen, die von der ratenweisen Zahlung nach Baufortschritt abweichen, rät Christoph Schöll. Denn das ist mit der beste Schutz, den ein Besteller bei einer Insolvenz des Bauträgers hat. Immerhin habe er so im Fall der Pleite nur das bezahlt, was schon gebaut wurde, so Schöll.

Wichtig ist laut Schöll zudem eine Klausel, die den Käufern ermöglicht, fünf Prozent der Gesamtsumme bei der ersten Ratenzahlung einzubehalten. Dieser Abzug dient als Sicherheit für die Vertragserfüllung und wird erst nach Fertigstellung fällig. Bei einem Kaufpreis von 400 000 Euro können das immerhin 20 000 Euro sein.

Rechtsreferent Michael Nack vom Verbraucherverband Wohnen im Eigentum rät außerdem dazu, bei Mangelausschlüssen oder Haftungsbegrenzungen aufzupassen - etwa wenn eine Abweichung der Wohnfläche von bis zu zwei Prozent nicht zu beanstanden sein soll. Auch Regelungen, durch die Materialien notfalls durch andere Materialien ausgetauscht werden können, seien nicht akzeptabel. «Man sollte sich hier in jedem Fall die Möglichkeit einer Preisminderung offenhalten», so Nack.

Wem die Vertragsmodalitäten seines Bauträgers nicht gefallen, der kann gegebenenfalls Änderungswünsche an diesen richten - in der Hoffnung, dass sie Eingang in den Vertrag finden. «Aber in der Praxis wird es oft darauf hinauslaufen, zu unterzeichnen oder sich nach einem anderen Projekt umzusehen», sagt Holger Freitag. Der Grund: Einzelne hätten kaum ausreichende Marktmacht, ihre Wünsche durchzusetzen. Der Bauträger sitze als Eigentümer des Grundstücks am längeren Hebel. Ist die Nachfrage größer als das Angebot, bekommt im Zweifel derjenige den Vertrag, der am wenigsten Extrawünsche hat.

Auflassungsvormerkung oft letzter Lichtblick

Doch selbst wer sich an all die Tipps gehalten hat, kann das Risiko einer Bauträger-Insolvenz nicht ganz ausschalten. Was also, wenn dem Bauträger tatsächlich vor Fertigstellung das Geld ausgeht? Dann obliegt es laut Michael Nack dem Insolvenzverwalter, zu entscheiden, ob er die Verträge mit den Käuferinnen und Käufern erfüllt - sofern er das kann - oder die Erfüllung ablehnt. In den meisten Fällen aber führe die Insolvenz eines Bauträgers dazu, dass der Bau nicht fertiggestellt wird.

Besteller stecken damit in der Klemme. Denn ihr Geld befindet sich dann zumindest teilweise in einem unfertigen Bau, der ihnen noch nicht einmal gehört. Das Einzige, was ihnen bleibt, ist die sogenannte Auflassungsvormerkung, die im Rahmen der Vertragsunterschrift im Grundbuch eingetragen wird. Sie sichert dem Käufer den Eigentumsübergang zu, sobald der Vertrag erfüllt ist.

Der Einzelfall entscheidet über das weitere Vorgehen

Führt das angeschlagene Bauunternehmen das Projekt tatsächlich nicht zu Ende, bleiben Betroffenen Nack zufolge zwei Möglichkeiten: Entweder sie verlangen die Eigentumsübertragung gemäß der Auflassungsvormerkung und werden damit Eigentümer der Bauruine. Dann können sie die Fertigstellung in Eigenregie organisieren. Das ist meistens mit hohen Zusatzkosten verbunden. Lohnen könne es sich etwa, wenn das Bauwerk fast fertig ist und die zusätzlichen Kosten überschaubar.

Handelt es sich bei der Immobilie um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, ist diese Variante in der Praxis umso komplizierter - wenn nicht sogar unmöglich -, weil auch die anderen Eigentümer mitspielen müssen.

Eine andere Möglichkeit: Betroffene treten vom Vertrag zurück. Vor dieser Option warnt Fachanwalt Schöll ausdrücklich. Denn damit zerstörten Käuferinnen und Käufer die Rechtsgrundlage für die im Grundbuch zu ihren Gunsten eingetragene Auflassungsvormerkung. Zwar haben sie dann Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen. Aufgrund der Insolvenz können sie aber - wenn überhaupt - nur auf einen Bruchteil ihres Geldes hoffen. Einen großen Teil dürften sie nie wiedersehen.

Was die sinnvollste Option ist, hängt darum laut Nack immer vom Einzelfall ab. Ganz davon abgesehen, dass es noch weit schwierigere Fälle gibt - etwa wenn erst gar kein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Betroffene tun daher gut daran, sich im Falle eines Falles anwaltliche Hilfe zu holen. (dpa)




© Deutscher Bundestag, Fotograf: Werner Schüring

Protest gegen den von der SPD geforderten Mietenstopp


01. September 2023 - Vertreter der Immobilienbranche lehnen den von der SPD geforderten verschärften Mieter:innenschutz ab. Kritik erntet auch die geplante Einführung des Bestellerprinzips für Makler:innencourtagen.

Das am 28. August 2023 von der SPD-Bundestagsfraktion veröffentliche Positionspapier zu Maßnahmen für bezahlbares Wohnen löst bei der Immobilienwirtschaft großen Unmut aus. Eine der Hauptpunkte des Papiers ist ein verschärfter Mieterschutz. Mieterhöhungen will die SPD in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt auf sechs Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren begrenzen. Ebenso fordern die Sozialdemokrat:innen die Einführung des Bestellerprinzips beim Kauf von Immobilien. Die Kritik der Immobilienwirtschaft an dem Papier ist groß.  

Bauen, Bauen, Bauen

Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilienausschuss (ZIA) richtet einen deutlichen Appell an die Politik: „Die Bundesregierung muss endlich geeignete Antworten auf die Wohnungskatastrophe finden. Eine weitere Deckelung der Mieten ist jedenfalls keine Lösung. Das Wohnungsangebot ist so verknappt, dass nur eines hilft – Bauen, Bauen und nochmal Bauen. Jegliche Regulierung, jede Deckelung wird nur dazu führen, dass in Deutschland keine einzige Wohnung mehr errichtet wird.“

Mietenstopp vergrößert Unsicherheit bei den Investoren

Auch die Wirtschaftsweise Monika Grimm schlägt Alarm. Gegenüber der Funke Mediengruppe meinte die Ökonomin, dass weitere staatliche Eingriffe den Wohnungsbau ausbremsen und somit die jetzt schon immense Unsicherheit der Investoren vergrößere. Grimm glaubt auch, dass mit einem Mietenstopp vor allem Mieter:innen begünstigt werden, die bereits eine Wohnung haben.

Vermieter:innen geraten in wirtschaftliche Not

Eigentümervertreter:innen weisen auf die Situation der Vermieter:innen hin, die durch hohe Baukosten, gestiegene Kreditzinsen und immer neue Verpflichtungen zur energetischen Sanierung finanziell überlastet sind: „Die SPD will mit dem Mietenstopp Mieterhöhungen auf sechs Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzen. Angesichts der aktuellen Inflationsrate von um die 6 Prozent würde das de facto mit der Zeit sogar real sinkende Mieten bedeuten“, sagt der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Rheinland Westfalen Konrad Adenauer: „Damit entzieht man dem privaten Vermieter die wirtschaftliche Grundlage. Die Kosten der Vermieter laufen schließlich ungebremst weiter und steigen mit der Inflation.“ Adenauer glaubt, dass viele Vermieter:innen unter diesen Bedingungen die Vermietung aufgeben und ihre Objekte als Eigentumswohnungen verkaufen werden.

