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Christin Klose/dpa-tmn

7 Spar-Potentiale beim Hausbau


24. Oktober 2023 - Es ist meist eine Investition fürs Leben: das eigene Haus. Wo kann man bei der Planung schon ansetzen, damit der Bau nicht das Budget sprengt? Experten erklären es.

Der Traum vom Eigenheim scheint angesichts steigender Bau- und Finanzierungskosten für viele Familien unerreichbar. Doch Experten betonen: Mit der richtigen Planung und Strategie bleibt der Hausbau erschwinglich.

Worauf es ankommt:

1. Wohnlage: entscheidend für den Grundstückspreis

In ländlichen Regionen findet man nach wie vor bezahlbares Bauland. In Metropolen und Ballungszentren weniger. Hier ist die Nachfrage weiterhin hoch. Folglich sind freiwerdende Grundstücke recht teuer. Am Stadtrand und darüber hinaus kann neu erschlossenes Bauland eine Option sein. Das hat zwar auch seinen Preis. Aber: «Die Verhandlungsposition der Bauherren hat sich deutlich verbessert», erzählt Florian Becker vom Bauherren Schutzbund. Es seien wieder Abschläge auf den Kaufpreis möglich, so der Branchen-Experte.

Ein Unterschied im Preis besteht auch zwischen Hanglage und Flachland: «Ein exponiertes Haus am Hang ist beliebt, kostet aber mehr», sagt Heiko Püttcher vom Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau. Einfacher und günstiger zu bauen seien Häuser im Flachland.

2. Hausgröße: Nur so viel Wohnraum wie nötig planen

Beim Hausbau kostet jeder Quadratmeter – Baumaterial und Arbeitszeit. «Der Preis liegt bei rund 1500 Euro pro Quadratmeter», sagt Florian Becker. Bei 160 Quadratmetern, die das heutige Einfamilienhaus im Schnitt habe, komme so einiges zusammen. Er rät: Das Haus nur so groß planen wie wirklich nötig. Selbst mit zwei Kindern komme man mit 130 Quadratmetern zurecht. Helfen kann ein Blick in die Zukunft. Denn: «Nach dem Auszug der Kinder sind weniger Quadratmeter ohnehin besser geeignet.»

Kostensparend ist ein Grundriss, der sich je nach Wohnsituation ändern lässt. Etwa, indem man aus einem großen Zimmer später zwei machen kann oder sich eine Etage abtrennen lässt, sodass sie später vermietet werden kann.

Auf nicht zwingend notwendige und selten genutzte Räume sollte man laut Püttcher verzichten. Dazu zählen etwa ein Extra-Bad für die Kinder sowie große Dielen und Eingangsbereiche. «Solche Wünsche verbrauchen viel Platz und kosten entsprechend», sagt er.

Auch der Verzicht auf einen Keller ist eine Überlegung wert. Denn dieser sei mit mindestens 50 000 Euro ein gewaltiger Kostenpunkt, so Florian Becker. Genauso praktisch ist ein ebenerdiger Hauswirtschaftsraum.

Eine gemauerte Garage (circa 20 000 Euro) kann man auch später noch bauen. Für den Anfang eignet sich auch ein Carport für etwa 4000 Euro, so Becker.

3. Bauträger oder Architekt: Beide können sich bezahlt machen

Welches Unternehmen am günstigsten baut, erfährt man nur im direkten Vergleich. Bauträger beschaffen das Grundstück und bauen ihre Häuser in standardisierter Bauweise. «Man sollte nicht mit Extrawünschen von der Bauleistungsbeschreibung abweichen, sonst wird es teurer», sagt Heiko Püttcher. Um sicherzugehen, dass es bei dem vereinbarten Hauspreis bleibt, rät er, die Baubeschreibung mit einem Sachverständigen durchzugehen. Denn: «Oft sind nicht alle Arbeiten genau beschrieben. Es fehlen Details, vor allem zur Technik.» Ob der Bauträger oder der Käufer für Zusatzkosten aufkommt, sollte vorher feststehen.

Wer ein Grundstück mitbringt, kann das Haus von einem Architekten planen lassen. «Das muss nicht teurer sein als das Haus von der Stange», sagt Florian Becker. Das Budget sollte vorher feststehen. Mit diesem könne der Architekt ein «Haus mit kostensparenden Grundschnitt» entwerfen, sagt er. So ein Haus ist «quadratisch und praktisch, hat ein Sattel- oder Flachdach, und weder Erker noch Gauben».

4. Formsache: In der Reihe ist es in der Regel günstiger

Ob das Haus frei steht oder Teil einer Reihe ist, macht sich in den Baukosten bemerkbar. Ein Reihenhaus ist die günstigste Lösung. Es wird als Serienhaus konzipiert und benötigt weniger Grundstücksfläche und Baustoffe, da es an ein weiteres Haus grenzt. «Die Bauweise ist auch energetisch günstiger, da weniger Außenwände benötigt werden», sagt Florian Becker. Ähnliche Bauvorteile hat eine Doppelhaushälfte. Hier teilt man sich das Grundstück mit einem Nachbarn.

Freistehende Häuser kosten am meisten, weil sie ein größeres Grundstück mit mehr Abstandsfläche und viel Baumaterial benötigen. Eine Option sind Bungalows. «Sie haben den Vorteil, dass keine Kosten und kein Platzbedarf für ein Treppenhaus entstehen, sodass man mehr Wohnfläche erhält», sagt Heiko Püttcher.

5. Innenausstattung: An vielen Stellen kann gespart werden

Sparen lässt sich auch in der Raumausstattung des Hauses. Zum Beispiel im Bad: «Armaturen, die unter Putz installiert werden, sind teuer und halten nicht ewig», sagt Florian Becker. Um sie auszutauschen, müsse man später die Wand aufschlagen. Zudem könne man auf die Anzahl der Steckdosen achten: «In einem Raum mit vier Wänden reichen an jeder Wand zwei.»

6. Eigenleistung: Wenn man's kann

Wer sich selbst am Bau beteiligt, spart Lohnkosten für Handwerker. «Eigenleistung eignet sich aber nur für Aufgaben, die man zeitlich und fachlich bewerkstelligen kann», sagt Florian Becker. Das sind oft Arbeiten gegen Ende der Bauphase: Tapezieren, Streichen oder das Verlegen von Bodenbelägen. «Jede Eigenleistung muss im Vertrag mit dem Bauunternehmer fixiert werden», rät er. Die Gutschrift sollte man verhandeln. Denn von allein werde nicht immer ein adäquater Betrag abgezogen.

Manche Banken bewerten Eigenleistungen als Eigenkapital, was zu besseren Kreditkonditionen führen kann. Wer die sogenannte «Muskelhypothek» wofür erhält und vor allem in welcher Höhe, ist nicht einheitlich geregelt. Meist werden bis zu 15 Prozent der Bausumme als Eigenleistung anerkannt.

7. Neubau-Förderungen: Zuschüsse vom Staat beantragen

Um das Budget für den Hausbau zu planen, sollte man sich auch über die Höhe der öffentlichen Förderungen informieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zudem Zuschüsse und zinsgünstige Förderdarlehen für Neubauten, etwa die Förderungen für klimafreundlichen Neubau und für Wohneigentum für Familien.

Wichtig: Anträge müssen vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden. Und: Die Förderungen für klimafreundlichen Neubau verlangen die Einhaltung strenger Nachhaltigkeitsstandards, die mit Kosten verbunden sind, die in der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. (dpa)




Sandsäcke vor einer Tür bei Hochwasser Florian Schuh/dpa-tmn

Schmelzwasser und Dauerregen: Was im Schadensfall hilft


13. Dezember 2023 - Damit nach der Flut nicht Ebbe in der Kasse ist, sollten Hausbesitzer vorsorgen und im Fall der Fälle wissen, was zu tun ist.

Bei Schäden am Haus und Inventar, die etwa durch Überschwemmungen durch Schmelzwasser und Flusspegelanstiege verursacht werden, reicht die reguläre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung meist nicht aus. Stattdessen greift die Elementarschadenversicherung.

«Sie kann ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden», sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten (BdV). Diese Zusatzversicherung deckt Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen, Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsche, Vulkanausbrüche, Lawinen und Rückstau ab.

Fotos und Videos vom Schaden machen

Im Schadensfall rät Boss Betroffenen, die Schäden umgehend zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos oder Videos. Eine detaillierte Auflistung der beschädigten Gegenstände und eine schnelle Meldung an die Versicherung seien essenziell.

«Rufen Sie zunächst die zuständige Schadenabteilung des Versicherers an. Notieren Sie sich die Schadennummer und den Namen der zuständigen Person. Stimmen Sie Ihr weiteres Vorgehen mit der Versicherung ab», rät Boss. Und: Der Schadensbereich sollte bis zur Freigabe durch den Versicherer unverändert bleiben. (dpa)






Sanierungspflicht vor dem Aus?


24. Oktober 2023 - Mitte Oktober fand die nächste Verhandlungsrunde zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) statt. Eine Einigung blieb bei der Sanierungspflicht und der Verschärfung der Energiestandards aus.




Mehrere Häuser mit Gerüsten an einem See Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn

Bauen und umbauen in Zeiten von Klimawandel und Extremwetter


12. Dezember 2023 - Vor allem Starkregen und Überflutungen können Wohnhäuser massiv beschädigen und ihre Bewohner in Gefahr bringen. Dabei lassen sich Gebäude gegen einige Auswirkungen des Klimawandels gut schützen.

Spätestens die Flutkatastrophe vom Sommer 2021 mit mindestens 188 Todesopfern in Deutschland und einem Sachschaden von 33 Milliarden Euro hat gezeigt, wie gravierend sich extreme Wetterereignisse auf bewohnte Gebiete auswirken können.

«Verschiedene aktuelle Studien gehen davon aus, dass sich diese Schäden infolge des Klimawandels bis 2050 mindestens verdoppeln werden», sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): «Es hat immer einen Wechsel von schadenarmen und schadenreichen Jahren gegeben. Wir stellen jedoch fest, dass die Abstände dazwischen kürzer werden.»

In Deutschland rangieren bei den Elementarschäden Hochwasser und Überflutungen vor Starkstürmen und Hagel, der in der Regel zwar keine Todesopfer fordert, aber Sachschäden in immenser Höhe verursacht.

Lage des Grundstücks als Risiko

Mit diesen Risiken im Hinterkopf sollten Bauherren und Hauskäufer schon bei der Wahl ihres Baugrundstücks auf mögliche Extremwetterfolgen achten, rät Florian Becker vom Bauherren-Schutzbund: «Das gilt zum Beispiel für Hanglagen, die ohnehin teurer zu bebauen sind, und wo bei Starkregen schlimmstenfalls der ganze Hang in Bewegung geraten kann.» Ebenfalls problematisch sind Grundstücke in einer Senke, in der sich Wasser sammeln kann.

Ein eher verstecktes Risiko: Flächen, auf denen früher einmal Wasser gestanden hat, inzwischen aber nicht mehr: «Straßennamen wie «Aue» oder «Graben» können hierfür Anhaltspunkte liefern», so Becker. Bei all diesen Grundstücken drohen Probleme mit dem Grundwasser, weil es dort schon bei relativ wenig Niederschlag sehr schnell und sehr stark ansteigen kann.

Generell haben Bauherren und Hauskäufer in Deutschland gute Möglichkeiten, sich über Wetterrisiken für ihren Grund und Boden zu informieren. Becker verweist auf die interaktive Karte des Bundesinstituts für Bau- und Stadtentwicklung, die detailliert und kostenlos die Naturgefahren für einzelne Regionen aufschlüsselt: «Manche Wetterbelastungen sind regional spezifisch, wie zum Beispiel starker Wind im Norden und die Schneelast im Süden. Ein gefährliches Phänomen wie Starkregen kann aber praktisch überall ohne große Vorwarnung auftreten.»

Wasserabfluss regelmäßig überprüfen

Dann wird es unter ungünstigen Umständen für Wohnhäuser eng: «In so einer Situation ist es entscheidend, dass der Niederschlag schnell vom Grundstück wegkommt. Das gilt umso mehr, wenn der Boden trocken oder versiegelt ist, also die Wassermassen nicht versickern können.»

Ein altes oder verstopftes Drainage-System kann dann zum gefährlichen Flaschenhals werden. Hauseigentümer sollten daher regelmäßig überprüfen, ob die Regenrinnen ausreichend dimensioniert und in einem guten Zustand sind. Mit einem Wasserschlauch kann gefahrlos simuliert werden, wie gut die Wassermassen im Ernstfall bewältigt werden und in die Kanalisation fließen.

Wichtig ist hier eine Rückschlagklappe, die verhindert, dass das Wasser von der Kanalisation wieder zurück in das Gebäude gelangen kann. Auch hier muss regelmäßig geprüft werden, ob diese Klappe auch wie vorgesehen funktioniert.

Wie dem Wasser widerstehen?

Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, wirbt bei der Gefahr von Überflutungen für das AWA-Prinzip: «Erstens ausweichen, zweitens widerstehen, drittens anpassen», wobei «Ausweichen» bedeutet, dass man erst gar nicht dort siedelt, wo es Probleme geben könnte.

Bei Bestandsbauten, die teilweise erst durch den Klimawandel überflutungsanfällig geworden sind, stehen die Eigentümer vor einer schwierigen Entscheidung, sagt Gebbeken: «Man muss festlegen, ob man den Überflutungen widerstehen oder sie durch Anpassungen auffangen will.»

Dabei können die häufigen Schwachstellen Kellertüren und -fenster druckdicht gemacht werden, so dass dort kein Wasser eindringen kann. Auch muss das Fundament des Gebäudes so aufbereitet werden, dass es nicht unterspült werden kann. Es kann mit Pfählen stabilisiert oder von außen mit Stahlbeton verstärkt werden, auch eine Einfriedung mit einem Damm ist möglich. «Baulich ist das alles lösbar», versichert Gebbeken.

Wer in einem potenziellen Flutgebiet neu oder umbauen will, hat die Alternative, eine Überflutung zuzulassen, indem man das Gebäude so plant, dass das eindringende Wasser nur geringen Schaden anrichtet. Dazu müssen Versorgungseinheiten wie Strom und Heizung in den höheren Stockwerken installiert werden. Schließlich müssen auch die Wände so ausgelegt sein, dass sie dem Wasserdruck widerstehen.

Gefahr durch Sonne

Florian Becker vom Bauherren-Schutzbund verweist darauf, dass extreme Niederschläge nicht die einzigen Auswirkungen des Klimawandels sind, die Gebäuden zu schaffen machen: «An Häusern gibt es sehr viele dunkle Bauteile, die bei intensiver Sonneneinstrahlung Spannungsrisse bekommen oder sich ausdehnen. Blechteile verformen sich und es entstehen Lücken, an denen Wasser eindringen kann.»

Man sollte daher auf korrekte Dehnungsfugen achten und helle Fassadenfarben bevorzugen. Eine hitzebedingte Grundwasserabsenkung kann dazu führen, dass sich die Bodenplatte eines Gebäudes verschiebt. Großzügige Bepflanzungen mit Laubbäumen und eine möglichst geringe Versiegelung des Grundstücks können helfen, die Folgen des Klimawandels aufzufangen. Außen angebrachter Sonnenschutz und eine ausreichende Belüftung entlasten das Gebäude und verbessern zudem die Aufenthaltsqualität.

Der Schutz vor Elementarschäden ist eine Aufgabe, die angesichts der zunehmenden Extremwetterfolgen nicht nur den einzelnen Hausbesitzer betrifft, sagt Versicherungsexpertin Anja Käfer-Rohrbach: «Ohne konsequente Klimafolgenanpassung kann es in den nächsten zehn Jahren zu einer Verdopplung der Wohngebäudeversicherungsprämie allein durch den Klimawandel kommen.» (dpa)




Wand mit Graffiti, an der Wand lehnt ein Fahrrad

Graffiti-Schutz: Wie bleiben Fassaden sauber?


12. Dezember 2023 - Schmierereien auf der Hauswand sind für Eigentümer ein Ärgernis. Wie kann man sich schützen? Übernimmt die Versicherung die Kosten für die Beseitigung? Können Bewohner bei übermäßiger Verunstaltung die Miete mindern?


Häuserdächer im leichten Nebel Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Der EU-Sanierungskompromiss bekommt Lob und Kritik


8. Dezember 2023 - Der Eigentümerverband Haus & Grund ist erleichtert, Umweltschützer warnen vor hohen Energiepreisen. Wie die Ziele überhaupt erreicht werden sollen, müssen die Mitgliedsstaaten selbst klären.

Die EU-Einigung auf neue Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden stößt bei Umweltschützern auf Kritik. Verbände von Eigentümern, der Wohnungswirtschaft und des Handwerks äußerten sich hingegen weitgehend positiv, auch weil nach ihrem Verständnis eine umfassende Sanierungspflicht für besonders schlecht gedämmte Wohngebäude vom Tisch ist.

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich im Kampf gegen den Klimawandel auf strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden geeinigt. Konkret soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden im Schnitt bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken.

Für Gebäude, die nicht zum Wohnen gedacht sind, sehen die Vorschriften vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen. Wie diese Ziele konkret erreicht werden, können die EU-Staaten zu großen Teilen selbst festlegen.

Konkurrenz der Sorgen

Der Eigentümerverband Haus & Grund teilte mit, die Gefahr eines massiven Wertverfalls von Gebäuden durch konkrete Sanierungspflichten sei vom Tisch. «Nichtsdestotrotz stehen die Hauseigentümer in Deutschland und ganz Europa vor enormen Herausforderungen», sagte Verbandspräsident Kai Warnecke mit Blick auf die beschlossenen Einsparziele. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sprach von einem guten Weg. Es sei unstrittig, dass die CO2-Emissionen von Gebäuden weniger werden müssten. Noch strengere Vorgaben hätten nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks Eigentümer hart treffen können.

Irmela Colaço, Gebäudeexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sagte, eine zentrale Maßnahme für Klimaschutz bei Gebäuden sei zum Bettvorleger degradiert worden. Sie hätte sich strengere Vorgaben für sehr schlecht ausgebaute und damit ineffiziente Gebäude gewünscht. Diese befeuerten Klimakrise und Energiearmut. Ähnliche Kritik kam von Naturschutzbund Deutschland (Nabu). «Gerade in schlecht sanierten Gebäuden leben oft Menschen mit niedrigem Einkommen, die so auch noch mit hohen Energiekosten zu kämpfen haben», betonte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Wer in schlecht sanierten Gebäuden lebt, die mehr Energie verbrauchen, wird auch von hohen Energiepreisen härter getroffen. (dpa)




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„Neubauwohnungen kosten in Deutschland 5.150 Euro pro Quadratmeter – und sind damit teurer als in vielen anderen europäischen Ländern. Fast ein Drittel dieser Kosten, etwa 1.500 Euro, werden direkt durch Steuern und öffentliche Abgaben verursacht.“


Quelle: CBRE Resarch GmbH


Schufa Logo auf einer Flagge vor einem Haus Andreas Arnold/dp

Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein


8. Dezember 2023 - Beinahe jeder Erwachsene hatte schon einmal mit der Schufa zu tun. Der EuGH hat die Verwendung des Scorings unter die Lupe genommen - und deutliche Vorgaben gemacht. Wackelt nun das Geschäftsmodell der Schufa?

Das höchste europäische Gericht hat für die Verwendung des Schufa-Scores enge Grenzen gesetzt. Unternehmen dürfen den Schufa-Score, der die Kreditwürdigkeiten von Menschen beziffert, benutzen, um zu entscheiden, ob sie mit Kundinnen und Kunden Verträge eingehen - aber nur, wenn er nicht die einzige Entscheidungsgrundlage ist. Denn wenn dieser Wert eine maßgebliche Rolle bei der Kreditgewährung spiele, stellt das eine «automatisierte Entscheidung im Einzelfall» dar, die nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verboten ist, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger fragen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa liefert dann eine Einschätzung, den sogenannten Score-Wert. Der soll zeigen, wie gut der Betreffende seine Zahlungsverpflichtung erfüllt. Nach eigenen Angaben verfügt die Schufa über Informationen zu 68 Millionen Menschen in Deutschland.

Hintergrund der aktuellen Entscheidung sind gleich zwei Fälle aus Deutschland im Zusammenhang mit der Schufa vor dem EuGH. Zum einen klagte eine Frau, der ein Kredit verwehrt wurde. Sie forderte die Schufa auf, einen Eintrag zu löschen und Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte nur den Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klären zu lassen.

Verstoß gegen die DSGVO

Die Richter stellten nun klar: Wenn ein Vertragsabschluss maßgeblich vom Schufa-Score abhängt, verstößt das gegen die DSGVO. Das könnte Auswirkungen auf viele Unternehmen haben, die sich bisher auf die Einschätzung der Schufa verlassen haben.

Die Bürgerbewegung Finanzwende begrüßte die Entscheidung: «Das Urteil ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher - und ein schwerer Schlag für die Schufa», sagte der Verbraucherschutzexperte bei Finanzwende, Michael Möller. Der Richterspruch zwinge die Schufa, verantwortungsvoller als bisher mit ihrer Quasi-Monopolstellung umzugehen. «Die Macht der Schufa bröckelt - das wird auch höchste Zeit.»

Die Schufa selbst wertet das Urteil ebenfalls positiv, weil es für Klarheit sorge. «Das weit überwiegende Feedback unserer Kunden lautet, dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss sind», teilte die Schufa nach dem Urteil mit. «Deshalb wird die große Mehrheit unserer Kunden Schufa-Scores weiterhin ohne Anpassung ihrer Prozesse nutzen können.»

Verzögerung bei Entscheidungen über Kredit- oder Mietverträge?

Der Datenschutzexperte Christoph Ritzer von der Kanzlei Norton Rose Fulbright in Frankfurt sieht dagegen ein «erhebliches Dilemma» für die Kreditwirtschaft, wenn die Schufa-Scores nicht mehr so einfach wie bisher genutzt werden können. Denn wenn wieder Einkommensnachweise, Energielieferverträge und anderen Daten vorgelegt werden müssen, dürfte das Ritzer zufolge Entscheidungen über Kredit- oder Mietverträge erheblich verzögern.

«Es ist daher davon auszugehen, dass die Anbieter entweder die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden selbst intensiver prüfen müssen, oder die Kunden auffordern werden, sich bei der Schufa zu registrieren und dem Scoring zuzustimmen.» Das sei ein typischer Pyrrhussieg für die Verbraucher: «Am Ende werden nur diejenigen von dem Urteil profitieren, die der Schufa erlauben, ihre Daten zu verarbeiten und weiterzugeben», so Ritzer.

Verbraucherschützer hoffen dennoch auf mehr Transparenz - und auf weitere Gesetze: «Damit Verbraucher:innen endlich nachvollziehen können, wie ihr Bonitäts-Score zustande kommt, sollte der Gesetzgeber den Auskunfteien jetzt konkrete Vorgaben machen», forderte Michaela Schröder vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte dazu: «Bereits im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Transparenz beim Scoring verbessert werden muss. Wir werden nun zeitnah entsprechende Regelungen prüfen.»

Speicherung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen

Im zweiten Fall ging es um die Speicherung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, wie etwa Insolvenzregistern. Der EuGH musste entscheiden, ob die Schufa Daten zu Verbraucherinsolvenzen verwerten und noch länger speichern darf als die Gerichte. Dieser Praxis schoben die Richter nun einen Riegel vor: Es verstoße gegen die DSGVO, wenn private Auskunfteien solche Daten länger speicherten als öffentliche Insolvenzregister. Denn die erteilte Restschuldbefreiung soll der betroffenen Person ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen; bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit werde dies aber stets als negativer Faktor verwendet.

Im März äußerte sich der Generalanwalt am EuGH in seinem Gutachten bereits sehr kritisch zu dieser Praxis. Daraufhin hatte die Schufa die Speicherfrist der Einträge freiwillig von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt.

Über die konkreten Fälle müssen nun die deutschen Gerichte entscheiden und dabei die Entscheidung des EuGH berücksichtigen. (dpa)




Andrea Warnecke/dpa-tmn

Lärmfaktor Luftwärmepumpe? So vermeiden Sie Krach


8. Dezember 2023 - Weniger Energiekosten, aber mehr Geräusch? Dieser Gedanke kommt manchen Eigentümern, wenn sie über die Anschaffung einer Wärmepumpe nachdenken. Das muss nicht sein. Ein Experte gibt Tipps.

Lärm durch Wärmepumpen kann sowohl für Eigentümer als auch für Nachbarn ein Thema sein. Der Einsatz von Grundwasser- und Erdwärmepumpen ist in der Regel nicht mit Lärmproblemen verbunden.

Bei Luftwärmepumpen sieht es jedoch anders aus, so der Physiker und Energie-Experte Frank-Michael Baumann: «Luftwärmepumpen verursachen mit ihren großen Ventilatoren Geräusche. Diese Geräusche können zum Beispiel Nachbarn stören, aber auch Sie selbst. Und zwar auch dann, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.»

Um solche Probleme zu vermeiden, rät Baumann zu zwei wichtigen Schritten: Erstens sollten Interessenten bei der Auswahl eines spezifischen Wärmepumpenmodells auf den Schallausstoß achten: «Der Durchschnitt liegt etwa bei 50 dB (Dezibel), es gibt aber auch Geräte mit 30 dB. Moderne Geräte haben zudem teils einen besonders leisen Nachtmodus.» Zweitens ist es entscheidend, den optimalen Aufstellort in Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb zu ermitteln. Dabei sollten nicht nur der Abstand zu Nachbarhäusern, sondern auch Aspekte wie die Schallabsorption durch Hecken oder die Schallreflexion an Hauswänden berücksichtigt werden, so Baumann.

