Bisher konnte dir dein:e Vermieter:in die Kosten der steigenden CO2-Abgabe komplett auf die Nebenkostenrechnung aufschlagen. Ab 2023 sollen sich Mieter:in und Vermieter:in die Zusatzkosten teilen. Hier alle Informationen
Seit 2021 musst du als Mieter:in die Mehrbelastungen der CO2-Abgabe alleine tragen. Dein:e Vermieter:in kann die Kosten komplett auf dich abwälzen. Das empfinden viele als ungerecht, weil sie kaum Einfluss auf den Energieverbrauch der durch sie bewohnten Immobilie haben. Ziel der CO2-Abgabe war es im Gebäudesektor einerseits Mieter:innen zu einer sparsamen Energienutzung zu motivieren, aber auch Vermieter:innen in die Pflicht zu nehmen, marode und Energie verschwendende Wohnungen zu modernisieren
Seit 2021 wird in Deutschland eine Abgabe auf klimaschädliches Gas und Erdölprodukte fällig. Sie soll eine Lenkungswirkung haben und dazu anregen, den Ausstoß gefährlicher Treibhausgase zu senken.
Die CO2-Abgabe steigt jedes Jahr.
2022 beträgt der Preis 30 Euro pro Tonne.
2025 soll der Preis 55 Euro pro Tonne betragen.
Diese sogenannte klimapolitische Lenkungswirkung des CO2-Preises sieht die Bundesregierung nicht erreicht. Daher haben Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann Anfang April eine Änderung beschlossen, die, sofern sie vom Bundestag gebilligt wird, ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.
Künftig soll der energetische Zustand des Gebäudes bzw. der Mietwohnung darüber entscheiden, wie viel CO2-Kosten von welcher der beiden Mietparteien bezahlt werden sollen. Nachdem die Halbe-halbe-Regelung im Sommer 2021 nicht auf den Weg gebracht werden konnte, zeigt sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck jetzt sehr zufrieden:
Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso höher sind die CO2-Kosten für Vermieter und umso größer die Entlastung für Mieter. Denn in diesen Fällen leidet der Mieter häufig unter hohen Energiekosten wegen schlechter Dämmung und Heizung, ohne aber selbst gut gegensteuern zu können. Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut gedämmt, sodass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen können, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren.
Die Bundesregierung stellt sich dafür zehn Stufen vor, anhand derer das genaue Teilungsverhältnis festgelegt wird. Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie Gebäude mit gemischter Nutzung. Ausnahmen wird es für denkmalgeschützte Gebäude und in Milieuschutzgebieten geben.
Festgelegt wird die Teilung anhand des CO2-Verbrauchs pro Quadratmeter pro Jahr. Ab 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter pro Jahr zahlen Vermieter:innen 90 Prozent der Kosten. Die Ermittlung der Kosten soll anhand der Brennstoffrechnung leicht möglich sein, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium. Die geplanten Regelungen gelten für Wohngebäude. In Nichtwohngebäuden soll es eine 50-50-Regelung zwischen den Mietparteien geben.
Wenn deine Mietwohnung so gut gedämmt ist, dass sie einem Effizienzhaus 55 entspricht, musst du künftig – so wie jetzt auch – 100 Prozent der CO2-Abgabe selbst tragen. Die Regierung geht dann davon aus, dass du selbst es in der Hand hast, den Energieverbrauch zu steuern. Verschwindet jedoch wegen alter Fenster, ungedämmter Wände oder eines maroden Dachs viel Heizenergie ungenutzt nach draußen, etwa weil dein:e Vermieter:in längst fällige Sanierungen nicht durchführt, kommen bis zu 90 Prozent der Mehrkosten auf sie/ihn zu.
Die Bundesregierung stellt sich dafür zehn Stufen vor, anhand derer das genaue Teilungsverhältnis festgelegt wird. Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie Gebäude mit gemischter Nutzung. Ausnahmen wird es für denkmalgeschützte Gebäude und in Milieuschutzgebieten geben.
FAQ
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Was ist der CO2-Preis?
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Seit 2021 wird in Deutschland eine Abgabe auf klimaschädliches Gas und Erdölprodukte fällig. Sie soll eine Lenkungswirkung haben und dazu anregen, den Ausstoß gefährlicher Treibhausgase zu senken.
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Wie hoch sind die CO2-Abgaben für Mieter:innen?
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2022 beträgt der Preis 30 Euro pro Tonne CO2. Das sind umgerechnet etwa acht bis neun Cent pro Liter auf Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde auf Erdgas.
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Was soll bei den CO2-Abgaben geändert werden?
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Bisher wurde die CO2-Umlage einfach auf die Nebenkosten aufgeschlagen. In Zukunft sollen je nach Zustand des Gebäudes die Vermieter:innen einen Anteil übernehmen. Ab 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter pro Jahr zahlen Vermieter:innen 90 Prozent der Kosten.
- Wann wird über die CO2-Umlage entschieden?
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Sofern der Bundestag zustimmt, soll die Änderung ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.
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