Haupthürde für hohe Kaufnebenkosten ist die Grunderwerbsteuer

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Reduzierung der Kaufnebenkosten ein, um Hürden beim Immobilienerwerb abzubauen. Unter anderem wollen die Sozialdemokrat:innen Kosten für Makler:innen- und Notar:innen begrenzen. Interessenvertreter:innen der Wohnungswirtschaft glauben, dass diese Maßnahmen keinerlei Effekte auf den Wohnungsmarkt haben werden: „Mit einem Bestellerprinzip bei den Maklercourtagen, einer Pauschale für den Notar und eigenkapitalersetzenden Darlehen, die von den Geschäftsbanken eher nicht anerkannt werden dürften, werden keine entscheidenden Hürden abgebaut“, meint Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Die Haupthürde ist die hohe Grunderwerbsteuer. Hier müssten Bund und Länder ansetzen, wenn man die Kaufnebenkosten wirklich effektiv senken wollte.





Bundesregierung plant Steuererleichterung für den Wohnungsneubau


01. September 2023 - Die Bundesregierung will den Wohnungsneubau ankurbeln und plant deshalb eine auf sechs Jahre befristete Sonder-Afa von sechs Prozent. 

Das Bundeskabinett hat am 29. August 2023 auf einer zweitägigen Klausurtagung in Meseberg die Einführung einer degressiven Afa (Absetzung für Abnutzung) für Neubauten angekündigt. Die Steuererleichterungen wurden im Rahmen der Beratungen zum Wachstumschancengesetz beschlossen.

Mit der neuen Sonder-Afa sollen Investoren sechs Jahre lang sechs Prozent der Kosten für den Neubau von Wohnungen bei der Steuer umlegen können. Die Sonder-Afa kann für den Bau von Wohnhäusern ab einem Effizienzstandard 55 in Anspruch genommen werden. Eine Obergrenze für Neubauinvestitionen gibt es nicht.

Dringend notweniger Neubau-Boost durch Steuererleichterung

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte die Sonder-Afa bereits im Vorfeld der Tagung in Meseburg vorgeschlagen. Die Ministerin möchte mit Steueranreizen der immer dramatischer werdenden Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken. Grund für den Wohnungsmangel sind vor allem ein Einbruch des Neubaus aufgrund steigender Zinsen und der Inflation. Die Bauwirtschaft vermeldete im August 2023 einen Rückgang von rund 40 Prozent bei den Aufträgen. Der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) spricht beim Neubau für das Jahr 2023 von einer Lücke von 400.000 Wohnungen. Bis zum Jahr 2025 taxiert der Verband sogar 700.000 fehlende Neubauwohnungen.

Die Immobilienbranche fordert schon lange Steuererleichterungen für den Wohnungsbau. Die Reaktionen auf die nun vom Bundeskabinett beschlossene Sonder-Afa fällt deshalb positiv aus. Der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) Dr. Andreas Mattner sieht die Forderungen seines Verbandes bestätigt: „Wir begrüßen, dass sich die „Ampel“-Koalition auf das Wachstumschancengesetz verständigen konnte. Die degressive Afa ist, wie lange von uns gefordert, Bestandteil des Gesetzes.“ Matter reichen die jetzt vorgelegten Steueranreize aber nicht aus und wünscht sich als nächsten Schritt ein umfangreiches KfW-Kreditprogramm mit Zinsen von maximal zwei Prozent.

Immobilienbranche fordert weitere Anreize für mehr Neubau

Auch Haus & Grund fordert weitere Maßnahmen über die Sonder-Afa hinaus. Der Eigentümerverband wünscht sich, dass die Baukosten und Anforderungen an den Neubau gesenkt werden. „Da wird ein Verzicht auf den EH-40-Standard nicht reichen. Die Einzelmaßnahmen liegen alle seit Jahren auf dem Tisch. Sie müssen nur endlich umgesetzt werden“, sagte Haus & Grund Präsident Kai Warnecke. Als unerlässlich bezeichnet Warneke, die Grunderwerbsteuer spürbar zu senken. Ein Absenken der Grunderwerbssteuer dürfe aber nicht nur für selbstnutzende Eigentümer gelten, sondern ebenso für vermietende Eigentümer. 

Kritiker der geplanten Sonder-Afa befürchten, dass die Steuervorteile die Neubaumieten nicht senkt und die Spekulation weiter begünstigt. Daniel Zimmermann vom Deutschen Mieterbund (DMB) meint: „Die degressive AFA ist die Gießkanne für Immobilieninvestoren“. Zimmermann befürchtet, dass Investoren „für 20 Euro/qm den letzen Unfug bauen/vermieten“. Die Mietervertreter fordern deshalb, Steuererleichterungen an soziale Auflagen und Mietpreisbindungen zu koppeln.

Bundestag soll Sonder-Afa noch dieses Jahr verabschieden

Das Gesetz zur Einführung der sechs Prozent-Afa ist noch nicht endgültig beschlossen. Vor allem von den Grünen kommt noch Widerstand. Der Bundestag wird das Gesetz jetzt beraten. Am  10. November 2023 soll das Parlament die Sonder-Afa verabschieden.




Ralph Kaiser/Stiftung Warentest/dpa-tmn

Schlau die Heizung regeln: Was bringen smarte Thermostate?


31. August 2023 - Mit einer App auf dem Smartphone die Heizung steuern - smarte Thermostate machen es möglich. Die Stiftung Warentest hat mehrere Geräte getestet. Doch lohnt sich die Anschaffung wirklich?

Wer Räume nur heizt, wenn er sie nutzt, kann Energie und damit Geld sparen. Smarte Heizkörperthermostate sind dafür eine komfortable Lösung. Denn mit ihnen können die Raumtemperatur über Smartphone oder Tablet steuern.

Dafür müssen sie in einer App ihren persönlichen Heizplan anlegen, also die Wunschtemperatur je Tag, Uhrzeit und Thermostat festlegen. Ab dann reguliert das Gerät alles automatisch - senkt etwa nachts die Temperatur ab oder hält das Schlafzimmer konstant bei 18 Grad. Ändern sich die Bedürfnisse durch Reisen, Schichtdienste oder mit den Jahreszeiten, können Nutzer nachjustieren.

Der Testsieger war am teuersten

Die Stiftung Warentest hat aktuell elf smarte Heizkörperthermostate getestet. Sechs Anbieter bekamen die Note «gut». Vier erhielten die Note «befriedigend». Ein smartes Heizkörperthermostat schnitt mit der Note «ausreichend» ab, da es unter anderem beim Frostschutz versagte.

Die detaillierten Ergebnisse stehen in der aktuellen Zeitschrift «test» (Ausgabe 09/2023). Ganz vorne lag demnach das Gerät «Evo» von Homematic IP für 110 Euro. Der Testsieger bekam die Note 1,7.

