Seit dem 1. Oktober 2024 kann die neue Förderung in Anspruch genommen werden, und es ist möglich, den Antrag zu stellen. Beeile dich, denn diese Förderung ist voraussichtlich nur bis Ende 2025 verfügbar.
KNN – was bedeutet das? Die Abkürzung steht für „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (Programm-Nummer 296). Das klingt zwar kompliziert, stellt jedoch eine willkommene neue Fördermöglichkeit dar für günstigere Neubauten, die als Effizienzhaus 55 errichtet werden.
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Mit dieser Förderung erhältst du zinsgünstige Kredite für den Bau oder Kauf eines energieeffizienten Neubaus im unteren bis mittleren Preissegment. Die Förderung gibt es sowohl für Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen als auch für gemeinnützige Organisationen. Das neue Programm ergänzt die Förderung „Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF), die seit März 2023 besteht, sowie die soziale Wohnraumförderung. Es stellt somit die dritte Säule der Unterstützung des Wohnungsbaus durch zinsgünstige Kredite dar. Laut dem Bauministerium sind dafür insgesamt zwei Milliarden Euro für 2024 und 2025 eingeplant.
Was genau macht ein Haus klimafreundlich? Natürlich spielen erneuerbare Energien eine Rolle, aber genauso wichtig sind die Energieeffizienz des Gebäudes sowie die Reduzierung der CO₂-Emissionen. Deshalb werden im KNN-Programm nur Gebäude gefördert, die den Effizienzhausstandard 55 erreichen und strenge Anforderungen an die Treibhausgasemissionen erfüllen. Außerdem ist die Nutzung fossiler Brennstoffe oder Biomasse für die Heizung nicht gestattet.
Der maximale Förderbetrag beträgt 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die KfW finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Baukosten innerhalb dieses Höchstbetrags. Die zinsgünstigen Kredite (aktuell ab etwa 1,03 Prozent Zinsen, Stand Oktober 2024) haben eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren und eine KfW-typische Zinsbindung von bis zu zehn Jahren.
Im ersten Quartal 2025 soll es eine zusätzliche Förderoption mit 150.000 Euro pro Wohneinheit für Gebäude geben, die sogar den Effizienzhaus-Standard 40 erfüllen.
- Such dir einen Finanzierungspartner deiner Wahl, zum Beispiel deine Hausbank.
- Lass dich von einem Energieeffizienz-Experten oder -Expertin beraten und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen. Diese:r muss in der „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ eingetragen sein. Achtung: Eine solche Beratung benötigst du, weil der Kredit an bestimmte zusätzliche Bedingungen geknüpft ist, zum Beispiel Höchstkosten (Lebenszykluskosten) und eine Mindestanzahl an Wohnräumen im Verhältnis zur Wohnfläche. Die Details findest du im entsprechenden Leitfaden.
- Stelle deinen Kreditantrag. Aber Achtung: Der Kreditantrag muss vor dem Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden. Das KNN-Programm ist vorerst bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
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