Sie sollten sich vertraglich zusichern lassen, dass dem Verkäufer bezüglich des Grundstücks keine Altlasten bekannt sind. Darüber hinaus sollte der Verkäufer vertraglich bestätigen, dass alle Erschließungskosten, für die der Eigentümer des Grundstücks haftet, bezahlt wird.
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Nach erfolgter Ausschreibung erhalten Sie von einzelnen Bietern für jede ausgeschriebene Leistung Angebote. Diese sind gewissenhaft zu prüfen, zu bewerten und miteinander zu vergleichen.
Existiert eine rechtskräftige Unterschrift unter dem Angebot? Unterschreibt eine Vertreterperson des Unternehmers, so muss vor seinem Namen „in Vertretung“ oder „i.V.“ stehen. Steht "im Auftrag" vor der Unterschrift, so ist es keine rechtskräftige Unterschrift.
Gibt es Änderungsvorschläge des Unternehmers?
Ist der Bieter leistungsfähig und zuverlässig?
Kriterien, die für mangelnde Zuverlässigkeit eines Bieters sprechen sind:
Schwarzarbeit, anhängende Straf- oder Bußgeldverfahren, schuldhafter Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Bautechnik, fehlende Koordinierungsmöglichkeiten und
absichtliches Verschweigen von Fehlern in der Leistungsbeschreibung, die der Bieter später zu seinem Vorteil ausnutzen kann.
Achten Sie auf Rechenfehler im Angebot. Verbindlich sind die Einheitspreise. Sie gelten vor dem Gesamtpreis. Bei offensichtlichen Fehlern kann der Einheitspreis durch Division von Gesamtpreis und Menge ermittelt werden. Ist die Mehrwertsteuer im Preis enthalten? Einheitspreise sind in der Regel exklusive Mehrwertsteuer.
Bei der technischen Prüfung achten Sie darauf, dass alle geforderten Leistungen vollständig angeboten sind, die vom Bieter ausgewählten Erzeugnisse den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen, die angebotenen Baustoffe, Bauteile und Verfahren bauaufsichtlich zugelassen sind und den Regeln der Technik entsprechen und die angebotenen gleichwertigen Alternativen tatsächlich gleichwertig sind.
Diese bauen auf die vorangegangenen Punkte auf und haben vor allem die folgenden Fragen zum Inhalt:
Ist die angebotene Leistung im Verhältnis zum Angebotspreis angemessen?
Verursachen Änderungsvorschläge und Nebenangebote Mehrkosten an anderer Stelle?
Beeinflussen ggf. gewährte Preisnachlässe die Wirtschaftlichkeit?
Beinhaltet ein Angebot Vorteile nichttechnischer Art, die einen Mehrpreis rechtfertigen (z.B. längere Gewährleistung)?
Nach dieser Prüfung sollten offene Fragen mit dem Anbieter geklärt werden. Für die Zuschlagserteilung spielt nicht der niedrigste Preis eine Rolle. Nicht der billigste, sondern der preisgünstigste Bieter sollte den Zuschlag erhalten. Um diesen zu ermitteln, sollten Sie den Durchschnitt aller Angebote errechnen. Die Angebote der Bieter, die dem Durchschnitt am nahesten sind, nehmen Sie in die engere Wahl, denn sie sind die Preisgünstigsten auf dem Markt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher nun den Zuschlag erhalten soll, zählen der Ruf und die Zuverlässigkeit des Unternehmers.
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