Umzugsunternehmen Münster
Umzugsunternehmen in Münster - worauf es ankommt und wann diese sinnvoll sind
Das klassische Umzugsunternehmen, das von A bis Z alle wesentlichen Aufgaben und Arbeitsschritte des Umzuges leistet, gibt es auch heute noch. Dieses Kompaktangebot wird jedoch seltener nachgefragt, stattdessen stehen ausgewählte Zusatz- und Komfortleistungen im Mittelpunkt. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
Was ist „Selfstorage“, wann ist es sinnvoll und worauf kommt es dabei an?
Selfstorage steht für Zwischenlagerung und bezeichnet im Prinzip unterschiedlich große Lagerräume (und –boxen), die zur zeitweisen Einlagerung von sperrigen Einrichtungsgegenständen, anderem Mobiliar oder überflüssigen Umzugskartons dienen. Sie können flexibel bei einer Umzugsfirma in Münster angemietet werden und ermöglichen einen flüssigen Umzug, ohne voreilig über die Verwertung alter Möbel und Co. zu entscheiden. Wichtig bei der Auswahl ist insbesondere, dass die Lagerräume zuvor begutachtet werden können und einen sauberen und insgesamt trockenen Eindruck machen. Mangelnde Lüftung lässt Feuchtigkeit entstehen, die sensible Möbel angreifen und beschädigen kann. Außerdem sollte die Kühlung im Sommer und die Beheizung im Winter möglich sein, sofern notwendig. Gerade bei sehr schweren Gegenständen ist auch der Zugang zum Lagerraum wichtig, beispielsweise zum Verladen. Bei ImmoScout24 finden Sie jeweilige Angebote von Umzugsunternehmen aus Münster zum Vergleich.
Welche Haftungsausschlüsse sind seitens des Umzugsunternehmens statthaft?
Keine Seite hat Interesse an beschädigtem Umzugsgut, doch manchmal entstehen beim Transport oder dem Verladen kleinere und größere Beschädigungen. Ausgenommen von der Haftung sind prinzipiell Geld, Wertpapiere oder lebende Tiere. Kunstwerke oder Antiquitäten können jedoch unter Umständen gesondert abgesichert werden. Wogegen es keine Sicherheit gibt, sind die sogenannten „unabwendbaren Ereignisse“. Naturgewalten oder Schäden durch Dritte, die Unfallflucht begehen oder keinen Versicherungsschutz aufweisen, können so nicht versichert werden. Im Prinzip gilt aber der Grundsatz: „Wer packt, der haftet“. Bei Komfortumzügen sind Sie mit der Verkehrshaftpflicht und der zusätzlichen
Halteverbotszone einrichten lassen – sinnvoll?
Ja, weil die Antragstellung viele Unterlagen und Skizzen erfordert. Außerdem ist Vorlaufzeit nötig. Und des Weiteren werden die Schilder durch das Umzugsunternehmen beschafft und transportiert sowie aufgestellt.