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Gute Nachrichten: Die Bundesregierung hat zum 16. Oktober die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen verbessert. Dazu sind die maximalen Darlehensbeträge um bis zu 35.000 Euro erhöht und die Einkommensgrenzen von 60.000 Euro auf maximal 90.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommen angehoben worden.


Die vorherige Familienförderung, die erst im Juni 2023 gestartet war, hat nicht den erhofften „Wumms“ gebracht. Nach zwei Monaten waren weniger als 100 Anträge eingegangen. Die CDU-Opposition bezeichnete die Förderung sogar als „Rohrkrepierer“. Die Gründe: zu geringe Kreditsummen und zu restriktive Einkommensgrenzen.



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Das ändert sich

Seit dem 16. Oktober sind die Einkommensgrenzen, bis zu denen Familien in den Genuss der Förderung kommen, angehoben - und zwar um 30.000 Euro (s. Tabelle). Für jedes weitere Kind steigen die Einkommensgrenzen um 10.000 Euro. Auch die Kreditbeträge werden kräftig erhöht - in der Spitze um bis zu 35.000 Euro. Voraussetzung ist jeweils der Bau eines KfW-Effizienzhauses 40. Wird zusätzlich ein besonders klimafreundliches Gebäude errichtet und erhält dieses das „Gütesiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder das „Gütesiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM), sind noch höhere Kreditsummen möglich - im besten Fall bis zu 270.000 Euro. Die Kredite können als Annuitätendarlehen mit sehr niedrigen Zinssätzen in einer Spannbreite von 0,01 Prozent (Laufzeit bis zehn Jahre) bis 0,79 Prozent (Laufzeit 26 bis 35 Jahre) oder als endfälliges Darlehen (Laufzeit vier bis zehn Jahre) abgeschlossen werden. 

tipp
Tipp

Eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu fünf Jahren ist möglich. In dieser Zeit zahlst du nur die Zinsen und kannst während der Anlaufzeit z. B. andere Kredite tilgen oder die Zeit als Wartezeit nutzen, wenn du nach dieser Phase ein höheres Einkommen oder eine größere Summe, z. B. aus einer Lebensversicherung, erwartest.


Wer bekommt die Förderung?

Pro Antragsteller:in kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen oder Haushalte, die einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent an selbst genutztem Wohneigentum erwerben wollen. Außerdem muss in diesem Haushalt mindestens ein leibliches oder adoptiertes Kind gemeldet sein, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.



Anzahl Kinder Max. zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 16.10.2023 Max. zu versteuerndes Haushaltseinkommen seit 16.10.2023 Max. Kreditbetrag bis 16.10.2023 (mit QNG-Siegel) Max. Kreditbetrag seit 16.10.2023 (mit QNG-Siegel)
1 60.000 € 90.000 € 140.000 € (190.000 €) 170.000 € (220.000 €)
2 70.000 € 100.000 € 140.000 € 
(190.000 €)
170.000 €
(220.000 €)
3 80.000 € 110.000 € 165.000 €
(215.000 €)
200.000 €
(250.000 €)
4 90.000 € 120.000 € 165.000 €
(215.000 €)
200.000 €
(250.000 €)
Ab 5 100.000 € + 10.000 € für jedes weitere Kind 130.000 € + 10.000 € für jedes weitere Kind 190.000 €
(240.000 €)
220.000 €
(270.000 €)

hint
Verwirrung um das „zu versteuernde Einkommen“

Bei der bisherigen Förderung hat der Begriff „zu versteuerndes Einkommen“ immer wieder für Verwirrung gesorgt. Gefördert werden Familien mit mindestens einem Kind, deren zu versteuerndes Familieneinkommen in der niedrigsten Stufe 90.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Damit ist allerdings nicht das Bruttoeinkommen gemeint, sondern der Betrag, der in der Steuererklärung übrig bleibt, nachdem das Finanzamt alle steuerlichen Vergünstigungen berücksichtigt hat, also zum Beispiel die Entfernungspauschale, Werbungskosten und eventuelle Freibeträge. Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann also durchaus höher sein.




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