Auch ein Zweitwohnsitz muss beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden. Und das kostet – nicht nur die Anmeldegebühren, sondern vielerorts auch zusätzliche Steuern. Trotz dieser eventuell anfallenden Kosten kann sich ein Zweitwohnsitz für dich lohnen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zweitwohnsitz ist neben dem Hauptwohnsitz meldepflichtig. 
  • Die Anmeldung der zweiten Wohnung hat in der Regel persönlich zu erfolgen. 
  • Manche Gemeinden erheben Zweitwohnungssteuer. 
  • Miete, Nebenkosten und der Rundfunkbeitrag können steuerlich abgesetzt werden. 

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Der Zweitwohnsitz

Ob als Ferienwohnung, Studentenbude oder Apartment für den berufsbedingten Ortswechsel – viele Deutsche leisten sich einen Zweitwohnsitz. Das kann für manche eine Villa in den Sylter Dünen sein oder eine schlichte Zweizimmerwohnung mit Hinterhofblick. Für die Behörden spielt es keine Rolle, wo der Nebenwohnsitz liegt oder wozu er dient – die Meldegesetze verlangen, dass ein zweiter Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt der entsprechenden Stadt angemeldet wird. 

Und was ist der Hauptwohnsitz?

Als Hauptwohnsitz gilt dabei im Prinzip der Ort, an dem sich die Person die überwiegende Zeit aufhält. Arbeitnehmer:innen, die berufsbedingt einen Zweitwohnsitz haben, halten sich zwar für gewöhnlich mehr am Arbeitsort auf, als in der Wohnung ihres Heimatortes – dennoch gilt auch in diesem Fall der Erstwohnsitz als Hauptwohnsitz. Das Gesetz nimmt nämlich an, dass der „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ auch weiterhin am Hauptwohnsitz besteht, also Familie, Freunde und Bekannte für besondere Bindungen sorgen. Zumal ein berufsbedingter Ortswechsel mit neuem Wohnsitz häufig nur temporär bedingt ist. 

Die Anmeldung des Zweitwohnsitzes

Für die Anmeldung sind dieselben Formalitäten wie für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes nötig. Folgende Unterlagen sind diesbezüglich erforderlich: 

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunden von Kindern 
  • Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil 
  • das entsprechende Anmeldeformular 

Je nach Gemeinde ist die Anmeldung nur durch persönliches Erscheinen oder durch eine bevollmächtigte, volljährige Person möglich, in einigen Orten geht es aber auch ganz einfach per Post. Ermöglicht das Einwohnermeldeamt die Anmeldung auf dem Postweg, reicht ein ausgedrucktes und ausgefülltes Formular und eine Kopie des Ausweises beziehungsweise des Passes.  

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Wichtig:

Für die Anmeldung der Zweitwohnung werden Gebühren fällig – sie liegen je nach Kommune bei etwa 10 bis 30 Euro. 

Die Zweitwohnungssteuer kann teuer werden

Alternative Zweitwohnsitz

Viele Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer, manchmal auch Zweitwohnsitz-Steuer genannt. Ob die Wohnung oder das Haus gemietet oder gekauft wurde, spielt dabei keine Rolle. Auch wer in seiner Heimat eine zweite Wohnung unterhält, wird zur Kasse gebeten. 

Längst nicht alle Kommunen und Städte in Deutschland erheben eine Zweitwohnungssteuer, aber es sind gerade die besonders attraktiven Städte und Gemeinden, die auf diesem Wege ihre Haushaltskasse aufbessern wollen. Nur wenige beliebte Ferienregionen und Groß- und Universitätsstädte verzichten daher auf diese Einnahmequelle.  

Der Steuersatz ist jedoch sehr unterschiedlich:  

  • Er liegt derzeit zwischen 5 und etwa 30 Prozent der Jahreskaltmiete  
  • Mancherorts wird auch die Wohnfläche als Bemessungsgrundlage herangezogen 

Doppelte Haushaltsführung

Wer sich berufsbedingt einen Zweitwohnsitz zulegen muss, kann viele der damit entstehenden einmaligen und laufenden Kosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das geschieht dann im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. 

Welche Kosten für die Zweitwohnung können von der Steuer abgesetzt werden?

