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  • Ob Abstellkammer, Keller oder Dachboden: Zusätzliche Stauräume in der Wohnung sind praktisch – und haben Eigenheiten, die Sie kennen sollten.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Abstellkammern und Einbauschränke innerhalb der Wohnung sind Teil der Wohnfläche. Dafür muss dementsprechend auch Miete gezahlt werden.
    • Keller, Dachböden oder Schuppen zählen nicht zur Wohnfläche, weshalb Vermieter keine zusätzliche Miete für diese Räumlichkeiten verlangen dürfen.
    • Keller- und Dachbödenräume müssen ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt werden, damit sie Teil der Mietsache sind.

    Abstellkammer – praktisch und kostenpflichtig

    Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages sollten Sie sich auch einen Überblick über den Stauraum schaffen, der zu der Wohnung gehört. Eine Abstellkammer innerhalb der Wohnung zählt voll zur Wohnfläche, auch Einbauschränke werden bei der Flächenberechnung berücksichtigt. Mit anderen Worten: Für jeden zusätzlichen Quadratmeter Stauraum ist Miete fällig. Ganz anders verhält es sich jedoch beim Keller oder Dachboden.

    Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes zählen Zubehörräume wie Keller, Dachboden oder Schuppen nicht zur Wohnfläche.

    Im Klartext: Für diese Räume darf der Vermieter keine zusätzliche Miete kassieren. Doch auch hier ist Vorsicht geboten.




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    Keller und Dachboden in den Mietvertrag aufnehmen

    Keller als Abstellraum

    Wenn der Keller- oder Dachbodenraum nicht ausdrücklich im Mietvertrag als Bestandteil der Wohnung aufgeführt wird, kann es Probleme geben. Der Mieter kann diesen zusätzlichen Stauraum dann zwar in der Regel mitnutzen, er befindet sich dabei aber rechtlich gesehen auf unsicherem Terrain. Denn der Vermieter kann jederzeit darauf bestehen, diesen Stauraum selbst zu nutzen. Der Mieter muss dann die Lagerfläche wieder frei räumen und selbst sehen, wo er mit Fahrrad und alten Akten bleibt.

    Wer also sicher gehen will, dass seine Sachen dauerhaft und zuverlässig gelagert werden können, muss darauf achten, dass im Mietvertrag die Extraflächen im Keller oder auf dem Boden detailliert aufgeführt sind. Erst dann ist der Abstellraum fester Bestandteil der Mietsache.

    hint
    Falsche Quadratmeterangaben:

    Lesen Sie hier mehr über falsche Größenangaben und wann die Miete gemindert werden kann.


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