Dicht gefolgt von einem deutlich günstigeren Gerät: «FritzDect 302» von AVM kostet 58 Euro und bekam die Note 1,9. Beide Thermostate überzeugten die Tester - unter anderem, weil sie besonders intuitiv zu bedienen waren.

Auf Platz drei landete das Heizungsthermostat «Ally» von Danfoss. Es kostet rund 80 Euro und bekam die Gesamtnote 2,0.

Kritik beim Datenschutz und Tipps für den Austausch

Bei einigen Geräten fiel negativ auf, dass sie Daten abgreifen und an Dritte weiterleiten. Damit Nutzer wissen, welche Daten zu welchen Zwecken erfasst und weitergegeben werden, raten Verbraucherschützer: Vor der Anschaffung die Datenschutzrichtlinien der Hersteller genau zu lesen. Zudem sollte man bei der Funkübertragung verschlüsselte Protokolle verwenden und regelmäßig Software-Updates durchführen.

Nach dem Kauf können Bewohner die Thermostate einfach selbst austauschen. Tipps dazu gibt die Verbraucherzentrale online. Mieter sollten jedoch alte Thermostate unbedingt aufbewahren, raten Verbraucherschützer: Damit sie beim Auszug den Ursprungszustand der Wohnung wiederherstellen können.

Lohnt sich die Anschaffung?

Einzel-Einbau ist nicht empfehlenswert. Um die volle Wirkung zu entfalten, braucht jeder Heizkörper im Haushalt ein smartes Heizungsthermostat. Die Anschaffung der Technik ist also vergleichsweise teuer. Für einen Musterhaushalt mit sechs Heizkörpern müssen Verbraucher zwischen 264 Euro und 710 Euro ausgeben. Das hat die Stiftung Warentest kürzlich ausgerechnet.

Ob sich das Ganze lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Ist das Haus gedämmt? Sind die Bewohner diszipliniert und drehen ihre Heizung bereits jetzt von allein runter, wenn sie nicht den Raum längere Zeit verlassen? Trifft beides zu, lässt sich durch smarte Thermostate eher wenig Energie einsparen.

Zumal das Sparpotenzial sich nicht eins zu eins umrechnen lässt. Es entspricht bei acht Stunden abgesenkter Heizung über Nacht nach Angaben der Tester etwa fünf bis zehn Prozent. So hat die Stiftung Warentest für eine eher schlecht gedämmte 70-Quadratmeter-Wohnung ausgerechnet, dass man durch schlaues Heizen damit etwa 108 Euro pro Jahr einsparen könnte - bezogen auf den Heizkostenspiegel 2022.

Heizungsart und Verhalten der Nutzer entscheidend

Auch die Heizungsart kann eine Rolle spielen. Problemlos funktioniert die Technik bei zentralen Heizungsanlagen. Denn dort können Bewohner meist die Temperatur einzeln an Heizkörperthermostaten oder bei einer Fußbodenheizung per Einzelraumregelung einstellen.

«Schwieriger wird der Einsatz von smarten Heizungen bei Etagenheizungen, wenn die Raumtemperaturen zentral über den Wärmeerzeuger eingestellt werden», erklären die Verbraucherschützer.

Fazit: Es kommt auch auf den Nutzer an

Wer sich bisher kaum mit seiner Heizung beschäftigt hat, kann durch Absenken der Temperatur auf jeden Fall Geld sparen. Smarte Heizkörperthermostate können Nutzer dabei unterstützen. Das Ganze ist aber auch per Hand möglich - einfach den Regler runterdrehen, bevor man länger aus dem Raum geht.

Letztlich hängt das Sparpotenzial - neben der Dämmung des Hauses und der Heizungsart - eben auch von der Disziplin des Nutzers ab. Am meisten bringt es, wenn Bewohner die Heizung an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Die Temperatur richtig steuern

Übrigens: Wer nur wenige Minuten einen Raum Stoßlüften will, muss dafür nicht extra die Heizung runterdrehen. Verlässt eine Person aber mehrere Stunden einen Raum oder sogar mehrere Tage die Wohnung, lohnt sich das Absenken der Temperatur natürlich schon.

Wichtig im Herbst und Winter ist nur: Die Raumtemperatur sollte nicht zu niedrig sein, sonst kann sich Schimmel bilden. Mehr Tipps zum Heizen gibt es bei der Verbraucherzentrale  und auf test.de. (dpa)




Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Österreich führt Mietpreisdeckel ein


30. August 2023 - Die Regierung in Österreich will gegen die Teuerung einschreiten. Der Mietpreisdeckel ist nur eine der geplanten Maßnahmen.

In Österreich wird für einen Großteil der Mieten in den nächsten drei Jahren ein Preisdeckel eingeführt. Das kündigte die Regierung aus konservativer ÖVP und Grünen am Mittwoch in Wien an. Die Erhöhungen würden auf fünf Prozent pro Jahr begrenzt, sagte Kanzler Karl Nehammer (ÖVP). Davon profitieren sollen 75 Prozent aller Mietverhältnisse, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). An einer Lösung über den Zeitraum hinaus werde gearbeitet.

Ohne Einschreiten der Regierung hätte nach Angaben der Regierung in Teilbereichen des Immobilienmarktes 2024 eine Mietpreiserhöhung von 15 Prozent gedroht, so Nehammer weiter.

Der Schritt sei Teil eines größeren Pakets zur Bekämpfung der Teuerung. Es soll auch der Druck auf die Energiekonzerne erhöht werden, die gefallenen Preise bei Gas und Erdöl an die Kunden weiterzugeben. Die Abschöpfung von Übergewinnen bei Energiekonzernen werde verschärft, sagte Nehammer. Außerdem sollen viele Gebühren zunächst eingefroren werden. Die Preise für die Autobahnvignette und das Klima-Ticket, das Bahnfahren attraktiver machen soll, sollen nicht erhöht werden. «Wir werden weiter dafür sorgen, dass wir die Menschen direkt entlasten, dass wir das Leben leistbar halten», so Nehammer.

Insgesamt summiere sich das Entlastungsvolumen für die Bürger von 2024 bis 2026 auf 40 Milliarden Euro, dank direkter Hilfen und Steuererleichterungen wie der Abschaffung der kalten Progression. (dpa)



Zahl der Immobilien-Millionär:innen hat sich mehr als verdoppelt


30. August 2023 - Dass Immobilienbesitz eine erfolgreiche Methode zum Vermögensaufbau ist, zeigt eine aktuelle Auswertung der Kaufangebote von ImmoScout24, die über der Millionen-Euro-Grenze liegen. Die Zahl der Eigentümer:innen, die Immobilien mit einem Angebotspreis über eine Millionen Euro auf ImmoScout24 anbieten, ist innerhalb von fünf Jahren um mehr als das Doppelte gestiegen.





