Vorlage Vermieterbescheinigung
Seit 2015 sind Vermieter:innen verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Umzug mit einer Wohnungsgeberbestätigung zu bescheinigen.
So funktioniert's
1. Formular einfach online ausfüllen
2. Direkt ausdrucken und unterschreiben
3. Wohnungsgeberbestätigung direkt an deine:n Vermieter:in weiterleiten
Alles Wichtige zur Vermieterbescheinigung
Beim Ummelden des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt muss eine Einzugsbestätigung von den Vermieter:innen vorlegen.
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Seit dem 1. November 2015 gilt ein neues, bundesweites Meldegesetz. Als Mieter:in musst du beim Umzug vor allem daran denken, eine Meldebestätigung einzufordern. Die gibt dir dein:e Vermieter:in. Bisher waren Vorschriften und Fristen beim An- und Ummelden eines Wohnsitzes Sache der Bundesländer. Seit dem 1. November 2015 regelt nun das Bundesmeldegesetz (BMG) zum ersten Mal einheitlich das Melderecht für ganz Deutschland. Für Mieter:innen sind vor allem zwei Neuregelungen des Meldegesetzes von Bedeutung: die Vereinheitlichung der Meldefristen und die Wiedereinführung der Meldebestätigung.
Vorher galt in den meisten Bundesländern, dass sich Mieter:innen beim Umzug innerhalb von einer Woche bei der Meldebehörde am neuen Wohnsitz anmelden mussten. Nur Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen und Schleswig-Holstein gewährten den Umzügler:innen dafür zwei Wochen Zeit. Mit dem neuen Meldegesetz gilt seit November 2015 für alle Bundesländer die einheitliche Meldefrist von 14 Tagen.
Die zweite wichtige Änderung, die dich als Mieter:in betrifft: Mit dem bundeseinheitlichen Meldegesetz wird eine Regelung wiedereingeführt, die bereits vor 2002 in den Bundesländern galt. Von nun an musst du beim Ummelden wieder eine Einzugsbestätigung vorlegen, die der Vermieter oder die Vermieterin ausstellt. Abgeschafft worden war diese sogenannte Meldebestätigung damals mit der Begründung, sie verursache unnötige Bürokratie. Ihre Wiedereinführung unter der offiziellen Bezeichnung „Wohnungsgeberbestätigung“ soll nun einer wachsenden Zahl von Scheinanmeldungen entgegenwirken. Insbesondere sollen Kriminelle oder Terrorist:innen an der Anmeldung eines falschen Wohnsitzes gehindert werden.
Dein:e Vermieter:in kann die Meldebestätigung in schriftlicher oder elektronischer Form ausstellen. Sie muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Vermietenden
- Angaben über Einzug mit Datum
- Adresse der vermieteten Wohnung
- Personalien aller neuen Mieter:innen
Ein bundesweit einheitliches Formular für die Meldebestätigung mit dem Titel „Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)“ ist bei den Meldeämtern der Gemeinden erhältlich oder kann auf deren Internetseiten heruntergeladen werden.
Vermieter:innen sind auch verpflichtet, bisherigen Mietenden den Auszug zu bestätigen. Eine solche Auszugsbestätigung müssen du aber nur dann beantragen, wenn du ins Ausland ziehst. In diesem Fall bist du verpflichtet, dich an deinem bisherigen Wohnort formell abzumelden und dazu die Auszugsbestätigung vorzulegen. Auch hier gilt eine Frist von zwei Wochen. Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik reicht es vollkommen aus, wenn du dich an deinem neuen Wohnsitz anmeldest, die Abmeldung am bisherigen Wohnort läuft automatisch. Seit November 2016 ist auch bei einem Verzug ins Ausland der Auszug durch Vermieter:innen nicht mehr schriftlich zu bestätigen. Es reicht dann wieder aus, den Wohnsitz bei der entsprechenden Behörde abzumelden.
Um Druck bei der Umsetzung zu machen, wird verspätetes Ummelden vom neuen Meldegesetz mit kräftigen Bußgeldern geahndet. Wer die Meldebestätigung nicht fristgerecht innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der Meldebehörde abgibt, muss mit einer Zahlung von bis zu 1.000 Euro rechnen. Das Gleiche droht Vermieter:innen, die es versäumen, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
An diesem Punkt könnte das neue Meldegesetz ein gewisses Konfliktpotenzial zwischen beiden Mietparteien enthalten: Wer ist schuld, wenn die Meldebestätigung zu spät abgegeben wird? Falls sich dein:e Vermieter:in aber – zum Beispiel in Unkenntnis der neuen Rechtslage – weigert die Bescheinigung auszustellen, mach ihn darauf aufmerksam, dass andernfalls ein Bußgeld droht. Zeigt er sich uneinsichtig, solltest duauf jeden Fall schriftlich oder per Mail um die Ausstellung der Bescheinigung bitten. So kannst du gegebenenfalls der Behörde nachweisen, dass nicht du, sondern dein:e Vermieter:in für die versäumte oder verspätete Abgabe der Meldebestätigung verantwortlich ist.