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In den letzten Wochen wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) heiß diskutiert. Nun steht der Gesetzentwurf fest.

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  • Neues GEG schon 2024

    Zäh waren die Verhandlungen der Ampel ums klimafreundliche Heizen. Nachdem Ende Februar ein Referentenentwurf des neuen Gesetzes geleakt wurde, waren die Gemüter erregt. Begriffe wie "Gasheizungsverbot" und "Austauschpflicht" fielen und schürten Ängste. Nun ist klar: Ganz so dramatisch wird es nicht. Die Regierung will gesetzlich regeln, dass ab 2024 neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

    Festgeschrieben werden sollen diese Pläne im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Alle energetischen Anforderungen an beheizte Gebäude werden im GEG festgelegt – etwa zur Heiztechnologie, Klimatechnik, zu Hitzeschutz und Dämmstandards. Das GEG wurde zuletzt am 1. Januar 2023 aktualisiert, aber eine weitere Aktualisierung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ursprünglich war eine Änderung im Koalitionsvertrag für 2025 geplant, aber aufgrund des Ukrainekriegs und der aktuellen Energiekrise sollen die Pläne bereits zum Jahresstart 2024 Recht und Gesetz werden. 



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    Mindestens 65 % erneuerbare Energien

    Was ist nun genau geplant? Ab dem 01.01.2024 müssen alle neu installierten Heizungen in Deutschland mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden.

    Es gibt es mehrere Möglichkeiten, um diesen Anteil zu erreichen:

    • Wärmepumpen
    • Anschluss an Wärmenetze
    • Biomasseheizungen
    • Stromdirektheizungen
    • Hybridheizungen
    • Gasheizungen, die mit Biomethan oder grünem Wasserstoff betrieben werden

    Alles muss also möglichst regenerativ und CO2-reduziert sein. Immerhin sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor, weil der Austausch von bestehenden Heizungen nicht so einfach ist. In Neubauten entscheiden sich viele für eine Wärmepumpe – was auch der politische Wille ist.

    Dennoch läuft für fossile Energieträger auch im Bestand bereits die Gnadenfrist. Nach 30 Jahren müssen sie ohnehin raus – diese Regelung besteht aber bereits. Gemäß der Pläne für das neue GEG soll auch ab 2045 ein komplettes Verbot von Öl- und Gasheizungen festgeschrieben werden. 

    Keine Austauschpflicht

    Darüber hinaus wurden folgende Beschlüsse gefasst:

    • Eine "sofortige Austauschpflicht" wird es nicht geben, und auch nach 30 Jahren müssen Gas- und Ölheizungen nicht automatisch ausgetauscht werden - zumindest dann nicht, wenn es sich um Heizungen mit Niedrig- und Brennwertkesseln handelt. Kaputte Heizungen dürfen repariert werden.
    • Grundsätzlich gilt aber: Heizkessel mit fossilen Brenntstoffen dürfen nur noch bis Ende 2044 genutzt werden
    • Beim Heizungsaustausch in Bestandsgebäuden darf auch weiterhin eine Gasheizung eingebaut werden - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese zu 65 Prozent mit grünen Gasen oder zusammen mit einer Wärmepumpe betrieben wird. Ausnahme: Wer über 80 Jahre alt ist und in einem Gebäude mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten lebt, darf im Havariefall auch noch mal eine konventionelle Heizung einbauen.
    • Heizungen, die zu 100 Prozent auf Wasserstoff umrüstbar sind - sogenannte "H2-Ready-Gasheizungen", sollen möglich sein - allerdings nur dann, wenn die betreffende Kommune einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze hat. 
    • Beim Neubau eines Hauses sollen Wärmepumpen, Fernwärme oder Direktstromheizungen verwendet werden. Möglich ist auch eine Kombi-Lösung aus Gasheizung und Wärmepumpe, wenn besondere bauliche Gegebenheiten vorliegen.
    • Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, soll es praktikable Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen geben, wie beispielsweise eine neue Gasheizung im Leasing oder der Einbau einer gebrauchten Öl- oder Gasheizung.

    Förderung mit sozialer Staffelung

    Um sicherzustellen, dass auch Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen sich den Umstieg leisten können, soll eine soziale Förderung aufgebaut werden. Die Förderung, die als „milliardenschweres Programm“ angekündigt wurde, wird auch in der Klimafördergeschichte ein Novum darstellen: Sie soll an das Einkommen der Empfänger:innen angepasst werden. So will der Bund grundsätzlich die Investition in eine neue Heizung mit 30 Prozent bezuschussen. Wer Sozialleistungen bezieht, soll außerdem einen Klimabonus von 20 Prozent erhalten. In zwei Fällen gibt es einen zusätzlichen Bonus von zehn Prozent: die gesetzlichen Anforderungen werden übererfüllt oder eine Heizung, die jünger als 30 Jahre ist, geht frühzeitig irreparabel kaputt. Geplant ist, zum Jahresstart 2024 auch die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) anzupassen. Damit lässt sich auch heute schon der Einbau von Wärmepumpen mit bis zu 40 Prozent fördern.



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