Schallschutzmaßnahmen

Und wenn die Pumpe schon steht? Auch im Nachhinein kann man störende Geräusche durch den Einsatz von schallabsorbierenden Materialien oder speziellen Schallschutzgehäusen für Wärmepumpen reduzieren. Und die Wartung spielt eine Rolle. Besitzer sollten den Zustand der Lüfter und anderer Komponenten regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren.

Eine Luftwärmepumpe kann relativ unabhängig von Platz- und anderen Bedingungen installiert werden und kostet in der Anschaffung weniger als andere Wärmepumpen. (dpa)





Hou­sing First: Ver­mie­ter:in­nen hel­fen Men­schen in Not


6. Dezember 2023 - Durch das Konzept Housing First erhalten obdachlose Menschen eine neue Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. Vermieter:innen profitieren von einer sicheren Miete durch das Sozialamt und haben feste Ansprechpartner:innen durch die



„Insgesamt haben 80 Prozent der Deutschen den Wunsch nach Wohneigentum, das sind sogar zwei Prozent mehr als im Vorjahr - trotz steigender Zinsen und Lieferengpässen.“


Rebecca Scheidler, Geschäftsführerin Engel & Völkers Finance Germany GmbH


Monika Skolimowska/dpa

Weitere deutsche Signa-Töchter beantragen Insolvenz


6. Dezember 2023 - Nachdem der angeschlagene Immobilien- und Handelskonzern Insolvenz angemeldet hat, ziehen weitere Tochterfirmen nach. Welche Firmen sind betroffen?

Beim angeschlagenen Immobilien- und Handelskonzern Signa des österreichischen Investors René Benko haben weitere deutsche Tochterfirmen Insolvenz beantragt.

Die Signa Financial Services GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main, die Signa REM Germany Rent GmbH sowie die SCAx GmbH (beide München) reichten beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entsprechende Anträge ein, wie aus Bekanntmachungen des Gerichts hervorgeht. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde demnach in allen drei Fällen der Berliner Rechtsanwalt Torsten Martini ernannt.

Die Dachgesellschaft Signa Holding hatte zuvor ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Die Immobilien- und Handelsgruppe besteht aus einem komplexen Firmengeflecht mit mehreren Hundert Einzelfirmen.




Kay Nietfeld/dpa

Nach Karlsruher Urteil: Bundesamt stoppt Förderprogramme


5. Dezember 2023 - Insgesamt neun Projekte des Bundes müssen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt erstmal auf Eis gelegt werden, bis alternative Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden.

Vorerst keine Bundeszuschüsse mehr für Energieberatungen, das Aufbauprogramm Wärmepumpe und weitere Förderprogramme: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat wegen der Ausgabensperre im Bundeshaushalt neun Förderprogramme vorläufig auf Eis gelegt. Sie waren bislang vor allem aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt worden. Mit der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) wird die Teilnahme an Schulungen von Mitarbeitern gefördert, die Wärmepumpen einbauen und warten sollen.

Mit sofortiger Wirkung würden keine Anträge zu den Programmen mehr bewilligt oder angenommen, teilte die Bundesbehörde in Eschborn bei Frankfurt mit. Projekte mit bereits erteilten Förderzusagen könnten hingegen weiterverfolgt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umwidmung von 60 Milliarden Euro Corona-Krediten im Bundeshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld sollte nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun sucht die Bundesregierung nach neuen Finanzierungswegen.

Im Einzelnen wurden die Fördermittel unter anderem für Wärmenetze, Gebäude-Energieberatungen, das Aufbauprogramm Wärmepumpe, serielle Sanierungen, klimafreundliche Kältemittel, E-Lastenräder sowie bei Bürgerenergiegesellschaften für Windräder gestoppt. Nicht betroffen von der Antragspause sind die Programme für E-Autos und die Bundesförderung für effiziente Gebäude. (dpa)





„Meiner Meinung nach ist der Höhepunkt der krisenhaften Entwicklung noch nicht erreicht. Ich schätze, dass es mindestens noch ein halbes Jahr dauert, bis wir den Höhepunkt sehen werden. Ich erwarte zwar keinen Flächenbrand an Insolvenzen. Aber es wird weitere Marktbereinigungen geben.“


Prof. Dr. Steffen Sebastian, Lehrstuhl für Immobilienfinanzierung, IREBS Institut für Immobilienwirtschaft, Universität Regensburg,


Bernd Diekjobst/dpa-tmn

Verkauf der Mietwohnung: Das sollten Sie als Mieter wissen


4. Dezember 2023 - Wenn eine Mietwohnung zum Verkauf steht, haben Mieterinnen und Mieter viele Fragen. Wie sieht es mit dem Vorkaufsrecht aus und was sonst noch wichtig ist - 5 Fragen und 5 Antworten.

Es ist eine Nachricht, die bei Betroffenen Unbehagen auslöst: Die Mietwohnung, in der man vielleicht schon seit Jahren lebt, soll verkauft werden. In einer solchen Situation befürchten viele Mieterinnen und Mieter, dass mittelfristig entweder eine Mieterhöhung oder eine Kündigung des neuen Vermieters wegen Eigenbedarfs droht. Wir klären, welche Rechte und Pflichten Mietparteien in dieser Situation haben.

Habe ich ein Vorkaufsrecht, wenn die von mir gemietete Wohnung verkauft werden soll?

Egal ob der Mietvertrag eine Klausel zum Vorkaufsrecht vorsieht oder nicht: Mieterinnen und Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn der Eigentümer die Wohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln und an einen Dritten verkaufen möchte.

Sollte die Eigentümerseite den Mieter übergehen, gilt folgendes: Erfährt die Mietpartei von dem Kauf, bevor der Vermieter die Wohnung an den Erwerber übergeben hat und der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen ist, kann die Mietpartei immer noch ihr Vorkaufsrecht ausüben. Wenn dem Mieter der Verkauf erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt wird, kann er Schadenersatz geltend machen.

Damit Mieter ein Vorkaufsrecht ausüben können, muss zwischen dem Eigentümer der Wohnung und einem Dritten ein Kaufvertrag bestehen. Dieser Vertrag darf aber noch nicht unterzeichnet sein. In diesen bereits ausgehandelten Vertrag können Mieter nun eintreten. Dabei muss die Mietpartei die zwischen dem Verkäufer und dem Dritten ausgehandelten Konditionen akzeptieren, also zum Beispiel auch den Kaufpreis.

Mieterinnen und Mieter müssen dem Eigentümer oder der Eigentümerin eine schriftliche Erklärung schicken, falls sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchten. Dafür haben sie nach Erhalt der Mitteilung über die Veräußerungsabsicht zwei Monate Zeit.

«Kein Vorkaufsrecht besteht, wenn der Vermieter die Wohnung an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft», sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Muss ich Kaufinteressenten in die Wohnung lassen?

Ja, Mieter müssen potenzielle Käuferinnen und Käufer zur Besichtigung in die Wohnung lassen. «Hierbei können sie allerdings darauf bestehen, dass der Vermieter oder zumindest der Verwalter sie begleitet», so Wagner. Ihr zufolge haben Interessenten kein Recht darauf, die Wohnräume zu fotografieren.

Vermieter müssen die geplante Besichtigung ihrerseits rechtzeitig ankündigen. Vor allem bei berufstätigen Mieterinnen und Mieter müsse die Anmeldung in der Regel drei bis vier Tage vorher erfolgen, sagt Rolf Janßen, Geschäftsführer des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt am Main. Dabei müssen Vermieter auf die Arbeitszeiten der Mietpartei Rücksicht nehmen.

Kann der Mieter an dem angekündigten Termin nicht, muss er Alternativvorschläge machen.

Muss der neue Eigentümer mich als Mieter übernehmen?

Das Gesetz sagt: Kauf bricht nicht Miete. Konkret heißt das: Die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer übernimmt mit dem Kauf der Immobilie auch den Mietvertrag. Kündigen kann sie oder er nur nach den allgemeinen Regelungen.

So kann ein Kündigungsgrund laut Julia Wagner zum Beispiel auch dann vorliegen, wenn ein Mieter seine Pflicht verletzt hat - etwa weil er unerlaubt Untermieter aufgenommen hat.

Was, wenn der neue Eigentümer selbst einziehen will?

Eine Eigenbedarfskündigung des neuen Vermieters ist erst nach frühestens drei Jahren möglich.

Diese Frist kann laut Wagner bis zu zehn Jahre betragen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder zumindest einem Teil davon besonders gefährdet ist. Solche Gebiete können die Landesregierungen dann explizit ausweisen. In Berlin etwa gilt so eine Sperrfrist von zehn Jahren.

Unabhängig von der Sperrfrist: Welche Kündigungsfristen gelten?

«Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten», sagt Janßen. Diese verlängert sich für den Vermieter nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung um jeweils drei Monate. Sie beträgt also höchstens neun Monate. «Vertraglich können aber auch andere Kündigungsfristen vereinbart sein», so Janßen. (dpa)




Florian Schuh/dpa-tmn

Betriebskosten: Steuerersparnis gilt auch nachträglich


4. Dezember 2023 - Viele Positionen, wenig Durchblick: Wer sich mit der Nebenkostenabrechnung befasst, kann mitunter verzweifeln. Wir klären, welche Kosten wann und wie von der Steuer abgesetzt werden können.

Zum Jahresende geht bei vielen Mieterinnen und Mietern die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres ein. Kein Wunder, immerhin bleibt in den meisten Fällen nur bis zum 31. Dezember Zeit dafür. Und auch wenn das Dokument auf den ersten Blick unübersichtlich erscheinen mag - man sollte sich die Zeit nehmen, durchzusteigen. Immerhin könnten an manchen Stellen Fehler lauern, einige Positionen sind relevant für die Steuererklärung.

Wer jetzt sagt «Steuererklärung? Die für 2022 ist doch schon längst abgegeben», der sollte wissen, dass die Steuerersparnis auch noch zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden kann. Denn meist ist es so, dass die Betriebskostenabrechnung erst spät im Folgejahr eingeht, die Frist für die Abgabe der Steuererklärung bis dahin aber bereits verstrichen ist.

Daher akzeptierten die Finanzämter in der Regel, dass die Steuerermäßigung erst für das Jahr beantragt wird, in dem der Mieter die Nebenkostenabrechnung auch erhalten hat, so Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Kosten anteilig absetzbar

Absetzbar sind sämtliche Nebenkosten, die für eine handwerkliche Tätigkeit oder eine haushaltsnahe Dienstleistung angefallen sind. Das können laut Jana Bauer etwa folgende Positionen sein:

 

Reinigungskosten für das Treppenhaus oder die Flure

Kosten für Schnee- und Räumdienste

Kosten für die Gartenpflege

Schornsteinfegergebühren

Kosten für Wartungsarbeiten - etwa an Fahrstuhl oder Heizung

Kosten für Hausmeistertätigkeiten

Kosten für den Austausch von Heizungszählern

Kosten für die Schädlingsbekämpfung

 

Sind solche oder ähnliche Aufwendungen in Ihrer Nebenkostenabrechnung aufgeführt, können Sie Ihren Kostenanteil mit Ihrer Steuererklärung geltend machen. Und zwar die Kosten für 2022 eben auch noch mit der Steuererklärung für 2023. Dafür müssen Sie die jeweiligen Positionen in der Anlage «Haushaltsnahe Aufwendungen» mit Hinweis auf die entsprechende Betriebskostenabrechnung eintragen.

Die Betriebskostenabrechnung selbst müssen Sie nicht mehr mit einreichen. Sie sollten sie aber bereithalten, falls das Finanzamt später Belege verlangt. Als Nachweis ist die Abrechnung Jana Bauer zufolge ausreichend. Originalrechnungen müssen Mieterinnen und Mieter jedenfalls zu diesem Zweck nicht von ihrem Vermieter einfordern.

Verspätete Nachforderungen verfallen

Gut zu wissen: Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums haben Vermieter zwölf Monate Zeit, um die Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Häufig gilt das Kalenderjahr von Januar bis Dezember als Abrechnungsperiode. In diesen Fällen ist also der 31. Dezember des Folgejahres die Deadline für die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres.

Ziehen Vermieter nicht rechtzeitig Bilanz, können sie von den Mietparteien etwaige Nachzahlungen nur noch dann verlangen, wenn sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet haben - etwa aufgrund eines verzögerten gemeindlichen Bescheids. Möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge müssen sie den Mietparteien aber dennoch erstatten.




Christophe Gateau/dpa

Deutschland als EU-Einzelfall: Mehr Mieter als Eigentümer


4. Dezember 2023 - Die Eigentümerquote bei Wohnungen sinkt. Deutschland hat EU-weit eine Sonderstellung.

Deutschland bleibt bei Wohnungen und Häusern das einzige EU-Land mit mehr Mietern als Eigentümern. Der Anteil der Eigentümer sank im vergangenen Jahr von 49 auf 47 Prozent, wie das Statistikamt Eurostat mitteilte. Auch in Österreich, das die zweitniedrigste Eigentümerquote hat, fiel der Anteil - von 54 auf 51 Prozent.

EU-weit sank die Eigentümerquote laut Eurostat um knapp einen Prozentpunkt. Insgesamt sind 69 Prozent Eigentümer und 31 Prozent Mieter. Besonders hoch ist die Eigentümerquote in östlichen EU-Ländern wie Rumänien (95 Prozent), der Slowakei (93 Prozent), Kroatien (91 Prozent) und Ungarn (90 Prozent).

Die geringsten Eigentümerquoten außerhalb Deutschlands gibt es neben Österreich in Dänemark (60 Prozent) und Frankreich (63 Prozent). Außerhalb der EU hat die Schweiz einen noch geringeren Eigentümeranteil (42 Prozent) als Deutschland.




Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Photovoltaikanlagen: So bleiben die Einnahmen steuerfrei


4. Dezember 2023 - Strom vom Dach: Das ist mit Photovoltaikanlagen möglich. Doch wann müssen Hausbesitzer eigentlich Steuern für Einnahmen aus dem Verkauf ihres Solarstroms zahlen?

Mit Photovoltaikanlagen - beispielsweise auf dem Dach - können Hausbesitzer Strom aus Sonnenenergie produzieren. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom sind von der Einkommensteuer befreit - wenn die Nennleistung der installierten Anlage bei Einfamilienhäusern 30 Kilowatt (Peak) nicht übersteigt.

Balkonkraftwerke ausgeschlossen

Für Besitzer von Steckersolar-Geräten, die oft auch als Balkonkraftwerke bezeichnet werden, und sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen, spielen diese Regelungen in der Praxis - anders teilweise in der Presse berichtet - keine Rolle.

Derzeit ist die Leistungsgrenze solcher Geräte auf eine Ausgangsleistung (AC-Leistung) von maximal 600 Watt begrenzt. Den Verbraucherzentralen zufolge sind sie nicht für die Netzeinspeisung gedacht.

Obergrenze gilt pro Steuerzahler

Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien gilt für Photovoltaikanlagen eine Grenze von 15 Kilowatt (Peak) pro Wohnung beziehungsweise Gewerbeeinheit, informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Steuerbefreit sind dann alle Einnahmen, die durch die Einspeisevergütung, durch Entgelte von Stromlieferungen an Mieter, für das Aufladen von Fahrzeugen, durch Zuschüsse sowie Umsatzsteuererstattungen entstanden sind, so die VLH. Auch wenn Sie neben der Einspeisung ins Stromnetz Strom für ihre selbst genutzte Wohnung oder Elektroautos entnehmen, besteht die Steuerbefreiung.

Zusätzlich gilt allerdings eine Obergrenze von 100 Kilowatt (Peak) pro Steuerzahler oder Mitunternehmerschaft, also einem Zusammenschluss von Personen.

Das heißt: Eine Person kann nicht mehrere Anlagen mit einer kombinierten Bruttoleistung von zum Beispiel 120 Kilowatt (Peak) betreiben und dafür eine Steuerbefreiung erhalten. Das gilt auch, wenn die Anlagen auf verschiedenen Grundstücken stehen. Bei einer Überschreitung der Grenze entfällt die Steuerbefreiung sofort für alle Anlagen, so die VLH.

Parallele Mitunternehmerschaft wird einzeln betrachtet

Allerdings werden bei der Frage, ob die Obergrenze von 100 Kilowatt Peak überschritten wird, die Person und die Mitunternehmerschaft jeweils einzeln betrachtet. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 17. Juli 2023 hervor.

Es gilt also: Betreibt man eine Photovoltaikanlage, die nach den oben genannten Regeln steuerbegünstigt ist, und ist man parallel an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, die auch Photovoltaikanlagen betreibt, wird die Mitunternehmerschaft nicht anteilig bei der Prüfung der 100 Kilowatt-Peak-Grenze berücksichtigt.

Die VLH nennt hier ein Beispiel: Eine Frau betreibt auf dem Dach ihres Einfamilienhauses eine Photovoltaikanlage mit einer Bruttoleistung von 30 Kilowatt (Peak) und auf dem eigenen Ferienhaus ebenso. Zudem ist sie zu 50 Prozent an sechs Anlagen mit jeweils 15 Kilowatt (Peak) beteiligt, die sie zusammen mit ihrem Bruder auf einem Mietshaus mit sechs Wohnungen installiert hat - eine Mitunternehmerschaft. Sie bleibt demnach unter der Grenze, da die privaten Anlagen nicht mit den Anlagen der Mitunternehmerschaft zusammengezählt werden.

Wichtig allerdings für die Steuerbefreiung: Die jeweiligen Photovoltaikanlagen müssen an, auf oder in einem Gebäude installiert sein, beispielsweise auf dem Dach. Das können auch Nebengebäude wie etwa Garagen, Carports oder Gartenhäuser sein. Anlagen auf Freiflächen wie etwa einer Wiese sind hingegen nicht steuerbefreit - und das unabhängig von ihrer Größe. (dpa)






Brand­ge­fahr in der Miet­woh­nung: Ad­vents­kranz, Ra­clette und Feu­er­werk


29. November 2023 - Während der Weihnachtsfeiertage steigt die Brandgefahr in Privathaushalten um 50 Prozent. Das gaben die Deutschen Versicherer an. Wenn du einfache Regeln beachtest, kannst du schwere Verletzungen und Sachschäden verhindern.




„Die Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen zieht wieder leicht an. Das Auslaufen des dynamischen Zinsanstiegs scheint Investoren und privaten Haushalten zusehends wieder mehr Planungssicherheit zu geben.“


Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp)



Matthias Rietschel/dpa

Kooperation soll Glasfaser-Ausbau beschleunigen


28. November 2023 - Wer zur Miete wohnt und Glasfaser haben möchte, ist auf die Mitwirkung seines Vermieters angewiesen. Für ein gutes Drittel der Mietwohnungen in Deutschland soll der Anschluss nun erleichtert werden.

In den Wettbewerb um die Versorgung von Mietwohnungen in Deutschland mit einem schnellen Glasfaser-Internetanschluss kommt Bewegung. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Vodafone und die Glasfaser-Allianz OXG kündigten eine Kooperation beim Glasfaser-Ausbau in der deutschen Wohnungswirtschaft an.

Im vergangenen Mai hatte der GdW bereits eine ähnliche Partnerschaft mit der Deutschen Telekom vereinbart. Die im GdW organisierten Unternehmen stellen rund ein Drittel der Mietwohnungen in Deutschland.

Vodafone erklärte, man habe ein gemeinsames Positionspapier beschlossen, in dem die Kooperationspartner «konkrete Leitplanken für den Glasfaser-Ausbau im Immobilienbestand der Mitglieder vereinbart» haben. «Sie machen den Ausbau in Wohnungsimmobilien schneller und einfacher möglich als bisher», sagte Philippe Rogge, Geschäftsführer (CEO) bei Vodafone Deutschland. «Wir verfolgen ein gemeinsames Ziel: Glasfaser einfacher und schneller als marktüblich in die Wohnungsimmobilien zu bringen - in die kleinen ebenso wie in die großen.»

In der Arbeitsaufteilung zwischen den Partnern übernimmt die Glasfaser-Allianz OXG, die Vodafone gemeinsam mit dem international aktiven Glasfaserspezialisten Altice an den Start gebracht hat, den kostenlosen Glasfaser-Ausbau bis in jede Wohneinheit (Fiber to the Home). Die OXG kümmert sich auch um Betrieb und Instandhaltung der Infrastruktur.

Das Netz sei offen für alle Markt-Teilnehmer, betonten die Beteiligten. Mieter könnten selbst entscheiden, welchen der über das Glasfaser-Netz verfügbaren Anbieter sie nutzen möchten. (dpa)




Thomas Warnack/dpa

Dimm-Regeln für Stromnetze sollen Verbraucher entlasten


28. November 2023 - Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos sollen zügig ans Netz. Gleichzeitig darf dieses nicht überlastet werden. Die Bundesnetzagentur hat jetzt Regeln aufgestellt, mit denen beides gelingen soll. Für manche Haushalte springt dabei auch etwas heraus.

Wie können schon jetzt viele Wärmepumpen und private Ladestationen ins örtliche Stromnetz eingebunden werden, ohne dass es zusammenbricht? Indem die Netzbetreiber im Notfall den Stromverbrauch dieser Geräte dimmen dürfen, sagt die Bundesnetzagentur. Am Montag hat sie nach einem einjährigen Abstimmungsprozess veröffentlicht, nach welchen Regeln das geschehen soll und was die Verbraucher davon haben.

Regeln sollen Versorgungssicherheit sicherstellen

Das Problem beschreibt die Behörde so: Auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos ist der größte Teil der örtlichen Stromverteilnetze noch nicht ausgelegt. Die Netze müssten daher schnell digitalisiert und ausgebaut werden. In der Zwischenzeit sollen die Regelungen dafür sorgen, die Verkehrs- und Wärmewende zu beschleunigen und die Versorgungssicherheit auch in der sogenannten Niederspannung sicherzustellen, sagt die Behörde.

Das Wichtigste: Stromnetzbetreiber dürfen künftig nach festen Regeln den Strombezug von neu eingebauten, steuerbaren Wärmepumpen, Ladestationen oder Klimaanlagen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. «Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können», hieß es.

Netzbetreiber dürfen drosseln - Haushaltsstrom nicht betroffen

Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug der sogenannten Verbrauchseinrichtungen für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. «Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.» Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, betonte die Behörde. Die Anforderungen von Großwärmepumpen mit ihrem höheren Stromverbrauch würden berücksichtigt.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen entscheiden, wie der Eingriff des Netzbetreibers erfolgen soll: entweder lassen sie diesen einzelne Anlagen direkt ansteuern - oder sie wählen bei mehreren Anlagen einen Leistungs-Höchstwert, der im Notfall insgesamt nicht überschritten werden darf. In diesem Fall würden die Verbraucher die Reduzierung durch ein Energiemanagementsystem eigenständig koordinieren. Selbst erzeugte Energie könne dabei eingerechnet werden. Eine Wallbox - also eine heimische Ladestation fürs Elektroauto - darf dann etwa mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage stammt.

Betreiber bekommen Ermäßigung beim Netzentgelt

Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung - entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte.

Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 zusätzlich noch für ein nach Tageszeit gestaffeltes Netzentgelt entscheiden. Verbraucher zahlen dann bei Stromabnahme in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelt.

Der Netzbetreiber darf den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen zukünftig nicht mehr ablehnen oder verzögern und dies mit einer möglichen lokalen Netz-Überlastung begründen. «Wenn Engpässe auftreten, muss das Netz ausgebaut werden. Darauf werden wir achten», sagt Behördenpräsident Klaus Müller.

Bei einem Engpass dürfen die Netzbetreiber zudem die Anlagen nicht einfach auf Verdacht ansteuern und dimmen, sondern müssen vorher die genaue Netzauslastung anhand von Echtzeit-Messwerten ermitteln.

Netzbetreiber müssen Eingriffe veröffentlichen

Doch wie oft kommt das Ganze vor? Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden. «Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig», hieß es. Die Netzbetreiber müssen solche Steuerungseingriffe außerdem in gemeinsamen Internetplattformen veröffentlichen. Damit sei auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme aufträten und der Netzbetreiber sein Netz besser ausstatten müsse.

Die neuen Regeln gelten ab Januar. Bei bestehenden Anlagen, für die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es langjährige Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig mitmachen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regeln fallen.

Netz-Riese Eon will Eingriffe auf das Mindeste begrenzen

Deutschlands größter Verteilnetzbetreiber Eon begrüßte die Festlegungen. Die Regelungen seien ein wichtiges Notfallinstrument zur Gewährleistung der Netzstabilität und essenziell für die Digitalisierung des Energiesystems. Ziel sei es immer, steuernde Eingriffe auf das Mindeste zu begrenzen. «Engpässe in der Niederspannung sind ausgesprochen selten», betonte ein Eon-Sprecher.

Auch Deutschlands drittgrößter Verteilnetzbetreiber Netze BW äußerte sich positiv. «Jeder Betreiber kann jetzt anfangen, das Netz entsprechend umzubauen», sagte der technische Geschäftsführer Martin Konermann. «Wo immer wir heute schon einen Engpass sehen, fangen wir an auszubauen.»

Verbände bewerten Regelungen positiv

Der Stadtwerkeverband VKU erklärte, die Entscheidung der Bundesnetzagentur unterstütze den Hochlauf der Elektromobilität und der Wärmepumpen und sorge gleichzeitig für ein stabiles Netz. Kritisch sehe man die Anhebung der bisherigen Mindestgarantieleistung von 3,7 Kilowatt auf 4,2 Kilowatt. Die Praxistauglichkeit dieser Leistung müsse sich erst noch erweisen.

