Hausanbau ist die Bezeichnung für die Erweiterung eines bestehenden Wohngebäudes, wodurch zusätzliche Wohnfläche gewonnen wird. Ist das Grundstück groß genug, kann ebenerdig oder über die gesamte Anzahl der Geschosse ein Hausanbau errichtet werden.
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Oft wünschen sich die Hausbewohner gerade im Erdgeschoss eine Erweiterung der Wohnfläche. Komfortabel ist es, einen Wintergarten als Hausanbau zu errichten. Er bietet einen hellen Raum, der zusätzlich auch eine positive Auswirkung auf die Energiebilanz des Hauses haben kann. Ob als Esszimmer, als Oase der Ruhe oder als idealer Standort für wärmeliebende Pflanzen – ein Wintergarten bietet eine ganze Reihe von Nutzungsmöglichkeiten und Komfort. Gibt es Zuwachs in der Familie, fehlen oft ein oder mehrere Zimmer. Ein zusätzliches Bad würde den morgendlichen Stau vor der Badezimmertür bei einer größeren Familie entspannen. Wer sich einen großzügigen Wellnessbereich einrichten oder ganz einfach den Platz im Wohnzimmer vergrößern möchte, kann alle diese Pläne mit einem geeigneten Hausanbau umsetzen.
Ein einfacher Hausanbau kann relativ einfach umgesetzt werden. Wenn es jedoch um die Verbreiterung des bestehenden Hauses geht, wird daraus eine umfangreiche bauliche Maßnahme. Denn für den Fall, dass die Außenmauern versetzt und die Dachkonstruktion geändert werden müssen, kommt auf den Bauherrn ein teurer Umbau zu. Eine weitere Möglichkeit wäre die Aufstockung des Gebäudes, sofern die statischen Verhältnisse dies zulassen.
Um alle Möglichkeiten für einen Hausanbau erwägen zu können, sollte der Rat von Fachleuten eingeholt werden. Geeignet ist ein Gespräch mit einem Architekten und einem Statiker, nachdem diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht haben. Nicht nur die bauliche Umsetzung muss bei einem Hausanbau bedacht werden. Heute müssen bei Veränderungen am Gebäude auch die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachtet werden. Zudem muss geklärt werden, ob die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche für einen Hausanbau ausreichend ist, ohne dazu zu nahe an das Nachbargrundstück heranzureichen. Der Architekt ist dabei behilflich, die notwendigen Genehmigungen nach dem Deutschen Baurecht ordnungsgemäß einzuholen, denn für einen Hausanbau ist in der Regel eine erneute Baugenehmigung erforderlich. Zunächst genügt jedoch ein Blick auf den Bebauungsplan. Dieser gibt Aufschluss darüber, ob eine Erweiterung des bestehenden Hauses überhaupt möglich ist. Erst wenn der Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde eingereicht und genehmigt wurde, kann mit den Bauarbeiten für den Hausanbau begonnen werden.