SPD fordert Mietenstopp für drei Jahre


29. August 2023 - Die SPD hat in einem Positionspapier vom 28. August 2023 ein Maßnahmenpaket für bezahlbares Wohnen beschlossen. Zentrale Forderung ist ein Stopp von Mieterhöhungen für drei Jahre in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Bereits im Koalitionsvertrag waren weitere Marktregulierungen für den Mietmarkt angekündigt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in ihrer Klausurtagung vom 28. / 29. August das Thema aufgegriffen und konkrete Forderungen formuliert. Das achtseitige Positionspapier trägt den Titel „Maßnahmenpaket für bezahlbares Wohnen und zukunftsgerechtes Bauen“. Darin finden sich verschiedene Forderungen, um die Wohnungsnot zu bekämpfen. Die SPD möchte die Bürokratie abbauen und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Um den Neubau anzukurbeln sind steuerliche Anreize angekündigt.

Bestellerprinzip für Makler:innen auch beim Immobilienkauf

Ebenso möchte die SPD die Hürden für den Eigentumserwerb abbauen. Die Bundestagsfaktion will die Nebenkosten bei Haus-, Grundstücks- und Wohnungskäufen reduzieren, die derzeit rund 10 – 12 Prozent betragen. Ähnlich wie schon auf dem Mietmarkt soll auch beim Immobilienerwerb für die Makler das Bestellerprinzip gelten. Beim Notar bezahlen in Zukunft nach den Plänen der SPD die Immobilienerkäufer:innen nur noch eine Pauschale abhängig vom Kaufpreis.

Fokus auf verbesserten Schutz für Mieter:innen

Zentraler Punkt des SPD-Papiers ist der Mieter:innenschutz. Die Mietpreise sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, ebenso die Neben- und Heizkosten. SPD möchte dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Deshalb fordern die SPD-Parlamentarier:innen einen bundesweiten Mietenstopp. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen dann nur noch Mieterhöhungen von sechs Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete in drei Jahren möglich sein.

Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete werden derzeit in vielen Fällen die Mietspiegel herangezogen. Deren Betrachtungszeitraum möchte die SPD über die üblichen sechs Jahre hinaus verlängern. Ebenso sollen nun Gemeinden ab 100.000 Einwohner:innen einen qualifizierten Mietspiegel verpflichtend erstellen. Bislang reicht bei Gemeinden ab 50.000 Einwohner:innen ein nur einfacher Mietspiegel aus.

Möbliertes Wohnen stärker regulieren

Beim möblierten Wohnen möchte die SPD die Umgehung der Mietpreisbremse unterbinden. Zuschläge für Möblierung sollen Vermieter:innen deshalb gesondert ausweisen. Mietverträge von einer Dauer von über sechs Monaten gelten in Zukunft nicht mehr als zum vorübergehenden Gebrauch.

Kappungsgrenze für Indexmietverträge

Indexmietverträge sind durch die davoneilende Inflation ins Visier der Mieterschützer:innen geraten. Zwar ist nachwievor unklar, wieviele Vermieter:innen sich überhaupt für Indexmietverträge entscheiden. Die SPD schließt sich bei den Indexmietverträgen der Einschätzung Mieterbundes an, der eine strake Zunahme sieht. Deshalb möchte man an den Verbaucherindex gekoppelte Mietverträge stärker regulieren. Diese sollen zukünftig an den Nettokaltmietindex statt an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden. Als Mindestforderung sieht die SPD eine Kappungsgrenze für Indexmietverträge.

Besserer Kündigungsschutz für Mieter:innen

Auch den Kündigungsschutz möchte die SPD verbessern. Die Mieter:innen sollen bei missbräuchlichem Eigenbedarf einen Schadensersatzanspruch erhalten. Die bei Eigenbedarf berechtigten Personen möchte die Bundestagsfraktion gesetzlich besser definieren.

Unkonkret bleibt das Papier der SPD-Fraktion bei den Heiz- und Nebenkosten. Deren massivem Anstieg möchte man entgegenwirken. Vor allem Haushalte mit geringen Einkommen sollen entlastet werden und mehr Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug erhalten.




Rolf Vennenbernd/dpa

Baubranche fürchtet teure Schuttberge auf den Deponien


29. August 2023 - Kann Recycling schlecht für die Umwelt sein? Der Bund hat die Verwendung von Bauabfällen neu geregelt. Die Baubranche fürchtet, dass die Wiederverwendung auf der Strecke bleibt.

Die Baubranche fürchtet wegen neuer Vorschriften des Bundes eine weitere Verteuerung des Bauens und erschwertes Recycling der immensen Bauschuttmengen in Deutschland. Die am 1. August in Kraft getretene Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz ersetzt einen Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen. Doch die Branche meldet bereits Anzeichen, dass erste Recyclingfirmen Bauschutt nicht mehr zur Aufarbeitung annehmen wollen - stattdessen müssten Bauabfälle dann auf Deponien entsorgt werden.

«Schwerpunkt ist nun der Grundwasserschutz, und dabei setzt die Verordnung sehr hohe Maßstäbe», sagte Christine Buddenbohm, Geschäftsführerin Unternehmensentwicklung beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). «Das Wasser, das Recycling-Baustoffe durchsickert und unten im Grundwasser ankommt, muss von besserer Qualität als Trinkwasser sein.»

Aus der Erläuterung des Bundesumweltministeriums geht hervor, dass die neuen Vorschriften die Auswaschung unerwünschter Stoffe ins Grundwasser verhindern sollen. Unter dem Bauwerk ist demnach eine «grundwasserfreie Sickerstrecke» zu berücksichtigen.

220 Millionen Tonnen in nur einem Jahr

Die anfallenden Bauschuttmengen sind nahezu unvorstellbar: Laut Umweltbundesamt fielen im Jahr 2020 über 220 Millionen Tonnen Bauabfälle an, das ist mehr als die Hälfte des gesamten Müllaufkommens in Deutschland. Laut Bundesamt entfielen 129 Millionen Tonnen auf Bodenaushub, Baggergut und Gleisschotter, die restlichen gut 91 Millionen Tonnen waren Bauabfälle im engeren Sinn, darunter Schutt, Straßenaufbruch und Baustellenabfälle. Der Großteil davon wurde verwertet, oft für die Verfüllung alter Gruben, abgesehen davon wurden rund 77 Millionen Tonnen Recycling-Baustoffe hergestellt. 

Über die neuen Regeln wurde nach Angaben des ZDB viele Jahre diskutiert. Bayern setzte schließlich eine Öffnungsklausel für die Bundesländer durch. 2021 wurde die Mantelverordnung schließlich beschlossen, nach zweijähriger Übergangsfrist ist sie nun in Kraft.

«Die letzte Bundesregierung hat die Verordnung quasi im letzten Atemzug noch auf den Weg gebracht, und dabei unsere Bedenken über den Haufen geworfen», sagt Buddenbohm. «Das Ganze ist nun sehr zu Lasten der Wiederverwertung gegangen.»

Beton, alte Ziegel, Fliesen werden zermahlen

Dabei geht es um die Frage, ob die Auslaugung von Recycling-Baumaterialien dem Grundwasser schaden kann. «Nicht jeder Tropfen, der in den Boden gelangt, führt automatisch zu einer Schädigung», argumentiert die ZDB-Geschäftsführerin.

Recycling bei Baustoffen bedeutet, dass Beton, alte Ziegel, Fliesen und dergleichen grob zermahlen und zu Gesteinskörnungen verarbeitet werden, als Ersatz für Kies oder andere Steine. Um verwendet werden zu können, ist eine Zulassung als mineralischer Ersatzbaustoff nötig. 