Der Energiewirtschaftsverband BDEW sprach von einer «guten Lösung». Damit könne der Anschluss von Hunderttausenden Wärmepumpen und Wallboxen nun rasch erfolgen, sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae. Gleichzeitig werde damit die gewohnt hohe Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet. (dpa)




Benjamin Nolte/dpa

Immobilienverrentung: Diese Optionen haben Sie im Alter


28. November 2023 - Die Immobilie ist abgezahlt, aber das Geld im Alter rar? Da könnte es doch eine gute Möglichkeit sein, die Immobilie zu liquidieren, oder etwa nicht? Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten.

Die Kinder sind ausgezogen, das Eigenheim ist zu groß geworden und die Rente könnte auch üppiger sein. Dann liegt der Gedanke nahe, mit der Immobilie ein Mehr an Liquidität zu gewinnen. Und das am besten, ohne auszuziehen.

Immobilienverrentung verspricht beides: Geld sowie die Möglichkeit, wohnen bleiben zu können.

Die Immobilienverrentung wird von Investoren, Geldinstituten, Versicherungen sowie Stiftungen angeboten. Zur Auswahl stehen diverse Modelle - von Komplett- und Teilverkauf über Wohnrecht oder Nießbrauch bis hin zum Kredit. Gemeinsam ist ihnen, dass sie sich häufig an Eigentümer schuldenfreier Immobilien wenden.

Oft sollen die Hausbesitzer außerdem ein Mindestalter von 65 bis 70 Jahren erreicht haben, wie Thomas Mai sagt. Der Finanzberater der Verbraucherzentrale Bremen erläutert die Bedeutung des Alters: «Je jünger, desto niedriger fallen wegen der längeren Lebenserwartung die Zahlungen aus.»

Diverse Faktoren beeinflussen den Preis

Daneben fließen Lage, Ausstattung und energetischer Zustand sowie vereinbarte Wohn- und Nutzungsrechte in die Kalkulation der Immorente ein. Das Recht auf Wohnenbleiben mindert den Marktwert der Immobilie entsprechend, so Rechtsanwältin Janine Hardi. Sie ist zugleich Gründerin eines auf Verrentung spezialisierten Beratungsunternehmens.

Die Bandbreite der Immorente ist groß. Nach groben Schätzungen können insgesamt Beträge zwischen 20 und 60 Prozent des Marktwerts des Eigenheims herauskommen. Heruntergebrochen auf den Monat stehen in vielen Fällen ein paar hundert Euro im Raum.

Ein Überblick über die verschiedenen Verrentungsmodelle

Leibrente: Voraussetzung ist der Verkauf des Eigenheims an einen Investor oder einen privaten Interessenten, etwa aus der Familie. Verkäufer erhalten Wohnrecht und monatlich eine festgelegte Summe. Manchmal gibt es zusätzlich eine Einmalzahlung.

Lebenslange Leibrenten dürfen nur zwischen Privatleuten vereinbart werden. Professionelle Anbieter sind auf zeitlich befristete Zahlungen, beispielsweise zehn Jahre, beschränkt, weil ihnen sonst Probleme mit der Finanzaufsicht Bafin drohen.

Der Vorteil der Leibrente liegt im Wohnrecht. Es wird zugunsten des Verkäufers ins Grundbuch eingetragen, um den Verbleib in den eigenen vier Wänden abzusichern. Mit der Monatsrate lassen sich kleinere Engpässe schließen oder Wünsche erfüllen.

Dass die Ex-Eigentümer die Immobilie zwar weiterhin bewohnen, aber nicht vermieten dürfen, gehört ebenso zu den Nachteilen wie ein hohes Mindestalter, das professionelle Anbieter beim Leibrentenvertrag voraussetzen. Manche bieten ihn erst für Menschen ab 80 Jahren an. Die Einmalzahlungen bewegen sich manchmal nur um die 20 Prozent des Marktwerts der Immobilie.

Nießbrauch: Hier trennen sich Rentnerinnen und Rentner gegen eine Einmalzahlung von den eigenen vier Wänden, können aber nicht nur wohnen bleiben, sondern sogar vermieten und diese Einnahme behalten.

Diese wirtschaftliche Nutzung ist ein Vorteil des Nießbrauchs. So können Ex-Eigentümer zum Beispiel ins Pflegeheim oder in den sonnigen Süden ziehen, in der Zeit das Familienheim vermieten und diese Einnahme über den bereits kassierten Verkaufspreis hinaus generieren, wie Hardi erläutert.

Zu bedenken ist: Nießbrauch ist umfassender als Wohnrecht. Das mindert den Auszahlungsbetrag. Und trotzdem bleibt die Instandhaltung meist am Verkäufer hängen. «Wer sich selbst kümmern kann und will, nutzt den Nießbrauch. Wer das nicht mehr schafft, wählt das Wohnrecht», sagt Hardi.

Verkaufen und zurückmieten: Hier werden Senioren vom Eigentümer zum Mieter, indem sie Haus oder Wohnung zunächst komplett an einen Interessenten verkaufen und dann zurückmieten. «Der Mietvertrag wird zusammen mit dem Kaufvertrag geschlossen», beschreibt Hardi das Prozedere. Miethöhe und Mietdauer beeinflussen den Verkaufserlös. Preisabschläge sind zwar üblich. Aber man muss nicht ausziehen und hat trotzdem mehr Kapital auf dem Konto.

Beim Rückmietvertrag sollte darauf geachtet werden, dass die neuen Eigentümer und ihre eventuellen Nachfolger auf ordentliche Kündigungen verzichten, um Senioren das Wohnen in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, rät die Zeitschrift «Finanztest». Außerdem sollte eine stabile Miete vereinbart werden, damit Erhöhungen den gewonnenen finanziellen Spielraum nicht wieder einengen. Bleibt die Miete offen, droht bei steigenden Kosten der Auszug.

Teilverkauf: Er ist eine Mischung aus dem Verkauf der Immobilie und dem Erhalt des Eigentums. Senioren behalten einen Teil ihres Objekts. Den anderen Teil überlassen sie einem Investor. Es gibt sofort Geld. Wie viel Kapital Besitzer «verflüssigen», richtet sich in der Regel nach ihrem Finanzwunsch.

Das gesamte Haus können sie weiterhin bewohnen und wirtschaftlich nutzen. Im Gegenzug ist ein monatliches Nutzungsentgelt fällig - zu zahlen an den Investor.

«Finanztest» moniert, dass diese Gebühr variabel gestaltet sein und folglich stetig steigen kann. Am Ende würde die Kasse dann mehr be- als entlastet. Kann sich jemand die Gebühr nicht mehr leisten, muss er raus aus dem Haus.

Kredite: Banken und Versicherungen bieten tilgungsfreie Darlehen auf unbelastete Immobilien an. Für diese Option zahlt man monatlich Zinsen. Abgelöst wird der Kredit durch Verkauf bei Auszug oder Tod des Eigentümers.

Ein Haken an dieser Art der Immoverrentung ist, dass es sie auch mit variablem Zinssatz geben kann. «Steigen die Zinsen, kann die monatliche Belastung wachsen», sagt Thomas Mai.

Der Vorteil: Das Geld ist nicht zweckgebunden. Senioren können es ausgeben, wofür sie wollen. Es gibt schätzungsweise 50 Prozent des Immobilienwerts.

Einzelfall entscheidet über Sinnhaftigkeit

Welches Modell letztlich passt, hängt stark vom Einzelfall ab. Der aber macht einen Vergleich der Konditionen nach Ansicht von Mai äußerst schwierig. Er und Hardi empfehlen, erstens immer zu analysieren, welchen Geldbedarf die Verrentung decken soll. Zweitens neutralen Rat einzuholen, bevor Senioren mit einem Anbieter ins Geschäft kommen. Und drittens, sich ausreichend Zeit zur Prüfung der Unterlagen zu nehmen.

Die getroffenen Regelungen werden in einem Notarvertrag festgehalten. Weil dieser nicht zu revidieren ist, müssten Vor- und Nachteile umso sorgfältiger abgewogen werden. (dpa)




Sebastian Kahnert/dpa

Landesbauminister fordern Anreize für Sanierungen


27. November 2023 - Der Wohnungsbau steckt in der Krise. Nun sorgt das Haushaltsurteil aus Karlsruhe für zusätzliche Bedenken. Die Bauminister der Länder fordern vor allem die Sanierung von Bestandsgebäuden.

Angesichts der Krise im Wohnungsbau fordern die Länder vom Bund, mehr Anreize für die Sanierung von Gebäuden zu setzen. «Sanieren, Aufstocken, Umbauen muss sich unbedingt lohnen», sagte die baden-württembergische Ressortchefin Nicole Razavi auf der Bauministerkonferenz in Baden-Baden. Obwohl Neubauten benötigt würden, sei die Sanierung immer klimafreundlicher.

Die Konferenzvorsitzende beklagte zudem, die Lage der Bau- und Wohnungswirtschaft sei so schwierig wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Bauen rechne sich nicht. Forderungen der Branche nach einheitlichen Bauordnungen oder vergünstigten Krediten griffen die Länder in ihrem Positionspapier allerdings nicht auf.

Die Baubranche und besonders der Wohnungsbau stecken nach den Boomjahren in der Krise. Die Nachfrage ist eingebrochen, weil Kreditzinsen und Baukosten stark gestiegen sind.

Karlsruher Urteil könnte sich auswirken

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds fordern die Länder vom Bund eine Priorisierung der sozialen Wohnraum- und der Städtebauförderung. Der Wohnungsbau vertrage keine Einsparungen, sagte Razavi. Staatssekretär Rolf Bösinger vom Bundesbauministerium gab hier Entwarnung: Diese Programme seien nicht betroffen. «Sorgen sind hier unnötig».

Bereits vor dem Treffen hatte das Ministerium eingeräumt, dass es die genauen Folgen noch nicht benennen kann. Die Wohneigentumsfinanzierung für Familien (WEF) und der klimafreundliche Neubau (KFN) seien zumindest in diesem Jahr gesichert. Dafür sind 2023 knapp zwei Milliarden Euro verplant.

Unklar ist, wie es im kommenden Jahr weitergeht: Für WEF und KFN waren bisher 1,1 Milliarden Euro veranschlagt. Ebenfalls betroffen sein könnte die Sanierung von Sporteinrichtungen, die Anpassung von Städten an den Klimawandel und die Finanzhilfen für die kommunale Wärmeplanung. Wann das genaue Ausmaß klar sein wird, sagte Bösinger nicht. «Wie alle Häuser der Bundesregierung prüfen auch wir derzeit intensiv».

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umwidmung von Kreditermächtigungen von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds für regelwidrig erklärt. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte daraufhin gefordert, sich stärker auf wirksame Ausgaben zu konzentrieren. Welche das mit Blick auf den Wohnungsbau sind, ist noch unklar.

Verband fordert schnelle Umsetzung

Aus Sicht von Bundesbauministerin Klara Geywitz war die wichtigste Entscheidung der Länder eine Änderung der Musterbauordnung, die in den einzelnen Bauordnungen umgesetzt werden soll. Neben der Förderung durch den Staat und der Digitalisierung seien die Bauvorschriften der dritte wichtige Hebel beim Bau bezahlbarer Wohnungen, sagte Geywitz.

Zum Jahreswechsel soll ein neuer Vertrag der Länder mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) zudem für eine bessere Unterscheidbarkeit zwischen Mindestanforderungen und weiterführenden Anforderungen bei Baunormen sorgen.

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen forderte, für Tempo bei der Umsetzung zu sorgen: «Den Worten müssen jetzt extrem schnell Taten folgen - insbesondere vonseiten des Bundes.» Der bezahlbare Wohnungsbau stecke in einer tiefen Krise. Der Verband begrüßte die Beschlüsse, pocht aber weiter auf ein Zinsverbilligungsprogramm. (dpa)





6 Fakten über unser Umzugsverhalten


27. November 2023 - Rund 8 Millionen Menschen ziehen jährlich in Deutschland um. Das ist ein Zehntel der Gesamtbevölkerung. Dabei stellen sich immer dieselben Fragen und Probleme. Hier findest du Infografiken, die zeigen, wie in Deutschland umgezogen wird. 



„Wohneigentumsbildung ist der Wohnraumschaffer Nr. 1 in Deutschland. Trotzdem liegt der Fokus der Ampel bisher einseitig auf Mietwohnungen. Das muss sich ändern. Nicht um Menschen individuelle Träume zu erfüllen, sondern weil unsere Gesellschaft davon als Ganzes profitiert."


Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Privaten Bausparkassen. 


Sven Hoppe/dpa

Weniger Aufträge im Baugewerbe im September als im Vormonat


24. November 2023 - Gemischte Auftragslage - mit einem Zuwachs im Hochbau, aber einem signifikanten Rückgang im Tiefbau.

Die Betriebe des deutschen Bauhauptgewerbes haben im September weniger Aufträge bekommen als im Monat zuvor. Bereinigt um Preiseffekte sank der Wert der Bestellungen gegenüber August um 7,3 Prozent, wie das Statistische Bundesamt berichtete.

Während der Hochbau einen Zuwachs von 7,9 Prozent verbuchte, gab es im Tiefbau einen Rückgang um 18,8 Prozent. Im August war der Auftragseingang im Tiefbau aufgrund einiger Großaufträge allerdings besonders hoch ausgefallen.

Im Vergleich zum September 2022 stieg der Wert der Bestellungen im Bauhauptgewerbe preisbereinigt um 13,2 Prozent. Einschließlich Preiserhöhungen (nominal) legten die Aufträge innerhalb eines Jahres um 14,9 Prozent zu. (dpa)




Marcus Brandt/dpa

Wohnpolitik: 60-Milliarden-Urteil schürt Angst


24. November 2023 - Das Karlsruher Urteil stellt viele Maßnahmen der Bundesregierung infrage, auch in der Wohnbaupolitik. Die Bauminister der Länder versuchen, im Umgang damit die richtige Strategie zu finden.


Die Situation in der Bauwirtschaft ist trist und war das auch schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds des Bundes. In Baden-Baden tagen aktuell die Bauminister der Länder und diskutieren über Auswege.

«Es ist doppelt bitter: Da der Wohnungsbaumarkt bereits am Boden ist, gibt es auch keine Auswirkungen mehr. Die Chance auf eine Wiederbelegung wird aber immer kleiner», sagte Tim Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, der dpa. Der Bund habe zu wenig getan, um auf die Krise zu reagieren.

Das Urteil des Gerichts in Karlsruhe hatte eine Umwidmung von Kreditermächtigungen im Umfang von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für regelwidrig erklärt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte daraufhin gefordert, sich nun stärker auf wirksame Ausgaben zu konzentrieren. Welche das insbesondere mit Blick auf den Wohnungsbau sein könnten, ist jedoch noch nicht klar.

Ziel der Bundesregierung in Gefahr

Auch unabhängig von der Karlsruher Entscheidung und den Folgen des davon ausgehenden Bebens ist die Lage nach Aussage des Branchenverbands schwierig. Die Baugenehmigungen sinken, die Auftragseingänge gehen zurück, und die Zahl der Stornierungen bereits erteilter Aufträge nimmt zu. Das Ziel der Bundesregierung, im Jahr 400.000 neue Wohnungen zu bauen, rücke in weite Ferne, man könnte 2025 sogar unter die Marke von 100.000 fallen.

Die Vorsitzende der Bauministerkonferenz, die baden-württembergische Ressortchefin Nicole Razavi (CDU), geht von verheerenden Folgen aus, sollten weitere Einschnitte nötig sein. Sie und Müller fürchten, dass die wenigen geplanten Maßnahmen, wie der geförderte Kauf und die Renovierung alter Häuser durch junge Familien, nun zur Disposition gestellt werden.

Ungewisse Finanzierung in Zukunft

Das Bundesbauministerium kann die Folgen bisher noch nicht detailliert ausbuchstabieren, sieht die Wohneigentumsfinanzierung für Familien (WEF) und den klimafreundlichen Neubau (KFN) zumindest in diesem Jahr gesichert, dafür sind im laufenden Jahr knapp zwei Milliarden Euro verplant. Generell außen vor ist laut einer Sprecherin zudem der soziale Wohnungsbau, dieser werde über den normalen Haushalt finanziert. Zudem hieß es: «Bereits zugesagte Verpflichtungen werden eingehalten werden.»

Über den restlichen Ausgaben schwebt ein Damoklesschwert: Für WEF und KFN sind im nächsten Jahr 1,1 Milliarden Euro an Kosten veranschlagt. Ebenfalls betroffen sein könnte die Sanierung von Sporteinrichtungen, die Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel und die Finanzhilfen für die kommunale Wärmeplanung. (dpa)





Aufschwung in ostdeutschen Städten


23. November 2023 - Ostdeutsche Städte entwickeln sich seit einigen Jahren besonders dynamisch, das zeigt das Städteranking von WirtschaftsWoche, ImmoScout24 und IW Consult für 2023.


picture alliance / dpa-tmn

Bundesbank warnt Banken vor Risiken der Zinswende


23. November 2023 - Die Zinswende beschert vielen Geldhäusern steigende Gewinne. Doch die Institute sollten Risiken der schnell gestiegenen Zinsen nicht unterschätzen, mahnt die Bundesbank.

Die negativen Auswirkungen der rasant gestiegenen Zinsen könnten Deutschlands Banken nach Einschätzung der Bundesbank noch zu schaffen machen. Insgesamt wäre es verfrüht, Entwarnung zu geben, sagte die Bundesbank-Vizepräsidentin Claudia Buch am Donnerstag in Frankfurt. Denn die Effekte der gestiegenen Zinsen seien noch nicht vollständig eingetreten.

«Zum einen sind erhöhte Konjunkturrisiken an den Finanzmärkten bisher kaum eingepreist», führte Buch aus, die zum 1. Januar 2024 zur Europäischen Zentralbank (EZB) wechseln und dort oberste Bankenaufseherin werden wird. «Angesichts hoher makroökonomischer Unsicherheit besteht ein erhöhtes Risiko von Korrekturen der Marktpreise und entsprechenden Verlusten.»

Höhere Sparzinsen schmälern Ertrag der Banken

Zum anderen dürften die Zinsaufwendungen der Banken steigen und somit das zuletzt deutlich gestiegene Zinsergebnis wieder zurückgehen. Viele Geldhäuser profitieren davon, dass die EZB seit Juli 2022 zehn Mal in Folge die Leitzinsen im Euroraum angehoben hat, weil sie zum Beispiel an höheren Kreditzinsen verdienen und selbst wieder Zinsen bekommen, wenn sie Geld bei der EZB parken.

Allerdings zeigen Simulationen der Bundesbank: Hätten die Banken höhere Zinsen ähnlich schnell wie in der Vergangenheit an Sparerinnen und Sparer weitergegeben, wäre der Zinsüberschuss in diesem Jahr um 29 Milliarden Euro und damit um ein Drittel niedriger ausgefallen.

Stockende Kreditnachfrage

«Gleichzeitig wird es schwieriger, steigende Zinskosten über höher verzinste Neukredite auszugleichen», erläuterte Buch. Viele Banken haben langlaufende Kredite mit verhältnismäßig niedriger Verzinsung in ihren Büchern, die Nachfrage nach neuen Finanzierungen war in den vergangenen Monaten schwach.

Auf dem Immobilienmarkt hat die Zinswende zu fallenden Preisen geführt. «Kurzfristig sehen wir insbesondere Risiken aus dem Gewerbeimmobiliensektor», sagte Buch. «Risiken aus der Finanzierung von Wohnimmobilien sind noch begrenzt, sollten aber im Fokus von Instituten und Aufsicht bleiben.»

Zudem dürfte der Umbau der Wirtschaft zu mehr Klimaneutralität nach Einschätzung der Bundesbank die Gefahr erhöhen, dass Kredite nicht mehr bedient werden. Der anstehende Strukturwandel bedeute auch «mehr Insolvenzen und steigende Kreditrisiken», führte Buch aus. (dpa)




„Die Länder müssen jetzt alles dafür tun, das von ihren Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beschlossene Beschleunigungspaket für den Wohnungsbau schleunigst umzusetzen. Es gilt, aus der alles lähmenden Bürokratie endlich herauszukommen und bei Planungs- und Genehmigungszeiten deutlich schneller zu werden. Denn das spart Kosten und wirkt sich damit positiv auf die Miethöhen aus.“


Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW


Julian Stratenschulte/dpa

Baubranche warnt vor Insolvenzen und Stellenabbau


22. November 2023 - Der Präsident des Baugewerbe-Verbands fürchtet angesichts des Einbruchs im Wohnungsbau den «Verlust von rund 100.000 Arbeitsplätzen». Er sieht die Politik in der Pflicht.

Das Baugewerbe und die Gewerkschaft IG BAU haben angesichts der Krise im Wohnungsbau erneut die Politik zum Gegensteuern aufgefordert. Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Wolfgang Schubert-Raab, sagte der «Augsburger Allgemeinen»: «Geht der Einbruch im Wohnungsbau so weiter, steht uns im nächsten Jahr nicht nur eine Insolvenzwelle bevor, sondern auch der Verlust von rund 100.000 Arbeitsplätzen.»

Bis September seien rund 77.000 Wohnungen weniger genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Dazu komme eine Stornierungswelle. Angesichts des Milliardenlochs im Bundeshaushalt müssten Investoren nun rasch Klarheit über die Rahmenbedingungen der nächsten Jahre erhalten, forderte der Verbandschef. Sollten Förderungen zusammengestrichen und die Bedingungen noch schlechter werden, werde der Wohnungsbau auf Jahre einbrechen.

Der Vorsitzende der IG Bau, Robert Feiger sagte der Zeitung: «Noch stehen Aufträge in den Büchern, aber der Bestand läuft auch irgendwann leer.» Die Gewerkschaft fordere ein «Sondervermögen» von 50 Milliarden Euro für den Bau von Sozialwohnungen. Weitere 22 Milliarden Euro wären erforderlich, um auch für Normalverdiener erschwingliche Wohnungen zu erstellen, sagte Feiger.

Der bayerische Bauminister Christian Bernreiter (CSU) sagte mit Blick auf die Bauministerkonferenz: «Unser Ziel muss sein, den Totalabsturz der Bau- und Wohnungsbranche zu verhindern.» (dpa)




Uwe Anspach/dpa/dpa-tmn

Wertsteigerung: Diese Maßnahmen tun einer Immobilie gut


22. November 2023 - Wallbox, Solar, Glasfaser: Welche Maßnahmen steigern den Immobilienwert und rechtfertigen allein deswegen die Nachrüstung? Wir bringen Licht ins Dunkel. Denn: Längst nicht alles zahlt sich aus.

Ist eine Immobilie technisch und energetisch in die Jahre gekommen, kann sich eine Aufrüstung unter Umständen lohnen. Immerhin verspricht so manche Maßnahme eine Wertsteigerung. Einem geplanten Verkauf oder einer Beleihung kann das zugutekommen. Dabei sollten Kosten, Aufwand und Rentabilität aber abgewogen werden.

Bevor Sie sich an große Investitionen wie Fenstertausch, Wärmedämmung oder die Installation einer Wärmepumpe machen, sollten Sie das Potenzial bergen, das in den kleinen Dingen steckt: Misten Sie aus und arrangieren Sie Mobiliar und Deko ansprechend. Ein gepflegter Garten gehört ebenfalls zu den Maßnahmen, die Hausbesitzer selbst kostengünstig umsetzen können. Das alles sorgt für einen guten ersten Eindruck.

«Der kann beim Verkauf ein Wert an sich sein, weil Interessenten das Gefühl haben, die Immobilie ist gepflegt», sagt Immobilienbewerterin Ina Viebrok-Hörmann aus Bremerhaven. Sie leitet den Fachbereich Immobilienbewertung beim Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS).

Darf es dann aufwendiger werden, ist zu überlegen, welche Maßnahme tatsächlich lohnt. Das hängt zum einen von der Region ab. Auf einem Nachfragemarkt sei das Herausputzen vielleicht nicht so wichtig, so Viebrok-Hörmann. Wo es mehr Angebote als Nachfrage gibt, kann das aber schon anders aussehen.

Einige Maßnahmen wirken nur im Zusammenspiel

Zum anderen spielt der Zustand des Hauses eine Rolle. Es hat wenig Zweck, die Fassade zu dämmen, ohne die luftigen Fenster auszuwechseln oder umgekehrt. Auch eine Photovoltaikanlage aufs Dach zu setzen, ist nicht unbedingt sinnvoll, wenn das vorher saniert werden muss und dafür mindestens Ausgaben im mittleren fünfstelligen Bereich anfallen.

Auch Solarthermie oder Photovoltaik retten eine ohnehin schlechte Energiebilanz der Immobilie nicht. Da muss schon deutlich mehr gemacht werden. «Solche hohen Investitionen bekommt man aber eventuell nicht mehr zurück», sagt Andrea Blömer vom Verband Privater Bauherren (VPB) aus Iserlohn.

Deshalb rät die Architektin auch bei Heizungen zur Zurückhaltung, obwohl das Thema gerade weit oben auf der Agenda steht. Immerhin genössen alte Anlagen Bestandsschutz, solange sie funktionierten. Zudem sollten die Vorgaben aus den kommunalen Wärmenetzplanungen abgewartet werden, bevor Eigentümerinnen und Eigentümer viel Geld in einen Austausch stecken, der sich wertmäßig womöglich nicht auszahlt, argumentiert Blömer.

