Verliebt, verheiratet, Haus gekauft – doch was passiert im Falle einer Trennung oder Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie? Da dies keine einfache Situation ist, haben wir für Sie verschiedene Möglichkeiten zusammengefasst, wie mit der Immobilie umgegangen werden kann.
Kommt es zur Scheidung, können sich Ehepartner:innen darauf einigen, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen. Dafür ist es essenziell, dass beide Parteien im Grundbuch namentlich genannt sind.
Manche ehemalige Ehepartner:innen einigen sich auf die Realteilung, wobei beide Beteiligten die Hälfte der Immobilie erhalten.
Oft ist es so, dass eine:r der beiden Beteiligten im Haus wohnen bleibt und Miete oder ähnliche Zahlungen an die andere Partei leistet.
Gibt es noch einen gemeinschaftlichen Kredit und behält nur eine:r der Partner:innen die Immobilie, muss die Schuldhaft herausgenommen werden. Ansonsten müssten beide Beteiligte den Kredit weiterführen.
- Das sind Ihre Möglichkeiten für den Hausverkauf nach Trennung
- Option 1: Gemeinsame Immobilie verkaufen
- Option 2: Übertragung auf eine Person und Auszahlung
- Option 3: Gemeinsames Eigentum
- Option 4: Realteilung: Gemeinsames Haus mit zwei Wohneinheiten
- Sonderfall: Hausverkauf bei Trennung von unverheiratetem Paar
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Haus gekauft, jetzt Trennung
Auch wenn es kein schönes Thema ist: Denken Sie schon beim gemeinsamen Immobilienkauf daran, was im Fall einer Trennung oder Scheidung mit dem Objekt geschehen soll. Denn anderenfalls stehen alle Partner:innen irgendwann vor schwierigen Entscheidungen, und das zu einem Zeitpunkt, an dem Sie ohnehin emotional nicht in Bestform sind.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche vier Optionen Sie für das Haus nach einer Scheidung oder Trennung haben, von Hausverkauf über Auszahlung und gemeinsames Eigentum bis hin zur Realteilung. Zudem geht es darum, wie unverheiratete Paare bei einer Trennung mit dem gemeinsamen Haus umgehen sollten. Besonders wichtig ist dies, wenn im Haus auch noch Kinder wohnen.
Einigen Sie sich am besten so früh wie möglich gemeinsam darauf, was bei einer eventuellen Trennung mit dem Haus geschieht, und halten Sie dies in einem Ehevertrag fest. Dafür ist es unerlässlich, dass beide Parteien im Grundbuch stehen. Dann kann keine Partei ohne die Zustimmung der anderen das Objekt komplett verkaufen. Legen Sie daher besonders viel Wert auf eine exakte Grundbucheintragung.
Wichtig für den Hausverkauf nach Trennung ist, ob ein Ehevertrag existiert. Gibt es keinen Ehevertrag, entsteht nach der Eheschließung eine sogenannte Zugewinngemeinschaft, in der beide Personen ihr eigenes Vermögen behalten, also eine Art der Gütertrennung. Ein Ehevertrag regelt hingegen, was beispielsweise mit einer Immobilie passiert.
Will nur eine Partei das Haus behalten, während die andere das Objekt aufgeben will, ist die einfachste Lösung, dass die Person die Immobilie komplett übernimmt und als alleinige:r Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen wird. Die Person muss der anderen dann den Eigentumsanteil auszahlen.
Können oder wollen beide Eheleute das Haus bei Scheidung finanziell nicht behalten oder ist die finanzielle Belastung für eine Person zu groß, besteht die Möglichkeit, das Haus einvernehmlich an eine dritte Person zu verkaufen. In diesem Fall wird der Verkaufserlös nach der Trennung geteilt und für bestehende Lasten genutzt.
Aus dem Erlös kann beispielsweise auch die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank beglichen werden. Den Rest, der übrig bleibt, teilen die ehemaligen Eheleute unter sich auf. Dafür müssen allerdings beide Personen dem Verkauf zustimmen. Ist dies nicht der Fall, können sie versuchen, die Zustimmung der anderen Partei einzuklagen.