Der Zentralverband vertritt eher mittlere und kleinere Betriebe, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie die größeren Unternehmen. Das Umweltministerium habe mehr Ressourcenschutz gewollt und einen Dschungel an Nachweisen, Rechtsunsicherheiten und unterschiedlichen Auslegungen geschaffen, kritisiert die Bauindustrie. «Die Ersatzbaustoffverordnung ist ein Flop», wirft Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller dem Bund vor.

«Ich gehe stark davon aus, dass künftig wieder mehr Ressourcen auf die Deponien gefahren werden als heute.» Die neuen Regelungen würden zu höheren Baukosten führen, fürchtet der Verband. Bau- und Immobilienbranche leiden ohnehin gleichermaßen unter den stark gestiegenen Baukosten - Bauträger stornieren Aufträge, den ausführenden Baufirmen fehlen neue Aufträge. Die Bauverbände kritisieren unter anderem die Pflicht, Transporte mit Bauschutt an die Behörden zu melden. Der Bund plant derzeit eine neue Verordnung, doch diese ist bisher nicht beschlossen.

Forderung nach Monitoring

Ob und wie viel zusätzlicher Bauschutt tatsächlich auf den Deponien landen wird, ist unklar. «Wir fordern, so bald wie möglich ein Monitoring einzurichten, damit wir wissen, ob es zu einer Massenstromverschiebung in Richtung Deponien kommt», sagt ZDB-Geschäftsführerin Buddenbohm.

Laut Bundesumweltministerium sollen die Auswirkungen auf die «Stoffströme» zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften evaluiert werden, zum 1. August 2027 soll dem Bundestag ein Bericht vorgelegt werden.

Der Bund rechnet aus Basis eines Planspiels mit kaum oder nur geringfügigen Änderungen der Materialströme. «Ob dies tatsächlich so ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, konkreter als bisher abzuschätzen, weil die Verordnung erst wenige Wochen in Kraft ist», sagt ein Ministeriumssprecher. Außerdem ist ein wissenschaftliches Begleitgutachten geplant, welches derzeit aber noch nicht ausgeschrieben ist. «Es ist folglich erst in ein paar Jahren mit validen Ergebnissen zu rechnen.» (dpa)




Michael Kappeler/dpa

Geywitz will Wachstumsimpuls für den Bau


28. August 2023 - Bundesbauministerin Klara Geywitz sieht die «Branche in Schockstarre». Wie sehen ihre Pläne aus, damit die Industrie die Konjunkturflaute überwinden kann?

Bundesbauministerin Klara Geywitz fordert angesichts einer Konjunkturflaute in der Bauindustrie eine Reduzierung der Baukosten.

«Wegen der hohen Zinsen gibt es kaum neue Aufträge und eine richtige Schockstarre in der Branche», sagte die SPD-Politikerin der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft sowie der «Stuttgarter Zeitung» und den «Stuttgarter Nachrichten». «Ich hoffe, dass die Nachfrage 2025 wieder anzieht, aber vorher brauchen wir einen Wachstumsimpuls.»

So seien etwa bei den Baustandards Anpassungen nötig, «denn in Deutschland tendieren wir dazu, immer die Goldrandlösung zu suchen. Aber es geht auch darunter», sagte die Ministerin. Auch zu hohe Kaufnebenkosten seien ein Problem.

Dabei liege die Verantwortung auch bei den Ländern. «Dass viele Bundesländer in den Boom-Jahren die Grunderwerbssteuer so stark erhöht haben, macht es der Branche jetzt umso schwerer», sagte Geywitz. (dpa)



Kos­ten­ex­plo­si­on bei der Grund­steu­er: Was tun, wenn die Be­schei­de kom­men?


27. August 2023 - Bei der Grundsteuer droht eine weitere Kostenwelle für Immobilieneigentümer:innen, da die Gemeinden schon jetzt ihre Hebesätze deutlich erhöhen. Wer seine Bescheide erhält, sollte diese deshalb sorgfältig prüfen. Wir erklären, was zu beachten ist.



Sechs Trends für die Zukunft des Bauens


26. August 2023 - Die Bauwirtschaft steht vor dem Umbruch. Mit neuen Fertigungsmethoden auf der Basis digitaler Tools wird das Bauen einfacher, effizienter und kostengünstiger. Wir stellen die wichtigsten Trends für den Neubau und die Sanierung vor.




Rolf Vennenbernd/dpa

Weniger Bauaufträge: Unternehmen warnen vor Wohnungsnot


25. August 2023 - Hohe Zinsen, überbordende Kosten und große Unsicherheit: Am Bau läuft es nicht mehr rund. Die Unternehmen warnen: Fehlende Wohnungen könnten zu gravierenden Problemen führen.

Angesichts ausbleibender Aufträge im Wohnungsbau haben die deutschen Bauunternehmen vor sozialen Folgen gewarnt.

«Der Wohnraummangel führt zu steigenden Miet- und Kaufpreisen, die sich keiner mehr leisten kann. Dies führt nicht nur zu sozialem Unfrieden, sondern auch zu einem zunehmenden Fachkräftemangel», erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes, Tim-Oliver Müller. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbes (ZDB) nannte es eine «Frage des sozialen Friedens», jährlich mindestens 400.000 Wohnungen fertigzustellen, wie es von der Bundesregierung angestrebt wird.

Im vergangenen Jahr waren es 295.300 Einheiten, und seit Monaten gehen die Zahlen für Genehmigungen wie auch die konkreten Aufträge im Wohnungsbau zurück. Zu unveränderten Preisen (real) gingen im ersten Halbjahr 29 Prozent weniger Aufträge ein, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Der Wohnungsbau schrumpfte damit deutlicher als andere Bausparten, da die Orders im Schnitt nur um 13 Prozent schrumpften.

«Wir brauchen mehr und nicht weniger Wohnungsbau», sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa laut Mitteilung. Er verlangte politische Impulse auf der Nachfrageseite, da sich die «Zins-Schockstarre» nicht von alleine auflöse. Dazu gehörten Sonderabschreibungen, die nicht an strenge Effizienzvorgaben nach dem EH-40-Standard gebunden sind, sowie Freibeträge bei den Grunderwerbssteuern.

Weniger Aufträge für Bauhauptgewerbe

Das Bauhauptgewerbe erhielt im Juni weniger Aufträge. Bereinigt um Kalender- und Saisoneffekte sowie um die Preissteigerungen gingen bei den Unternehmen 2 Prozent weniger Aufträge ein als im Mai, wie das Statistische Bundesamt berichtete. Im Vergleich zum Vorjahresmonat fielen die Orders 2,7 Prozent geringer aus. Besonders schwach war der Wohnungsbau mit einem Minus von 12,3 Prozent.

Auf den Baustellen setzte sich im Juni die Umsatzflaute der vergangenen Monate erstmals in diesem Jahr nicht fort. Die preisbereinigten Erlöse lagen 2,2 Prozent über denen vom Juni 2022. Einschließlich der Preissteigerungen waren es mit 10,3 Milliarden Euro Umsatz 8,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Im gesamten ersten Halbjahr musste die Branche allerdings im Vorjahresvergleich einen Umsatzeinbruch um real 5,5 Prozent verkraften. Die gestiegenen Baupreise führten aber zu einem nominalen Umsatzplus von 5,5 Prozent auf rund 49 Milliarden Euro. (dpa)




Sven Hoppe/dpa

Europäischer Gaspreis fällt


24. August 2023 - Streik abgewendet: Nach einer langen Verhandlungsnacht hätten die Gewerkschaften ein Angebot der Betreiberfirma in Grundzügen angenommen, berichtet Bloomberg. Das hat Auswirkungen für den Gaspreis in Europa.