Miete und Nebenkosten

Monatliche Miete, Strom, Heizung und Wasser können bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat von der Steuer abgesetzt werden. 

Zweitwohnungssteuer

Viele Städte erheben eine Steuer für die Zweitwohnung. Diese kann voll abgesetzt werden.

Rundfunkbeitrag

Der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Höhe von 17,50 Euro pro Monat kann vollständig von der Steuer abgesetzt werden. 

Weitere absetzbare Kosten bei einem Zweithaushalt

Wird der Zweitwohnsitz am Arbeitsort unterhalten, können eine Reihe weiterer Aufwendungen für den doppelten Haushalt als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die nachfolgend aufgeführten Werbungskosten werden noch auf den auf 1.000 € pro Monat begrenzten Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Unterkunftskosten angerechnet. 

Fahrten nach Hause

Zu Beginn und bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung, die im Zuge des Wohnungswechsels anfallen, können Fahrtkosten (maximal 2 Fahrten) in voller Höhe oder alternativ pauschal mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

Die wöchentlichen Fahrten nach Hause zum Erstwohnsitz können steuerlich abgesetzt werden. Hier gewährt das Finanzamt nur die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer. Es müssen keine Belege eingereicht werden.

 

Zu Beginn und bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung, die im Zuge des Wohnungswechsels anfallen, können Fahrtkosten (maximal 2 Fahrten) in voller Höhe oder alternativ pauschal mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

Die wöchentlichen Fahrten nach Hause zum Erstwohnsitz können steuerlich abgesetzt werden. Hier gewährt das Finanzamt nur die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer. Es müssen keine Belege eingereicht werden.

Umzugskosten Die Kosten für den Umzug von der Wohnung in den sekundären Wohnsitz sind gegen Vorlage von Belegen voll absetzbar. Die Umzugskosten von 730 Euro (im Jahr 2016) können nicht für die Zweitwohnung genutzt werden.
Verpflegungspauschalen Für die ersten drei Monate nach Einzug in den zusätzlichen Wohnsitz können Verpflegungspauschalen geltend gemacht werden. Es gibt einen Pauschalbetrag von 24 Euro pro Tag.
Möbel und Einrichtungsgegenstände Die Grundausstattung eines Zweitwohnsitzes beziehungsweise der Wohnung kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sich die Aufwendungen in einem angemessenen Rahmen bewegen. Zur Grundausstattung gehören insbesondere Bett, Schreibtisch, Sofa, Waschmaschine, Backofen oder Kochherd und Beleuchtung. Betragen die Kosten pro Einzelmöblierung nicht mehr als 800 Euro (beziehungsweise 952 Euro brutto), können diese sofort und in voller Höhe abgesetzt werden. Höhere Kosten können über einen längeren Zeitraum geltend gemacht werden.

FAQ

​Wann ist ein Zweitwohnsitz sinnvoll?

Da man offiziell weiterhin an beiden Orten beziehungsweise in beiden Städten gemeldet bleiben darf, muss man sich nicht für eine Wohnung entscheiden und kann nach Belieben pendeln. Zudem erfordert ein längerer Weg zur Arbeitsstelle oftmals die Anmeldung einer zweiten Wohnung.

​Ist ein Zweitwohnsitz meldepflichtig?

Das deutsche Gesetz sieht für den Zweithaushalt eine Meldepflicht vor. Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die sekundäre Wohnung muss die Anmeldung bei der zuständigen Behörde erfolgen.

​Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?

Die Anmeldung der Zweitwohnung erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt. Ein persönliches Vorsprechen wird in der Regel vorausgesetzt.

​Wer muss Zweitwohnungssteuer bezahlen?

Sofern die Stadt beziehungsweise die Gemeinde, in welche der Umzug stattfindet, eine Zweitwohnungssteuer erhebt, muss die entsprechende Steuer gezahlt werden. Den Steuersatz bestimmt die örtliche Behörde.

​Wie viel kostet ein Zweitwohnsitz?

Ob für die Anmeldung der Wohnung eine Gebühr zu entrichten ist, obliegt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. In der Regel bewegen sich die Kosten zwischen 10 und 30 Euro.


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