Es gibt außer der Vollständigkeit und Wortwahl eine Reihe inhaltlicher Details, die Sie bei der Baubeschreibung beachten sollten.
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1. Unerwünschte Kosten
2. Eigenleistung
3. Angaben zu den erbrachten Planungsleistungen
4. Objekt- und Vorhabensbeschreibung
5. Pläne und Zeichnungen
6. Angaben zum Herrichten des Grundstücks
7. Beschreibung der Baukonstruktion
8. Beschreibung der Heizungsanlage und Trinkwassererwärmung
9. Beschreibung der Lüftungsanlagen
Gelegentlich kommt es vor, dass der Erschließungskostenbeitrag für ein Grundstück nicht vom Bauträger gezahlt worden ist, weil die Gemeinde sich sehr viel Zeit mit der Rechnungslegung lässt.
Für den Erschließungskostenbeitrag gilt, wer bei Rechnungslegung Eigentümer des Grundstückes ist, der zahlt auch die Rechnung, welche im fünfstelligen bereich liegen kann.
Diese Kosten tauchen entweder in der Baubeschreibung oder in den Kosten für das Grundstück auf. Wenn sie nicht auftauchen, fragen sie bei der Gemeinde nach, ob für ihr Grundstück bereits der Erschließungskostenbeitrag gezahlt worden ist, klären sie dies mit dem Bauträger und sichern sie sich im Zweifel Vertraglich ab.
Ferner sollte eine Baubeschreibung die Festschreibung von eventuellen Eigenleistungen abklären.
Das sind insbesondere, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung und die Bauleitung.
Diese enthält Angaben zum Haustyp, Bauweise, Planer, Hersteller, Beschreibung eventueller Ausbaustufen, und falls vorgesehen, die besonderen Nutzungseigenschaften (z.B. behindertengerechte Lösung nach DIN 18025 für barrierefreien Zugang zum Haus und so weiter). Ebenfalls gehören detaillierte Gebäudedaten (Abmessungen, Flächenangaben, Raumhöhen, Anzahl der Räume und Vollgeschosse, Keller, Dach), darstellende Pläne, Angaben zum Energiebedarf und Schallschutz dazu.
Exakte Pläne im Maßstab von mindestens 1:50 von Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Grundstück aus denen maßgenau sämtliche Festlegungen der Hausanlage, wie Lage und Größe der Türen oder Fenster nachzuvollziehen sind sollen der Baubeschreibung beiliegen.
Diese Angaben beziehen sich auf die Bauschuttbeseitigung, das Fällen von Bäumen, das Verlegen der privaten Erschließung, der Baustellenzufahrt, einen eventuellen Kranstellplatz, der sonstigen Baustelleneinrichtung, dem Anlegen von Lagerplätzen, Baustrom- und Bauwasserbereitstellung und die Bereitstellung der Baustellentoilette.
Gemeint sind hier sämtliche Einzelteile, aus denen das Gebäude besteht inklusive besonderer Maßnahmen. Im Allgemeinen sollte diese Beschreibung folgende Punkte vertieft erläutern. Erdarbeiten, Gründung, Abdichtung, Kelleraußenwände, Lichtschächte, Außenwände, Innenwände, Geschossdecken, Fußböden, Innentreppen, Dach, Dachentwässerung, Fenster, Türen, Balkone, Loggien, Terrassen, Wintergärten und Außentreppen.
Dazu sind Angaben über Heizungssystem, Brennstoffart, Leistung der Heizung, (falls vorgesehen Solaranlagen, Wärmepumpe) Zusatzfeueranlagen (Kamin, Ofen), Abgasanlage (Schornstein), Ort des Heizungsraumes und der Heizkörper, Regelungstechnik, Brennstofflagerung, Trinkwassererwärmungssystem, falls vorgesehen Regen- und Grauwassernutzung und die verwendeten Systeme.
Aufgeklärt werden sollte hier die Art der Lüftung, Installation von Lüftungstechnik und Angaben zu Sonderlösungen.
An diesem Punkt wird der Ort der Hausanschlüsse (Hausanschlussraum), die Anzahl der Anschlüsse für Geräte in Küche, Waschraum und Bad, die Wasserabflüsse, die Art der Installation, die Ausstattung mit Sanitärobjekten, und die Verlegart und Materialien der Kalt-, Warm- und Abwasserleitungen erläutert.
Beschreibung der E-Anlage mit Aussagen zu Anschlussleistung, Anzahl der Stromkreise, (Drehstrom-, Steckdosen-, Licht- und Gerätestromkreise) Sicherungsstärken, Lage der Verteileranlage, Ausstattung und Umfang von Steckdosen, Lichtschaltern und Lichtanschlüssen.
Hierzu zählen die Angaben zu Antennenanlage, Telefon- und Kabelanschluss, sowie Türsprech- und Alarmanlage.
Sie ist meist aus Plänen ersichtlich, die sie vom Baupartner erhalten. In der Baubeschreibung sollte aber alles konkretisiert werden. Notwendige Erläuterungen sind zu Grünflächen, Pflanzungen und Pflanzen, Gehwegen, Fahrwegen, Stellplätzen, Garagen, Zäunen und Mauern zu machen.
Dazu gehören im Wesentlichen die Bescheinigungen aller Gewerke über die fachgerechte mangelfreie Ausführung ihrer Bauleistungen, Protokolle der bauaufsichtlichen Gebrauchsabnahme, Energiepass, Abnahmeprotokoll des Schornsteinfegers, Garantieurkunden für die Haustechnik, Bedienungsanleitungen, Bestandszeichnungen der technischen Gebäudeausrüstung, Nachweise über die Unbedenklichkeit verwendeter Baustoffe und Materialien und Unterlagen des Vermessungsingenieurs.
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