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Die Rücktrittsklausel beinhaltet ein im Kaufvertrag vereinbartes Rücktrittsrecht seitens des Verkäufers. Warum die Rücktrittsklausel besonders bei Immobilienkaufverträgen wichtig ist und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie nachstehend.
- Mithilfe der Rücktrittsklausel im Kaufvertrag sichert sich der Verkäufer vor einem wirtschaftlichen Schaden ab.
- Nicht nur der Verkäufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch der Käufer kann von der Rücktrittsklausel Gebrauch machen, wenn beispielsweise die Grundschuld auf das erworbene Grundstück seitens des Verkäufers noch nicht gelöscht wurde.
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Die Rücktrittsklausel beinhaltet ein im Kaufvertrag vereinbartes Rücktrittsrecht des Verkäufers vom Kaufvertrag, wenn der Käufer zum Beispiel seiner Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises nicht nachkommt oder die Bank die Finanzierung im letzten Moment doch ablehnt. In diesem Fall sichert sich der Verkäufer durch die Rücktrittsklausel finanziell ab, sodass ihm bei Nichterfüllung des Vertrages seitens der anderen Partei zumindest kein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Damit der Rücktritt rechtskräftig ist, muss eine Rücktrittserklärung abgegeben werden. Hier gilt es jedoch, keine voreiligen Handlungen zu unternehmen. Der Rücktritt sollte erst in Erwägung gezogen werden, wenn die rechtliche Lage und der Sachverhalt zur Gänze überblickt werden. Die Zahlung kann beispielsweise längst angewiesen sein.
Das Rücktrittsrecht ist nicht allein auf Gebäude anzuwenden. Auch bei einem Grundstück kann vom Rücktritt Gebrauch gemacht werden. Ist die Rücktrittsklausel im Kaufvertrag enthalten, so hat diese gesetzlich immer Vorrang.
Auch ohne entsprechende Klausel ist ein Rücktritt ab §389 BGB geregelt.
Der Rücktritt ist nicht das einzige Mittel, das aus rechtlicher Sicht ins Feld geführt werden kann. Über eine Wandlung, eine Anfechtung oder auch eine Rückabwicklung können die §§ 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung finden. In diesem Fall könnte eine Minderung oder Schadensersatz die logische Konsequenz sein.
Wie bereits erwähnt, ist die häufigste Ursache des Rücktritts aus Sicht des Verkäufers, dass die Zahlung nicht eingeht. Dies kann mit einer Fehlplanung bei der Finanzierung des Käufers in Zusammenhang stehen. Hier können dementsprechend Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Werden bauliche Veränderungen angestrebt, die dem Vertrag widersprechen, ist dies auch ein Rücktrittsgrund.
Der Käufer tritt seltener vom Kaufvertrag zurück. Sollte das Geldinstitut des Verkäufers nicht bereit sein, eine Verbindlichkeit aus der Grundschuld zu löschen, ist dies häufig der Rücktrittsgrund. Mängel an der Immobilie und die Zahlung einer Vorfälligkeitsgebühr sind ebenfalls Streitpunkte, die zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Käufers führen können.
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