Diese Veränderungen können sich rentieren

Das soll aber nicht generell von einer Auffrischungskur abhalten - zumal davon auch Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer profitieren. Vorrang räumen die Expertinnen Maßnahmen jenseits von kostenintensivem Heizungstausch oder Gebäudedämmung ein. Ein paar Beispiele:

- Glasfaser: Der Anschluss ist nach Einschätzung von Ina Viebrok-Hörmann eindeutig ein Pluspunkt, weil viele Berufstätige nicht mehr ins Büro fahren, sondern im Homeoffice arbeiten. Eine schnelle Internetverbindung ist da ein Muss. Die Kosten für die Glasfaser-Anbindung schwanken je nach Anbieter zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Euro. Der Aufwand für Eigentümer hält sich in Grenzen. Üblicherweise lässt der Anbieter die Arbeiten ausführen.

- Stromleitungen, Steckdosen: Ordentliche Elektroinstallationen beeinflussen den Wert von Bestandsgebäuden ebenfalls. Schlechte Kabel, heraushängende oder fehlende Steckdosen drücken ihn; intakte Leitungen mindern ihn zumindest nicht. Wer der Elektrik ein Update verpassen will, hat im Grunde zwei Optionen: entweder veraltete Schalter, Dosen und Sicherungskästen auswechseln oder die komplette Haustechnik sanieren.

Letzteres verursacht nicht nur eine Menge Aufwand, sondern erfordert auch ein üppiges Budget. Beträge um die 100 Euro pro Quadratmeter sollten einkalkuliert werden. Der Einbau smarter Haustechnik kann noch teurer werden. Ist die schon vorhanden, sind Wartungsnachweise von Vorteil.

- Bad: Das Bad ist ein Wohlfühlort - und sollte ein Blickfang sein. Die Altersgrenze für Bäder setzt Viebrok-Hörmann bei 10 bis 15 Jahren an. Spätestens dann würde sie eine wertsteigernde Modernisierung einplanen. Denn neue Fliesen, Armaturen und Co. stehen bei Bewertern wie Interessenten hoch im Kurs.

Bei der Neugestaltung sollten Eigentümer am besten auf einen allgemein akzeptierten Stil achten, der für viele passt, sagt Viebrok-Hörmann. Ungewöhnliche Ideen führen eher zu Abschlägen. Erfahrungsgemäß sind Interessenten selten bereit, Ausgefallenes preislich zu honorieren. Das wäre schade, denn ein aufgefrischtes Badezimmer schlägt schnell mit 15 000 Euro zu Buche.

- Fenster und Türen: Sie müssen dicht schließen. Das können Eigentümer entweder selbst oder mithilfe von Handwerkern sicherstellen. Ein Austausch wird selten notwendig sein.

- Wallbox: Ladestationen sind ein Kann, kein Muss. Die Montage hängt von der Elektroinstallation ab. Wird diese auf Vordermann gebracht, lohnt es, die Wallbox gleich mit zu planen. Vorhandene Elektrik sollte vor dem Einbau überprüft werden. Der Arbeitsaufwand hält sich in Grenzen. Die Preisspanne für die Umsetzung ist groß und stark von Details abhängig.

Beratung kann hilfreich sein

Die Fachfrauen raten Eigentümerinnen und Eigentümern, sich Berater an die Seite zu holen, bevor sie teures Geld in ihre Immobilie stecken, nur um deren Wert zu erhöhen. Manchmal besteht das Risiko, dass der erhoffte Ertrag ausbleibt. Ausschlaggebend dafür sind neben Marktgegebenheiten die potenziellen Käufer. Viele wollen die Immobilie nach eigenen Ideen gestalten. Sie sind nicht bereit, Geld für etwas zu zahlen, dass sie später herausreißen.

Vor dem Hintergrund kann es rentierlicher sein, das Haus im Ist-Zustand zu verkaufen. Andererseits dient eine Verjüngungskur dem Werterhalt und bringt mehr Komfort. Darin liegt für Selbstnutzer auch schon ein Gewinn. (dpa)




Florian Schuh/dpa-tmn

Check: Ist Ihr Haus winterfest?


21. November 2023 - Ist das Dach dicht? Funktioniert die Heizanlage effizient? Und ist die Fassade noch frostfest? Worauf Sie jetzt achten und wie Sie rechtzeitig handeln können, um sicher durch den Winter zu kommen.

Spätestens wenn alle Blätter von den Laubbäumen gefallen sind, ist es höchste Zeit, das Haus winterfest zu machen. Denn Frost, Regen, Sturm und Schnee können einer Immobilie ganz schön zusetzen. Die Außenhülle des Hauses, also Dach und Fassade, sind dem Wetter unmittelbar ausgesetzt und damit besonders anfällig. Wer im Frühjahr keine böse Überraschung erleben will, sollte sich folgende Bereiche jetzt genau anschauen:

Das Dach

«Vor dem Winter sollte ein Fachmann das Dach in Augenschein nehmen, um Schäden und Undichtigkeiten zu erkennen und zu beseitigen», sagt Bernd Redecker vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) in Köln.

Selbst kleine Risse in der Dachhaut können zum Problem werden, wenn sie nicht rechtzeitig beseitigt werden. «Ist das Dach von außen nicht dicht, dringt ständig Feuchtigkeit ins Dachinnere. Eine Unterkonstruktion aus Holz bleibt dann womöglich dauerhaft nass und es drohen immense Folgeschäden, zum Beispiel, wenn sich holzzerstörende Pilze ansiedeln», so der Experte. Vorsorge sei hier - ähnlich wie beim Zahnarzt - das A und O.

Aber die Bewohner sollten nicht selbst aufs Dach steigen, um es zu reinigen und zu reparieren. «Es gibt immer wieder schlimme Unfälle», so Redecker. Ein Aufstieg über Leitern ist sehr gefährlich. Da ist ein Fachmann gefragt. Der kennt sich mit Leitern aus und ist versichert. Wenn es sich nicht umgehen lässt, sollten Laien nur mit einer zweiten Person als Sicherung der Leiter und nur in geringen Höhen arbeiten.

Gefahrlos können technikaffine Hauseigentümer mithilfe einer Drohne erkunden, wie es um ihr Dach bestellt ist. «Größere Schäden wie verrutschte Ziegel, Moos oder Laub in der Regenrinne sind auch für Laien erkennbar, kleinere Haarrisse aber nicht», so der Experte. Eventuelle Reparaturen am Dach sollten dann aber den Fachleuten übergeben werden.

Die können meist besser beurteilen als der Laie, welche Schäden umgehend beseitigt werden müssen.

Die Fassade

Grünlicher Algenbewuchs an der Fassade ist ein Warnsignal, denn «Algen deuten auf Feuchtigkeit hin», sagt Bernd Redecker. Der Bewuchs kann zu Rissen und Schäden am Putz und an der Fassadendämmung führen und sollte daher umgehend beseitigt werden. «Aber Finger weg vom Hochdruckreiniger. Falsch bedient, vergrößert er die Schäden noch», warnt er.

Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Sockelbereich des Hauses gewidmet werden. «Er wird durch Schnee oder anstauendes Regenwasser längere Zeit der Feuchtigkeit ausgesetzt», sagt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

In der Regel ist der Sockel mit einem besonders wasserdichten Putz oder einer Verklinkerung vor Feuchtigkeit geschützt. «Aber man sollte vor jedem Winter nachschauen, ob noch alles in Ordnung ist oder ob es eventuell Risse oder Abplatzungen gibt. Diese sollten abgedichtet werden, bevor der Frost eindringen und weiteren Schaden verursachen kann», rät sie.

Fenster und Außentüren

Auch Fenster und Außentüren sollten auf Dichtigkeit geprüft werden. «Eventuell muss der Dichtungsgummi erneuert werden», so Kodim. Das ist nicht nur wichtig, um Frost und Feuchtigkeit abzuhalten, sondern spart auch Energie. In Räumen mit Zugluft wird es schnell kalt und unbehaglich.

«Dabei reicht es meist schon, bei Fenstern die Dichtung zu erneuern oder die Fensterflügel zu justieren», so die Verbraucherzentrale Brandenburg. Bei Wohnungs- oder Haustüren mit offenem Türschlitz könne oftmals nachträglich eine Dichtung - ein sogenannter Kältefeind - eingebaut werden. «Undichte und nicht gedämmte Rollladenkästen sind ebenso ein Einfallstor für kalte Luft. Hier lohnt sich eine nachträgliche Abdichtung und Dämmung», empfiehlt Energieberater Jens Krumnow.

Regenrinnen und Regenwassersystem

Sind die Blätter von den Bäumen gefallen, sollte das Regenwassersystem inklusive Regenrinnen am Haus vom Laub befreit werden. «Sonst sammelt sich darin Wasser, das bei Frost gefriert und Rohre zum Platzen bringt», so Corinna Kodim. Das Gartenwasser muss abgestellt und die Leitungen müssen völlig entleert und entlüftet werden. Außenwasserleitungen sollten im Haus absperrbar sein und die Außenwasserhähne im Winter aufgedreht bleiben.

Die Heizungsanlage

Zur Wintervorbereitung gehört ein Check der Heizanlage. Auch hier empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Fachmann mit der Wartung der Heizung zu beauftragen. «Wichtig ist, die Einstellungen der Heizung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen», so Corinna Kodim. Auch die Einstellung und eventuelle Programmierung der Thermostatventile an den Heizkörpern sollte kontrolliert werden.

Damit die Heizenergie nicht verpufft, empfiehlt die Verbraucherzentrale Brandenburg, in unbeheizten Räumen und Heizungskellern die Rohre nachträglich zu dämmen. «Die Rohrleitung ist dann gut gedämmt, wenn die Dämmung etwa so dick ist wie das Rohr selbst», erklärt Jens Krumnow.

Streumittel bereitstellen

Salzfreie Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat mit dem Umweltzeichen «Blauer Engel» sind empfehlenswert, um Bürgersteige und Wege am Grundstück bei Schnee und Eis verkehrssicher zu machen.

«Eigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht», sagt Corinna Kodim. Wer berufstätig ist oder aus anderen Gründen die Straße vor seinem Haus nicht selbst räumen und streuen kann, beauftragt am besten rechtzeitig einen Winterdienst. «Wenn sich mehrere Nachbarn zusammentun, lohnt sich das für alle Beteiligten.» (dpa)




Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-tmn

Liebhaberei: Vermietetes Luxusobjekt senkt Steuerlast nicht


20. November 2023 - Es braucht keine goldenen Wasserhähne oder ein Schwimmbad im Haus. Ab 250 Quadratmeter Wohnfläche gilt eine Immobilie steuerlich als luxuriös - mit allen Folgen für die Steuererklärung des Vermieters.

Ihre vermietete Luxusimmobilie schreibt Verluste? Dann können Sie diese nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften verrechnen, um so weniger Steuer zahlen zu müssen. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 17/21).

Hat eine Immobilie mehr als 250 Quadratmeter Wohnfläche, gehen die Finanzbehörden nämlich davon aus, dass die Marktmiete den besonderen Wohnwert nicht angemessen widerspiegeln kann und das Objekt somit nicht gewinnbringend vermietet werden kann. Bei einer solchen Aussicht gilt die Vermietung als Liebhaberei, deren Verluste nicht verrechnet werden dürfen.

Gewinnerzielungsabsicht muss belegt werden

Nur wer nachweisen kann, dass er die Immobilie mit der Absicht vermietet, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, kann etwaige Verluste verrechnen. Dafür muss anhand der Einkünfte regelmäßig belegt werden, dass mit dem Objekt über einen Prognosezeitraum von 30 Jahren ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden kann.

In dem konkreten Fall hatte ein Elternpaar geklagt, das seine drei Villengebäude unbefristet an ihre volljährigen Kinder vermietet hatte. Dem Paar waren dadurch jährliche Verluste in Höhe von 172 000 bis 216 000 Euro entstanden, die sie gerne mit ihren übrigen Einkünften verrechnet hätten. Der möglichen erheblichen Steuerersparnis setzten die Richter einen Riegel vor. (dpa)




Nicolas Armer/dpa/dpa-tmn

So schützen Sie sich besser vor einem Wohnungseinbruch


20. November 2023 - Wenn die Tage kürzer werden, ist die Zeit für Wohnungseinbrecher gekommen. Denn im Schutz der Dunkelheit haben sie oft leichtes Spiel. Mit einigen Vorkehrungen machen Sie's den Langfingern schwer.

Etwa alle acht Minuten wurde 2022 in Deutschland eingebrochen - statistisch gesehen. Dabei ist die dunkle Jahreszeit bei den Kriminellen besonders beliebt. Knapp jeder dritte Wohnungseinbruch (28,3 Prozent) wird in den Monaten November und Dezember verübt.

Und dann nicht etwa in der Nacht, sondern mit Vorliebe zwischen 16 und 18 Uhr (18,0 Prozent) sowie zwischen 12 und 14 Uhr (16,8 Prozent) - also dann, wenn Einbrecher glauben, niemanden zu Hause anzutreffen. Das ergibt sich aus einer Datenanalyse des Mathematikers Prof. Christian Hesse von der Universität Stuttgart.

Laut der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes lässt sich aber einiges tun, um nicht Opfer eines Wohnungseinbruchs zu werden. Diese Tipps können helfen:

  • Schließen Sie die Tür beim Verlassen des Hauses grundsätzlich ab. Lassen Sie sie auch tagsüber nicht einfach offen stehen.
  • Hinterlassen Sie Fenster, Balkon- oder Terrassentüren niemals gekippt, sondern immer geschlossen.
  • Verstecken Sie Ihren Wohnungsschlüssel zu keinem Zeitpunkt außerhalb der Wohnung.
  • Schlüssel verloren? Wechseln Sie den Schließzylinder aus.
  • Bitten Sie Nachbarn - vor allem bei längerer Abwesenheit - ein Auge auf Ihre Wohnung zu haben. Ein regelmäßig geleerter Briefkasten und eine bewohnt wirkende Wohnung schrecken ab.
  • Prüfen Sie immer, wer ins Haus will, bevor Sie die Türe öffnen.
  • Verbauen Sie einbruchhemmende Technik. Türen und Fenster sollten die DIN EN 1627 erfüllen und mindestens der Widerstandsklasse RC 2 genügen. Gitterroste und Kellerschächte sollten mit einer Abhebesicherung geschützt werden. Auch eine Alarmanlage kann eine nützliche Ergänzung sein.

Übrigens: Wer schon einmal Opfer eines Einbruchs war, wird es laut Hesse mit einer um 20 Prozent erhöhten Wahrscheinlichkeit auch noch ein zweites Mal - insbesondere dann, wenn der erste Bruch ein Erfolg war. Meist ließen Täter aber einige Monate bis zur Wiederholungstat verstreichen. Wer in der Zwischenzeit die Sicherheitsvorkehrungen verbessert hat, macht es Einbrechern schwerer. (dpa)




Rolf Vennenbernd/dpa

Wieder weniger neue Wohnungen genehmigt


17. November 2023 - Die Ampel hatte ein Jahresziel von 400.000 Wohneinheiten angepeilt. Das bleibt in weiter Ferne. Stattdessen ist die Zahl der genehmigten neuen Wohnungen so niedrig wie seit zehn Jahren nicht mehr. Woran liegt das?

Die deutschen Bauverwaltungen haben im September so wenige neue Wohnungen genehmigt wie seit mehr als zehn Jahren nicht mehr. Die Zahl der Wohneinheiten lag bei 19.300 und damit 29,7 Prozent unter dem Wert aus dem September 2022, wie das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden berichtete.

Zuletzt wurden im Januar und Februar 2013 jeweils niedrigere Monatszahlen registriert. Damit sind im laufenden Jahr nach neun Monaten erst 195.100 Wohnungen neu genehmigt worden. Das waren 28,3 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das von der Bundesregierung ausgegebene Jahresziel von 400.000 Einheiten bleibt damit in weiter Ferne.

Als Gründe für die schwache Entwicklung bei einer gleichzeitig hohen Nachfrage nach Mietwohnungen nennt das Amt die hohen Baukosten und die ungünstigen Finanzierungsbedingungen. Auf neu zu errichtende Gebäude entfielen in den ersten neun Monaten 160.400 Einheiten. Die stärksten Rückgänge beobachteten die Statistiker bei den Genehmigungen für Zweifamilienhäuser. Die Zahlen basieren teilweise auf Schätzungen, weil aus Niedersachsen keine Septemberzahlen vorlagen.

Der Hauptverband der Bauindustrie verlangte politische Maßnahmen, um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln. Unter anderem müssten die Grunderwerbsteuer gesenkt und die Landesbauordnungen vereinheitlicht werden, verlangte Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller. Zudem müssten die Refinanzierungskosten runter, weil auch rund 100 000 bereits genehmigte Wohnungen nicht gebaut werden. Die Investoren erklärten unisono, dass sie die gestiegenen Baukosten nicht mit den dann notwendigen Mieten finanzieren könnten. (dpa)




Marijan Murat/dpa

Energiepreisbremsen werden verlängert - Sparpotenzial gering


17. November 2023 - Nach Russlands Angriffskrieg sollten Strom- und Gaskunden durch Preisbremsen vor einem Finanzschock bewahrt werden. Die Regelung wird verlängert. Die Entlastung für Verbraucher dürfte jedoch gering ausfallen.

Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen bleiben über den Jahreswechsel hinaus erhalten. Der Bundestag beschloss am späten Abend, die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. März 2024 zu verlängern.

Der ursprünglich vorgesehenen Verlängerung bis Ende April erteilten die Abgeordneten allerdings eine Absage. Die Signale der EU-Kommission, die dem Vorhaben ihre Zustimmung erteilen muss, ließen nur eine Verlängerung bis Ende März zu, heißt es in der Beschlussempfehlung aus dem Energieausschuss des Bundestags.

Die Preisbremsen für Strom und Gas waren im März dieses Jahres eingeführt und rückwirkend für Januar und Februar gewährt worden. Dadurch sollten die Verbraucher in Deutschland davor bewahrt werden, dass sie infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine durch explodierende Energiepreise finanziell überfordert werden. Die Preise wurden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt - für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde.

Entlastung der Verbraucher wohl nur gering

Die Lage auf den Energiemärkten habe sich zwar mittlerweile stabilisiert, aber die Fortführung der Preisbremsen sei «eine Versicherung gegen unerwartete Risiken», heißt es in der Verordnung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Nach den Berechnungen von Vergleichsportalen dürfte die Entlastung der Verbraucher allerdings nur sehr gering ausfallen. Verivox geht davon aus, dass die Stromkosten durchschnittlich um 0,3 Prozent sinken, die Ausgaben für Gas um 1,1 Prozent. Auch Check24 erwartet für Stromkunden in einem Musterhaushalt lediglich eine Einsparung von 13 Euro. Bei Gaskunden gehen die Experten von 45 Euro Ersparnis aus.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisieren darüber hinaus, dass die Verlängerung der Preisbremsen erst anderthalb Monate vor dem Jahreswechsel beschlossen wurde. «Eine reibungslose und fristgerechte Umsetzung der Preisbremsenverlängerung durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 kann daher nicht garantiert werden», heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Wegen absehbarer Verzögerungen bei den Abrechnungen bitte man die Strom- und Gaskunden schon jetzt um Verständnis.

Die Energiepreisbremsen werden aus einem mit Schulden geschaffenen Sondervermögen finanziert, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Die Haushaltspolitiker des Bundestages wollen den WSF nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch vorsichtshalber erst einmal sperren. Das Gericht hatte die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für unzulässig erklärt. Nun lässt Unionsfraktionschef Friedrich Merz auch den WSF auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Er rechne Ende nächster, Anfang übernächster Woche mit einem ersten Ergebnis eines von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Frage, ob das Karlsruher Urteil auch für den WSF gelte, sagte der CDU-Chef am Donnerstagabend im ZDF-«heute journal». Auf dieser Grundlage werde die Union entscheiden, ob sie auch gegen diesen Fonds nach Karlsruhe gehe. (dpa)





Das ist die Super-Stadt 2023


17. November 2023 - Wo stehen die deutschen Großstädte in puncto Wirtschaftskraft, Standortqualität und Nachhaltigkeit? WirtschaftsWoche, ImmoScout24 und IW Consult haben dafür im aktuellen Städteranking 2023 alle 71 kreisfreien Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen unter die Lupe genommen.


"Im Hinblick auf die fortschreitende Urbanisierung, die technologischen und demografischen Megatrends sowie die zunehmende Konzentration von Nutzern und Investoren auf Gesundheit, Wohlbefinden und Nachhaltigkeit liegt eine riesige Chance für die Immobilienwirtschaft vor uns. Je mehr wir zusammenarbeiten, um Themen wie Bewertungen und Klimawandel anzugehen, desto mehr und früher können wir diese Chance nutzen.“


Sabine Georgi, Geschäftsführerin des Urban Land Institute (ULI) Deutschland/Österreich/Schweiz


Uwe Anspach/dpa-tmn

Genossenschaftsbeteiligung: Achten Sie auf diese Warnzeichen


16. November 2023 - Genossenschaften sind insbesondere dafür bekannt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wer das unterstützen möchte, kann Mitglied werden. Blindes Vertrauen ist aber fehl am Platz.

Sich an einer Genossenschaft beteiligen - das lohnt sich laut der Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 12/2023) zumindest aus finanzieller Sicht nicht. Wer aber aus ideeller Überzeugung investieren möchte, sollte bei der Auswahl genau hinsehen. Denn unter vielen seriösen Genossenschaften tummelten sich auch schwarze Schafe, so die Tester.

Fällt ein solcher Zusammenschluss negativ auf - etwa wegen seiner Vertriebsmethoden oder unvorteilhafter Regelungen für Verbraucherinnen und Verbraucher -, wird er auf der Warnliste Geldanlage der Tester gelistet. Die Liste ist online kostenfrei einsehbar.

Zusätzlich gibt «Finanztest» Interessierten Hinweise an die Hand, bei welchen Warnzeichen die Alarmglocken schrillen sollten. Je mehr der folgenden Punkte erfüllt sind, desto mehr Abstand sollten Sie von einer Mitgliedschaft nehmen:

 

  1. Die Genossenschaft wirbt Mitglieder mit dem Hinweis auf hohe Renditen, verschweigt aber die Risiken.
  2. Callcenter oder externe Vertriebe werben aggressiv um Mitgliedschaften.
  3. Zwischen der Führungsriege der Genossenschaft und dem Vertrieb oder den Geschäftspartnern der  Genossenschaft gibt es verwandtschaftliche, personelle oder wirtschaftliche Verflechtungen. 
  4. Die Jahresabschlüsse sind verspätet. Diese müssen spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende auf der Generalversammlung festgestellt und anschließend veröffentlicht werden 
  5. Investitionen werden in Hotels, Einkaufszentren oder Immobilienfonds getätigt statt in Immobilien, in denen    Mitglieder wohnen können.
  6. Der Förderzweck ist nicht eindeutig beschrieben. 
  7. Neue Mitglieder werden ganz ohne oder zumindest ohne volles Stimmrecht aufgenommen.

 

(dpa)




Rolf Vennenbernd/dpa

Pleiten im Bau- und Immobiliensektor stark angestiegen


16. November 2023 - Laut Kreditversicherer Allianz Trade ist im Bau- und Immobiliensektor eine Pleitewelle zu beobachten. Schon vergangenes Jahr war das deutlich spürbar. Und dieses Jahr?

Die Zinswende und die stark gestiegenen Materialkosten haben nach Erkenntnis des Kreditversicherers Allianz Trade eine Pleitenwelle im Bau- und Immobiliensektor ausgelöst. Schon 2022 hätten die Pleiten im deutschen Bau- und Immobiliengewerbe um 8 Prozent zugenommen - und im bisherigen Jahresverlauf bis einschließlich August 2023 bereits um 20 Prozent, berichtete die Tochter des Versicherungsriesen Allianz in Hamburg.

«Die beiden Branchen machen damit mehr als ein Fünftel (21 Prozent) aller Insolvenzen in Deutschland aus.» Besonders stark mit plus 42 Prozent ist den Angaben zufolge der Anstieg der Pleiten im Immobiliensektor ausgefallen.

«Lange Zeit lief es wie geschmiert in großen Teilen der deutschen Baubranche - dank der Niedrigzinsphase. Mit dem Zinsanstieg folgte die Wende», so die Analysten von Allianz Trade. «Die Bauwirtschaft befindet sich aktuell in einem Tief: Die hohen Zinsen und massiv gestiegenen Materialkosten führen zu Baustopps, Stornierungen sowie zuletzt auch zu Zahlungsverzügen und Insolvenzen.»

«Viele Bauprojekte liegen mit höheren Zinsen und Materialkosten auf Eis - mit sichtbaren Folgen für Projektentwickler, Bauunternehmen und vor allem den Wohnungsmarkt», sagte der Chef des Kreditversicherers im deutschsprachigen Raum, Milo Bogaerts. «Die Auftragslage trifft viele Projektentwickler und Bauunternehmer hart, da sie seit Monaten praktisch keine neuen Aufträge haben.»