Der europäische Gaspreis ist nach Berichten über einen möglicherweise abgewendeten Streik in Australiens größter Flüssiggas-Anlage am Donnerstag gesunken. Am Vormittag wurde der richtungsweisende Terminkontrakt TTF zur Auslieferung in einem Monat an der Börse in Amsterdam zu 32,30 Euro je Megawattstunde (MWh) gehandelt. Damit lag er rund 12 Prozent unter dem Vortagesniveau, zwischenzeitlich hatte das Minus mehr als 21 Prozent betragen.

Hintergrund ist ein Bericht über einen zunächst abgewendeten Streik in einer australischen Anlage für Flüssiggas (LNG). Nach einer langen Verhandlungsnacht hätten die Gewerkschaften ein Angebot der Betreiberfirma in Grundzügen angenommen, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg. Details der Einigung sollten noch am Donnerstag bekannt gegeben werden.

Zwar sind die europäischen Gasspeicher gut gefüllt, und in Deutschland beträgt der Füllstand über 93 Prozent. Dennoch ist die Region auf stetige Lieferungen von Flüssiggas angewiesen. Australien beliefert in erster Linie den asiatischen Markt. Sollten diese Lieferungen aber ausfallen, könnten Europas Lieferanten wie Katar oder die USA einspringen und das Angebot hierzulande verknappen.

Der Preis für europäisches Erdgas liegt inzwischen deutlich unter dem Niveau, das er kurz vor Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 hatte, allerdings immer noch höher als 2021.

Nach Verhandlungen zwischen dem Ölkonzern Chevron und seinen Beschäftigten an zwei seiner LNG-Anlagen haben die Gewerkschaften zwar dort Streikmaßnahmen beschlossen. Doch diese Entscheidung wirkte sich kaum auf den Gaspreis aus. Die beiden Verflüssigungsanlagen des US-Konzerns machen rund fünf Prozent der globalen Kapazität aus. (dpa)



Miet­preis­brem­se: Mie­te muss tat­säch­lich ge­schul­det sein


24. August 2023 - Die von den vorherigen Mieter:innen gezahlte Miete hat nur dann Bestandsschutz, wenn sie auch tatsächlich geschuldet wurde. In Berlin klagten Nachmieter:innen auf Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Miete. 




Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Das bringt ein Modernisierungsplan fürs Badezimmer


23. August 2023 - Das Leben ist teurer geworden und für viele große Anschaffungen kann das Geld fehlen. Für den Umbau Ihres alten Badezimmers etwa. Immer mehr Handwerker bieten nun aber eine Übergangslösung ein.

Eine Wohnzimmer kann man schnell mal renovieren: Etwas frische Farbe, eine neue Couch - schon sieht es ganz anders aus. An der Sanierung eines Badezimmers hingegen hängen eine aufwendige Planung und hohe Kosten.

Viele können sich das nicht auf einmal leisten. Eine Lösung kann ein Sanierungsfahrplan für Teilmodernisierungen auf Raten sein.

So kann das vonstattengehen: «Der Handwerker zeigt dem Kunden, wie sein Bad in der Endversion aussehen könnte. Hat der aber nicht direkt das Geld für die gesamte Modernisierung, wird jetzt nur ein kleiner Teil davon umgesetzt», erklärt Bad-Fachmann Dennis Jäger. «Und in fünf Jahren der nächsten Schritt und dann in fünf Jahren noch ein Schritt - und dann hat der Kunde ein fertiges, tolles Bad mit einem in allen Details stimmigen Design.»

Mit Plan zum einheitlichen Look

Zwar sind solche Teilmodernisierungen auch ohne langfristigen Sanierungsplan vom Handwerker möglich. Das habe aber einen Nachteil, sagt Jäger, der Chefredakteur der Fachzeitschrift «SBZ Sanitär.Heizung.Klima» ist: Es fehlen am Ende vielleicht der einheitliche Look und ein stimmiges Design.

«Wenn ich mir kein ganzes neues Bad leisten kann, habe ich zwei Möglichkeiten, etwas zu verändern. Am einfachsten ist: Ich tausche an ein paar Stellen nur etwas aus. Altes WC raus, neues WC rein, alte Armatur weg, neue Armatur rein», sagt Jäger. «Dann habe ich ein bisschen was Neues, vielleicht auch ein bisschen was technisch Zeitgemäßeres als das, was vor 20 Jahren mal en vogue war. Aber das hat mit einer Designveränderung erst mal wenig zu tun.»

Die zweite Variante: «Man schraubt zum Beispiel nicht nur ein neues WC an die Wand, sondern baut den ganzen WC-Platz neu», so Jäger.

Lange Herstellungszusage für viele Produkte

Bei einer solchen Stückelung der Veränderungen kann es vorkommen, dass nach Abschluss der Modernisierung all die einzelnen neuen Komponenten nicht optisch gut zusammen passen.

Und da setzt der Sanierungsplan an: Gemeinsam mit einem Handwerker werden alle zeitversetzten Veränderungen aufeinander abgestimmt. Etwa, indem bei den Keramiken Stücke aus Kollektionen ausgewählt werden, für die Hersteller eine Bezugsgarantie über einen langen Zeitraum geben. «Viele Linien gibt es über Jahre oder Jahrzehnte hinweg», sagt Branchenexperte Jäger.

Die Idee des Sanierungsplans für eine Bad-Modernisierung auf Raten sei noch recht neu in der Branche. Sie bietet jedoch für beide Seiten Vorteile. Denn lässt sich der Handwerker auf die Vorarbeit ein, kann er bei dem Kunden mit Aufträgen über eine längere Zeit rechnen. (dpa)




Monika Skolimowska/dpa

Verbraucher:innen kaufen sparsame Hausgeräte - und schalten Eco ab


23. August 2023 - Beim Kauf setzen Verbraucher auf nachhaltige Haushaltsgeräte - doch danach ist es vorbei mit der Sparsamkeit. Der Eco-Modus findet nur wenig Anwendung. Das hat verschiedene Gründe.

Beim Thema Energiesparen bei Haushaltsgeräten wie Wasch- und Spülmaschinen klaffen Wunsch und Wirklichkeit einer Umfrage zufolge offenbar weit auseinander. Zwar geben 82 Prozent der Deutschen an, seit Beginn der Energiekrise stärker auf ihren Verbrauch zu achten, wie die Befragung des Marktforschungsinstituts Appinio im Auftrag des Hausgeräteherstellers Miele ergab. Auch setzen 62 Prozent bei der Anschaffung sehr stark auf Nachhaltigkeit.

Nach dem Kauf ist es demnach aber mit der Sparsamkeit vorbei: 15 Prozent geben an, das Eco-Programm der Waschmaschine zu nutzen. Beim Geschirrspüler sind es 30 Prozent. Nur jeder zehnte Deutsche wählt den Eco-Modus am häufigsten bei beiden Geräten, obwohl Verbraucher laut Miele im Jahr über 33 Euro im Schnitt sparen könnten.