Sie möchten nach der Scheidung das Haus behalten und die andere Person stimmt dem zu? Dann können Sie das Haus überschreiben: Bei der Überschreibung übernimmt eine:r der Ehepartner:innen als Alleineigentümer:in das Haus. Wichtig: Die Person, der die Immobilie übertragen wird, muss die finanzielle Belastung tatsächlich stemmen können. Dann wird der anderen Person eine Ersatzleistung oder Entschädigung ausgezahlt. Dafür muss eine Verkehrswertermittlung durchgeführt werden.
Ist eine Person bereit, ihren Eigentumsanteil abzugeben, muss eine Entschädigungszahlung geleistet werden. Außerdem muss die Person aus dem Grundbuch und allen Verträgen wie dem Hauskredit-, Strom- oder Gasvertrag gestrichen werden. Die Person soll so von allen finanziellen Verbindlichkeiten befreit werden, da sonst die weiterhin geleisteten Zahlungen auf den etwaigen Trennungsunterhalt angerechnet werden können.
Prüfen Sie daher alle Vereinbarungen bei einer Übernahme genau – sind alle Verbindlichkeiten, Reparaturleistungen, Belastungen korrekt? Fehlt etwas, ist etwas zu viel? Wurde die Person korrekt aus dem Grundbuch gestrichen, damit sie nicht mehr zur Haftung gezogen werden kann? Lassen Sie den Vertrag zur Übertragung des Hausanteils zum Schluss notariell beglaubigen – und bedenken Sie, dass nachträgliche Änderungen meist nicht möglich sind.
Die Person, die im gemeinsamen Haus nach der Trennung wohnen bleibt, genießt einen Nutzungsvorteil und muss diesen ausgleichen. Die Nutzungsentschädigung für das Haus errechnet sich nach dem Wohnvorteil und liegt damit in der Höhe, die für eine ähnliche Wohnung an Miete gezahlt werden müsste.
In der Regel sind beide Parteien Darlehensnehmer:innen, da beide im Darlehensvertrag stehen. Sollte eine:r der Eheleute die Zahlung einstellen, haftet die andere Person, die ebenfalls im Kreditvertrag steht. Das gilt auch dann, wenn die Person selbst nicht mehr im Haus wohnt, denn mit dem Darlehensvertrag ist eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart worden.
Mann will verkaufen, Frau nicht. Was tun? Stimmt eine der beiden Parteien nicht zu, das Haus zu verkaufen, kann sie per Teilungsversteigerung zur Veräußerung gezwungen werden. Dies sollte jedoch möglichst vermieden werden – eine einvernehmliche Lösung ist immer besser, egal ob Sie bei der Scheidung das Haus verkaufen oder behalten wollen!
Ein gemeinsames Eigentum ist ebenfalls möglich. Auch dann, wenn nur eine:r von beiden im gemeinsamen Haus nach der Trennung wohnen bleibt, können Sie das Haus weiter gemeinsam besitzen. Allerdings sollten Sie in diesem Falle alle Fragen bezüglich Kosten, Haftung und Verwaltung vertraglich regeln, um auf der sicheren Seite zu sein.
Häufig wird diese Variante dann gewählt, wenn das Haus unbedingt gehalten werden soll, beide aber nicht in der Lage sind, das Haus allein zu bewirtschaften. Will keine:r der Partner:innen im Haus bleiben oder reicht das Einkommen nicht, um dies zu ermöglichen, kann das Haus alternativ auch vermietet werden. Auch in diesem Fall muss klar geregelt sein, wie die Verwaltung erfolgt und wer für die Instandsetzung verantwortlich ist.
Eine weitere Möglichkeit ist, die Immobilie nach der Trennung in zwei Wohneinheiten umzubauen, die baulich voneinander abgeschlossen sind. Hierbei handelt es sich um Realteilung. In dem Fall können beide Parteien profitieren. Auch hier ist es essenziell, dass beide Partner:innen im Grundbuch eingetragen sind. Später können beide Parteien ihren Teil vom Haus verkaufen.