Bogaerts zufolge sind oft Mittelständler am härtesten betroffen. «Gerade die vielen mittelständischen Unternehmen sind als Subunternehmer oft in einer Art Sandwichposition mit geringer Preissetzungsmacht gegenüber großen Auftraggebern.» Das mache sie besonders anfällig bei einer Verschlechterung der Auftragslage und der Konjunktur. (dpa)

 




Finanzminister Christian Lindner (r.), Kanzler Olaf Scholz (M.) und Wirtschaftsminister bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. Bild: Kay Nietfeld/dpa

Verfassungsgericht reißt 60-Milliarden-Loch in Haushalt


15. November 2023 - Mit einem haushaltspolitischen Kniff wollte die Regierung die Schuldenbremse zugunsten des Klimas umgehen. Doch genau auf die pocht Karlsruhe. Nun muss die Ampel schauen, wofür noch Geld da ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte als verfassungswidrig bewertet und die Ampel-Koalition so gezwungen, geplante Vorhaben vorübergehend auf Eis zu legen.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) sagte, ausgenommen seien jene zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Fördermittel für den Heizungstausch sollen kommendes Jahr also fließen. Die Union, die in Karlsruhe gegen die Änderung des zweiten Nachtragshaushalts 2021 geklagt hatte, sieht die Regierung vor einem Scherbenhaufen. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace sprach von einem herben Rückschlag für den Klimaschutz.

60 Milliarden - aber zwei verschiedene Töpfe

Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts bezieht sich auf den Haushalt 2021. Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund den Etat per Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch außergewöhnlichen Situationen ist es wie bei Naturkatastrophen trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen.

Am Ende wurde das Geld aber nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen gebraucht. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte die 60 Milliarden daher für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) nutzen und schichtete das Geld mit Zustimmung des Bundestags rückwirkend um - jedoch erst im Jahr 2022.

Die Entscheidung aus Karlsruhe

Das Gericht stellte nun klar, dass es einen Zusammenhang zwischen der außergewöhnlichen Notsituation und den finanzierten Maßnahmen geben müsse. Der Gesetzgeber habe prinzipiell Spielraum dabei. Je länger die Krise andauere, desto größer würden aber die Anforderungen an die Begründung, warum bestimmte Maßnahmen zur Lösung dienen sollten, heißt es in dem 64 Seiten langen Urteil. (Az. 2 BvF 1/22)

Der Gesetzgeber habe das in diesem Fall jedoch nicht ausreichend deutlich gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Sie verwies auf die wiederholte Inanspruchnahme der Möglichkeit notlagenbedingter Kreditmittel und den Umstand, dass die zunächst für erforderlich erachteten Kreditermächtigungen zum Ende des Haushaltsjahrs nicht zur Krisenbewältigung verwandt worden sind.

Außerdem dürften Mittel, die infolge von Notsituationen einem Sondervermögen zugeführt wurden, nur in jenem Haushaltsjahr eingesetzt werden, für das sie bereitgestellt wurden. Auch müsse das Parlament einen Nachtragsentwurf bis zum Jahresende beschließen. «Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die «Schuldenbremse» bei gleichzeitiger Anrechnung als «Schulden» im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig», so das Gericht.

Urteil womöglich mit weitreichenden Folgen

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte in Berlin, das Urteil habe möglicherweise Auswirkungen auf die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern. Die umfangreiche Begründung und die Folgen würden nun gemeinsam mit dem Bundestag genau ausgewertet. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, alle zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten. Als Beispiele für Vorhaben aus dem Klima- und Transformationsfonds nannte er die Übernahme der Ökoenergie-Umlage und damit die Senkung der Stromkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Förderung von Gebäudesanierung, E-Mobilität sowie Fernwärme.

CSU-Chef Markus Söder sprach in München von einem schlimmen Tag für die Regierungsfähigkeit in Deutschland und einem Desaster für die Koalition von SPD, Grünen und FDP. «Und eigentlich ist damit jede Legitimation vorbei, weiter regieren zu können. Im Grunde genommen kann eine Regierung so nicht weitermachen.»

Kritik an Regierung und Schuldenbremse

Die Unionsfraktion im Bundestag forderte einen Stopp des laufenden Etatverfahrens für das kommende Jahr. «Diese Entscheidung entzieht der gesamten Finanz- und Haushaltsplanung der Bundesregierung die Grundlage», sagte der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz (CDU). CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt wertete das Urteil als «eine Klatsche mit Wumms für den Bundeskanzler und die Ampel-Koalition». Im Ergebnis klaffe nun ein gigantisches 60-Milliarden-Loch im Bundeshaushalt. Man könne jetzt nicht den Bundeshaushalt 2024 so aufstellen, als hätte es dieses Urteil nicht gegeben.

Kanzler Scholz kündigte aber an, dennoch am Zeitplan für den Bundeshaushalt 2024 festzuhalten. Die für diesen Donnerstag geplante Sitzung des Haushaltsausschusses bleibe terminiert, der Haushalt werde dann planungsgemäß zur Abstimmung gestellt. In dieser Sitzung nimmt der Ausschuss letzte Änderungen am Etat für 2024 vor. Am Donnerstagnachmittag wird es auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion eine Aktuelle Stunde im Bundestag zu dem Urteil geben.

Wirtschafs- und Sozialexperten sprachen sich für eine Reform der Schuldenbremse aus. Friedrich Heinemann vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) erklärte: «Eine Reform der Schuldenbremse mit neuen klar umrissenen Verschuldungsfenstern wäre der bessere Weg als das ständige Austesten der verfassungsrechtlichen Grauzone der Schuldenbremse.»

Stefan Körzell aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärte: «Der Paukenschlag aus Karlsruhe bedeutet vor allem eines: Die Bundesregierung muss die Schuldenbremse wieder aussetzen, denn die Folgen der Energiekrise sind längst nicht ausgestanden.» Dies forderte auch der Vorsitzende des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider. «Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass viele Milliarden für unabdingbare Klimaprojekte und deren sozial gerechte Ausgestaltung fehlen werden», erklärte sie weiter.

Die Umweltorganisation WWF erklärte, die Modernisierung und der Umbau von Gesellschaft und Wirtschaft seien eine so massive Aufgabe, dass sie nicht über ein Sondervermögen gestemmt werden könne. Martin Kaiser von Greenpeace beklagte: «Nun rächt sich, dass die Ampel den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft von Anfang an mit finanzpolitischen Taschenspielertricks bezahlen wollte.» (dpa)




Der Techem CO2-Index weist das Verhältnis aus tatsächlicher Emission zu der Zielemission für 2023 aus Bildquelle: Techem

Energiewende nimmt Fahrt auf


15. November 2023 - Die Techem Verbrauchskennwerte-Studie 2022 untersucht Daten aus 1,4 Millionen deutschen Wohnungen und macht mögliche Einsparpotenziale sichtbar. Erdgas dominiert Heizmarkt weiterhin, doch Wärmepumpen holen auf.




„90 Prozent der geprüften Nebenkostenabrechnungen für Mietwohnungen sind im Schnitt um 317 Euro überhöht.“


Quelle: Mineko


Carsten Koall/dpa/dpa-tmn

«Finanztest»: Hier irren viele beim Heizungsgesetz


15. November 2023 - Muss die Ölheizung immer raus und die Wärmepumpe rein? Die neuen Regeln des Heizungsgesetzes zu verstehen ist nicht einfach, vieles wird heiß diskutiert. Was stimmt, was nicht?

Insgesamt elf häufige Irrtümer gibt es rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft Heizungsgesetz genannt. Das berichtet «Finanztest» in der Ausgabe 12/2023. Vier massive Missverständnisse und was wirklich Sache ist.

1. Irrtum: Der Betrieb alter Gas- und Ölheizungen ist nicht mehr erlaubt.

Richtig ist: Erst ab 2045 ist er pauschal verboten. Bis dahin gibt es viele Ausnahmen und Übergangsregelungen, auch abhängig von der Wärmeplanung der Kommunen. Auch der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist weiter erlaubt. Aber: Wer ab 2024 solche Heizungen einbaut muss dafür sorgen, dass die Anlage ab 2029 steigende Anteile erneuerbarer Energien nutzt. Für die Übergangszeit von fünf Jahren kann jede Art fossiler Heizung eingebaut werden.

2. Irrtum: In Neubauten muss zwingend eine Wärmepumpe eingebaut werden.

Das stimmt nicht. Möglich sind in Neubaugebieten alle Optionen, die die so genannte 65-Prozent-Regel erfüllen, also zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien. Wird nicht in einem Neubaugebiet gebaut, ist auch hier theoretisch der Einbau einer Fossilheizung möglich. Weil die ebenso wie Pellet- oder andere Holzheizungen einen Schornstein braucht, treibe das allerdings die Baukosten in die Höhe, so «Finanztest»

3. Irrtum: Ein altes Haus, das man kauft oder erbt, muss man komplett sanieren.

Niemand ist zu einer Sanierung verpflichtet - grundsätzlich. «In einigen wenigen Fällen» allerdings, wenn etwa die oberste Geschossdecke nicht gedämmt oder die Heizanlage älter als 30 Jahre sei, müssen die neuen Eigentümer hier innerhalb von zwei Jahren tätig werden. Bei einem Eigentümerwechsel sei aber ein guter Zeitpunkt, notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

4. Irrtum: Mieter betrifft das Heizungsgesetz nicht.

Nicht unmittelbar, aber wenn Vermieter nach den Vorgaben eine neue Heizanlage verbauen, können bis zu zehn Prozent der Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden. Die staatlichen Förderungen müssen zuvor von der Summe abgezogen werden. Die Miete darf um maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat angehoben werden. (dpa)




Silas Stein/dpa/dpa-tmn

Die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus


15. November 2023 - Mehr Parteien, andere Fragen: Die Entscheidung für eine Wärmepumpe in einem Mehrfamilienhaus muss mehr und andere Aspekte berücksichtigen als bei der Einzelimmobilie. Experten erklären sie.

Steigende Energiepreise, wachsendes Umweltbewusstsein: Die Wärmepumpe rückt als alternative Heizlösung verstärkt in den Fokus. In Neubauten ist sie bereits Standard. Auch für ältere Gebäude ist sie eine Option - auch für Mehrfamilienhäuser mit Eigentümergemeinschaften. Eine pauschale Lösung gibt es zwar nicht, denn jedes Haus braucht abhängig von etlichen Faktoren eine eigene Wärmeplanung. Auf dem Weg dahin müssen sich Eigentümergemeinschaften aber besondere Fragen stellen. Antworten auf die wichtigsten.

1. Was spricht für den Einbau?

Zwar kosten eine Wärmepumpe und ihr Einbau einiges. Dafür schont die Pumpe langfristig Umwelt und Geldbeutel, da ihre Energieeffizienz besser ist. «Die Wärmepumpe arbeitet eins zu vier», erklärt Tomas Titz, erster Vorsitzender der GIH - Interessenvertretung der Energieberater in Niedersachsen: «Ein Kilowatt Strom erzeugt bestenfalls vier Kilowatt Wärme.» Neben der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen können Wärmepumpen also langfristig zu niedrigeren Betriebskosten führen. Zudem steigern sie oft den Wert der Immobilie.

2. Welchen Sanierungsstand braucht ein Haus mit Wärmepumpe?

Grundsätzlich gilt: Maßgeblich ist der energetische Zustand des Gebäudes, vor allem die Dämmung. Wärmepumpen arbeiten am effizientesten, wenn das Haus durch gute Dämmung einen geringen Wärmebedarf hat. Bei bereits gut isolierten Immobilien kann der Einbau einer Wärmepumpe allein schon energetische Optimierung bedeuten.

Oft ist die Maßnahme jedoch Teil eines Sanierungsfahrplans, der für das jeweilige Gebäude festgelegt wird, am besten mithilfe eines Energieberaters. «Wenn die oberste Geschossdecke, die Kellerdecke sowie Außenwände und Fenster die größere Baustelle sind, zieht man das vor», sagt Tomas Titz. Denn die Wärmepumpe sollte auf den zukünftigen Wärmebedarf ausgerichtet werden.

3. Wie viel Platz benötigt die Wärmepumpe?

Das lässt sich pauschal nicht sagen, denn außer von der Art der Pumpe hängt die Dimension von der Heizlast und dem Zustand des Gebäudes ab. «Je besser gedämmt die Hülle des Gebäudes ist, desto kleiner muss die Technik werden und desto günstiger wird es», so Titz. Eine schlanke und effiziente Lösung setzt also voraus, dass keine Wärme durch fehlende Isolation verloren geht.

Die im Gebäude liegenden Komponenten dürften in sehr gut gedämmten Gebäuden laut Matthias Wagnitz, Referent für Energie- und Wärmetechnik im Zentralverband Sanitär Heizung Klima, «nicht viel größer sein als der bisherige Kessel». In diesem Fall komme man möglicherweise ohne Pufferspeicher, den Zwischenpuffer für die Sperrzeit, aus, weil das Gebäude nicht auskühlt. Bei den Außenkomponenten kommt es darauf an, welche Art der Energiegewinnung man wählt: ob aus dem Boden, der Luft oder dem Grundwasser. Hier variiert der Platzbedarf teils erheblich.

4. Welche Wärmepumpenart empfiehlt sich im Mehrfamilienhaus?

Das hängt vom verfügbaren Platz und den Wärmequellen ab. Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen) benötigen eine Bohrung oder einen Graben für die Verlegung der Erdwärmesonden. Wasser-Wasser-Wärmepumpen nutzen das Grundwasser, wozu in der Nähe des Hauses ein Saug- und ein Schluckbrunnen gebaut werden muss. Beide Vorhaben sind genehmigungspflichtig und teurer als andere Wärmepumpen. Dafür arbeiten sie sehr effizient. Etwas einfacher und günstiger zu installieren sind Luft-Wasser-Wärmepumpen, die ihre Energie aus der Umgebungsluft ziehen.

Allerdings erzeugen die Ventilatoren der Geräte hörbare Geräusche. Zwar etwas leiser als die früheren Modelle, «aber es macht einen Unterschied, ob man zehn oder 100 Kilowatt durch das Gebläse herausholen will», so Matthias Wagnitz. Ratsam ist hier einen Standort mit ausreichend Abstand zu Wohn- und Schlafzimmern, Nachbargebäuden und Passanten zu wählen.

5. Besser eine zentrale oder dezentrale Anlage?

Die Entscheidung hängt häufig von der bisherigen Versorgung und dem verfügbaren Platz ab. Dezentrale Lösungen haben den Vorteil, dass man sie einzeln genauer ausrichten, steuern und abrechnen kann. Allerdings bedeuten mehrere Geräte auch mehr Kosten. «Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erhält dann beispielsweise jede Wohnung eine Außeneinheit», erklärt Katja Weinhold vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP).

«Auch manche Luft-Luft-Wärmepumpen sind von der Effizienz her in der Lage, gut zu heizen», sagt Wagnitz. Auch hier erhält jede Wohnung ein solches Gerät. Gemischte Systeme können ebenfalls eine Option sein, «etwa eine zentrale Wärmeerzeugung mit Übergabestationen an den Wohnungen», so Weinhold.

6. Müssen alle Heizkörper ersetzt werden?

Nicht unbedingt. «Entscheidend ist, ob die Heizkörper bei niedriger Vorlauftemperatur den Raum erwärmen können», sagt Katja Weinhold. Das lässt sich am besten an einem kalten Tag im Winter prüfen, indem man (nach einem hydraulischen Abgleich) die Vorlauftemperatur der jetzigen Heizung auf 55 Grad herunterregelt und alle Heizkörper aufdreht. «Da merkt man schnell, ob das, was rauskommt, ausreicht», sagt sie. Meist können mehr Heizkörper bleiben, als gedacht, da früher großzügiger geplant wurde. Einzelne Heizkörper, die mit der Absenkung der Vorlauftemperatur nicht zurechtkommen, tauscht man gegen größere Modelle aus. Wer wenig Platz hat, kann einen Niedrigtemperaturheizkörper einsetzen.

7. Wo erhalten Eigentümer fachkundige Beratung?

Thomas Zwingmann, Leiter der Gruppe Energie und Klima in der Verbraucherzentrale NRW, empfiehlt drei Anlaufstellen: Zum einen können Energieberater mit Erfahrung in Energieplanung bei den Vorbereitungen unterstützen, etwa der Heizlastberechnung. Auch im Hinblick auf Förderungen kann es sich lohnen, einen zertifizierten Energieberater zurate zu ziehen. Zum anderen könne man gezielt bei Herstellern nachfragen, die Erfahrung im Einsatz von Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus haben. Darüber hinaus haben sich einige Planungs- und Ingenieurbüros auf die Technik spezialisiert. Auch der Bundesverband Wärmepumpe bietet auf der Seite waermepumpe.de/fachpartnersuche eine Suche nach Fachbetrieben an.

8. Wie ist die rechtliche Situation in einer WEG?

Die Entscheidung für eine Wärmepumpe muss in der Regel von der Eigentümerversammlung getroffen werden. Es bedarf eines Mehrheitsbeschlusses. Zudem müssen rechtliche Vorgaben, wie das Wohneigentumsgesetz und lokale Bauvorschriften, beachtet werden.

9. Fördermöglichkeiten

Um Fördermittel des Bundes nutzen zu können, müssen WEG bzw. das Gebäude einige Voraussetzungen erfüllen. Außerdem müssen sie einen zertifizierten Energieberater beauftragen. Diese Beauftragung wird bezuschusst. Die auf der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE)geführten Fachleute erarbeiten einen individuellen Sanierungsfahrplan für die Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in der WEG. Wichtig: Der Antrag muss unbedingt vor Inangriffnahme des Vorhabens über das Online-Portal des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. (dpa)




Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn

«Finanztest»: Bauzinsen legen erneut zu


14. November 2023 - Die Europäische Zentralbank hat zuletzt von weiteren Leitzinserhöhungen abgesehen. Die Bauzinsen lassen sich davon nicht beirren.

 

Einige Wochen sah es so aus, als hätten sich die Zinsen für Immobiliendarlehen auf einem Niveau von rund vier Prozent eingependelt. Die jüngsten Entwicklungen belehren Bauwillige aber eines Besseren.

Die Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 12/2023) stellt fest, dass der durchschnittliche Zinssatz für eine 80-Prozent-Finanzierung mit zehnjähriger Zinsbindung Ende Oktober bei 4,27 Prozent lag. Das ist knapp ein viertel Prozentpunkt mehr als noch einen Monat zuvor. In jedem Fall lohne es sich, so die Tester, verschiedene Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Mit einem günstigeren Zinssatz könne man Zinskosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro sparen.

Unter oben genannten Konditionen sind aber selbst mit zwei Prozent Tilgung kaum noch Angebote unter vier Prozent zu bekommen. «Finanztest» hat mit den 3,88 Prozent Effektivzins von der BBBank und den 3,94 Prozent von DTW immerhin noch zwei ausfindig machen können.

Aufschlag für längere Laufzeit

Wer sich die Zinsen nicht nur für zehn, sondern gleich für 15 Jahre festschreiben lassen möchte, muss tiefer in die Tasche greifen. Hier startet der beste Zinssatz bei 4,04 Prozent (DTW). Bester Anbieter für die 20-jährige Zinsbindung ist der Kreditvermittler Dr. Klein mit 4,23 Prozent.

Bauwillige, denen mehr Eigenkapital zur Verfügung steht, finden bei einer 60-Prozent-Finanzierung ein größeres Angebot von Zinssätzen ganz knapp unter vier Prozent am Markt vor. Wer sich mehr Geld von der Bank leihen muss und nur zehn Prozent für die Immobilie selbst aufbringen kann, findet dem Vergleich zufolge derzeit keine Bank mehr mit einem Zinsangebot von unter vier Prozent. (dpa)




Mit WohnenPlus führt ImmoScout24 eine neue Mitgliedschaft für mehr Mietsicherheit ein

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen und im Schnitt 317 Euro zurückholen


8. November 2023 - Mit WohnenPlus führt ImmoScout24 eine neue Mitgliedschaft für mehr Mietsicherheit ein – inklusive Nebenkosten-Check, Mitgliedschaft im Mieterschutz-Club und Schlüsselnotdienst.


Christin Klose/dpa-tmn

So profitieren Sie von den gesunkenen Strom- und Gaspreisen


14. November 2023 - Nach dem Preisschock von 2022 pendeln sich die Strom- und Gaspreise momentan wieder auf moderatem Niveau ein. Vielleicht ist es jetzt Zeit für einen günstigeren Tarif?

Die Strompreise für Neukunden sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Strom gibt es derzeit schon für weniger als 30 Cent pro Kilowattstunde. Auch der Gaspreis ist deutlich niedriger als im Vorjahr - mit Tiefstpreisen von unter 10 Cent pro Kilowattstunde laut Verbraucherportal «Finanztip».

Ein Anbieterwechsel kann sich also lohnen. Dabei helfen diese Tipps:

  • Vergleichsportale bieten eine gute Orientierung. Da dort aber nicht immer alle Anbieter zu finden sind, lohnt es sich auch, mit Freunden und Bekannten über deren Erfahrungen zu reden. Manch günstiger lokaler Wettbewerber bleibt sonst möglicherweise unter dem Radar.
  • Darüber hinaus bieten viele Anbieter laut Energieberatung der Verbraucherzentrale unterschiedliche Tarife an. Bedeutet: Verbraucherinnen und Verbraucher können mit einem Tarifwechsel den Anbieter behalten und dennoch Geld sparen.
  • Zudem sollte man sich möglichst zunächst für ein Jahr binden und einen Tarif mit Preisgarantie wählen. So entgeht man einer möglichen ersten Preiserhöhung nach wenigen Monaten.

Wer wechseln möchte, hat in der Grundversorgung laut Bundesnetzagentur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wer einen Sondervertrag hat, wird diesen mit höchstens dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit los. Hat sich der Vertrag nach Ende der Laufzeit stillschweigend verlängert, gilt dasselbe.

Besser dran ist nur, wer seinen ursprünglichen Vertrag erst nach dem 1. März 2022 geschlossen hat. Diese Verträge sind nach stillschweigender Vertragsverlängerung jederzeit mit einmonatiger Frist kündbar.

Hat der Anbieter die Preise erhöht, können Verbraucherinnen und Verbraucher vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Stromverbrauch beachten - Temperatur im Blick halten

Neben einem günstigen Strompreis bestimmt natürlich auch die eigene Verbrauchsmenge über die Rechnungssumme. Wer seine Elektrogeräte schlau benutzt, zahlt weniger.

Grundsätzlich gilt natürlich: Das meiste Geld spart man, indem man seinen Verbrauch so gering wie möglich hält. Dazu gehört laut Energieberatung unter anderem, Wasch- und Spülmaschine nur voll beladen zu nutzen und auf Stand-by-Betrieb bei TV, Computer & Co. zu verzichten.

Beim Heizen mit Gas spart bereits ein Grad Raumtemperatur weniger bis zu sechs Prozent Heizkosten. Wer also von 21 auf 20 Grad herunterschaltet, senkt die Heizrechnung.

Und das an einer Stelle der Wohnung gleich doppelt: in der Küche. Ist es hier kühler, brauchen auch Kühl- und Gefriergeräte weniger Strom. Laut Initiative Hausgeräte+ sind hier pro Grad Raumtemperatur weniger Einsparungen von sechs Prozent auch beim Kühlschrank oder drei Prozent beim Gefriergerät drin. (dpa)






„Teile der Politik scheinen die Funktion des (Wohn-)Immobilienmarktes immer noch nicht verstanden zu haben. Selbst gutgemeinte regulative Eingriffe haben noch nie mehr Wohnraum geschaffen. Und dieser ist dringend nötig. Bauen ist und bleibt die beste Mietpreisbremse.“


Carl-Christian Franzen, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord in Hamburg


Marijan Murat/dpa

Strom- und Gas-Grundversorger kündigen Preissenkungen an


14. November 2023 - Viele Grundversorger senken im Dezember und Januar die Preise für Strom und Gas. Einige erhöhen sie aber auch. Zuletzt hatte jeweils knapp ein Viertel der Haushalte einen Grundversorgungstarif.

Zahlreiche Grundversorger haben für Dezember und Januar Preissenkungen für Strom und Gas angekündigt. Davon profitieren dürften Millionen Haushalte. Für Strom seien bisher 83 Preissenkungen um durchschnittlich 12 Prozent angekündigt worden, berichtete das Vergleichsportal Verivox am Dienstag. Fünf Versorger hätten allerdings auch Erhöhungen angekündigt, im Schnitt um 2 Prozent.

Daraus ergibt sich laut Verivox insgesamt ein künftiger Durchschnittspreis in der örtlichen Grundversorgung von gut 46 Cent je Kilowattstunde. Zum Vergleich: Die Strompreisbremse, die nach dem Willen der Bundesregierung noch bis Ende April wirken soll, deckelt den Preis bei 40 Cent. Das Vergleichsportal wies darauf hin, dass in alternativen Tarifen Strom derzeit ab 27 Cent je Kilowattstunde zu haben sei.

Laut dem Vergleichsportal Check24 wurden seit Anfang September insgesamt 202 Fälle von Strompreissenkungen in der Grundversorgung vollzogen oder angekündigt.

Etwa jeder vierte Haushalt im klassischen Grundversorgungstarif

Wie viele Haushalte genau von den Preisänderungen betroffen sind, ist nur näherungsweise zu ermitteln. So befinden sich in den von den Strompreissenkungen betroffenen Gebieten laut Verivox rund 4,7 Millionen Haushalte. 2021 bezogen laut Bundesnetzagentur im Bundesschnitt 24 Prozent aller Haushalte Strom über einen Grundversorgungstarif. Neuere Daten liegen noch nicht vor.

Damit käme man auf eine Zahl von gut 1,1 Millionen Haushalten, die demnächst im Schnitt 12 Prozent weniger für Strom zahlen müssen. In den von Strompreiserhöhungen betroffenen Grundversorgungsgebieten leben nach Angaben des Vergleichsportals rund 900.000 Haushalte. Der Grundversorger ist immer dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom beziehungsweise Gas beliefert. Laut Verivox gibt es bundesweit 800 Strom-Grundversorger.