38 Prozent der Befragten dauert das Eco-Programm zu lange. 22 Prozent geben an, dass das Ergebnis nicht zufriedenstellend sei. 18 Prozent wählen aus Gewohnheit andere Programme. 15 Prozent denken, dass der ausgewiesene Sparmodus doch mehr Energie und Wasser verbraucht als andere Programme. 11 Prozent der Befragten glauben, dass bei Geräten mit der Energieeffizienzklasse A oder B alle Programme gleich sparsam sind.

Bei den eigenen Gewohnheiten geben 60 Prozent der Befragten an, dass sie immer oder häufig das voreingestellte Eco-Programm wegschalten. Jeder Dritte spült immer oder häufig das Geschirr per Hand vor, bevor es in die Spülmaschine kommt. (dpa)




Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-tmn

Bauzinsen stabilisieren sich auf 4-Prozent-Niveau


22. August 2023 - Für viele Kaufwillige war es ein Schock, als die Bauzinsen im vergangenen Jahr plötzlich sprunghaft angestiegen sind. Inzwischen ist der Druck aber etwas raus.

Von rund einem Prozent auf um die vier Prozent: Die Zinsen für Baufinanzierungen sind seit dem vergangenen Jahr mächtig in die Höhe geschnellt. Was die Zeitschrift «Finanztest» (9/2023) aber beobachtet: Die Dynamik ist inzwischen etwas raus, das Zinsniveau hat sich weitestgehend stabilisiert. So habe sich der Durchschnittszins für eine 80-Prozent-Finanzierung mit 15 Jahren Zinsbindung seit einem Dreivierteljahr kaum verändert und liegt weiter knapp über vier Prozent.

Laut der Zeitschrift gebe es Anzeichen dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich an die teureren Konditionen bei Immobilienkrediten gewöhnen. So habe die Nachfrage nach Baufinanzierungen zuletzt wieder etwas zugenommen. Und trotzdem kann sich der Vergleich lohnen, um womöglich eine günstigere Finanzierung zu erhalten. Der Zins-Vergleich von «Finanztest» zeigt, wo es Angebote gibt, die unter dem Durchschnitt liegen.

Zinsbindung hat nur noch wenig Einfluss auf Zinshöhe

Bei einer 80-Prozent-Finanzierung, 15 Jahren Zinsbindung und 2 Prozent Tilgung können sich Bauwillige bei Creditweb Bauzinsen von 3,72 Prozent sichern. Etwas teurer sind die Konditionen bei Luna Finanzierung (3,74 Prozent) und Check24 (3,81 Prozent). Bei nur zehn Jahren Zinsbindung sinkt das günstigste Angebot (BBBank) auf 3,54 Prozent, die 20-jährige Zinsbindung gibt es zu 3,81 Prozent (Interhyp).

Damit ist die lange Zinsbindung gar nicht so viel teurer als eine kürzere. «In der Niedrigzinsphase betrug der Unterschied dagegen manchmal bis zu einem halben Prozent», schreiben die «Finanztest»-Experten. Kaufwillige sollten sich also entscheiden, ob sie sich die Zinsen lieber langfristig festschreiben lassen wollen, um bei der Finanzierung Gewissheit zu haben. Oder ob sie mit einer kürzeren Zinsbindung auf möglicherweise in der Zwischenzeit gefallene Bauzinsen spekulieren. (dpa)



Urteil: Heizkosten gerecht verteilen


22. August 2023 - Die Vermieterin einer Wohnung rechnet die Heizkosten zu je 50 Prozent nach Wohnfläche und Verbrauch ab. Damit ist der Mieter nicht einverstanden und klagt bis vor den Bundesgerichtshof.




Oliver Berg/dpa

Analyse: Weniger Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen


22. August 2023 Laut einer Analyse setzt Europa weniger auf fossile Brennstoffe zur Stromerzeugung. Trotzdem müsse es einen massiven Vorstoß bei sauberer Energieerzeugung geben. In der EU ist im ersten Halbjahr 2023 einer Analyse zufolge deutlich weniger Strom aus fossilen Energieträgern erzeugt worden als im Vorjahreszeitraum.

Demnach sank die Nutzung fossiler Brennstoffe wie Erdgas und Kohle in der ersten Hälfte des Jahres um 17 Prozent im Vergleich zur ersten Hälfte 2022, wie aus einer heute veröffentlichten Untersuchung der Denkfabrik Ember hervorgeht. Zwischen Januar und Juni habe der Anteil fossiler Brennstoffe am Strommix in der EU 33 Prozent betragen.

Die Kohleverstromung ist demnach in der ersten Hälfte des Jahres in der EU im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent zurückgegangen, die Gaserzeugung um 13 Prozent. Bei der Stromerzeugung aus Solarenergie sei ein Anstieg um 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Die Windenergieerzeugung stieg um 4,8 Prozent, wie aus dem Bericht hervorgeht.

Rückgang fossiler Brennstoffe in ganz Europa

Grund für die Entwicklung ist den Autoren zufolge ein Rückgang der Nachfrage um 4,6 Prozent - zurückzuführen auf anhaltend hohe Gas- und Strompreise, eine geringere Industrieproduktion und eine Reihe von Maßnahmen für geringeren Verbrauch im Winter.

«Der Rückgang der fossilen Brennstoffe ist ein Zeichen der Zeit», sagte Autor Matt Ewen. «Aber wir müssen sehen, dass saubere Energie die fossilen Brennstoffe schneller ersetzt. Ein massiver Vorstoß, vor allem bei Solar- und Windenergie, ist dringend erforderlich, um eine widerstandsfähige Wirtschaft in ganz Europa zu stützen.»

Der Rückgang fossiler Brennstoffe in der ersten Jahreshälfte sei in ganz Europa zu beobachten, wobei in elf Ländern ein Rückgang von mindestens 20 Prozent und in fünf Ländern - Portugal, Österreich, Bulgarien, Estland, Finnland - von mehr als 30 Prozent zu verzeichnen war. (dpa)




Bernd Diekjobst/dpa-tmn

Diese Preisbegriffe sollten Immobilienkäufer kennen


22. August 2023 - Einfach losstürzen und kaufen? Das kann man vielleicht im Supermarkt machen. Bei Immobiliengeschäften kann das ins Auge gehen. Käuferinnen und Käufer sollten wissen, was sie tun.

Äpfel mit Birnen vergleichen? Keine sonderlich gute Idee. Schon gar nicht, wenn es um enorme Summen geht - wie beim Immobilienkauf. Kaufinteressenten tun deswegen gut daran, für die Bewertung verschiedener Objekte dieselben Preisarten heranzuziehen.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) erklärt, welche es gibt und was sie aussagen:

1. Verkehrswert oder Marktwert

Was der Verkehrswert ist, auch Marktwert genannt, regelt das Baugesetzbuch: Dieser beschreibt den objektiven Preis, zu dem ein Grundstück oder eine Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt am Markt veräußert werden kann.

