Vorbesprechung beim Notar

Der erste Schritt zum Eigentum

Die Haus- oder Wohnungssuche war erfolgreich, der Verkäufer hat zugesagt – nun beginnt der Kaufprozess, zu dem mehrere Schritte gehören. Dabei spielt der Notar eine wichtige Rolle.

Jedes Immobiliengeschäft muss über einen Notar abgewickelt werden: Er entwirft und beurkundet den Kaufvertrag, regelt die Übertragung des Eigentums und den Eintrag des neuen Besitzers ins Grundbuch.

Als neutrale Instanz kann der Notar die Rechte beider Parteien sichern, die des Käufers und des Verkäufers. Sie können als Käufer jedoch nicht erwarten, dass der Notar Ihre sämtlichen Rechte automatisch berücksichtigt – diese müssen Sie unter Umständen aktiv einfordern. Beim Immobiliengeschäft zwischen Privatleuten wählt und bezahlt in der Regel der Käufer den Notar.

Der erste Notartermin

Bevor der Notar einen Entwurf für den Kaufvertrag ausarbeitet, bittet er üblicherweise die Vertragsparteien zu einer Vorbesprechung in seine Kanzlei. Die Kosten für den Termin sind in den Beurkundungsgebühren des Kaufvertrags inbegriffen, die zwischen 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises betragen.

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung von einem Bauträger kaufen, kann die Vorbesprechung entfallen. In diesem Fall wird der Vertragsentwurf nicht individuell ausgehandelt, sondern meist vom Bauträger für die gesamte Wohnanlage mit notarieller Hilfe ausgearbeitet. Dennoch sollten Sie den Entwurf gründlich prüfen und durchsetzen, dass Ihre Wünsche darin berücksichtigt werden.

Inhalt der Vorbesprechung

Folgende Fragen sind in der Vorbesprechung zu klären:

  • Persönliche Daten der Vertragsparteien und die Daten des Kaufobjekts
  • Wer Eigentümer werden soll, beispielsweise nur ein oder beide Ehepartner.
  • Ob der Kauf mit einem Kredit finanziert wird. Dann muss im Grundbuch eine Sicherheit, die sogenannte Grundschuld, zugunsten der Bank des Käufers eingetragen werden.
  • Welche Lasten im Grundbuch auf das Grundstück eingetragen sind. Das können zum Beispiel Wegerechte von Nachbarn sein, aber auch alte Grundschulden, die der Verkäufer hat eintragen lassen, als er das Haus mit einem Kredit gebaut oder gekauft hat. Sie werden normalerweise im Zuge des Kaufprozesses gelöscht.
  • Vereinbarungen über die Zahlung des Kaufpreises und die Übergabe der Immobilie.

Nach der Vorbesprechung hat der Notar die notwendigen Informationen, um im nächsten Schritt einen Kaufvertragsentwurf anzufertigen.

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