Die sogenannte Energieeinsparverordnung resultierte 2002 aus der Wärmeschutzverordnung sowie der Heizungsanlagenverordnung. Diese beiden Verordnungen wurden zusammengelegt, was einerseits zu der Einbeziehung der Anlagentechnik in die Energiebilanz führte und andererseits zu einer Berücksichtigung von entstehenden Verlusten bei Verteilung, Speicherung und Erzeugung der Wärme. Insbesondere die Endenergie an der Gebäudegrenze wird dadurch relevant und nicht mehr nur allein die Nutzenergie innerhalb eines Raumes. Die Bewertung dieses Energiebedarfes findet nun primärenergetisch statt und nähert sich dadurch einer immer wichtiger werdenden Ökobilanz. Die Erweiterung der Energieeinsparverordnung ermöglicht primär die Verrechnung der Gesamtenergiebilanz mit dem baulichen Wärmeschutz, was konkret bedeutet, dass sich eine schlecht entwickelte Wärmedämmung durch eine effizientere Heizanlage kompensieren lässt. Für den Transmissionswärmeverlust muss stets ein Grenzwert eingehalten werden, welcher abhängig von Bauart und Gebäudetyp ist. Dies ist insbesondere für einen Hausanbau wichtig, da zunächst geprüft werden muss, ob alle Bestimmungen erfüllt werden können. Auch der Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung ist gesetzlich geregelt. Die Verordnung gilt innerhalb der Bundesrepublik für Gebäude, die normale Innentemperaturen aufweisen. Dies sind Gebäude, die mehr als vier Monate im Jahr beheizt werden sowie normale Wohngebäude, welche primär zum Wohnen genutzt werden und auf eine Innentemperatur von mindestens 19 Grad Celsius kommen. Ebenso trifft die Verordnung auf Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen zu, also auf Gebäude, deren Temperatur zwischen 12 und 19 Grad Celsius liegt und trotzdem jährlich mehr als vier Monate beheizt werden. Die Energieeinsparverordnung gilt hingegen nicht für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, für großflächige Betriebsgebäude, die zweckdienlich offen gehalten werden müssen, für Bauwerke, die unterirdisch liegen, für Betriebsgebäude, in denen Tiere gehalten werden, für Räume und Gewächshäuser, die der Pflege und Aufzucht von Pflanzen dienlich sind sowie für Zelte und ähnliche Gebäude, die regelmäßig auf- und abgebaut werden. Für Neubauten, also auch Hausanbauten mit normalen Innentemperaturen, müssen bestimmte Höchstwerte der Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Der Bauherr hat die Pflicht, sowohl den Jahres-Primärenergiebedarf als auch den Transmissionswärmeverlust nachzuweisen. Für Neubauten mit niedrigen Innentemperaturen gelten allgemein geringere Anforderungen und Nachweisverfahren, die vereinfacht sind. Für den sommerlichen Wärmeschutz müssen Neubauten grundsätzlich unter Einhaltung von Sonneneintragskennwerten erbaut werden. Werden bereits beheizte Nutzflächen um mehr als 50 Quadratmeter erweitert, wie es beim Hausanbau oft der Fall ist, gelten in aller Regel die Anforderungen der Energieeinsparverordnung, die auch bei Neubauten gestellt werden.
Zunächst sollten Bauherren klären, ob für ihren Hausanbau eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die Landesbauordnungen sind in den einzelnen Bundesländern Deutschlands unterschiedlich geregelt, zuständige Bauämter geben jedoch Auskunft über die jeweilige Gesetzeslage. Liegt das Bauvorhaben beispielsweise in einem Landschaftsschutzgebiet, müssen unter Umständen weitere Genehmigungen eingeholt werden. Auch hierüber gibt das zuständige Bauamt Auskunft. Darüber hinaus ist es wichtig, den Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung rechtzeitig zu stellen. In der Regel müssen Bauherren mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei bis drei Monaten durch das zuständige Bauamt rechnen. Es empfiehlt sich, die Unterlagen für den Bauantrag gewissenhaft zu überprüfen und vollständig beim zuständigen Bauamt einzureichen. Das Antragsformular ist bei dem jeweiligen zuständigen Bauamt erhältlich, welches zusätzlich darüber informiert, welche Unterlagen in welcher Anzahl erforderlich sind. Die vollständigen Unterlagen müssen außerdem von einer dazu berechtigten Person unterschrieben werden. Dies können zum Beispiel Architekten oder Ingenieure sein. Um sicherzugehen, dass auch die Nachbarn mit dem Hausanbau einverstanden sind, sollten diese früh genug einbezogen werden. Eine Baugenehmigung kann, solange sie nicht in Kraft getreten ist, rechtlich von den Nachbarn angegriffen werden. Dies kann dazu führen, dass sich der Anbau entweder verzögert oder gänzlich untersagt wird. Eine Unterzeichnung des Bauvorhabens durch betroffene Nachbarn ist deshalb ebenfalls ein wichtiger Schritt in der Einholung der Baugenehmigung. Sobald die Baugenehmigung jedoch vom zuständigen Bauamt erteilt wurde, ist diese nicht mehr durch die Nachbarn anfechtbar.
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