99 Gas-Grundversorger wollen Preise senken

Bei Erdgas registrierte Verivox in der Grundversorgung für Dezember und Januar bislang 99 angekündigte Preissenkungen, im Schnitt um 15 Prozent. In den davon betroffenen Grundversorgungsgebieten leben nach Angaben des Vergleichsportals 9,5 Millionen Haushalte, von denen im Schnitt jeder zweite eine Gasheizung hat. Auch bei Erdgas lag die Grundversorgungsquote 2021 bei 24 Prozent.

Preiserhöhungen gab es auch hier, und zwar bei zehn Grundversorgern; sie decken ein Gebiet mit rund einer Million Haushalten ab. Verivox ermittelte gut 14 Cent je Kilowattstunde als künftigen Durchschnitts-Gaspreis in der Grundversorgung. Auch dieser Wert liegt über der Gaspreisbremse, die den Preis auf 12 Cent deckelt. Das Vergleichsportal wies darauf hin, dass in alternativen Tarifen Gas derzeit ab 8,5 Cent je Kilowattstunde zu haben sei. Laut Verivox gibt es bundesweit rund 700 Gas-Grundversorger.

Nach Angaben des Vergleichsportals Check24 haben seit Anfang September Gas-Grundversorger in insgesamt 279 Fällen ihre Preise gesenkt oder Preissenkungen angekündigt.

VKU: Regelmäßig viele Preisänderungen zum Jahreswechsel

«Der Jahreswechsel ist regelmäßig ein Zeitpunkt, zu dem Energieversorger ihre Strom- oder Gaspreise anpassen», erklärte ein Sprecher des Stadtwerkeverbandes VKU (Verband kommunaler Unternehmen) in Berlin. Grund seien etwa Änderungen von nicht beeinflussbaren Preisbestandteilen wie Netz- und Messentgelten oder gesetzlichen Umlagen. «Auch wenn die allermeisten Stadtwerke eine langfristige, strukturierte Beschaffung vornehmen, unterscheidet sich im Resultat die Höhe der Kundentarife.»

Die genauen Gründe für Preisanpassungen seien bei jedem Energieversorger individuell. «Eine wichtige Rolle spielt dabei die Einkaufstrategie – konkret: welche Mengenanteile früher oder später eingekauft werden.» Derzeit komme die Entspannung an den Energiemärkten schrittweise bei den Kunden an. «Die aktuellen Preissenkungen basieren überwiegend auf den im Vergleich zum vergangenen Herbst und Winter gesunkenen Einkaufspreisen.»

Grundversorger haben weiterhin «starke Stellung»

Die Strom-Grundversorger, die oft die Stadtwerke sind, haben in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten laut Bundesnetzagentur eine «starke Stellung»: Neben den 24 Prozent der Haushalte, die sich 2021 in der klassischen Grundversorgung befanden, wurden weitere 37 Prozent der Haushalte über Sonderverträge mit dem Grundversorger versorgt. Bei Gas belief sich der Anteil mit Sonderverträgen des Grundversorgers auf 41 Prozent - plus die 24 Prozent mit klassischen Verträgen.

Während die Preise in der klassischen Grundversorgung normalerweise oft über denen von Sonderverträgen liegen, sorgte die Energiekrise im vergangenen Jahr für eine Besonderheit: «Die Preise der Grundversorger lagen unterhalb der Preise der anderen Vertragsarten», stellte die Bundesnetzagentur am Montag fest. Die Behörde sieht darin den Hauptgrund für die deutlich gesunkene Zahl der Lieferantenwechsel von Haushaltskunden bei Strom und Gas.

Anzahl Lieferantenwechsel während Energiekrise gesunken

Die Zahl der Strom-Lieferantenwechsel bei Haushaltskunden war 2022 um rund 16 Prozent auf gut vier Millionen Wechsel gesunken. Dabei wechselten knapp drei Millionen außerhalb von Umzügen. 8,2 Prozent der Haushaltskunden wechselten ihren Stromlieferanten. 2021 lag die Quote noch bei 9,7 Prozent.

Die Zahl der Gas-Lieferantenwechsel bei Haushaltskunden ging 2022 um rund ein Drittel auf knapp 1,2 Millionen zurück. Etwa 940.000 Haushalte wechselten dabei außerhalb von Umzügen. Die Wechselquote lag bei 8,9 Prozent (2021: 12,9 Prozent). Bei Gas kamen als Gründe für die gesunkene Wechselquote laut Bundesnetzagentur auch die stark schwankenden und zeitweise explosionsartig gestiegenen Gasgroßhandelspreise hinzu. Eine Rolle spielte demnach auch eine allgemeine Unsicherheit in Bezug auf die Versorgungssicherheit. (dpa)




Christin Klose/dpa-tmn

Riskant: Mietbürgschaft setzt Vertrauen und Kapital voraus


14. November 2023 - Wollen Vermieter auf Nummer sicher gehen, verlangen sie einen Bürgen. Der muss einspringen, wenn der Mieter nicht mehr zahlt. Dabei gehen Bürgen ein großes finanzielles Wagnis ein.

Wer eine Wohnung mietet, zahlt in der Regel Kaution. Das Geld sichert Eigentümer gegen Schäden ab, die der Mieter an der Immobilie verursachen könnte. Manchmal verständigen sich beide Seiten aber auch auf eine Mietbürgschaft: Dabei garantieren etwa Eltern, Freunde oder Verwandte die Mietzahlung, falls der Mieter diese nicht begleicht.

In Ballungsgebieten sind Mietbürgschaften an der Tagesordnung: Sie stellen für Vermieter eine zusätzliche Sicherheit dar. Beim Konkurrenzkampf auf dem Wohnungsmarkt kann das Stellen eines Bürgen für Mieter also Vorteile bringen.

Mehr noch: Für Menschen mit geringem oder unregelmäßigem Einkommen ist es oftmals sogar die einzige Möglichkeit, an eine Wohnung zu kommen - oder an eine Gewerbeimmobilie für die berufliche Selbstständigkeit. So sei bei Auszubildenden, Freiberuflern, Gründern und Studenten das Stellen einer Bürgschaft total üblich, sagt Anja Franz vom Mieterverein München.

Bürgen gehen finanziell ins Haftungsrisiko

Vielfach bürgen Eltern. Bei allem Willen, den Nachwuchs zu unterstützen, sollten sie die Übernahme der Zahlungsverpflichtung gut bedenken. Denn: «Bürgen stehen komplett für alles ein, was mit dem Mietverhältnis zu tun hat», sagt Erik Uwe Amaya, Direktor des Eigentümerverbands Haus & Grund Rheinland/Westfalen.

Sie haften nicht nur komplett für Mietausfälle, sondern auch für offene Nebenkosten, Zinsen auf Mietausfälle und Schadenersatz bei Beschädigungen. Darüber hinaus übernehmen Bürgen auch Anwalts- und Gerichtskosten, wenn der Streit mit dem Vermieter eskaliert - und im schlimmsten Fall eine Räumungsklage ins Haus steht.

Wer zusätzlich zur Bürgschaft die Mietkaution gezahlt hat, verliert diese unter Umständen auch noch. Es handelt sich also um ein großes finanzielles Wagnis, das viel Vertrauen voraussetzt.

«Leistet der Mieter selbst gar keine Zahlungen mehr und eine Räumungsklage läuft, summieren sich leicht 15 Monate Miete», rechnet Rechtsanwältin Beate Heilmann vor. «Man sollte nur bürgen, wenn man über das Geld verfügt, um für den Mieter einzuspringen», sagt Heilmann, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.

Vertrauen ist gut, Vorsicht ist besser

Bei Garantien für Fremde rät Heilmann wie Amaya zu äußerster Zurückhaltung. Außenstehende könnten nicht überblicken, «wie redlich jemand ist und ob er grundsätzlich bereit und fähig ist, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Da könnte es Bürgen schnell treffen», so die Rechtsanwältin.

Wie häufig Bürgen solche Ausfälle kompensieren müssen, ist mangels Statistik unklar. Es existieren lediglich grobe Annahmen. Mieterschützerin Franz geht davon aus, dass es wenig Ausfälle gibt. Eigentümervertreter Amaya und Rechtsanwältin Heilmann tendieren in die gleiche Richtung. Mit der Einschränkung, dass es erfahrungsgemäß in gewerblichen Mietverhältnissen öfter passiert als bei Wohnungen.

Konkretere Angaben gibt es nur für Kautionsbürgschaften. Die sich anders als die Mietbürgschaft nicht auf die regelmäßige Mietzahlung, sondern auf die Kaution beziehen. Banken und Versicherungen, die solche Bürgschaften anbieten, schätzen, dass in rund zehn Prozent der Fälle die bürgenden Institute einspringen müssen.

An Bedingungen geknüpft: Kaution plus Bürgen stellen

Nach dem Wohnungsmietrecht dürfen Eigentümer übrigens keine zusätzliche Mietbürgschaft fordern, wenn sie eine Kaution verlangen. Beides zusammen wäre eine unzulässige Übersicherung von Ansprüchen. «Entscheiden Eigentümer sich für die Bürgschaft, sollten sie auf die Barkaution verzichten», sagt Uwe Erik Amaya.

Auf Umwegen ist die Doppel-Sicherung dennoch möglich. «Die Konstruktion ist zulässig, wenn Mieter die Bürgschaft von sich aus freiwillig anbieten», erläutert Heilmann.

In Anbetracht des engen Wohnungsmarkts handelt es sich wahrscheinlich eher um freiwilligen Zwang. Im Streitfall müssen Vermieter jedoch nachweisen, dass Wohnungsinteressenten und ihre Bürgen die Zusatzabsicherung von sich aus angeboten haben.

Fazit: Wer eine Bürgschaft unterschreibt, geht eine Zahlungsverpflichtung ein - sie kann Bürgen an ihre finanziellen Grenzen bringen. Daher sollten die das gewagte Unterfangen allenfalls zugunsten von sehr vertrauten, verlässlichen Menschen in Erwägung ziehen. Das sind meistens die eigenen Kinder und Eltern. (dpa)




Andrea Warnecke/dpa-tmn

Handwerkernotdienste: Diese 7 Tipps schützen vor Abzocke


13. November 2023 - In einer psychischen Ausnahmesituation tun Menschen mitunter Dinge, die Sie mit etwas Abstand womöglich anders entscheiden würden. Ein wenig Vorbereitung hilft, um im Notfall besser zu reagieren.

Ausgesperrt? Wasserrohrbruch? Verstopfte Toilette? In Situationen wie diesen hoffen Betroffene auf schnelle Hilfe. Handwerkernotdienste versprechen diese. Doch unter vielen seriösen Anbietern wittern auch schwarze Schafe ihre Chance, stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fest. Sie wollen sich ihre Dienste mit horrenden Preisen vergolden lassen, die überrumpelte Kunden zunächst zahlen.

Damit Ihnen das nicht passiert, hält die Verbraucherzentrale Tipps bereit, die Sie in der Notsituation befolgen sollten:

1. Hinterlegen Sie einen Zweitschlüssel bei Freunden oder Familienmitgliedern, um sich gegen das Aussperren aus der eigenen Wohnung zu schützen.

2. Suchen Sie sich schon vorbeugend seriöse Anbieter am Wohnort, deren Kosten transparent einsehbar sind. Speichern Sie diese Nummern im Handy oder deponieren Sie die Notiz in der Geldbörse oder unter der Fußmatte.

3. Scrollen Sie bei der Recherche in Suchportalen lieber etwas runter. Manche unseriöse Anbieter landen mit gekauften Anzeigen weit oben bei den Suchergebnissen.

4. Ein fehlendes Impressum oder identische Seiten einer Firma mit unterschiedlichen Ortsangaben können ein Hinweis auf unseriöse Anbieter sein. Dann besser Finger weglassen.

5. Klären Sie direkt am Telefon, woher der Anbieter kommt. Lokale Notdienste haben kürzere Anfahrten und sind daher oft günstiger als überregional tätige. Apropos Kosten: Fragen Sie nach, mit welchem Preis Sie rechnen können.

6. Unterschreiben Sie nur Rechnungen, deren Einzelpositionen Sie nachvollziehen können und tatsächlich durchgeführt wurden. Nicht erfolgte Leistungen sind zu streichen. Sie müssen die Rechnung auch nicht sofort begleichen, eine Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.

7. Werden Sie bedroht? Rufen Sie Nachbarn als Zeugen und informieren Sie die Polizei. Nötigung ist strafbar. (dpa)






„Der Staat kommt jungen Menschen bei der Wohnungsfinanzierung nicht genug entgegen. Helfen würden Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer. Bund und Länder sind hier in der Pflicht. Es braucht mehr Anreize, damit sich mehr Menschen diesen Schritt trauen.“   


Prof. Dr. Michael Voigtländer, Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW)



Christin Klose/dpa

Hydraulischer Abgleich: Gut fürs Konto und fürs Klima


9. November 2023 - Energie und Kosten sparen mit hydraulischem Abgleich - jedes dritte Wohngebäude profitiert bereits von der staatlich geförderten Maßnahme. Vor allem bei Altbauten sehen Experten noch Aufholbedarf.

Ein wichtiger Schritt hin zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz in den eigenen vier Wänden ist der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage. Bei 31 Prozent der 15,5 Millionen zentral beheizten Wohngebäude in Deutschland wurde diese Maßnahme umgesetzt, so eine aktuelle Auswertung der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online.

Während über die Hälfte (56 Prozent) der Neubauten bereits über ein optimiertes Heizsystem verfüge, bestehe bei älteren Bauten hingegen Aufholbedarf - hier sei erst ein Drittel entsprechend ausgestattet: «Unterm Strich lassen weiterhin über 10 Millionen Gebäude in Deutschland dieses Potenzial ungenutzt.»

Durch den Abgleich spart man Energie ein

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass genau die Menge an Heizungswasser durch die Heizkörper fließt, die tatsächlich benötigt wird. So kann der Heizenergieverbrauch laut der Experten durchschnittlich um 10 Prozent reduziert werden.

Hauseigentümer können demnach mit einem solchen Abgleich im Durchschnitt 190 Euro pro Jahr sparen. Die Kosten für die Maßnahme können sich dadurch bereits nach rund fünf Jahren amortisieren. Bis zu 20 Prozent können durch staatliche Förderungen abgedeckt werden.

Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent der Kosten gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Programmteil Einzelmaßnahmen, fünf Prozent Förderung gibt es extra, wenn die Maßnahme in einem ein höchstens 15 Jahre alten Sanierungsfahrplan enthalten ist. Dadurch sollen Energieverschwendung und CO2-Emissionen gesenkt werden. Optional kann ein zertifizierter Energieberater bei der Planung helfen.

Die Energieverschwendung in Gebäuden, wo noch kein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde, beträgt laut co2online jährlich 30 Terawattstunden Energie, was über 3 Milliarden Euro Heizkosten entspricht. Zudem würden rund acht Millionen Tonnen CO2-Emissionen freigesetzt. (dpa)




Bernd Weißbrod/dpa

Deutschland beim Umbau des Strommarktes nur Mittelmaß


9. November 2023 - Der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien in Deutschland soll bis 2030 auf 80 Prozent steigen. Doch beim Umbau des Strommarkts gibt es noch viel zu tun - viele andere Länder schneiden laut einer Studie besser ab.

Beim Umbau des Strommarktes schneidet Deutschland im europäischen Vergleich nur mittelmäßig ab. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des britischen Fachverbands für erneuerbare Energien - Association for Renewable Energy and Clean Technology - zusammen mit dem Energiemanagementunternehmen Eaton.

Die Experten bewerteten und verglichen die Rahmenbedingungen für die Energiewende weg von fossilen Brennstoffen in 14 europäischen Ländern. Demnach landet Deutschland auf einer Skala von 1 bis 6 im unteren Mittelfeld auf Stufe 4 gemeinsam mit Italien und Spanien. Damit hat sich die Bundesrepublik etwas verbessert. So sei etwa hierzulande die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende groß. Im Ranking werden aber nur Griechenland, die Schweiz und Schlusslicht Polen in schlechteren Klassen eingestuft. Führend war wie in den Vorjahren Norwegen vor Dänemark, Finnland und Schweden.

Beim «Energy Transition Readiness Index» werden die Länder hinsichtlich der gesellschaftlichen Unterstützung für die Energiewende, ihrer Fähigkeit, neue Technologien und Geschäftsmodelle zu nutzen sowie der Flexibilität des Energiemarktes bewertet.

Wärmepumpen relativ wenig verbreitet

So stellten die Autoren unter anderem fest, dass die Verbreitung von intelligenten Stromzählern («Smart Meter») in Deutschland mit einem Prozent «äußerst gering» sei - in nordischen Ländern wie Dänemark liege die Durchdringung bei bis zu 100 Prozent. Die vernetzten Messgeräte für Wärme oder Strom übertragen Verbrauchsdaten automatisch an Anbieter und machen sie auch für Nutzer sichtbar.

Wärmepumpen seien zudem in Deutschland relativ wenig verbreitet, hieß es. «Hierzulande kommen auf 1000 Haushalte lediglich 38 Geräte, während es in Norwegen 625, in Schweden 503 und in Finnland 438 sind.» Zu den Fortschritten zählen die Autoren hingegen, dass Deutschland neben Großbritannien eine der größten Verbesserungen bei der Attraktivität für Investoren zu verzeichne habe.

Mit dem schrittweisen Ausstieg aus Kohle und Gas müssen Netzbetreiber die schwankende Energieerzeugung etwa aus Wind und Strom mit dem Bedarf in Einklang bringen. Flexibilität sei für die Netzstabilität unerlässlich, hieß es. Dafür müssten Stromspeicher gefördert werden.

Deutschland hat von allen untersuchten Ländern den größten Strommarkt. Länder wie Norwegen und Schweden deckten ihren Bedarf mit erneuerbaren Energien prozentual besser ab, obwohl Deutschland den meisten Strom aus erneuerbaren Energien produziere. Im vergangenen Jahr betrug der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Stromverbrauch 45 Prozent, nach 41 Prozent 2021. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 80 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen. In der Studie wird der Stromverbrauch 2030 auf 658 Terawattstunden (TWh) geschätzt. Für das 80-Prozent-Ziel müsse die erneuerbare Erzeugung um 276 TWh steigen. (dpa)





11 Tipps, um Heizkosten zu sparen


8. November 2023 - Die nächste Heizkosten-Abrechnung wird nach dem Rekordniveau in 2022 wieder etwas moderater ausfallen. Trotzdem besteht bereits Monate vor der Abrechnung ausreichend Zeit, um sparsamer zu heizen. Oft reichen Änderungen der Gewohnheiten aus. Mit vielen kleinen Handgriffen können die Kosten erheblich gesenkt werden. 



Georg Hochmuth/dpa

Immobilien-Tycoon Benko gibt Macht bei Signa an Sanierer ab


8. November 2023 - Der Milliardär René Benko hatte seine Immobiliengruppe mit Hilfe niedriger Zinsen und finanzstarker Investoren aufgebaut. Zuletzt häuften sich die Negativmeldungen. Nun übernimmt ein Sanierer das Ruder.

Schon als 17-Jähriger verdiente René Benko beim Ausbau von Dachböden in seiner Heimatstadt Innsbruck gutes Geld. Später folgte ein märchenhafter Aufstieg zum Immobilien-Tycoon, der mit Wolkenkratzern, Einkaufszentren und anderen Gebäuden in Toplagen zum Superreichen aufstieg.

Auf 5,6 Milliarden Euro schätzt das US-Magazin Forbes das Vermögen des heute 46-Jährigen. In Zeiten extrem niedriger Zinsen lief sein Geschäft glänzend. Nun ist seine vor rund 20 Jahren gegründete Signa-Gruppe angeschlagen. Am Mittwoch gab Benko auch unter dem Druck der Mitgesellschafter seine Macht an den deutschen Sanierer Arndt Geiwitz ab.

Wie das Unternehmen bekanntgab, tritt Benko als Vorsitzender des Beirates der Signa-Holding zurück. Geiwitz übernehme auch den Vorsitz des Gesellschafter-Komitees und werde die Restrukturierung der Immobilien- und Handelsholding verantworten. «Dies ist in der derzeitigen Situation die beste Lösung für das Unternehmen, seine Partner, Investoren sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter», sagte Benko laut Mitteilung. Es gelte nun, Vertrauen wiederherzustellen. Das Immobilienportfolio von Signa bleibe einzigartig. Alle Beteiligten seien gefordert, Signa jetzt zu unterstützen.

Der Elbtower in Hamburg

Geiwitz sagte, das Unternehmen brauche Ruhe und Ordnung. Es gelte, langfristige Lösungen zu finden. «Es ist daher verantwortungsvoll wie geboten, jetzt eine umfassende Konsolidierung für das Unternehmen einzuleiten.» Die Qualität des Immobilien-Portfolios sowie die der geplanten Projekte insbesondere in Deutschland sei sehr gut.

Signa baut etwa in Hamburg den 245 Meter hohen Elbtower. Zur Unternehmensgruppe gehört auch der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof, der bereits zwei Insolvenzverfahren hinter sich hat. Das jüngste Verfahren wurde unter Geiwitz’ Führung durchgeführt.

Höhere Zinsen, höhere Kosten

Die Immobilienbranche hat seit dem Beginn des Ukraine-Krieges mit gestiegenen Bau- und Energiekosten sowie höheren Zinsen zu kämpfen. Wegen der gestiegenen Zinsen kam es bei der Gesellschaft Signa Prime Selection im Vorjahr zu einer Abwertung von 1,17 Milliarden Euro. Davon waren vor allem Immobilien in Deutschland betroffen, wie aus dem Konzernabschluss der Luxusimmobilienholding hervorgeht.

Signa habe weitere externe Berater engagiert, um mit Hochdruck alle Geschäftsbereiche zu überprüfen sowie ein ganzheitliches Konzept für die Gruppe zu erarbeiten, hieß es.

Benkos Miteigentümer der Holding hatten den Milliardär nach Angaben des österreichischen Gesellschafters Hans Peter Haselsteiner aufgefordert, die Macht über das Firmengeflecht aufzugeben, nachdem sich Probleme in verschiedenen Sparten und bei diversen Projekten häuften. So meldete die Signa-Sportartikelsparte im Oktober Insolvenz an. Der Bau des Elbtowers wurde unterbrochen.

Der 46-jährige Benko hatte seine Unternehmensgruppe auch mit Hilfe finanzstarker Investoren aufgebaut. Zu den Miteigentümern der Signa-Holding gehörten bislang die Stiftung der österreichischen Bauunternehmerfamilie Haselsteiner (Strabag) und Ernst Tanner, der Verwaltungsratspräsident des Schweizer Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli. An Signa Prime Selection ist unter anderem der Logistikunternehmer Klaus-Michael Kühne beteiligt.

In Österreich hatte die Signa-Gruppe zuletzt das operative Geschäft der Möbelgruppe Kika/Leiner verkauft. Der Händler meldete kurz darauf Insolvenz an.




Fabian Sommer/dpa

Umweltverbände: Wärmegesetz verliert Anspruch an Klimaschutz


6. November 2023 - Das Heizungsgesetz ist beschlossen, bald will die Bundesregierung auch ein Wärmeplanungsgesetz auf den Weg bringen. Nach Änderungen am Entwurf haben Umweltverbände zahlreiche Bedenken.

Mehrere deutsche Umweltverbände haben den aktuellen Entwurf zum Wärmeplanungsgesetz der Bundesregierung kritisiert. Durch mehrere Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf habe der aktuelle «den Anspruch an Klimaschutz verloren», teilten die Verbände in einem gemeinsamen Papier mit.

Das Papier wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem Naturschutzbund (Nabu), dem Deutschen Naturschutzring (DNR) sowie dem World Wildlife Fund (WWF) verfasst. Die Verbände kritisieren unter anderem, dass das Gesetz nicht für eine Wärmewende ausreichen würde, die mit dem Ziel im Einklang stehe, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.

So sei das Ziel des ursprünglichen Gesetzentwurfs, bis 2030 mindestens 50 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien zu erzeugen, auf 30 Prozent herabgesetzt worden. Zudem gebe es zahlreiche Ausnahmeregelungen und Möglichkeiten zur Fristverschiebung für die Kommunen, die das Gesetz ineffektiv machten. Außerdem sehe der Entwurf keine Bußgelder bei Nichteinhaltung der Vorgaben vor.

Was will das Gesetz?

Das Wärmeplanungsgesetz, das im Bauministerium von Klara Geywitz (SPD) entsteht, soll das bereits beschlossene Heizungsgesetz ergänzen.

Erst wenn eine Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist - wobei es Übergangsfristen gibt. Nur in Neubaugebieten gilt bereits ab 2024 die Pflicht, dass nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.

Für Bestandsbauten soll die kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein. Nach dem Gesetzentwurf sollen Großstädte spätestens bis zum Mitte 2026 einen Wärmeplan erstellen, kleinere Städte bis zum Mitte 2028. Bürger sollen dann wissen, ob ihr Stadtteil an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird oder ob sie etwa über den Einbau einer Wärmepumpe für eine klimafreundliche Heizung sorgen müssen.

Heute soll die zweite Anhörung zum Wärmeplanungsgesetz im Bauausschuss stattfinden. (dpa)




Marcel Kusch/dpa

Vonovia verkauft Wohnungen - Milliardenerlös erzielt


3. November 2023 - Der Wohnimmobilien-Riese Vonovia räumt weiter auf. Der Verkauf von Wohnungen spült Milliarden in die Kasse - zum Abbau von Schulden. Die Entwicklungen am Immobilienmarkt machen dem Konzern zu schaffen.