Dabei spielen die tatsächlichen Eigenschaften des Objekts und die Lage eine Rolle. Persönliche Interessen bleiben außen vor. In der Praxis wird der Verkehrswert regelmäßig anhand einer gründlichen Analyse durch Sachverständige ermittelt.

2. Angebotspreis

Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem ein Verkäufer seine Immobilie zum Kauf anbietet. Diesen Preis können Eigentümerinnen und Eigentümer anhand von Lage, Zustand und aktuellem Marktumfeld festlegen. Sie können ihn auch an den Verkehrswert anlehnen, sind in der Ausgestaltung aber grundsätzlich frei.

Der IVD weist darauf hin, dass es sich beim Angebotspreis oft um eine Wunschvorstellung des Verkäufers handelt.

3. Abschlusspreis

Ist der Kaufvertrag unterschrieben, ist darin immer der Abschlusspreis - oder auch Verkaufspreis - zu finden. Das ist der Preis, auf den sich Käufer und Verkäufer für den Abschluss des Kaufgeschäfts geeinigt haben.

Dieser Preis kann sowohl vom ursprünglichen Angebotspreis als auch vom Verkehrswert abweichen. Hier können etwa die finanziellen Verhältnisse beider Parteien und individuelle Wünsche bei den Vertragsmodalitäten noch Berücksichtigung finden. (dpa)




Bernd Weißbrod/dpa

Heizungsgesetz: FDP wirft Habeck «Ahnungslosigkeit» vor


21. August 2023 - Eine Frage der Unionsfraktion, mit welchen CO2-Einsparungen die Regierung durch das Heizungsgesetz rechne, lies diese offen. Das sorgt bei den Liberalen für Unmut.

Aus der FDP kommt erneut Kritik an dem von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf den Weg gebrachten Heizungsgesetz.

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki sagte der Bild-Zeitung (Mittwoch), er finde es «mehr als merkwürdig, dass dem Wirtschaftsministerium offenbar nicht einmal eine plausible Schätzung über die CO2-Einsparung durch das geplante GEG vorliegt».

Gesetz soll Anfang September beschlossen werden

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - oft als Heizungsgesetz bezeichnet - soll Anfang September im Bundestag beschlossen werden. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP lange Konflikte gegeben. Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen. Das Gesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.

Auf eine Frage der Unionsfraktion, mit welchen CO2-Einsparungen die Bundesregierung durch die Novelle rechne, antwortete diese, dazu lägen gegenwärtig noch «keine abschließenden Abschätzungen» vor.

«Wer wie Robert Habeck darauf gedrängt hat, die CO2-freundlicheren Kernkraftwerke stillzulegen und damit extrem klimaschädlich vorgegangen ist, sollte deutlich bessere Argumente vorbringen als diese besondere Form der Ahnungslosigkeit», sagte Kubicki. (dpa)




heizungsgesetz-auf-der-zielgeraden Fabian Sommer/dpa

Heizungsgesetz auf der Zielgeraden


21. August 2023 - Die Pläne für klimafreundlichere Heizungen wurden zur Zerreißprobe für die Bundesregierung. Im September sollen sie beschlossen werden. Doch noch sind Fragen offen.

Das Heizungsgesetz ist auf der Zielgeraden. In zwei Wochen will die Ampel-Koalition es im Bundestag beschließen - nach einem langen Konflikt und als zentrales Vorhaben auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung.

Anfang September tagt der Bundestag zum ersten Mal nach der Sommerpause, das Heizungsgesetz soll nach einer vorläufigen Tagesordnung am 8. September verabschiedet werden. Ende September könnte das Gesetz dann den Bundesrat passieren und zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Union sieht allerdings immer noch wichtige Fragen ungeklärt.

Staatliche Förderung

Im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, des sogenannten Heizungsgesetzes, soll die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude reformiert werden. Das neue Förderkonzept solle «bis in die Breite der Gesellschaft hinein» Menschen unterstützen und sicherstellen, dass die Investitionskosten niemanden überfordern, heißt es in einem Antrag der Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und FDP. Derzeit gibt es zum Beispiel beim Einbau einer Wärmepumpe eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 60 000 Euro pro Kalenderjahr liegen - das gilt für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.

Grundförderung und Boni

Künftig ist nach den Plänen der Koalitionsfraktionen eine neue Fördersystematik geplant. Das neue Programm soll Anfang 2024 starten, wie aus Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht. Demnach prüft die Regierung Übergangsregeln, die einen «reibungslosen» Übergang zwischen bestehender und neuer Förderkulisse ermöglichen sollen. «Ob und wieweit es danach Übergangsregelungen für einzelne Programmteile geben wird, wird derzeit geprüft», heißt es in der Antwort weiter.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100 000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Bei der neuen Förderung soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen geben, für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden - das soll gelten für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40 000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist. Dazu schreibt nun die Bundesregierung, etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum lägen unter der 40 000-Euro-Einkommensgrenze.

Voraussetzungen für Geschwindigkeitsbonus

Zusätzlich ist ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geplant, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll dieser Bonus um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Bonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.

Grundförderung und Boni sollen kumuliert werden können, aber nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten sollen bei 30 000 Euro für ein Einfamilienhaus liegen - bei Mehrparteienhäusern bei 30 000 Euro für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10 000 Euro, ab der siebten Wohneinheit 3000 je Wohneinheit.

Wenn neben dem Heizungstausch andere Effizienzmaßnahmen am Gebäude vorgenommen werden, liegen die maximal förderfähigen Investitionskosten für diese Maßnahmen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bei höchstens 60 000 Euro pro Wohneinheit. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen lägen damit pro Jahr bei bis zu 90 000 Euro.

Kredite über die KfW

Neben Zuschüssen zu den Investitionskosten sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten sowie Tilgungszuschüsse angeboten werden. Diese sollen alle Bürgerinnen und Bürger bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 90 000 Euro in Anspruch nehmen können. Die KfW plant, diese Kredite ab dem 1. Januar 2024 anzubieten, wie es in der Antwort der Regierung heißt.

Beratung

Beim grundsätzlich zunächst weiter möglichen Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen soll es eine verpflichtende Beratung geben, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung sowie eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweist, insbesondere aufgrund ansteigender CO2-Bepreisung.

Union mit Kritik

Die Unionsfraktion sieht noch immer viel Klärungsbedarf. «Die soziale Flanke bleibt offen, der Klima-Effekt ist der Ampel selbst völlig unbekannt und echte Offenheit für technologische Vielfalt wird weiter durch Regelungswut erstickt», sagte der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung. Die Ampel dürfe das Heizungsgesetz nicht «engstirnig» ohne jegliche Bereitschaft zur Klärung dieser Fragen durchdrücken.

Auf die Frage, mit welchen CO2-Einsparungen die Bundesregierung durch die GEG-Novelle rechne, antwortete die Bundesregierung, dazu lägen gegenwärtig noch «keine abschließenden Abschätzungen» vor.

Die Bundesregierung rechnet außerdem trotz der CO2-Bepreisung nicht mit real steigenden Gaspreisen in den nächsten Jahren - im Gegenteil. So soll laut Prognose im Jahr 2035 die Kilowattstunde Erdgas nach Abzug der Inflation 14,40 Cent kosten, derzeit seien es 16,04 Cent - allerdings seien Energiepreisprognosen «mit großer Unsicherheit» behaftet. (dpa)