Sie bestimmt auch die Überbauung von untergeordneten Gebäude- oder Bauteilen, unabhängig davon, ob diese sich unter, über oder auf der Erde befinden. Die Verordnungen zur Festsetzung von Baugrenzen sind der Bauordnung zu entnehmen.
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Die Baugrenze eines Grundstücks ist als Linie im Bebauungsplan festgelegt. Zur besseren Kenntlichmachung wird für die Linie der Baugrenze die Farbe Blau verwendet. Grundsätzlich dürfen Gebäude diese Grenze nicht überschreiten. Geringfügige Abweichungen und Sonderregelungen können – je nach zugrundeliegender Landesbauordnung – zulässig sein. Oftmals sind zu den Ausnahmen Vermerke im Bebauungsplan möglich, die dabei häufig durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) verursacht sein können. Der Bebauungsplan selbst ist stark durch die Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) beeinflusst.
Der Bebauungsplan hat die Funktion, städtebauliche Vorgaben zu berücksichtigen. Um dies zu gewährleisten sind die Baugrenze und auch die Baulinie wichtige Hilfsmittel. So sollen beispielsweise Nachbarn davor geschützt werden, dass neu errichtete Gebäude den Einfall von Licht und Sonne allzu stark beeinflussen. Auch der Schutz von erhaltenswerten Bäumen kann durch die Baugrenze gewährleistet werden.
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