In den eigenen vier Wänden zu wohnen, ist der Traum der meisten Deutschen. Allerdings ist mit dem Hauskauf auch ein gewisser finanzieller Aufwand verbunden.
Doch mit dem Bezahlen des Kaufpreises ist es in der Regel nicht getan. Vielmehr sind eine Reihe weiterer Nebenkosten beim Hauskauf einzukalkulieren. Expertenschätzungen zufolge können sich die Nebenkosten beim Hauskauf auf mehr als 15 Prozent des eigentlichen Kaufpreises summieren. Wird der Hauskauf größtenteils über einen Immobilienkredit finanziert, können die Nebenkosten beim Hauskauf zu einem entscheidenden Faktor werden. Um eine teure Nachfinanzierung zu vermeiden, sollten diese Kosten schon vorab in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Doch welche Nebenkosten fallen beim Hauskauf an?
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Wer ein Haus kaufen will und einen Makler mit der Suche und Vermittlung eines passenden Immobilienobjektes beauftragt, muss die hierfür zu zahlende Maklerprovision ebenfalls als Nebenkosten beim Hauskauf einplanen. Allerdings existiert bisher keine einheitliche Regelung zur Höhe der Maklerprovision und die von den Maklerverbänden vorgegebenen Richtwerte sind keine verbindlichen Vorgaben. Daher können die Maklerkosten zwischen etwa drei und sechs Prozent der Kaufsumme variieren. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Höhe der Provision schriftlich festzuhalten und einen Höchstbetrag festzulegen, bevor der Makler beauftragt wird. Ist die Traumimmobilie gefunden, muss der Kaufvertrag geschlossen und notariell beglaubigt werden. Die Notarkosten belaufen sich auf ein bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Darüber hinaus muss im Grundbuch eine Eintragung erfolgen, wenn ein Grundstück seinen Besitzer wechselt. Für die Eintragung in das Grundbuch wird eine Gebühr in Höhe von rund 0,5 Prozent des Kaufpreises fällig. Aber auch das Finanzamt hält beim Hauskauf die Hände auf: Weitere Nebenkosten beim Hauskauf werden durch die Grunderwerbssteuer verursacht. Je nach Bundesland verlangt der Fiskus zwischen 3,5 und 6,5 Prozent der Kaufsumme.
Nachdem der Wunsch nach einem Eigenheim im Kopf des künftigen Hausbesitzers gereift ist, beginnt für ihn die spannende Zeit der Suche nach einem passenden Objekt. Im Internet finden sich unzählige Angebote an Kaufimmobilien, doch nicht immer findet man dabei sein Traumhaus. Deswegen entscheiden sich viele Interessenten dafür, einen Makler zu beauftragen. Dieser erhält Informationen darüber, wie das Haus beschaffen sein soll, welche Ausstattungsmerkmale relevant sind, welche Größe und Lage bevorzugt werden und natürlich was das Objekt kosten darf. Anschließend kann sich der Interessent zurücklehnen und den Makler seine Arbeit machen lassen. Der Makler sucht in seinem Portfolio nach passenden Objekten oder recherchiert nach neuen Häusern, die er seinem Kunden anbieten kann. Anschließend präsentiert er ein oder mehrere Objekte bei Besichtigungsterminen vor Ort und stellt bei ernsthaftem Kaufinteresse den Kontakt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer her. Diese Dienste lässt er sich natürlich bezahlen. Die Festlegung eines Höchstpreises vor dem Beginn der Suche kann helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Gängig sind Courtagen in Höhe von drei oder sechs Prozent. So erhöhen sich die Nebenkosten beim Hauskauf schnell. Die Preise verstehen sich als Netto-Angaben. 19 Prozent Umsatzsteuer kommen bei der Berechnung der tatsächlichen Provision noch hinzu.
Rechenbeispiel: Das gewünschte Traumhaus soll 350.000 Euro kosten. Der Makler verlangt eine Provision in Höhe von sechs Prozent. Hinzu kommt die Umsatzsteuer, sodass die Höhe der Provision brutto bei 7,14 Prozent liegt. Zusätzlich zum Kaufpreis müssen in diesem Fall für den Makler Gebühren in Höhe von 24.990 Euro einkalkuliert werden.
Anders verhält sich die Kostenaufstellung, wenn das Traumhaus nicht direkt gekauft, sondern im Rahmen einer Versteigerung erworben wird. Dies verändert die Lage bei den Nebenkosten. Der Hauskauf kann dadurch sogar etwas günstiger werden. Bei einer Versteigerung entfallen die Notarkosten und die Grundbuchgebühr. Im Gegenzug fällt jedoch eine Zuschlagsgebühr an, durch die anfallende Kosten gedeckt werden. Da der Kaufvertrag durch den Gewinn bei der Versteigerung zustande kommt, wird der Notar nicht benötigt. Durch die Zuschlagsgebühr, die sich nach der Höhe des Kaufpreises richtet, sind die Kaufnebenkosten in der Regel niedriger als bei einem regulären Kauf. Da es sich bei Versteigerungen oft um Zwangsversteigerungen handelt, werden solche Häuser nicht selten unter Wert verkauft. Hier kann man als Bieter mit Risikobereitschaft durchaus ein Schnäppchen machen. Da jedoch eine Zwangsversteigerung aus einer finanziellen Notlage resultiert, kann sich dies auch im Zustand des Hauses widerspiegeln.
Wird zur Finanzierung des Eigenheims ein Darlehen aufgenommen, müssen weitere Nebenkosten beim Hauskauf einkalkuliert werden. Zunächst ermittelt die Bank im Rahmen eines Wertgutachtens den Beleihungswert der Immobilie. Die hierfür anfallenden Wertermittlungsgebühren, die in den effektiven Jahreszins fließen, betragen etwa 0,2 bis 0,5 Prozent des Kreditbetrags. Sollte der Kredit nicht innerhalb einer vereinbarten Frist abgerufen werden, sind in der Regel Bereitstellungszinsen zu zahlen. Die Höhe der Bereitstellungszinsen ist mit der Bank verhandelbar, beläuft sich im Schnitt jedoch auf monatlich 0,25 Prozent der Kreditsumme. Auch die anfallenden Zinskosten sind zu berücksichtigen. Wer in Zeiten niedriger Zinsen auf eine lange Zinsbindung setzt, kann die günstigen Zinsen länger nutzen. Die Tilgungssumme kann bei niedrigen Zinsen zugunsten einer kürzeren Laufzeit höher angesetzt werden, sodass sich die Kreditlaufzeit reduziert. Auch die anfallenden Zinsen für den Immobilienkredit müssen als Nebenkosten beim Hauskauf berücksichtigt werden.
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