Diese Variante ermöglicht Ihnen folgendes:
- Beide Parteien können im Haus getrennt voneinander wohnen bleiben.
- Beide Parteien können ihren jeweiligen Teil weiterverkaufen oder vermieten.
Natürlich müssen Paare nicht verheiratet sein, um eine Immobilie zu kaufen. Wenn sich Paare gemeinsam ein Objekt kaufen, ohne verheiratet zu sein, stehen beide im Grundbuch als Eigentümer:innen. In diesem Fall kann die Partei, die auszieht, den Eigentumsanteil an die andere Partei nach der Trennung verkaufen.
Die Bank kann bei einer finanzierten Immobilie von beiden Parteien, die den Kreditvertrag unterschrieben haben, Raten verlangen. Demnach auch von der Person, die ausgezogen ist. Aus dem Grund ist es ratsam, schon bei dem Hauskauf und dem Kreditvertrag entsprechende Vereinbarungen darüber zu treffen, was im Falle einer Trennung passiert. Regeln Sie klar, wie Sie das Haus nach Trennung verkaufen!
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Haus gekauft, jetzt Trennung
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Was passiert mit dem Haus bei einer Scheidung?
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Bei einer Scheidung oder Trennung müssen Sie gemeinsam entscheiden, was mit dem Haus passiert. Keiner der Eheleute kann die andere Person zum Auszug oder zum Verkauf zwingen. Neben dem Hausverkauf ist auch die Auszahlung, das gemeinsame Eigentum oder eine Realteilung denkbar. Wägen Sie die Entscheidung gut ab und lassen Sie sich rechtlich beraten. Haus gekauft, jetzt Trennung – das ist kein Einzelfall und sollte von Beginn an bedacht werden.
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Wie wird das Haus bei einer Scheidung bewertet?
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Für die Bewertung des Hauses nach einer Trennung wird der aktuelle Verkehrswert abzüglich der Restschuld bestimmt. So entsteht ein Verkaufspreis. Der Gewinn wird durch zwei geteilt, wenn beide Parteien im Grundbuch stehen. Wichtig ist, dass Sie nicht zu viel Subjektivität in die Schätzung einfließen lassen. Haus gekauft, jetzt Trennung – wer in dieser Situation ist, sollte den Verkehrswert genau bestimmen lassen.
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Kann ich mein Haus während einer Scheidung verkaufen?
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Ja, Sie dürfen Ihr Haus jederzeit verkaufen. Das gilt auch während der Trennungszeit oder während des Trennungsverfahrens. Wichtig ist, dass beide Eheleute dem Hausverkauf ausdrücklich zugestimmt haben. Wenn eine:r der beiden den Hausverkauf ablehnt, ist es möglich, die Zustimmung bei Gericht einzuklagen oder den Verkauf mit einer Teilungsversteigerung zu erzwingen. Eine einvernehmliche Lösung ist jedoch immer vorzuziehen.
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Was, wenn nur eine:r der beiden das Haus verkaufen möchte?
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Beide Eheleute müssen dem Verkauf freiwillig zustimmen. Besitzen zwei oder mehr Personen gemeinschaftlich eine Immobilie, wird dies als Bruchteilsgemeinschaft bezeichnet. Bei einer Bruchteilsgemeinschaft darf jede Person frei über ihren Anteil verfügen. Legen Sie am besten schon beim gemeinsamen Hausverkauf fest, wie Sie im Fall einer Trennung vorgehen, um langwierige Konflikte und den Gang vor Gericht zu vermeiden.
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Was passiert, wenn nur eine:r im Grundbuch steht?
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Wenn nur eine Person im Grundbuch steht, wird sie gesetzlich als Eigentümer:in der Immobilie behandelt. Umso wichtiger ist es, sich beim gemeinsamen Hauskauf jeweils zu 50 Prozent ins Grundbuch eintragen zu lassen. Denn anderenfalls kann es beim Hausverkauf nach Scheidung passieren, dass der Gewinn einzig einer Person zusteht. Achten Sie deshalb darauf, beide Namen korrekt ins Grundbuch eintragen zu lassen.
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