Das Baurichtmaß bildet die Grundlage für Bauteilmaße.
Gemäß der im Hochbau festgesetzten Norm (DIN 4172) werden Stärken, Höhen und Breiten berechnet.
Das Baurichtmaß findet im Bauwesen als Rastermaß Anwendung. Die Baunormzahl orientiert sich an der Maßeinheit Meter und wird in Achtelmeter (am) angegeben. So entspricht 1 am 12,5 cm.
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Das Baurichtmaß – auch Rohbau-Richtmaß oder Rastermaß genannt – dient gemäß der Norm DIN 4172 dazu, Vorgänge und Elemente im Bauwesen zu vereinheitlichen und zu rationalisieren. Im Jahr 1955 wurde diese Norm eingeführt und setzte als Grundmodul für das Baurichtmaß einen Achtel- oder Oktameter ein. Ein Achtelmeter entspricht 12,5 Zentimeter und sämtliche Baurichtmaße sind stets ein Vielfaches hiervon. Dies gilt sowohl für die Länge von Bauteilen als auch für die Höhe. Die Steine für Mauerwerksbau sind üblicherweise auf diese Maße abgestimmt, sodass auf Grundlage guter Pläne das Baurichtmaß problemlos eingehalten werden kann. Wichtig ist, dass das Baurichtmaß die Fugendicke bereits beinhaltet.
Das Baurichtmaß ist die Grundlage für das Baunennmaß. Bei fugenlosen Bauteilen ist das Baurichtmaß dementsprechend gleich dem Baunennmaß. Beide Maße werden zur Planung herangezogen. Die üblichen Maße, auf die das Baurichtmaß und das Baunennmaß angewendet werden, sind das Öffnungsmaß, das Außenmaß sowie das Vorsprungmaß.
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