Deutschlands größter Wohnimmobilien-Konzern Vonovia kommt beim geplanten Verkauf von Wohnungen voran. Es seien Neubauprojekte für rund 357 Millionen Euro an CBRE Investment Management veräußert worden, teilte der Dax-Konzern am Freitag in Bochum mit.

Ein Teil der Wohnungen befinde sich noch in der Fertigstellung. CBRE, ein Vermögensverwalter von Immobilien erwerbe insgesamt 1200 Wohnungen in Berlin zu einem Preis leicht unter Buchwert. Erst jüngst hatte Vonovia 1213 Wohnungen für 87,8 Millionen Euro an die Stadt Dresden verkauft. Hinzu käme noch die Veräußerung unter anderem von Gewerbeimmobilien.

Zudem will sich Vonovia erneut Geld mit dem Verkauf einer weiteren Beteiligung an einem Immobilienportfolio beschaffen. Vonovia werde rund 30 Prozent am Bestand in Norddeutschland für eine Milliarde Euro an den Finanzinvestor Apollo veräußern. Die etwa 31.000 Wohnungen liegen mehrheitlich in Kiel, Bremen und Lübeck. Das Geschäft soll Ende des Jahres abgeschlossen sein. Apollo hat in diesem Jahr für die gleiche Summe bereits einen Minderheitsanteil an Vonovias Südewo-Portfolio in Baden-Württemberg erworben.

Insgesamt erzielte Vonovia nach eigenen Angaben in diesem Jahr durch Wohnungsverkäufe und den Verkauf von Minderheitsanteilen Erlöse von rund 3,7 Milliarden Euro. Ursprünglich wollte der Dax-Konzern mit den Verkäufen im laufenden Jahr rund zwei Milliarden Euro einnehmen. Vonovia will sich nach jahrelangem Expansionskurs von etwa 66.000 Wohnungen im Gesamtwert von rund 13 Milliarden Euro trennen. Mit dem Verkaufserlös will der Dax-Konzern seine Schulden abbauen.

548.000 Wohnungen in Deutschland, Schweden und Österreich

Derweil lief es im Tagesgeschäft für Vonovia schlechter. Der operative Gewinn ging in den ersten neun Monaten im Jahresvergleich um 8,4 Prozent auf 1,45 Milliarden Euro zurück. Während sich vor allem die Geschäfte mit der Projektentwicklung, dem Verkauf von Wohnungen und zusätzlichen Dienstleistungen schwächer entwickelten, lief es in der Vermietung aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in den Ballungsgebieten deutlich besser.

Die Miete stieg nach Konzernangaben per Ende September im Schnitt konzernweit auf 7,67 Euro pro Quadratmeter - das waren 2,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der Umsatz schrumpfte in den neun Monaten um 8,1 Prozent auf 4,2 Milliarden Euro zu. Unter dem Strich stand in dem Berichtszeitraum wegen milliardenschwerer Abwertungen des Immobilienportfolios im ersten Halbjahr ein Verlust von 3,8 Milliarden Euro. Im Vorjahr hatte Vonovia noch einen Gewinn von 2,2 Milliarden Euro ausgewiesen. Die Jahresziele bestätigte das Unternehmen.

Vonovia wuchs in den vergangenen Jahren der Niedrigzinsphase vor allem über Zukäufe im In- und Ausland kräftig. Dazu profitierte der Konzern von steigenden Mieten in Großstädten und Neubauten. 2021 übernahm Vonovia Deutschlands zweitgrößten Vermieter Deutsche Wohnen. Insgesamt besitzt der Konzern als Europas größtes privates Wohnungsunternehmen rund 548.000 Wohnungen in Deutschland, Schweden und Österreich. (dpa)




Kai Remmers/dpa-tmn

Laub und Regen in der Rinne - Wasserschäden verhindern


3. November 2023 - Rot, Gelb, Braun: Schön, wie das Herbstlaub fällt. Aber manchmal ungünstig für alle, die ein Haus haben: Das Laub kann die Regenrinne verstopfen. Was jetzt wichtig ist, um Probleme zu vermeiden.

Gerade im Herbst, wenn viel Laub fällt, sollte man darauf achten, dass die Regenrinnen sowie Abfluss- und Fallrohre frei sind. Denn sind die Rohre verstopft, kann es zu einem Wasserschaden kommen, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

Rechtlich sind Hausbesitzer und Vermieterinnen dafür zuständig. Sie müssen dafür sorgen, dass das Regenwasser über die Rohre abfließen kann. Fallen für die Reinigung regelmäßig Kosten an, dürfen Vermieter diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Das gilt jedoch nicht, wenn Kosten für ein plötzlich verstopftes Fallrohr anfallen - diese müssen Eigentümer selbst tragen.

Vorbeugende Maßnahmen treffen

Damit die Regenrinne bei heftigen Schauern nicht überläuft oder nicht ein verstopftes Rohr platzt, sollten Eigentümer rechtzeitig handeln. Dazu gehören neben der regelmäßigen Kontrolle und Reinigung auch vorbeugende Maßnahmen: So sollte man prüfen, ob das Fallrohr gut im Entwässerungsrohr steckt, das in den Boden führt.

Zudem gibt es zum Beispiel spezielle Gitter oder Laubsiebe, die man an der Regenrinne anbringen kann. Dadurch rutschen die Blätter ab und in der Rinne können gar nicht erst größere Mengen an Laub und Schmutz landen.

Andernfalls drohen Probleme: Denn größere Mengen Laub können eine undurchdringliche Schicht bilden - dann sucht sich das Regenwasser eigene Wege und läuft etwa an der Hauswand herunter.

Dies könnte zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden an der Fassade, dem Dach und der Dämmung führen, so die Verbraucherschützer. Feuchte Wände und Schimmel sind mögliche Folgen. (dpa)




Britta Pedersen/dpa-tmn

Sturmschäden: Wann Sie Handwerkerkosten absetzen können


3. November 2023 - Wer Sturmschäden durch Handwerker beseitigen lässt, kann die Kosten dafür möglicherweise zum Teil von der Steuer absetzen. Was Sie dazu wissen müssen.

Die Kosten für Handwerker oder Dienstleister kann man unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Das gilt zum Beispiel, wenn die Handwerker nach einem Sturm Schäden an einem privat genutzten Wohnhaus reparieren.

Wer Handwerker beauftragt, kann einen Teil der Kosten dafür in seiner Einkommensteuererklärung angeben und so die Steuerermäßigung beantragen. Darauf macht Jana Bauer aufmerksam, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Die Rechnung niemals bar bezahlen

Wichtig: Es muss eine Rechnung vorliegen, die im Idealfall per Überweisung beglichen worden ist. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Berücksichtigt werden zudem nur Kosten für die Arbeitsleistung, Anfahrt sowie Ausgaben, die für Maschinenstundensätze in Rechnung gestellt wurden. Materialkosten kann man hingegen nicht absetzen.

Der Steuerbonus berücksichtigt 20 Prozent der Kosten und ist bei 1200 Euro im Jahr gedeckelt. «Dieser Maximalbetrag gilt jedoch nicht für jede Maßnahme einzeln», so Bauer. Stattdessen gilt er für alle Handwerkerleistungen, die in einem Haushalt innerhalb eines Jahres angefallen sind.

Was gilt, wenn die Versicherung zahlt?

Reguliert eine Versicherung den Schaden, darf man für diese Maßnahme keinen Steuerbonus beantragen. Der Grund, so Bauer: «Mit dem Ausgleich der Kosten durch die Versicherung ist der Steuerpflichtige finanziell nicht belastet und deshalb steht ihm auch keine Entlastung über die Einkommensteuer zu.» Dann ist nur zulässig, dass man den Steuerbonus in Höhe des eigenen Selbstbehalts beantragt.

Bei vermieteten Immobilien gilt übrigens etwas anderes: Fallen Handwerkerkosten an, können Vermieter die Ausgaben in ihrer Steuererklärung nur als Werbungskosten angeben. (dpa)




Pablo Martinez Monsivais/AP/dpa

Forderung aus Nebenkostenabrechnung kann verfallen


2. November 2023 - Kommt Ihr Vermieter immer auf den letzten Drücker mit der Betriebskostenabrechnung auf Sie zu? Das muss nicht unbedingt ein Nachteil sein. Kommt er zu spät, verfallen mögliche Nachzahlungsansprüche.

Sofern es nicht bereits passiert ist, dürften bei vielen Mieterinnen und Mietern in den nächsten Tagen und Wochen die Nebenkostenabrechnungen für das Vorjahr ins Haus flattern. Aufgrund der 2022 stark gestiegenen Energiepreise könnten hier und da saftige Nachzahlungen warten. Verpassen es Vermieter allerdings, rechtzeitig Bilanz zu ziehen, verpuffen die Forderungen.

Abrechnung muss spätestens alle zwölf Monate kommen

Simone Marustzök vom Deutschen Mieterbund (DMB) weist darauf hin, dass Vermieter spätestens alle zwölf Monate abrechnen müssen. Eine Abrechnungsperiode sei dabei typischerweise das Kalenderjahr. In diesem Fall muss die Abrechnung von 2022 spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beim Mieter sein. «Denkbar sind aber auch andere zwölfmonatige Zeitabschnitte», sagt Marustzök - etwa vom 1. Oktober bis 30. September. Dann muss das Vorjahr entsprechend bis zum 30. September des Folgejahres aufgearbeitet sein.

Nachforderungen verfallen, Guthaben nicht

Halten sich Vermieter nicht an diese Frist, können sie im Nachgang auch keine Nachforderung mehr stellen. Eine mögliche Nachzahlung müssen Mieterinnen und Mieter dann also nicht mehr leisten. Es gibt allerdings Ausnahmen: Haben Vermieter die verspätete Abrechnung nicht selbst verschuldet, zum Beispiel weil ein gemeindlicher Gebührenbescheid - etwa zur Grundsteuer - verzögert eingetrudelt ist, dürfen sie laut Gesetz trotzdem abrechnen.

Übrigens: Nur weil ein Vermieter die Frist zur Abrechnung verpasst, entbindet ihn das nicht von seiner grundsätzlichen Pflicht, die Schlussrechnung zu erstellen. Das müsse er trotzdem machen, sagt Marustzök. Immerhin könnte dabei herauskommen, dass die monatlichen Vorauszahlungen der Mieters die tatsächlich angefallenen Kosten übersteigen. Und im Gegensatz zu Nachzahlungsansprüchen kann ein Guthaben nicht verfallen. (dpa)




Pablo Martinez Monsivais/AP/dpa

US-Notenbank lässt weitere Zinserhöhungen offen


2. November 2023 - Der US-Leitzins ist auf dem höchsten Stand seit 20 Jahren - aber die Verbraucher geben trotzdem munter Geld aus. Die Notenbank Fed setzt ihre Zinserhöhungen aus und will bis Dezember die Lage beobachten.

Die US-Notenbank Federal Reserve signalisiert, dass sie am Ende ihrer steilen Serie von Preiserhöhungen angekommen sein könnte. Sie ließ den Leitzins bei der zweiten Entscheidung in Folge unverändert. Notenbankchef Jerome Powell bekräftigte zwar abermals, dass weitere Anhebungen möglich seien, um die weiterhin hohe Inflation zu bändigen. Doch zugleich sagte er, allmählich werde das Risiko, die Geldpolitik zu sehr zu verschärfen, ähnlich hoch, wie zu wenig zu unternehmen. In den vergangenen eineinhalb Jahren sei man eher nur besorgt gewesen, die Zinsen nicht schnell genug zu erhöhen.

Der Leitzins bleibt damit in der Spanne von 5,25 bis 5,5 Prozent - dem höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren. Powell betonte zugleich, dass die Frage von Zinssenkungen sich aktuell nicht stelle. Die Federal Reserve frage sich eher, ob sie weiter erhöhen sollte. Man habe aber noch nichts zu künftigen Zinsschritten entschieden. Powell verwies darauf, dass es bis dahin neue Daten zum Arbeitsmarkt und zur Inflation geben werde.

Die Federal Reserve (Fed) hatte den Leitzins im Kampf gegen die hohe Inflation innerhalb von 16 Monaten elf Mal angehoben - zuletzt im Juli um 0,25 Prozentpunkte. Es ist eine der schnellsten und schärfsten Zinsanhebungsperioden in ihrer Geschichte.

Die Notenbanker legten dann im September aber eine Pause ein - so wie zuvor schon im Juni. Mit der Entscheidung vom Mittwoch ist es das erste Mal seit Anfang vergangenen Jahres, dass die Fed den Leitzins bei zwei Sitzungen nacheinander unverändert lässt.

Abwägen zwischen Inflationsrisiko und Abkühlung der Konjunktur

Die Federal Reserve wägt bei ihren Entscheidungen zwischen dem Inflationsrisiko und der Gefahr einer zu starken Abkühlung der Konjunktur ab. Höhere Zinsen bremsen den Preisanstieg - aber auch die Verbraucherausgaben, die die tragende Säule der US-Wirtschaft sind. Denn damit wird es unter anderem teurer, Häuser oder Autos auf Kredit zu kaufen.

Seit März 2022 hob die Fed den Leitzins um mehr als fünf Prozentpunkte an. Die rasante Inflation war unter anderem vom Anstieg der Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ausgelöst worden. Powell bekräftigte, dass es weiterhin ein zentrales Ziel der Fed sei, die Teuerung langfristig auf die Marke von zwei Prozent zu bringen. Hohe Inflation höhle die Kaufkraft aus und schade den Verbrauchern, sagte er.

Jüngste Wirtschaftsdaten zeigten, dass die Inflation zwar weiter höher als von der Fed angepeilt ist, sich aber abschwächt - und das Wirtschaftswachstum zugleich hoch ist. Das ist aus Sicht einiger Experten eine eher ungewöhnliche Situation. Powell nannte die US-Wirtschaft «überraschend robust». Dass man Fortschritte im Kampf gegen die Inflation ohne einen für Zinsanhebungen üblichen Anstieg der Arbeitslosigkeit erzielt habe, sei ein «historisch ungewöhnliches Ergebnis».

BIP stieg im Sommer um 4,9 Prozent

Die Erholung der Wirtschaft von der Corona-Pandemie habe neue Faktoren ins Spiel gebracht, was diesen wirtschaftlichen Zyklus einzigartig mache, sagte Powell. Die Menschen gäben weiter Geld aus, betonte er. Es seien viele neue Jobs geschaffen worden, die frei verfügbaren Einkommen stiegen, das steigere auch die Ausgaben, was weitere Arbeitsplätze finanziere.

Ungeachtet der hohen Zinsen stieg das Bruttoinlandsprodukt im Sommer im Vergleich zum Vorquartal auf das Jahr hochgerechnet um 4,9 Prozent. Das war das stärkste Wachstum der weltgrößten Volkswirtschaft seit sieben Quartalen. Volkswirte hatten im Schnitt nur ein Wachstum um 4,5 Prozent erwartet.

Der Boom der US-Wirtschaft birgt das Risiko, dass die Inflation wieder Fahrt aufnehmen könnte. Die Frage für die Zukunft ist nun, ob die Fed später weitere Zinsanhebungen für notwendig hält. Noch im September hatte sie für dieses Jahr eine weitere Erhöhung angepeilt, jetzt ließ Powell das offen.

Zuletzt stiegen wieder die Ausfälle bei der Bedienung von Krediten und in Umfragen sprachen mehr Verbraucher von enger werdenden Finanzen. Das könnte darauf hinweisen, dass die Konsumenten-Ausgaben sich möglicherweise auch ohne weitere Zinserhöhungen abkühlen. (dpa)




Alexander Ludwig/dpa-tmn

Förderung in Gefahr: Diese 8 Fehler sollten Sie vermeiden


2. November 2023 - Beim Antrag auf einen Sanierungszuschuss kann einiges schiefgehen. Vor allem mit formalen Fehlern verschenken Hausbesitzer Geld. Ein Überblick zu Dingen, die sie vermeiden sollten.

Die energetische Sanierung ist nach dem Bau eines Hauses der größte finanzielle Kraftakt für Immobilienbesitzer. Der Staat hilft mit Zuschüssen. Doch die wollen korrekt beantragt sein. Ärgerlich, wenn die Förderung an Formfehlern scheitert. Die Tücken stecken zum einen in den Unterlagen. Zum anderen lauern Steuerfallen. Acht Stolpersteine, die Sie umgehen sollten:

1. Zu früh mit der Maßnahme beginnen

Schon mal die Aufträge vergeben oder mit der Maßnahme beginnen, bevor der Antrag auf Zuschuss raus ist? Keine gute Idee. Denn der Förderantrag muss grundsätzlich zuerst gestellt werden, ansonsten wird der Zuschuss versagt. In diese Falle tappen nach Einschätzung von Beratern wie dem Dachverband der Energieberatenden GIH aber viele Eigentümer. Ist der Antrag erfolgreich eingereicht, steht dem Baubeginn nichts mehr im Weg - der Beschluss muss nicht abgewartet werden.

2. Den Zuwendungsbescheid nicht gründlich lesen

Das ist fatal, weil im Dokument steht, was Immobilienbesitzer tun müssen, damit sie am Ende tatsächlich Geld bekommen. Vor allem die beschriebenen Formalia sind unbedingt einzuhalten.

«Tun Sie, was drinsteht. Vergessen Sie nichts», mahnt Martin Brandis, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Er empfiehlt, einen Dritten mitlesen zu lassen. Den Zuwendungsbescheid verschicken die für die Bundesförderung zuständigen Stellen BAFA und KfW, je nachdem, bei wem Eigentümer den Förderantrag einreichen.

3. Die Frist überziehen

Der Zuwendungsbescheid hat ein Verfallsdatum. Bis dahin sind die vorgesehenen Maßnahmen nicht nur auszuführen, sondern auch der Förderstelle nachzuweisen. Die Belege müssen fristgerecht online auf den entsprechenden Seiten von KfW oder Bafa hochgeladen werden.

Bei Verpassen des Zeitpunkts droht der Zuschuss auszubleiben. Kommt das Sanierungsvorhaben nicht voran, beispielsweise weil Handwerker oder Material fehlen, ist eine Fristverlängerung möglich. Sie muss vor Fristablauf beantragt werden.

4. Technische Mindestanforderungen außer Acht lassen

Die Bundeszuschüsse sind an die Erfüllung technischer Vorgaben geknüpft. Die stehen in den Förderbedingungen und unterscheiden sich von Maßnahme zu Maßnahme: Wärmedämmungen für die Fassade müssen zum Beispiel genau festgelegte Eigenschaften aufweisen, Heizungen definierte Energieeffizienzkriterien einhalten.

All das ist zwingend bei der Auftragsvergabe an die Handwerker zu beachten und gilt auch, wenn man selbst das Material beschafft und verbaut. Die Spezifikationen sind für Laien oft schwer zu durchschauen. Entsprechend hoch ist die Versuchung, die Vorgaben nicht zu beachten oder in der Umsetzungsphase etwas zu verändern, etwa aus Kostengründen.

«Abweichungen vom ursprünglichen Plan und den technischen Mindestanforderungen sind zu vermeiden», warnt Verbraucherschützer Brandis. «Sonst ist die Förderung in Gefahr.» Eigentümer, die mit einem Energieeffizienzberater zusammenarbeiten, sollten mögliche Änderungen vorab mit ihm besprechen.

5. Aufpeppen alter Heizungen

Für sie existiert eine Altersgrenze. «Für Geräte, die älter als zwanzig Jahre sind, gibt es keine Optimierung», sagt GIH-Vorstandsmitglied Gerhard Holzapfel. Bedeutet aber auch: Es gibt keine Förderung - Besitzer und Besitzerinnen solcher Heizungen können sich die Antragstellung also sparen.

6. Doppelte Förderung nutzen wollen

Die staatlichen Zuschüsse mitnehmen und zugleich Steuern sparen: das funktioniert nicht. «Steuerermäßigung und Bundesförderung schließen sich gegenseitig aus», sagt Verbraucherschützer Martin Brandis. Eigentümer müssen sich also für eines von beidem entscheiden und vorher durchrechnen, welche Variante sich finanziell mehr lohnt.

Der Steuerbonus beträgt nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) insgesamt 20 Prozent auf höchstens 200 000 Euro, also 40 000 Euro. Er wird verteilt auf drei Jahre in der Einkommensteuererklärung angesetzt. Die Bundesförderung variiert abhängig vom Vorhaben.

7. Falscher Antragsteller

Der Steuervorteil wird ausschließlich Immobilieneigentümern gewährt. Probleme tauchen an zwei Stellen auf. Erstens hat nur Anspruch auf Steuerermäßigung, wer Einkommensteuer bezahlt - «Null Steuer, null Bonus», fasst Brandis zusammen. Der Bonus fällt maximal so hoch aus wie die gezahlte Steuer.

Zweitens profitieren ausschließlich Selbstnutzer, die noch dazu die geplante energetische Sanierung bezahlen, erklärt Jana Bauer vom BVL. Gehört den Großeltern das Haus, aber die darin wohnenden Kinder oder Enkel wollen es energetisch fit machen und das auch finanzieren, wird die Steuerermäßigung dem BVL zufolge nicht gewährt.

Gleiches gilt, wenn Enkel Eigentümer sind, aber Eltern oder Großeltern die Rechnungen für das Update bezahlen. Wegen der hohen Beträge sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Eigentümer beauftragt und bezahlt. Tipp des BVL, um sich in Familienkonstellationen die Förderung zu sichern: Nachdenken über eine Übertragung des Eigentums an denjenigen, der sanieren will.

8. Höchstbeträge überschreiten

Die Fördersummen pro Kalenderjahr sind gedeckelt. Wollen Hausbesitzer mehrere Maßnahmen durchziehen, ist die Grenze schnell übersprungen. Damit sie kein Geld verschenken, können sie energetische Maßnahmen auf zwei Kalenderjahre verteilen.

Fazit: Energetisch sanieren kostet viel Geld. Damit Hauseigentümer möglichst keine Fehler bei der Beantragung von Zuschüssen machen, sollten sie sich helfen lassen. Anlaufstellen sind neben Verbraucherorganisationen die zugelassenen Energieeffizienzberater, Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine. (dpa)




Christin Klose/dpa-tmn

Videoüberwachung: Was Eigentümer:innen dazu wissen müssen


1. November 2023 - Eine Kamera am Hauseingang soll Einbrecher:innen abschrecken. Oder vor Vandalismus schützen. Doch bevor Eigentümergemeinschaften Kameras installieren, sollten sie sich über die Rechtslage genau erkundigen.

Wer eine Video-Anlage installierten will, darf damit nur das eigene Grundstück überwachen. Die Videoaufnahmen dürfen sich also nicht auf fremde Grundstücke, auf öffentliche Wege oder das Sondereigentum einzelner Eigentümer erstrecken. Darauf macht der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam.

Präventionsmaßnahme gegen Einbruch

Oft werden Video-Kameras am Hauseingang, in der Garage oder im Hausflur als abschreckende Maßnahme gegen Einbruch oder Vandalismus montiert. Gehört eine Immobilie mehreren Eigentümer:innen, kann die Eigentümergemeinschaft die bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum theoretisch mit einfacher Mehrheit beschließen.

Der Beschluss sollte sich jedoch nicht nur auf die technische Installation beziehen, sondern auch die Nutzungsregeln enthalten - also genau festlegen, wie die Anlage betrieben werden darf. Zudem wichtig: Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen erfüllt werden.

Wann alle Eigentümer:innen für die Kameras aufkommen müssen

Die Expert:innen empfehlen bei der Entscheidung alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaften einzubeziehen. Denn kommt der Beschluss mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit zustande - also mit mehr als zwei Drittel der Stimmen und mindestens der Hälfte der Miteigentumsanteile, dann gilt: Die Kosten für die Installation und für den Betrieb der Anlage können auf alle Eigentümer:innen verteilt werden. Ansonsten müssten nur die Eigentümer für die Anlage bezahlen, die der Installation zugestimmt haben. (dpa)





Pablo Martinez Monsivais/AP/dpa

US-Notenbank entscheidet über Leitzins - Zinspause erwartet


1. November 2023 - Die US-Notenbank schraubte die Zinsen auf den höchsten Stand in 22 Jahren hoch, um die Inflation in den Griff zu bekommen. Die Wirtschaft boomt trotzdem. Wie entscheidet die Fed heute?

Die US-Notenbank Federal Reserve wird heute ihre Entscheidung zum weiteren Kurs der Geldpolitik bekanntgeben. Analysten gehen davon aus, dass die Notenbank der größten Volkswirtschaft der Welt den Leitzins zum zweiten Mal in Folge unverändert lassen wird.

Damit bliebe er in einer Spanne von 5,25 bis 5,5 Prozent - und damit auf dem höchsten Stand in 22 Jahren. Die Federal Reserve (Fed) hatte den Leitzins innerhalb von 16 Monaten elf Mal angehoben. Sie legte dann im September aber eine Pause ein - so wie zuvor schon im Juni. Es wäre zum ersten Mal seit Anfang vergangenen Jahres, dass die Fed den Leitzins bei zwei Entscheidungen nacheinander unverändert ließe.

Die Federal Reserve wägt bei ihrer Entscheidung zwischen dem Inflationsrisiko und der Gefahr einer zu starken Abkühlung der Konjunktur ab. Höhere Zinsen bremsen den Preisanstieg - aber auch die Verbraucher-Ausgaben, die die tragende Säule der US-Wirtschaft sind. Denn damit wird es unter anderem teurer, Häuser oder Autos auf Kredit zu kaufen.

