Schneefanggitter dienen im Winter zum Schutz vor Dachlawinen. Alternativ können auch Schneefanghaken als Schutzsystem eingesetzt werden.
Die Schneefanggitter werden in Dachrinnennähe montiert und fangen vom Schrägdach abrutschenden Schnee zuverlässig auf. So wird vermieden, dass Passanten getroffen oder verschüttet werden.
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Als gängige Maße werden für Schneefanggitter eine Länge von drei Metern und eine Höhe von 15 bis 25 Zentimetern verwendet. In unseren Breiten wird der Schnee auf dem Dach damit meist wirkungsvoll aufgefangen oder zumindest abgebremst. Damit die Gitter ordnungsgemäß funktionieren, ist eine stabile und sichere Anbringung wichtig. Über Durchgängen oder oberhalb der Haustür sollten extrahohe Gitter installiert werden. Hier werden in vielen Fällen Gitterhöhen von einem Meter verwendet. Die einzelnen Teilstücke des Schneefanggitters müssen über spezielle Verbindungsklammern oder Verbindungsmuffen stabil miteinander verankert sein. Am Dach selbst sind die Bauteile mit sogenannten Schneefanggitterstützen befestigt.
Bevor ein Schneefanggitter montiert wird, müssen die gesetzlichen Vorschriften und Einschränkungen überprüft werden. Ansprechpartner sind zum Beispiel das zuständige Bauamt oder der Dachdecker. Insbesondere dann, wenn das Dach mit Biberschwanzziegeln gedeckt ist, gehört die Montage in die Hände eines Fachmanns, um Undichtigkeiten am Dach zu vermeiden. Entscheidend ist die stabile und ordnungsgemäße Anbringung der Schneefanggitterstützen. Wie diese montiert werden, hängt von der Art der Dacheindeckung ab. Zum Teil müssen Ziegel entfernt oder verkleinert werden, damit die Stützen stabil am Dachtragwerk oder alternativ an den Dachlatten befestigt werden können. Sind die Stützen erst einmal montiert, müssen die Schneefanggitter nur noch eingehängt und die einzelnen Elemente untereinander verbunden werden.
Grundsätzlich sind Hausbesitzer nicht verpflichtet, Schneefanggitter auf dem Dach anzubringen. Besonders in den schneereichen Gebieten in Deutschland wie zum Beispiel im Oberharz, in den Hochlagen des Fichtelgebirges oder im äußersten Südosten Deutschlands schützt sich der Hausherr mit einem Schneefanggitter jedoch vor Haftungsansprüchen aus der verletzten Verkehrssicherungspflicht im Falle eines Schadens durch eine Dachlawine. Einige Bundesländer haben die Installation von Schneefanggittern gesetzlich vorgeschrieben. Generell gilt jedoch: In schneearmen Gebieten besteht keine Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern auf den Hausdächern. Allerdings können sich besondere Pflichten aus der Dachform ergeben. So hat das OLG Dresden in einem Einzelfallurteil entschieden, dass bei einer Dachneigung von mehr als 50 Grad der Besitzer für die Schäden durch Dachlawinen haften muss.
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