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Schon im Frühjahr wurde die Förderung für Neubauten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gedeckelt und neu sortiert. Damit kamen insgesamt mehr Bauleute in den Genuss der Förderung, für die einzelnen Parteien gab es aber weniger Geld. Ähnlich ergeht es jetzt auch Käufer:innen, die eine Bestandsimmobilie sanieren oder modernisieren wollen.  


Seit 28. Juli gelten die neuen Fördersätze und -regeln für die Komplettsanierung von Bestandsgebäuden und seit 15. August die neuen Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen in Altbauten, wie etwa den Heizungstausch.

Die positive Nachricht: Das Budget für die Förderung von Sanierungen stieg laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf 12 bis 13 Milliarden Euro. 2021 standen nur acht Milliarden Euro zur Verfügung. Trotzdem bekommst du weniger Förderung, weil die Summe anders verteilt wird: „In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt“, sagt Bundesminister Robert Habeck.




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Das hat sich geändert:

  • Es gibt eine neue Zuständigkeitsverteilung der staatlichen Förderbanken: Die KfW-Bank ist allein für Modernisierungsmaßnahmen zuständig, die das gesamte Haus betreffen.
  • Einzelmaßnahmen wie ein Heizungstausch fallen ins Resort des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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KfW

  • Für die Sanierung einer Bestandsimmobilie zu einem KfW-Effizienzhaus entfällt die Förderung für das KfW-Effizienzhaus 100 (EE). Weiterhin gefördert werden Sanierungsmaßnahmen zum Effizienzhaus 85,70,55 und 40 – jeweils auch in einer EE-Ausprägung unter Einbezug erneuerbarer Energien. Die höchstmögliche Förderung für die Modernisierung zu einem Effizienzhaus 40 EE beträgt 37.500 Euro. Diese wird in Form eines günstigen Kredits und eines Tilgungszuschusses von maximal 25 Prozent des Förderhöchstbetrags 150.000 Euro gewährt.
  • Bislang gab es eine Kredit- und Zuschussvariante der Förderung. Jetzt gibt es nur noch einen sehr günstigen Kredit plus Tilgungsbonus.
  • Der Einbau von Gasheizungen im Rahmen der Effizienzhaussanierung wird nicht mehr gefördert.
  • Auch den bisherigen Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) gibt es nicht mehr.
  • Neu: Ein Bonus von fünf Prozent gibt es für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“. Damit sind Gebäude mit der schlechtesten Effizienzklasse G und H gemeint.

BAFA

  • Auch bei der Förderung von Einzelmaßnahmen wurden Gasheizungen radikal aus der Liste gestrichen. Weder Gasbrennwertheizungen noch Kombinationen mit nachhaltigen Wärmequellen (sogenannte Hybridheizungen) werden noch gefördert.
  • Sämtliche Fördersätze wurden in fast allen Austauschszenarien gekürzt. Die Förderquoten betragen zehn bis maximal 40 Prozent.
  • Beispiel: Beim Einbau von Solarthermie sank die Förderung von 30 Prozent auf 25 Prozent. Am stärksten wurde der Zuschuss bei der Biomasseheizung heruntergefahren: von ehemals 35 bis 40 Prozent auf nur noch zehn Prozent.
  • Boni gibt es für den Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung oder einer alten Ölheizung (+10 Prozent) und als Wärmepumpen-Bonus (+5 Prozent), wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird.
  • Den bisherigen Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) gibt es nur noch bei Gebäudeverbesserungen: bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Lüftungsanlage, dem sommerlichen Wärmeschutz, bei Smart-Home-Maßnahmen und der Heizungsoptimierung.

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