Koalitionsausschuss beschließt Kompromiss zum Miet- und Wohnungspaket
Der Koalitionsausschuss hat am 18. August eine Einigung zur Miet- und Wohnungspolitik erzielt. Das in die gesetzgeberische Ausarbeitung gehende Paket bringt kein zusätzliches Angebot und damit wenig Entlastung für Mieter und Immobilienkäufer, aber viel neue Bürokratie.
Der Koalitionsausschuss beabsichtigt mit seiner Einigung auf ein Gesetzespaket zu Wohnimmobilien vom Sonntag eine dämpfende Wirkung auf die Mietpreisentwicklung sowie eine Entlastung von Immobilienkäufern. Die Mietpreisbremse wird um fünf Jahre bis 2025 verlängert, der Betrachtungszeitraum der Mietspiegel verlängert und die Mieterrechte hinsichtlich der Rückforderung zu viel gezahlter Miete gestärkt. Beim Immobilienverkauf wird eine gesetzliche Regelung der Maklerprovision eingeführt: In Zukunft soll die Courtage jeweils zur Hälfte von Käufer und Verkäufer gezahlt werden. Dies war bislang schon in 11 von 16 Bundesländern gelebte Praxis. Laut unserer zwanzigjährigen Marktbeobachtung hat sich die Gestaltung der Maklerprovision effektiv anhand des regionalen Angebots und der regionalen Nachfrage geregelt.
Beim Immobilienverkauf hätte es insofern keiner neuen Gesetzgebung bedurft. Es ist jedoch zu begrüßen, dass die Regierungskoalition Abstand genommen hat von einem einseitigen Bestellerprinzip zulasten der Verkäufer und mit einer Teilung der Courtage die Rolle des Maklers als Berater und vermittelnde Instanz zwischen Käufer und Verkäufer stärkt.
Im Kern wird das Gesetzespaket nicht zu einer nachhaltigen Entspannung der Immobilienpreise führen. Denn es bringt keine einzige neue Wohnung auf den angespannten Markt. Anstelle neuer Gesetzgebungsvorhaben und bürokratischer Regulierungsmaßnahmen sollte die Politik deutliche Weichenstellungen für eine Förderung des Neubaus und der Nachverdichtung der Ballungszentren ergreifen, Baugenehmigungen erleichtern und die damit verbundene Bürokratie abbauen. Um den Eigentumserwerb zu fördern, wäre eine Senkung der Grunderwerbsteuer ein wesentlich effektiverer Hebel als eine Regulierung der Maklerprovisionen.
Auch mit dem neuen Gesetzespaket der Regierungskoalition wird der hohe Nachfragedruck in den Ballungsgebieten vorerst bestehen bleiben. Wir bieten Immobiliensuchenden eine Reihe von Möglichkeiten, mit denen sie ihre Suche nach bezahlbarem Wohnraum erfolgreich gestalten können, wie die Einstellung automatischer Suchagenten und einer digitalen Bewerbermappe. Für Anbieter und Vermittler halten wir ebenfalls eine Reihe von Services bereit, um Ihnen Orientierung im Laufe des Gesetzgebungsvorhabens zu geben und die Belastungen durch die neuen Gesetzesvorhaben zu kompensieren.
„Wir stehen für einen funktionierenden Immobilienmarkt ein und nehmen unsere Rolle als Partner an der Seite der Suchenden, der Anbieter und der Makler aktiv wahr“, kommentiert Ralf Weitz, Geschäftsführer von ImmobilienScout24. „Bereits im letzten Jahr haben wir zehn Schlüssel-Forderungen für den Wohnungsmarkt formuliert, darunter unsere Forderung: Lasst vermitteln, wo es gewünscht ist und lasst bauen, was gesucht wird.“
Mit führenden Produkten im Bereich der Immobilienvermarktung und -akquise sowie der größten Reichweite sind wir seit 20 Jahren beständiger Partner unserer Immobilien-Experten. Ab Oktober wird es ein neues Angebot geben, das diese Partnerschaft ausbaut und den Geschäftserfolg der Makler weiter stärkt.
Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass sowohl Makler als auch Eigentümer ihre jeweiligen Ziele bestmöglich erreichen. Als Marktführer sind wir in der idealen Position unsere Partner auf unserer Plattform zusammen zu bringen und bei der Erreichung genau dieser Ziele bestmöglich zu unterstützen.
Berlin, 21.08.2019