Neben dem Kaufpreis für Ihre neue Immobilie müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen, die die Gesamtausgaben um einige Prozentpunkte erhöhen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten rund um den Kaufvertrag anfallen.
Die Gebühren für den Notar und das Grundbuch richten sich nach dem aktuellen Gerichts- und Notarkostengesetz.
Die Kaufnebenkosten für den Vertrag betragen durchschnittlich zwei Prozent des Kaufpreises.
Berücksichtigen Sie etwaige Zusatzkosten für den Makler, einen Anwalt oder einen Gutachter. Auch die fällige Grundsteuer sollten Sie nicht außer Acht lassen.
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Der Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland zwangsläufig von einem Notar oder einer Notarin erstellt werden. Dadurch entstehen Kosten, die sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz richten und damit stets im Verhältnis zum Kaufpreis stehen. Als Käufer können Sie sich daher gut auf diese Kosten einstellen und bei Ihrem Finanzinstitut einen entsprechend höheren Kredit beantragen.
Der Notar erhebt für folgende Leistungen Gebühren:
Entwurf des Kaufvertrags
eventuelle Zusatztermine und
Beurkundung des Kaufvertrags.
Zudem leitet er den Vertrag nach Unterzeichnung an andere Stellen weiter. Das Grundbuchamt erhebt seinerseits Kosten für die Eigentumsübertragung im Grundbuch. Auch die Eintragung von einer Grundschuld in das Grundbuch verursacht Kosten. Als Käufer sollten Sie daher versuchen, die Anzahl der Notartermine möglichst gering zu halten. Zum Beispiel ist es möglich, die Eintragung der Grundschuld und die Beurkundung des Vertrags in einem Notartermin zu kombinieren.
Als Faustregel gilt, dass Sie für Notarkosten und Grundbuchgebühren zusätzlich zwei Prozent des Kaufpreises berechnen sollten. In diesen Kosten sind auch die meisten Beratungsleistungen des Notars enthalten, der als neutrale Beratungsinstanz für Verkäufer und Käufer zugleich dient. In manchen Fällen können Sie sich so die Kosten für einen Rechtsanwalt, der den Vertrag prüft, sparen.
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Wenn Ihre Immobilie zum Beispiel 250.000 Euro kostet, Sie eine Grundschuld von 200.000 Euro eintragen lassen und ein Notaranderkonto zur Zahlung des Kaufpreises nutzen, entstehen die folgenden Kosten:
Posten | Gebühren |
Beurkundung des Kaufvertrags | 1.070 Euro |
Beurkundung der Grundschuld | 435 Euro |
Eintragung der Grundschuld | 435 Euro (an das Grundbuchamt |
Eintragung des Eigentümerwechsels | 535 Euro (an das Grundbuchamt) |
Vollzug des Kaufs | 267,50 Euro |
Gebühr für das Notaranderkonto | 267,50 Euro |
Notarielle Bestätigung | 130,50 Euro |
Betreuungsgebühr | 268 Euro |
Unterschriftsbeglaubigung | 268 Euro |
Mehrwertsteuer Notar | 689,54 Euro |
GESAMT | 4.375,04 Euro |
Die gesamten Kaufnebenkosten in diesem Beispiel betragen 4.375,04 Euro. Diese Zahlen richten sich nach dem aktuellen Stand der Gebührenordnung für Notare und können entsprechend angepasst werden. Ein Großteil davon geht an den Notar und ein kleinerer Teil direkt an das Grundbuchamt.
Neben diesen Kosten, die direkt im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag anfallen, kann es sein, dass Sie sich als Käufer von der Korrektheit aller Klauseln im Vertrag überzeugen möchten. Dafür ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu beauftragen, der für Sie den Vertragsentwurf unter die Lupe nimmt.
Dieser kann Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro, bei komplizierten Fällen auch mehr, erheben. Zudem kann es sein, dass Sie einen Gutachter anheuern, der bestimmte Aspekte der Immobilie untersucht. Weitere Hinweise für die Kosten von Sanierung und Renovierung der Immobilie finden Sie hier.
Denken Sie auch daran, dass Sie Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Maklerprovision entrichten müssen, wenn Sie eine Immobilie kaufen. Zudem fallen Kosten bei der Bank an, mit der Sie die Finanzierung planen.
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