Legen Sie den Förderungsturbo ein!
Mit staatlicher Förderung zur günstigeren Baufinanzierung
Die Immobilienpreise galoppieren vielen Bauherren davon. Glücklicherweise gibt es neben den günstigen Zinsen etliche Fördermöglichkeiten. Der Staat hilft mit unterschiedlichen Fördertöpfen.
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten haben wir in der Tabelle zusammengestellt. Neben den staatlichen Hilfen gibt es aber noch weitere, regionale Fördertöpfe: Viele Bundesländer vergeben zinsgünstige Darlehen für den Kauf oder Bau von Wohneigentum. Sogar einzelne Städte und Gemeinden bieten besondere Programme. Auch einzelne Bistümer oder Landeskirchen der katholischen bzw. evangelischen Kirche unterstützen vor allem Familien mit Erbbaurechten oder Darlehen. Hier sollten sich Bauherren direkt in ihrem Baugebiet informieren.
Förderung | Was wird gefördert? | Wie funktioniert die Förderung? | Wo beantragen? |
Baukindergeld | Erstmaliger Erwerb einer Immobilie zur Selbstnutzung. Bedingung: mindestens ein Kind unter 18 Jahren. | Pro Kind und Jahr 1.200 Euro über zehn Jahre. Einkommensgrenze: zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 75.000 Euro/Jahr plus 15.000 Euro pro Kind. | Über die KfW. Antrag muss spätestens drei Monate nach Einzug erfolgen. |
Wohn-Riester | Hausbau oder Hauskauf mit dem Ziel der Eigennutzung. Auch der Kauf von Genossenschaftsanteilen ist förderfähig. | Grundzulage von 175 Euro (350 Euro für Verheiratete) jährlich plus Kinderzulage von 185 Euro pro Kind bzw. 300 Euro für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden. Bedingung: Mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens müssen vom Sparer angelegt werden. | Jeder Riester-Vertrag kann zum Wohn-Riestern genutzt werden. Statt als Rente, wird das Guthaben zur Rückzahlung eines Kredits genutzt. Es gibt auch spezielle Riester-Bausparverträge. |
Wohnungsbauprämie | Beiträge an Bausparkassen und Sparverträge mit dem Ziel des Baus oder Kaufs von Wohneigentum. Auch der Kauf von Genossenschaftsanteilen wird gefördert. |
Wer mindestens 50 Euro im Jahr in einen förderfähigen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Maximal beträgt die Förderung 45,06 Euro (90,11 Euro für Ehepaare) pro Jahr. | Die Bausparkassen halten einen speziellen Antrag bereit, der meist jährlich von ihnen automatisch verschickt wird. |
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Förderung | Was wird gefördert? | Wie funktioniert die Förderung? | Wo beantragen? |
KfW-Darlehen | Unterschiedliche Förderprogramme für den energieeffizienten Neubau, den Erwerb von Wohneigentum und Genossenschaftsanteilen. | Wichtigstes Produkt für Bauherren: Förderung „Energieeffizient bauen“ (153): Sehr günstiges Darlehen über maximal 100.000 Euro für Häuser mit geringem Energiebedarf. Je nach Energieeffizienz zusätzlich Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro. Es gibt zusätzliche Förderungen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, für die Baubegleitung und Programme für den Kauf einer Bestandsimmobilie. | KfW-Darlehen erhalten Bauherren über ihre Hausbank, Zuschüsse direkt über die KfW. Wichtig: erst Antrag, dann Baubeginn! |
Arbeitnehmer-Sparzulage | Besparung eines Bausparvertrags oder Tilgung eines Baukredits | Sofern der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt, die zum Beispiel in einem Bausparvertrag angelegt werden, legt der Staat noch einmal neun Prozent drauf – maximal sind das 43 Euro (Ehepaare: 86 Euro) pro Jahr. Die Einkommensgrenze liegt bei 17.900 Euro für Singles. |
Die Förderung wird in der Einkommensteuererklärung beantragt. Sie gilt erst, wenn ein Vertrag mindestens sieben Jahre besteht und davon die ersten sechs Jahre bespart wurde. Das Finanzamt erhält die Belege dafür direkt von der Bausparkasse. Am Ende der Sperrfrist überweist es die Fördersumme auf das Anlagekonto. |
Alle Angaben ohne Gewähr.