Inflation kühlt sich ab

Seit März 2022 hob die Fed ihren Leitzins im Kampf gegen den hohen Anstieg der Verbraucherpreise um mehr als fünf Prozentpunkte an. Die rasante Inflation war unter anderem vom Anstieg der Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ausgelöst worden.

Jüngste Wirtschaftsdaten zeigten, dass die Inflation zwar weiter höher als von der Fed angepeilt ist, sich aber abkühlt - und das Wirtschaftswachstum zugleich hoch ist. Ungeachtet der hohen Zinsen stieg das Bruttoinlandsprodukt im Sommer im Vergleich zum Vorquartal auf das Jahr hochgerechnet um 4,9 Prozent. Das war das stärkste Wachstum der weltgrößten Volkswirtschaft seit sieben Quartalen. Volkswirte hatten im Schnitt nur ein Wachstum um 4,5 Prozent erwartet.

Der Boom der US-Wirtschaft birgt das Risiko, dass die Inflation wieder Fahrt aufnehmen könnte. Die Frage für die Zukunft ist nun, ob die Fed später weitere Zinsanhebungen für notwendig halten könnte. Andererseits stiegen zuletzt wieder die Ausfälle bei der Bedienung von Krediten und in Umfragen sprachen mehr Verbraucher von enger werdenden Finanzen. Das könnte darauf hinweisen, dass die Konsumenten-Ausgaben sich möglicherweise auch ohne weitere Zinserhöhungen abkühlen. (dpa)






Anbieter-Verifizierung für mehr Sicherheit gegen Betrug


31. Oktober 2023 - Für eine noch sichere Nutzung der Plattform rollt ImmoScout24 schrittweise die Verifizierung von gewerblichen Anbieter:innen aus, führt die Telefonnummer-Verifizierung ein, bietet die 2-Faktor-Authentifizierung an und klärt über gängige Betrugsmaschen auf:  






Bernd von Jutrczenka/dpa

Sachbeschädigung an Halloween: Welche Versicherung zahlt?


31. Oktober 2023 - Wer an Halloween nicht die Tür aufmacht, läuft Gefahr, am Morgen mit einer unschönen Überraschung aufzuwachen. Was Sie bei Eiern am Haus oder Beschädigungen am Auto versicherungstechnisch tun können.

An Halloween kommt es manchmal auch zu Sachbeschädigungen aller Art. Wenn es nichts Süßes gibt, machen Geister, Hexen, Vampire und Co. gern mal ihre Drohungen wahr - es gibt Saures. Wenn Senf unter der Türklinke, Rasierschaum am Auto oder Klebstoff im Schlüsselloch bleibende Schäden hinterlassen, kann deren Beseitigung schon mal teuer werden. Wer kommt dann dafür auf?

Bekannte Übeltäter müssen laut Verbraucherzentrale NRW für ihre Taten geradestehen. Schwieriger wird's, wenn die Gruselgestalten jünger als sieben Jahre sind. Denn Kinder bis zu diesem Alter gelten als deliktunfähig und sind damit nicht haftbar zu machen.

Auch die eigene Versicherung kann einspringen

Haben Eltern in dem Fall ihre Aufsichtspflicht verletzt, müssen sie haften, besser sie begleiten ihre Kinder. Kommt es trotzdem zu einem Schadensfall, sind ihre Kinder so lange in der Familienhaftpflicht mitversichert, wie sie unter 18 oder in Ausbildung sind.

Sind die kleinen Halunken nicht mehr auszumachen, kann die eigene Versicherung einspringen. Ist etwa die Hauswand beschmiert, kann die Wohngebäudeversicherung dafür aufkommen, sofern Vandalismus mitversichert ist. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nur von einer Vollkaskoversicherung gedeckt. Ausnahme: Glas und Brandschäden deckt laut Verbraucherzentrale NRW auch eine Teilkasko ab.

Die Verbraucherzentrale NRW rät, Schäden unverzüglich der Versicherung zu melden und zudem eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben. (dpa)






Bernd von Jutrczenka/dpa

Kaum Entlastung für Immobilienkäufer in Sicht


31. Oktober 2023 - Seit dem Zinsanstieg können sich viele Menschen den Immobilienkauf nicht mehr leisten. Nun haben sich die Bauzinsen bei deutlich über vier Prozent eingependelt - und könnten noch anziehen, glauben Experten.

Bei den stark gestiegenen Kreditzinsen für Immobilienkäufer und Bauherren ist nach Einschätzung von Experten kaum Entlastung in Sicht. «Eine grundlegende Entspannung bei den Bauzinsen ist nicht absehbar», sagt Max Herbst, Gründer der Frankfurter FMH-Finanzberatung.

Auch wenn die Kreditkonditionen derzeit spürbar schwankten mit Spekulationen an den Anleihemärkten, erwarte er «eher leicht steigende Bauzinsen» bis Jahresende. «Ich sehe keine Tendenz, dass die Bauzinsen wieder um 0,5 Prozentpunkte sinken könnten - in keinem wirtschaftlichen Szenario.»

Eine Gefahr liege in einer neuen Eskalation des Nahostkonflikts, die die Ölpreise und Inflation hochtreiben könnte und Leitzinssenkungen der Europäischen Zentralbank in noch weitere Ferne rücken würde.

Gesunkene Immobilienpreise

Nach Daten von FMH lagen die Zinsen für zehnjährige Baufinanzierungen am Montag im Schnitt bei 4,25 Prozent pro Jahr. Anfang Oktober waren die Bauzinsen erneut über die Vier-Prozent-Marke geklettert auf ein Zwölf-Jahreshoch. Der Zinsanstieg gilt als wichtigster Grund für die gesunkenen Immobilienpreise, da sie Finanzierungen verteuern.

Bei Darlehen mit einer hohen Beleihung von 90 Prozent seien aber auch deutlich höhere Zinsen zu beobachten, sagt Herbst. «Rund ein Drittel der Banken verlangt dann schon mehr als 5 Prozent.» Zum Vergleich: Im Januar 2022 konnten Immobilienkäufer noch Finanzierungen mit zehn Jahren Zinsbindung zu unter einem Prozent Zins abschließen.

Serie von Leitzins-Erhöhungen

Doch mit dem Ukraine-Krieg und den Preissprüngen für Energie stieg die Inflation stark - große Zentralbanken reagierten mit einer Serie von Leitzins-Erhöhungen. Die Europäische Zentralbank legte vorige Woche nach zehn Anhebungen in Folge eine Pause ein, stellte aber klar, dass eine Diskussion über Zinssenkungen «völlig verfrüht» sei.

Der Baufinanzierungsvermittler Interhyp erwartet, dass sich die Zinsen für zehnjährige Kredite weiter um 4 Prozent bewegen und bis Jahresende auf ähnlichem Niveau bleiben wie derzeit. «Auch die jüngste Entscheidung der EZB, den Leitzins nicht weiter anzuheben, deutet darauf hin», sagt Privatkundengeschäft-Vorständin Mirjam Mohr.

Aufwärtsdruck sieht Tomas Peeters, Vorstandschef von Baufi24. «Die 5-Prozentmarke bei Kreditzinsen rückt gerade bei langlaufenden Finanzierungen mit hohem Beleihungswert immer empfindlicher in Reichweite.» Für Immobilienanwärter gelte weiter: «Warten lohnt eher nicht, im Worst Case wird der Eigenheimerwerb noch teurer», meint er. (dpa)







Steve Brookland/Westend61/dpa-tmn

Energetische Sanierung: Schritt für Schritt zur Förderung


30. Oktober 2023 - Um die finanzielle Belastung für eine energetische Sanierung abzufedern, gibt der Staat auf Antrag Geld dazu. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Bauherren.

Um die finanzielle Belastung für eine energetische Sanierung abzufedern, gibt der Staat auf Antrag Geld dazu. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Bauherren.

Berlin/Hildesheim (dpa/tmn) - Das Haus energetisch fit machen: Das ist eine Herausforderung für Eigentümer. Sie müssen die Maßnahmen planen, umsetzen und vor allem finanzieren. Aber es gibt Fördertöpfe von Bund, Ländern und Kommunen, die Bauherren anzapfen können. Hinzu kommen Steuererleichterungen. So kommen Saniererinnen und Sanierer ans Geld:

1. Schritt: Nicht sofort loslegen

Die wichtigste Formalie beachten: Erst den Förderantrag oder die Förderanträge stellen, und danach mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Wer die umgekehrte Reihenfolge wählt, geht leer aus!

2. Schritt: Sich Klarheit verschaffen

Trotz Förderung stemmen Eigentümer einen Großteil der Sanierungskosten aus eigener Kraft. Wenn in einem älteren Haus Bad, Küche und Elektroleitungen erneuert und zugleich energetisch fit gemacht werden sollen, kann es finanziell eng werden.

Deshalb lohnt es zu überlegen: Was will ich? Neue Fenster rein? Neue Heizung einbauen? Rohre, Fassade und Dach dämmen und Photovoltaik obendrauf setzen? Soll es das große Rundum-Paket werden?

«Im Bestand müssen Eigentümer Prioritäten setzen, um sich mit Blick aufs eigene Budget nicht zu viel zuzumuten», rät Norman-Marcel Dietz vom Verband Privater Bauherren (VPB) in Hildesheim.

3. Schritt: Informieren und beraten lassen

Auskunft liefern das Internet und persönliche Ansprechpartner. Zum Beispiel bieten die Verbraucherberatungen Gespräche zur ersten Orientierung über Baumaßnahmen, Kosten und Fördermöglichkeiten an. Manche Kommunen haben ebenfalls Anlaufstellen.

Im Internet erschwert die Flut an Tipps den Überblick. Zuverlässige, gebündelte Angaben bieten etwa das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beide sind zuständig für die umfangreichen Förderangebote des Bundes. Die BAFA für Einzelmaßnahmen wie neue Heizungen und Dächer, die KfW für große Vorhaben.

Dritte offizielle Quelle ist die Deutsche Energie-Agentur (DENA). Sie veröffentlicht die sogenannte Energieeffizienz-Expertenliste. Nur dort eingetragene Fachberater dürfen - außer den Hauseigentümern selbst - Anträge bei KfW und BAFA einreichen.

4. Schritt: Energieberater beauftragen

Selbstverständlich können Bauherren alleine sämtliche Programme heraussuchen und durchforsten, um die optimale Förderung zu finden. Laien können sich in Details aber verheddern - mit dem Risiko, Hilfen zu übersehen. Besser ist es, einen Energieberater einzubinden.

Er oder sie macht nach Absprache mit dem Bauherrn eine Bestandsaufnahme des Hauses, klopft die geplanten Maßnahmen auf Effizienz, Nutzen und Wirtschaftlichkeit hin ab.

Auf Wunsch fertigen Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan an - kurz iSFP, erläutert Gerhard Holzapfel vom GIH, einem Dachverband der Energieberatenden. Auch für den iSFP gibt es eine Förderung: das Beraterhonorar ist bis zu 80 Prozent förderfähig - maximal 1700 Euro.

«Berater kennen die verschiedenen Varianten, rechnen sie durch und geben eine Empfehlung», sagt Martin Brandis vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Holzapfel und seine Kollegen wissen etwa: Für welche der gewünschten Maßnahmen gibt es vom wem unter welchen Voraussetzungen Geld? Lohnt ein Zuschuss von der BAFA mehr als ein zinsverbilligtes KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss? Lässt sich beides kombinieren - besser parallel beantragen oder gestaffelt? Geben Kommune und Land was dazu?

Ein Tipp von VPB-Bauherrenberater Dietz: Über die Sanierung hinaus auch altersgerechte Umbauten mitdenken - und von den entsprechenden Zuschüssen profitieren.

5. Schritt: Angebote einholen

Nach der Entscheidung, was gemacht wird und welches Konzept passt, holen Sanierer Angebote von Fachfirmen ein. Dabei dran denken: Noch keinen Auftrag vergeben, sonst gibt es nichts vom Staat.

6. Schritt: Förderung einreichen

Bei den großen Geldverteilern BAFA und KfW müssen die Formulare online ausgefüllt und abgeschickt werden. Wer will, kann sie dort auch downloaden und sie für seine Unterlagen ausdrucken.

Zusätzlich finden Bauherren Merkblätter sowie eine Liste mit Nachweisen, etwa technische Projektbeschreibungen, die sie beibringen und hochladen müssen.

7. Schritt: Mit den Maßnahmen loslegen

Ist der Antrag abgeschickt, dürfen die Handwerker anrücken. Der Zuwendungsbescheid muss nicht abgewartet werden. Verbraucherberater Brandis empfiehlt, dennoch zu warten: «Es verschafft mehr Sicherheit». Denn falsche Daten und Berechnungen oder verspätete Antworten auf Nachfragen können genauso wie Doppelanträge zur Ablehnung führen. Wichtig: Der Bescheid ist in der Regel befristet.

8. Schritt: Geld abholen

Bezahlt wird die Förderung nach Abschluss der Arbeiten. Dafür reichen Bauherren wieder einen Online-Antrag ein. Gefordert ist unter anderem eine Bestätigung, dass die Maßnahmen wie bewilligt umgesetzt wurden. Das bescheinigen in der Regel Energieexperten, so Holzapfel.

Abgesehen von den staatlichen Zuschüssen können Hausbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen auch eine steuerliche Entlastung in Erwägung ziehen. Sie sollten sich beim Finanzamt oder Steuerberater danach erkundigen - und zwar bevor es losgeht, um herauszufinden, welche Option lohnender sein kann. Denn Steuererleichterung und Förderung können nicht parallel in Anspruch genommen werden. (dpa)





Steve Brookland/Westend61/dpa-tmn

Bequem, aber teuer: Das sollten Sie zur Heizungsmiete wissen


30. Oktober 2023 - Lieber Monat für Monat kleine Beträge zahlen als einmal eine große Summe? Das ist nur einer der Unterschiede zwischen Heizungskauf und -miete. Weitere Besonderheiten warten im Kleingedruckten.

Ein Heizungstausch ist teuer. Wer seine alte Gasheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzen möchte, muss auf einen Schlag mehrere tausend Euro in die Hand nehmen. Zu viel für so manchen Eigentümer. Da klingt es verlockend, wenn Energiedienstleister eine moderne Heizung zur Miete anbieten. Für ein paar Hunderter im Monat eine effiziente und umweltfreundliche Heizung, die den aktuellen gesetzlichen Vorhaben entspricht - das hört sich nach einer guten Sache an. Aber: Ist Mieten wirklich eine sinnvolle Alternative zum Heizungskauf?

«Wenn man lediglich die Kosten aufsummiert, stellt sich schnell heraus, dass mieten unterm Strich teurer ist als kaufen», sagt Benjamin Weigl vom Ratgeberportal Finanztip. Er rechnet: Kauf und Einbau einer Luft-Wärmepumpe liegen etwa bei 15 000 bis 20 000 Euro. Würde die gleiche Luft-Wärmepumpe für 209 Euro monatlich gemietet, käme man jährlich auf Kosten von rund 2500 Euro. Bei 15-jähriger Laufzeit summieren sich die Kosten auf mehr als 37 000 Euro. Damit kann die Miete durchaus doppelt so viel kosten wie der Kauf. «Das sollte man sich bewusst machen», sagt Weigl.

Trotzdem kann ein Mietmodell interessant sein, denn die Anbieter werben mit einigen Annehmlichkeiten, die ihre Mietverträge enthalten. Der größte Vorteil des Contracting - wie das Vermieten einer Heizung auch genannt wird - besteht darin, dass der Contractor alle Aufgaben und das gesamte Risiko übernimmt. Für den Kunden ist es also gewissermaßen ein Rundum-Sorglos-Paket. Statt sich selbst um eine Heizung kümmern zu müssen, bekommt er die Anlage fix und fertig in seinem Keller installiert.

Contracting hat seinen Preis

«Contracting ist eine Dienstleistung», erklärt Lorenz Bücklein von der Verbraucherzentrale Sachsen. Allerdings sei sie nicht sehr verbreitet. Am bekanntesten ist das Energieliefer-Contracting, auch Wärmeliefer-Contracting oder Anlagen-Contracting genannt. Dabei ist der Contractor Eigentümer der Anlage. Er plant, finanziert und installiert die Heizung, wartet sie, setzt sie bei Bedarf instand oder erneuert sie gegebenenfalls. Der Contractor übernimmt während der vereinbarten Vertragslaufzeit die Energieversorgung des Kunden in alleiniger Verantwortung.

«Das hat natürlich seinen Preis», so Lorenz Bücklein. Die gesamten Aufwendungen des Contractors zahle der Kunde über den Grund- und Arbeitspreis für den Energieverbrauch. Dieses Entgelt liege zwangsläufig höher als der Preis beispielsweise für einen reinen Gasliefervertrag.

Vor der Entscheidung für oder gegen einen Kauf oder die Miete einer neuen Heizung sollten sich Kunden umfassend von unabhängigen Experten beraten lassen. Oft würden Energie-Contracting-Verträge mit größeren Mietwohnungsgesellschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) geschlossen. Ob es sich wirklich lohnt, können Eigentümerinnen und Eigentümer zum Beispiel gemeinsam mit der Energieberatung der Verbraucherzentralen genauer beleuchten.

Verträge laufen oft 10 bis 15 Jahre

Für die Anschaffung einer neuen Heizungsanlage in einer WEG ist ein Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung notwendig. «Jede WEG muss rechnen und klug wirtschaften», so Michael Nack, Rechtsexperte beim Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum.

Die meisten Eigentümer von Wohnungen in einer WEG mit zentraler Heizungsanlage tendierten bisher eher zum Kauf als zur Miete. «Damit ist die Heizungsanlage in ihrem gemeinschaftlichen Eigentum, bis sie am Ende ausgebaut und durch eine neue ersetzt wird», sagt er. Die Finanzierung in der WEG erfolgt meist entweder durch Bezahlung aus der Erhaltungsrücklage, durch Erhebung einer Sonderumlage oder einer Kombination aus beidem.

Für den Kauf einer Heizung spricht, dass der Käufer sie so lange betreiben kann, wie er will. Beim Mieten sind dagegen zeitliche Grenzen gesetzt. «Mietverträge laufen in der Regel zehn Jahre mit einer Verlängerungsoption von fünf Jahren», so Benjamin Weigl. «Dann sind moderne Heizungen aber weiter funktionsfähig.»

Deshalb sei die Frage entscheidend, was beim Vertragsende mit der gemieteten Heizung geschieht. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lässt sich in der Regel noch nicht beurteilen, ob man die Heizungsanlage nach 10 bis 15 Jahren Betriebsdauer behalten will oder nicht. Deshalb sollte ein flexibler Ausstieg vereinbart werden.

Kunden sollten auf Flexibilität achten

«Es ist wichtig, mehrere Optionen im Vertrag festzuschreiben», rät Energieexperte Weigl. Zum einen sollte der Kunde entscheiden können, ob er den Vertrag verlängert. Die zweite Option wäre die Übernahme der Heizung gegen Zahlung des Restwerts. Und die dritte die kostenlose Demontage der Heizung. Bei Vertragsende entscheidet der Kunde dann, welche Option er wählt.

Keineswegs sollte der Kunde einen Vertrag unterschreiben, in dem ausschließlich eine Kaufverpflichtung enthalten ist. Besser ist eine Übernahme- oder Kaufoption im Vertrag. Diese lässt ihm die Wahl: Ist die Heizungsanlage noch in einem guten Zustand, kann er sie übernehmen. Ist sie am Ende der Vertragslaufzeit aber technisch überholt oder zu reparaturanfällig, kann er die Übernahme ablehnen.

«Wenn die gemietete Heizung den aktuellen technischen Anforderungen entspricht und mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, wäre eine Demontage am Ende der Laufzeit Unsinn», sagt Michael Nack. «Dann würden sich die meisten Eigentümer wohl für einen Weiterbetrieb und die Zahlung des Restwerts entscheiden.» (dpa)






Peter Kneffel/dpa

Regionale Lebenshaltungskosten: Wohnen macht den Unterschied


27. Oktober 2023 - Bis zu einem Viertel teurer als im Durchschnitt ist das Leben in manch deutscher Großstadt. Entscheidend dafür sind die Wohnkosten, so eine Studie. Warum ist das so? Und wo lebt es sich besonders günstig?

Wo es sich in Deutschland günstig oder teuer lebt, kommt vor allem auf einen Faktor an: Wohnen. Zählt man ihn mit, ist es in der teuersten Stadt 38 Prozent teurer als im günstigsten Landkreis, wie eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt.

Ohne Wohnen sind es dagegen gerade einmal 6 Prozent zwischen den Extremwerten. Ein Überblick über die Ergebnisse und ihre Ursachen.

Wo ist es am teuersten und am billigsten?

Inklusive Wohnkosten liegt München auf dem ersten Platz. Ein Viertel (25,1 Prozent) teurer als im deutschen Durchschnitt ist das Leben in der bayerischen Landeshauptstadt, gefolgt vom Landkreis München (16,7 Prozent), Frankfurt am Main (15,9) und Stuttgart (14,8).

Am billigsten lebt es sich dagegen im Vogtlandkreis und Greiz, die 9,5 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Gefolgt von Görlitz (9,4) sowie Pirmasens und dem Salzlandkreis mit 9,3 Prozent.

Und ohne Wohnkosten?

Ohne Wohnen ist Stuttgart am teuersten, allerdings nur mit 4,2 Prozent Aufschlag auf den Bundesdurchschnitt. Dahinter folgen München (2,1), Aschaffenburg (1,8) und Freiburg (1,6). Die niedrigsten Kosten identifizierte die Studie im Landkreis Leer, wo es 1,7 Prozent billiger ist, gefolgt von Ostprignitz-Ruppin und Nordhausen mit je 1,6 Prozent.

Gibt es ein Muster hinter teuer und günstig?

Durch die starke Rolle der Wohnkosten sind es insbesondere die großen Ballungsräume und sie umgebenden Kreise, die teuer sind. Zudem attraktive Wohngegenden, beispielsweise am Alpenrand oder Bodensee.

Die östlichen Bundesländer sind dagegen - mit Ausnahme von Berlin und Umgebung - meist deutlich billiger als der Durchschnitt. Ebenso einzelne Gegenden in der Mitte und dem Nordwesten Deutschlands, westlich von Frankfurt und im äußersten Norden und Osten Bayerns.

Dass die bevölkerungsstarken Städte bei den Kosten teils weit über dem Durchschnitt liegen, zieht dabei den gesamten Index nach oben. Das führt zum auf den ersten Blick überraschenden Ergebnis, dass von den 400 Städten, Kreisen und Landkreisen 274 billiger als der Durchschnitt sind.

Nur 124 sind teurer, zwei liegen praktisch exakt auf dem Durchschnitt. Doch ein sehr teures München gleicht in der Berechnung dutzende dünn besiedelte billige Landkreise aus.

Warum sind die Unterschiede ohne Wohnen so gering?

In vielen Bereichen der Lebenshaltungskosten gibt es keine oder nur geringe regionale Unterschiede, wie Christoph Schröder vom IW erklärt. Die Bestellung im Internet, Lebensmittel vom Discounter, Kleidung bei Modeketten oder die Eigenmarken der Supermärkte nennt er als Beispiele.

Größere regionale Unterschiede fanden die Forscher dagegen bei Gaststätten und Hotels aber auch bei den Kosten für Pflege oder bei Versicherungen, wie Schröders Kollege Jan Wendt sagt. Doch die Menge der relativ stabilen anderen Kosten dämpft deren Auswirkungen.

Dementsprechend liegt von den 400 erfassten Kreisen, Landkreisen und Städten der allergrößte Teil ohne Wohnen sehr nahe am Bundesdurchschnitt. Nur 60 weichen mehr als 1 Prozent davon ab.

Warum macht Wohnen den Unterschied so viel größer?

Einerseits haben die Wohnkosten im Warenkorb ein hohes Gewicht. Andererseits sind die Unterschiede auch sehr groß: In München sind die Wohnkosten mit 180,9 Prozent des Bundesschnitts mehr als zweieinhalb mal so hoch wie im Vogtlandkreis mit 68 Prozent. Das schlägt sich in den Zahlen entsprechend nieder.

Wie wurden die Daten erhoben?

Preisdaten für verschiedenste Waren und Dienstleistungen für 400 Kreise, Landkreise und kreisfreie Städte zu erheben ist angesichts der riesigen Fülle an Informationen extrem aufwendig.

IW und BBSR haben drei Jahre an der Entwicklung ihres Preisindex gearbeitet und nutzen dabei teilweise automatische Datenabfragen im Internet - sogenanntes Scraping. Damit kamen 24 Millionen Datenpunkte zusammen, wie Wendt erklärt. Datenstand ist das Jahr 2022.

Wie genau ist der Index?

Es gibt gewisse Einschränkungen, da nicht für alle Güter regionale Preise erhoben werden konnten. Dazu zählen persönliche Dienstleistungen, frische Blumen oder einige Haushaltswaren. Ihr Gewicht am Warenkorb für den Index liegt bei 14,7 Prozent, die Autoren gehen aber davon aus, dass ihr Fehlen die Ergebnisse kaum ändert.

Dasselbe gilt für einige Landkreise, in denen es keine regionalen Daten aus Supermärkten gab, weswegen hier Durchschnittswerte aus Kreisen mit ähnlicher Struktur verwendet wurden. (dpa)







Einbruch: Sind Sie gut geschützt?


26. Oktober 2023 - Einbrüche in Wohnungen oder Häuser kommen immer wieder vor. Doch es gibt Möglichkeiten, das eigene Zuhause besser zu schützen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung einbruchsicherer machen.







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