Beschleunigt Corona den Neubau?

Neues Gesetz fördert Genehmigungen auf digitalem Weg

Bisher liefen viele für den Wohnungsbau notwendigen Genehmigungsverfahren über physische Treffen. Wegen der Corona-Pandemie wurden diese Verfahren stark eingeschränkt. Die Folge: Die Entscheidungsprozesse verlangsamten sich teils erheblich. Ein neues Gesetz soll nun für mehr Geschwindigkeit sorgen.


Mann und Frau mit Warnweste und Helmen auf Baustelle

Der Entwurf für das neue "Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie" wurde Ende April 2020 vom Kabinett für das Gesetzgebungsverfahren freigegeben. Wenn es in Kraft tritt, soll es die Genehmigungsverfahren für den Immobilienbau digital gestalten und deshalb erheblich beschleunigen. Denn die mangelhafte Digitalisierung führte zuletzt dazu, dass viele Verfahren liegen blieben und der Wohnungsbau ins Stocken geriet – zum Beispiel, weil Baugenehmigungen nicht erteilt wurden. Der behördliche Flaschenhals bremst damit den Neubau von Wohnungen, sogar wenn die Baubetriebe selbst handlungsfähig sind.



Gesetz gilt für mehrere Fachgesetze - aber begrenzt

Wo bislang für ein ordentliches Planungs- und Genehmigungsverfahren Unterlagen öffentlich zugänglich sein mussten, dürften dank des Gesetzes zukünftig alle Unterlagen online eingesehen werden. Statt mündlicher Verhandlungen zu Planungsunterlagen könnten dann Online-Konsultationen möglich sein.

Das Gesetz greift in die Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung vieler verschiedener Gesetze ein: neben dem Baugesetz zum Beispiel auch das Immissionsschutzgesetz, Luftverkehrsgesetz oder Raumordnungsgesetz. Statt diese Einzelgesetze zu verändern, gilt das neue Gesetz gleich für mehrere Fachgesetze – allerdings zunächst nur bis zum 31. März 2021. Begonnene Verfahren dürfen aber bis Ende 2025 nach dem vereinfachten Prozedere beendet werden. Das ist wichtig, weil so Rechtssicherheit herrscht, auch wenn der "Ausnahmezustand" früher oder später wieder aufgehoben wird.






Initialzündung für Digitalisierung?

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) e. V., der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, lobt den Entwurf: Die "Verwaltung bleibt während der Covid-19-Pandemie durch Digitalisierung handlungs- und die Bauwirtschaft arbeitsfähig, da Planungsverfahren weitergeführt werden können, ohne Beteiligte einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen." Der ZIA sieht in dem Gesetz eine Initialzündung für digitale Genehmigungsverfahren und plädiert dafür, die Veränderungen nach einer Evaluation auch nach der Pandemie weiterzuführen.   



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