Gute Nachrichten: Die Bundesregierung hat zum 16. Oktober die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen verbessert. Dazu sind die maximalen Darlehensbeträge um bis zu 35.000 Euro erhöht und die Einkommensgrenzen von 60.000 Euro auf maximal 90.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommen angehoben worden.
Die vorherige Familienförderung, die erst im Juni 2023 gestartet war, hat nicht den erhofften „Wumms“ gebracht. Nach zwei Monaten waren weniger als 100 Anträge eingegangen. Die CDU-Opposition bezeichnete die Förderung sogar als „Rohrkrepierer“. Die Gründe: zu geringe Kreditsummen und zu restriktive Einkommensgrenzen.
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Pro Antragsteller:in kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen oder Haushalte, die einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent an selbst genutztem Wohneigentum erwerben wollen. Außerdem muss in diesem Haushalt mindestens ein leibliches oder adoptiertes Kind gemeldet sein, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Anzahl Kinder | Max. zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 16.10.2023 | Max. zu versteuerndes Haushaltseinkommen seit 16.10.2023 | Max. Kreditbetrag bis 16.10.2023 (mit QNG-Siegel) | Max. Kreditbetrag seit 16.10.2023 (mit QNG-Siegel) |
1 | 60.000 € | 90.000 € | 140.000 € (190.000 €) | 170.000 € (220.000 €) |
2 | 70.000 € | 100.000 € | 140.000 € (190.000 €) |
170.000 € (220.000 €) |
3 | 80.000 € | 110.000 € | 165.000 € (215.000 €) |
200.000 € (250.000 €) |
4 | 90.000 € | 120.000 € | 165.000 € (215.000 €) |
200.000 € (250.000 €) |
Ab 5 | 100.000 € + 10.000 € für jedes weitere Kind | 130.000 € + 10.000 € für jedes weitere Kind | 190.000 € (240.000 €) |
220.000 € (270.000 €) |
Bei der bisherigen Förderung hat der Begriff „zu versteuerndes Einkommen“ immer wieder für Verwirrung gesorgt. Gefördert werden Familien mit mindestens einem Kind, deren zu versteuerndes Familieneinkommen in der niedrigsten Stufe 90.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Damit ist allerdings nicht das Bruttoeinkommen gemeint, sondern der Betrag, der in der Steuererklärung übrig bleibt, nachdem das Finanzamt alle steuerlichen Vergünstigungen berücksichtigt hat, also zum Beispiel die Entfernungspauschale, Werbungskosten und eventuelle Freibeträge. Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann also durchaus höher sein.
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