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Die Wohngebäudeversicherung geht bei einem Eigentumswechsel an den Hauskäufer über, während Sie Ihre anderen Versicherungen einfach ummelden können, damit sie an Ihrer neuen Adresse gültig sind. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen Sie als Hausbesitzer haben sollten, wie Sie beim Hausverkauf damit umgehen und welche Versicherungsurkunden Sie aushändigen müssen.
- Die Wohngebäudeversicherung ist objektgebunden und geht normalerweise direkt an den neuen Eigentümer über.
- Ihre Hausrat- und Ihre Haftpflichtversicherung hingegen sind personengebunden und gehören Ihnen; beim Eigentumswechsel haben Sie Anzeigepflicht und sollten der Versicherung schnellstmöglich Ihre neue Adresse melden.
- Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Immobilien, die Sie nicht selbst nutzen, erlischt beim Verkauf automatisch.
- Nutzen Sie den Eigentumswechsel, um bessere Konditionen mit Ihrer Versicherung auszuhandeln.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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Als Hausbesitzer sind Sie hoffentlich gut abgesichert, denn Schaden an Ihrem vermutlich größtem Wertgegenstand können Sie teuer zu stehen kommen. Normalerweise haben Hausbesitzer die folgenden relevanten Versicherungen:
eine Gebäudeversicherung
eine Hausratversicherung (in Österreich: Haushaltsversicherung)
eine private Haftpflichtversicherung
eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Mietobjekten und unbebauten Grundstücken
Die Gebäudeversicherung schützt alle Gebäudebestandteile, die Sie bei einem Umzug nicht mitnehmen würden, vor Schäden durch Sturm, Wasser, Feuer und Hagel. Je nach Lage Ihres Hauses können Sie sich zusätzlich vor weiteren sogenannten Elementarschäden schützen, die beispielsweise durch Erdbeben oder Erdrutsche auftreten könnten.
Die Hausratversicherung hingegen ist für alle beweglichen Bestandteile Ihres Haushaltes zuständig. Sie versichert den Hausrat gegen Schäden durch die Elemente, aber auch gegen Schäden durch Einbruch. Auch diese Versicherung können Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen, sodass etwa Fahrräder, teure Instrumente oder Sportausrüstung darin enthalten sind.
Die Haftpflichtversicherung schützt vor Unfällen auf Ihrem Grundstück und innerhalb Ihrer Immobilie, für die entweder Sie selbst oder andere Personen verantwortlich sind. Dies gilt für private Häuser und Eigentumswohnungen. Wenn Sie das Objekt, das Sie besitzen, nicht selbst nutzen, sollten Sie sich mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor Schäden, die Sie finanziell ausgleichen müssen, schützen.
Prinzipiell sind all Ihre genannten Versicherungen betroffen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen. Besonders wichtig ist allerdings, dass die Wohngebäudeversicherung objektgebunden ist. Das bedeutet, dass sie automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht, sobald dieser in der Abteilung I des Grundbuchs als Eigentümer eingetragen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die Versicherung weiterhin bezahlen. Der neue Besitzer der Immobilie darf die Wohngebäudeversicherung vier Wochen nach dem Stichtag der Grundbucheintrag mit außerordentlicher Frist kündigen und eine neue Versicherung suchen.
Die gleiche Regelung gilt auch für eventuelle Zusatzversicherungen zur Wohngebäudeversicherung. Wenn Sie etwa eine Glasversicherung, eine Mietverlustversicherung oder eine Schwamm- und Hausbockkäferversicherung haben, gehen diese automatisch auf den neuen Besitzer über. Weitere Informationen dazu, was bei einem Hausverkauf mit der Wohngebäudeversicherung geschieht, finden Sie hier.
Mit Ihren weiteren Versicherungen sollten Sie beim Hausverkauf wie folgt vorgehen:
Die Hausratversicherung ist personengebunden und sollte mitgenommen werden; der Wert der versicherten Gegenstände ändert sich normalerweise nicht, Sie haben aber eine Anzeigepflicht bei der Versicherung.
Die Haftpflichtversicherung ist personengebunden und daher unabhängig von Ihrem Wohnort; informieren Sie die Versicherung dennoch über Ihre neue Adresse.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erlischt nach dem Hausverkauf automatisch; der neue Besitzer muss sich um eine eigene Versicherung kümmern.
Mit der Schlüsselübergabe sollten Sie dem neuen Eigentümer auch die vorhandenen Versicherungsurkunden für die Wohngebäudeversicherung und eventuelle Zusatzversicherungen aushändigen. Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie ihm die Kosten für die personengebundenen Versicherungen, die Sie nicht kündigen oder auf andere Personen übertragen, vorlegen können.
Beachten Sie, dass viele Kaufinteressenten die Versicherungskosten schon bei der Hausbesichtigung sehen möchten. Diese können ausschlaggebend für die Kaufentscheidung sein. Daher sollten Sie die Kosten rechtzeitig in einem aussagekräftigen Exposé zusammentragen. Ein Makler kann Ihnen dabei helfen und auch erklären, welche Dokumente zusätzlich zu den Versicherungsurkunden wichtig für den Hausverkauf sind. Unser Service: Wir empfehlen Ihnen drei gute Makler in Ihrer Region.
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